Preisliste 2015 Werk Erlangen/ Neustadt-Aisch Transportbeton Werkfrischmörtel Fließestrich Tel. 09131 7979-0 Fax 09131 797920 Beispiele für die Auswahl der Expositionsklassen nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 Tabelle 1: Expositionsklassen für die Bewehrung Tabelle 2: Expositionsklassen für den Beton Expositions- Mindestdruck- klasse festigkeitsklasse Umgebung Umgebung Expositions- Mindestdruck- klasse festigkeitsklasse Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF) Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (XO) Beton ohne Bewehrung Gültig ab 16. Februar 2015 XO C 8/10 mäßige Wassersättigung, Bewehrungskorrision, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC) ohne Taumittel trocken oder ständig nass XC1 C 16/20 mäßige Wassersättigung, nass, selten trocken XC2 C 16/20 mit Taumittel mäßige Feuchte XC3 C 20/25 hohe Wassersättigung, wechselnd nass und trocken XC4 C 25/30 ohne Taumittel Bewehrungskorrostion, verursacht durch Chloride, ausge- hohe Wassersättigung, nommen Meerwasser (XD) mit Taumittel XF1 C 25/30 C 35/45 2 XF2 C 25/30 (LP) C 35/45 2 XF3 C 25/30 (LP) XF4 C 30/37 (LP) mäßige Feuchte XD1 C 30/31 1 Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA) nass, selten trocken XD2 C 35/45 1,2 chemisch schwach angreifend XA1 C 25/30 chemisch mäßig angreifend XA2 C 35/45 1,2 Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus chemisch stark angreifend XA3 C 35/45 1 Meerwasser (XS) Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XM) XM1 C 30/37 1 wechselnd nass und trocken salzhaltige Luft unter Wasser Tide-, Spritzwasserbereiche 1 2 XD3 C 35/45 1 C 30/37 1 XS1 XS2 XS3 C 35/45 1,2 C 35/45 1 Bei Luftporenbeton (LP), z.B. wegen XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r<0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt 4.3.1 ist auch in diesem Fall an Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. mäßiger Verschleiß C 35/45 1 starker Verschleiß XM2 C 30/37 1 Oberflächenbehandlung C 35/45 1 sehr starker Verschleiß XM3 Hartstoffe nach DIN 1100 Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie. Auszug aus: Tabelle 1 „Expeditions- und Feuchtigkeitsklassen“ der DIN 1045-2/A2 Betonkorrosion Infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen ist der Beton einer der vier nachfolgenden Feuchtigkeitsklassen zuzuordnen. Klasse Beschreibung der Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen WC Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen während der Nutzung weitgehend trocken bleibt a) Innenbauteile des Hochbaus b) Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z.B. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte einwirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luftfeuchte von mehr als 80% ausgesetzt werden. WF Beton, der während der Nutzung häufig oder längere Zeit feucht ist. a) ungeschützte Außenbauteile, die z.B. Niederschläge, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte ausgesetzt sind. b) Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z.B. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, in denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80% ist. c) Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z.B. Schornsteine, Wärmeüberträgerstationen, Filterkammern und Viehställe. d) Massig Bauteile gemäß DAfSb-Richtlinie „Massige Bauteile aus Beton“, deren kleinste Abmessung 0,80 m überschreiten (unabhängig von Feuchtezutritt). WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist. a) Bauteile mit Meerwassereinwirkung b) Bauteile mit Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspruchung (z.B. Spritzwasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern). c) Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerken (z.B. Güllebehälter) mit Alkalisalzeinwirkung. WS Beton, der höherer dynamischer Beanspruchung und direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist. Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer Beanspruchung (z.B. Betonfahrbahnen). Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de Bayern 2 Hochbau Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Gültig ab 16. Februar 2015 C8/10 C1 16 X0 C8/10 F3 16 X0 C8/10 F3 8 X0 C12/15 C1 16 C12/15 C1 C12/15 Artikel in €/m Expositionsklassen Pumpfähig normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen Beschreibung der Anwendungsbereiche 3 kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen €/m³ warme Witterung, niedrige Wärmeentwicklung, längere Ausschalfristen Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke Sorten-Nr. €/m³ 1112201 106,00 x 1132201 110,00 x 1131201 114,00 X0 1212201 110,00 8 X0 1211201 114,00 F3 22 X0 x 1233201 111,00 C12/15 F3 16 X0 x 1232201 114,00 C12/15 F3 8 X0 X 1231201 119,00 C20/25 C1 22 X0 1413201 110,00 C20/25 C1 16 X0 1412201 113,00 C20/25 C1 8 X0 1411201 116,00 C25/30 C1 22 X0 1533201 117,00 C25/30 C1 16 X0 1532201 120,00 C25/30 C1 8 X0 1531201 124,00 C16/20 F3 22 XC1/2 x 1333211 113,00 C16/20 F3 16 XC1/2 x 1332211 116,00 C16/20 F3 8 XC1/2 x 1331211 119,00 C20/25 F3 22 XC1/2 x 1433211 115,00 1433411 118,00 C20/25 F3 16 XC1/2 x 1432211 118,00 1432411 121,00 C20/25 F3 8 XC1/2 x 1431211 122,00 1431411 125,00 C25/30 F3 22 XC4, XF1 X 1533221 119,00 1533421 122,00 C25/30 F3 16 XC4, XF1 X 1532221 122,00 1532421 125,00 C25/30 F3 8 XC4, XF1 X 1531221 125,00 1531421 128,00 C25/30 F3 22 XC4, XF1, XA1 X 1533231 123,00 1533431 126,00 1533631 126,00 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 X 1532231 126,00 1532431 129,00 1532631 129,00 C25/30 F3 8 XC4, XF1, XA1 X 1531231 129,00 1531431 132,00 1531631 132,00 C25/30 F3 22 XC4, XF1, XA1 x 1533241 125,00 1533441 128,00 1533641 129,00 WU-Bauteile nach C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x 1532241 128,00 1532441 131,00 1532641 131,00 DAfStb-Rili (Bkl1) C25/30 F3 8 XC4, XF1, XA1 x 1531241 131,00 1531441 134,00 1531641 134,00 C30/37 F3 22 XC4, XF1, XA1 X 1633240 124,00 C30/37 F3 16 XC4, XF1, XA1 X 1632240 127,00 teile mit direkter C35/37 F3 8 XC4, XF1, XA1 X 1631240 131,00 Beregnung und Frost C30/37 F3 22 XC4, XD1, XF1, XA1 x 1633241 127,00 1633441 130,00 1633641 130,00 C30/37 F3 16 XC4, XD1, XF1, XA1 x 1632241 130,00 1632441 133,00 1632641 133,00 C30/37 F3 8 XC4, XD1, XF1, XA1 x 1631241 133,00 1631441 136,00 1631641 136,00 C35/45 F3 22 XC4, XF3, XA2 x 1733451 134,00 1733651 134,00 C35/45 F3 16 XC4, XF3, XA2 x 1732451 137,00 1732651 137,00 C35/45 F3 8 XC4, XF3, XA2 x 1731451 140,00 1731651 140,00 Sorten-Nr. Sorten-Nr. €/m³ Beton für unbewehrte Bauteile, kein Korrosionsoder Angriffsrisiko Beton für Innenbauteile Gründungsbauteile, trocken oder ständig nass Beton für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost Bauteile mit direkter Beregnung u. Frost, chem. Schwach angreifende Umgebung WU-Bauteile nach DAfStb-Rili (Bkl2) Beton für Außenbau- WU-Bauteile nach DAfStb-Rili (Bkl 1) Chemisch mäßig angreifende Umgebung ohne Taumittel Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de Bayern 3 Beispiele für die Auswahl der Expositionsklassen unter Berücksichtigung der ZTV-Ing. nach DIN EN 206-1/DIN 1045-2 Tabelle 1: Expositionsklassen für die Bewehrung Tabelle 2: Expositionsklassen für den Beton Expositions- Mindestdruck- klasse festigkeitsklasse Umgebung Expositions- Mindestdruck- klasse festigkeitsklasse Umgebung Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF) Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (XO) Beton ohne Bewehrung Gültig ab 16. Februar 2015 XO C 8/10 mäßige Wassersättigung, Bewehrungskorrision, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC) ohne Taumittel trocken oder ständig nass XC1 C 16/20 mäßige Wassersättigung, nass, selten trocken XC2 C 16/20 mit Taumittel mäßige Feuchte XC3 C 20/25 hohe Wassersättigung, wechselnd nass und trocken XC4 C 25/30 ohne Taumittel Bewehrungskorrostion, verursacht durch Chloride, ausge- hohe Wassersättigung, nommen Meerwasser (XD) mit Taumittel XF1 C 25/30 C 35/45 2 XF2 C 25/30 (LP) C 35/45 2 XF3 C 25/30 (LP) XF4 C 30/37 (LP) mäßige Feuchte XD1 C 30/31 1 Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA) nass, selten trocken XD2 C 35/45 1,2 chemisch schwach angreifend XA1 C 25/30 chemisch mäßig angreifend XA2 C 35/45 1,2 Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus chemisch stark angreifend XA3 C 35/45 1 Meerwasser (XS) Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XM) XM1 C 30/37 1 wechselnd nass und trocken salzhaltige Luft unter Wasser Tide-, Spritzwasserbereiche XD3 XS1 XS2 XS3 C 35/45 1 C 30/37 1 C 35/45 1,2 C 35/45 1 mäßiger Verschleiß C 35/45 1 starker Verschleiß XM2 Oberflächenbe- 1 Bei Luftporenbeton (LP), z.B. wegen XF, eine Festigkeitsklasse niedriger. 2 Bei langsam und sehr langsam erhärtenden Betonen (r<0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt 4.3.1 ist auch in diesem Fall an Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. C 30/37 1 handlung C 35/45 1 sehr starker Verschleiß XM3 Hartstoffe nach DIN 1100 Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie. Auszug aus: Tabelle 1 „Expeditions- und Feuchtigkeitsklassen“ der DIN 1045-2/A2 Betonkorrosion Infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen ist der Beton einer der vier nachfolgenden Feuchtigkeitsklassen zuzuordnen. Klasse Beschreibung und Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen WC Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen während der Nutzung weitgehend trocken bleibt a) Innenbauteile des Hochbaus b) Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z.B. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte einwirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luftfeuchte von mehr als 80% ausgesetzt werden. WF Beton, der während der Nutzung häufig oder längere Zeit feucht ist. a) ungeschützte Außenbauteile, die z.B. Niederschläge, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte ausgesetzt sind. b) Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z.B. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, in denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80% ist. c) Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z.B. Schornsteine, Wärmeüberträgerstationen, Filterkammern und Viehställe. d) Massig Bauteile gemäß DAfSb-Richtlinie „Massige Bauteile aus Beton“, deren kleinste Abmessung 0,80 m überschreiten (unabhängig von Feuchtezutritt). WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist. a) Bauteile mit Meerwassereinwirkung b) Bauteile mit Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspruchung (z.B. Spritzwasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern). c) Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerken (z.B. Güllebehälter) mit Alkalisalzeinwirkung. WS Beton, der höherer dynamischer Beanspruchung und direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist. Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer Beanspruchung (z.B. Betonfahrbahnen). Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de Bayern 4 Ingenieurbau, Straßenbau Gültig ab 16. Februar 2015 Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Pumpfähig Beschreibung der Anwendungsbereiche Sorten-Nr. €/m³ C25/30 C25/30 F3 F3 22 16 XC4, XF1, XA1 XC4, XF1, XA1 x x 1533236 1532236 124,00 127,00 1533636 1532636 127,00 130,00 ZTV-Ing.Beton für Gründungskörper chemisch schwach angreifende Umgebung ohne Taumittel WU nach Rili (Bkl2) C30/37 F3 22 XC4,XF3,XA2,XD2 x 1633256 131,00 1633656 134,00 C30/37 F3 16 XC4,XF3,XA2,XD2 x 1632256 134,00 1632656 137,00 ZTV-Ing. Betone für Widerlager chemisch mäßig angreifende Umgebung ohne Taumittel WU nach Rili (Bkl 1) C30/37 F3 22 XC4,XF2,XA2,XD2 x 1633156 131,00 1637556 a) 134,00 C30/37 F3 16 XC4,XF2,XA2,XD2 x 1632156 134,00 1636556 a) 138,00 C35/45 F2 32 XC4,XF2/3,XA3,XD3 x 1727476 a) 139,00 1727676 a) 139,00 C35/45 F3 32 XC4,XF2/3,XA3,XD3 x 1737476 a) 141,00 1737676 a) 141,00 C35/45 F2 16 XC4,XF2/3,XA3,XD3 x 1726476 a) 142,00 1726676 a) 142,00 C35/45 F3 16 XC4,XF2/3,XA3,XD3 x 1736476 a) 144,00 1736676a ) 144,00 C25/30 F2 32 XC4, XF4, XD3, LP 1527366 a) 147,00 C25/30 F2 16 XC4, XF4, XD3, LP 1526366 a) 150,00 C25/30 F5 32 XC4, XF1, XA1 x 1557232 a) 127,00 1557632 a) 130,00 C25/30 F5 16 XC4, XF1, XA1 x 1556232 a) 130,00 1556632 a) 133,00 C30/37 F5 32 XC4,XF2/3,XA2,XD2 x 1657652 a) 137,00 C30/37 F5 16 XC4,XF2/3,XA2,XD2 x 1656652 a) 140,00 Artikel in €/m Expositionsklassen normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen 3 kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Sorten-Nr. €/m³ warme Witterung, niedrige Wärmeentwicklung, längere Ausschalfristen Sorten-Nr. Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke €/m³ ZTV-Ing. Betone für Widerlager chemisch mäßig angreifende Umgebung mit Taumittel (Sprühnebelbereich) WU nach Rili (Bkl 1) **ZTV-Ing. Betone für Überbauten einschl. Spannbeton, chemisch stark angreifende Umgebung mit und ohne Taumittel WU nach Rili (Bkl 1) ZTV-Ing. Betone für Kappen Betone für Bohrpfähle u. Unterwasserbeton chemisch schwach angreifende Umgebung chemisch mäßig angreifende Umgebung a) Die gekennzeichneten Sorten sind im Werk Erlangen auch als Splittbeton lieferbar. **XA3 erfordert Schutzmaßnahmen für den Beton oder gutachterliche Lösung Betone nach ZTV-StB auf Anfrage Eigenschaften von ZTV-Ing. Betonen weichen von den Anforderungen der DIN EN 206-1/DIN 1045-2 ab. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de Bayern 5 Beispiele für die Auswahl der Expositionsklassen nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 Tabelle 1: Expositionsklassen für die Bewehrung Tabelle 2: Expositionsklassen für den Beton Expositions- Mindestdruck- klasse festigkeitsklasse Umgebung Expositions- Mindestdruck- klasse festigkeitsklasse Umgebung Frostangriff mit und ohne Taumittel (XF) Kein Korrosions- oder Angriffsrisiko (XO) Beton ohne Bewehrung Gültig ab 16. Februar 2015 XO C 8/10 mäßige Wassersättigung, Bewehrungskorrision, ausgelöst durch Karbonatisierung (XC) ohne Taumittel trocken oder ständig nass XC1 C 16/20 mäßige Wassersättigung, nass, selten trocken XC2 C 16/20 mit Taumittel mäßige Feuchte XC3 C 20/25 hohe Wassersättigung, wechselnd nass und trocken XC4 C 25/30 ohne Taumittel Bewehrungskorrostion, verursacht durch Chloride, ausge- hohe Wassersättigung, nommen Meerwasser (XD) mit Taumittel XF1 C 25/30 C 35/45 2 XF2 C 25/30 (LP) C 35/45 2 XF3 C 25/30 (LP) XF4 C 30/37 (LP) mäßige Feuchte XD1 C 30/31 1 Betonkorrosion durch chemischen Angriff (XA) nass, selten trocken XD2 C 35/45 1,2 chemisch schwach angreifend XA1 C 25/30 wechselnd nass und trocken XD3 C 35/45 1 chemisch mäßig angreifend XA2 C 35/45 1,2 Bewehrungskorrosion, verursacht durch Chloride aus chemisch stark angreifend XA3 C 35/45 1 Meerwasser (XS) Betonkorrosion durch Verschleißbeanspruchung (XM) XM1 C 30/37 1 C 35/45 1 salzhaltige Luft XS1 C 30/37 1 mäßiger Verschleiß 1 BeiWasser Luftporenbeton (LP), z.B. wegen XF, eine unter XS2 Festigkeitsklasse C 35/45 1,2 niedriger. 1 2 Tide-, XS3Betonen (r<0,30) C 35/45 Bei Spritzwasserbereiche langsam und sehr langsam erhärtenden eine Festigkeitsklasse niedriger. 1 DieLuftporenbeton Druckfestigkeit (LP), zur Einteilung in die DruckfestigkeitsBei z.B. wegen XF,geforderte eine Festigkeitsklasse klasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt 4.3.1 ist auch in diesem Fall an niedriger. 2 Probekörper 28 Tagen zu bestimmen. Bei langsam im undAlter sehrvon langsam erhärtenden Betonen (r<0,30) eine Festigkeitsklasse niedriger. Die Druckfestigkeit zur Einteilung in die geforderte Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 206-1, Abschnitt 4.3.1 ist auch in diesem Fall an Probekörper im Alter von 28 Tagen zu bestimmen. XM2 (OF XM3 (OF XA3 starker Verschleiß XM2 C 30/37 1 Oberflächenbehandlung C 35/45 1 sehr starker Verschleiß XM3 Hartstoffe nach DIN 1100 = zus. Oberflächenbehandlung, Vakuumieren und Flügelglätten bei C 30/37 = zus. Oberflächenbehandlung und Hartstoffeinstreuung = nur durch zus. Schutzmaßnahmen erreichbar (z.B. Beschichtung) Feuchtigkeitsklassen nach Alkali-Richtlinie. Auszug aus: Tabelle 1 „Expeditions- und Feuchtigkeitsklassen“ der DIN 1045-2/A2 Betonkorrosion Infolge Alkali-Kieselsäure-Reaktion. Anhand der zu erwartenden Umgebungsbedingungen ist der Beton einer der vier nachfolgenden Feuchtigkeitsklassen zuzuordnen. Klasse Beschreibung und Umgebung Beispiele für die Zuordnung von Expositionsklassen WC Beton, der nach normaler Nachbehandlung nicht längere Zeit feucht und nach dem Austrocknen während der Nutzung weitgehend trocken bleibt a) Innenbauteile des Hochbaus b) Bauteile, auf die Außenluft, nicht jedoch z.B. Niederschläge, Oberflächenwasser, Bodenfeuchte einwirken können und/oder die nicht ständig einer relativen Luftfeuchte von mehr als 80% ausgesetzt werden. WF Beton, der während der Nutzung häufig oder längere Zeit feucht ist. a) ungeschützte Außenbauteile, die z.B. Niederschläge, Oberflächenwasser oder Bodenfeuchte ausgesetzt sind. b) Innenbauteile des Hochbaus für Feuchträume, wie z.B. Hallenbäder, Wäschereien und andere gewerbliche Feuchträume, in denen die relative Luftfeuchte überwiegend höher als 80% ist. c) Bauteile mit häufiger Taupunktunterschreitung, wie z.B. Schornsteine, Wärmeüberträgerstationen, Filterkammern und Viehställe. d) Massig Bauteile gemäß DAfSb-Richtlinie „Massige Bauteile aus Beton“, deren kleinste Abmessung 0,80 m überschreiten (unabhängig von Feuchtezutritt). WA Beton, der zusätzlich zu der Beanspruchung nach Klasse WF häufiger oder langzeitiger Alkalizufuhr von außen ausgesetzt ist. a) Bauteile mit Meerwassereinwirkung b) Bauteile mit Tausalzeinwirkung ohne zusätzliche hohe dynamische Beanspruchung (z.B. Spritzwasserbereiche, Fahr- und Stellflächen in Parkhäusern). c) Bauteile von Industriebauten und landwirtschaftlichen Bauwerken (z.B. Güllebehälter) mit Alkalisalzeinwirkung. WS Beton, der höherer dynamischer Beanspruchung und direktem Alkalieintrag ausgesetzt ist. Bauteile unter Tausalzeinwirkung mit zusätzlicher hoher dynamischer Beanspruchung (z.B. Betonfahrbahnen). Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de Bayern 6 Industriebau Gültig ab 16. Februar 2015 Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Pumpfähig Beschreibung der Anwendungsbereiche Sorten-Nr. €/m³ Sorten-Nr. €/m³ C30/37 F3 22 XD1,XM1,XM2 (OF) x 1633141 133,00 1633341 136,00 C30/37 F3 16 XD1,XM1,XM2 (OF) x 1632141 136,00 1632341 139,00 C30/37 F4 22 XD1,XM1,XM2 (OF x 1643141 135,00 1643341 138,00 C30/37 F4 16 XD1,XM1,XM2 (OF x 1642141 138,00 1642341 141,00 C35/45 F3 22 XM1,XM2(OF),XD3,XF3 x 1733371 139,00 C35/45 F3 16 XM1,XM2(OF),XD3,XF3 x 1732371 142,00 C30/37 F3 22 XD1, XA1,XM2 (OF) X 1633243 138,00 1633443 141,00 1633643 141,00 C30/37 F3 16 XD1, XA1,XM2 (OF) X 1632243 141,00 1632443 144,00 1632643 144,00 C35/45 F3 22 XD2, XA2, XM2 (OF) X 1733453 144,00 1733653 144,00 C35/45 F3 16 XD2, XA2, XM2 (OF) X 1732453 147,00 1732653 147,00 C30/37 F3 32 XD3,XA3,XM2(OF),XF4 x 1637364 a) 149,00 C30/37 F3 16 XD3,XA3,XM2(OF),XF4 x 1636364 a) 152,00 Artikel in €/m3 Expositionsklassen normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen warme Witterung, niedrige Wärmeentwicklung, längere Ausschalfristen Sorten-Nr. Eigenschaften bzw. Verwendungszwecke €/m³ Hallenböden und Tiefgaragen Fussböden mit Oberflächenbehandlung doppelte Nachbehandlung XM3 mit Hartstoffeinstreuung bauseits FD-Beton mit chemisch schwach angreifender Umgebung FD-Beton mit chemisch mäßig angreifender Umgebung FD-Beton mit Frosttausalz Angriff Silobau (landwirtschaftliche Nutzung) C25/30 F3 22 XC4, XF1, XA1 X 1533231 123,00 1533431 126,00 1533631 126,00 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 X 1532231 126,00 1532431 129,00 1532631 129,00 C25/30 F3 8 XC4, XF1, XA1 X 1531231 129,00 1531431 132,00 1531631 132,00 C25/30 F3 22 XC4, XF1, XA1 x 1533241 125,00 1533441 128,00 1533641 128,00 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x 1532241 128,00 1532441 131,00 1532641 131,00 C25/30 F3 8 XC4, XF1, XA1 x 1531241 131,00 1531441 134,00 1531641 134,00 C30/37 F3 22 XC4, XD1, XF1, XA1 x 1633241 127,00 1633441 130,00 1633641 130,00 C30/37 F3 16 XC4, XD1, XF1, XA1 x 1632241 130,00 1632441 133,00 1632641 133,00 C30/37 F3 8 XC4, XD1, XF1, XA1 x 1631241 133,00 1631441 136,00 1631641 136,00 C30/37 F3 22 XC4, XF3, XA2, XD2(LE) x 1633251 133,00 1633651 136,00 C30/37 F3 16 XC4, XF3, XA2, XD2(LE) x 1632251 136,00 1632651 139,00 C30/37 F3 8 XC4, XF3, XA2, XD2(LE) x 1631251 139,00 1631651 142,00 C35/45 F3 22 XC4, XF2/3, XA3 x 1737471 a) 145,00 1737671 a) 145,00 C35/45 F3 16 XC4, XF2/3, XA3 x 1736471 a) 148,00 1736671 a) 148,00 C35/45 F3 8 XC4, XF2/3, XA3 x 1735471 a) 151,00 1735671 a) 151,00 C25/30 F2 32 XF2/3, XA1, XD1, LP (x) 1527361 a) 141,00 C25/30 F2 16 XF2/3, XA1, XD1, LP (x) 1526361 a) 144,00 C25/30 F2 8 XF2/3, XA1, XD1, LP (x) 1525361 a) 147,00 C30/37 F2 32 XF4, XA3, XD3, LP (x) 1627361 a) 147,00 C30/37 F2 16 XF4, XA3, XD3, LP (x) 1626361 a) 150,00 C30/37 F2 8 XF4, XA3, XD3, LP (x) 1625361 a) 153,00 Bauteile mit direkter Beregnung u. Frost, chem. schwach angreifende Umgebung WUBauteile nach DAfStb-Rili (Bkl2) WU-Bauteile nach DAfStb-Rili (Bkl 1) WU-Bauteile nach DAfStb-Rili (Bkl 1) Chemisch mäßig angreifende Umgebung, HS bis 1.500 mg/l **Chemisch stark angreifende Umgebung mit Schutzmaßnahmen gemäß DIN 1045-2 Betone für Betonflächen mit Taumittelbeanspruchung **Landwirtschaftlicher Silobau Schutzmaßnahmen gem. DIN 1045-2 a) Die gekennzeichneten Sorten sind im Werk Erlangen auch als Splittbeton lieferbar. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. **XA3 erfordert Schutzmaßnahmen für den Beton oder gutachterliche Lösung Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de Bayern 7 Beton mit Fasern nach DIN EN 206-1 / DIN 1045-2 Gültig ab 16. Februar 2015 Beton-Festigkeitsklasse Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Pumpfähig Beschreibung der Anwendungsbereiche Sorten-Nr. €/m³ C20/25 F3 22 XC3 x 2433224 140,00 20 C20/25 F3 22 XC3 x 2433225 147,00 25 C20/25 F3 22 XC3 x 2433226 153,00 30 C20/25 F3 16 XC3 x 2432224 143,00 20 C20/25 F3 16 XC3 x 2432225 150,00 25 C20/25 F3 16 XC3 x 2432226 156,00 30 C25/30 F3 22 XC4, XF1, XA1 x 2533234 150,00 20 C25/30 F3 22 XC4, XF1, XA1 x 2533235 156,00 25 C25/30 F3 22 XC4, XF1, XA1 x 2533236 163,00 30 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x 2532234 153,00 20 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x 2532235 159,00 25 C25/30 F3 16 XC4, XF1, XA1 x 2532236 166,00 30 C30/37 F3 22 XC4, XM2, (OF) x 2633244 158,00 2633444 171,00 20 C30/37 F3 22 XC4, XM2, (OF) x 2633245 165,00 2633445 168,00 25 C30/37 F3 22 XC4, XM2, (OF) x 2633246 171,00 2633446 174,00 30 C30/37 F3 16 XC4, XM2, (OF) x 2632244 161,00 2632444 164,00 20 C30/37 F3 16 XC4, XM2, (OF) x 2632245 168,00 2632445 171,00 25 C30/37 F3 16 XC4, XM2, (OF) x 2632246 174,00 2632446 177,00 30 Artikel in €/m Expositionsklassen normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen 3 kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Stahlfasergehalt** (Kg/m³) Eigenschaften bzw. empfohlene Verwendungszwecke €/m³ Sorten-Nr. Beton für Innenbauteile, Bewehrungskorrosion durch Karbonatisierung trocken oder ständig nass Bauteile für Außenbauteile chemisch schwach angreifende Umgebung, WU nach DafStBRichtlinie (BKL 2) Industrieböden mit Oberflächenbehandlung doppelte Nachbehandlung erforderlich Stahlfaserbeton nach Leistungsklassen gemäß DAfStB-Richtlinie C20/25 F4 16 XC1/2 x 2442110 auf Anfrage L 0,9 / 0,6 C20/25 F4 16 XC1/2 x 2442111 auf Anfrage L 1,2 / 0,9 C20/25 F4 16 XC1/2 x 2442112 auf Anfrage L 1,5 / 1,2 C25/30 F4 16 XC4, XF1 x 2542310 auf Anfrage L 0,9 / 0,6 C25/30 F4 16 XC4, XF1 x 2542311 auf Anfrage L 1,2 / 0,9 C25/30 F4 16 XC4, XF1 x 2542312 auf Anfrage L 1,5 / 1,2 C30/37 F4 16 XC4,XF1,XA1,XM1 x 2642411 auf Anfrage L 1,2 / 0,9 C30/37 F4 16 XC4,XF1,XA1,XM1 x 2642412 auf Anfrage L 1,5 / 1,2 C30/37 F4 16 XC4,XF1,XA1,XM1 x 2642413 auf Anfrage L 1,8 / 1,5 Weitere Leistungsklassen lieferbar. Für den Aufpreis von verzinkten Stahlfasern erbitten wir Ihre gesonderte Anfrage. **Die Angaben in Kilogramm sind beispielhaft. Für alle Bauvorhaben muss eine statische Berechnung erstellt werden. Sortenbezogene Angaben zu den Leistungsklassen, bitte Anfrage beim Verkauf. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de Bayern 8 Gültig ab 16. Februar 2015 Artikel in €/m Expositionsklassen normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, normale Ausschalfristen Pumpfähig Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Konsistenz Beton-Festigkeitsklasse Sonderprodukte Beschreibung der Anwendungsbereiche 3 kühle Witterung, höhere Wärmeentwicklung, kürzere Ausschalfristen Sorten-Nr. €/m³ Sorten-Nr. €/m³ Rohdichteklasse Eigenschaften bzw. empfohlene Verwendungszwecke Leichtbeton LC12/13 F4 8 XC0 3241204 auf Anfrage 3241604 auf Anfrage D1,6 LC16/18 F4 8 XC2 3341214 auf Anfrage 3341614 auf Anfrage D1,6 LC20/22 F4 8 XC3 3441224 auf Anfrage 3441624 auf Anfrage D1,6 LC25/28 F4 8 XC4 3541234 auf Anfrage 3541634 auf Anfrage D1,6 Außenbauteile LC25/28 F4 8 XC4 x 3541235 auf Anfrage 3541635 auf Anfrage D1,8 Außenbauteile unbewehrte Bauteile Innenbauteile trocken/ständig feucht Innenbauteile nass Porenleichtmörtel PL 1,2 F5 2 XC0 x 7650270 133,00 D1,2 PL 1,4 F5 2 XC0 x 7650280 129,00 D1,4 PL 1,6 F5 2 XC0 x 7650290 125,00 D1,6 Verfüllmaterial Leichtestrich LE 1,0 C1 4 XC0 5910210 186,00 D1,0 LE 1,2 C1 4 XC0 5910220 182,00 D1,2 LE 1,4 C1 4 XC0 5910230 178,00 D1,4 LE 1,6 C1 4 XC0 5910240 174,00 D1,6 Leichtverdichtbare Betone C20/25 F6 16 XC2/3 x 1466211 a) 129,00 C20/25 F6 8 XC2/3 x 1465211 a) 135,00 C 25/30 F6 16 XC4, XF1 x 1566221 a) 132,00 C 25/30 F6 8 XC4, XF1 x 1565221 a) 138,00 C25/30 F6 16 XC4, XF1, XA1 x 1566231 a) 136,00 C25/30 F6 8 XC4, XF1, XA1 x 1565231 a) 144,00 C30/37 F6 16 XD1, XF1, XA1 x 1666241 a) 140,00 1666641 a) 143,00 C30/37 F6 8 XD1, XF1, XA1 x 1665241 a) 149,00 1665641 a) 152,00 Innenbauteile Beton für Außenbauteile mit direkter Beregnung und Frost Außenbauteile chemisch schwach angreifende Umgebung, WU nach Rili BKL 2 Außenbauteile chemisch schwach angreifende Umgebung, WU nach Rili, BKL 1 Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Alle unsere Betone für Außenbauteile entsprechen Feuchteklasse WA gemäß Alkali-Rili 07. Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de Bayern 9 Sand- und Rieselmischung*, Estrich Gültig ab 16. Februar 2015 Art Konsistenz Gesteinskörnung Größtkorn (mm)* Beschreibung der Anwendungsbereiche Sorten-Nr. €/m³ SM C1 4 200 8010180 99,00 SM C1 4 250 8010280 114,00 SM C1 4 300 8010380 118,00 SM C1 4 350 8010480 122,00 SM C1 4 400 8010580 127,00 SM C1 4 500 8010680 134,00 SM C1 4 600 8010780 142,00 Artikel in €/m 3 normale Witterung, normale Wärmeentwicklung, Zementgehalt Eigenschaften bzw. empfohlene Verwendungszwecke Pumpfähig normale Ausschalfristen Sandmischung unbewehrt RM C1 8 200 8011180 110,00 RM C1 8 250 8011280 117,00 RM C1 8 300 8011380 121,00 RM C1 8 350 8011480 125,00 RM C1 8 400 8011580 129,00 RM C1 8 500 8011680 137,00 CT-C20F4 C1 8 5311210 auf Anfrage Zementestrich CT-C20F4 F2 8 5321210 auf Anfrage Zementestrich CT-C30F5 C1 8 5411220 auf Anfrage Zementestrich CT-C30F5 F2 8 5421220 auf Anfrage Zementestrich Rieselmischung unbewehrt Artikel-Nr. €/m³ €/to Sand 0/2 mm 8090400 40,00 26,50 Kies 4/8 mm 8090500 47,50 31,50 Kies 8/16 mm 8090600 47,50 31,50 Kies 16/32 mm 8090700 47,50 31,50 Splitt 2/8 mm 8090800 44,90 30,00 Splitt 8/16 mm 8090900 44,90 30,00 Splitt 16/22 mm 8091000 44,90 30,00 Sand - Kies - Splitt angeliefert mit Fahrmischer *nicht Güteüberwacht nach DIN-EN Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de Bayern 10 Liefer- und Leistungszuschläge für Transportbeton Gültig ab 16. Februar 2015 SELBSTABHOLUNG Frachtvergütung (Mindestabgabe 0,50 m³) je m³ € 5,00 KLEINMENGENFRACHTZUSCHLAG 3 Bei Einzelabrufen unter 5 m berechnen wir die Differenz zwischen der abgerufenen Menge und 5 m³ als Frachtkostenausgleich mit einem Aufschlag von € 16.00, ausgenommen Restmengen. 16,00 WARTE- UND MEHRENTLADEZEIT 3 Eine Entladezeit von 5 Min/m ist im Preis enthalten. Wartezeit oder Überschreitung der Entladezeit werden pro Minute berechnet Erfolgt der Einbau über die in der DIN EN 206-1/DIN 1045-2 angegebenen Verarbeitungszeit, entfällt unsere Gewährleistungspflicht. 1,20 ARBEITSZUSCHLÄGE/LIEFERBEREITSCHAFT Unseren regulären Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag von 6.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten berechnen wir: Spätzuschlag: Für Lieferungen ab 17.00 - 22.00 Uhr je m³ jedoch min. 9,00 190,00/Std. auf Anfrage je m³ jedoch min. 10,00 190,00/Std. auf Anfrage Für Lieferungen von 22.00 - 06.00 Uhr Samstagszuschlag: Für Lieferungen bis 12.00 Uhr Für Lieferungen ab 12.00 Uhr Öffnen des Mischwerkes auf Kundenwunsch außerhalb der regulären Öffnungszeiten Unnötiges offen halten des Mischwerkes durch verschulden der Baustelle je Std. auf Anfrage 125,00 MEHRKILOMETER Die Preise gelten frei Baustelle in einem Umkreis von 15 km Luftlinie um den jeweiligen Werksstandort. Darüber hinaus werden pro km / m³ berechnet 1,00 HEIZ-/SAISONZUSCHLAG Heizzuschlag nach DIN 1045-3 (bei Temperaturen unter 0°C, gemessen an der Mischanlage um 06.00 Uhr) vom 15.11. bis 15.03. des Folgejahres Saisonzuschlag Ab +27°C berechnen wir für die Zugabe des erforderlichen Zusatzmittels Bei extremen Temperaturen (ab +27°C und unter -5°C) behalten wir uns das Recht vor, den Zeitpunkt der Lieferung zu verschieben. Verlangt der Kunde trotz dieser Umstände die Belieferung, erfolgt diese ausdrücklich unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. je m³ je m³ je m³ 7,00 6,00 2,50 je Lieferschein 2,50 je Einsatz 40,00 je Einsatz 30,00 je m³ 80,00 je m³ 3,50 je 10 kg je 10 kg je 10 kg je 10 kg je 10 kg je 10 kg 1,15 1,20 1,05 1,15 1,15 1,20 je kg je kg je Liter je m³ 3,00 3,00 3,50 5,00 auf Anfrage 8,00 3,00 5,00 nach Aufwand LIEFERSCHEIN-AUSDRUCK für Betone gemäß ZTV-ING. je Lieferschein RÜTTLER-MIETE ROHRENTLADUNG Schüttrohr 5 m lang, Entladehilfe ab Konsistenz größer F3 ABNAHMEVERWEIGERUNG UND RESTBETONBESEITIGUNG Wird die Abnahme von bestelltem Beton ohne unser Verschulden verweigert, gilt der Auftrag als ausgeführt und wird berechnet. Für die Beseitigung von Restbeton berechnen wir zusätzlich. KIESBETON Zulage für Kiesbeton (alle Körnungen) MEHRZEMENT CEM I 32,5 CEM I 42,5 CEM II 32,5 CEM II 42,5 CEM III A 32,5 CEM III B 32,5 ZUSATZMITTEL Verzögerer Betonverflüssiger Fließmittel Luftporenbildner Stahlfasern Curing (Beton-Oberflächennachbehandlung) Zugabe von bauseits gestellten Betonzusatzmittel bzw. Stoffe (z.B. Fasern usw.) Konsistenzänderung durch Fließmittel um einen Konsistenzbereich Entsorgung von Verpackungsmaterialien usw. je kg je m³ je m³ Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de Bayern 11 Liefer- und Leistungszuschläge für Transportbeton KONSISTENZKLASSEN Konsistenz Gültig ab 16. Februar 2015 Ausbreitmaß in cm sehr steif Verdichtungsmaß C0 ≥ 1,46 steif F1 ≤ 34 C1 1,45 bis 1,26 plastisch F2 35 bis 41 C2 1,25 bis 1,11 weich F3 42 bis 48 C3 1,10 bis 1,04 sehr weich F4 49 bis 55 fließfähig F5 56 bis 62 sehr fließfähig F6 ≥ 63 ) 1) Bei Ausbreitmaßen über 70 cm ist z. Z. eine Zustimmung im Einzelfall oder eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. 1 WASSER- UND ZUSATZMITTELZUGABE Betonzusatzmittel dürfen nur vom Transportbetonwerk beigegeben werden. Bei bauseitiger Zugabe von Betonzusatzmitteln wird laut unseren Geschäftsbedingungen keine Gewährleistung übernommen. Veränderungen der Konsistenz durch Wasserzugabe auf der Baustelle sind nicht zulässig. Unsere Fahrer sind nicht befugt, dem Transportbeton Wasser zuzusetzen. Wird eine weitere Wasserzugabe über die Rezeptmenge hinaus gefordert, geschieht dies auf Verantwortung des Verbrauchers. In diesem Fall erlischt für uns die Gewährleistung für Qualität, Festigkeit und Eigenschaften des von uns gelieferten Betons. Eine Veränderung der Fließfähigkeit des Transportbetons ist nur unter Zugabe eines Fließmittels zulässig. SONDERBETONE Für abweichende Betoneigenschaften und Betonrezepturen (mit Hartgestein- oder Kieszuschlag) sowie für Schwerbeton(Baryt) erbitten wir die Preise beim Verkauf anzufragen. Für vom Kunden gewünschte Betone nach Zusammensetzung übernehmen wir die Gewährleistung für die ordnungsgemäße Verwiegung der vorgegebenen Komponenten. ENERGIEZUSCHLAG Bei weiter steigenden Energiekosten halten wir uns einen Energiezuschlag vor. BETONPUMPEN Bei Bedarf vermitteln wir moderne und leistungsfähige Betonpumpen. Hier gelten die Preise und AGB der jeweils beauftragten Firma. AUFTRAGSABWICKLUNG UND BESTELLUNG Ihre Transportbeton-Bestellungen sind mindestens 24 Stunden vor dem Betonieren aufzugeben. Bei größeren Bedarfsmengen sollte der Termin einige Tage vor der Lieferung mit uns abgestimmt werden. Jeder Besteller wird um folgende Angaben gebeten: •Anschrift des Bestellers •Zuschlag - Größtkorn •Genaue Baustellenbezeichnung (evtl. mit Telefonnummer) •Beton für Innen-/Außenbauteile •Liefertag und -stunde und möglichst stündliche Abnahmemenge •Festigkeitsklassen und Konsistenzbereiche des Betons •Genaue Betonmenge (in m³) •Zementart und -festigkeitsklasse •Betonsortennummer •Expositionsklassen GÜTEÜBERWACHUNG Die Wahl der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle bleibt uns vorbehalten. Prüfungsergebnisse werden von uns nur anerkannt, wenn die Probekörper nach DIN 1045-2 bzw. EN 206-1 von Fachkräften entnommen und hergestellt worden sind. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allen Transportbetonlieferungen liegen die verbindlichen Euronormen und DIN-Vorschriften sowie die jeweiligen amtlichen Richtlinien zugrunde. Darüber hinaus gelten zwischen Käufer und uns unsere beiliegenden Geschäftsbedingungen als vereinbart. Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ungültig. ABRECHNUNG Die Betonabrechnung und Inkasso erfolgt wahlweise durch uns oder eine von uns beauftragte Gesellschaft. VERARBEITUNGSHINWEIS Es wird darauf hingewiesen, dass beim Verarbeiten von Beton, Mörtel und Estrich die allgemein gültigen Sicherheitsvorschriften zu beachten sind. Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de Bayern 12 Preise, Liefer- und Leistungszuschläge für chromatarme Werkfrischmörtel und Fließestriche Gültig ab 16. Februar 2015 3 Alle Preise gelten für einen m verdichteten Frischmörtel oder Fließestrich, frei Baustelle, und haben Gültigkeit vorbehaltlich einer Zement- und Energiepreiserhöhung. WERKFRISCHMÖRTEL Art.Nr. Druckfestigkeitsklasse nach DIN EN 998-1/2, DIN V 18580 €/m II a 6324230 GM 5,0 129,00 III 6424230 GM 10 139,00 III P, Isolierputz, Außensockelputz 6424240 GP 10 142,00 LM 36, Porotherm Leichtmauermörtel 6824220 LM 5 192,00 LM 21, Porotherm Leichtmauermörtel 6724210 LM 2,5 212,00 3 KLEINMENGENFRACHTZUSCHLAG 3 für Mörtellieferungen unter 1 m pauschal 30,00 FLIESSESTRICH Fließestrich nach DIN EN 13813 Art.Nr. Biegezugfestigkeit €/m3 CA-C20-F4 F6 8 Anhydritestrich 5361510 F4 185,00 CA-C30-F5 F6 8 Anhydritestrich 5461520 F5 198,00 CA-C40-F6 F6 8 Anhydritestrich 5565530 F6 217,00 Protecting (Oberflächenschutz für Estrich) auf Anfrage KLEINMENGENFRACHTZUSCHLAG für Estrichlieferungen unter 5 m3 pauschal 30,00 MIETPREISE FÜR ESTRICHPUMPEN auf Anfrage WARTE- UND MEHRENTLADEZEIT Eine Entladezeit von 5 Min/m3 ist im Preis enthalten. Wartezeit oder Überschreitung der Entladezeit werden pro Minute berechnet 1,20 Erfolgt der Einbau über die in der DIN EN 206-1/DIN 1045-2 angegebenen Verarbeitungszeit, entfällt unsere Gewährleistungspflicht. MEHRKILOMETER 1,00 € Die Preise gelten frei Baustelle in einem Umkreis von 15 km Luftlinie um den jeweiligen Werkstandort. Darüber hinaus werden pro km/m³ berechnet Heiz-/Saisonzuschlag Heizzuschlag nach DIN 1045-3 (bei Temperaturen unter 0°C, gemessen an der Mischanlage um 06.00 Uhr) je m³ 7,00 vom 15. 11. bis 15. 03. des Folgejahres Saisonzuschlag je m³ 6,00 AUFTRAGSABWICKLUNG UND BESTELLUNG Bestellungen sind mindestens 24 Stunden vor dem Verarbeiten aufzugeben. Jeder Besteller wird um folgende Angaben gebeten: •Anschrift des Bestellers •Genaue Baustellenbezeichnung (evtl. mit Telefonnummer) •Liefertag und -stunde •Genaue Menge (in m³) •Sortennummer ABNAHMEVERWEIGERUNG Es erfolgt keine Rücknahme bzw. Rücklieferung von Restmengen für Mörtel und Fließestrich Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de Bayern 13 Lieferhinweise für chromatarme Werkfrischmörtel und Fließestriche Gültig ab 16. Februar 2015 VERARBEITUNGSHINWEISE Frischen Mörtel ca. 1 cm mit Wasser abdecken! Verzögerung beachten: 30 Stunden ohne Qualitätsverlust! Mauersteine vorwässern gemäß DIN/EN ! Die Verarbeitungsrichtlinien sind gemäß der jeweils gültigen Normen und Richtlinien zu beachten. Sollten durch unsachgemäßen Einbau Risse oder andere Schäden entstehen, wird durch unsere Firma keinerlei Gewährleistung übernommen. GÜTEÜBERWACHUNG Die Wahl der Überwachungs- und Zertifizierungsstelle bleibt uns vorbehalten. Prüfungsergebnisse werden von uns nur anerkannt, wenn die Probekörper nach DIN 1045-2 bzw. EN 206-1 von Fachkräften entnommen und hergestellt worden sind. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Allen Lieferungen liegen die verbindlichen Euronormen und DIN-Vorschriften sowie die jeweiligen amtlichen Richtlinien zugrunde. Darüber hinaus gelten zwischen Käufer und uns unsere Geschäftsbedingungen als vereinbart. Mit Erscheinen dieser Preisliste werden alle bisherigen Preislisten ungültig. ABRECHNUNG Die Mörtelabrechnung und Inkasso erfolgt wahlweise durch uns oder eine von uns beauftragte Gesellschaft. Die Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de Bayern 14 Verkaufs- und Lieferbedingungen für den Verkauf von Transportbeton, Werkfrischmörtel und Sonderprodukten Die folgenden Bedingungen sind Inhalt aller Verkäufe von Transportbeton und anderen Baustoffen, z.B. Mörtel, Fließestrich, usw., nachfolgend kurz als „Baustoff“ bezeichnet. Dies gilt auch dann, wenn wir uns bei späteren Verträgen nicht ausdrücklich auf sie berufen, es sei denn, der Käufer ist kein Unternehmer. Allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers gelten uns gegenüber nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. 1.Angebot Ein von uns erstelltes Angebot ist für uns unverbindlich, falls nicht etwas anderes vereinbart worden oder die Lieferung erfolgt ist. Für die Auswahl der richtigen Sorte und Menge sowie die Angabe aller erforderlichen Betoneigenschaften ist allein der Käufer verantwortlich. 2.Lieferung und Abnahme Die Auslieferung erfolgt bei Abholung im Werk, ansonsten an der vereinbarten Stelle; wird diese auf Wunsch des Käufers nachträglich geändert, so trägt dieser alle dadurch entstehenden Kosten. Wir sind bemüht, die vom Käufer gewünschten oder angegebenen Leistungszeiten einzuhalten. Die Nichteinhaltung vereinbarter Leistungszeiten berechtigen den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag, sofern er uns zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat. Soweit von uns nicht zu vertretende Umstände uns die Ausführung übernommener Aufträge erschweren oder verzögern, sind wir berechtigt, die Lieferung/-Restlieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben; ist uns die Lieferung/Restlieferung nicht möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Wir verfügen nicht über die Möglichkeit, bei anhaltenden Hitzeperioden den Baustoff auf die für den jeweiligen Verwendungszweck gemäß Regelwerken zulässige maximale Temperatur (z.B. 30°C oder 25 °C) zu kühlen und sind insoweit von der Leistungspflicht befreit, bzw. berechtigt, die Lieferung zu verschieben. Entsprechendes gilt bei anhaltenden Frostperioden, die die Produktion des Baustoffs erheblich erschweren. Für die Folgen unrichtiger Angaben bei Bestellung oder Übermittlungsfehler haftet der Käufer. Bei Lieferung an die vereinbarte Stelle muss das Trans-portfahrzeug diese ohne jede Gefahr erreichen und wieder verlassen können. Dies setzt einen ausreichend befestigten, mit schweren Lastwagen unbehindert befahrbaren Anfuhrweg voraus. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, haftet der Käufer für alle daraus entstehenden Schäden ohne Rücksicht auf sein Verschulden. Das Entleeren muss unverzüglich, zügig (bei Beton 1 m³ in höchstens 5 Minuten) und ohne Gefahr für das Fahrzeug erfolgen können. Überschreitung der Entladezeit wird in Rechnung gestellt. Ist der Käufer Kaufmann i.S. des HGB, so gelten die den Lieferschein unterzeichnenden Personen uns gegenüber als zur Abnahme des Baustoffs und zur Bestätigung des Empfangs bevollmächtigt sowie unser Lieferverzeichnis / Sortenverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt. Bei verweigerter, verspäteter, verzögerter und sonst sachwidriger Abnahme hat uns der Käufer unbeschadet seiner Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises zu entschädigen, es sei denn, die Verweigerung oder Verspätung beruht auf Gründen, die wir zu vertreten haben. Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner für die Ordnungsgemäße Abnahme des Baustoffs und die Bezahlung des Kaufpreises. Wir leisten an jeden von ihnen mit Wirkung für und gegen alle. Sämtliche Käufer bevollmächtigen einander, in allen den Verkauf betreffenden Angelegenheiten unsere rechtsverbindlichen Erklärungen entgegen-zunehmen. Etwaiges Fördern unseres Baustoffs auf der Baustelle und die Vermittlung von Fördergeräten und deren Einsatz sind nicht Gegenstand des Kaufvertrages. 3.Gefahrübergang Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Baustoffs geht bei Abholung im Zeitpunkt auf den Käufer über, in dem der Baustoff unsere Anlage verlässt. Bei Lieferung außerhalb des Werkes geht die Gefahr über, sobald das Fahrzeug an der Anlieferstelle eingetroffen ist, spätestens jedoch, sobald es die öffentliche Straße verlässt, um zur vereinbarten Anlieferstelle zu fahren. 4.Gewährleistung / Haftung Wir gewährleisten, dass unser Baustoff nach den geltenden Vorschriften hergestellt, überwacht und geliefert wird und die vereinbarte Beschaffenheit hat. Die Eignung des Baustoffs für eine bestimmte Verwendung gewährleisten wir nur, wenn dies gesondert schriftlich vereinbart wird. Der Nachweis einer den gültigen Vorschriften entsprechenden Behandlung und Verarbeitung nach Gefahrübergang obliegt dem Käufer. Eine Garantie im Sinne des § 443 BGB geben wir nicht, es sei denn, dass die Garantie einschließlich deren Rechtsfolgen gesondert schriftlich vereinbart wird und der Käufer von uns hierüber eine gesonderte Garantieurkunde erhält. Hat der Käufer den gelieferten Baustoff durch Zusätze oder in sonstiger Weise in seiner Zusammensetzung verändert oder verändern lassen, besteht kein Anspruch auf Gewährleistung, es sei denn, der Käufer weist nach, dass die Veränderung des Baustoffs den Mangel nicht herbeigeführt hat. Offensichtlich mangelhafter/falscher Baustoff, insbesondere solcher mit fehlerhafter Konsistenz oder einer falschen Sorte, darf nicht verarbeitet werden. Mängel sind gegenüber der Betriebsleitung/Werksleitung zu rügen; erfolgt die Rüge mündlich oder fernmündlich, bedarf sie schriftlicher Bestätigung; Fahrer, Laboranten und Disponenten sind zur Entgegennahme der Rüge nicht befugt. Offensichtliche Mängel gleich welcher Art, und die Lieferung einer offensicht- Gültig ab 16. Februar 2015 lich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder –menge sind von Kaufleuten i.S. des HGB sofort bei der Ablieferung des Baustoffs zu rügen; in diesem Falle hat der Käufer den Baustoff zwecks Nachprüfung durch uns unangetastet zu lassen. Beanstandete Baustoffe dürfen nicht verarbeitet werden. Nicht offensichtliche Mängel, gleich welcher Art, und die Lieferung einer nicht offensichtlich anderen als der vereinbarten Baustoffsorte oder –menge sind von Kaufleuten i.S. des HBG nach Sichtbarwerden unverzüglich, von Nichtkaufleuten innerhalb der Gewährleistungsfrist, zu rügen. Bei nicht form- oder nicht fristgerechter Rüge gilt der Baustoff als genehmigt. 7.Preise und Zahlungsbedingungen Probekörper gelten nur dann als Nachweis für die Baustoffeigenschaften, wenn sie in Gegenwart eines von uns Beauftragten vorschriftsmäßig hergestellt und behandelt worden sind. Wird von dem Käufer eine Rezeptur verlangt, die von unserem Sortenverzeichnis abweicht, beschränkt sich die Gewährleistung auf die Einhaltung der vorgegebenen Rezeptur. Zuschläge für Mindermengen, nicht normal befahrbare Straßen und Baustellen sowie nicht sofortige Entladung bei Ankunft und für Lieferungen außerhalb der normalen Geschäftszeit oder in der kalten Jahreszeit werden individuell nach der jeweils gültigen Gumbmann Preisliste abgerechnet. Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge kann der Käufer zunächst Mängelbeseitigung oder Neulieferung (Nacherfüllung) verlangen. Erst wenn die Nacherfüllung fehlschlägt, kann der Käufer Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Minderung verlangen. Unsere Haftung auf Schadenersatz wegen der Lieferung mangelhafter Baustoffe ist in Fällen der einfachen Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden, im Übrigen, soweit der Schaden darüber hinausgeht, auf die Höhe der Deckungssumme unserer Produkthaftpflichtversicherung, die mindestens Euro 3,0 Mio. beträgt, begrenzt., sofern nicht die von uns zu vertretenden Vertragsverletzungen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Gewährleistungsfrist für unsere Baustoffe (Verjährungsfrist nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB) beträgt 5 Jahre seit Ablieferung. Gewährleistungsansprüche eines Kaufmanns i.S. des HGB verjähren spätestens einen Monat nach Zurückweisung der Mängelrüge durch uns. 5.Haftung aus sonstigen Gründen Sonstige Schadenersatzansprüche des Käufers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Verschulden aus Anlass von Vertragsverhandlungen, aus Verzug, aus Beratungsfehlern oder aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten unserer Organe, eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen oder durch die Verletzung einer für die Vertragsdurchführung wesentlichen Verpflichtung verursacht ist. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Ersatz von Körper- und Gesundheitsschäden sowie von Schäden an privat genutzten Sachen nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. 6.Sicherungsrechte Gelieferter Baustoff bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, die wir gegen den Käufer haben, unser Eigentum. Der Käufer darf unseren Baustoff weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Jedoch darf er ihn im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterverkaufen oder –verarbeiten, es sei denn, er hätte den Anspruch gegen seinen Vertragspartner bereits im Voraus einem Dritten wirksam abgetreten oder ein Abtretungsverbot vereinbart. Der Käufer tritt uns zur Sicherung der Erfüllung unserer Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 schon jetzt alle auch künftig entstehenden Forderungen aus Weiterverkauf, Verarbeitung oder Verwendung unseres Baustoffs im Rahmen von Bauleistungen mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Für den Fall, dass der Käufer unseren Baustoff zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren oder aus unserem Baustoff hergestellte neue Sachen verkauft oder unseren Baustoff mit einem fremden Grundstück oder einer fremden beweglichen Sache verbindet, vermengt oder vermischt und er dafür eine Forderung erwirbt, die auch seine übrigen Leistungen deckt, tritt er uns schon jetzt wegen der gleichen Ansprüche diese Forderung mit allen Nebenrechten in Höhe des Wertes unseres Baustoffs mit Rang vor dem restlichen Teil der Forderungen ab. Gleiches gilt in gleichem Umfang für seine etwaigen Rechte auf Einräumung einer Sicherungshypothek aufgrund der Verarbeitung unseres Baustoffs wegen und in Höhe unserer gesamten offenstehenden Forderungen. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Käufers hiermit an. Auf unser Verlangen hat uns der Käufer diese Forderungen einzeln nachzuweisen und Nacherwerbern die erfolgte Abtretung bekannt zu geben mit der Aufforderung, bis zur Höhe der Ansprüche nach Abs. 1 Satz 1 an uns zu zahlen. Wir sind berechtigt, jederzeit auch selbst die Nacherwerber von der Abtretung zu benachrichtigen und die Forderungen einzuziehen. Wir werden indessen von diesen Befugnissen keinen Gebrauch machen und die Forderungen nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Für den Fall, dass der Käufer an uns abgetretene Forderungsteile einzieht, tritt er uns bereits jetzt seine jeweilige Restforderung in Höhe dieser Forderungsteile ab. Der Anspruch auf Herausgabe der eingezogenen Beträge bleibt unberührt. Erhöhen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung unsere Selbstkosten, insbesondere für Bindemittel, Zuschlag, Zusatzstoffe, Zusatzmittel, Energiekosten, Fracht und/oder Löhne, so sind wir ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, unseren Verkaufspreis entsprechend zu berichtigen. Dies gilt nicht für Lieferungen an einen anderen als einen Kaufmann i.S. des HGB, die innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsabschluss außerhalb von Dauerschuldverhältnissen erbracht werden sollen. Grundsätzlich sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu bezahlen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Soweit wir bei von uns an den Käufer bzw. die Baustelle gelieferten Baustoffen Skonto gewähren, bezieht sich die Skontogewährung nur auf den Warenwert und Zuschläge, nicht aber auf Dienstleistungen und auf den Frachtanteil. Wenn nach dem Abschluss des Vertrages in den Vermögensverhältnissen des anderen Teils eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die der Anspruch auf die Gegenleistung gefährdet wird, z.B. der Käufer seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder in sonstiger Weise in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung eintritt, durch die unser Anspruch gefährdet wird, so können wir die uns obliegende Leistung verweigern, bis die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für die geleistet wird. Ist der Käufer Kaufmann i.S. des HGB, beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit und verzichtet er darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen. Wechsel und Schecks werden nur nach Maßgabe besonderer Vereinbarungen entgegengenommen. Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, beanspruchen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Ersatz unseres sonstigen Verzugsschadens. Die Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen gleich welcher Art ist ausgeschlossen, es sei denn, dass der zur Aufrechnung gestellte Gegenanspruch von uns nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Einem Kaufmann i.S. des HGB gegenüber sind wir berechtigt, schon jetzt auch bei unterschiedlicher Fälligkeit gegen solche Ansprüche aufzurechnen, die er gegen unsere Mutter-, Tochter-, Schwester- oder sonst verbundene Gesellschaften hat. Ist der Käufer Kaufmann i.S. des HGB und reicht seine Erfüllungsleistung nicht aus, um unsere sämtlichen Forderungen zu tilgen, so bestimmen wir – auch bei deren Einstellung in laufender Rechnung -, auf welche Schuld die Leistung angerechnet wird. Hat uns der Kunde eine Lastschriftermächtigung im Abbuchungsauftrags- oder Einzugsermächtigungsverfahren erteilt, erfolgt der Einzug im SEPA-Lastschriftverfahren. 8.Baustoffüberwachung Unsere Beauftragten sind berechtigt, im Rahmen unserer Qualitätsüberwachung Proben des gelieferten Baustoffs unangemeldet auf der belieferten Baustelle zu entnehmen. 9.Gerichtsstand Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entspringenden Rechtsstreitigkeiten (auch für Wechsel- und Scheck-Klagen) mit Kaufleuten i.S. des HGB ist der Sitz unserer Gesellschaft. 10.Salvatorische Klausel Sollte eine dieser Bedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht. Der Käufer darf seine Forderungen gegen Nacherwerber weder an Dritte abtreten, noch verpfänden, noch mit Nacherwerbern ein Abtretungsverbot vereinbaren. Bei laufender Rechnung gelten unsere Sicherungen als Sicherung der Erfüllung unserer Saldoforderung. Der Käufer hat uns von einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte unverzüglich zu benachrichtigen. Er hat uns alle für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu übergeben und uns zur Last fallende Interventionskosten zu tragen. Der „Wert unseres Baustoffs“ im Sinne dieser Ziffer 6 entspricht dem in der Rechnung ausgewiesenen Kaufpreis zuzüglich 20 %. Auf Verlangen des Käufers werden wir die uns zustehenden Sicherungen insoweit freigeben, als deren Wert die Forderungen nach Abs. 1 Satz 1 um 20 % übersteigt. Stand 02/2015 Tel. 09131 7979-0 ● www.Gumbmann.de Bayern 15
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