SFAMA News Winter 2015 - bei der Swiss Funds & Asset

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SFAMA News
Winter-Ausgabe
News – Winter 2015
SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08
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SFAMA News
Inhaltsübersicht Ausgabe 4/2015
Frohe Festtage
Ein Wort zum Jahreswechsel
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Im Fokus
FIDLEG und FINIG: Chance für den Schweizer Finanzplatz
5
Latest News
Deadlines coming up!
SFAMA Regulatory Pipeline
Teilrevision KAG und KKV
Totalrevision KKV-FINMA
Verhaltensregeln SFAMA
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6
6
7
7
Fondsmärkte
Wichtige Kennzahlen zum internationalen Fondsgeschäft
Finanzierungsrechnung der Schweiz
Fondsmarkt Schweiz 2015
Verwaltete Vermögen im 3. Quartal weiter gesunken
SFA ARI®
Kennzahlen Finanzstandort Schweiz
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Nationales Umfeld
Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz
Finanzmarktinfrastrukturgesetz
Finanzmarktinfrastrukturgesetz
Vertreter und Zahlstelle
Autom. Informationsaustausch in Steuersachen Schweiz–EU
Base Erosion and Profit Shifting
Fokus auf Verrechnungssteuerreform
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
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16
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Internationales Umfeld
AIFMD
AIFMD and UCITS Directive
ELTIF
EMIR
MiFID II
PRIIPs
UCITS V
Foreign Account Tax Compliance Act
Quellensteuerabkommen mit Österreich
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19
19
20
20
SFAMA in eigener Sache
Mitgliederbestand
Fachausschüsse
Anstehende Anlässe
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Swiss Fund Data AG
Modernisierung der Plattform
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Für Sie gesehen
Friends of Funds
Friends of Funds: Öffentlicher Event-Kalender
Mehr Vermögen bei den grössten Asset Managern
Regulatory Horizon
Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte
Regulatory & Compliance Update Oktober 2015
KAG-News 2/2015
OECD Automatic Exchange Portal
Self-Assessment für unabhängige Vermögensverwalter
AZEK FMO Ausbildung: Experten in Operations
Basler Kommentar zum Kollektivanlagengesetz
Recht der kollektiven Kapitalanlagen in der Praxis
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Impressum
Wertvolle Hinweise und Kontaktadressen
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Frohe Festtage
Ein Wort zum Jahreswechsel
Liebe Leserinnen und
Leser ...
Ein interessantes und höchst arbeitsreiches Jahr steht bereits in seiner Schlussphase. Die Finanzmärkte zeigten wieder einmal grosse
Schwankungen (die Marke von 900 Mrd. CHF an hiesigen Fondsvolumen konnte zwar geknackt, aber nur kurz gehalten werden), und
forderten die Marktakteure sicherlich zur Genüge. Die jüngsten Entwicklungen – auch abseits der Finanzmärkte (Flüchtlingsströme und
Terroranschläge) – dürften die Investoren ebenfalls beschäftigen.
Aber auch «Management of Regulation» bleibt in diesen Zeiten angesagt, stehen doch diverse Gesetzesnovellen vor der Einführung, unter anderem FIDLEG und FINIG. Hier gilt es umsichtig zu agieren, sich
mit unterschiedlichsten Exponenten auszutauschen und Rat einzuholen, um nicht auf dem falschen Fuss erwischt zu werden. Dazu
gehört auch, sich bei der hoffentlich bald anstehenden parlamentarischen Beratung Gehör zu verschaffen und diesbezüglich die neu gewählten Mitglieder zu überzeugen, die hiesige Asset ManagementIndustrie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit optimal zu unterstützen.
Neben dem Aktenstudium rechtlicher Bestimmungen waren wir wiederum sehr viel unterwegs und draussen bei den Mitgliedern. Auch
der Austausch mit anderen Verbänden ist hilfreich für den vielbesagten
Blick über Tellerrand und ein konzertiertes Agieren. Die unterschiedlichen Arbeitsgruppen lieferten hierzu wie üblich eine optimale Grundlage und die Besuche anderer Fondsverbände sowie internationaler
Konferenzen gaben uns wichtige Einblicke, was auf uns zukommen
könnte und wie andere Länder bestimmte Vorgaben umzusetzen gedenken.
In den kommenden Tagen allerdings wollen wir das Alltagsgeschäft
zwischenzeitlich etwas ruhen lassen. Für alle Beteiligten gilt es ausgiebig Kraft zu tanken, um auch im kommenden Jahr die Hürden mit
Bravour zu meistern. Wir von der Swiss Funds & Asset Management
Association SFAMA wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen besinnliche und erholsame Feiertage im Kreise Ihrer Liebsten, einen prächtigen Jahreswechsel sowie viele erfreuliche Momente im neuen Jahr.
Alles Gute !
Vorstand und Geschäftsstelle der SFAMA
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Im Fokus
FIDLEG und FINIG: Chance für den Schweizer Finanzplatz
Botschaft des
Bundesrates
Der Bundesrat verabschiedete am 4. November 2015 die Botschaft
zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und
zum Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) zuhanden der
eidgenössischen Räte. Das FIDLEG regelt die Voraussetzungen für
das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von
Finanzinstrumenten. Das FINIG sieht eine nach Tätigkeit abgestufte
und differenzierte Aufsichtsregelung für bewilligungspflichtige
Finanzinstitute vor. Ziel der Vorlage ist die Schaffung einheitlicher
Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) und die Stärkung der
Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes sowie ein verbesserter
Kundenschutz. Die SFAMA begrüsst die verabschiedete Vorlage, die
für den Schweizer Fonds- und Asset Management-Standort eine
grosse Chance ist. Denn FIDLEG und FINIG tragen entscheidend dazu
bei, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Anbieter
zu sichern.
Exportfähigkeit zentral
Als kleine Volkswirtschaft ist die Schweiz darauf angewiesen, dass
hiesige Finanzunternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen auch
im Ausland anbieten können. Gerade für Finanzdienstleistungen ist
der Zugang zu ausländischen Märkten schwieriger geworden. Im Zuge
der Finanzkrise haben verschiedene Länder ihre Regulierung überarbeitet und ausgebaut. Mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes ist es zentral, dass sich unser
Finanzmarktrecht im Einklang mit internationalen Regulierungsstandards befindet. Für das institutionelle Asset Management ist dies
von besonderer Bedeutung: Im Schweizer Markt wird nur wenig Wachstum möglich sein. Demgegenüber sind die globalen Wachstumsprognosen erheblich höher. Künftig wird ein noch grösserer Anteil unserer
Kunden aus dem Ausland stammen.
EU als Richtschnur –
soweit als nötig
Der Schweizer Finanzexport erfolgt zu einem wesentlichen Teil in die
EU. Deshalb ist eine grundsätzliche Orientierung der Schweizer Finanzmarktregulierung an jener der EU unabdingbar. Auch Märkte ausserhalb
der EU richten sich zunehmend auf EU-Regeln aus. FIDLEG wie FINIG
tragen massgeblich zur nötigen Äquivalenz bei. Allerdings sind beide
Gesetze so auszugestalten, dass die Schweizer Anforderungen nicht
höher ausfallen, als dies international der Fall ist. Damit die sich bietende
Chance auch genutzt werden kann, ist es wichtig, dass beide Gesetze
vom Parlament zügig behandelt und in der vorliegenden Substanz
verabschiedet werden. Die SFAMA wird sich in der parlamentarischen
Phase dafür einsetzen, dass die Schweizer Fonds- und Asset Management-Industrie auf der Basis von FIDLEG und FINIG ihre Position im
internationalen Wettbewerb weiter ausbauen kann.
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Latest News
Deadlines coming up!
Reminder
Unter dieser Rubrik publizieren wir jeweils wichtige anstehende Termine. Die Auflistung soll die Planung erleichtern, erhebt aber keineswegs Anspruch auf Vollständigkeit.
SFAMA Regulatory Pipeline
Monthly publication
SFAMA’s new publication collates information on the latest regulatory
developments concerning selected funds and asset management
topics which are on the agenda of SFAMA. Dedicated to helping you
staying ahead of, and taking advantage of any opportunity resulting
from the regulatory changes, this newsletter captures the latest
regulatory developments expected to affect the business. To enable
to quickly retrieve the information needed, the content is organized by
topic. In order to ensure a timely publication, the Regulatory Pipeline
is available in English only. It will be uploaded on our website every
month, making it a current source of information.
http://www.sfama.ch/en/regulatory-pipeline
Teilrevision KAG und KKV
1. März 2013
bis 28. Februar 2018
Die übergangsrechtlichen Bestimmungen zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) vom 28. September 2012 finden sich in den
Artikeln 158a – 158e KAG, jene zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (KKV) vom 13. Februar 2013 stehen in Artikel 144c KKV.
Wo die einzelnen Übergangsbestimmungen nichts anderes vorsehen, gelten die neuen Bestimmungen seit Inkrafttreten ab 1. März 2013.
In ihrer Mitteilung Nr. 48 vom 17. Mai 2013 präzisierte die FINMA einerseits die Unterstellungspflicht für Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen und anderseits die anwendbaren gesetzlichen Übergangsbestimmungen für KAG-Institute und kollektive Kapitalanlagen.
Schliesslich erfolgt ein kurzer Überblick über die Anpassung der dem
KAG und der KKV nachgelagerten Regulierung.
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Totalrevision KKV-FINMA
1. Januar 2015
bis 1. Januar 2017
Die übergangsrechtlichen Bestimmungen zur Totalrevision vom 27.
August 2014 finden sich in Artikel 118 KKV-FINMA. Wo die einzelnen
Übergangsbestimmungen nichts vorsehen, gelten die neuen Bestimmungen mit Inkrafttreten, d.h. ab 1. Januar 2015.
1. Januar 2016
Die SFAMA hat mit Zustimmung der FINMA darüber informiert (Zirkular Nr. 32/2015), wie die per 1. Januar 2016 ablaufenden Übergangsbestimmungen von Art. 118 Abs. 2, 3, 5 und 7 der KKV-FINMA in der
Praxis umzusetzen sind. Grundsätzlich sind die an die Verordnung
angepassten Fondsverträge und Anlagereglemente bis zum 1. Januar
2017 zur Genehmigung bei der FINMA einzureichen. Dieselbe Frist
gilt grundsätzlich auch für die Anpassung des Prospekts. Bis zum 1.
Januar 2016 müssen bestimmte KAG Bewilligungsträger jedoch bereits
gewisse Änderungen operationell umsetzen sowie punktuell Prospektanpassungen vornehmen. Einzelheiten siehe Zirkular Nr. 32/2015.
Verhaltensregeln SFAMA
31. Dezember 2015
Die Verhaltensregeln SFAMA traten auf den 1. Januar 2015 in Kraft.
Es besteht eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015, während derer Fondsleitungen, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital
(SICAV), Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen
(KGK), Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF), KAGVermögensverwalter und Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen sowie deren Beauftragte die nötigen Umsetzungsarbeiten
durchzuführen haben, insbesondere die Anpassung bestehender Verträge.
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Fondsmärkte
Wichtige Kennzahlen zum internationalen Fondsgeschäft
37.06 Bio. EUR Fondsvermögen weltweit per Ende
Juni 2015
Der seit mehreren Quartalen zu beobachtende Anstieg des weltweit
investierten Fondsvermögens setzte sich im 2. Quartal 2015 nicht
weiter fort. Weil die EFAMA zusammen mit der IIFA (International
Investment Funds Association) neue Fondstypen in die Betrachtung
integrierte – etwa ETFs, institutionelle Fonds oder AbsicherungsProdukte –, ergab sich auf Anfang Jahr eine riesige Ausweitung der
Fondsvolumen und Produktzahlen. Ein unmittelbarer Vergleich zu
veröffentlichten Zahlen lässt sich so nur noch auf das 1. Quartal 2015
hin ziehen. Per Ende Juni dieses Jahres lag das neu berechnete
Fondsvolumen bei 37.1 Bio. EUR, was einem Rückgang von 1.6%
entspricht. 2.84 Bio. EUR entfallen dabei auf Funds of Funds.
Europa hat leicht aufgeholt
Gemessen in EUR lag im 2. Quartal des laufenden Jahres Brasilien
mit einem Zuwachs von 3.2% als einziges Land im positiven Bereich.
Europas Rückgang belief sich immerhin bloss auf 0.8%. Das Fondsvermögen lag in Übersee Ende Juni 2015 wieder knapp unter der Marke
von 18 Bio. EUR. Auf unserem Kontinent – so die EFAMA in ihrem
jüngsten Bericht – waren 12.3 Bio. EUR in Anlagefonds investiert.
Entwicklung des Anlagefondsvermögens nach Regionen im 2. Quartal
des Jahres 2015 (in Mrd. EUR)
-3.8%
-0.8%
3.2%
-3.2%
-1.4%
-2.0%
1204 1243
1466 1419
1129 1145
1161 1138
Brasilien
Australien
Japan
Kanada
18592
17888
1241712315
USA
Europa
1. Quartal 2015
2. Quartal 2015
Quelle: EFAMA International Statistical Release, September 2015
USA klar führend im
internationalen Gefüge
Vergleicht man die ermittelten Werte, so weisen die USA per Ende
des zweiten Quartals einen Anteil am weltweit investierten Fondsvermögen von 48.3% auf. Europa folgt mit 33.2% auf Platz 2 und als
dritte Kraft konnte sich Australien mit einem Anteil von 3.8% neu wieder
vor Brasilien behaupten, das auf einen Anteil von 3.4% kommt und
Kanada auf den Rang 5 verwies.
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Zusammensetzung der Fondsanlagen nach Regionen per Ende Juni 2015
USA (48.3%)
Japan (3.0%)
Andere (2.5%)
Brasilien (3.4%)
Kanada (3.1%)
China (2.7%)
Australien (3.8%)
Europa (33.2%)
Quelle: EFAMA International Statistical Release, September 2015
Fondsuniversum weltweit
bei 114'868 Fonds
Das von der EFAMA untersuchte Fondsuniversum stieg im 2. Quartal
weiter an und erreichte per Ende Juni 2015 die Rekordzahl von 114’868
unterschiedlichen Produkten. Dies entspricht einer Zunahme um 15’897
Fonds seit Anfang April 2015. Nach Typologie betrachtet sind rund
41% als Aktienfonds zu bezeichnen, 19% als gemischte Produkte und
21% als Obligationenfonds. Lediglich 11% entfallen auf die Kategorie
der Geldmarktfonds, währenddem 8% zu der Kategorie «Übrige Fonds»
zählen.
Ein Blick auf Europa
Innerhalb unseres Kontinents kam es im 2. Quartal 2015 zu einem
weiteren Nettomittelzufluss von 114 Mrd. EUR, dies nach Zuflüssen
von 283 Mrd. EUR in den ersten drei Monaten des Jahres. Für das
Vermögensveränderungen von UCITS in Europa seit Mitte 2003
3200
Equity
3000
2800
2600
2’400
Bonds
2’200
2’000
1’800
1’600
Multi Asset
1’400
1’200
M. Market
1’000
800
600
400
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Equity
Bonds
Money Market
Balanced
Quelle: EFAMA Quarterly Statistical Release, September 2015 (Jahreszahlen in Mrd. EUR)
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Resultat war primär die Veränderung bei den Multi Asset Funds und
Obligationen-Produkten massgeblich; im zweiten Quartal flossen ihnen
gesamthaft 104 Mrd. EUR zu. Auch Aktienfonds sahen Nettomittelzuflüsse (22 Mrd. EUR); bei den Geldmarktfonds mussten hingegen
30 Mrd. EUR an Abzügen registriert werden.
Von den volumenreicheren Staaten Europas – also Luxemburg,
Frankreich, Deutschland, Irland oder UK – konnten im zweiten Quartal
nur gerade UK und Luxemburg ihre Volumen weiter vergrössern (die
Zunahme liegt bei 0.5% bzw. 0.1%). Die Schweiz musste ein leichtes
Minus von 0.2% verzeichnen, was über dem Durchschnitt liegt. Die
Länder Südeuropas konnten bis auf Griechenland (-1.7%) mit positiven
Resultaten aufwarten: Portugal (1.7%), Italien (0.9%), Spanien (1.2%).
Finanzierungsrechnung der Schweiz
Bestände der Forderungen
und Verpflichtungen
2003 bis 2014
Mitte November 2015 legte die Schweizerische Nationalbank (SNB)
wiederum eine Finanzierungsrechnung für die Schweiz vor. Diese zeigt,
wie hoch die finanziellen Forderungen und Verpflichtungen der einzelnen Wirtschaftssektoren sind und welche Struktur sie aufweisen.
Für 2014 werden in der Statistik für private Haushalte Forderungen
von 4130 Mia. CHF ausgewiesen, was einer Zunahme von 168 Mrd.
CHF gleichkommt (etwa +4.2%). Die ausgewiesenen Werte sind
allerdings zu einem stattlichen Teil nicht direkt verfügbar, da in der
Altersvorsorge gebunden.
Für die Fondsindustrie ist insbesondere die Fondsquote an den
Finanzaktiva der privaten Haushalte interessant. Während sie bis 2003
bei 9% lag und von 2004 bis 2007 auf 11.7% stieg, mussten seit 2008
wieder Quoten um 9.5% ausgewiesen werden. In den Jahren 2011
bis 2013 lagen die Werte zwischen 170 und 197 Mrd. CHF bei Quoten
zwischen 8.4% und 8.8%; neu ist die Quote mit 220 Mrd. CHF an
Volumen wieder bei 9.5%.
Struktur der Aktiven der privaten Haushalte (Angaben per Ende 2014)
Bargeld und Einlagen (17.8%)
Immobilien (43.9%)
Schuldtitel (2.4%)
Aktien (6.9%)
Koll.anlagen (5.3%)
Strukturierte Produkte (0.6%)
Versicherungs-/PK-Ansprüche (23.1%)
Quelle: www.snb.ch/de (Rubrik Publikationen)
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Fondsmarkt Schweiz 2015
Kooperation zwischen
und
Die Swiss Fund Data AG – sie ist eine Tochtergesellschaft der Swiss
Funds & Asset Management Association SFAMA sowie der SIX Swiss
Exchange AG – und die Morningstar Switzerland GmbH produzieren
seit Anfang März 2014 gemeinsam eine neue Schweizer Fondsmarktstatistik. Die Marktdaten der beiden Unternehmen werden zusammengeführt und durch die Swiss Fund Data in Form einer öffentlichen
Marktstatistik einerseits und einem monatlichen Statistikabonnement
anderseits veröffentlicht. Ergänzt wird das Angebot durch den regelmässigen Marktkommentar der SFAMA, welcher die Entwicklungen
des Schweizer Fondsmarkts erörtert.
Fondsvolumen rund
858.4 Mrd. CHF
Per Ende September 2015 weist die Statistik zum Schweizer Fondsmarkt ein Totalvolumen von 858.4 Mrd. CHF aus. Dieser Wert liegt
rund 16 Mrd. CHF unter dem Volumen des Vorquartals, was einem
Rückgang von 1.8% entspricht. Die Zahlen basieren auf der FINMABewilligungsliste und umfassen alle Fonds schweizerischen Rechts
sowie alle ausländischen Fonds, die in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen sind – inklusive der institutionellen Anteilsklassen.
Nach Anlagekategorien unterteilt halten Aktienfonds mit fast 40%
weiterhin den grössten Anteil, gefolgt von Obligationenfonds mit etwa
32%. An dritter Stelle liegen nach wie vor die Anlagestrategiefonds mit
knapp über 12%.
Entwicklung des Fondsvermögens seit Januar 2015
Fondskategorie
Volumen 31.12.2014
Volumen 30.09.2015
Wertveränderung
Aktien
Obligationen
Geldmarkt
Anlagestrategie
Andere
Rohstoffe
Alternative
Immobilien
336.6
268.0
63.5
105.8
5.1
19.0
34.5
31.9
341.2
278.2
59.6
104.9
3.5
17.2
25.0
28.8
+ 4.6
+ 10.2
3.9
0.9
1.6
1.8
9.5
3.1
Total Markt Schweiz
864.4
858.4
-
6.0
Quelle: Swiss Fund Data AG / Morningstar (Zahlen in Mrd. CHF)
Fonds schweizerischen
Rechts zahlenmässig im
Aufwind
Der ab April 2013 zu beobachtende Aufwärtstrend bei der Anzahl
Schweizer Fonds setzte sich im 3. Quartal weiter fort. Neu sind 1540
Produkte hiesigen Rechts bei der FINMA registriert, so viele wie nie
zuvor. Darunter finden sich auch 19 Kommanditgesellschaften für
kollektive Kapitalanlagen. Im Total erhöhte sich die Zahl hiesiger
Anlagevehikel gegenüber dem Ende des Vorquartals um 11 Produkte.
Ausländisch domizilierte
Fonds mit Zulassung
Schweiz erneut gestiegen
Die Zahl zum öffentlichen Vertrieb zugelassener Fonds nähert sich
stetig der 9000er-Grenze; sie beläuft sich per Ende September auf
8615 und stieg damit gegenüber dem Vorquartal um 73. Im Jahresverlauf resultiert gar ein Zuwachs von 399 Fonds. Verantwortlich für
diese Entwicklung waren vornehmlich ausländische (v.a. in Luxemburg
domizilierte) Fonds, deren Zahl sich allein im 3. Quartal des laufenden
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Jahres um 62 Produkte erhöhte. Die beiden Länder Luxemburg und
Irland konnten ihre führende Stellung als Domizil-Standorte aber
deutlich verteidigen.
Entwicklung der Anzahl Fonds nach Fondsart resp. Fondsdomizil
(in Klammer: Fonds für qualifizierte Anleger)
Fondsart / Fondsdomizil
Per Ende
Dezember 2014
Schweizerische Fonds
Kommanditgesellschaft f.k.K.
Effektenfonds
Übrige Fonds für trad. Anlagen
Übrige Fonds für alt. Anlagen
Immobilienfonds
1515
18
141
1244
63
49
Ausländische Fonds
Luxemburg
Irland
Andere Länder
6701
4539
1223
939
Total Schweiz und Ausland
8216
(734)
(18)
(0)
(681)
(17)
(18)
Per Ende
September 2015
1540
19
137
1273
58
53
(737)
(19)
(0)
(683)
(14)
(21)
7075
4799
1385
891
(734)
8615
Veränderung im
Jahr 2015
25
1
- 4
29
- 5
4
(3)
(1)
(0)
(2)
- (3)
(3)
374
260
162
- 48
(737)
399
(3)
Quelle: FINMA (Stand per Anfang Oktober 2015)
Verwaltete Vermögen im 3. Quartal weiter gesunken
In Schweizer Depots liegen
Wertschriften im Umfang
von 5.32 Bio. CHF
Die Wertschriftenbestände in Kundendepots der Schweizer Banken
sanken per Ende September 2015 auf 5.32 Bio. CHF, wie der neusten
Nationalbank-Statistik zu entnehmen ist. Das sind 2.85% weniger als
noch zur Jahresmitte. Gemäss dem statistischen Monatsheft der SNB
vom November 2015 nahmen die für ausländische Kunden verwalteten Wertschriftenbestände seit Jahresbeginn um 7.06% auf 2.79 Bio.
CHF ab. Die entsprechende Zahl für Schweizer Kunden beläuft sich
bei einem Wertschriftenbestand von neu 2.50 Bio. CHF auf -8.27%.
Der Anteil der ausländischen Kunden an den Beständen liegt somit
noch bei etwas über 52.0%.
Vergleich der
Fondsbestände
Vergleicht man die Fondsbestände, so stellt man bei inländischen und
ausländischen Depotkunden unterschiedliche Volumenentwicklungen
fest. Das Fondsvermögen inländischer Depotkunden erhöhte sich
zwischen Jahresbeginn und Ende September 2015 um 35 Mrd. auf
1018 Mrd. CHF (+3.6%). Die Fondswerte der ausländischen Kunden
sanken hingegen um 45 Mrd. auf 766 Mrd. CHF (-5.5%). Weiterhin
halten primär Inländer Fonds schweizerischen Rechts in ihren Depots;
mit rund 637 Mrd. CHF entspricht dies etwa 62.6% des entsprechenden Volumens. Ausländische Anleger hielten Kollektivanlagen
schweizerischen Rechts lange konstant bei 9-10%; dann folgten zwei
Jahre mit einem Anteil zwischen 10% und 12%. Aktuell liegt die Quote
bei rund 8.7%.
Die Fondsquoten entwickelten sich im Jahresverlauf in die gleiche
Richtung. Bei inländischen Depotkunden stieg sie von 38.3% zum
Jahresbeginn kontinuierlich auf 40.2% per Ende September. Die Quote
bei ausländischen Depotkunden oszilliert schon seit längerer Zeit
zwischen 26% und 28.5%, aktuell liegt der Anteil bei 27.4% (0.4
Prozentpunkte mehr als zum Jahresbeginn).
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SFA ARI®
Anlagerenditeindikator für
Immobilienfonds in der
Schweiz
Um die effektive Rendite auf Produktstufe der börsenkotierten Schweizer Immobilienfonds untereinander vergleichbar zu machen, hat die
SFAMA Ende April 2012 den SFA ARI® lanciert. Dieser stützt sich auf
die Anlagerenditekennzahl und wird vierteljährlich (Januar, April, Juli,
Oktober) von der Swiss Fund Data AG auf Grundlage der jeweiligen
Jahresberichte berechnet. Das Fondsuniversum bilden die an der SIX
Swiss Exchange kotierten Immobilienfonds, welche direkte Immobilienanlagen in der Schweiz tätigen mit ausschliesslichem Investitionsland Schweiz. Fund of Funds oder Schweizer Fonds, die direkt
im Ausland investieren, sind ausgeschlossen.
Aktuelle Rendite
Die aktuelle Anlagerendite des SFA ARI® wird mit 4.85% angegeben.
Der ermittelte Wert basiert auf den Geschäftsberichten per 30. Juni
2015 und ist im Vergleich zum Vorquartal minim höher (0.07 Prozentpunkte). Berücksichtigt wurden für die aktuelle Bewertung 25 Immobilienfonds mit einem Nettofondsvermögen von rund 26.6 Mrd. CHF.
Entwicklung des SFA ARI® seit 2006
7%
6%
5%
4%
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
(Q2)
Quelle: Swiss Fund Data
Kennzahlen Finanzstandort Schweiz
Handliches Faltblatt in
gedruckter Form
Zweimal jährlich publiziert das Staatssekretariat für internationale
Finanzfragen aktuelle Kennzahlen zum Finanzstandort Schweiz. Diese nützliche Zusammenstellung kann nicht nur elektronisch heruntergeladen werden, sondern auch als handliches Faltblatt in gedruckter
Form kostenlos bestellt werden.
http://www.sif.admin.ch (Rubrik «Dokumentation»)
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Nationales Umfeld
Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz
Botschaft verabschiedet
Der Bundesrat verabschiedete Anfang November 2015 die Botschaft
zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Das FIDLEG regelt die Voraussetzungen für das
Erbringen von Finanzdienstleistungen sowie das Anbieten von Finanzinstrumenten. Es sieht eine nach Tätigkeit abgestufte und differenzierte
Aufsichtsregelung für bewilligungspflichtige Finanzinstitute vor. Das
FIDLEG dient neben der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes
vorab der Verbesserung des Kundenschutzes. Es enthält für alle
gewerbsmässig auf dem Finanzplatz tätigen Finanzdienstleister Regeln über die Erbringung von Finanzdienstleistungen sowie das Anbieten von Finanzinstrumenten. Die vorgeschlagene Regelung berücksichtigt die verschiedenen Eigenschaften von Finanzdienstleistern und
Finanzinstrumenten sowie die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Kundensegmente. Die Verbesserung des Kundenschutzes wird namentlich durch umfassende Transparenzbestimmungen
erreicht, während auf Verbote verzichtet wird.
https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-59331.html
Eine Chance für den
Schweizer Finanzplatz
Die SFAMA setzt sich als Branchenorganisation der Schweizer Fondsund Asset Management-Wirtschaft stark für eine substanzielle und
verhältnismässige Regulierung des Finanzdienstleitungsbereichs ein.
Die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage stellt für den Schweizer
Fonds- und Asset Management-Standort eine grosse Chance dar.
FIDLEG und FINIG tragen entscheidend dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Anbieter zu sichern. Damit diese Chance auch
tatsächlich genutzt werden kann, ist es wichtig, dass die beiden
Gesetze nun vom Parlament zügig behandelt und in der vorliegenden
Substanz verabschiedet werden.
http://www.sfama.ch/de/medien/medienmitteilungen/medienmitteilungen
Finanzmarktinfrastrukturgesetz
Inkrafttreten per
1. Januar 2016
Der Bundesrat setzte Ende November 2015 das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) und die Finanzmarktinfrastrukturverordnung
(FinfraV) auf den 1. Januar 2016 in Kraft. Damit finden in der Schweiz
für Finanzmarktinfrastrukturen wie etwa Handelsplätze und zentrale
Gegenparteien sowie für den Handel mit Derivaten neue Regeln
Anwendung, die den in diesem Bereich geltenden internationalen
Standards entsprechen.
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Internationale Standards
Mit dem vom Parlament im Sommer 2015 verabschiedeten FinfraG
wird die Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen und des Handels
mit Derivaten an die Entwicklungen des Marktes und an internationale
Standards angepasst. Das Gesetz enthält einerseits die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen,
wozu etwa Börsen, multilaterale Handelssysteme, zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer gehören. Anderseits beinhaltet es sämtliche Regeln, welche im Zusammenhang mit dem Handel von Effekten
und Derivaten für alle Finanzmarktteilnehmer gelten, u.a. die neuen, den
internationalen Standards entsprechenden Regeln zum Derivatehandel.
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=59647
Finanzmarktinfrastrukturgesetz
Ausführungsverordnungen
von EFD, FINMA und SNB
Das Eidgenössische Finanzdepartement und die Eidgenössische
Finanzmarktaufsicht FINMA eröffneten im August die Anhörungen zu
ihren Verordnungen zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Die
Anhörungen für die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) sowie
zur Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA)
dauerten bis zum 2. Oktober 2015. Im gleichen Zusammenhang hatte
auch die Schweiz.Nationalbank die Vernehmlassung für eine entsprechende Revision der Nationalbankverordnung eröffnet. Auch diese Frist
dauerte bis zum 2. Oktober 2015. Die SFAMA nahm Anfang Oktober
2015 zu den Entwürfen von FinfraV und FinvraV-FINMA Stellung.
http://www.sfama.ch/de/publikationen/initiatives-statements-position-papers/stellungnahmen
Vertreter und Zahlstelle
Frequently Asked
Questions
Mit der Einführung des teilrevidierten KAG wurde die Pflicht, einen
Vertreter und eine Zahlstelle zu bezeichnen, auch für ausländische
kollektive Kapitalanlagen eingeführt, welche ausschliesslich an qualifizierte Anleger in der Schweiz vertrieben werden (Art. 120 Abs. 4 KAG).
Eine Genehmigungspflicht für nur an qualifizierte Anleger vertriebene
kollektive Kapitalanlagen besteht jedoch nach wie vor nicht. Bei der
Umsetzung dieser Bestimmung hatten sich verschiedene Fragen
ergeben. Insbesondere hat der Umstand, dass die Bestimmungen im
Zusammenhang mit Zahlstelle und Vertreter eigentlich für bewilligungspflichtige ausländische kollektive Kapitalanlagen an nicht-qualifizierte
Anleger konzipiert sind und deren Anwendung auf kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger häufig nicht klar ist, zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt. Das Ziel der Frequently Asked Questions zum
Thema Vertreter und Zahlstelle beim Vertrieb von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen ausschliesslich an qualifizierte Anleger in und
von der Schweiz aus besteht darin, auf die wichtigsten Fragen Antworten zu geben und somit auch zu einer einheitlichen Anwendung
des KAG innerhalb der Schweizer Fondsindustrie beizutragen.
http://www.sfama.ch/de/publikationen/frequently-asked-questions
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Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen
Schweiz–EU
Bundesrat verabschiedet
Botschaft
Der Bundesrat hat Ende November 2015 die Botschaft zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen mit der EU verabschiedet und den eidgenössischen Räten
zur Genehmigung vorgelegt.
Der globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das neue
Abkommen aufgenommen. Bisher haben sich rund 100 Länder, darunter alle wichtigen Finanzplätze, zur Übernahme dieses globalen Standards bekannt. Das Abkommen Schweiz-EU soll am 1. Januar 2017
in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in der
EU rechtzeitig abgeschlossen werden. Das Abkommen Schweiz–EU
gilt für die Schweiz in Bezug auf alle 28 EU-Mitgliedstaaten.
https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=59649
Base Erosion and Profit Shifting
Neue obligatorische
internationale OECDStandards bei der Unternehmensbesteuerung
Die Schweiz unterstützt die internationalen Bestrebungen für mehr
Transparenz und gleich lange Spiesse (Level Playing Field) bei der
Besteuerung multinationaler Konzerne. Als OECD-Mitglied hat sie sich
aktiv am BEPS-Projekt gegen Gewinnverkürzung und -verlagerung
(Base Erosion and Profit Shifting) beteiligt, dessen Schlussergebnisse
Anfang Oktober 2015 publiziert wurden. Manche Ergebnisse gelten
als neue Mindeststandards, zu deren Einhaltung sich alle G20-Mitgliedstaaten und OECD-Staaten verpflichten. Die Mindestanforderungen
betreffen die länderbezogene Berichterstattung (Country-by-Country
Report), die Kriterien zur Besteuerung von Immaterialgütern (IP-Boxen),
den spontanen Informationsaustausch über vorgängige Vereinbarungen über ein bestimmtes Unternehmensbesteuerungsregime (Rulings), den Zugang zum Verständigungsverfahren zur Streitbeilegung
und die Aufnahme von Missbrauchsklauseln in den Doppelbesteuerungsabkommen. Die OECD wird Kontrollsysteme errichten, um die
Einhaltung der Mindestanforderungen durch die Mitgliedstaaten zu
überwachen. Weitere Projektergebnisse von BEPS ergehen in Form
von Empfehlungen, unter anderem die Vorschriften zur Begrenzung
der Abziehbarkeit von Zinszahlungen oder die Vorschriften zur
Neutralisierung der Auswirkungen von «Hybrid Mismatch Arrangements». Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement
beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Wirtschaftskreisen Analysen und Vorschläge für die Umsetzung der Ergebnisse,
also die Anpassung des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts,
zu liefern.
https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-58972.html
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Fokus auf Verrechnungssteuerreform
Einsetzung einer
Expertengruppe
Der Bundesrat will die derzeit sistierte Reform der Verrechnungssteuer
vorantreiben. Das heutige System bringt volkswirtschaftliche Nachteile
mit sich und erreicht auch das Ziel der Steuersicherung im Inland nur
beschränkt. Der Bundesrat hat daher Anfang November 2015 das
Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine Expertengruppe
einzusetzen, die entsprechende Reformvorschläge entwickelt. In der
Expertengruppe sollen Vertreter des Bundes, der Kantone und der
Wirtschaft mitwirken.
https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-59336.html
Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF
Newsletter
Der SIF-Newsletter orientiert regelmässig über Neuigkeiten aus den
Geschäftsbereichen des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen. Er erscheint drei- bis viermal jährlich in deutscher und französischer Sprache.
http://www.sif.admin.ch (Rubrik Dokumentation / Publikationen)
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Internationales Umfeld
AIFMD
Clarifications in Q&A
On 1 October 2015 the European Securities and Markets Authority
(ESMA) published its updated questions and answers document for
the Alternative Investment Funds Management Directive (AIFMD) in
relation to depositaries. The Q&A now clarifies that when an Alternative
Investment Fund’s (AIF) depositary sub-delegates custody of the AIF’s
assets to either an EU or third-country Central Securities Depositary
(CSD), that CSD must comply with the provisions on delegation under
Article 21(11) of the AIFMD.
Q&A:
http://www.esma.europa.eu/system/files/esma-2015-1490_-_qa_aifmd_1_oct_15.pdf
AIFMD and UCITS Directive
Guidelines on sound
remuneration policies
On 29 October 2015 ESMA published the responses received to the
consultation on guidelines on sound remuneration policies under the
UCITS Directive and AIFMD.
Responses:
https://www.esma.europa.eu/consultation/Guidelines-sound-remuneration-policies-under-UCITS-Directive-and-AIFMD
ELTIF
Responses on draft RTS
On 20 October 2015 ESMA published the responses received to the
consultation on draft regulatory technical standards (RTS) under the
European Long Term Investment Funds (ELTIF) Regulation.
Responses:
https:/www.esma.europa.eu/consultation/Consultation-draft-regulatory-technical-standards-under-ELTIF-Regulation#responses
EMIR
Update of standards on
data reporting
On 13 November 2015 ESMA published an update of existing technical
standards regarding data reporting requirements under the European
Markets Infrastructure Regulation (EMIR). EMIR requires counterparties to report their derivative trades to trade repositories following a
defined data format.
Final report:
http://www.esma.europa.eu/system/files/2015-esma-1645_-_final_report_emir_article_9_rts_its.pdf
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MiFID II
Final technical standards
On 28 September 2015 ESMA published its final technical standards
(TS) on the Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II). The
rules ESMA delivered on MiFID II, once implemented, will bring the
majority of non-equity products into a robust regulatory regime and
move a significant part of OTC trading onto regulated platforms. Thus,
MiFID II will increase market transparency, efficiency and safety.
Final report:
http://www.esma.europa.eu/system/files/2015-esma-1464_-_final_report_-_draft_rts_and_its_on_mifid_ii_and_mifir.pdf
Responses on ITS
On 4 November 2015 ESMA published the responses received to the
consultation on draft implementing technical standards (ITS) under
MiFID II regarding trading suspensions, data service providers and
derivatives reporting. ESMA will use the input received to finalise its
draft ITS which will be sent for endorsement to the European Commission on 3 January 2016. MiFID II/ MiFIR and its implementing
measures will be applicable from 3 January 2017.
Responses:
https:/www.esma.europa.eu/consultation/Consultation-Draft-implementing-technical-standards-under-MiFID-II#responses
PRIIPs
Consultation on PRIIPs KID
On 11 November 2015 the Joint Committee of the European Supervisory
Authorities (ESAs) launched a joint consultation paper on Packaged
Retail and Insurance-based Investment Products (PRIIPs) Key
Information Documents (KID) to gather stakeholder views on proposed
rules on the content and presentation of the KID. The KID, once finalized
and implemented, aims to provide EU retail investors with consumerfriendly information to enable retail investors to understand and
compare PRIIPs across the EU, whether offered by banking, insurance
or securities firms. The ESAs will also hold a public hearing on KID for
PRIIPs in Frankfurt on 9 December in support of this consultation.
The closing date for stakeholder input is 29 January 2016.
Consultation paper:
https://www.esma.europa.eu/consultation/Consultation-Paper-PRIIPs-Key-Information-Documents
UCITS V
Draft ITS
On 18 September 2015 ESMA delivered its implementing technical
standards (ITS) on penalties and measures under UCITS V to the
European Commission for endorsement. UCITS V requires National
Competent Authorities (NCAs) to provide ESMA annually with
aggregated information on all the penalties and measures they impose
on companies and persons in respect of infringements under UCITS.
In addition, when NCAs make public any administrative penalties or
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measures, they must report this information to ESMA at the time of
publication. These technical standards set out the procedures and
forms NCAs must use when submitting this information to ESMA.
UCITS V and these technical standards are expected to apply from 18
March 2016.
Final report:
http://www.esma.europa.eu/system/files/2015-esma-1409_its_penalties_and_measures_under_ucits_v.pdf
Foreign Account Tax Compliance Act
Updates
Das IRS stellt auf ihrer Homepage fortlaufend Aktualisierungen zur
Verfügung, bspw. diverse Dokumente und Formulare sowie auch FAQs
zu verschiedenen Aspekten.
http://www.irs.gov/Businesses/Corporations/FATCA-Foreign-Financial-Institution-Registration-Tool
Quellensteuerabkommen mit Österreich
Änderung des Steuersatzes
Indirekte Zinsen über kollektive Kapitalanlagen werden von der Satzänderung voll erfasst. Die Differenzierung nach Ertragsquelle entfaltet
auf Stufe kollektive Kapitalanlagen keine Wirkung. Für sämtliche Betreffnisse aus kollektiven Kapitalanlagen gilt ab 1. Januar 2016 einheitlich
der Satz von 27.5%.
https://www.estv.admin.ch
(Int. Steuerrecht / Themen / Quellensteuerabkommen / Publikationen / Wegleitungen)
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Die SFAMA in eigener Sache
Neue Mitglieder
Drei neue Mitglieder
Vorstand und Geschäftsstelle durften im Hertbst 2015 folgende Mitglieder neu aufnehmen:
• Solo-PartnerShip SICAV, Soleure
• Blum & Grob Rechtsanwälte AG, Zürich
• Merrill Lynch Capital Markets AG, Zürich
Fachausschüsse
Rege Tätigkeiten
Die Fachausschüsse liefern in Bezug auf das entsprechende Fachgebiet grundsätzlich Entscheidungsvorbereitungen zuhanden Vorstand
und Geschäftsstelle. Die einzelnen Fachausschüsse sind/waren in
folgenden Themenbereichen aktiv involviert.
Alternative Investments
Hans-Jörg Baumann
• Detailanalyse der Konsequenzen aus einem möglichen AIFM-Passport für die Schweiz
• Aufnahme der Schwerpunktthemen Private Equity, Private Debt und
Infrastruktur in das Programm
• Impact-Analyse der zunehmenden Nachfrage von alternativen UCITSProdukten
Asset Management
Markus Fuchs
• Neuausrichtung/Umfirmierung FA von Asset auf Risk Management
• Derzeit noch keine Aktivitäten als eigenständiger Fachausschuss
• Organisation einer konstituierenden Sitzung (Teilnehmerkreis, Ziele,
Arbeitsprogramm)
ETF
Stephan Müller
• Diskussion von Preisfestsetzungsmechanismen bei ETFs und börsengehandelten Fonds sowie Bestimmungen einzelner Kotierungsvorschriften für ETFs
Immobilienfonds
Roger Hennig
• Monitoring der Entwicklungen im Zusammenhang mit der geplanten
Revision der «Lex Koller» und Koordination der Aktivitäten mit der
Allianz «Lex Koller bleibt modern» (www.modernelexkoller.ch)
• Anpassung der SFAMA-Musterdokumente von Immobilienfonds an
die totalrevidierte KKV-FINMA
• Umfassende Überarbeitung der Fachinformation «Kennzahlen von
Immobilienfonds»
Processes & Operations
Martin Jufer
• NAV-Richtlinie der SFAMA – Änderung der Grenzwerte für die Wesentlichkeit bei Bewertungsfehlern
• SFAMA-Richtlinien für Geldmarktfonds – Transponierung der IOSCO
Policy Recommendatins for Money Market Funds
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• SFAMA-Performance-Richtlinie (Review)
• Reporting nach Solvency II
• Data Dissemination
Recht & Compliance
Olivier Sierro
Inland
• Übergangsbestimmungen KKV-FINMA: Resultate der Diskussionen
mit der FINMA
• FinfraG-Verordnungen: SFAMA Stellungnahme
Ausland
• EMIR / FinfraG (Äquivalenzentscheid der EU-Kommission betreffend CCPs)
• MiFID II (Interne Analyse und SFAMA Round Tables ab 2016)
• AIFMD (Q&As session – SFAMA Lobbying für den Passport)
• UCITS V (ESMA «Consultation Paper on Guidelines on sound remuneration policies under the UCITS Directive and AIFMD» sowie Positionen der SFAMA und EFAMA)
Recht & Compliance A.M.
Jasmin Djalali
• Bewilligungsverfahren Vermögensverwalter nach KAG
• Umsetzung der KKV-FINMA im Bereich Risk Management
• Kundenseitige Anliegen im Bereich Versicherung und Vorsorge, namentlich mit Blick auf Alternative Investments
• Thematische Schwerpunkte des Fachausschusses für das Jahr
2016
Steuern
Hanspeter Kurz
•
•
•
•
Vertrieb & Marketing
Markus Signer
• Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen unter den Bedingungen der
neuen Finanzmarktrechtarchitektur mit den Erlassen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG)
• Mitarbeit in der SFAMA Arbeitsgruppe zur Botschaft FIDLEG/FINIG
mit Schwerpunkt Vertrieb in FIDLEG/FINIG und der zu ändernden
Erlasse
• Ausarbeitung eines standardisierten «Distributor’s Due Diligence
Questionnaire» zur Überwachung der Vertriebsträger
Automatischer Informationsaustausch
Steuerliche Behandlung der Swaps synthetisch replizierender Fonds
Stempelabgaben bei Einanlegerfonds
DBA FL
Anstehende Anlässe
Save the date
Swiss Funds & Asset Management Forum 2016
Freitag, 18. März 2016 im Hotel Bellevue Palace, Bern
Die Details werden zu gegebener Zeit im Internet publiziert
www.sfama.ch (Rubrik Anlässe)
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Swiss Fund Data AG
Modernisierung der Plattform
Fokus auf Smartphones
Das Nutzungsverhalten der Benutzer von digitalen Medien ist in einem
stetigen Wandel. Immer kleinere, schnellere und leistungsstärkere
Endgeräte kommen auf den Markt – und ein Ende ist nicht absehbar.
Als Anbieter von Fondsdaten hat die Swiss Fund Data AG deshalb
ihre Plattform aufgerüstet.
Bereits heute machen die mobilen Zugriffe auf das Informationsangebot der Swiss Fund Data www.swissfunddata.ch über 10% des
Traffics aus – ohne dass das Unternehmen eine auf mobile Endgeräte
optimierte Website besitzt. Diese Erkenntnis veranlasste uns dazu,
die Plattform technologisch aufzurüsten, um dem Bedarf nach unkomplizierter Navigation und schneller Ladezeit nachzukommen.
Dadurch können wir den Besuchern auf einfache Weise die gewünschten Informationen bereitstellen.
Design-Anpassungen
inklusive
Die Swiss Fund Data Website erscheint neu auch in einem leicht
angepassten Design. Sie wurde auf das so genannte Responsive
Design optimiert, also für alle gängigen Geräte wie Mobilephones,
Tablets, Notebooks und Desktop PCs. Die Entwicklung erfolgte in einem längeren Prozess mit unseren Mitarbeitern, den Designern sowie den Entwicklern unseres Partners Rolotec. Die markanteste Änderung betrifft die Schriften, die besser lesbar und klarer sind. Bei den
Farben und Formen der Website haben wir bewusst keine markanten
Änderungen vorgenommen. Wir haben darauf geachtet, dass die zentralen Elemente wie die Such-Funktionalitäten nach Produkten und
Anbietern im gleichen Look & Feel wie bisher erscheinen. Sie sollen
aber dennoch den neusten technologischen Standards entsprechen
und vor allem auf jedem Gerät optimal dargestellt werden.
Flexible Darstellung
Ab sofort sind die Inhalte der Swiss Fund Data Plattform responsive.
Dies bedeutet, dass sich die Seite Ihrem Gerät anpasst, egal ob Sie
es quer oder hochkant halten. Die Website erscheint übrigens in den
vier Sprachen, Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch.
Wir hoffen, dass Sie viel Freude mit der neuen Responsive-Website
haben und würden uns sehr über Ihre Meinung freuen. Sie können sie
über folgende E-Mail Adresse mitteilen:
[email protected]
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Für Sie gesehen
Friends of Funds
In partnership with Swiss
Funds & Asset Management Association SFAMA
Zwischen dem neutralen Diskussions-Forum und der Swiss Funds &
Asset Management Association SFAMA besteht eine langjährige Partnerschaft. Die soweit fixierten Daten und Themen lauten wie folgt:
Veranstaltungen in Zürich (Zyklus 26 bzw. 27):
19.01.16 Fonds-Plattformen: Rolle, Leistung und Finanzierung
23.02.16 Positionierung im Markt bei steigenden Zinsen
15.03.16 Outsourcing – Professionalität versus Kostenwachstum
12.04.16 Quantitative Anlagen – Entwicklungstrends
10.05.16 Neues Schweizer Finanzmarktrecht – Stand der Dinge
31.05.16 GWG, Produkte- und Vertriebs-Compliance – aktuelle Fragestellungen
28.06.16 Emerging Markets auf dem Prüfstand
Veranstaltungen in Genf (Zyklus 10):
08.03.16 Politique / Concurrence entre places économiques
07.06.16 Gestion d’actifs / Performance
06.09.16 Gestion d’actifs / Marchés
06.12.16 Droit / Réglementation
Zusatzinformationen zu den Anlässen in Zürich und Genf finden sich
soweit vorhanden auf der Website des Forums unter
www.friends-of-funds.ch
Friends of Funds: Öffentlicher Event-Kalender
Gratis benutzbar
Das Forum «Friends of Funds» führt einen neutralen «Event-Kalender» für Veranstaltungen der Fonds- und Finanzindustrie in der
Schweiz.
Für Anlässe aller Art
(auch mit eingegrenztem
Publikum)
Haben Sie Daten für Roadshows, Medienkonferenzen, Tagungen,
Jubiläen oder von weiteren Anlässen, so können Sie diese gratis über
die Website www.friends-of-funds.ch veröffentlichen lassen (Rubrik
Event-Kalender anklicken).
www.friends-of-funds.ch (Rubrik Event-Kalender)
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Mehr Vermögen bei den grössten Asset Managern
Umfrage von P&I/Towers
Watson
Laut der jährlichen Umfrage von P&I/Towers Watson verwalteten die
grössten 500 Asset Manager der Welt Ende 2014 zusammen 78.1
Bio USD. Während die US-Finanzinstitute ein Wachstum von 18.6%
gegenüber dem Vorjahr verzeichneten, ging das verwaltete Vermögen
bei den europäischen Unternehmen um 1.5% zurück. Gar noch
deutlicher ist der Rückgang bei japanischen Asset Managern. Diese
mussten ein Minus von 14.4% gegenüber dem Vorjahr verzeichnen,
wie fondstrends.ch berichtete.
http://www.fondstrends.ch/fileadmin/pdf/Towers-Watson-500.pdf
Regulatory Horizon
KPMG-Tool
Der «Regulatory Horizon» ist eine Online-Plattform von KPMG Schweiz
mit Informationen zu den wichtigsten regulatorischen Themen in der
Finanzindustrie. Die Plattform richtet sich an Personen aus der Branche
wie auch an Medien und andere Interessierte. Allgemeine Informationen
zu einer Regulierung und deren Stand im Gesetzgebungsprozess,
eine Beurteilung von KPMG sowie weiterführende Blogs und Links
erlauben es, ein Thema rasch zu erfassen. Die Themen werden in
der Regel quartalsweise aktualisiert.
http://blog.kpmg.ch/regulatory-horizon/?lang=de
Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte
Publikation von PwC
Mit ihrer regelmässig aktualisierten Publikation «Übersicht über wichtige
aufsichtsrechtliche Projekte im Branchensektor Banken und Asset
Management» informiert PwC über alle zentralen Unterfangen mit
Kommentaren zu Inhalten und Änderungen sowie aktuellem Status.
www.pwc.ch/aufsichtsrechtlicheprojekte
Regulatory & Compliance Update Oktober 2015
BDO-Broschüre
Der Regulatory & Compliance Update Oktober 2015 von BDO verschafft eine Übersicht über wichtige kürzlich in Kraft getretene regulatorische Erlasse sowie anstehende Regulierungsprojekte. Die Adressaten sind primär Banken, Effektenhändler, KAG-Institute, externe
Vermögensverwalter und andere Finanzintermediäre, wobei nicht alle
direkt bzw. in gleichem Ausmass von den Regularien betroffen sind.
Nicht berücksichtigt werden Versicherungsgesellschaften. Bei der
Darstellung handelt sich um eine Auswahl von Erlassen/Projekten,
welche aus BDO-Sicht von besonderer Bedeutung sind.
http://www.bdo.ch/de/fuer-sie/publikationen/search/
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KAG-News 2/2015
BDO-News
BDO-Newsletter mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Informationen aus dem Bereich KAG.
http://www.bdo.ch/de/fuer-sie/publikationen/search/?serie=10
OECD Automatic Exchange Portal
Online support for the
implementation of automatic exchange of information in tax matters
The portal provides a comprehensive overview of the work the OECD
and the Global Forum on Transparency and Exchange of Information
for Tax Purposes in the area of the automatic exchange of information,
in particular with respect to the Common Reporting Standard.
http://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/
Self-Assessment für unabhängige Vermögensverwalter
GWP-Tool
Das Self-Assessment Tool von GWP bietet unabhängigen Vermögensverwaltern die Möglichkeit, auf pragmatische Weise ihren aktuellen
«Fitness-Stand» bezüglich kommender Gesetze (v.a. FIDLEG, FINIG)
zu messen, sich mit ihren Mitbewerbern zu vergleichen und frühzeitig
Massnahmen zur Schliessung der Lücken bezüglich Gesetzestexten
zu treffen.
http://gwpartner.ch/self-assessment/
AZEK FMO Ausbildung: Experten in Operations
Neues Angebot
Das Ausbildungszentrum für Experten der Kapitalanlage AZEK bietet
das neue Ausbildungsprogramm «Financial Market Operators» FMO
an, welches zu einem eidgenössisches Diplom der höheren Berufsbildung führt.
Operations-Abteilungen sind vielfältig herausgefordert. Regulierung,
Konsolidierung, Industrialisierung und Automatisierung, schneller
steuerlicher Wandel und die zunehmende Vielfalt und Komplexität der
Finanzprodukte strapazieren die Logistik der Finanzindustrie auf das
Äusserste. Die im Operations-Bereich erforderlichen Kenntnisse und
Anforderungen unterliegen einem starken Wandel. Mitarbeiter müssen
nicht nur ein fundiertes Wissen über die Verwendung und Evaluierung
der Finanzinstrumente haben, sondern auch mit den Marktinfrastrukturen, der Regulierung und den Standards vertraut sein, welche
für die Abwicklung von Transaktionen der Finanzinstrumente nötig sind.
Lerninhalte systematisiert
Das Ausbildungsprogramm systematisiert und erweitert das traditionelle On-the-Job-Learning um funktions- und prozessbezogene Inhalte.
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Dieses Fachwissen verbessert das Qualitätsmanagement über sämtliche Business-Funktionen hinweg, reduziert die mit Operations verbundenen Kosten, senkt Risiken und wertet Operations-Spezialisten
gegenüber dem Frontbereich auf. Der Beitrag des FMO an die Optimierung der gesamten Wertschöpfungskette führt zu einem hohen Return
on Investment dieser Ausbildung.
Vielfältige Lerninhalte
Die Lerninhalte umfassen Trade- und Post-trade-Funktionen inklusive
Steuern, Securities Lending und Repos, Finanzmitteilungssysteme
wie Swift und FIX, Bewertung von Anlagen wie Bonds und Derivate,
Primär- und Sekundärmärkte für Geldmarkt-, Devisen-, Aktien-, Bondund Derivat-Instrumente und deren wichtigste operative Abläufe, Anlagefonds und Hedge Funds sowie Operations Management. Sie sind
praxisbezogen, werden von erfahrenen Marktspezialisten unterrichtet
und bieten ein umfassendes und professionelles Knowhow mit Blick
auf die Gesamtzusammenhänge.
Der Lehrgang empfiehlt sich für Fachspezialisten und Kader mit überdurchschnittlichem Leistungswillen und Entwicklungspotenzial in
Operations, aber auch für Spezialisten aus den Bereichen Compliance,
Risiko, Revision sowie Business-Analysten und Banksoftware-Spezialisten aus der Informatik.
AZEK Kursprogramm 2016
http://www.azek.ch/files/AZEK_Kursprogramm_D.pdf
Basler Kommentar zum Kollektivanlagengesetz
2. Auflage 2015
Im Oktober 2015 erscheint der Basler Kommentar zum Kollektivanlagengesetz von den Herausgebern Bösch, Rayroux, Winzeler und
Stupp in zweiter Auflage. Das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen von 2006 ist nunmehr über 8 Jahre in Kraft und hat neben
neuen Formen der Kollektivanlage (SICAV, Kommanditgesellschaft für
kollektive Kapitalanlagen und SICAF) eine Modernisierung auch im
Aufsichtsbereich gebracht. Nebst der Kommentierung aller Gesetzesund Verordnungsartikel – unter Einbezug der einschlägigen Regulierungen der Aufsichtsbehörde und der Selbstregulierungen der zuständigen Wirtschaftsverbände – finden sich auch eine Darlegung der in
der Praxis sehr zentralen steuerlichen Vorgaben und praktische Hinweise zur Umsetzung des neuen Gesetzes.
www.schulthess.com (ISBN 978-3-7190-3163-3)
Recht der kollektiven Kapitalanlagen in der Praxis
2. Auflage 2015
Die Publikation von Dr. iur. Armin Kühne ist eine umfassende Darstellung des geltenden schweizerischen Kollektivanlagenrechts. Das
Werk soll als Wegleitung für die Praxis dienen und die Leserin und
den Leser mit der vielschichtigen Gesetzesmaterie vertraut machen.
Dabei werden auch zahlreiche sich in der Praxis stellende Fragen
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behandelt. Auch die aktuellen Entwicklungen seit der Teilrevision des
KAG sowie die Praxis der FINMA werden berücksichtigt. Eine Anzahl
von grafischen Darstellungen soll zudem helfen, die komplexen
Vorgänge rasch zu überblicken. Die Publikation ist eine Fortführung
der von Prof. Franz Hasenböhler herausgegebenen ersten Auflage
mit dem Titel «Recht der kollektiven Kapitalanlagen».
www.schulthess.com (ISBN 978-3-7255-7315-8)
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