Preisliste 2016 - Rennig

Preisliste 2016
gültig ab 01.01.2016
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www.rennig-beton.de
RENNIG BETON GMBH & CO
Frischbeton- und Kieswerke KG
Kontakte
Geschäftsführung
Bettina Rennig
Telefon 08 21 / 5 97 28-12
Kfm. Geschäftsführerin Dipl.-Betriebswirtin
Handy
[email protected]
Michael Linke
Telefon 0 82 32 / 96 45-22
Techn. Geschäftsführer Dipl.-Ing.
Handy
Franz Rennig
Kfm. Geschäftsführer Betriebswirt
Telefon 08 21 / 5 97 28-22
Handy 0172 / 85 29 895
[email protected]
Josef Rennig
Telefon 0 82 32 / 96 45-23
[email protected]
Techn. Geschäftsführer Dipl.-Ing.
Handy
0173 / 57 57 797
[email protected]
0173 / 69 38 018
0172 / 85 29 956
Verwaltung - Piccardstraße 8 a, 86159 Augsburg
Wilhelm Kaspar
Prokurist
Telefon 08 21 / 5 97 28-14
Telefax 08 21 / 5 97 28-28
Handy
0174 / 32 79 224
Gabriele Schedler
Telefon 08 21 / 5 97 28-11
Sekretärin
Telefax 08 21 / 5 97 28-28
Jasmin Korn
Telefon 08 21 / 5 97 28-50
Verkauf
Telefax 08 21 / 5 97 28-58
Handy
[email protected]
[email protected]
0174 / 32 79 226
Markus Steidle
Telefon 08 21 / 5 97 28-71
Betontechnologe
Telefax 08 21 / 5 97 28-78
Techn. Beratung & Verkauf
Handy
[email protected]
0174 / 32 79 143
Dieter Köhler
Telefon 08 21 / 5 97 28-72
Betontechnologe
Telefax 08 21 / 5 97 28-78
Handy
[email protected]
[email protected]
0174 / 31 04 715
Betonwerk Augsburg - Piccardstraße 8 a, 86159 Augsburg
Robert Simonis / Dieter Seefried
Disposition
Telefon 08 21 / 5 97 28-60
Telefax 08 21 / 5 97 28-68
[email protected]
Betonwerk Gersthofen - Mercedesring 10, 86368 Gersthofen
Michael Wengenmayr / Stefan Peter
Telefon 08 21 / 4 60 94 64
Disposition
Telefax 08 21 / 4 60 94 65
[email protected]
Betonwerk Obermeitingen - Kolonie 1, 86836 Obermeitingen
Gerd Poweleit / Daniel Zahn
Disposition
Telefon 0 82 32 / 96 45-10
Telefax 0 82 32 / 96 45-45
[email protected]
Kieswerk Gersthofen - Mercedesring 10, 86368 Gersthofen
Ingo van Lawick
Telefon 08 21 / 34 99 95 33
Telefax 08 21 / 4 60 94 65
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 7.00 - 12.00 Uhr, 12.30 - 17.00 Uhr
Kieswerk Obermeitingen - Kolonie 1, 86836 Obermeitingen
Manuela Wiedemann
Telefon 0 82 32 / 96 45-20
Telefax 0 82 32 / 96 45-21
2
Preisliste 2016
[email protected]
Öffnungszeiten:
Mo - Fr 7.00 - 12.00 Uhr, 12.30 - 17.00 Uhr
in den Sommermonaten zusätzlich:
Sa 8.00 - 12.00 Uhr
Qualität,
die überzeugt.
Preisliste 2016
3
F3
C12/15
F3
C16/20
F3
C20/25
F3
Überwachungsklasse
C8/10
pumpfähig
B e t o nk o rro s io n
Größtkorn dmax (mm)
k o rro s io n
Konsistenzklasse
B e we hrungs -
Festigkeitsklasse
Anwendungsbereiche
Bauteilbeispiele
Expositionsklasse(n)
Feuchtigkeitsklasse
Transportbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
normale Witterung,
normale
Wärmeentwicklung,
normale
Ausschalfristen
kühle Witterung,
höhere
Wärmeentwicklung,
kürzere
Ausschalfristen
Sortennummer
Sortennummer
Preis
€/m³
Preis
€/m³
STAHLBETON FÜR HOCH- UND WOHNUNGSBAU
für unbewehrte Bauteile in nicht
betonangreifender Umgebung
(Sauberkeitsschicht)
für Innenbauteile (trocken),
Gründungsbauteile (ständig feucht)
X0
XC2
WF
WF
für Bauteile in offenen Gebäuden
und Feuchträumen (ohne Frost)
XC3
WF C20/25
F3
für Außenbauteile mit direkter
Beregnung und Frost
XC4
XF1
WF C25/30
F3
für Außenbauteile in sehr weicher
Konsistenz
XC4
XF1
WF C25/30
F4
C25/30
XC4
XF1, XA1
WA
F4
C30/37
XC4, XD1
XF1, XA1
für Außenbauteile mit hohem
Wassereindringwiderstand (WU),
chemisch schwach angreifende
Umgebung
F3
WA C30/37
F3
F3
F4
XC4
XF1, XA1
WA C35/45
F3
F4
XC4
XF1, XA1
XC4
XF1, XA1
C40/50
F3
C45/55
F3
WA C50/60
F3
WA
32
1 1 1033 000 121,00
16
1 1 1032 000 124,00
32
1 1 2033 000 121,50
16 *
1 1 2032 000 124,50
32 *
1 1 3133 000 122,00
16 *
1 1 3132 000 125,00
32 *
1 1 4133 000 123,00 1 4133 100 126,00
16 *
1 1 4132 000 126,00 1 4132 100 129,00
32 *
1 1 4233 000 124,00 1 4233 100 127,00
16 *
1 1 4232 000 127,00 1 4232 100 130,00
32 *
1 1 5333 090 127,00 1 5333 190 130,00
16 *
1 1 5332 090 130,00 1 5332 190 133,00
16 *
1 1 5342 090 133,00 1 5342 190 136,00
8
*
1 1 5341 090 141,00 1 5341 190 144,00
32 *
2 1 5333 010 130,00 1 5333 110 133,00
16 *
2 1 5332 010 133,00 1 5332 110 136,00
8
*
2 1 5341 010 144,00 1 5341 110 147,00
32 *
2 1 6333 010 133,00 1 6333 110 136,00
16 *
2 1 6332 010 136,00 1 6332 110 139,00
32 *
2 1 6533 010 135,50 1 6533 110 138,50
16 *
2 1 6532 010 138,50 1 6532 110 141,50
8
*
2 1 6541 010 149,50 1 6541 110 152,50
32 *
2
1 7333 110 140,00
16 *
2
1 7332 110 143,00
*
2
1 7341 110 154,00
32 *
2
1 8333 110 146,00
16 *
2
1 8332 110 149,00
32 *
2
1 9333 110 154,00
16 *
2
1 9332 110 157,00
32 *
2
2 0333 110 164,00
16 *
2
2 0332 110 167,00
8
Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren!
Sämtliche Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt des Warenbezugs gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4
Preisliste 2016
für Bauteile in chemisch mäßig
angreifender Umgebung (mit
Sulfatangriff bis 1500 mg/l)
für Bauteile im Sprühnebel- oder
Spritzwasserbereich soweit nicht
XF4
für waagerechte Betonoberflächen,
die Regen und Frost ausgesetzt
sind (mit Taumittel)
XD2
XA2, XF3
WA C35/45
XC4, XD1
XF2 (LP)¹
WA C25/30 F2/F3
XC4, XD3
XF3,XF2
WA C35/45
XC4, XD3
XF4 (LP)¹
WA C30/37 F2/F3
F3
F3
Überwachungsklasse
pumpfähig
Größtkorn dmax (mm)
B e t o nk o rro s io n
Konsistenzklasse
B e we hrungs k o rro s io n
Festigkeitsklasse
Anwendungsbereiche
Bauteilbeispiele
Expositionsklasse(n)
Feuchtigkeitsklasse
Transportbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
normale Witterung,
normale
Wärmeentwicklung,
normale
Ausschalfristen
kühle Witterung,
höhere
Wärmeentwicklung,
kürzere
Ausschalfristen
Sortennummer
Sortennummer
Preis
€/m³
Preis
€/m³
32 *
2
G 7733 110 142,00
16 *
2
G 7732 110 145,00
32 *
2 1 5473 010 144,50 1 5473 110 147,50
16 *
2 1 5472 010 147,50 1 5472 110 150,50
32 *
2
1 7833 111 143,00
16 *
2
1 7832 111 146,00
32 *
2
1 6973 110 151,50
16 *
2
1 6972 110 154,50
16 *
2 N 5382 010 138,00
BETON FÜR SCHLAUCHLEITUNGSPUMPE (Citypumpe)
geeignet für Schlauchdurchmesser
≥ 65 mm und Hohlwände
XC4
XF1, XA1
WA C25/30 F3/F4
XC4, XD1
XF1, XA1
WA C30/37 F3/F4
8
*
2 N 5381 010 146,00
16 *
2 N 6582 010 143,50
8
*
2 N 6581 010 151,50
¹ Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen.
Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren!
XC1
bewehrt innen trocken
bewehrt
außen,
wechselnd
nass,
trocken
u. Frost
XC4, XF1
Sandbeton
bewehrt
außen,
mäßig
feucht,
Frost
XC1
bewehrt, außen, Frost
innen
XC4, XF1, XA1
bewehrt
außen,
wechselnd
nass,
trocken
u. Frost
WUWand,
chem.
schwach
angreif.
XC4, XF1, XA1
XC2
bewehrt, WU, chem. schwach angreif.
Fundament
bewehrt
bewehrt, trocken, ständig feucht
Fundament
unbewehrt
XC2
Sauberkeitsschicht unbew.
XC4, XF1
X0
Bitte beachten: Diese Abbildungen sind nur Beispiele, die tatsächlichen Expositionsklassen und auch alle weiteren Betonanforderungen müssen von dem Verfasser
der Festlegung (z.B. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden.
Qualität,
die überzeugt.
Preisliste 2016
5
Transportbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
Sortennummer
Sortennummer
WF C25/30
F6
16
*
1 1 5362 090 139,00 1 5362 190 142,00
C25/30
WU
F6
16
*
2 1 5362 010 142,00 1 5362 110 145,00
F3
16 *
2 1 5332 070 143,00
F4
16 *
2 1 5342 070 146,00
F3
16 *
2 1 6332 070 146,00
F4
16 *
2 1 6342 070 149,00
F3
16 *
2 1 6532 070 148,50
F4
16 *
2 1 6542 070 151,50
F3
16 *
2
1 7532 170 155,50
F4
16 *
2
1 7542 170 158,50
C8/10
C1
16
1 P 1012 000 124,50
C12/15
WF C16/20
C20/25
C25/30
C1
16
1 P 2012 000 125,00
C1
C1
C1
C1
16
16
16
4
1 P 3012 000
1 P 4012 000
1 P 5012 000
P 0010 060
Überwachungsklasse
pumpfähig
kühle Witterung,
höhere
Wärmeentwicklung,
kürzere
Ausschalfristen
Größtkorn dmax (mm)
normale Witterung,
normale
Wärmeentwicklung,
normale
Ausschalfristen
Konsistenzklasse
B e t o nk o rro s io n
Festigkeitsklasse
B e we hrungs k o rro s io n
Feuchtigkeitsklasse
Anwendungsbereiche
Bauteilbeispiele
Expositionsklasse(n)
Preis
€/m³
Preis
€/m³
BETON IN SEHR FLIEßFÄHIGER KONSISTENZ
Stahlbeton für Außenbauteile mit
direkter Beregnung und Frost
XC4,
XF1
XC4
XF1, XA1
WA
SICHTBETON
C25/30
XC4
XF1, XA1
WA
C30/37
nach DBV-Merkblatt "Sichtbeton"
C30/37
XC4, XD1
XF1, XA1
WA
C35/45
FARBBETON auf Anfrage
PFLASTERBETON
Standardmischung
X0
Schlämme (nicht güteüberwacht)
125,50
127,50
129,50
167,00
Einkornbeton (nicht güteüberwacht, außerhab DIN 1045-2)
16
8
EK-Beton
Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren!
6
Preisliste 2016
0 6002 001 109,50
0 6001 000 117,50
Überwachungsklasse
pumpfähig
B e t o nk o rro s io n
Größtkorn dmax (mm)
B e we hrungs k o rro s io n
Konsistenzklasse
Anwendungsbereiche
Bauteilbeispiele
Festigkeitsklasse
Expositionsklasse(n)
Feuchtigkeitsklasse
Transportbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
normale Witterung,
normale
Wärmeentwicklung,
normale
Ausschalfristen
kühle Witterung,
höhere
Wärmeentwicklung,
kürzere
Ausschalfristen
Sortennummer
Sortennummer
Preis
€/m³
Preis
€/m³
INDUSTRIEBAU (Beton für Industrieböden)
ohne Verschleiß- und
Taumittelbeanspruchung
mäßige Wassersättigung mit
Taumittel
2 1 5383 020 135,00 1 5383 120 138,00
16 *
2 1 5382 020 138,00 1 5382 120 141,00
32 *
2 1 5433 020 146,50 1 5433 120 149,50
16 *
2 1 5432 020 149,50 1 5432 120 152,50
32 *
2
1 7833 121 147,00
16 *
2
1 7832 121 150,00
32 *
2 1 6583 020 142,50 1 6583 120 145,50
16 *
2 1 6582 020 145,50 1 6582 120 148,50
32 *
2
1 6973 120 155,50
16 *
2
1 6972 120 158,50
WA C30/37 F2/F3 16 *
2
1 6972 13N 163,50
32 *
2
G 7833 13N 152,00
16 *
2
G 7832 13N 155,00
WA C25/30
F4
XC4, XD1
XF2 (LP)¹,
XF3 (LP)¹, XM1
WA C25/30
F3
XC4, XD3
XF3, XF2, XM1
WA C35/45
F3
XC4, XD1
XM1, XM2²
WA C30/37
F4
mäßiger Verschleißwiderstand
hohe Wassersättigung mit
Taumittel
32 *
XC4
XF1, XA1
XC4, XD3
XF4 (LP)¹, XM1
WA C30/37 F2/F3
TANKSTELLENBETON (FD Beton)
bei Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen
XC4, XD3,
XF4 (LP)¹,
XA3, XM2
XC4, XD3,
XF2, XF3,
XA3, XM2
WA C35/45
F3
BETON FÜR FAHRBAHNDECKEN (nach TL Beton-StB und TP Beton-StB) auf Anfrage
¹ Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen.
² Expositionsklasse XM2 durch Oberflächenbehandlung des Betons (z.B. Vakuumieren und Flügelglätten des Betons)
XA: Sulfatangriff bis max. 600 mg/l im Grundwasser oder max. 2.000 mg/kg im Boden
XA3: Bauseits Schutzmaßnahmen für den Beton erforderlich!
Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren!
bew.
Freifläche
Verladung
Chemielager
außen
bew.
Produktion
innen
chem.
chem.
bew.
außen,
wechselnd
nass,
trocken
u. Frost
XC4, XF1, XA1
XA2, XD2
XA berücksichtigen
Tankstelle
unbew. Industriefläche m. Tausalz
XF4 (LP)
bew. Regen, Frost u. Tausalz
XD3, XF4 (LP)
chem. mäßig beansprucht
Industrieböden, mäßig beansprucht
Sauberkeitsschicht
bewehrt
außen,
Frost
XD3, XA3, XF4 (LP)
XD1
Fundament
unbewehrt
flüssigkeitsdichter Beton
Sulfatangriff
1 500 mg/l
X0
XA2
XA2, XD2
Bitte beachten: Diese Abbildungen sind nur Beispiele, die tatsächlichen Expositionsklassen und auch alle weiteren Betonanforderungen müssen von dem Verfasser
der Festlegung (z.B. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden.
Qualität,
die überzeugt.
Preisliste 2016
7
Überwachungsklasse
pumpfähig
B e t o nk o rro s io n
Größtkorn dmax (mm)
B e we hrungs k o rro s io n
Konsistenzklasse
Anwendungsbereiche
Bauteilbeispiele
Festigkeitsklasse
Expositionsklasse(n)
Feuchtigkeitsklasse
Transportbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
normale Witterung,
normale
Wärmeentwicklung,
normale
Ausschalfristen
Sortennummer
Preis
€/m³
kühle Witterung,
höhere
Wärmeentwicklung,
kürzere
Ausschalfristen
Sortennummer
Preis
€/m³
STAHLBETON FÜR DIE LANDWIRTSCHAFT
für Stallböden und Güllekanäle ²
für befahrbare Flächen die Frost
und Tausalz ausgesetzt sind und
Gärfuttersilos
XC4
XF1, XA1
WA C25/30
F3
2 1 5333 0A0 130,00 1 5333 1A0 133,00
16 *
2 1 5332 0A0 133,00 1 5332 1A0 136,00
XC4, XD3
32 *
XF4 (LP)¹, XA3, WA C30/37 F2/F3
16 *
XM2
2
1 6973 1A1 157,50
2
1 6972 1A1 160,50
32 *
2
1 7533 1A1 142,00
16 *
2
1 7532 1A1 145,00
32 *
2
1 7833 1AR 147,00
16 *
2
1 7832 1AR 150,00
32 *
2
1 7833 1AF 143,00
16 *
2
1 7832 1AF 146,00
32 *
2
G 7733 1A0 142,00
16 *
2
G 7732 1A0 145,00
2
G 7741 1A0 156,00
Für Stallböden innen oder im
Freien überdacht, eingestreut ³
XC4, XD1
XF3, XA1
WA C35/45
F3
für Bauteile mit Einwirkung von
Gärsäure z.B. Futtertische,
Entmistungsbahnen
XC4, XD3
XF2, XF3, XA3,
XM2
WA C35/45
F3
für Biogasanlagen
XC4, XD3
XF2, XF3, XA3
WA C35/45
F3
für Güllebehälter im Freien, hoher
Wassereindringwiderstand (WU /
Sulfatangriff bis 1500 mg/l)
32 *
XC4, XD2
XF3, XA2
WA C35/45
F3
F4
8
*
¹ Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen.
² Unter Beachtung der DIN 11622-2
³ Bei Haltung von Geflügel ist die Einstufung in eine höhere Expositionsklasse zu prüfen
XA: Sulfatangriff bis max. 600 mg/l im Grundwasser oder max. 2.000 mg/kg im Boden
XA3: Bauseits Schutzmaßnahmen für den Beton erforderlich!
Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren!
Wände Gärfutter
(fahr-) silo
Böden im Freien, Tierauslauf
Stallböden innen oder im Freien überdacht, eingestreut Güllekanäle
XC4, XA3
(LP)
XC4, XF3, XA1
XF1, XC4, XA1
Gülletiefbehälter
offen
Boden Gärfutter(fahr-) silo
XC4, XD3, XF2, XF3,
XA3, XM1, XM2
Schutzmaßnahmen erforderlich
Bitte beachten: Diese Abbildungen sind nur Beispiele, die tatsächlichen Expositionsklassen und auch alle weiteren Betonanforderungen müssen von dem Verfasser
der Festlegung (z.B. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden.
8
Preisliste 2016
Überwachungsklasse
pumpfähig
Größtkorn dmax (mm)
B e t o nk o rro s io n
Konsistenzklasse
B e we hrungs k o rro s io n
Festigkeitsklasse
Anwendungsbereiche
Bauteilbeispiele
Expositionsklasse(n)
Feuchtigkeitsklasse
Transportbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
normale Witterung,
normale
Wärmeentwicklung,
normale
Ausschalfristen
Sortennummer
Preis
€/m³
kühle Witterung,
höhere
Wärmeentwicklung,
kürzere
Ausschalfristen
Sortennummer
Preis
€/m³
STAHLBETON FÜR INGENIEURBAU Transportbeton nach ZTV-ING
für Gründung (ohne
Taumittelbeanspruchung)
XC4
XF1, XA1
WA C25/30
F3
für Pfeiler und Widerlager (im
Sprühnebelbereich)
XC4, XD1
XF2
WA C30/37
F3
für Pfeiler und Widerlager (im
Sprühnebel- und
Spritzwasserbereich)
XD2
XF2, XF3
WA C30/37
F3
für Überbau (im Sprühnebel- und
Spritzwasserbereich)
XD2
XF2, XF3
WA C35/45
F3
für Kappen (mit
Taumittelbeanspruchung)
XD3
XF4 (LP)¹
WA C25/30
F2
32 *
2 6 5333 020 135,00
16 *
2 6 5332 020 138,00
32 *
2 6 6533 020 141,50
16 *
2 6 6532 020 144,50
32 *
2 6 6733 020 141,50
16 *
2 6 6732 020 144,50
32 *
2
6 7733 120 147,00
16 *
2
6 7732 120 150,00
32 *
2 6 5923 041 148,50
16 *
2 6 5922 041 151,50
16 *
2 6 5922 540
32 *
2 1 5343 041 132,00
16 *
2 1 5342 041 135,00
32 *
2 1 5353 041 139,00
16 *
2 1 5352 041 142,00
Kappenbet on mit erhöhten Anforderungen
an die Zuschläge. Preis auf Anf rage
BETON FÜR BOHRPFÄHLE nach DIN EN 1536 und DIN-FB 129
Einbau im Trockenen
XC4
XF1, XA1
WA C25/30 F3-F4
Einbau unter Wasser
XC4
XF1, XA1
WA C25/30 F4-F5
¹ Maschinelles Glätten wird bei Verwendung von Luftporenbeton nicht empfohlen.
Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren!
Kappenbeton
Kappenbeton
Überbau
XD3, XF4 (LP)
XD2, XF2
XC4, XF1, XA1
XF4 (LP)
Brückenpfeiler
XD1, XF2
Schallschutzwand
Fundament
bewehrt
unbewehrte Betonfahrbahn
Pfahlkopf
Hydr. gebundene Tragschicht
X0
XC4, XF1, XA1
Bohrpfahl
Wasserwechselzone
Kanalsohle
XC4, XF1, XA1
XC4, XF1, XA1
XD2, XA2, XF3
Bitte beachten: Diese Abbildungen sind nur Beispiele, die tatsächlichen Expositionsklassen und auch alle weiteren Betonanforderungen müssen von dem Verfasser
der Festlegung (z.B. Architekt, Planungsbüro) objektbezogen vorgegeben werden.
Qualität,
die überzeugt.
Preisliste 2016
9
Leistungsklasse
Überwachungsklasse
pumpfähig
B e t o nk o rro s io n
Größtkorn dmax (mm)
B e we hrungs k o rro s io n
Feuchtigkeitsklasse
Anwendungsbereiche
Bauteilbeispiele
Konsistenzklasse
Expositionsklasse(n)
Festigkeitsklasse
Transportbeton nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
kühle Witterung,
normale Witterung,
höhere
normale
Wärmeentwicklung, Wärmeentwicklung,
kürzere
normale
Ausschalfristen
Ausschalfristen
Sortennummer
Preis
€/m³
Sortennummer
Preis
€/m³
STAHLFASERBETON NACH LEISTUNGSKLASSEN
für Außenbauteile mit direkter
Beregnung und Frostangriff
WU - Richtlinie
WA 16 *
2 L 1,2/0,9 5 5382 0L3 191,00
WA 16 *
2 L 1,5/1,2 5 5382 0L5 204,30
WA 16 *
XC4, XD1
C30/37 F3/F4
XF1, XA1, XM1
WA 16 *
2 L 1,5/1,2 5 6582 0L5 204,20
XC4
XA1 XF1
C25/30 F3/F4
2 L 1,8/1,5 5 6582 0L7 217,50
STAHLFASERBETON MIT 25 KG STF/m³
für Innenbauteile, Feuchträume oder Gründungen
für Außenbauteile mit direkter
Beregnung und Frostangriff
WU - Richtlinie
XC3
XC4
XF1, XA1
C25/30 F3/F4 WF 16 *
2
5 5282 000 164,50 5 5282 100 167,50
C25/30 F3/F4 WA 16 *
2
5 5382 000 168,50 5 5382 100 171,50
C30/37 F3/F4 WA 16 *
2
5 6382 000 173,50 5 6382 100 176,50
Der Wassereindringwiderstand ist zu vereinbaren!
POLYMERFASERBETON auf Anfrage
Je nach Anwendungsbereich profitieren Bauunternehmer und Bauherren gleichermaßen von der Dauerhaftigkeit, Sicherheit und
Kosteneinsparung durch polymerfaserverstärkten Beton.
Beim Einsatz von Polymerfaserbeton kann auf einen Teil der konventionellen Bewehrung verzichtet werden, dies spart Kosten
und Zeit.
Vorteile:
- Verbesserter Widerstand gegen Schrumpfrisse
- Erhöhung der Nachrissbiegezugfestigkeit
- Verhindern von Betonabplatzungen im Brandfall
- Optimieren der mechanischen Eigenschaften
10
Preisliste 2016
SONDERBAUSTOFFE
LEICHTBETON nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 auf Anfrage
PORENLEICHTBETON (nicht güteüberwacht, außerhalb DIN 1045-2)
Rohdichteklasse
Sortennr.
Re-Fü für Tiefbau und Kanal- Hohlraumverfüllung
1,0
0 4000 010
127,00
Re-Fü für Tankverfüllung
1,8
0 4000 070
105,00
Konsistenz
Größtkorn
Sortennr.
300
F1
8
8 0011 030
133,00
350
F1
8
8 0011 035
138,00
400
F1
8
8 0011 040
143,00
450
F1
8
8 0011 045
148,00
Anwendungsbereiche
Preis €/m³
SANDBETON (nicht güteüberwacht, außerhalb DIN 1045-2)
Zementgehalt kg/m³
Zuschlag für Körnung
Preis €/m³
4
600
F1
4
4,00
8 0010 060
167,00
MÖRTEL
Anwendungsbereiche
Verarbeitbarkeit
Normalmörtel
bis zu 36 Std.
Mörtelgruppe
Sortennr.
M 5 - NM IIa
8 1030 000
143,00
M 10 - NM III
8 2030 000
148,00
Preis €/m³
Mörtelwanne *
Preis €/St
Kaufpreis für Mörtelwanne (weiß)
90,00
für Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand schreiben wir Ihnen gut
-80,00
* Mörtelwannen sind nac h UVV § 24 vor Gebrauch zu prüfen. Sie sind sorgfältig zu behandeln und vor Rüc kgabe gründlic h zu reinigen. Bei
Besc hädigung oder Verlust haftet der Kunde.
Qualität,
die überzeugt.
Preisliste 2016
11
Förderband Variante A
PREISE FÜR TELESKOP-FÖRDERBANDEINSÄTZE (Beton und Kies)
Einheit
Preis €
pauschal
155,00
pauschal
75,00
je m³
16,00
je angefangene 15 Min.
26,00
bis 5 m³
ab 5 m³
Grundpauschale
zusätzlicher Förderzuschlag
kostenfreie Entladezeit 5 Min./m³
darüber hinausgehende Zeiten
Förderband Variante B
Verringern Sie Ihre Kosten auf Ihrer Baustelle.
Mit unserem Fahrmischer mit Teleskop-Förderband können Sie Beton, Estrich,
Mörtel, Sand und Kies zeitsparend einbringen.
Maximale Beweglichkeit ohne aufwendige Rangierarbeiten garantiert der Teleskop-Ausleger.
Arbeitsbereich
max. 7,00 m
max. 9,50 m
310 °
6,30 m
15,80
m
4,00 m
2,55 m
0m
6,5
x. 1
ma
0m
5,8
x. 1
ma
9,20 m
m
11,50
16,70
m
max. 4 m
SAND, RIESEL, KIES, SPLITT - IM FAHRMISCHER ANGELIEFERT
Material
Sand
Rundriesel
Splitt
Sandkiesgemisch
Körnung mm
Preis €/m³
0/4 - 0/8
54,00
4/8 - 8/16 - 16/32
51,00
2/5 - 5/8
54,00
0/8 - 0/16 - 0/32
54,00
Sand - Wassergemisch
Bei Abnahme unter 5 m³ je Lieferung wird für die zu 5 m³ fehlende Menge ein Zuschlag von 19 €/m³ berechnet.
12
Preisliste 2016
54,00
BETONLEGOSTEINE *
Steine
Form
Breite (mm)
Höhe (mm)
Länge (mm)
Gewicht (kg)
Preis €
4er
Würfel
600
600
600
518,00
37,00
6er
Quader
600
600
900
778,00
55,00
8er
Quader
600
600
1200
1037,00
74,00
10er
Quader
600
600
1500
1296,00
93,00
12er
Quader
600
600
1800
1555,00
111,00
Leihgebühr Klemme pro Tag
25,00
Für Statik und Standfestigkeit haftet der Abnehmer!
* Verarbeitungshinweise siehe www.rennig-beton.de/downloads
Qualität,
die überzeugt.
Preisliste 2016
13
Betonbestellung :
Bei Bestellung benötigen wir folgende Angaben:
1. Name des Kunden + Anschrift
2. Name des Bestellers
3. Name des Baustoffhändlers
4. genaue Baustellenanschrift
5. Datum und Uhrzeit der Belieferung
6. Menge und Abnahmegeschwindigkeit
7. Förderart (Kran, Pumpe, Förderband etc.)
8. Anfahrtswege frei (3 m breit, 4 m hoch, mind. 32 t belastbar, befestigt, rutschfest)
9. Besonderheiten auf der Baustelle
10. Expositionsklassen
11. Druckfestigkeitsklasse
12. Konsistenzklasse
13. Größtkorn der Gesteinskörnung
14. ggf. besondere Eigenschaften, z.B. Beton mit hohem Wassereindringwiderstand
Für termingerechte Belieferung bitten wir Sie folgende Bestellzeiten einzuhalten:
- für Lieferung am Montag, bitte am Freitag bis spätestens Freitag 12.00 Uhr bestellen!
- für Lieferung Dienstag bis Freitag, bitte am Vortag bis spätestens 17.00 Uhr bestellen!
Eventuell vereinbarte Konditionen für Normalbeton gelten nicht für Sonderbaustoffe.
Sonderbaustoffe sind skontofähig, NICHT rabattfähig.
Betonwerk Augsburg - Piccardstraße 8 a, 86159 Augsburg
Robert Simonis / Dieter Seefried
Telefon 08 21 / 5 97 28-60
Disposition
Telefax 08 21 / 5 97 28-68
[email protected]
Betonwerk Gersthofen - Mercedesring 10, 86368 Gersthofen
Michael Wengenmayr / Stefan Peter
Disposition
Telefon 08 21 / 4 60 94 64
Telefax 08 21 / 4 60 94 65
[email protected]
Betonwerk Obermeitingen - Kolonie 1, 86836 Obermeitingen
Gerd Poweleit / Daniel Zahn
Disposition
14
Preisliste 2016
Telefon 0 82 32 / 96 45-10
Telefax 0 82 32 / 96 45-45
[email protected]
Expositionsklassen (Umwelteinwirkungen) zur Bewehrungskorrosion
Anwendungsbereiche
Bauteilbeispiele
kein Ko rro sio ns- o der
A ngriffsrisiko
B auteile o hne B ewehrung
o der eingebettetes M etall
in nicht beto nangreifender
Umgebung
B ewehrungsko rro sio n
durch Karbo natisierung
B eto n, der B ewehrung
o der anderes
eingebettetes M etall
enthält und Luft so wie
Feuchtigkeit ausgesetzt
ist
B ewehrungsko rro sio n
durch Chlo ride außer
M eerwasser
B eto n, der B ewehrung
o der anderes eingebettetes M etall enthält
und chlo ridhaltigem
Wasser einschließlich
Taumittel, ausgeno mmen
M eerwasser, ausgesetzt
ist
Kla sse nbe - Beschreibung der Umgebung
z e ic hnung
Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen
(informativ)
Mindestdruckfestigkeit mi n f ck
XO
für B eto n o hne B ewehrung o der eingebettetes M etall, alle UmgebungsbeFundamente o hne B ewehrung o hne Fro st;
dingungen, ausgeno mmen
Innenbauteile o hne B ewehrung
Fro stangriff, Verschleiß o der chem.
A ngriff
XC1
tro cken o der ständig nass
B auteile in Innenräumen mit üblicher Luftfeuchte.
(einschließl. Küche, B ad und Waschküche in Wo hngebäuden);
B eto n,der ständig in Wasser getaucht ist
C 16/20
XC2
nass, selten tro cken
Teile vo n Wasserbehältern; Gründungsbauteile
C 16/20
XC3
mäßige Feuchte
B auteile, zu denen die A ußenluft häufig o der ständig Zugang
hat, z.B . o ffene Hallen, Innenräume mit ho her Luftfeuchtigkeit
z.B . in gewerblichen Küchen, B ädern, Wäschereien, in
Feuchträumen vo n Hallenbädern und in Viehställen
C 20/25
XC4
wechselnd nass und tro cken
A ußenbauteile mit direkter B eregnung
C 25/30
XD1
mäßige Feuchte
B auteile im Sprühnebelbereich vo n Verkehrsflächen;
Einzelgaragen
C 8/10
C 30/37
C 25/30 LP
mögl.,wenn gleichz. XF
XD2
nass, selten tro cken
C 35/45
So lebäder; B auteile, die chlo rhaltigen Industrieabwässern
ausgesetzt sind
C 30/37 LP
mögl.,wenn gleichz. XF
XD3
wechselnd nass und tro cken
Teile vo n B rücken mit häufiger Spritzwasserbeanspruchung;
Fahrbahndecken, P arkdecks
C 35/45
C 30/37 LP
mögl.,wenn gleichz. XF
Expositionsklassen (Umwelteinwirkungen) zum Betonangriff
Anwendungsbereiche
Bauteilbeispiele
Fro stangriff mit und o hne
Taumittel
Durchfeuchteter B eto n,
der in erheblichem Umfang
Fro st-Tau-Wechseln
ausgesetzt ist
B eto nangriff durch
aggressive chem.
Umgebung
B eto n, der chem.
A ngriffen durch natürliche
B ö den, Grund- o der
M eerwasser und
A bwasser ausgesetzt ist
Kla sse nbe - Beschreibung der Umgebung
z e ic hnung
mäßige Wassersättigung o hne
Taumittel
A ußenbauteile
XF2
mäßige Wassersättigung mit
Taumittel
B eto nbauteile im Sprühnebel- o der Spritzwasserbereich vo n
taumittelbehandelten Verkehrsflächen, so weit nicht XF4;
B eto nbauteile im Sprühnebelbereich vo n M eerwasser
C 35/45
C 25/30 LP
XF3
ho he Wassersättigung o hne Taumittel
o ffene Wasserbehälter;
B auteile in der Wasserwechselzo ne vo n Süßwasser
C 35/45
C 25/30 LP
XF4
ho he Wassersättigung mit Taumittel
Verkehrsflächen, die mit Taumitteln behandelt werden;
Überwiegend ho rizo ntale B auteile im Spritzwasserbereich
vo n taumittelbehandelten Verkehrsflächen; Räumerlaufbahnen vo n Kläranlagen; M eerwasserbauteile in der
Wasserwechselzo ne
C 30/37 LP
XA 1
chem. schwach angreifende Umgebung B ehälter vo n Kläranlagen; Güllebehälter
XA 2
chem. mäßig angreifende Umgebung
und M eeresbauwerke
B eto nbauteile, die mit M eerwasser in B erührung ko mmen;
B auteile in beto nangreifenden B ö den
chem. stark angreifende Umgebung
Industrieabwasseranlagen mit chem. angreifenden
A bwässern; Gärfuttersilo s und Futtertische der
Landwirtschaft; Kühltürme mit Rauchgasableitung
XA 3
XM 2
XM 3
Qualität,
die überzeugt.
Mindestdruckfestigkeit mi n f ck
XF1
XM 1
B eto nangriff durch
Verschleißbeanspruchung
B eto n, der einer
erheblichen
mechanischen
B eanspruchung
ausgesetzt ist
Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen
(informativ)
mäßige Verschleißbeanspruchung
starke Verschleißbeanspruchung
C 25/30
C 25/30
C 35/45
C 30/37 LP
mögl.,wenn gleichz. XF
C 35/45
C 30/37 LP
mögl.,wenn gleichz. XF
C 30/37
C 25/30 LP
Tragende o der aussteifende Industriebö den mit
B eanspruchung durch luftbereifte Fahrzeuge
mögl.,wenn gleichz. XF
C 35/45
Tragende o der aussteifende Industriebö den mit
B eanspruchung durch luft- o der vo llgummibereifte
Gabelstapler
mögl.,wenn gleichz. XF
C 30/37
mögl.,wenn
Oberfl.behandlung
Tragende o der aussteifende Industriebö den mit B eanspruchung durch luft- o der vo llgummibereifte Gabelstapler;
sehr starke Verschleißbeanspruchung Oberflächen, die häufig mit Kettenfahrzeugen befahren
werden; Wasserbauwerke in geschiebebelasteten Gewässern
z.B . To sbecken
Preisliste 2016
15
C 35/45
Hartst. nach DIN 1100
C 30/37
mögl.,wenn gleichz. XF
Hartst. nach DIN 1100
ZUSATZVEREINBARUNGEN
€/m³
Abholung
5,00
Bei Selbstabholung ab 1 m³ Beton gewähren wir eine Frachtvergütung von:
Wird die Abnahme einer Lieferung ohne unser Verschulden verweigert oder die
Abnahmeverweigerung
angelieferte, bestellte Menge nicht voll abgenommen, gilt der Auftrag als ausgeführt
und wird in Rechnung gestellt.
Ist eine Umdisposition auf eine andere Baustelle möglich, berechnen wir an Fracht:
19,00
Mindestens jedoch pro Fuhre:
Entfernungszuschlag
95,00 €
Außerhalb des Lieferbereiches berechnen wir einen Frachtzuschlag pro Mehrkilometer
4,00 €
Für die Rücknahme und das Auswaschen von nicht abgenommenen Mengen verrechnen wir
Entsorgung
bei Beton:
60,00
bei Leichtbeton und Stahlfaserbeton:
Lieferscheinausdruck
120,00
Lieferscheinausdruck Soll-/Istwerte, z.B. bei vorgegebener Rezeptur (Beton nach
Zusammensetzung gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2 2001-7):
3,00
Die Lieferzeit liegt werktags zwischen 6.ºº u. 18.ºº Uhr
Bei Lieferung Mo - Fr zwischen 18.ºº u. 22.ºº Uhr berechnen wir eine Zulage von:
mindestens jedoch:
Lieferzeit
10,50
160,00 €
Für Samstagseinsätze zwischen 6.ºº u. 12.ºº Uhr berechnen wir eine Zulage von:
mindestens jedoch:
10,50
160,00 €
a uf
A nf ra ge
Lieferungen außerhalb der oben genannten Zeiten:
Bei Abnahme unter 5 m³ Beton/Kies je Lieferung berechnen wir für die zu 5 m³
fehlende Menge einen Mindermengenzuschlag je 1 m³ von:
Mindestfracht
Fahrmischer
19,00
Bei Abnahme unter 1 m³ Mörtel je Lieferung berechnen wir für die zu 1 m³
fehlende Menge einen Mindermengenzuschlag je 0,1 m³ von:
6,50
Alle Preise verstehen sich netto für 1m³ verdichteten Frischbeton frei Baustelle,
abgeladen innerhalb eines Umkreises von 15 km auf gut befahrbaren Zufahrtswegen,
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Preise
Die enthaltene Fracht beträgt für Beton:
19,00
für Mörtel:
65,00
Frachten sind nicht skontofähig.
Rohrentladung
von fließfähigem Beton mit Schüttrohr. (Pauschal pro Einsatz)
25,00 €
Rüttler
Tagespauschale
25,00 €
Verlängerung der
Verarbeitbarkeitszeit
Bis 4,5 Stunden
6,00
Jede weitere Stunde
1,10
Ab 4,5 Stunden Verarbeitbarkeitszeit sind die erweiterten Eignungsprüfungen
gemäß Richtlinie für Beton mit verlängerter Verarbeitbarkeitszeit (Verzögerter Beton)
vom DAfStb erforderlich.
16
Preisliste 2016
€/m³
Eine Veränderung unseres Betons durch die Baustelle über die Rezeptur hinaus ist nach
DIN EN 206-1/DIN 1045-2 untersagt (Zugabe von Wasser, Zusatzmitteln, Zusatzstoffen
Veränderung des Betons oder anderen Mitteln). Werden – in Abstimmung mit dem Lieferanten – Zusatzstoffe oder
Zusatzmittel bauseits gestellt, berechnen wir Mischkosten von:
5,00
In diesem Fall können wir keine Haftung für die Betonqualität übernehmen.
Die zuschlagfreie Entladezeit beträgt max. 5 Min./m³. Bei Überschreitung der Entladezeit
Warte-/Entladezeitüberschreitung
verrechnen wir je angefangene 15 Min.:
22,50 €
Bei Überschreitung der Entladezeit nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 übernehmen wir keine
Haftung für die Betoneigenschaften.
Wintersaisonzuschlag
In der Zeit vom 1. Dezember bis 15. März verrechnen wir pauschal einen Wintersaisonzuschlag von:
6,00
In der Zeit zwischen Weihnachten und Hl. 3 Könige sind unsere Werke geschlossen.
ALLGEMEINES
Abrechnung
Bestellung
Die Abrechnung unserer Lieferungen und Leistungen kann über den Baustoffhandel zum Einzug
unserer Forderungen erfolgen.
Unsere Fahrer dürfen keine verbindlichen Bestellungen entgegennehmen.
Wir übernehmen keine Gewährleistung:
Gewährleistung
- bei Lieferung bzw. Abholung von erdfeuchtem Beton
- bei Abholung von Betonwaren
Kundenservice
Unser Service beinhaltet die Betreuung der von uns belieferten Baustellen und wird von unseren
Fachkräften kostenlos und unverbindlich durchgeführt.
Druckfestigkeitsprüfung von Betonwürfeln (Kantenlänge 150 mm) pro Satz = 3 Stück
Laborleistungen
120,00 €
a uf
A nf ra ge
Wasserundurchlässigkeitsprüfung
Sonstige Betonprüfungen
Maschinelle Oberflächenbehandlung bei Luftporenbeton verändert das Luftporensystem an der
Oberflächenbearbeitung
Oberfläche nachteilig.
In diesem Fall melden wir Bedenken an.
Bei Hartstoffeinstreuung auf der Oberfläche von Luftporenbeton lehnen wir die Gewährleistung
grundsätzlich ab.
Unsere Produkte unterliegen der ständigen Produktionskontrolle gemäß DIN EN 206-1/DIN 1045-2
(Eigen- und Fremdüberwachung). Die werkseigene Produktions- und Konformitätskontrolle unserer
Qualitätssicherung/
Güteüberwachung
Werke wird von unserer Prüfstelle E+W durchgeführt.
Die Überwachung und Bewertung der werkseigenen Produktionskontrolle sowie die Zertifizierung
unserer Produkte erfolgt durch das Materialprüfungsamt für das Bauwesen der TU München.
Verkaufs- und
Lieferbedingungen
Qualität,
die überzeugt.
Für alle Geschäfte gelten unsere abgedruckten allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.
Preisliste 2016
17
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen für den Verkauf von Transportbeton - Werkfrischmörtel - Sonderprodukten
1. Liefergegenstand
Liefergegenstand ist unter Verwendung von Normenzement als Bindemittel, werksgemischter Transportbeton, dessen Merkmale in der DIN EN 206-1/DIN 1045-2 beschrieben
sind, Werkfrischmörtel und Sonderprodukte (im Folgenden Baustoffe genannt). Baustoffgüte
sowie alle sonstigen Merkmale des frischen und erhärteten Betons richten sich nach Angaben
des Abnehmers in der Bestellung. Der Abnehmer ist allein für die richtige Auswahl der Betongüte verantwortlich. Für das Vermitteln von Förderungsgeräten oder deren Einsatz stehen wir
in keiner Weise ein.
2. Angebote und Auftragsannahme
Sämtliche Angebote verstehen sich freibleibend. Die AGB gelten für sämtliche Leistungen
und alle Vertragsbeziehungen. Andere Regelungen, insbesondere die AGB des Kunden,
werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Verkäufer Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich bestätigt wurde,
oder die Lieferung erfolgt ist.
Für Hörfehler bei fernmündlicher Angebotsabgabe wird vom Anbieter keine Haftung übernommen.
Der Käufer unterwirft sich den Vorschriften des BGB und des HGB für Handelsgeschäfte.
3. Bestellung, Lieferung und Abnahme
Die Auftragsübernahme erfolgt unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit. Liefertermine
oder -fristen werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Ein Rücktritt wegen Verzuges ist
nur berechtigt, wenn uns zuvor eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde. Die Auslieferung
erfolgt an die vorher bestimmte Baustelle oder durch Abholung im Werk. Durch nachträgliche Bestellungsänderung entstehende Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Für richtige und
vollständige Angaben bei Abruf ist der Käufer verantwortlich, für Übermittlungsfehler haftet
er allein.
Unsere Mischfahrzeuge müssen auf guter und für schwere Transportfahrzeuge geeigneter
Fahrbahn unbehindert und ohne Wartezeit die Baustelle erreichen und wieder verlassen
können. Fehlt diese Voraussetzung, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden
ohne Rücksicht auf ein Verschulden. Die Lieferfahrzeuge dürfen nur mit Einweisung durch
von der Baustelle gestelltes Personal rückwärts fahren. Ebenso muss die Entleerung ohne
Gefahr für das Fahrzeug unverzüglich erfolgen. Die den Lieferschein unterzeichnende und
den Empfang bestätigende Person gilt uns gegenüber als rechtsgültig dazu ermächtigt. Wird
die Annahme verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt und wird berechnet. Ist eine Umdisposition auf eine andere Baustelle möglich, berechnen wir im Umkreis von 15 km an Fracht
pro m³ € 19,00 bzw. pro m³ € 65,00 für Werkfrischmörtel. Von uns nicht zu vertretende
Umstände, die uns die Ausführung übernommener Aufträge unmöglich machen, verzögern
oder erschweren, berechtigen uns, die Lieferung oder Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Nicht zu
vertreten haben wir z.B. höhere Gewalt, behördliche Eingriffe, Unruhen, Betriebsstörungen,
Streik, Aussperrung, durch politische oder wirtschaftliche Verhältnisse bedingte Arbeitsstörungen, Mangel an Roh- und Betriebsstoffen, Transportverzögerungen durch Verkehrsstörung
und unabwendbare Ereignisse, die bei uns, unseren Vorlieferern oder in fremden Betrieben
eintreten, von denen die Aufrechterhaltung unseres Betriebes abhängig ist. Der Käufer wird
in solchen Fällen unverzüglich über den Hintergrund unterrichtet, ohne dass er durch Unterlassen einer Unterrichtung Ersatzansprüche für sich ableiten kann. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter oder sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer zu entschädigen, es sei
denn, Verweigerung oder Verspätung beruhten auf Gründen, die wir zu vertreten haben.
Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für ordnungsmäßige Abnahme des Baustoffs und
Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an einen von ihnen mit Wirkung für und gegen alle.
Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindliche Erklärung entgegenzunehmen.
4. Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei
Abholung im Werk in dem Zeitpunkt auf den Käufer über, in welchem das Fahrzeug das
Werksgelände verlässt. Bei Lieferung nach außerhalb des Werkes geht diese Gefahr auf den
Käufer über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch,
sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.
5. Gewährleistung und Haftung
Die Baustoffe gemäß unseres Lieferverzeichnisses werden nach den bestehenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert. Ohne schriftliche Vereinbarung übernehmen wir für
sonstige Baustoffe keine Gewähr. Mängelrügen sind beim Empfang des Baustoffs sofort
fernmündlich mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung gegenüber der Betriebsleitung des
Lieferwerkes auszusprechen. Außer der Betriebsleitung ist niemand zur Entgegennahme der
Rüge befugt. Sichtbare Mängel aller Art, sowie die Lieferung von anderen als den bestellten
Mengen sind sofort vor Ausladung zu rügen. In solchen Fällen hat der Käufer den Baustoff
unangetastet zu lassen, um eine Nachprüfung durch uns zu ermöglichen. Unsichtbare Mängel
sind innerhalb von 8 Tagen nach der Abnahme zu rügen. Probewürfel können nur dann als
Beweismittel anerkannt werden, wenn ihre vorschriftsmäßige Herstellung und Behandlung in
Gegenwart eines von uns Beauftragten erfolgt. Den Beauftragten des Fremdüberwachers, der
Bauaufsichtsbehörde oder der Straßenbaubehörde ist das Recht vorbehalten, während der
Betriebsstunden jederzeit und unangemeldet die belieferte Baustelle zu betreten und Proben
aus der Ware zu nehmen. Erfolgt die Rüge nicht form- und fristgerecht, gilt der Baustoff als
genehmigt. Wenn der Käufer unseren Baustoff mit Zusätzen, Wasser oder Transportbeton
anderer Lieferanten oder Baustellenbeton vermengt oder sonst verändert, oder vermengen
oder sonst verändern lässt, übernehmen wir keine Gewährleistung. Wegen eines Mangels,
den wir zu vertreten haben, kann der Käufer nach unserer Wahl Lieferung mangelfreien
Baustoffs oder angemessene Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen. Weitergehende Schadensansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Unsere Haftung ist jedoch dem Umfange nach auf die Deckungssummen unserer Produkthaftpflichtversicherung beschränkt. Dies gilt nicht für den Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie für den Ersatz von Schäden an privat genutzten Sachen, die auf der verschuldensunabhängigen Haftung des Produkthaftungsgesetzes beruhen.
Gewährleistungsansprüche aufgrund sichtbarer wie unsichtbarer Mängel verjähren einen
Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. Die Gewährleistungsfrist für unsere
Betone/Baustoffe beträgt 5 Jahre seit Ablieferung.
Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen
und Betriebsangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Etwaiges Fördern unseres Transportbetons auf der Baustelle ist nicht Gegenstand dieses
Kaufvertrags, auch für Vermitteln von Fördergeräten und/oder deren Einsatz stehen wir in
keiner Weise ein.
6. Preis– und Zahlungsbedingungen
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten unsere zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
aktuellen Preislisten. Sie sind Teil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebotes oder Annahme des Auftrags und seiner Ausfüh
rung unsere Selbstkosten insbesondere für Zement, Zuschlagstoffe (Sand und Kies), Fracht,
Energie und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung
berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen
an einen Nichtkaufmann, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluß außerhalb von
Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen.
6.1 Erhöhen sich zwischen Abgabe unseres Angebots und Lieferung unsere Selbstkosten
insbesondere für Zement, Kies, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne
Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen; dies gilt nicht für Lieferungen an einen Verbraucher, die innerhalb von
4 Monaten nach Vertragsschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden
sollen. Führt die Berichtigung zu einer Erhöhung des Netto-Verkaufspreises, ist der Käufer
zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
6.2 Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort fällig, und spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
6.3 Ist der Käufer Unternehmer, verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn, dass der Anspruch des Käufers, auf den das Zurückbehaltungsrecht gestützt wird, von uns nicht bestritten, anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
6.4 Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer vorheriger Vereinbarung entgegengenommen.
6.5 Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten,
anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
6.6 Ist der Käufer Unternehmer und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere
sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir - auch bei deren Einstellung in laufende
Rechnung - , auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird, wobei zunächst die fällige
Schuld, unter mehreren fälligen Schulden diejenige, welche uns geringere Sicherheit bietet,
unter mehreren gleich sicheren die ältere Schuld und bei gleichem Alter jede Schuld verhältnismäßig getilgt wird.
7. Sicherungsrechte
7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung unserer Kaufpreisforderungen
samt aller diesbezüglichen Nebenforderungen (z.B. Zinsen) unser Eigentum. Ist der Käufer
Unternehmer, bleibt die angelieferte Ware bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unsere Ware weder
verpfänden noch sicherungsübereignen. Doch darf er sie im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
weiterverkaufen oder verarbeiten, es sei denn, er hätte Anspruch gegen einen Vertragspartner
bereits im voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder mit dem Vertragspartner ein Abtretungsverbot vereinbart.
7.2 Eine etwaige Verarbeitung unserer Ware durch den Käufer zu einer neuen beweglichen
Sache erfolgt in unserem Auftrag mit Wirkung für uns, ohne dass uns daraus Verbindlichkeiten erwachsen. Wir räumen dem Käufer schon jetzt an der neuen Sache Miteigentum im
Verhältnis des Wertes der neuen Sache zum Wert unserer Ware (7.9) ein. Für den Fall, dass
der Käufer durch Verbindung, Vermengung oder Vermischung unserer Ware mit anderen
beweglichen Sachen zu einer einheitlichen neuen Sache an dieser Allein- oder Miteigentum
erwirbt, überträgt er uns zur Sicherung der Erfüllung der in 7.1 Satz 2 aufgezählten Forderungen schon jetzt dieses Eigentumsrecht im Verhältnis des Wertes unserer Ware (7.9) zum Wert
der anderen Sachen; unser Miteigentum besteht bis zur vollständigen Erfüllung unserer
Forderungen gem. 7.1. Satz 2 fort.
7.3 Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach 7.1. Satz 2
schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus einem Weiterverkauf unserer
Ware mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) mit Rang vor dem
restlichen Teil seiner Forderungen ab.
7.4 Für den Fall, dass der Käufer unsere Ware zusammen mit anderen uns nicht gehörenden
Waren oder aus unserer Ware hergestellten neuen Sachen verkauft oder unsere Ware mit
einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder
vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt
er uns schon jetzt zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen gem. 7.1. Satz 2 diese
Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unserer Ware (7.9) mit Rang vor dem
restlichen Teil seiner Forderung ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen
Rechte auf Einräumung von Sicherheiten gem. §§ 648, 648 a BGB aufgrund der Verarbeitung
unserer Ware wegen und in Höhe unserer gesamten offen stehenden Forderungen. Wir
nehmen die Abtretungserklärungen des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der
Käufer diese Forderungen im Einzelnen nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte
Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach 7.1 Satz
2 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu
benachrichtigen und die Forderung einzuziehen. Wir werden indes von diesen Befugnissen
gemäß den Sätzen 4 und 5 dieses Absatzes keinen Gebrauch machen und die Forderung nicht
einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
7.5 Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns
bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile vorrangig vor
einem etwa verbleibenden weiteren Restbetrag ab. Unser Anspruch auf Herausgabe der
eingezogenen Beträge bleibt unberührt.
7.6 Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber in Höhe des Wertes unserer Ware
(7.9) weder an Dritte abtreten noch verpfänden noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren.
7.7 Der Käufer hat alle Sachen, welche in unserem Eigentum oder Miteigentum stehen, mit
kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren. Der Käufer hat uns von einer Pfändung
oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur
Last fallende Interventionskosten, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können, zu
tragen.
7.8 Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer
Saldoforderung.
7.9 Der „Wert unserer Ware" im Sinne dieser Ziff. 7 entspricht dem Gesamtbetrag der in
unserer Rechnung ausgewiesenen Kaufpreise zzgl. 20%.
7.10 Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insgesamt
freigeben, als deren Wert die Forderung um 20% übersteigt.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist unser jeweiliges Lieferwerk, für Zahlungen unser Verwaltungssitz.
Gerichtsstand ist für alle Rechtsstreitigkeiten (auch für Scheckklagen) mit Vollkaufleuten
sowie für Mahnverfahren Augsburg.
9. Nichtigkeitsklausel
Falls eine dieser Bedingungen unwirksam werden sollte, werden die übrigen Bedingungen in
ihrer Wirksamkeit hierdurch nicht berührt.
Stand: 2015