COSTA RICA & PANAMA Vulkane, Regenwald und Wolkenkratzer 01. bis 12.Januar 2016 Fachstudienreise der Bundesfachgruppe Gemüsebau, Berlin Quellen: Imagenes Torpicales Reiseverlauf Tag 01: Frankfurt – San Jose Willkommenscocktail, Abend-Snack im Hotel Treffen der Teilnehmer am frühen Morgen und Flug von Frankfurt nach Costa Rica zum Flughafen San José. Nachdem Sie die Zollkontrolle hinter sich haben, gehen Sie in Richtung Ausgang „Salida“, und Sie kommen ins Freie. Ihr Guide erwartet Sie bereits draußen mit einer Tafel mit Ihrem Gruppennamen. Transfer zu Ihrem Hotel. Dort werden Sie mit einem Willkommenscocktail begrüßt und danach Imbiss im Hotel. Übernachtung im Hotel CASA CONDE. Tag 02: San Jose – Alajuela – Sarchi – Zarcero – Varablanca – San Jose Frühstück, Mittagessen, Abendessen im Hotel Frühstück im Hotel. Anschließend Treffen mit Ihrem Guide und Abfahrt im Privatbus nach Zarcero zur Finca von Don Juan José. Vorbei an den “kleinen Dörfern“: Grecia (mit seiner kuriosen Kirche), Sarchi (mit einer adretten, bunten Kirche), das für sein Kunsthandwerk bekannt ist, besonders die handbemalten Ochsenwagen (eines der Nationalsymbole Costa Ricas), sowie Naranjo (mit seiner schönen Kolonialkirche). Nach Ankunft in Zarcero und treffen Sie sich mit Juan–Jose, dem Besitzer einer Biofarm welche zu einer Genossenschaft von 30 Bauernfamilien gehört, die zusammen etwa 130 ha Gemüseanbau betreiben. Auf der kleinen Finca von Juan-José produziert er alleine schon 38 verschiedene Produkte, alle vom Biologischem Anbau: Kartoffeln, Salate, Karotten, Broccoli dies um einige zu nennen. Dort erhalten Sie während der Besichtigung und Führung wertvolle Informationen aus erster Hand über alle Aspekte des Gemüseanbaus dieser Region. Weiterfahrt nach Vara Blanca und Besuch der Wasserfallgärten "La Paz Waterfall Gardens", einem privaten Naturpark mit einem großen Angebot an Sehenswürdigkeiten, wie Kolibrigarten, Schmetterlingshaus (wohl das schönste im ganzen Lande), Affenhaus, Reptilien und natürlich den wunderschönen Wasserfällen. Mittagessen im Park La Paz. Anschließend machen Sie sich wieder auf die Rückfahrt nach San José. Abendessen und Übernachtung im Hotel CASA CONDE. Quelle: Imagenes Tropicales Quelle: Imagenes Tropicales Quelle: Imagenes Tropicales Tag 03: San Jose – Cartago – Irazu – Pacayas – Orosi – San Jose Frühstück, Mittagessen, Abendessen im Hotel Frühstück im Hotel. Anschließender Transfer für einen Besuch der „Feria del Agricultor“ (Bauern Markt) mit seinen farbenprächtigen Obst- und Gemüseständen in Begleitung Ihres Deutschsprachigen Guides. Dieser Markt ist sehr Authentisch und bietet vor allem frische Produkte welche hauptsächlich direkt von den Agrikultoren des Zentraltals verkauft werden. Danach Abfahrt Richtung Cartago, der alten Hauptstadt des Landes mit der barocke Basilika “de Nuestra Señora de los Ángeles”, die der schwarzen Jungfrau gewidmet ist. Der kostbare Innenausbau der Basilika wurde ausschließlich mit Edelhölzern gefertigt. Weiter Richtung Vulkan Irazu einem Nationalpark auf einer Fläche von 2’300 Hektaren. Irazu ist Costa Ricas höchster aktiver Vulkan (3’432 m) und liegt in einer pittoresken, fruchtbaren Gegend. Der Hauptkrater ist mit dem Auto zugänglich, der höchste Punkt in einem Fußmarsch von einer zusätzlichen Viertelstunde erreichbar. An einem klaren Tag kann man die karibische und die pazifische Küste sehen. Weiterfahrt nach Orosi mit einem kurzen Halt in Ujarras zum Besuch der Ruinen der alten Kirche, die vom XVII Jahrhundert datiert sind. Besuch des Dorfes Orosi, im Herzen des gleichnamigen grünen Tales, wo sich die ersten Einwanderer im XVII Jahrhundert, beindruckt durch die charmante und angenehme Umgebung, niedergelassen haben. Sehenswert, die koloniale Kirche und das kleine Museum. Danach besuchen wir eine Chayote Plantage in der Gegend von Cartago. Am Nachmittag Fahrt zur Kaffeeplantage Finca Cristina. Auf der Tour durch die Finca erleben Sie die verschiedenen Prozesse der Kaffeeproduktion vom Pflücken, über das Rösten und Verpacken bis zu einer Kaffee-Degustation. Die optimalen Anbaubedingungen für Kaffee sind in Panama im Hochlandgebiet Chiriqui zu finden. Auf einer Höhe zwischen 1200-1600 Metern und bei Temperaturen zwischen 15-28° C gedeiht er am Besten. Der dortige vulkanische Boden ist zudem sehr fruchtbar. Die Pflanze bevorzugt warmes Klima, ist aber für direktes Sonnenlicht zu empfindlich. In der Regel beginnt die Pflanze 9 Tage nach den ersten Regenfällen (März/April) zu blühen. Die Kaffeekirschen reifen 8-10 Monate nach dem Blühen und werden dann von Hand gepflückt. Die Kaffeeernte in Panama findet von November bis Februar statt. Da nur reife Früchte gepflückt werden, sind mehrere Durchgänge nötig. Dafür ist die Qualität des Kaffees umso höher. Nach der Ernte muss das Fruchtfleisch von der Bohne entfernt werden. Die Bohnen fermentieren anschließend damit verbleibende Schleimstoffe entfernt werden. Nachdem die Bohnen gewaschen worden sind, werden sie traditionellerweise an der Sonne getrocknet. Schließlich wird der Kaffee geröstet, was für die Qualität des Getränks bestimmend ist. Viele europäische Kaffeeproduzenten nehmen daher den Vorgang des Röstens selbst in Europa vor. Rückfahrt nach San Jose. Abendessen und Übernachtung im Hotel CASA CONDE. Quelle: Imagenes Tropicales Quelle: Imagenes Tropicales Quelle: Imagenes Tropicales Quelle: Imagenes Tropicales Quelle: Imagenes Tropicales Quelle: Imagenes Tropicales Tag 04: San Jose – Tarcoles – Manuel Antonio Frühstück, Mittagessen, Abendessen im Hotel Frühstück im Hotel. Heute geht es weiter nach Manuel Antonio an die Pazifikküste. Über die neue Autobahn welche am 27. Januar 2010 eingeweiht wurde gelangt man von Hauptstadt San José in 60 Minuten an die pazifische Küste. Unterwegs Zwischenhalt bei Tarcoles für eine Bootsfahrt von 1,5h Stunden. Die Fahrt führt per Boot durch Mangrovenwälder des Tarcoles-Flusses, wo Sie Gelegenheit haben werden, (bis zu 600 kg schwere) Krokodile aus nächster Nähe beobachten zu können sowie zahlreiche Vogelarten. Mittagessen vor Ort. Anschließend Weiterfahrt Richtung Süden. Zwischen Parrita und Quepos der auf Palmölgewinnung spezialisierten Region haben Sie die Möglichkeit eine Palmenölplantage zu Besuchen. Die Geschichte der Palmölanbau in Costa Rica ist eng mit der Geschichte der United Fruit Company verbunden. Als anfangs 1900 sowohl United Fruit und Chiquita Bananen große Plantagenverluste erlitten, wegen einer Knollenfäule, welche den Bananenanbau in Costa Rica dezimierte, wurde damals die afrikanische Ölpalme gepflanzt, um Bananen zu ersetzen. Heute wird die Ölpalme hauptsächlich in den südwestlichen Regionen von Costa Rica gepflanzt. Die Palmen können bereits innerhalb von 2-3 Jahren von Pflanzen geerntet werden. Die Pflanzen produzieren zwischen 20-30 Jahre und können bis zu 30 Tonnen Fruchtbündel pro Jahr pro Hektar. Jede Schote enthält bis zu 4000 Samen. Sobald die Schoten vom Baum geschnitten sind werden sie in Wagen geladen und durch Esel, Ochsen oder Traktoren zur Fabrik transportiert zu dessen Weiterbearbeitung. Abendessen und Übernachtung im Hotel LA ISLA. Quelle: Imagenes Tropicales Quelle: Imagenes Tropicales Quelle: Imagenes Tropicales Tag 05: Manuel Antonio und Umgebung Frühstück, Mittagessen, Abendessen im Restaurant El Lagarto Frühstück im Hotel. Am Morgen Besuch des Nationalpark Manuel Antonio. Dies ist einer der meistbesuchten Parks des Landes wegen seiner Korallen, Krustentiere und Fische, der Vögel und den 109 Säugetierarten, darunter Affen (Titi- und Kapuzineraffen), Faultiere, zahlreiche Leguane, sowie kleine Hirsche. All dies finden Sie in einer angenehmen Umgebung vor. Der Park ist auf einer Halbinsel und dessen Wege gehen am Meer entlang. Packen Sie Shorts oder Hosen zum Hochkrempeln ein, um die Furt zu überqueren, sowie Badehosen und ein Badetuch für den Strand. Mittagessen im Restaurant Espadilla mitten im Dorf. Ca. 30 Minuten Fahrt zur VILLA VANILLA FARM für einen interessanten Besuch. Die Plantage umfasst 27 Hektar zur biodynamischen landwirtschaftlichen Produktion (vor allem Vanille sowie Zimt und Kakao) und 125 Hektar Primär- und Sekundärregenwald. Während des heutigen Nachmittags lernen sie alles über das Weltweit beliebteste Aroma die Vanille, das einzige essbare Mitglied der Orchideenfamilie. Vom Prozess dessen sorgfältigen Bestäubung bis zur Verarbeitung und Verpackung. Ebenso erfahren Sie einiges über den Zimt- sowie Kakao-Anbau. Vor Ort befinden sich weitere Sehenswürdigkeiten wie Pfeffer, Piment, Kurkuma, ätherische Ölpflanzen, Heilpflanzen und eine Vielzahl von tropischen Zierpflanzen sowie exotische Früchte welche auf dem „Epiphyte Pfad“ zu entdecken sind. Vom dem Aussichtspunkt erhalten Sie einen Eindruck über die Farm und später Degustation einiger frischer Produkte welche direkt vor Ort produziert werden. Fahrt zurück nach Manuel Antonio. Abendessen im Restaurant El Lagarto (Fleisch und Meeresfrüchte vom Grill). Übernachtung wie am Vortag. ©® 2011 Tropical Sun Villas - Manuel Antonio, Costa Rica Tag 06: Manuel Antonio – Dominical – Paso Canoas – PANAMA – Volcan 65 km- 1 Std. Frühstück, Mittagessen, Abendessen Frühstück im Hotel. Anschließend Abfahrt Uvita und Treffen zum Bootsausflug im Nationalpark «Marino Ballena». Einschiffung um 8 Uhr 30 mit ihrem Kapitän zur Entdeckung und Beobachtung der verschiedenen Walarten und Delfinarten, insbesondere Buckelwale, Jorobada und Bryde, sowie Fleckendelphine (Schlankdelfin und der Ostpazifische Delfin), aber auch fliegende Fische. Dauer ca. 3 Stunden. Sie haben die Möglichkeit bei diesem Ausflug zu Schnorcheln (die Ausrüstung wird zur Verfügung gestellt und Früchte sowie Getränke sind inbegriffen). Mittagessen in Uvita. Um 13Uhr Weiterfahrt Richtung Süden vorbei an Palmar Norte und Ciudad Nelly bis Paso Canoa dem Grenzübergang nach PANAMA. Quelle: Imagenes Tropicales Quelle: Imagenes Tropicales Quelle: wikipedia.org Treffen mit Ihrem Deutschsprechenden Guide und Privatbus Transport für die Entdeckungsreise Panamas. Fahrt nach Volcan (ca. 1400 M.ü.M) das Ökonomische Zentrum der „Tierras Altas“ (Hochlandgebiet) gelegen in der Provinz von Chiriqui. Die Einwohner widmen sich hier vor allem der Agrikultur, der Viehzucht sowie natürlich dem Tourismus. Abendessen und Übernachtung im Hotel BAMBITO. TAG 7 : VOLCÁN – David - Chitré 325 km-5,5 Std. Frühstück im Hotel, Mittagessen, Abendessen Abfahrt um ca. 8h30 für den Besuch der Farm der Brüder “Rubios” 30 Minuten von Ihrem Hotel entfernt. Auf dieser Finca von werden hauptsächlich Gemüse wie Salat, Tomaten, Kartoffeln, Zwiebeln, Karotten und gepflanzt. Besichtigung und Führung währen 2Std, wobei Sie wertvolle Informationen aus erster Hand und über alle Aspekte des Gemüseanbaus in dieser Region erhalten. Kurzer Besuch der Ortschaft Volcan und Weiterfahrt bergab nach David. In der Nähe von David besuchen wir eine Ananasplantage. Während dieser Tour lernen Sie über die Kulturgeschichte dieser Tropischen Frucht, über die verschiedenen Phasen, von der Aussaat bis zur Ernte und Export. Die Ananas wurde bereits in präkolumbischer Zeit kultiviert und über weite Teile Südamerikas und im Norden bis nach Mexiko verbreitet. Sie wurde als Nahrungsmittel, Heilmittel und sogar zur Weinherstellung genutzt. Ananaspflanzen werden überwiegend vegetativ vermehrt, was sehr leicht, meist über Schösslinge erfolgt. Am Ende der Tour darf eine Degustation natürlich nicht fehlen. Am Nachmittag Weiterfahrt nach Chitrè, das auf der Halbinsel von Azuero liegt. Chittrè ist die Hauptstadt der Provinz Herrera, das wichtigste kulturelle und folkloristische Zentrum des Landes. Abendessen und Übernachtung im Hotel CUBITA. Quelle: City San Mondeo TAG 8: CHITRÉ - PESÉ - CHITRÉ 55km – 1 Std Frühstück im Hotel, Mittagessen, Abendessen Am Morgen geführte Besichtigung des Museum Cubitá. Der Name Cubitá stammt von einem kleinen Indiostamm der bei der Ankunft der Spanier im Gebiet der heutigen Azuerohalbinsel lebte. Auf einem geführten Rundgang durch das Museum und die Anlage des Cubitá Hotels tauchen Sie in die Geschichte und Kultur dieser Gegend ein. Das Museum bietet unter anderem eine Sektion über Petroglyphen der Azuerohalbinsel; präkolumbische Töpfereien der Azuerohalbinsel, die zu den ältesten des amerikanischen Kontinents zählen; sowie Goldschmuck der Gran Coclé Kultur. Auf dem Gelände des Hotels werden Sie ebenfalls mehr über den Bau traditioneller Lehmhütten erfahren und sehen wie eine manuelle Zuckerrohrmühle und ein Lehmofen funktioniert.Danach Besuch von Parita – Bekannt für Seine Pferdezucht sowie seines Handwerks. Dieses historische Dörfchen auf der Azuerohalbinsel, ist insbesondere für seine koloniale Kirche und den davor liegenden Platz mit traditionell gebauten Häusern bekannt. In Parita besuchen Sie eine Pferdezüchterei, die sich der Aufzucht der edlen Paso Peruano Pferde widmet. Nach dem Rundgang durch die Züchterei und einer kleinen Demonstration, besuchen Sie zwei lokale Kunsthandwerker: Einen Hersteller von Teufelsmasken und einen Trommelmacher. Die Teufelsmasken sind wichtiger Bestandteil des Panamesischen Brauchtums und werden heute noch einzeln handgefertigt. Die Trommeln werden ebenfalls von Hand aus Holz hergestellt und sind aus der Volksmusik nicht wegzudenken. Fahrt zum Dorf Pesé, Heim der Hacienda San Isidro, wo Panamas berühmtester Rum – der Ron Abuelo – hergestellt wird. Nach einer kurzen historischen Einleitung in einem Kolonialhaus des Dorfes, fahren Sie mit traditionellen Ochsenwagen durchs Zuckerrohrfeld auf die Hacienda. Nach einem landestypischen Mittagessen begehen Sie dort die industrielle Destillerie, wo Sie lernen, wie Zuckerrohr zu Alkohol verarbeitet wird, um anschliessend Rum und Seco – ein lokaler, starker Zuckerrohrschnaps – herzustellen. Anschliessend betreten Sie die Lagerhalle, wo der Rum in Eichenfässern lagert und reift. Angeleitet vom „Master Blender“ verkosten Sie die verschiedenen Rums, die hier hergestellt werden: Ein 5-Jahre gereifter, 7-Jahre gereifter, 12-Jahre gereifter und das Premium Produkt, ein 30-Jahre gereifter Solera Rum. Nach der Rumverkostung schließen Sie die Tour mit einer OpenBar mit verschiedenen Rum-basierten Cocktails ab. Gegen Abend Rückfahrt nach Chitré. Abendessen und Übernachtung im Hotel CUBITA. © Hotel cubita © Panama City TAG 09: CHITRÉ - COCLÉ - PANAMA CITY © Hotel cubita 255km – 4Std Frühstück im Hotel, Mittagessen, Abendessen Fahrt nach Agua Dulce– die Stadt des Zuckers und des Salzes, gelegen in der Provinz von “Coclé” ca. 200km westlich der Hauptstadt von Panama entfernt. Als erstes besuchen Sie eine Zuckerraffinerie, die aus dem hier angebauten Zuckerrohr Zucker gewinnt. Während dieses Fabrikbesuch erfahren Sie viele Details zum Anbau, Ernte und Verarbeitung des Zuckerrohrs. Anschließend besuchen wir die „Salinen“, wo Salz aus dem Pazifischen Ozean gewonnen wird. Die dabei angewandte Technik ist dieselbe, die schon die Indios vor Ankunft der Spanier in Amerika nutzten. Meerwasser wird bei Flut über Kanäle in flache Becken geleitet, wo das Wasser mit Hilfe der Sonne verdunstet und bloss eine Salzkruste zurückbleibt, die anschliessend gewonnen und weiterverarbeitet wird. Mittagessen unterwegs. Weiterfahrt nach Panama City. Abendessen und Übernachtung im Hotel TRYP PANAMA CENTRO © googlesites © wikipedia EINE STADT VOLLER GEGENSÄTZE Die Millionenmetropole und Hauptstadt Panamas, Panama City, ist geprägt von den spannenden Gegensätzen zwischen den modernen Hochhäusern und den prachtvollen Bauten im Kolonialstil. Als kleine Siedlung 1519 gegründet konnte die Stadt stetig wachsen, bis sie 1671 vom legendären Piraten Henry Morgan zuerst geplündert und dann zerstört wurde. Kolonialisten bauten den Ort in der Folge auf einer Landzunge in der Bucht von Panama wieder auf. Die Altstadt Casco Viejo zählt heute zum schützenswerten UNESCO-Weltkulturerbe. Die San José Kirche und das Nationaltheater zählen hier ebenso zu den Sehenswürdigkeiten wie die alten Klosterruinen und die mondäne Kathedrale, von der aus man einen wunderbaren Blick auf das neue Panama City hat. EINE MODERNE METROPOLE MIT TRADITION Der moderne Stadtteil von Panama City steht den Großstädten in aller Welt in nichts nach. Wolkenkratzer, Bankenviertel und Bürokomplexe zeichnen diesen Teil der Stadt aus. Schicke Bars, Cafés und Restaurants findet man hier ebenfalls. Dank dem Panamakanal und der Warenflut, die durch den Kanal geschleust wird, ist die Stadt auch ein kostengünstiges Shoppingparadies, wo man alles findet, was das Herz begehrt. Quelle: wikipedia Quelle: wikipedia Quelle: wikipedia TAG 10: PANAMA CITY Frühstück im Hotel, Mittagessen, Abendessen im Hotel Um ca. 8Uhr Treffen mit Ihrem Guide für eine Stadtbesichtigung. Der Tag beginnt mit der Entdeckung von Panama mit dem kolonialen Viertel, dem so genannten Casco Antiguo (kleines Juwel, durch die UNESCO im Jahre 1980 als Kulturgut der Menschheit klassiert). Spaziergang durch die Gässchen dieses wunderschönen Viertels aus der Kolonialzeit. Besuch der verschiedenen Kirchen aus dieser Zeit, des Platzes von Frankreich (place de France) und des Platzes Bolivar. Mittagessen und Transfer zu den Schleusen von Miraflores. Besuch der Schleusen, mit dem beeindruckenden Kanal. Von einer hohen Plattform, können die Vorgänge der 2 Schleusen beobachtet werden. Übernachtung wie am Vortag. KANAL VON PANAMA: Im Jahre 1881 wurde der Bau durch den Franzosen Ferdinand de Lesseps begonnen, mit zahlreichen Toten durch Gelbfieber und Malaria. Im Jahre 1904 wurde das Bauwerk durch die Vereinigten Staaten mit über 75.000 Mann weitergeführt. Dieses Mal wurde das Schleusensystem eingebracht, um die Tiefe der Kanäle zu verringern. Das erste Schiff hat den Kanal am 15.August 1914 durchquert. TAG 11: PANAMA CITY – FLUGHAFEN 30min Transfer Frühstück im Hotel Früher Transfer zum Flughafen in Panama City und Rückflug nach Frankfurt. Tag 12: Ankunft Am Vormittag Ankunft am Frankfurter Flughafen. (Änderungen im Programmablauf vorbehalten) Reisepreis pro Person: Bei einer Mindestteilnehmerzahl von 28 zahlenden Personen beträgt der Reisepreis pro Person: im Doppelzimmer Einzelzimmerzuschlag Reiserücktrittversicherung Rail & Fly Ticket für Hin- und Rückfahrt zum Flughafen € 3.598,€ 528,€ 45,€ 95,- Im Paketpreis eingeschlossene Leistungen: Flug von Frankfurt nach San Jose und zurück von Panama nach Frankfurt mit DELTA AIRLINES ( Umsteigeverbindungen via Atlanta, USA ) Flugsteuern, Flughafengebühren und Kerosinzuschläge 23 kg Freigepäck pro Person zzgl. Handgepäck COSTA RICA TEIL Busrundreise im komfortablen Reisebus gemäß Reiseverlauf 5 x Übernachtungen in den genannten Hotels oder gleichwertig mit DZ/DU/WC tägliches Frühstück tägliches Mittagessen und Abendessen (Tag 2 – Tag 6 ) Eintritt: Wasserfallgärten La Paz 2 Besuche bei Gemüsebauern Früchte und Gemüse Markt in San Jose Besuch einer Kaffeeplantage Nationalpark Irazu Bootsfahrt auf dem Rio Tarcoles Besuch einer Palmöl Finca Nationalpark Manuel Antonio Besuch einer Finca Villa Vanilla Bootstour zur Beobachtung der Delfine und Wale PANAMA TEIL Busrundreise im komfortablen Reisebus gemäß Reiseverlauf 5 x Übernachtungen in den genannten Hotels oder gleichwertig mit DZ/DU/WC tägliches Frühstück tägliches Mittagessen und Abendessen (Tag 7 – Tag 10 ) Besuch bei einem Gemüsebauer Besuch einer Ananasplantage Besuch des Museum Cubita, einer Pferdezucht und der Rumfabrik Ron Abuelo Besuch einer Zuckerrohrplantage und der Salinen Stadtbesuch Panama City Besuch der Schleusen von Miraflores Transfer zum Internationalen Flughafen Tocumen (Tag 12) Deutsch-sprachige Reiseleitung ( von Ankunft bis Grenze Costa Rica / Panama + ab Grenze Panama bis Abflug Panama ) Kundengeldabsicherung ( Insolvenzversicherung) ausführliche Unterlagenmappe inkl. Reiseliteratur Nicht enthalten sind alle nicht genannten Mahlzeiten, Getränke, Trinkgelder, Versicherungen und Ausgaben sowie Ausreisegebühr Costa Rica ( US$ 4.- pro Person ). Das Angebot gilt vorbehaltlich Verfügbarkeit der genannten Leistungen und vorbehaltlich Preiserhöhung durch die Leistungsträger bis zur Auftragserteilung. Die Reise wurde mit einem tagesaktuellen EUR/US$ Wechselkurs kalkuliert. Sollte sich der Wechselkurs bis zum Reiseantritt zu unseren Ungunsten entwickeln, sind wir berechtigt den Reisepreis innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen ( max. 5% des Reisepreises ) entsprechend anzupassen Sollten sich Flugsteuern, Flughafengebühren und/oder Flugsicherheitsgebühren zwischen dem Zeitpunkt der Drucklegung und dem Reiseantrittsdatum erhöhen, werden diese Mehrkosten separat in Rechnung gestellt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die im Programm genannten Fachbetriebe zum Besuch vorgesehen sind, Änderungen aber auf Grund betrieblich bedingter Abläufe oder kurzfristiger Stornierungen durch die Eigentümer möglich sind. Für diesen Fall werden wir uns selbstverständlich sofort um ein entsprechendes Ersatzprogramm bemühen. Veranstalter : gintatour GmbH, Schwäbisch Gmünd In Zusammenarbeit mit der Bundesfachgruppe Gemüsebau. Mindestteilnehmerzahl : 28 zahlende Personen (pro Bus) Für EU-Bürger sowie Schweizer Staatsangehörige, reicht für die Einreise nach Costa Rica und Panama, ein bis nach Ausreise gültiger Reisepass (mit maximum 90 Tage Aufenthalt), sowie ein Weiter- oder Rückflugticket. Kinder, unabhängig vom Alter, müssen Ihren eigenen Pass vorweisen. Wenn Sie eine andere Nationalität besitzen, fragen Sie bitte im Konsulat Ihreres Landes nach. Zusätzliche Verfahren bei (EINREISE / STOPP / TRANSIT) in die Vereinigten Staaten von Amerika und Puerto Rico “Transitaufenthalt” gibt es als solche in den USA und Puerto Rico nicht mehr. Ein- und Ausreiseformalitäten USA/PR sind obligatorisch. Für die Durchreise (von EU oder CH Staatsangehörigen), beachten Sie folgendes: Sofern Sie im Besitz eines biometrischen oder elektronischen Reisepass sind (jegliches Ausstelldatum), oder optischer Pass welcher vor dem 26.10.2005 ausgestellt wurde, sind Sie zur Ein- oder Durchreise ohne Visum berechtigt. Mit einem optischen Pass, welcher nach dem 26.10.2005 ausgestellt wurde, ist ein Visum erforderlich. Warscheindlich ist es einfacher einen neuen Pass zu beantragen. Der Reisepass muss bis nach Ausreise gültig sein. ESTA (Electronic System for Travel Authorization) : Diese elektronische Reisegenehmigung ist für die Ein- oder Durchreise für die USA oder Puerto Rico erforderlich. Diese Genehmigung kann nur per Internet über die Web-Seite der Sicherheitsabteilung der USA https://esta.cbp.dhs.gov beantragt werden (Kosten 14 USD per Kreditkarte zu bezahlen und wir raten diese Genehmigung beim Planen der Reise sobald möglich zu beantragen, min. 72 Stunden vor Abflug) und ist für 2 Jahre, sowie mehrere Einreisen gültig. Die Fluggesellschaften werden Kunden verweigern, welche diese Genehmigung nicht vorweisen können. REISEANMELDUNG COSTA RICA & PANAMA 01. bis 12. Januar 2016 Fachstudienreise der Bundesfachgruppe Gemüsebau, Berlin Anmeldung bitte schriftlich an: gintatour Türlensteg 18 73525 Schwäbisch Gmünd Telefon: 07171-6045259 Person 1 Person 2 ______________________________________ Name ________________________________________ Name ______________________________________ Vorname (wie im Reisepass) ________________________________________ Vorname (wie im Reisepass) ______________________________________ Geb. Datum ________________________________________ Geb. Datum ______________________________________ Straße ________________________________________ Straße ______________________________________ PLZ / Ort ________________________________________ PLZ / Ort ______________________________________ Telefon / E-Mail ________________________________________ Telefon / E-Mail Ich/wir möchte(n) an der von Ihnen vermittelten Reise mit ____ Person(en) teilnehmen und bitten um feste Reservierung und Bestätigung (bitte ankreuzen) Doppelzimmer Einzelzimmerzuschlag Reiserücktrittskostenversicherung Rail & Fly Ticket (für Hin-& Rückfahrt zum Flughafen) pro Person pro Person pro Person pro Person 3.598,00 € 528,00 € 45,00 € 95,00 € Anmeldung ab sofort möglich – Anmeldeschluss 30. November 2015! Die Berücksichtigung der Anmeldungen erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der schriftlichen Anmeldungen. Nach Erhalt der Reisebestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 500,- sowie der Betrag für den Abschluss der Reiserücktrittskostenversicherung (sofern gewünscht) fällig. Restzahlung 28 Tage vor Reiseantritt. Ihre Zahlung ist abgesichert über die Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG. Ich/wir bestätige(n) die umseitigen Reisebedingungen des Veranstalters für die Reise zur Kenntnis genommen zu haben und erkenne(n) diese im Namen meiner/unserer Begleitperson(en) an. Ich erkläre ausdrücklich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen des der Mitreisenden einzustehen. ____________________________________ Ort/Datum _____________________________________________ Unterschrift Veranstalter: gintatour GmbH, Schw. Gmünd In Zusammenarbeit mit der Bundesfachgruppe Gemüsebau Mindestteilnehmerzahl: 28 Personen ---------------------------------------------------------------------------------Zahlungsinformation bitte abtrennen und aufheben! Nach Erhalt der Reisebestätigung wird die Anzahlung von 500,- Euro zzgl. evtl. Versicherungsbeträge fällig. Die Restzahlung muss 28 Tage vor Reiseantritt erfolgen. Bitte überweisen Sie termingerecht auf das folgende Konto: gintatour GmbH IBAN: DE19 61 34 00 79 04 39 66 44 00 Allgemeine Reisebedingungen der Firma gintatour Ges.f.internatl.Touristik mbH Die Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns und werden Inhalt des zwischen uns zustande kommenden Reisevertrages. Bei den vorliegenden Reisebedingungen handelt es sich um eine Konditionenempfehlung des Deutschen ReiseVerbandes e.V. (DRV). Sie ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a ff. BGB und werden von Ihnen bei der Buchung anerkannt. Abweichungen werden in den Reiseausschreibungen ggf. deutlich hervorgehoben und haben Vorrang. 1. Abschluss des Reisevertrages Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die detaillierte Reiseausschreibung und unsere ergänzenden Informationen für die jeweilige Reise, soweit sie Ihnen vorliegen. Reisevermittler und Leistungsträger sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über unsere vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen. Orts- und Hotelprospekte sowie Internetausschreibungen, die nicht von uns herausgegeben werden, sind für unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit Ihnen zum Gegenstand der Reiseausschreibung oder zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden. 1.1. Anmeldung Die Buchung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Dazu senden Sie uns bitte das jedem Reiseausschreiben beigefügte Anmeldeformular per Post oder Fax zu. Kurzfristige Buchungen können im Ausnahmefall telefonisch oder per E-Mail erfolgen. Bei Buchungen per E-Mail bestätigen wir den Eingang auf elektronischem Weg, wobei dies noch keine Bestätigung der Annahme des Buchungsauftrags darstellt. Falls Sie für Mitreisende die Buchung vornehmen, stehen Sie für deren Vertragsverpflichtungen wie für Ihre eigenen ein, sofern Sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben. 1.2. Bestätigung Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine schriftliche Reisebestätigung übermitteln. Hierzu sind wir nicht verpflichtet, wenn die Buchung durch Sie weniger als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. Wir behalten uns vor, vor Vertragsschluss aus sachlich berechtigten, nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung der Leistung zu erklären. Weicht der Inhalt unserer Annahmeerklärung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot an Sie vor, an das wir für die Dauer von zehn Tagen gebunden sind. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder Reiseantritt erklären. 2. Bezahlung Wir dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise nur fordern oder annehmen, wenn Ihnen der Sicherungsschein übergeben wurde. Nach Vertragsschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 15 % des Reisepreises (mindestens aber 50,- €) pro Person innerhalb von 10 Tagen zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird spätestens drei Wochen vor Reisebeginn fällig. Sollten sich für einzelne Leistungen (z.B. Eintrittskarten) frühere Fälligkeiten ergeben, weisen wir im jeweiligen Reiseausschreiben gesondert darauf hin. Prämien für Reiseversicherungen sowie Stornogebühren sind sofort zu bezahlen. Leisten Sie die Anzahlung und/oder Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, sind wir berechtigt, nach Mahnung und Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und Sie mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten. 3. Leistungsänderungen Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die wir nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt haben, sind gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Wir werden Sie über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis informieren. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Angebot anzubieten. Diese Rechte sind unverzüglich nach unserer Erklärung gegenüber uns geltend machen. 9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl/Kündigung durch den Veranstalter Wir können wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten, wenn wir in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert haben sowie den Zeitpunkt angegeben haben, bis zu dem Ihnen vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss und wenn in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angegeben ist oder auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen wird. Sollte zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, können wir unverzüglich von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhalten Sie auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. 10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen Wir können den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stören oder wenn Sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Bei einer Kündigung durch uns behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge. 11.Kündigung des Vertrags wegen höherer Gewalt Es gelten die gesetzlichen Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), $ 651j, die wie folgt lauten: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des $651e Abs.3, Sätze 1 und 2, Abs. 4, Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last. (3) Wir weisen daraufhin, dass es in bestimmten krisengefährdeten Zielgebieten lokal zu unruheähnlichen Zuständen kommen kann. Sollte es zu Unruhen vor oder während der Reise in eines dieser Zielgebiete kommen, ist eine Kündigung wegen höherer Gewalt ausgeschlossen ( § 651 j BGB ). 12. Mitwirkungspflichten des Kunden 12.1. Mängelanzeige Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dabei sind Sie jedoch verpflichtet, uns einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlassen Sie dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Bitte geben Sie Ihre Mängelanzeige unverzüglich zur Kenntnis. Wenden Sie sich dabei bitte zunächst an Ihre Reisebegleitung. Ist keine Reisebegleitung vorhanden, wenden Sie sich bitte an unsere örtliche Vertretung im Zielgebiet. Sollte keine örtliche Vertretung vorhanden oder erreichbar sein, wenden Sie sich bitte direkt an uns. Die nötigen Informationen erhalten Sie mit den Reiseunterlagen. Die Reisebegleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen. 12.2. Fristsetzung vor Kündigung Falls Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651c BGB bezeichneten Art nach $651e BGB oder aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen wollen, müssen Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse für Sie gerechtfertigt wird. 12.3. Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck unserer Reisebegleitung oder unserer örtlichen Vertretung anzuzeigen. 4. Preisänderung 4.1. Preisänderungen vor Vertragsabschluss Wir behalten uns vor, den Reisepreis nach Veröffentlichung im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse anzupassen. Ebenso behalten wir uns vor, den Reisepreis vor Vertragsabschluss anzupassen, wenn die Reise nur noch durch den Einkauf zusätzlicher Kontingent verfügbar ist. 4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, können wir den auf den Sitzplatz bezogenen oder auf den Sitzplatz anteilig errechneten Erhöhungsbetrag verlangen. Werden die bei Abschluss des Reisevertrags bestehenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren uns gegenüber erhöht, können wir den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages können wir den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anbieten können. Diese Rechte möchten Sie bitte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen. 5. Rücktritt durch den Kunden 5.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber uns unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Adresse zu erklären. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. 5.2. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir, soweit der Rücktritt nicht von uns zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen. 5.3. Unseren Entschädigungsanspruch haben wir zeitlich gestaffelt unter Berücksichtigung von gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen der Reiseleistungen in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Maßgeblich für die Berechnung ist der Zeitpunkt des Zugangs Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Nach Büroschluss bzw. bei Samstagen, Sonntagen oder Feiertagen ist der nächste Arbeitstag maßgebend. Es ist Ihnen freigestellt, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist (§309 Ziff. 5b BGB). Pauschalierte Entschädigung in % des Reisepreises (Vorbehalt s. unter Punkt 5.4.): a) Flugreisen bis 90 bis 89 – 46 bis 45 – 30 bis 29 – 16 bis 15 – 08 ab 07 Tage vor Reiseantritt Tage vor Reiseantritt Tage vor Reiseantritt Tage vor Reiseantritt Tage vor Reiseantritt Tage vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 20% 30% 50% 70% 80% 90% b) Busreisen bis 90 Tage vor Reiseantritt bis 89 – 46 Tage vor Reiseantritt bis 45 – 30 Tage vor Reiseantritt bis 29 – 16 Tage vor Reiseantritt bis 15 – 08 Tage vor Reiseantritt ab 07 Tage vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 20% 30% 40% 50% 60% 70% Bei Stornierung von Eintrittskarten (Theater, Konzert, Musical etc.) fallen in der Regel 100% Stornokosten an. Ebenso können bei bestimmten Leistungen andere Rücktrittspauschalen anfallen. Wir weisen in diesem Fall in dem jeweiligen Reiseausschreiben gesondert darauf hin und bitten Sie, etwaige abweichende Angaben zu beachten. 5.4. Wir behalten uns vor, anstelle der oben genannten Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit wir nachweisen, dass uns wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind (z.B. bei Reisen, die eine Flugbeförderung mit Sondertarifen beinhalten). In diesem Fall werden wir die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret beziffern und belegen. 5.5. Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale. 6. Umbuchung Sie haben keinen Anspruch nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Umbuchungen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, in der Regel nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß Ziffer 5. zu den dort genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Bei geringfügigen Änderungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,- €. 7. Ersatzpersonen Ihr gesetzliches Recht, gemäß $651b BGB einen Ersatzteilnehmer zu stellen, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Bitte beachten Sie insbesondere: Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie und die Ersatzperson uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. 8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nehmen Sie einzelne Reiseleistungen, die Ihnen ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die Ihnen zuzurechnen sind (z.B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), haben Sie keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Wir werden uns jedoch um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. 12.4. Reiseunterlagen Bitte informieren Sie uns, wenn Sie die erforderlichen Reiseunterlagen nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhalten. 13. Beschränkung der Haftung 13.1. Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Ihnen entstandener Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt. 13.2. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn wir diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig kennzeichnen, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind. Wir haften jedoch (a) für Leistungen, die Ihre Beförderung vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, (b) wenn und insoweit für einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist. 14. Ausschluss von Ansprüchen 14.1. Ansprüche nach den $$ 651c bis f BGB wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise sind von Ihnen spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend machen. 14.2. Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 14.3. Die Geltendmachung kann Frist wahrend nur gegenüber uns unter der am Ende der Reisebedingungen angegebenen Adresse erfolgen. 14.4. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. 14.5. Die Frist aus 14.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 12.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den $$ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden. Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, einem Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen. 15. Verjährung 15.1. Ihre Ansprüche nach den $$ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch unseren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder unseres gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 15.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr. 15.3. Die Verjährung beginnt jeweils mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 15.4. Schweben zwischen Ihnen und uns Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach Ende der Hemmung ein. 16. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet uns, Sie über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so sind wir verpflichtet, Ihnen die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald wir wissen, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, werden wir Sie informieren. Wechselt die Ihnen zuerst genannte ausführende Fluggesellschaft, werden wir Sie unverzüglich über den Wechsel informieren. Die „Black List“ ist auf folgender Internetseite abrufbar: http://air-ban.europa.eu 17. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften 17.1. Wir müssen Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie über deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt informieren. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der Person des Reisenden und eventueller Mitreisender vorliegen (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit). 17.2. Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, wenn wir nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. 17.3. Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, wir haben eigene Verpflichtungen schuldhaft verletzt. 18. Reiseschutz / Reiseversicherungen In unseren Reiseprogrammen sind in der Regel keine Versicherungen enthalten. Bitte sorgen Sie selbst für ausreichenden Versicherungsschutz (Reiserücktrittskosten-, Reiseabbruch-, Reisekrankenversicherung mit Rücktransport). 19. Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Reisebedingungen zur Folge. Stand der Bedingungen: August 2015 Veranstalter: gintatour Ges.f.internationale Touristik mbH Türlensteg 18 73525 Schwäbisch Gmünd Phone 07171 604 52 59 Fax 07171 604 52 58 e-mail [email protected]
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