Preisliste 2015 Werk Erlangen/ Neustadt-Aisch - Gumbmann-Bau

Preisliste 2015
Werk Erlangen/
Neustadt-Aisch
Transportbeton
Werkfrischmörtel
Fließestrich
Tel. 09131 7979-0
Fax 09131 797920
Beispiele für die Auswahl der Expositionsklassen
nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
Tabelle 1: Expositionsklassen für die Bewehrung
Tabelle 2: Expositionsklassen für den Beton
Expositions-
Mindestdruck-
klasse
festigkeitsklasse
Umgebung
Umgebung
Expositions-
Mindestdruck-
klasse
festigkeitsklasse
Frostangriff mit und ohne
Taumittel (XF)
Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (XO)
Beton ohne Bewehrung
Gültig ab 16. Februar 2015
XO
C 8/10
mäßige Wassersättigung,
Bewehrungskorrision, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC)
ohne Taumittel
trocken oder ständig nass
XC1
C 16/20
mäßige Wassersättigung,
nass, selten trocken
XC2
C 16/20
mit Taumittel
mäßige Feuchte
XC3
C 20/25
hohe Wassersättigung,
wechselnd nass und trocken
XC4
C 25/30
ohne Taumittel
Bewehrungskorrostion, verursacht durch Chloride, ausge-
hohe Wassersättigung,
nommen Meerwasser (XD)
mit Taumittel
XF1
C 25/30
C 35/45 2
XF2
C 25/30 (LP)
C 35/45 2
XF3
C 25/30 (LP)
XF4
C 30/37 (LP)
mäßige Feuchte
XD1
C 30/31 1
Betonkorrosion durch
chemischen Angriff (XA)
nass, selten trocken
XD2
C 35/45 1,2
chemisch schwach angreifend
XA1
C 25/30
chemisch mäßig angreifend
XA2
C 35/45 1,2
Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus
chemisch stark angreifend
XA3
C 35/45 1
Meerwasser (XS)
Betonkorrosion durch
Verschleißbeanspruchung
(XM)
XM1
C 30/37 1
wechselnd nass und trocken
salzhaltige Luft
unter Wasser
Tide-, Spritzwasserbereiche
1
2
XD3
C 35/45
1
C 30/37 1
XS1
XS2
XS3
C 35/45
1,2
C 35/45
1
Bei Luftporenbeton (LP), z.B. wegen XF, eine Festigkeitsklasse
niedriger.
Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r<0,30) eine
Festigkeitsklasse niedriger.
Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt 4.3.1 ist auch in diesem Fall an
Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen.
mäßiger Verschleiß
C 35/45 1
starker Verschleiß
XM2
C 30/37 1
Oberflächenbehandlung
C 35/45 1
sehr starker Verschleiß
XM3
Hartstoffe nach
DIN 1100
Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie. Auszug aus: Tabelle 1 „Expeditions- und Feuchtigkeitsklassen“ der DIN 1045-2/A2
Betonkorrosion Infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen ist der Beton einer der vier nachfolgenden Feuchtigkeitsklassen zuzuordnen.
Klasse
Beschreibung der Umgebung
Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen
WC
Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht
längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen
während der Nutzung weitgehend trocken bleibt
a) Innenbauteile des Hochbaus
b) Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z.B. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte einwirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luftfeuchte von mehr als 80% ausgesetzt
werden.
WF
Beton, der während der Nutzung häufig oder
längere Zeit feucht ist.
a) ungeschützte Außenbauteile, die z.B. Niederschläge, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte ausgesetzt sind.
b) Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z.B. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, in denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80% ist.
c) Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z.B. Schornsteine, Wärmeüberträgerstationen,
Filterkammern und Viehställe.
d) Massig Bauteile gemäß DAfSb-Richtlinie „Massige Bauteile aus Beton“, deren kleinste Abmessung
0,80 m überschreiten (unabhängig von Feuchtezutritt).
WA
Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung
nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger
Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist.
a) Bauteile mit Meerwassereinwirkung
b) Bauteile mit Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspruchung (z.B. Spritzwasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern).
c) Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerken (z.B. Güllebehälter) mit Alkalisalzeinwirkung.
WS
Beton, der höherer dynamischer Beanspruchung
und direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist.
Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer Beanspruchung (z.B. Betonfahrbahnen).
Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de
Bayern 2
Hochbau
Beton-Festigkeitsklasse
Konsistenz
Gesteinskörnung Größtkorn (mm)*
Gültig ab 16. Februar 2015
C8/10
C1
16
X0
C8/10
F3
16
X0
C8/10
F3
8
X0
C12/15
C1
16
C12/15
C1
C12/15
Artikel in €/m
Expositionsklassen
Pumpfähig
normale Witterung,
normale
Wärmeentwicklung,
normale Ausschalfristen
Beschreibung der
Anwendungsbereiche
3
kühle Witterung, höhere
Wärmeentwicklung,
kürzere Ausschalfristen
€/m³
warme Witterung,
niedrige
Wärmeentwicklung,
längere Ausschalfristen
Eigenschaften bzw.
Verwendungszwecke
Sorten-Nr.
€/m³
1112201
106,00
x
1132201
110,00
x
1131201
114,00
X0
1212201
110,00
8
X0
1211201
114,00
F3
22
X0
x
1233201
111,00
C12/15
F3
16
X0
x
1232201
114,00
C12/15
F3
8
X0
X
1231201
119,00
C20/25
C1
22
X0
1413201
110,00
C20/25
C1
16
X0
1412201
113,00
C20/25
C1
8
X0
1411201
116,00
C25/30
C1
22
X0
1533201
117,00
C25/30
C1
16
X0
1532201
120,00
C25/30
C1
8
X0
1531201
124,00
C16/20
F3
22
XC1/2
x
1333211
113,00
C16/20
F3
16
XC1/2
x
1332211
116,00
C16/20
F3
8
XC1/2
x
1331211
119,00
C20/25
F3
22
XC1/2
x
1433211
115,00
1433411
118,00
C20/25
F3
16
XC1/2
x
1432211
118,00
1432411
121,00
C20/25
F3
8
XC1/2
x
1431211
122,00
1431411
125,00
C25/30
F3
22
XC4, XF1
X
1533221
119,00
1533421
122,00
C25/30
F3
16
XC4, XF1
X
1532221
122,00
1532421
125,00
C25/30
F3
8
XC4, XF1
X
1531221
125,00
1531421
128,00
C25/30
F3
22
XC4, XF1, XA1
X
1533231
123,00
1533431
126,00
1533631
126,00
C25/30
F3
16
XC4, XF1, XA1
X
1532231
126,00
1532431
129,00
1532631
129,00
C25/30
F3
8
XC4, XF1, XA1
X
1531231
129,00
1531431
132,00
1531631
132,00
C25/30
F3
22
XC4, XF1, XA1
x
1533241
125,00
1533441
128,00
1533641
129,00
WU-Bauteile nach
C25/30
F3
16
XC4, XF1, XA1
x
1532241
128,00
1532441
131,00
1532641
131,00
DAfStb-Rili (Bkl1)
C25/30
F3
8
XC4, XF1, XA1
x
1531241
131,00
1531441
134,00
1531641
134,00
C30/37
F3
22
XC4, XF1, XA1
X
1633240
124,00
C30/37
F3
16
XC4, XF1, XA1
X
1632240
127,00
teile mit direkter
C35/37
F3
8
XC4, XF1, XA1
X
1631240
131,00
Beregnung und Frost
C30/37
F3
22
XC4, XD1, XF1, XA1
x
1633241
127,00
1633441
130,00
1633641
130,00
C30/37
F3
16
XC4, XD1, XF1, XA1
x
1632241
130,00
1632441
133,00
1632641
133,00
C30/37
F3
8
XC4, XD1, XF1, XA1
x
1631241
133,00
1631441
136,00
1631641
136,00
C35/45
F3
22
XC4, XF3, XA2
x
1733451
134,00
1733651
134,00
C35/45
F3
16
XC4, XF3, XA2
x
1732451
137,00
1732651
137,00
C35/45
F3
8
XC4, XF3, XA2
x
1731451
140,00
1731651
140,00
Sorten-Nr.
Sorten-Nr.
€/m³
Beton für unbewehrte
Bauteile, kein Korrosionsoder Angriffsrisiko
Beton für Innenbauteile
Gründungsbauteile,
trocken oder ständig nass
Beton für Außenbauteile
mit direkter Beregnung
und Frost
Bauteile mit direkter
Beregnung u. Frost,
chem. Schwach
angreifende Umgebung
WU-Bauteile nach
DAfStb-Rili (Bkl2)
Beton für Außenbau-
WU-Bauteile nach
DAfStb-Rili (Bkl 1)
Chemisch mäßig
angreifende Umgebung
ohne Taumittel
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07.
Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de
Bayern 3
Beispiele für die Auswahl der Expositionsklassen unter
Berücksichtigung der ZTV-Ing. nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2
Tabelle 1: Expositionsklassen für die Bewehrung
Tabelle 2: Expositionsklassen für den Beton
Expositions-
Mindestdruck-
klasse
festigkeitsklasse
Umgebung
Expositions-
Mindestdruck-
klasse
festigkeitsklasse
Umgebung
Frostangriff mit und ohne
Taumittel (XF)
Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (XO)
Beton ohne Bewehrung
Gültig ab 16. Februar 2015
XO
C 8/10
mäßige Wassersättigung,
Bewehrungskorrision, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC)
ohne Taumittel
trocken oder ständig nass
XC1
C 16/20
mäßige Wassersättigung,
nass, selten trocken
XC2
C 16/20
mit Taumittel
mäßige Feuchte
XC3
C 20/25
hohe Wassersättigung,
wechselnd nass und trocken
XC4
C 25/30
ohne Taumittel
Bewehrungskorrostion, verursacht durch Chloride, ausge-
hohe Wassersättigung,
nommen Meerwasser (XD)
mit Taumittel
XF1
C 25/30
C 35/45 2
XF2
C 25/30 (LP)
C 35/45 2
XF3
C 25/30 (LP)
XF4
C 30/37 (LP)
mäßige Feuchte
XD1
C 30/31 1
Betonkorrosion durch
chemischen Angriff (XA)
nass, selten trocken
XD2
C 35/45 1,2
chemisch schwach angreifend
XA1
C 25/30
chemisch mäßig angreifend
XA2
C 35/45 1,2
Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus
chemisch stark angreifend
XA3
C 35/45 1
Meerwasser (XS)
Betonkorrosion durch
Verschleißbeanspruchung
(XM)
XM1
C 30/37 1
wechselnd nass und trocken
salzhaltige Luft
unter Wasser
Tide-, Spritzwasserbereiche
XD3
XS1
XS2
XS3
C 35/45
1
C 30/37 1
C 35/45
1,2
C 35/45
1
mäßiger Verschleiß
C 35/45 1
starker Verschleiß
XM2
Oberflächenbe-
1
Bei Luftporenbeton (LP), z.B. wegen XF, eine Festigkeitsklasse
niedriger.
2
Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r<0,30) eine
Festigkeitsklasse niedriger.
Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt 4.3.1 ist auch in diesem Fall an
Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen.
C 30/37 1
handlung
C 35/45 1
sehr starker Verschleiß
XM3
Hartstoffe nach
DIN 1100
Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie. Auszug aus: Tabelle 1 „Expeditions- und Feuchtigkeitsklassen“ der DIN 1045-2/A2
Betonkorrosion Infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen ist der Beton einer der vier nachfolgenden Feuchtigkeitsklassen zuzuordnen.
Klasse
Beschreibung und Umgebung
Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen
WC
Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht
längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen
während der Nutzung weitgehend trocken bleibt
a) Innenbauteile des Hochbaus
b) Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z.B. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte einwirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luftfeuchte von mehr als 80% ausgesetzt
werden.
WF
Beton, der während der Nutzung häufig oder
längere Zeit feucht ist.
a) ungeschützte Außenbauteile, die z.B. Niederschläge, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte ausgesetzt sind.
b) Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z.B. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, in denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80% ist.
c) Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z.B. Schornsteine, Wärmeüberträgerstationen,
Filterkammern und Viehställe.
d) Massig Bauteile gemäß DAfSb-Richtlinie „Massige Bauteile aus Beton“, deren kleinste Abmessung
0,80 m überschreiten (unabhängig von Feuchtezutritt).
WA
Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung
nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger
Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist.
a) Bauteile mit Meerwassereinwirkung
b) Bauteile mit Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspruchung (z.B. Spritzwasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern).
c) Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerken (z.B. Güllebehälter) mit Alkalisalzeinwirkung.
WS
Beton, der höherer dynamischer Beanspruchung
und direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist.
Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer Beanspruchung (z.B. Betonfahrbahnen).
Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de
Bayern 4
Ingenieurbau, Straßenbau
Gültig ab 16. Februar 2015
Beton-Festigkeitsklasse
Konsistenz
Gesteinskörnung Größtkorn (mm)*
Pumpfähig
Beschreibung der
Anwendungsbereiche
Sorten-Nr.
€/m³
C25/30
C25/30
F3
F3
22
16
XC4, XF1, XA1
XC4, XF1, XA1
x
x
1533236
1532236
124,00
127,00
1533636
1532636
127,00
130,00
ZTV-Ing.Beton für
Gründungskörper chemisch
schwach angreifende
Umgebung ohne Taumittel
WU nach Rili (Bkl2)
C30/37
F3
22
XC4,XF3,XA2,XD2
x
1633256
131,00
1633656
134,00
C30/37
F3
16
XC4,XF3,XA2,XD2
x
1632256
134,00
1632656
137,00
ZTV-Ing. Betone für
Widerlager chemisch mäßig
angreifende Umgebung
ohne Taumittel WU nach
Rili (Bkl 1)
C30/37
F3
22
XC4,XF2,XA2,XD2
x
1633156
131,00
1637556 a)
134,00
C30/37
F3
16
XC4,XF2,XA2,XD2
x
1632156
134,00
1636556 a)
138,00
C35/45
F2
32
XC4,XF2/3,XA3,XD3
x
1727476 a)
139,00
1727676 a)
139,00
C35/45
F3
32
XC4,XF2/3,XA3,XD3
x
1737476 a)
141,00
1737676 a)
141,00
C35/45
F2
16
XC4,XF2/3,XA3,XD3
x
1726476 a)
142,00
1726676 a)
142,00
C35/45
F3
16
XC4,XF2/3,XA3,XD3
x
1736476 a)
144,00
1736676a )
144,00
C25/30
F2
32
XC4, XF4, XD3, LP
1527366 a)
147,00
C25/30
F2
16
XC4, XF4, XD3, LP
1526366 a)
150,00
C25/30
F5
32
XC4, XF1, XA1
x
1557232 a)
127,00
1557632 a)
130,00
C25/30
F5
16
XC4, XF1, XA1
x
1556232 a)
130,00
1556632 a)
133,00
C30/37
F5
32
XC4,XF2/3,XA2,XD2
x
1657652 a)
137,00
C30/37
F5
16
XC4,XF2/3,XA2,XD2
x
1656652 a)
140,00
Artikel in €/m
Expositionsklassen
normale Witterung,
normale
Wärmeentwicklung,
normale Ausschalfristen
3
kühle Witterung, höhere
Wärmeentwicklung, kürzere
Ausschalfristen
Sorten-Nr.
€/m³
warme Witterung,
niedrige
Wärmeentwicklung, längere
Ausschalfristen
Sorten-Nr.
Eigenschaften bzw.
Verwendungszwecke
€/m³
ZTV-Ing. Betone für
Widerlager chemisch mäßig
angreifende Umgebung mit
Taumittel
(Sprühnebelbereich) WU
nach Rili (Bkl 1)
**ZTV-Ing. Betone für
Überbauten einschl.
Spannbeton, chemisch stark
angreifende Umgebung mit
und ohne Taumittel WU
nach Rili (Bkl 1)
ZTV-Ing. Betone für Kappen
Betone für Bohrpfähle u.
Unterwasserbeton chemisch
schwach angreifende
Umgebung
chemisch mäßig
angreifende Umgebung
a) Die gekennzeichneten Sorten sind im Werk Erlangen auch als Splittbeton lieferbar.
**XA3 erfordert Schutzmaßnahmen für den Beton oder gutachterliche Lösung
Betone nach ZTV-StB auf Anfrage
Eigenschaften von ZTV-Ing. Betonen weichen von den Anforderungen der DIN EN 206-1/DIN 1045-2 ab.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07.
Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de
Bayern 5
Beispiele für die Auswahl der Expositionsklassen
nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
Tabelle 1: Expositionsklassen für die Bewehrung
Tabelle 2: Expositionsklassen für den Beton
Expositions-
Mindestdruck-
klasse
festigkeitsklasse
Umgebung
Expositions-
Mindestdruck-
klasse
festigkeitsklasse
Umgebung
Frostangriff mit und ohne
Taumittel (XF)
Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (XO)
Beton ohne Bewehrung
Gültig ab 16. Februar 2015
XO
C 8/10
mäßige Wassersättigung,
Bewehrungskorrision, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC)
ohne Taumittel
trocken oder ständig nass
XC1
C 16/20
mäßige Wassersättigung,
nass, selten trocken
XC2
C 16/20
mit Taumittel
mäßige Feuchte
XC3
C 20/25
hohe Wassersättigung,
wechselnd nass und trocken
XC4
C 25/30
ohne Taumittel
Bewehrungskorrostion, verursacht durch Chloride, ausge-
hohe Wassersättigung,
nommen Meerwasser (XD)
mit Taumittel
XF1
C 25/30
C 35/45 2
XF2
C 25/30 (LP)
C 35/45 2
XF3
C 25/30 (LP)
XF4
C 30/37 (LP)
mäßige Feuchte
XD1
C 30/31 1
Betonkorrosion durch
chemischen Angriff (XA)
nass, selten trocken
XD2
C 35/45 1,2
chemisch schwach angreifend
XA1
C 25/30
wechselnd nass und trocken
XD3
C 35/45 1
chemisch mäßig angreifend
XA2
C 35/45 1,2
Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus
chemisch stark angreifend
XA3
C 35/45 1
Meerwasser (XS)
Betonkorrosion durch
Verschleißbeanspruchung
(XM)
XM1
C 30/37
1
C 35/45
1
salzhaltige Luft
XS1
C 30/37
1
mäßiger Verschleiß
1
BeiWasser
Luftporenbeton (LP), z.B. wegen XF, eine
unter
XS2 Festigkeitsklasse
C 35/45 1,2
niedriger.
1
2
Tide-,
XS3Betonen (r<0,30)
C 35/45
Bei Spritzwasserbereiche
langsam und sehr langsam erhärtenden
eine
Festigkeitsklasse niedriger.
1
DieLuftporenbeton
Druckfestigkeit (LP),
zur Einteilung
in die
DruckfestigkeitsBei
z.B. wegen
XF,geforderte
eine Festigkeitsklasse
klasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt 4.3.1 ist auch in diesem Fall an
niedriger.
2
Probekörper
28 Tagen
zu bestimmen.
Bei
langsam im
undAlter
sehrvon
langsam
erhärtenden
Betonen (r<0,30) eine
Festigkeitsklasse niedriger.
Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt 4.3.1 ist auch in diesem Fall an
Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen.
XM2 (OF
XM3 (OF
XA3
starker Verschleiß
XM2
C 30/37 1
Oberflächenbehandlung
C 35/45 1
sehr starker Verschleiß
XM3
Hartstoffe nach
DIN 1100
= zus. Oberflächenbehandlung, Vakuumieren und Flügelglätten bei C 30/37
= zus. Oberflächenbehandlung und Hartstoffeinstreuung
= nur durch zus. Schutzmaßnahmen erreichbar (z.B. Beschichtung)
Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie. Auszug aus: Tabelle 1 „Expeditions- und Feuchtigkeitsklassen“ der DIN 1045-2/A2
Betonkorrosion Infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen ist der Beton einer der vier nachfolgenden Feuchtigkeitsklassen zuzuordnen.
Klasse
Beschreibung und Umgebung
Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen
WC
Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht
längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen
während der Nutzung weitgehend trocken bleibt
a) Innenbauteile des Hochbaus
b) Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z.B. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte einwirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luftfeuchte von mehr als 80% ausgesetzt
werden.
WF
Beton, der während der Nutzung häufig oder
längere Zeit feucht ist.
a) ungeschützte Außenbauteile, die z.B. Niederschläge, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte ausgesetzt sind.
b) Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z.B. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, in denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80% ist.
c) Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z.B. Schornsteine, Wärmeüberträgerstationen,
Filterkammern und Viehställe.
d) Massig Bauteile gemäß DAfSb-Richtlinie „Massige Bauteile aus Beton“, deren kleinste Abmessung
0,80 m überschreiten (unabhängig von Feuchtezutritt).
WA
Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung
nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger
Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist.
a) Bauteile mit Meerwassereinwirkung
b) Bauteile mit Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspruchung (z.B. Spritzwasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern).
c) Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerken (z.B. Güllebehälter) mit Alkalisalzeinwirkung.
WS
Beton, der höherer dynamischer Beanspruchung
und direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist.
Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer Beanspruchung (z.B. Betonfahrbahnen).
Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de
Bayern 6
Industriebau
Gültig ab 16. Februar 2015
Beton-Festigkeitsklasse
Konsistenz
Gesteinskörnung Größtkorn (mm)*
Pumpfähig
Beschreibung der
Anwendungsbereiche
Sorten-Nr.
€/m³
Sorten-Nr.
€/m³
C30/37
F3
22
XD1,XM1,XM2 (OF)
x
1633141
133,00
1633341
136,00
C30/37
F3
16
XD1,XM1,XM2 (OF)
x
1632141
136,00
1632341
139,00
C30/37
F4
22
XD1,XM1,XM2 (OF
x
1643141
135,00
1643341
138,00
C30/37
F4
16
XD1,XM1,XM2 (OF
x
1642141
138,00
1642341
141,00
C35/45
F3
22
XM1,XM2(OF),XD3,XF3
x
1733371
139,00
C35/45
F3
16
XM1,XM2(OF),XD3,XF3
x
1732371
142,00
C30/37
F3
22
XD1, XA1,XM2 (OF)
X
1633243
138,00
1633443
141,00
1633643
141,00
C30/37
F3
16
XD1, XA1,XM2 (OF)
X
1632243
141,00
1632443
144,00
1632643
144,00
C35/45
F3
22
XD2, XA2, XM2 (OF)
X
1733453
144,00
1733653
144,00
C35/45
F3
16
XD2, XA2, XM2 (OF)
X
1732453
147,00
1732653
147,00
C30/37
F3
32
XD3,XA3,XM2(OF),XF4
x
1637364 a)
149,00
C30/37
F3
16
XD3,XA3,XM2(OF),XF4
x
1636364 a)
152,00
Artikel in €/m3
Expositionsklassen
normale Witterung,
normale
Wärmeentwicklung,
normale Ausschalfristen
kühle Witterung, höhere
Wärmeentwicklung,
kürzere Ausschalfristen
warme Witterung,
niedrige
Wärmeentwicklung,
längere Ausschalfristen
Sorten-Nr.
Eigenschaften bzw.
Verwendungszwecke
€/m³
Hallenböden und Tiefgaragen
Fussböden mit
Oberflächenbehandlung
doppelte Nachbehandlung
XM3 mit Hartstoffeinstreuung
bauseits
FD-Beton mit chemisch
schwach angreifender
Umgebung
FD-Beton mit chemisch mäßig
angreifender Umgebung
FD-Beton mit Frosttausalz
Angriff
Silobau (landwirtschaftliche Nutzung)
C25/30
F3
22
XC4, XF1, XA1
X
1533231
123,00
1533431
126,00
1533631
126,00
C25/30
F3
16
XC4, XF1, XA1
X
1532231
126,00
1532431
129,00
1532631
129,00
C25/30
F3
8
XC4, XF1, XA1
X
1531231
129,00
1531431
132,00
1531631
132,00
C25/30
F3
22
XC4, XF1, XA1
x
1533241
125,00
1533441
128,00
1533641
128,00
C25/30
F3
16
XC4, XF1, XA1
x
1532241
128,00
1532441
131,00
1532641
131,00
C25/30
F3
8
XC4, XF1, XA1
x
1531241
131,00
1531441
134,00
1531641
134,00
C30/37
F3
22
XC4, XD1, XF1, XA1
x
1633241
127,00
1633441
130,00
1633641
130,00
C30/37
F3
16
XC4, XD1, XF1, XA1
x
1632241
130,00
1632441
133,00
1632641
133,00
C30/37
F3
8
XC4, XD1, XF1, XA1
x
1631241
133,00
1631441
136,00
1631641
136,00
C30/37
F3
22
XC4, XF3, XA2, XD2(LE)
x
1633251
133,00
1633651
136,00
C30/37
F3
16
XC4, XF3, XA2, XD2(LE)
x
1632251
136,00
1632651
139,00
C30/37
F3
8
XC4, XF3, XA2, XD2(LE)
x
1631251
139,00
1631651
142,00
C35/45
F3
22
XC4, XF2/3, XA3
x
1737471 a)
145,00
1737671 a)
145,00
C35/45
F3
16
XC4, XF2/3, XA3
x
1736471 a)
148,00
1736671 a)
148,00
C35/45
F3
8
XC4, XF2/3, XA3
x
1735471 a)
151,00
1735671 a)
151,00
C25/30
F2
32
XF2/3, XA1, XD1, LP
(x)
1527361 a)
141,00
C25/30
F2
16
XF2/3, XA1, XD1, LP
(x)
1526361 a)
144,00
C25/30
F2
8
XF2/3, XA1, XD1, LP
(x)
1525361 a)
147,00
C30/37
F2
32
XF4, XA3, XD3, LP
(x)
1627361 a)
147,00
C30/37
F2
16
XF4, XA3, XD3, LP
(x)
1626361 a)
150,00
C30/37
F2
8
XF4, XA3, XD3, LP
(x)
1625361 a)
153,00
Bauteile mit direkter Beregnung u. Frost, chem. schwach
angreifende Umgebung WUBauteile nach DAfStb-Rili
(Bkl2)
WU-Bauteile nach DAfStb-Rili
(Bkl 1)
WU-Bauteile nach DAfStb-Rili
(Bkl 1)
Chemisch mäßig angreifende
Umgebung, HS bis 1.500 mg/l
**Chemisch stark angreifende
Umgebung mit Schutzmaßnahmen gemäß
DIN 1045-2
Betone für Betonflächen mit
Taumittelbeanspruchung
**Landwirtschaftlicher Silobau
Schutzmaßnahmen gem. DIN
1045-2
a) Die gekennzeichneten Sorten sind im Werk Erlangen auch als Splittbeton lieferbar.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07.
**XA3 erfordert Schutzmaßnahmen für den Beton oder gutachterliche Lösung
Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de
Bayern 7
Beton mit Fasern nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2
Gültig ab 16. Februar 2015
Beton-Festigkeitsklasse
Konsistenz
Gesteinskörnung Größtkorn (mm)*
Pumpfähig
Beschreibung der
Anwendungsbereiche
Sorten-Nr.
€/m³
C20/25
F3
22
XC3
x
2433224
140,00
20
C20/25
F3
22
XC3
x
2433225
147,00
25
C20/25
F3
22
XC3
x
2433226
153,00
30
C20/25
F3
16
XC3
x
2432224
143,00
20
C20/25
F3
16
XC3
x
2432225
150,00
25
C20/25
F3
16
XC3
x
2432226
156,00
30
C25/30
F3
22
XC4, XF1, XA1
x
2533234
150,00
20
C25/30
F3
22
XC4, XF1, XA1
x
2533235
156,00
25
C25/30
F3
22
XC4, XF1, XA1
x
2533236
163,00
30
C25/30
F3
16
XC4, XF1, XA1
x
2532234
153,00
20
C25/30
F3
16
XC4, XF1, XA1
x
2532235
159,00
25
C25/30
F3
16
XC4, XF1, XA1
x
2532236
166,00
30
C30/37
F3
22
XC4, XM2, (OF)
x
2633244
158,00
2633444
171,00
20
C30/37
F3
22
XC4, XM2, (OF)
x
2633245
165,00
2633445
168,00
25
C30/37
F3
22
XC4, XM2, (OF)
x
2633246
171,00
2633446
174,00
30
C30/37
F3
16
XC4, XM2, (OF)
x
2632244
161,00
2632444
164,00
20
C30/37
F3
16
XC4, XM2, (OF)
x
2632245
168,00
2632445
171,00
25
C30/37
F3
16
XC4, XM2, (OF)
x
2632246
174,00
2632446
177,00
30
Artikel in €/m
Expositionsklassen
normale Witterung,
normale
Wärmeentwicklung,
normale Ausschalfristen
3
kühle Witterung, höhere
Wärmeentwicklung, kürzere
Ausschalfristen
Stahlfasergehalt**
(Kg/m³)
Eigenschaften bzw. empfohlene
Verwendungszwecke
€/m³
Sorten-Nr.
Beton für Innenbauteile,
Bewehrungskorrosion durch
Karbonatisierung trocken oder
ständig nass
Bauteile für Außenbauteile
chemisch schwach angreifende
Umgebung, WU nach DafStBRichtlinie
(BKL 2)
Industrieböden mit
Oberflächenbehandlung
doppelte Nachbehandlung
erforderlich
Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen gemäß DAfStB-Richtlinie
C20/25
F4
16
XC1/2
x
2442110
auf Anfrage
L 0,9 / 0,6
C20/25
F4
16
XC1/2
x
2442111
auf Anfrage
L 1,2 / 0,9
C20/25
F4
16
XC1/2
x
2442112
auf Anfrage
L 1,5 / 1,2
C25/30
F4
16
XC4, XF1
x
2542310
auf Anfrage
L 0,9 / 0,6
C25/30
F4
16
XC4, XF1
x
2542311
auf Anfrage
L 1,2 / 0,9
C25/30
F4
16
XC4, XF1
x
2542312
auf Anfrage
L 1,5 / 1,2
C30/37
F4
16
XC4,XF1,XA1,XM1
x
2642411
auf Anfrage
L 1,2 / 0,9
C30/37
F4
16
XC4,XF1,XA1,XM1
x
2642412
auf Anfrage
L 1,5 / 1,2
C30/37
F4
16
XC4,XF1,XA1,XM1
x
2642413
auf Anfrage
L 1,8 / 1,5
Weitere Leistungsklassen lieferbar.
Für den Aufpreis von verzinkten Stahlfasern erbitten wir Ihre gesonderte Anfrage.
**Die Angaben in Kilogramm sind beispielhaft. Für alle Bauvorhaben muss eine statische Berechnung erstellt werden.
Sortenbezogene Angaben zu den Leistungsklassen, bitte Anfrage beim Verkauf.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07.
Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de
Bayern 8
Gültig ab 16. Februar 2015
Artikel in €/m
Expositionsklassen
normale Witterung, normale
Wärmeentwicklung, normale
Ausschalfristen
Pumpfähig
Gesteinskörnung Größtkorn (mm)*
Konsistenz
Beton-Festigkeitsklasse
Sonderprodukte
Beschreibung der
Anwendungsbereiche
3
kühle Witterung, höhere
Wärmeentwicklung, kürzere
Ausschalfristen
Sorten-Nr.
€/m³
Sorten-Nr.
€/m³
Rohdichteklasse
Eigenschaften bzw.
empfohlene
Verwendungszwecke
Leichtbeton
LC12/13
F4
8
XC0
3241204
auf Anfrage
3241604
auf Anfrage
D1,6
LC16/18
F4
8
XC2
3341214
auf Anfrage
3341614
auf Anfrage
D1,6
LC20/22
F4
8
XC3
3441224
auf Anfrage
3441624
auf Anfrage
D1,6
LC25/28
F4
8
XC4
3541234
auf Anfrage
3541634
auf Anfrage
D1,6
Außenbauteile
LC25/28
F4
8
XC4
x
3541235
auf Anfrage
3541635
auf Anfrage
D1,8
Außenbauteile
unbewehrte Bauteile Innenbauteile
trocken/ständig feucht Innenbauteile
nass
Porenleichtmörtel
PL 1,2
F5
2
XC0
x
7650270
133,00
D1,2
PL 1,4
F5
2
XC0
x
7650280
129,00
D1,4
PL 1,6
F5
2
XC0
x
7650290
125,00
D1,6
Verfüllmaterial
Leichtestrich
LE 1,0
C1
4
XC0
5910210
186,00
D1,0
LE 1,2
C1
4
XC0
5910220
182,00
D1,2
LE 1,4
C1
4
XC0
5910230
178,00
D1,4
LE 1,6
C1
4
XC0
5910240
174,00
D1,6
Leichtverdichtbare Betone
C20/25
F6
16
XC2/3
x
1466211 a)
129,00
C20/25
F6
8
XC2/3
x
1465211 a)
135,00
C 25/30
F6
16
XC4, XF1
x
1566221 a)
132,00
C 25/30
F6
8
XC4, XF1
x
1565221 a)
138,00
C25/30
F6
16
XC4, XF1, XA1
x
1566231 a)
136,00
C25/30
F6
8
XC4, XF1, XA1
x
1565231 a)
144,00
C30/37
F6
16
XD1, XF1, XA1
x
1666241 a)
140,00
1666641 a)
143,00
C30/37
F6
8
XD1, XF1, XA1
x
1665241 a)
149,00
1665641 a)
152,00
Innenbauteile
Beton für Außenbauteile mit direkter
Beregnung und Frost
Außenbauteile chemisch schwach
angreifende Umgebung, WU nach
Rili BKL 2
Außenbauteile chemisch schwach
angreifende Umgebung, WU nach
Rili, BKL 1
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07.
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Bayern 9
Sand- und Rieselmischung*, Estrich
Gültig ab 16. Februar 2015
Art
Konsistenz
Gesteinskörnung Größtkorn (mm)*
Beschreibung der
Anwendungsbereiche
Sorten-Nr.
€/m³
SM
C1
4
200
8010180
99,00
SM
C1
4
250
8010280
114,00
SM
C1
4
300
8010380
118,00
SM
C1
4
350
8010480
122,00
SM
C1
4
400
8010580
127,00
SM
C1
4
500
8010680
134,00
SM
C1
4
600
8010780
142,00
Artikel in €/m
3
normale Witterung, normale Wärmeentwicklung,
Zementgehalt
Eigenschaften bzw.
empfohlene
Verwendungszwecke
Pumpfähig
normale Ausschalfristen
Sandmischung unbewehrt
RM
C1
8
200
8011180
110,00
RM
C1
8
250
8011280
117,00
RM
C1
8
300
8011380
121,00
RM
C1
8
350
8011480
125,00
RM
C1
8
400
8011580
129,00
RM
C1
8
500
8011680
137,00
CT-C20F4
C1
8
5311210
auf Anfrage
Zementestrich
CT-C20F4
F2
8
5321210
auf Anfrage
Zementestrich
CT-C30F5
C1
8
5411220
auf Anfrage
Zementestrich
CT-C30F5
F2
8
5421220
auf Anfrage
Zementestrich
Rieselmischung unbewehrt
Artikel-Nr.
€/m³
€/to
Sand 0/2 mm
8090400
40,00
26,50
Kies 4/8 mm
8090500
47,50
31,50
Kies 8/16 mm
8090600
47,50
31,50
Kies 16/32 mm
8090700
47,50
31,50
Splitt 2/8 mm
8090800
44,90
30,00
Splitt 8/16 mm
8090900
44,90
30,00
Splitt 16/22 mm
8091000
44,90
30,00
Sand - Kies - Splitt angeliefert mit Fahrmischer
*nicht Güteüberwacht nach DIN-EN
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de
Bayern 10
Liefer- und Leistungszuschläge für
Transportbeton
Gültig ab 16. Februar 2015
SELBSTABHOLUNG
Frachtvergütung (Mindestabgabe 0,50 m³)
je m³
€
5,00
KLEINMENGENFRACHTZUSCHLAG
3
Bei Einzelabrufen unter 5 m berechnen wir die Differenz zwischen der abgerufenen Menge und 5 m³ als Frachtkostenausgleich mit einem Aufschlag von € 16.00, ausgenommen Restmengen.
16,00
WARTE- UND MEHRENTLADEZEIT
3
Eine Entladezeit von 5 Min/m ist im Preis enthalten.
Wartezeit oder Überschreitung der Entladezeit werden pro Minute berechnet
Erfolgt der Einbau über die in der DIN EN 206-1/DIN 1045-2 angegebenen Verarbeitungszeit,
entfällt unsere Gewährleistungspflicht.
1,20
ARBEITSZUSCHLÄGE/LIEFERBEREITSCHAFT
Unseren regulären Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr.
Außerhalb dieser Zeiten berechnen wir:
Spätzuschlag:
Für Lieferungen ab 17.00 - 22.00 Uhr
je m³
jedoch min.
9,00
190,00/Std.
auf Anfrage
je m³
jedoch min.
10,00
190,00/Std.
auf Anfrage
Für Lieferungen von 22.00 - 06.00 Uhr
Samstagszuschlag:
Für Lieferungen bis 12.00 Uhr
Für Lieferungen ab 12.00 Uhr
Öffnen des Mischwerkes auf Kundenwunsch außerhalb der regulären Öffnungszeiten
Unnötiges offen halten des Mischwerkes durch verschulden der Baustelle
je Std.
auf Anfrage
125,00
MEHRKILOMETER
Die Preise gelten frei Baustelle in einem Umkreis von 15 km Luftlinie um den jeweiligen
Werksstandort. Darüber hinaus werden pro km / m³ berechnet
1,00
HEIZ-/SAISONZUSCHLAG
Heizzuschlag nach DIN 1045-3 (bei Temperaturen unter 0°C, gemessen an der Mischanlage um 06.00 Uhr)
vom 15.11. bis 15.03. des Folgejahres Saisonzuschlag
Ab +27°C berechnen wir für die Zugabe des erforderlichen Zusatzmittels
Bei extremen Temperaturen (ab +27°C und unter -5°C) behalten wir uns das Recht vor, den
Zeitpunkt der Lieferung zu verschieben. Verlangt der Kunde trotz dieser Umstände die Belieferung,
erfolgt diese ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.
je m³
je m³
je m³
7,00
6,00
2,50
je Lieferschein
2,50
je Einsatz
40,00
je Einsatz
30,00
je m³
80,00
je m³
3,50
je 10 kg
je 10 kg
je 10 kg
je 10 kg
je 10 kg
je 10 kg
1,15
1,20
1,05
1,15
1,15
1,20
je kg
je kg
je Liter
je m³
3,00
3,00
3,50
5,00
auf Anfrage
8,00
3,00
5,00
nach Aufwand
LIEFERSCHEIN-AUSDRUCK
für Betone gemäß ZTV-ING. je Lieferschein
RÜTTLER-MIETE
ROHRENTLADUNG
Schüttrohr 5 m lang, Entladehilfe ab Konsistenz größer F3
ABNAHMEVERWEIGERUNG UND RESTBETONBESEITIGUNG
Wird die Abnahme von bestelltem Beton ohne unser Verschulden verweigert, gilt
der Auftrag als ausgeführt und wird berechnet. Für die Beseitigung von Restbeton
berechnen wir zusätzlich.
KIESBETON
Zulage für Kiesbeton (alle Körnungen)
MEHRZEMENT
CEM I 32,5
CEM I 42,5
CEM II 32,5
CEM II 42,5
CEM III A 32,5
CEM III B 32,5
ZUSATZMITTEL
Verzögerer
Betonverflüssiger
Fließmittel
Luftporenbildner
Stahlfasern
Curing (Beton-Oberflächennachbehandlung)
Zugabe von bauseits gestellten Betonzusatzmittel bzw. Stoffe (z.B. Fasern usw.)
Konsistenzänderung durch Fließmittel um einen Konsistenzbereich
Entsorgung von Verpackungsmaterialien usw.
je kg
je m³
je m³
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de
Bayern 11
Liefer- und Leistungszuschläge für
Transportbeton
KONSISTENZKLASSEN
Konsistenz
Gültig ab 16. Februar 2015
Ausbreitmaß in cm
sehr steif
Verdichtungsmaß
C0
≥ 1,46
steif
F1
≤ 34
C1
1,45 bis 1,26
plastisch
F2
35 bis 41
C2
1,25 bis 1,11
weich
F3
42 bis 48
C3
1,10 bis 1,04
sehr weich
F4
49 bis 55
fließfähig
F5
56 bis 62
sehr fließfähig
F6
≥ 63 )
1) Bei Ausbreitmaßen über 70 cm
ist z. Z. eine Zustimmung im
Einzelfall oder eine allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung
erforderlich.
1
WASSER- UND ZUSATZMITTELZUGABE
Betonzusatzmittel dürfen nur vom Transportbetonwerk beigegeben werden. Bei bauseitiger Zugabe von Betonzusatzmitteln wird laut unseren
Geschäftsbedingungen keine Gewährleistung übernommen.
Veränderungen der Konsistenz durch Wasserzugabe auf der Baustelle sind nicht zulässig. Unsere Fahrer sind nicht befugt, dem Transportbeton
Wasser zuzusetzen. Wird eine weitere Wasserzugabe über die Rezeptmenge hinaus gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Verbrauchers. In
diesem Fall erlischt für uns die Gewährleistung für Qualität, Festigkeit und Eigenschaften des von uns gelieferten Betons. Eine Veränderung der
Fließfähigkeit des Transportbetons ist nur unter Zugabe eines Fließmittels zulässig.
SONDERBETONE
Für abweichende Betoneigenschaften und Betonrezepturen (mit Hartgestein- oder Kieszuschlag) sowie für Schwerbeton(Baryt) erbitten wir die Preise
beim Verkauf anzufragen.
Für vom Kunden gewünschte Betone nach Zusammensetzung übernehmen wir die Gewährleistung für die ordnungsgemäße Verwiegung der
vorgegebenen Komponenten.
ENERGIEZUSCHLAG
Bei weiter steigenden Energiekosten halten wir uns einen Energiezuschlag vor.
BETONPUMPEN
Bei Bedarf vermitteln wir moderne und leistungsfähige Betonpumpen. Hier gelten die Preise und AGB der jeweils beauftragten Firma.
AUFTRAGSABWICKLUNG UND BESTELLUNG
Ihre Transportbeton-Bestellungen sind mindestens 24 Stunden vor dem Betonieren aufzugeben. Bei größeren Bedarfsmengen sollte der Termin einige
Tage vor der Lieferung mit uns abgestimmt werden. Jeder Besteller wird um folgende Angaben gebeten:
•Anschrift des Bestellers
•Zuschlag - Größtkorn
•Genaue Baustellenbezeichnung (evtl. mit Telefonnummer)
•Beton für Innen-/Außenbauteile
•Liefertag und -stunde und möglichst stündliche Abnahmemenge
•Festigkeitsklassen und Konsistenzbereiche des Betons
•Genaue Betonmenge (in m³)
•Zementart und -festigkeitsklasse
•Betonsortennummer
•Expositionsklassen
GÜTEÜBERWACHUNG
Die Wahl der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle bleibt uns vorbehalten. Prüfungsergebnisse werden von uns nur anerkannt, wenn die
Probekörper nach DIN 1045-2 bzw. EN 206-1 von Fachkräften entnommen und hergestellt worden sind.
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allen Transportbetonlieferungen liegen die verbindlichen Euronormen und DIN-Vorschriften sowie die jeweiligen amtlichen Richtlinien zugrunde.
Darüber hinaus gelten zwischen Käufer und uns unsere beiliegenden Geschäftsbedingungen als vereinbart.
Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ungültig.
ABRECHNUNG
Die Betonabrechnung und Inkasso erfolgt wahlweise durch uns oder eine von uns beauftragte Gesellschaft.
VERARBEITUNGSHINWEIS
Es wird darauf hingewiesen, dass beim Verarbeiten von Beton, Mörtel und Estrich die allgemein gültigen
Sicherheitsvorschriften zu beachten sind.
Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de
Bayern 12
Preise, Liefer- und Leistungszuschläge für chromatarme
Werkfrischmörtel und Fließestriche
Gültig ab 16. Februar 2015
3
Alle Preise gelten für einen m verdichteten Frischmörtel oder Fließestrich, frei Baustelle, und haben Gültigkeit vorbehaltlich einer Zement- und
Energiepreiserhöhung.
WERKFRISCHMÖRTEL
Art.Nr.
Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN
998-1/2, DIN V 18580
€/m
II a
6324230
GM 5,0
129,00
III
6424230
GM 10
139,00
III P, Isolierputz, Außensockelputz
6424240
GP 10
142,00
LM 36, Porotherm Leichtmauermörtel
6824220
LM 5
192,00
LM 21, Porotherm Leichtmauermörtel
6724210
LM 2,5
212,00
3
KLEINMENGENFRACHTZUSCHLAG
3
für Mörtellieferungen unter 1 m pauschal
30,00
FLIESSESTRICH
Fließestrich nach DIN EN 13813
Art.Nr.
Biegezugfestigkeit
€/m3
CA-C20-F4
F6 8
Anhydritestrich
5361510
F4
185,00
CA-C30-F5
F6 8
Anhydritestrich
5461520
F5
198,00
CA-C40-F6
F6 8
Anhydritestrich
5565530
F6
217,00
Protecting (Oberflächenschutz für Estrich)
auf Anfrage
KLEINMENGENFRACHTZUSCHLAG
für Estrichlieferungen unter 5 m3 pauschal
30,00
MIETPREISE FÜR ESTRICHPUMPEN
auf Anfrage
WARTE- UND MEHRENTLADEZEIT
Eine Entladezeit von 5 Min/m3 ist im Preis enthalten.
Wartezeit oder Überschreitung der Entladezeit werden pro Minute berechnet
1,20
Erfolgt der Einbau über die in der DIN EN 206-1/DIN 1045-2 angegebenen Verarbeitungszeit,
entfällt unsere Gewährleistungspflicht.
MEHRKILOMETER
1,00 €
Die Preise gelten frei Baustelle in einem Umkreis von 15 km Luftlinie um den jeweiligen
Werkstandort. Darüber hinaus werden pro km/m³ berechnet
Heiz-/Saisonzuschlag
Heizzuschlag nach DIN 1045-3 (bei Temperaturen unter 0°C, gemessen an der
Mischanlage um 06.00 Uhr)
je m³
7,00
vom 15. 11. bis 15. 03. des Folgejahres Saisonzuschlag
je m³
6,00
AUFTRAGSABWICKLUNG UND BESTELLUNG
Bestellungen sind mindestens 24 Stunden vor dem Verarbeiten aufzugeben.
Jeder Besteller wird um folgende Angaben gebeten:
•Anschrift des Bestellers
•Genaue Baustellenbezeichnung (evtl. mit Telefonnummer)
•Liefertag und -stunde
•Genaue Menge (in m³)
•Sortennummer
ABNAHMEVERWEIGERUNG
Es erfolgt keine Rücknahme bzw. Rücklieferung von Restmengen für Mörtel und Fließestrich
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de
Bayern 13
Lieferhinweise für chromatarme Werkfrischmörtel und
Fließestriche
Gültig ab 16. Februar 2015
VERARBEITUNGSHINWEISE
Frischen Mörtel ca. 1 cm mit Wasser abdecken!
Verzögerung beachten: 30 Stunden ohne Qualitätsverlust!
Mauersteine vorwässern gemäß DIN/EN !
Die Verarbeitungsrichtlinien sind gemäß der jeweils gültigen Normen und Richtlinien zu beachten.
Sollten durch unsachgemäßen Einbau Risse oder andere Schäden entstehen, wird durch unsere
Firma keinerlei Gewährleistung übernommen.
GÜTEÜBERWACHUNG
Die Wahl der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle bleibt uns vorbehalten. Prüfungsergebnisse werden von
uns nur anerkannt, wenn die Probekörper nach DIN 1045-2 bzw. EN 206-1 von Fachkräften entnommen und
hergestellt worden sind.
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allen Lieferungen liegen die verbindlichen Euronormen und DIN-Vorschriften sowie die jeweiligen amtlichen
Richtlinien zugrunde. Darüber hinaus gelten zwischen Käufer und uns unsere Geschäftsbedingungen als vereinbart.
Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ungültig.
ABRECHNUNG
Die Mörtelabrechnung und Inkasso erfolgt wahlweise durch uns oder eine von uns beauftragte Gesellschaft.
Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de
Bayern 14
Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Verkauf von Transportbeton,
Werkfrischmörtel und Sonderprodukten
Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe von
Transportbeton und anderen Baustoffen, z.B. Mörtel, Fließestrich,
usw., nachfolgend kurz als „Baustoff“ bezeichnet. Dies gilt auch
dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich
auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist kein Unternehmer.
Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns
gegenüber nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich
widersprechen.
1.Angebot
Ein von uns erstelltes Angebot ist für uns unverbindlich, falls
nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung
erfolgt ist. Für die Auswahl der richtigen Sorte und Menge
sowie die Angabe aller erforderlichen Betoneigenschaften ist
allein der Käufer verantwortlich.
2.Lieferung und Abnahme
Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an
der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers
nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten.
Wir sind bemüht, die vom Käufer gewünschten oder
angegebenen Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigen den Käufer
zum Rücktritt vom Vertrag, sofern er uns zuvor erfolglos eine
angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns
nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung
übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir
berechtigt, die Lieferung/-Restlieferung um die Dauer der
Behinderung hinauszuschieben; ist uns die Lieferung/Restlieferung nicht möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz
oder teilweise zurückzutreten.
Wir verfügen nicht über die Möglichkeit, bei anhaltenden
Hitzeperioden den Baustoff auf die für den jeweiligen
Verwendungszweck gemäß Regelwerken zulässige maximale
Temperatur (z.B. 30°C oder 25 °C) zu kühlen und sind insoweit
von der Leistungspflicht befreit, bzw. berechtigt, die Lieferung
zu verschieben. Entsprechendes gilt bei anhaltenden Frostperioden, die die Produktion des Baustoffs erheblich
erschweren.
Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Bestellung oder
Übermittlungsfehler haftet der Käufer. Bei Lieferung an die
vereinbarte Stelle muss das Trans-portfahrzeug diese ohne
jede Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt
einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen
unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese
Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus
entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden.
Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1 m³ in
höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug
erfolgen können. Überschreitung der Entladezeit wird in
Rechnung gestellt.
Ist der Käufer Kaufmann i.S. des HGB, so gelten die den
Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als
zur Abnahme des Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs
bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis / Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als
anerkannt.
Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter und sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner
Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es
sei denn, die Verweigerung oder Verspätung beruht auf
Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als
Gesamtschuldner für die Ordnungsgemäße Abnahme des
Baustoffs und die Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an
jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche
Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf
betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen
Erklärungen entgegen-zunehmen.
Etwaiges Fördern unseres Baustoffs auf der Baustelle und die
Vermittlung von Fördergeräten und deren Einsatz sind nicht
Gegenstand des Kaufvertrages.
3.Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen
Verschlechterung des Baustoffs geht bei Abholung im
Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem der Baustoff unsere
Anlage verlässt. Bei Lieferung außerhalb des Werkes geht die
Gefahr über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle
eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche
Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren.
4.Gewährleistung / Haftung
Wir gewährleisten, dass unser Baustoff nach den geltenden
Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert wird und die
vereinbarte Beschaffenheit hat. Die Eignung des Baustoffs für
eine bestimmte Verwendung gewährleisten wir nur, wenn dies
gesondert schriftlich vereinbart wird. Der Nachweis einer den
gültigen Vorschriften entsprechenden Behandlung und
Verarbeitung nach Gefahrübergang obliegt dem Käufer.
Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB geben wir nicht, es sei
denn, dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen gesondert schriftlich vereinbart wird und der Käufer von uns hierüber eine gesonderte Garantieurkunde erhält.
Hat der Käufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze oder in
sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder
verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung,
es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des
Baustoffs den Mangel nicht herbeigeführt hat.
Offensichtlich mangelhafter/falscher Baustoff, insbesondere
solcher mit fehlerhafter Konsistenz oder einer falschen Sorte,
darf nicht verarbeitet werden.
Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung/Werksleitung zu
rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie
schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten
sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche
Mängel gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensicht-
Gültig ab 16. Februar 2015
lich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder –menge
sind von Kaufleuten i.S. des HGB sofort bei der Ablieferung des
Baustoffs zu rügen; in diesem Falle hat der Käufer den Baustoff
zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen.
Beanstandete Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Nicht
offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung
einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder –menge sind von Kaufleuten i.S. des HBG nach
Sichtbarwerden unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalb der
Gewährleistungsfrist, zu rügen. Bei nicht form- oder nicht
fristgerechter Rüge gilt der Baustoff als genehmigt.
7.Preise und Zahlungsbedingungen
Probekörper gelten nur dann als Nachweis für die Baustoffeigenschaften, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten
vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Wird
von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem
Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung
auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur.
Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straßen
und Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei Ankunft und
für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in
der kalten Jahreszeit werden individuell nach der jeweils gültigen
Gumbmann Preisliste abgerechnet.
Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Käufer
zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfüllung)
verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der
Käufer Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung
verlangen. Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen der
Lieferung mangelhafter Baustoffe ist in Fällen der einfachen
Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden, im Übrigen, soweit der Schaden darüber
hinausgeht, auf die Höhe der Deckungssumme unserer
Produkthaftpflichtversicherung, die mindestens Euro 3,0 Mio.
beträgt, begrenzt., sofern nicht die von uns zu vertretenden
Vertragsverletzungen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Die Gewährleistungsfrist für unsere Baustoffe (Verjährungsfrist nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) beträgt 5 Jahre seit
Ablieferung. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns i.S.
des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns.
5.Haftung aus sonstigen Gründen
Sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns,
unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von
Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus Beratungsfehlern oder
aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines
Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist.
Dies gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie von Schäden an privat genutzten
Sachen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
6.Sicherungsrechte
Gelieferter Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser
Eigentum. Der Käufer darf unseren Baustoff weder verpfänden
noch sicherungsübereignen. Jedoch darf er ihn im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder –verarbeiten, es sei
denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart.
Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus Weiterverkauf, Verarbeitung oder
Verwendung unseres Baustoffs im Rahmen von Bauleistungen
mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffs
mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab.
Für den Fall, dass der Käufer unseren Baustoff zusammen mit
anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Baustoff hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Baustoff
mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen
Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine
Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt
er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab.
Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf
Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen
hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen
und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit
der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1
Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch
selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen
und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von
diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass
der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er
uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser
Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt.
Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme
des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten,
insbesondere für Bindemittel, Zuschlag, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Energiekosten, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne
Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt,
unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Dies gilt
nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmann i.S.
des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss
außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden
sollen.
Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne
jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen
Vereinbarung.
Soweit wir bei von uns an den Käufer bzw. die Baustelle gelieferten Baustoffen Skonto gewähren, bezieht sich die Skontogewährung nur auf den Warenwert und Zuschläge, nicht aber
auf Dienstleistungen und auf den Frachtanteil.
Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B. der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels
Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird,
so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die
Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für die geleistet wird.
Ist der Käufer Kaufmann i.S. des HGB, beeinflussen seine
Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu
machen.
Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer
Vereinbarungen entgegengenommen. Gerät der Käufer mit der
Zahlung des Kaufpreises in Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Ersatz unseres sonstigen
Verzugsschadens.
Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich
welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann i.S. des HGB
gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen,
die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst
verbundene Gesellschaften hat.
Ist der Käufer Kaufmann i.S. des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen
zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in
laufender Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird.
Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im
Abbuchungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren
erteilt, erfolgt der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren.
8.Baustoffüberwachung
Unsere Beauftragten sind berechtigt, im Rahmen unserer
Qualitätsüberwachung Proben des gelieferten Baustoffs
unangemeldet auf der belieferten Baustelle zu entnehmen.
9.Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über
sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheck-Klagen) mit Kaufleuten i.S. des HGB ist der Sitz unserer Gesellschaft.
10.Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig
sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen
nicht.
Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder
an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit Nacherwerbern
ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung
gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer
Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder
jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte
unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last
fallende Interventionskosten zu tragen.
Der „Wert unseres Baustoffs“ im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht
dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20 %.
Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden
Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen
nach Abs. 1 Satz 1 um 20 % übersteigt.
Stand 02/2015
Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de
Bayern 15