Preisliste 2016 gültig ab 01.01.2016 QR Code scannen um zur Homepage zu gelangen QR Code is registered Trademark of DENSO WAVE INCOPORATED www.rennig-beton.de RENNIG BETON GMBH & CO Frischbeton- und Kieswerke KG Kontakte Geschäftsführung Bettina Rennig Telefon 08 21 / 5 97 28-12 Kfm. Geschäftsführerin Dipl.-Betriebswirtin Handy [email protected] Michael Linke Telefon 0 82 32 / 96 45-22 Techn. Geschäftsführer Dipl.-Ing. Handy Franz Rennig Kfm. Geschäftsführer Betriebswirt Telefon 08 21 / 5 97 28-22 Handy 0172 / 85 29 895 [email protected] Josef Rennig Telefon 0 82 32 / 96 45-23 [email protected] Techn. Geschäftsführer Dipl.-Ing. Handy 0173 / 57 57 797 [email protected] 0173 / 69 38 018 0172 / 85 29 956 Verwaltung - Piccardstraße 8 a, 86159 Augsburg Wilhelm Kaspar Prokurist Telefon 08 21 / 5 97 28-14 Telefax 08 21 / 5 97 28-28 Handy 0174 / 32 79 224 Gabriele Schedler Telefon 08 21 / 5 97 28-11 Sekretärin Telefax 08 21 / 5 97 28-28 Jasmin Korn Telefon 08 21 / 5 97 28-50 Verkauf Telefax 08 21 / 5 97 28-58 Handy [email protected] [email protected] 0174 / 32 79 226 Markus Steidle Telefon 08 21 / 5 97 28-71 Betontechnologe Telefax 08 21 / 5 97 28-78 Techn. Beratung & Verkauf Handy [email protected] 0174 / 32 79 143 Dieter Köhler Telefon 08 21 / 5 97 28-72 Betontechnologe Telefax 08 21 / 5 97 28-78 Handy [email protected] [email protected] 0174 / 31 04 715 Betonwerk Augsburg - Piccardstraße 8 a, 86159 Augsburg Robert Simonis / Dieter Seefried Disposition Telefon 08 21 / 5 97 28-60 Telefax 08 21 / 5 97 28-68 [email protected] Betonwerk Gersthofen - Mercedesring 10, 86368 Gersthofen Michael Wengenmayr / Stefan Peter Telefon 08 21 / 4 60 94 64 Disposition Telefax 08 21 / 4 60 94 65 [email protected] Betonwerk Obermeitingen - Kolonie 1, 86836 Obermeitingen Gerd Poweleit / Daniel Zahn Disposition Telefon 0 82 32 / 96 45-10 Telefax 0 82 32 / 96 45-45 [email protected] Kieswerk Gersthofen - Mercedesring 10, 86368 Gersthofen Ingo van Lawick Telefon 08 21 / 34 99 95 33 Telefax 08 21 / 4 60 94 65 [email protected] Öffnungszeiten: Mo - Fr 7.00 - 12.00 Uhr, 12.30 - 17.00 Uhr Kieswerk Obermeitingen - Kolonie 1, 86836 Obermeitingen Manuela Wiedemann Telefon 0 82 32 / 96 45-20 Telefax 0 82 32 / 96 45-21 2 Preisliste 2016 [email protected] Öffnungszeiten: Mo - Fr 7.00 - 12.00 Uhr, 12.30 - 17.00 Uhr in den Sommermonaten zusätzlich: Sa 8.00 - 12.00 Uhr Qualität, die überzeugt. Preisliste 2016 3 F3 C12/15 F3 C16/20 F3 C20/25 F3 Überwachungsklasse C8/10 pumpfähig B e t o nk o rro s io n Größtkorn dmax (mm) k o rro s io n Konsistenzklasse B e we hrungs - Festigkeitsklasse Anwendungsbereiche Bauteilbeispiele Expositionsklasse(n) Feuchtigkeitsklasse Transportbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Sortennummer Sortennummer Preis €/m³ Preis €/m³ STAHLBETON FÜR HOCH- UND WOHNUNGSBAU für unbewehrte Bauteile in nicht betonangreifender Umgebung (Sauberkeitsschicht) für Innenbauteile (trocken), Gründungsbauteile (ständig feucht) X0 XC2 WF WF für Bauteile in offenen Gebäuden und Feuchträumen (ohne Frost) XC3 WF C20/25 F3 für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost XC4 XF1 WF C25/30 F3 für Außenbauteile in sehr weicher Konsistenz XC4 XF1 WF C25/30 F4 C25/30 XC4 XF1, XA1 WA F4 C30/37 XC4, XD1 XF1, XA1 für Außenbauteile mit hohem Wassereindringwiderstand (WU), chemisch schwach angreifende Umgebung F3 WA C30/37 F3 F3 F4 XC4 XF1, XA1 WA C35/45 F3 F4 XC4 XF1, XA1 XC4 XF1, XA1 C40/50 F3 C45/55 F3 WA C50/60 F3 WA 32 1 1 1033 000 121,00 16 1 1 1032 000 124,00 32 1 1 2033 000 121,50 16 * 1 1 2032 000 124,50 32 * 1 1 3133 000 122,00 16 * 1 1 3132 000 125,00 32 * 1 1 4133 000 123,00 1 4133 100 126,00 16 * 1 1 4132 000 126,00 1 4132 100 129,00 32 * 1 1 4233 000 124,00 1 4233 100 127,00 16 * 1 1 4232 000 127,00 1 4232 100 130,00 32 * 1 1 5333 090 127,00 1 5333 190 130,00 16 * 1 1 5332 090 130,00 1 5332 190 133,00 16 * 1 1 5342 090 133,00 1 5342 190 136,00 8 * 1 1 5341 090 141,00 1 5341 190 144,00 32 * 2 1 5333 010 130,00 1 5333 110 133,00 16 * 2 1 5332 010 133,00 1 5332 110 136,00 8 * 2 1 5341 010 144,00 1 5341 110 147,00 32 * 2 1 6333 010 133,00 1 6333 110 136,00 16 * 2 1 6332 010 136,00 1 6332 110 139,00 32 * 2 1 6533 010 135,50 1 6533 110 138,50 16 * 2 1 6532 010 138,50 1 6532 110 141,50 8 * 2 1 6541 010 149,50 1 6541 110 152,50 32 * 2 1 7333 110 140,00 16 * 2 1 7332 110 143,00 * 2 1 7341 110 154,00 32 * 2 1 8333 110 146,00 16 * 2 1 8332 110 149,00 32 * 2 1 9333 110 154,00 16 * 2 1 9332 110 157,00 32 * 2 2 0333 110 164,00 16 * 2 2 0332 110 167,00 8 Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren! Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Warenbezugs gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4 Preisliste 2016 für Bauteile in chemisch mäßig angreifender Umgebung (mit Sulfatangriff bis 1500 mg/l) für Bauteile im Sprühnebel- oder Spritzwasserbereich soweit nicht XF4 für waagerechte Betonoberflächen, die Regen und Frost ausgesetzt sind (mit Taumittel) XD2 XA2, XF3 WA C35/45 XC4, XD1 XF2 (LP)¹ WA C25/30 F2/F3 XC4, XD3 XF3,XF2 WA C35/45 XC4, XD3 XF4 (LP)¹ WA C30/37 F2/F3 F3 F3 Überwachungsklasse pumpfähig Größtkorn dmax (mm) B e t o nk o rro s io n Konsistenzklasse B e we hrungs k o rro s io n Festigkeitsklasse Anwendungsbereiche Bauteilbeispiele Expositionsklasse(n) Feuchtigkeitsklasse Transportbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Sortennummer Sortennummer Preis €/m³ Preis €/m³ 32 * 2 G 7733 110 142,00 16 * 2 G 7732 110 145,00 32 * 2 1 5473 010 144,50 1 5473 110 147,50 16 * 2 1 5472 010 147,50 1 5472 110 150,50 32 * 2 1 7833 111 143,00 16 * 2 1 7832 111 146,00 32 * 2 1 6973 110 151,50 16 * 2 1 6972 110 154,50 16 * 2 N 5382 010 138,00 BETON FÜR SCHLAUCHLEITUNGSPUMPE (Citypumpe) geeignet für Schlauchdurchmesser ≥ 65 mm und Hohlwände XC4 XF1, XA1 WA C25/30 F3/F4 XC4, XD1 XF1, XA1 WA C30/37 F3/F4 8 * 2 N 5381 010 146,00 16 * 2 N 6582 010 143,50 8 * 2 N 6581 010 151,50 ¹ Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen. Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren! XC1 bewehrt innen trocken bewehrt außen, wechselnd nass, trocken u. Frost XC4, XF1 Sandbeton bewehrt außen, mäßig feucht, Frost XC1 bewehrt, außen, Frost innen XC4, XF1, XA1 bewehrt außen, wechselnd nass, trocken u. Frost WUWand, chem. schwach angreif. XC4, XF1, XA1 XC2 bewehrt, WU, chem. schwach angreif. Fundament bewehrt bewehrt, trocken, ständig feucht Fundament unbewehrt XC2 Sauberkeitsschicht unbew. XC4, XF1 X0 Bitte beachten: Diese Abbildungen sind nur Beispiele, die tatsächlichen Expositionsklassen und auch alle weiteren Betonanforderungen müssen von dem Verfasser der Festlegung (z.B. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden. Qualität, die überzeugt. Preisliste 2016 5 Transportbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 Sortennummer Sortennummer WF C25/30 F6 16 * 1 1 5362 090 139,00 1 5362 190 142,00 C25/30 WU F6 16 * 2 1 5362 010 142,00 1 5362 110 145,00 F3 16 * 2 1 5332 070 143,00 F4 16 * 2 1 5342 070 146,00 F3 16 * 2 1 6332 070 146,00 F4 16 * 2 1 6342 070 149,00 F3 16 * 2 1 6532 070 148,50 F4 16 * 2 1 6542 070 151,50 F3 16 * 2 1 7532 170 155,50 F4 16 * 2 1 7542 170 158,50 C8/10 C1 16 1 P 1012 000 124,50 C12/15 WF C16/20 C20/25 C25/30 C1 16 1 P 2012 000 125,00 C1 C1 C1 C1 16 16 16 4 1 P 3012 000 1 P 4012 000 1 P 5012 000 P 0010 060 Überwachungsklasse pumpfähig kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Größtkorn dmax (mm) normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen Konsistenzklasse B e t o nk o rro s io n Festigkeitsklasse B e we hrungs k o rro s io n Feuchtigkeitsklasse Anwendungsbereiche Bauteilbeispiele Expositionsklasse(n) Preis €/m³ Preis €/m³ BETON IN SEHR FLIEßFÄHIGER KONSISTENZ Stahlbeton für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost XC4, XF1 XC4 XF1, XA1 WA SICHTBETON C25/30 XC4 XF1, XA1 WA C30/37 nach DBV-Merkblatt "Sichtbeton" C30/37 XC4, XD1 XF1, XA1 WA C35/45 FARBBETON auf Anfrage PFLASTERBETON Standardmischung X0 Schlämme (nicht güteüberwacht) 125,50 127,50 129,50 167,00 Einkornbeton (nicht güteüberwacht, außerhab DIN 1045-2) 16 8 EK-Beton Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren! 6 Preisliste 2016 0 6002 001 109,50 0 6001 000 117,50 Überwachungsklasse pumpfähig B e t o nk o rro s io n Größtkorn dmax (mm) B e we hrungs k o rro s io n Konsistenzklasse Anwendungsbereiche Bauteilbeispiele Festigkeitsklasse Expositionsklasse(n) Feuchtigkeitsklasse Transportbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Sortennummer Sortennummer Preis €/m³ Preis €/m³ INDUSTRIEBAU (Beton für Industrieböden) ohne Verschleiß- und Taumittelbeanspruchung mäßige Wassersättigung mit Taumittel 2 1 5383 020 135,00 1 5383 120 138,00 16 * 2 1 5382 020 138,00 1 5382 120 141,00 32 * 2 1 5433 020 146,50 1 5433 120 149,50 16 * 2 1 5432 020 149,50 1 5432 120 152,50 32 * 2 1 7833 121 147,00 16 * 2 1 7832 121 150,00 32 * 2 1 6583 020 142,50 1 6583 120 145,50 16 * 2 1 6582 020 145,50 1 6582 120 148,50 32 * 2 1 6973 120 155,50 16 * 2 1 6972 120 158,50 WA C30/37 F2/F3 16 * 2 1 6972 13N 163,50 32 * 2 G 7833 13N 152,00 16 * 2 G 7832 13N 155,00 WA C25/30 F4 XC4, XD1 XF2 (LP)¹, XF3 (LP)¹, XM1 WA C25/30 F3 XC4, XD3 XF3, XF2, XM1 WA C35/45 F3 XC4, XD1 XM1, XM2² WA C30/37 F4 mäßiger Verschleißwiderstand hohe Wassersättigung mit Taumittel 32 * XC4 XF1, XA1 XC4, XD3 XF4 (LP)¹, XM1 WA C30/37 F2/F3 TANKSTELLENBETON (FD Beton) bei Umgang mit wassergefährdenden Stoffen XC4, XD3, XF4 (LP)¹, XA3, XM2 XC4, XD3, XF2, XF3, XA3, XM2 WA C35/45 F3 BETON FÜR FAHRBAHNDECKEN (nach TL Beton-StB und TP Beton-StB) auf Anfrage ¹ Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen. ² Expositionsklasse XM2 durch Oberflächenbehandlung des Betons (z.B. Vakuumieren und Flügelglätten des Betons) XA: Sulfatangriff bis max. 600 mg/l im Grundwasser oder max. 2.000 mg/kg im Boden XA3: Bauseits Schutzmaßnahmen für den Beton erforderlich! Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren! bew. Freifläche Verladung Chemielager außen bew. Produktion innen chem. chem. bew. außen, wechselnd nass, trocken u. Frost XC4, XF1, XA1 XA2, XD2 XA berücksichtigen Tankstelle unbew. Industriefläche m. Tausalz XF4 (LP) bew. Regen, Frost u. Tausalz XD3, XF4 (LP) chem. mäßig beansprucht Industrieböden, mäßig beansprucht Sauberkeitsschicht bewehrt außen, Frost XD3, XA3, XF4 (LP) XD1 Fundament unbewehrt flüssigkeitsdichter Beton Sulfatangriff 1 500 mg/l X0 XA2 XA2, XD2 Bitte beachten: Diese Abbildungen sind nur Beispiele, die tatsächlichen Expositionsklassen und auch alle weiteren Betonanforderungen müssen von dem Verfasser der Festlegung (z.B. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden. Qualität, die überzeugt. Preisliste 2016 7 Überwachungsklasse pumpfähig B e t o nk o rro s io n Größtkorn dmax (mm) B e we hrungs k o rro s io n Konsistenzklasse Anwendungsbereiche Bauteilbeispiele Festigkeitsklasse Expositionsklasse(n) Feuchtigkeitsklasse Transportbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen Sortennummer Preis €/m³ kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Sortennummer Preis €/m³ STAHLBETON FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT für Stallböden und Güllekanäle ² für befahrbare Flächen die Frost und Tausalz ausgesetzt sind und Gärfuttersilos XC4 XF1, XA1 WA C25/30 F3 2 1 5333 0A0 130,00 1 5333 1A0 133,00 16 * 2 1 5332 0A0 133,00 1 5332 1A0 136,00 XC4, XD3 32 * XF4 (LP)¹, XA3, WA C30/37 F2/F3 16 * XM2 2 1 6973 1A1 157,50 2 1 6972 1A1 160,50 32 * 2 1 7533 1A1 142,00 16 * 2 1 7532 1A1 145,00 32 * 2 1 7833 1AR 147,00 16 * 2 1 7832 1AR 150,00 32 * 2 1 7833 1AF 143,00 16 * 2 1 7832 1AF 146,00 32 * 2 G 7733 1A0 142,00 16 * 2 G 7732 1A0 145,00 2 G 7741 1A0 156,00 Für Stallböden innen oder im Freien überdacht, eingestreut ³ XC4, XD1 XF3, XA1 WA C35/45 F3 für Bauteile mit Einwirkung von Gärsäure z.B. Futtertische, Entmistungsbahnen XC4, XD3 XF2, XF3, XA3, XM2 WA C35/45 F3 für Biogasanlagen XC4, XD3 XF2, XF3, XA3 WA C35/45 F3 für Güllebehälter im Freien, hoher Wassereindringwiderstand (WU / Sulfatangriff bis 1500 mg/l) 32 * XC4, XD2 XF3, XA2 WA C35/45 F3 F4 8 * ¹ Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen. ² Unter Beachtung der DIN 11622-2 ³ Bei Haltung von Geflügel ist die Einstufung in eine höhere Expositionsklasse zu prüfen XA: Sulfatangriff bis max. 600 mg/l im Grundwasser oder max. 2.000 mg/kg im Boden XA3: Bauseits Schutzmaßnahmen für den Beton erforderlich! Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren! Wände Gärfutter (fahr-) silo Böden im Freien, Tierauslauf Stallböden innen oder im Freien überdacht, eingestreut Güllekanäle XC4, XA3 (LP) XC4, XF3, XA1 XF1, XC4, XA1 Gülletiefbehälter offen Boden Gärfutter(fahr-) silo XC4, XD3, XF2, XF3, XA3, XM1, XM2 Schutzmaßnahmen erforderlich Bitte beachten: Diese Abbildungen sind nur Beispiele, die tatsächlichen Expositionsklassen und auch alle weiteren Betonanforderungen müssen von dem Verfasser der Festlegung (z.B. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden. 8 Preisliste 2016 Überwachungsklasse pumpfähig Größtkorn dmax (mm) B e t o nk o rro s io n Konsistenzklasse B e we hrungs k o rro s io n Festigkeitsklasse Anwendungsbereiche Bauteilbeispiele Expositionsklasse(n) Feuchtigkeitsklasse Transportbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen Sortennummer Preis €/m³ kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Sortennummer Preis €/m³ STAHLBETON FÜR INGENIEURBAU Transportbeton nach ZTV-ING für Gründung (ohne Taumittelbeanspruchung) XC4 XF1, XA1 WA C25/30 F3 für Pfeiler und Widerlager (im Sprühnebelbereich) XC4, XD1 XF2 WA C30/37 F3 für Pfeiler und Widerlager (im Sprühnebel- und Spritzwasserbereich) XD2 XF2, XF3 WA C30/37 F3 für Überbau (im Sprühnebel- und Spritzwasserbereich) XD2 XF2, XF3 WA C35/45 F3 für Kappen (mit Taumittelbeanspruchung) XD3 XF4 (LP)¹ WA C25/30 F2 32 * 2 6 5333 020 135,00 16 * 2 6 5332 020 138,00 32 * 2 6 6533 020 141,50 16 * 2 6 6532 020 144,50 32 * 2 6 6733 020 141,50 16 * 2 6 6732 020 144,50 32 * 2 6 7733 120 147,00 16 * 2 6 7732 120 150,00 32 * 2 6 5923 041 148,50 16 * 2 6 5922 041 151,50 16 * 2 6 5922 540 32 * 2 1 5343 041 132,00 16 * 2 1 5342 041 135,00 32 * 2 1 5353 041 139,00 16 * 2 1 5352 041 142,00 Kappenbet on mit erhöhten Anforderungen an die Zuschläge. Preis auf Anf rage BETON FÜR BOHRPFÄHLE nach DIN EN 1536 und DIN-FB 129 Einbau im Trockenen XC4 XF1, XA1 WA C25/30 F3-F4 Einbau unter Wasser XC4 XF1, XA1 WA C25/30 F4-F5 ¹ Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen. Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren! Kappenbeton Kappenbeton Überbau XD3, XF4 (LP) XD2, XF2 XC4, XF1, XA1 XF4 (LP) Brückenpfeiler XD1, XF2 Schallschutzwand Fundament bewehrt unbewehrte Betonfahrbahn Pfahlkopf Hydr. gebundene Tragschicht X0 XC4, XF1, XA1 Bohrpfahl Wasserwechselzone Kanalsohle XC4, XF1, XA1 XC4, XF1, XA1 XD2, XA2, XF3 Bitte beachten: Diese Abbildungen sind nur Beispiele, die tatsächlichen Expositionsklassen und auch alle weiteren Betonanforderungen müssen von dem Verfasser der Festlegung (z.B. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden. Qualität, die überzeugt. Preisliste 2016 9 Leistungsklasse Überwachungsklasse pumpfähig B e t o nk o rro s io n Größtkorn dmax (mm) B e we hrungs k o rro s io n Feuchtigkeitsklasse Anwendungsbereiche Bauteilbeispiele Konsistenzklasse Expositionsklasse(n) Festigkeitsklasse Transportbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 kühle Witterung, normale Witterung, höhere normale Wärmeentwicklung, Wärmeentwicklung, kürzere normale Ausschalfristen Ausschalfristen Sortennummer Preis €/m³ Sortennummer Preis €/m³ STAHLFASERBETON NACH LEISTUNGSKLASSEN für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frostangriff WU - Richtlinie WA 16 * 2 L 1,2/0,9 5 5382 0L3 191,00 WA 16 * 2 L 1,5/1,2 5 5382 0L5 204,30 WA 16 * XC4, XD1 C30/37 F3/F4 XF1, XA1, XM1 WA 16 * 2 L 1,5/1,2 5 6582 0L5 204,20 XC4 XA1 XF1 C25/30 F3/F4 2 L 1,8/1,5 5 6582 0L7 217,50 STAHLFASERBETON MIT 25 KG STF/m³ für Innenbauteile, Feuchträume oder Gründungen für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frostangriff WU - Richtlinie XC3 XC4 XF1, XA1 C25/30 F3/F4 WF 16 * 2 5 5282 000 164,50 5 5282 100 167,50 C25/30 F3/F4 WA 16 * 2 5 5382 000 168,50 5 5382 100 171,50 C30/37 F3/F4 WA 16 * 2 5 6382 000 173,50 5 6382 100 176,50 Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren! POLYMERFASERBETON auf Anfrage Je nach Anwendungsbereich profitieren Bauunternehmer und Bauherren gleichermaßen von der Dauerhaftigkeit, Sicherheit und Kosteneinsparung durch polymerfaserverstärkten Beton. Beim Einsatz von Polymerfaserbeton kann auf einen Teil der konventionellen Bewehrung verzichtet werden, dies spart Kosten und Zeit. Vorteile: - Verbesserter Widerstand gegen Schrumpfrisse - Erhöhung der Nachrissbiegezugfestigkeit - Verhindern von Betonabplatzungen im Brandfall - Optimieren der mechanischen Eigenschaften 10 Preisliste 2016 SONDERBAUSTOFFE LEICHTBETON nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 auf Anfrage PORENLEICHTBETON (nicht güteüberwacht, außerhalb DIN 1045-2) Rohdichteklasse Sortennr. Re-Fü für Tiefbau und Kanal- Hohlraumverfüllung 1,0 0 4000 010 127,00 Re-Fü für Tankverfüllung 1,8 0 4000 070 105,00 Konsistenz Größtkorn Sortennr. 300 F1 8 8 0011 030 133,00 350 F1 8 8 0011 035 138,00 400 F1 8 8 0011 040 143,00 450 F1 8 8 0011 045 148,00 Anwendungsbereiche Preis €/m³ SANDBETON (nicht güteüberwacht, außerhalb DIN 1045-2) Zementgehalt kg/m³ Zuschlag für Körnung Preis €/m³ 4 600 F1 4 4,00 8 0010 060 167,00 MÖRTEL Anwendungsbereiche Verarbeitbarkeit Normalmörtel bis zu 36 Std. Mörtelgruppe Sortennr. M 5 - NM IIa 8 1030 000 143,00 M 10 - NM III 8 2030 000 148,00 Preis €/m³ Mörtelwanne * Preis €/St Kaufpreis für Mörtelwanne (weiß) 90,00 für Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand schreiben wir Ihnen gut -80,00 * Mörtelwannen sind nac h UVV § 24 vor Gebrauch zu prüfen. Sie sind sorgfältig zu behandeln und vor Rüc kgabe gründlic h zu reinigen. Bei Besc hädigung oder Verlust haftet der Kunde. Qualität, die überzeugt. Preisliste 2016 11 Förderband Variante A PREISE FÜR TELESKOP-FÖRDERBANDEINSÄTZE (Beton und Kies) Einheit Preis € pauschal 155,00 pauschal 75,00 je m³ 16,00 je angefangene 15 Min. 26,00 bis 5 m³ ab 5 m³ Grundpauschale zusätzlicher Förderzuschlag kostenfreie Entladezeit 5 Min./m³ darüber hinausgehende Zeiten Förderband Variante B Verringern Sie Ihre Kosten auf Ihrer Baustelle. Mit unserem Fahrmischer mit Teleskop-Förderband können Sie Beton, Estrich, Mörtel, Sand und Kies zeitsparend einbringen. Maximale Beweglichkeit ohne aufwendige Rangierarbeiten garantiert der Teleskop-Ausleger. Arbeitsbereich max. 7,00 m max. 9,50 m 310 ° 6,30 m 15,80 m 4,00 m 2,55 m 0m 6,5 x. 1 ma 0m 5,8 x. 1 ma 9,20 m m 11,50 16,70 m max. 4 m SAND, RIESEL, KIES, SPLITT - IM FAHRMISCHER ANGELIEFERT Material Sand Rundriesel Splitt Sandkiesgemisch Körnung mm Preis €/m³ 0/4 - 0/8 54,00 4/8 - 8/16 - 16/32 51,00 2/5 - 5/8 54,00 0/8 - 0/16 - 0/32 54,00 Sand - Wassergemisch Bei Abnahme unter 5 m³ je Lieferung wird für die zu 5 m³ fehlende Menge ein Zuschlag von 19 €/m³ berechnet. 12 Preisliste 2016 54,00 BETONLEGOSTEINE * Steine Form Breite (mm) Höhe (mm) Länge (mm) Gewicht (kg) Preis € 4er Würfel 600 600 600 518,00 37,00 6er Quader 600 600 900 778,00 55,00 8er Quader 600 600 1200 1037,00 74,00 10er Quader 600 600 1500 1296,00 93,00 12er Quader 600 600 1800 1555,00 111,00 Leihgebühr Klemme pro Tag 25,00 Für Statik und Standfestigkeit haftet der Abnehmer! * Verarbeitungshinweise siehe www.rennig-beton.de/downloads Qualität, die überzeugt. Preisliste 2016 13 Betonbestellung : Bei Bestellung benötigen wir folgende Angaben: 1. Name des Kunden + Anschrift 2. Name des Bestellers 3. Name des Baustoffhändlers 4. genaue Baustellenanschrift 5. Datum und Uhrzeit der Belieferung 6. Menge und Abnahmegeschwindigkeit 7. Förderart (Kran, Pumpe, Förderband etc.) 8. Anfahrtswege frei (3 m breit, 4 m hoch, mind. 32 t belastbar, befestigt, rutschfest) 9. Besonderheiten auf der Baustelle 10. Expositionsklassen 11. Druckfestigkeitsklasse 12. Konsistenzklasse 13. Größtkorn der Gesteinskörnung 14. ggf. besondere Eigenschaften, z.B. Beton mit hohem Wassereindringwiderstand Für termingerechte Belieferung bitten wir Sie folgende Bestellzeiten einzuhalten: - für Lieferung am Montag, bitte am Freitag bis spätestens Freitag 12.00 Uhr bestellen! - für Lieferung Dienstag bis Freitag, bitte am Vortag bis spätestens 17.00 Uhr bestellen! Eventuell vereinbarte Konditionen für Normalbeton gelten nicht für Sonderbaustoffe. Sonderbaustoffe sind skontofähig, NICHT rabattfähig. Betonwerk Augsburg - Piccardstraße 8 a, 86159 Augsburg Robert Simonis / Dieter Seefried Telefon 08 21 / 5 97 28-60 Disposition Telefax 08 21 / 5 97 28-68 [email protected] Betonwerk Gersthofen - Mercedesring 10, 86368 Gersthofen Michael Wengenmayr / Stefan Peter Disposition Telefon 08 21 / 4 60 94 64 Telefax 08 21 / 4 60 94 65 [email protected] Betonwerk Obermeitingen - Kolonie 1, 86836 Obermeitingen Gerd Poweleit / Daniel Zahn Disposition 14 Preisliste 2016 Telefon 0 82 32 / 96 45-10 Telefax 0 82 32 / 96 45-45 [email protected] Expositionsklassen (Umwelteinwirkungen) zur Bewehrungskorrosion Anwendungsbereiche Bauteilbeispiele kein Ko rro sio ns- o der A ngriffsrisiko B auteile o hne B ewehrung o der eingebettetes M etall in nicht beto nangreifender Umgebung B ewehrungsko rro sio n durch Karbo natisierung B eto n, der B ewehrung o der anderes eingebettetes M etall enthält und Luft so wie Feuchtigkeit ausgesetzt ist B ewehrungsko rro sio n durch Chlo ride außer M eerwasser B eto n, der B ewehrung o der anderes eingebettetes M etall enthält und chlo ridhaltigem Wasser einschließlich Taumittel, ausgeno mmen M eerwasser, ausgesetzt ist Kla sse nbe - Beschreibung der Umgebung z e ic hnung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen (informativ) Mindestdruckfestigkeit mi n f ck XO für B eto n o hne B ewehrung o der eingebettetes M etall, alle UmgebungsbeFundamente o hne B ewehrung o hne Fro st; dingungen, ausgeno mmen Innenbauteile o hne B ewehrung Fro stangriff, Verschleiß o der chem. A ngriff XC1 tro cken o der ständig nass B auteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte. (einschließl. Küche, B ad und Waschküche in Wo hngebäuden); B eto n,der ständig in Wasser getaucht ist C 16/20 XC2 nass, selten tro cken Teile vo n Wasserbehältern; Gründungsbauteile C 16/20 XC3 mäßige Feuchte B auteile, zu denen die A ußenluft häufig o der ständig Zugang hat, z.B . o ffene Hallen, Innenräume mit ho her Luftfeuchtigkeit z.B . in gewerblichen Küchen, B ädern, Wäschereien, in Feuchträumen vo n Hallenbädern und in Viehställen C 20/25 XC4 wechselnd nass und tro cken A ußenbauteile mit direkter B eregnung C 25/30 XD1 mäßige Feuchte B auteile im Sprühnebelbereich vo n Verkehrsflächen; Einzelgaragen C 8/10 C 30/37 C 25/30 LP mögl.,wenn gleichz. XF XD2 nass, selten tro cken C 35/45 So lebäder; B auteile, die chlo rhaltigen Industrieabwässern ausgesetzt sind C 30/37 LP mögl.,wenn gleichz. XF XD3 wechselnd nass und tro cken Teile vo n B rücken mit häufiger Spritzwasserbeanspruchung; Fahrbahndecken, P arkdecks C 35/45 C 30/37 LP mögl.,wenn gleichz. XF Expositionsklassen (Umwelteinwirkungen) zum Betonangriff Anwendungsbereiche Bauteilbeispiele Fro stangriff mit und o hne Taumittel Durchfeuchteter B eto n, der in erheblichem Umfang Fro st-Tau-Wechseln ausgesetzt ist B eto nangriff durch aggressive chem. Umgebung B eto n, der chem. A ngriffen durch natürliche B ö den, Grund- o der M eerwasser und A bwasser ausgesetzt ist Kla sse nbe - Beschreibung der Umgebung z e ic hnung mäßige Wassersättigung o hne Taumittel A ußenbauteile XF2 mäßige Wassersättigung mit Taumittel B eto nbauteile im Sprühnebel- o der Spritzwasserbereich vo n taumittelbehandelten Verkehrsflächen, so weit nicht XF4; B eto nbauteile im Sprühnebelbereich vo n M eerwasser C 35/45 C 25/30 LP XF3 ho he Wassersättigung o hne Taumittel o ffene Wasserbehälter; B auteile in der Wasserwechselzo ne vo n Süßwasser C 35/45 C 25/30 LP XF4 ho he Wassersättigung mit Taumittel Verkehrsflächen, die mit Taumitteln behandelt werden; Überwiegend ho rizo ntale B auteile im Spritzwasserbereich vo n taumittelbehandelten Verkehrsflächen; Räumerlaufbahnen vo n Kläranlagen; M eerwasserbauteile in der Wasserwechselzo ne C 30/37 LP XA 1 chem. schwach angreifende Umgebung B ehälter vo n Kläranlagen; Güllebehälter XA 2 chem. mäßig angreifende Umgebung und M eeresbauwerke B eto nbauteile, die mit M eerwasser in B erührung ko mmen; B auteile in beto nangreifenden B ö den chem. stark angreifende Umgebung Industrieabwasseranlagen mit chem. angreifenden A bwässern; Gärfuttersilo s und Futtertische der Landwirtschaft; Kühltürme mit Rauchgasableitung XA 3 XM 2 XM 3 Qualität, die überzeugt. Mindestdruckfestigkeit mi n f ck XF1 XM 1 B eto nangriff durch Verschleißbeanspruchung B eto n, der einer erheblichen mechanischen B eanspruchung ausgesetzt ist Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen (informativ) mäßige Verschleißbeanspruchung starke Verschleißbeanspruchung C 25/30 C 25/30 C 35/45 C 30/37 LP mögl.,wenn gleichz. XF C 35/45 C 30/37 LP mögl.,wenn gleichz. XF C 30/37 C 25/30 LP Tragende o der aussteifende Industriebö den mit B eanspruchung durch luftbereifte Fahrzeuge mögl.,wenn gleichz. XF C 35/45 Tragende o der aussteifende Industriebö den mit B eanspruchung durch luft- o der vo llgummibereifte Gabelstapler mögl.,wenn gleichz. XF C 30/37 mögl.,wenn Oberfl.behandlung Tragende o der aussteifende Industriebö den mit B eanspruchung durch luft- o der vo llgummibereifte Gabelstapler; sehr starke Verschleißbeanspruchung Oberflächen, die häufig mit Kettenfahrzeugen befahren werden; Wasserbauwerke in geschiebebelasteten Gewässern z.B . To sbecken Preisliste 2016 15 C 35/45 Hartst. nach DIN 1100 C 30/37 mögl.,wenn gleichz. XF Hartst. nach DIN 1100 ZUSATZVEREINBARUNGEN €/m³ Abholung 5,00 Bei Selbstabholung ab 1 m³ Beton gewähren wir eine Frachtvergütung von: Wird die Abnahme einer Lieferung ohne unser Verschulden verweigert oder die Abnahmeverweigerung angelieferte, bestellte Menge nicht voll abgenommen, gilt der Auftrag als ausgeführt und wird in Rechnung gestellt. Ist eine Umdisposition auf eine andere Baustelle möglich, berechnen wir an Fracht: 19,00 Mindestens jedoch pro Fuhre: Entfernungszuschlag 95,00 € Außerhalb des Lieferbereiches berechnen wir einen Frachtzuschlag pro Mehrkilometer 4,00 € Für die Rücknahme und das Auswaschen von nicht abgenommenen Mengen verrechnen wir Entsorgung bei Beton: 60,00 bei Leichtbeton und Stahlfaserbeton: Lieferscheinausdruck 120,00 Lieferscheinausdruck Soll-/Istwerte, z.B. bei vorgegebener Rezeptur (Beton nach Zusammensetzung gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2 2001-7): 3,00 Die Lieferzeit liegt werktags zwischen 6.ºº u. 18.ºº Uhr Bei Lieferung Mo - Fr zwischen 18.ºº u. 22.ºº Uhr berechnen wir eine Zulage von: mindestens jedoch: Lieferzeit 10,50 160,00 € Für Samstagseinsätze zwischen 6.ºº u. 12.ºº Uhr berechnen wir eine Zulage von: mindestens jedoch: 10,50 160,00 € a uf A nf ra ge Lieferungen außerhalb der oben genannten Zeiten: Bei Abnahme unter 5 m³ Beton/Kies je Lieferung berechnen wir für die zu 5 m³ fehlende Menge einen Mindermengenzuschlag je 1 m³ von: Mindestfracht Fahrmischer 19,00 Bei Abnahme unter 1 m³ Mörtel je Lieferung berechnen wir für die zu 1 m³ fehlende Menge einen Mindermengenzuschlag je 0,1 m³ von: 6,50 Alle Preise verstehen sich netto für 1m³ verdichteten Frischbeton frei Baustelle, abgeladen innerhalb eines Umkreises von 15 km auf gut befahrbaren Zufahrtswegen, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise Die enthaltene Fracht beträgt für Beton: 19,00 für Mörtel: 65,00 Frachten sind nicht skontofähig. Rohrentladung von fließfähigem Beton mit Schüttrohr. (Pauschal pro Einsatz) 25,00 € Rüttler Tagespauschale 25,00 € Verlängerung der Verarbeitbarkeitszeit Bis 4,5 Stunden 6,00 Jede weitere Stunde 1,10 Ab 4,5 Stunden Verarbeitbarkeitszeit sind die erweiterten Eignungsprüfungen gemäß Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton) vom DAfStb erforderlich. 16 Preisliste 2016 €/m³ Eine Veränderung unseres Betons durch die Baustelle über die Rezeptur hinaus ist nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 untersagt (Zugabe von Wasser, Zusatzmitteln, Zusatzstoffen Veränderung des Betons oder anderen Mitteln). Werden – in Abstimmung mit dem Lieferanten – Zusatzstoffe oder Zusatzmittel bauseits gestellt, berechnen wir Mischkosten von: 5,00 In diesem Fall können wir keine Haftung für die Betonqualität übernehmen. Die zuschlagfreie Entladezeit beträgt max. 5 Min./m³. Bei Überschreitung der Entladezeit Warte-/Entladezeitüberschreitung verrechnen wir je angefangene 15 Min.: 22,50 € Bei Überschreitung der Entladezeit nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 übernehmen wir keine Haftung für die Betoneigenschaften. Wintersaisonzuschlag In der Zeit vom 1. Dezember bis 15. März verrechnen wir pauschal einen Wintersaisonzuschlag von: 6,00 In der Zeit zwischen Weihnachten und Hl. 3 Könige sind unsere Werke geschlossen. ALLGEMEINES Abrechnung Bestellung Die Abrechnung unserer Lieferungen und Leistungen kann über den Baustoffhandel zum Einzug unserer Forderungen erfolgen. Unsere Fahrer dürfen keine verbindlichen Bestellungen entgegennehmen. Wir übernehmen keine Gewährleistung: Gewährleistung - bei Lieferung bzw. Abholung von erdfeuchtem Beton - bei Abholung von Betonwaren Kundenservice Unser Service beinhaltet die Betreuung der von uns belieferten Baustellen und wird von unseren Fachkräften kostenlos und unverbindlich durchgeführt. Druckfestigkeitsprüfung von Betonwürfeln (Kantenlänge 150 mm) pro Satz = 3 Stück Laborleistungen 120,00 € a uf A nf ra ge Wasserundurchlässigkeitsprüfung Sonstige Betonprüfungen Maschinelle Oberflächenbehandlung bei Luftporenbeton verändert das Luftporensystem an der Oberflächenbearbeitung Oberfläche nachteilig. In diesem Fall melden wir Bedenken an. Bei Hartstoffeinstreuung auf der Oberfläche von Luftporenbeton lehnen wir die Gewährleistung grundsätzlich ab. Unsere Produkte unterliegen der ständigen Produktionskontrolle gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2 (Eigen- und Fremdüberwachung). Die werkseigene Produktions- und Konformitätskontrolle unserer Qualitätssicherung/ Güteüberwachung Werke wird von unserer Prüfstelle E+W durchgeführt. Die Überwachung und Bewertung der werkseigenen Produktionskontrolle sowie die Zertifizierung unserer Produkte erfolgt durch das Materialprüfungsamt für das Bauwesen der TU München. Verkaufs- und Lieferbedingungen Qualität, die überzeugt. Für alle Geschäfte gelten unsere abgedruckten allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Preisliste 2016 17 Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für den Verkauf von Transportbeton - Werkfrischmörtel - Sonderprodukten 1. Liefergegenstand Liefergegenstand ist unter Verwendung von Normenzement als Bindemittel, werksgemischter Transportbeton, dessen Merkmale in der DIN EN 206-1/DIN 1045-2 beschrieben sind, Werkfrischmörtel und Sonderprodukte (im Folgenden Baustoffe genannt). Baustoffgüte sowie alle sonstigen Merkmale des frischen und erhärteten Betons richten sich nach Angaben des Abnehmers in der Bestellung. Der Abnehmer ist allein für die richtige Auswahl der Betongüte verantwortlich. Für das Vermitteln von Förderungsgeräten oder deren Einsatz stehen wir in keiner Weise ein. 2. Angebote und Auftragsannahme Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen und alle Vertragsbeziehungen. Andere Regelungen, insbesondere die AGB des Kunden, werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verkäufer Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt wurde, oder die Lieferung erfolgt ist. Für Hörfehler bei fernmündlicher Angebotsabgabe wird vom Anbieter keine Haftung übernommen. Der Käufer unterwirft sich den Vorschriften des BGB und des HGB für Handelsgeschäfte. 3. Bestellung, Lieferung und Abnahme Die Auftragsübernahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Liefertermine oder -fristen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Ein Rücktritt wegen Verzuges ist nur berechtigt, wenn uns zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Die Auslieferung erfolgt an die vorher bestimmte Baustelle oder durch Abholung im Werk. Durch nachträgliche Bestellungsänderung entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Für richtige und vollständige Angaben bei Abruf ist der Käufer verantwortlich, für Übermittlungsfehler haftet er allein. Unsere Mischfahrzeuge müssen auf guter und für schwere Transportfahrzeuge geeigneter Fahrbahn unbehindert und ohne Wartezeit die Baustelle erreichen und wieder verlassen können. Fehlt diese Voraussetzung, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf ein Verschulden. Die Lieferfahrzeuge dürfen nur mit Einweisung durch von der Baustelle gestelltes Personal rückwärts fahren. Ebenso muss die Entleerung ohne Gefahr für das Fahrzeug unverzüglich erfolgen. Die den Lieferschein unterzeichnende und den Empfang bestätigende Person gilt uns gegenüber als rechtsgültig dazu ermächtigt. Wird die Annahme verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt und wird berechnet. Ist eine Umdisposition auf eine andere Baustelle möglich, berechnen wir im Umkreis von 15 km an Fracht pro m³ € 19,00 bzw. pro m³ € 65,00 für Werkfrischmörtel. Von uns nicht zu vertretende Umstände, die uns die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, verzögern oder erschweren, berechtigen uns, die Lieferung oder Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu vertreten haben wir z.B. höhere Gewalt, behördliche Eingriffe, Unruhen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Der Käufer wird in solchen Fällen unverzüglich über den Hintergrund unterrichtet, ohne dass er durch Unterlassen einer Unterrichtung Ersatzansprüche für sich ableiten kann. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer zu entschädigen, es sei denn, Verweigerung oder Verspätung beruhten auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme des Baustoffs und Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an einen von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindliche Erklärung entgegenzunehmen. 4. Gefahrenübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem das Fahrzeug das Werksgelände verlässt. Bei Lieferung nach außerhalb des Werkes geht diese Gefahr auf den Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 5. Gewährleistung und Haftung Die Baustoffe gemäß unseres Lieferverzeichnisses werden nach den bestehenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert. Ohne schriftliche Vereinbarung übernehmen wir für sonstige Baustoffe keine Gewähr. Mängelrügen sind beim Empfang des Baustoffs sofort fernmündlich mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung gegenüber der Betriebsleitung des Lieferwerkes auszusprechen. Außer der Betriebsleitung ist niemand zur Entgegennahme der Rüge befugt. Sichtbare Mängel aller Art, sowie die Lieferung von anderen als den bestellten Mengen sind sofort vor Ausladung zu rügen. In solchen Fällen hat der Käufer den Baustoff unangetastet zu lassen, um eine Nachprüfung durch uns zu ermöglichen. Unsichtbare Mängel sind innerhalb von 8 Tagen nach der Abnahme zu rügen. Probewürfel können nur dann als Beweismittel anerkannt werden, wenn ihre vorschriftsmäßige Herstellung und Behandlung in Gegenwart eines von uns Beauftragten erfolgt. Den Beauftragten des Fremdüberwachers, der Bauaufsichtsbehörde oder der Straßenbaubehörde ist das Recht vorbehalten, während der Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben aus der Ware zu nehmen. Erfolgt die Rüge nicht form- und fristgerecht, gilt der Baustoff als genehmigt. Wenn der Käufer unseren Baustoff mit Zusätzen, Wasser oder Transportbeton anderer Lieferanten oder Baustellenbeton vermengt oder sonst verändert, oder vermengen oder sonst verändern lässt, übernehmen wir keine Gewährleistung. Wegen eines Mangels, den wir zu vertreten haben, kann der Käufer nach unserer Wahl Lieferung mangelfreien Baustoffs oder angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Weitergehende Schadensansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Unsere Haftung ist jedoch dem Umfange nach auf die Deckungssummen unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Dies gilt nicht für den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie für den Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf der verschuldensunabhängigen Haftung des Produkthaftungsgesetzes beruhen. Gewährleistungsansprüche aufgrund sichtbarer wie unsichtbarer Mängel verjähren einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Die Gewährleistungsfrist für unsere Betone/Baustoffe beträgt 5 Jahre seit Ablieferung. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Etwaiges Fördern unseres Transportbetons auf der Baustelle ist nicht Gegenstand dieses Kaufvertrags, auch für Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz stehen wir in keiner Weise ein. 6. Preis– und Zahlungsbedingungen Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Preislisten. Sie sind Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausfüh rung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht, Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. 6.1 Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Kies, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises, ist der Käufer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 6.2 Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig, und spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. 6.3 Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. 6.4 Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen. 6.5 Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist. 6.6 Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende Rechnung - , auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet, unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird. 7. Sicherungsrechte 7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderungen samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen (z.B. Zinsen) unser Eigentum. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die angelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unsere Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte Anspruch gegen einen Vertragspartner bereits im voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit dem Vertragspartner ein Abtretungsverbot vereinbart. 7.2 Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch den Käufer zu einer neuen beweglichen Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unserer Ware (7.9) ein. Für den Fall, dass der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in 7.1 Satz 2 aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware (7.9) zum Wert der anderen Sachen; unser Miteigentum besteht bis zur vollständigen Erfüllung unserer Forderungen gem. 7.1. Satz 2 fort. 7.3 Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach 7.1. Satz 2 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderungen ab. 7.4 Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserer Ware hergestellten neuen Sachen verkauft oder unsere Ware mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen gem. 7.1. Satz 2 diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) mit Rang vor dem restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung von Sicherheiten gem. §§ 648, 648 a BGB aufgrund der Verarbeitung unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach 7.1 Satz 2 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden indes von diesen Befugnissen gemäß den Sätzen 4 und 5 dieses Absatzes keinen Gebrauch machen und die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. 7.5 Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile vorrangig vor einem etwa verbleibenden weiteren Restbetrag ab. Unser Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. 7.6 Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. 7.7 Der Käufer hat alle Sachen, welche in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können, zu tragen. 7.8 Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. 7.9 Der „Wert unserer Ware" im Sinne dieser Ziff. 7 entspricht dem Gesamtbetrag der in unserer Rechnung ausgewiesenen Kaufpreise zzgl. 20%. 7.10 Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insgesamt freigeben, als deren Wert die Forderung um 20% übersteigt. 8. Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort für die Lieferung ist unser jeweiliges Lieferwerk, für Zahlungen unser Verwaltungssitz. Gerichtsstand ist für alle Rechtsstreitigkeiten (auch für Scheckklagen) mit Vollkaufleuten sowie für Mahnverfahren Augsburg. 9. Nichtigkeitsklausel Falls eine dieser Bedingungen unwirksam werden sollte, werden die übrigen Bedingungen in ihrer Wirksamkeit hierdurch nicht berührt. Stand: 2015
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