1 / 29 SFAMA News Winter-Ausgabe News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 2 / 29 SFAMA News Inhaltsübersicht Ausgabe 4/2015 Frohe Festtage Ein Wort zum Jahreswechsel 4 Im Fokus FIDLEG und FINIG: Chance für den Schweizer Finanzplatz 5 Latest News Deadlines coming up! SFAMA Regulatory Pipeline Teilrevision KAG und KKV Totalrevision KKV-FINMA Verhaltensregeln SFAMA 6 6 6 7 7 Fondsmärkte Wichtige Kennzahlen zum internationalen Fondsgeschäft Finanzierungsrechnung der Schweiz Fondsmarkt Schweiz 2015 Verwaltete Vermögen im 3. Quartal weiter gesunken SFA ARI® Kennzahlen Finanzstandort Schweiz 8 10 11 12 13 13 Nationales Umfeld Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz Finanzmarktinfrastrukturgesetz Finanzmarktinfrastrukturgesetz Vertreter und Zahlstelle Autom. Informationsaustausch in Steuersachen Schweiz–EU Base Erosion and Profit Shifting Fokus auf Verrechnungssteuerreform Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF 14 14 15 15 16 16 17 17 Internationales Umfeld AIFMD AIFMD and UCITS Directive ELTIF EMIR MiFID II PRIIPs UCITS V Foreign Account Tax Compliance Act Quellensteuerabkommen mit Österreich 18 18 18 18 19 19 19 20 20 SFAMA in eigener Sache Mitgliederbestand Fachausschüsse Anstehende Anlässe 21 21 22 Swiss Fund Data AG Modernisierung der Plattform 23 News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 3 / 29 Für Sie gesehen Friends of Funds Friends of Funds: Öffentlicher Event-Kalender Mehr Vermögen bei den grössten Asset Managern Regulatory Horizon Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte Regulatory & Compliance Update Oktober 2015 KAG-News 2/2015 OECD Automatic Exchange Portal Self-Assessment für unabhängige Vermögensverwalter AZEK FMO Ausbildung: Experten in Operations Basler Kommentar zum Kollektivanlagengesetz Recht der kollektiven Kapitalanlagen in der Praxis 24 24 25 25 25 25 26 26 26 26 27 27 Impressum Wertvolle Hinweise und Kontaktadressen 29 News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 4 / 29 Frohe Festtage Ein Wort zum Jahreswechsel Liebe Leserinnen und Leser ... Ein interessantes und höchst arbeitsreiches Jahr steht bereits in seiner Schlussphase. Die Finanzmärkte zeigten wieder einmal grosse Schwankungen (die Marke von 900 Mrd. CHF an hiesigen Fondsvolumen konnte zwar geknackt, aber nur kurz gehalten werden), und forderten die Marktakteure sicherlich zur Genüge. Die jüngsten Entwicklungen – auch abseits der Finanzmärkte (Flüchtlingsströme und Terroranschläge) – dürften die Investoren ebenfalls beschäftigen. Aber auch «Management of Regulation» bleibt in diesen Zeiten angesagt, stehen doch diverse Gesetzesnovellen vor der Einführung, unter anderem FIDLEG und FINIG. Hier gilt es umsichtig zu agieren, sich mit unterschiedlichsten Exponenten auszutauschen und Rat einzuholen, um nicht auf dem falschen Fuss erwischt zu werden. Dazu gehört auch, sich bei der hoffentlich bald anstehenden parlamentarischen Beratung Gehör zu verschaffen und diesbezüglich die neu gewählten Mitglieder zu überzeugen, die hiesige Asset ManagementIndustrie in ihrer Wettbewerbsfähigkeit optimal zu unterstützen. Neben dem Aktenstudium rechtlicher Bestimmungen waren wir wiederum sehr viel unterwegs und draussen bei den Mitgliedern. Auch der Austausch mit anderen Verbänden ist hilfreich für den vielbesagten Blick über Tellerrand und ein konzertiertes Agieren. Die unterschiedlichen Arbeitsgruppen lieferten hierzu wie üblich eine optimale Grundlage und die Besuche anderer Fondsverbände sowie internationaler Konferenzen gaben uns wichtige Einblicke, was auf uns zukommen könnte und wie andere Länder bestimmte Vorgaben umzusetzen gedenken. In den kommenden Tagen allerdings wollen wir das Alltagsgeschäft zwischenzeitlich etwas ruhen lassen. Für alle Beteiligten gilt es ausgiebig Kraft zu tanken, um auch im kommenden Jahr die Hürden mit Bravour zu meistern. Wir von der Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA wünschen Ihnen und Ihren Angehörigen besinnliche und erholsame Feiertage im Kreise Ihrer Liebsten, einen prächtigen Jahreswechsel sowie viele erfreuliche Momente im neuen Jahr. Alles Gute ! Vorstand und Geschäftsstelle der SFAMA News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 5 / 29 Im Fokus FIDLEG und FINIG: Chance für den Schweizer Finanzplatz Botschaft des Bundesrates Der Bundesrat verabschiedete am 4. November 2015 die Botschaft zum Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und zum Bundesgesetz über die Finanzinstitute (FINIG) zuhanden der eidgenössischen Räte. Das FIDLEG regelt die Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen und das Anbieten von Finanzinstrumenten. Das FINIG sieht eine nach Tätigkeit abgestufte und differenzierte Aufsichtsregelung für bewilligungspflichtige Finanzinstitute vor. Ziel der Vorlage ist die Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen (Level Playing Field) und die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes sowie ein verbesserter Kundenschutz. Die SFAMA begrüsst die verabschiedete Vorlage, die für den Schweizer Fonds- und Asset Management-Standort eine grosse Chance ist. Denn FIDLEG und FINIG tragen entscheidend dazu bei, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Anbieter zu sichern. Exportfähigkeit zentral Als kleine Volkswirtschaft ist die Schweiz darauf angewiesen, dass hiesige Finanzunternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen auch im Ausland anbieten können. Gerade für Finanzdienstleistungen ist der Zugang zu ausländischen Märkten schwieriger geworden. Im Zuge der Finanzkrise haben verschiedene Länder ihre Regulierung überarbeitet und ausgebaut. Mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes ist es zentral, dass sich unser Finanzmarktrecht im Einklang mit internationalen Regulierungsstandards befindet. Für das institutionelle Asset Management ist dies von besonderer Bedeutung: Im Schweizer Markt wird nur wenig Wachstum möglich sein. Demgegenüber sind die globalen Wachstumsprognosen erheblich höher. Künftig wird ein noch grösserer Anteil unserer Kunden aus dem Ausland stammen. EU als Richtschnur – soweit als nötig Der Schweizer Finanzexport erfolgt zu einem wesentlichen Teil in die EU. Deshalb ist eine grundsätzliche Orientierung der Schweizer Finanzmarktregulierung an jener der EU unabdingbar. Auch Märkte ausserhalb der EU richten sich zunehmend auf EU-Regeln aus. FIDLEG wie FINIG tragen massgeblich zur nötigen Äquivalenz bei. Allerdings sind beide Gesetze so auszugestalten, dass die Schweizer Anforderungen nicht höher ausfallen, als dies international der Fall ist. Damit die sich bietende Chance auch genutzt werden kann, ist es wichtig, dass beide Gesetze vom Parlament zügig behandelt und in der vorliegenden Substanz verabschiedet werden. Die SFAMA wird sich in der parlamentarischen Phase dafür einsetzen, dass die Schweizer Fonds- und Asset Management-Industrie auf der Basis von FIDLEG und FINIG ihre Position im internationalen Wettbewerb weiter ausbauen kann. News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 6 / 29 Latest News Deadlines coming up! Reminder Unter dieser Rubrik publizieren wir jeweils wichtige anstehende Termine. Die Auflistung soll die Planung erleichtern, erhebt aber keineswegs Anspruch auf Vollständigkeit. SFAMA Regulatory Pipeline Monthly publication SFAMA’s new publication collates information on the latest regulatory developments concerning selected funds and asset management topics which are on the agenda of SFAMA. Dedicated to helping you staying ahead of, and taking advantage of any opportunity resulting from the regulatory changes, this newsletter captures the latest regulatory developments expected to affect the business. To enable to quickly retrieve the information needed, the content is organized by topic. In order to ensure a timely publication, the Regulatory Pipeline is available in English only. It will be uploaded on our website every month, making it a current source of information. http://www.sfama.ch/en/regulatory-pipeline Teilrevision KAG und KKV 1. März 2013 bis 28. Februar 2018 Die übergangsrechtlichen Bestimmungen zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes (KAG) vom 28. September 2012 finden sich in den Artikeln 158a – 158e KAG, jene zur Änderung der Kollektivanlagenverordnung (KKV) vom 13. Februar 2013 stehen in Artikel 144c KKV. Wo die einzelnen Übergangsbestimmungen nichts anderes vorsehen, gelten die neuen Bestimmungen seit Inkrafttreten ab 1. März 2013. In ihrer Mitteilung Nr. 48 vom 17. Mai 2013 präzisierte die FINMA einerseits die Unterstellungspflicht für Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen und anderseits die anwendbaren gesetzlichen Übergangsbestimmungen für KAG-Institute und kollektive Kapitalanlagen. Schliesslich erfolgt ein kurzer Überblick über die Anpassung der dem KAG und der KKV nachgelagerten Regulierung. News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 7 / 29 Totalrevision KKV-FINMA 1. Januar 2015 bis 1. Januar 2017 Die übergangsrechtlichen Bestimmungen zur Totalrevision vom 27. August 2014 finden sich in Artikel 118 KKV-FINMA. Wo die einzelnen Übergangsbestimmungen nichts vorsehen, gelten die neuen Bestimmungen mit Inkrafttreten, d.h. ab 1. Januar 2015. 1. Januar 2016 Die SFAMA hat mit Zustimmung der FINMA darüber informiert (Zirkular Nr. 32/2015), wie die per 1. Januar 2016 ablaufenden Übergangsbestimmungen von Art. 118 Abs. 2, 3, 5 und 7 der KKV-FINMA in der Praxis umzusetzen sind. Grundsätzlich sind die an die Verordnung angepassten Fondsverträge und Anlagereglemente bis zum 1. Januar 2017 zur Genehmigung bei der FINMA einzureichen. Dieselbe Frist gilt grundsätzlich auch für die Anpassung des Prospekts. Bis zum 1. Januar 2016 müssen bestimmte KAG Bewilligungsträger jedoch bereits gewisse Änderungen operationell umsetzen sowie punktuell Prospektanpassungen vornehmen. Einzelheiten siehe Zirkular Nr. 32/2015. Verhaltensregeln SFAMA 31. Dezember 2015 Die Verhaltensregeln SFAMA traten auf den 1. Januar 2015 in Kraft. Es besteht eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2015, während derer Fondsleitungen, Investmentgesellschaften mit variablem Kapital (SICAV), Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen (KGK), Investmentgesellschaften mit festem Kapital (SICAF), KAGVermögensverwalter und Vertreter ausländischer kollektiver Kapitalanlagen sowie deren Beauftragte die nötigen Umsetzungsarbeiten durchzuführen haben, insbesondere die Anpassung bestehender Verträge. News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 8 / 29 Fondsmärkte Wichtige Kennzahlen zum internationalen Fondsgeschäft 37.06 Bio. EUR Fondsvermögen weltweit per Ende Juni 2015 Der seit mehreren Quartalen zu beobachtende Anstieg des weltweit investierten Fondsvermögens setzte sich im 2. Quartal 2015 nicht weiter fort. Weil die EFAMA zusammen mit der IIFA (International Investment Funds Association) neue Fondstypen in die Betrachtung integrierte – etwa ETFs, institutionelle Fonds oder AbsicherungsProdukte –, ergab sich auf Anfang Jahr eine riesige Ausweitung der Fondsvolumen und Produktzahlen. Ein unmittelbarer Vergleich zu veröffentlichten Zahlen lässt sich so nur noch auf das 1. Quartal 2015 hin ziehen. Per Ende Juni dieses Jahres lag das neu berechnete Fondsvolumen bei 37.1 Bio. EUR, was einem Rückgang von 1.6% entspricht. 2.84 Bio. EUR entfallen dabei auf Funds of Funds. Europa hat leicht aufgeholt Gemessen in EUR lag im 2. Quartal des laufenden Jahres Brasilien mit einem Zuwachs von 3.2% als einziges Land im positiven Bereich. Europas Rückgang belief sich immerhin bloss auf 0.8%. Das Fondsvermögen lag in Übersee Ende Juni 2015 wieder knapp unter der Marke von 18 Bio. EUR. Auf unserem Kontinent – so die EFAMA in ihrem jüngsten Bericht – waren 12.3 Bio. EUR in Anlagefonds investiert. Entwicklung des Anlagefondsvermögens nach Regionen im 2. Quartal des Jahres 2015 (in Mrd. EUR) -3.8% -0.8% 3.2% -3.2% -1.4% -2.0% 1204 1243 1466 1419 1129 1145 1161 1138 Brasilien Australien Japan Kanada 18592 17888 1241712315 USA Europa 1. Quartal 2015 2. Quartal 2015 Quelle: EFAMA International Statistical Release, September 2015 USA klar führend im internationalen Gefüge Vergleicht man die ermittelten Werte, so weisen die USA per Ende des zweiten Quartals einen Anteil am weltweit investierten Fondsvermögen von 48.3% auf. Europa folgt mit 33.2% auf Platz 2 und als dritte Kraft konnte sich Australien mit einem Anteil von 3.8% neu wieder vor Brasilien behaupten, das auf einen Anteil von 3.4% kommt und Kanada auf den Rang 5 verwies. News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 9 / 29 Zusammensetzung der Fondsanlagen nach Regionen per Ende Juni 2015 USA (48.3%) Japan (3.0%) Andere (2.5%) Brasilien (3.4%) Kanada (3.1%) China (2.7%) Australien (3.8%) Europa (33.2%) Quelle: EFAMA International Statistical Release, September 2015 Fondsuniversum weltweit bei 114'868 Fonds Das von der EFAMA untersuchte Fondsuniversum stieg im 2. Quartal weiter an und erreichte per Ende Juni 2015 die Rekordzahl von 114’868 unterschiedlichen Produkten. Dies entspricht einer Zunahme um 15’897 Fonds seit Anfang April 2015. Nach Typologie betrachtet sind rund 41% als Aktienfonds zu bezeichnen, 19% als gemischte Produkte und 21% als Obligationenfonds. Lediglich 11% entfallen auf die Kategorie der Geldmarktfonds, währenddem 8% zu der Kategorie «Übrige Fonds» zählen. Ein Blick auf Europa Innerhalb unseres Kontinents kam es im 2. Quartal 2015 zu einem weiteren Nettomittelzufluss von 114 Mrd. EUR, dies nach Zuflüssen von 283 Mrd. EUR in den ersten drei Monaten des Jahres. Für das Vermögensveränderungen von UCITS in Europa seit Mitte 2003 3200 Equity 3000 2800 2600 2’400 Bonds 2’200 2’000 1’800 1’600 Multi Asset 1’400 1’200 M. Market 1’000 800 600 400 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Equity Bonds Money Market Balanced Quelle: EFAMA Quarterly Statistical Release, September 2015 (Jahreszahlen in Mrd. EUR) News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 10 / 29 Resultat war primär die Veränderung bei den Multi Asset Funds und Obligationen-Produkten massgeblich; im zweiten Quartal flossen ihnen gesamthaft 104 Mrd. EUR zu. Auch Aktienfonds sahen Nettomittelzuflüsse (22 Mrd. EUR); bei den Geldmarktfonds mussten hingegen 30 Mrd. EUR an Abzügen registriert werden. Von den volumenreicheren Staaten Europas – also Luxemburg, Frankreich, Deutschland, Irland oder UK – konnten im zweiten Quartal nur gerade UK und Luxemburg ihre Volumen weiter vergrössern (die Zunahme liegt bei 0.5% bzw. 0.1%). Die Schweiz musste ein leichtes Minus von 0.2% verzeichnen, was über dem Durchschnitt liegt. Die Länder Südeuropas konnten bis auf Griechenland (-1.7%) mit positiven Resultaten aufwarten: Portugal (1.7%), Italien (0.9%), Spanien (1.2%). Finanzierungsrechnung der Schweiz Bestände der Forderungen und Verpflichtungen 2003 bis 2014 Mitte November 2015 legte die Schweizerische Nationalbank (SNB) wiederum eine Finanzierungsrechnung für die Schweiz vor. Diese zeigt, wie hoch die finanziellen Forderungen und Verpflichtungen der einzelnen Wirtschaftssektoren sind und welche Struktur sie aufweisen. Für 2014 werden in der Statistik für private Haushalte Forderungen von 4130 Mia. CHF ausgewiesen, was einer Zunahme von 168 Mrd. CHF gleichkommt (etwa +4.2%). Die ausgewiesenen Werte sind allerdings zu einem stattlichen Teil nicht direkt verfügbar, da in der Altersvorsorge gebunden. Für die Fondsindustrie ist insbesondere die Fondsquote an den Finanzaktiva der privaten Haushalte interessant. Während sie bis 2003 bei 9% lag und von 2004 bis 2007 auf 11.7% stieg, mussten seit 2008 wieder Quoten um 9.5% ausgewiesen werden. In den Jahren 2011 bis 2013 lagen die Werte zwischen 170 und 197 Mrd. CHF bei Quoten zwischen 8.4% und 8.8%; neu ist die Quote mit 220 Mrd. CHF an Volumen wieder bei 9.5%. Struktur der Aktiven der privaten Haushalte (Angaben per Ende 2014) Bargeld und Einlagen (17.8%) Immobilien (43.9%) Schuldtitel (2.4%) Aktien (6.9%) Koll.anlagen (5.3%) Strukturierte Produkte (0.6%) Versicherungs-/PK-Ansprüche (23.1%) Quelle: www.snb.ch/de (Rubrik Publikationen) News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 11 / 29 Fondsmarkt Schweiz 2015 Kooperation zwischen und Die Swiss Fund Data AG – sie ist eine Tochtergesellschaft der Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA sowie der SIX Swiss Exchange AG – und die Morningstar Switzerland GmbH produzieren seit Anfang März 2014 gemeinsam eine neue Schweizer Fondsmarktstatistik. Die Marktdaten der beiden Unternehmen werden zusammengeführt und durch die Swiss Fund Data in Form einer öffentlichen Marktstatistik einerseits und einem monatlichen Statistikabonnement anderseits veröffentlicht. Ergänzt wird das Angebot durch den regelmässigen Marktkommentar der SFAMA, welcher die Entwicklungen des Schweizer Fondsmarkts erörtert. Fondsvolumen rund 858.4 Mrd. CHF Per Ende September 2015 weist die Statistik zum Schweizer Fondsmarkt ein Totalvolumen von 858.4 Mrd. CHF aus. Dieser Wert liegt rund 16 Mrd. CHF unter dem Volumen des Vorquartals, was einem Rückgang von 1.8% entspricht. Die Zahlen basieren auf der FINMABewilligungsliste und umfassen alle Fonds schweizerischen Rechts sowie alle ausländischen Fonds, die in der Schweiz zum Vertrieb zugelassen sind – inklusive der institutionellen Anteilsklassen. Nach Anlagekategorien unterteilt halten Aktienfonds mit fast 40% weiterhin den grössten Anteil, gefolgt von Obligationenfonds mit etwa 32%. An dritter Stelle liegen nach wie vor die Anlagestrategiefonds mit knapp über 12%. Entwicklung des Fondsvermögens seit Januar 2015 Fondskategorie Volumen 31.12.2014 Volumen 30.09.2015 Wertveränderung Aktien Obligationen Geldmarkt Anlagestrategie Andere Rohstoffe Alternative Immobilien 336.6 268.0 63.5 105.8 5.1 19.0 34.5 31.9 341.2 278.2 59.6 104.9 3.5 17.2 25.0 28.8 + 4.6 + 10.2 3.9 0.9 1.6 1.8 9.5 3.1 Total Markt Schweiz 864.4 858.4 - 6.0 Quelle: Swiss Fund Data AG / Morningstar (Zahlen in Mrd. CHF) Fonds schweizerischen Rechts zahlenmässig im Aufwind Der ab April 2013 zu beobachtende Aufwärtstrend bei der Anzahl Schweizer Fonds setzte sich im 3. Quartal weiter fort. Neu sind 1540 Produkte hiesigen Rechts bei der FINMA registriert, so viele wie nie zuvor. Darunter finden sich auch 19 Kommanditgesellschaften für kollektive Kapitalanlagen. Im Total erhöhte sich die Zahl hiesiger Anlagevehikel gegenüber dem Ende des Vorquartals um 11 Produkte. Ausländisch domizilierte Fonds mit Zulassung Schweiz erneut gestiegen Die Zahl zum öffentlichen Vertrieb zugelassener Fonds nähert sich stetig der 9000er-Grenze; sie beläuft sich per Ende September auf 8615 und stieg damit gegenüber dem Vorquartal um 73. Im Jahresverlauf resultiert gar ein Zuwachs von 399 Fonds. Verantwortlich für diese Entwicklung waren vornehmlich ausländische (v.a. in Luxemburg domizilierte) Fonds, deren Zahl sich allein im 3. Quartal des laufenden News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 12 / 29 Jahres um 62 Produkte erhöhte. Die beiden Länder Luxemburg und Irland konnten ihre führende Stellung als Domizil-Standorte aber deutlich verteidigen. Entwicklung der Anzahl Fonds nach Fondsart resp. Fondsdomizil (in Klammer: Fonds für qualifizierte Anleger) Fondsart / Fondsdomizil Per Ende Dezember 2014 Schweizerische Fonds Kommanditgesellschaft f.k.K. Effektenfonds Übrige Fonds für trad. Anlagen Übrige Fonds für alt. Anlagen Immobilienfonds 1515 18 141 1244 63 49 Ausländische Fonds Luxemburg Irland Andere Länder 6701 4539 1223 939 Total Schweiz und Ausland 8216 (734) (18) (0) (681) (17) (18) Per Ende September 2015 1540 19 137 1273 58 53 (737) (19) (0) (683) (14) (21) 7075 4799 1385 891 (734) 8615 Veränderung im Jahr 2015 25 1 - 4 29 - 5 4 (3) (1) (0) (2) - (3) (3) 374 260 162 - 48 (737) 399 (3) Quelle: FINMA (Stand per Anfang Oktober 2015) Verwaltete Vermögen im 3. Quartal weiter gesunken In Schweizer Depots liegen Wertschriften im Umfang von 5.32 Bio. CHF Die Wertschriftenbestände in Kundendepots der Schweizer Banken sanken per Ende September 2015 auf 5.32 Bio. CHF, wie der neusten Nationalbank-Statistik zu entnehmen ist. Das sind 2.85% weniger als noch zur Jahresmitte. Gemäss dem statistischen Monatsheft der SNB vom November 2015 nahmen die für ausländische Kunden verwalteten Wertschriftenbestände seit Jahresbeginn um 7.06% auf 2.79 Bio. CHF ab. Die entsprechende Zahl für Schweizer Kunden beläuft sich bei einem Wertschriftenbestand von neu 2.50 Bio. CHF auf -8.27%. Der Anteil der ausländischen Kunden an den Beständen liegt somit noch bei etwas über 52.0%. Vergleich der Fondsbestände Vergleicht man die Fondsbestände, so stellt man bei inländischen und ausländischen Depotkunden unterschiedliche Volumenentwicklungen fest. Das Fondsvermögen inländischer Depotkunden erhöhte sich zwischen Jahresbeginn und Ende September 2015 um 35 Mrd. auf 1018 Mrd. CHF (+3.6%). Die Fondswerte der ausländischen Kunden sanken hingegen um 45 Mrd. auf 766 Mrd. CHF (-5.5%). Weiterhin halten primär Inländer Fonds schweizerischen Rechts in ihren Depots; mit rund 637 Mrd. CHF entspricht dies etwa 62.6% des entsprechenden Volumens. Ausländische Anleger hielten Kollektivanlagen schweizerischen Rechts lange konstant bei 9-10%; dann folgten zwei Jahre mit einem Anteil zwischen 10% und 12%. Aktuell liegt die Quote bei rund 8.7%. Die Fondsquoten entwickelten sich im Jahresverlauf in die gleiche Richtung. Bei inländischen Depotkunden stieg sie von 38.3% zum Jahresbeginn kontinuierlich auf 40.2% per Ende September. Die Quote bei ausländischen Depotkunden oszilliert schon seit längerer Zeit zwischen 26% und 28.5%, aktuell liegt der Anteil bei 27.4% (0.4 Prozentpunkte mehr als zum Jahresbeginn). News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 13 / 29 SFA ARI® Anlagerenditeindikator für Immobilienfonds in der Schweiz Um die effektive Rendite auf Produktstufe der börsenkotierten Schweizer Immobilienfonds untereinander vergleichbar zu machen, hat die SFAMA Ende April 2012 den SFA ARI® lanciert. Dieser stützt sich auf die Anlagerenditekennzahl und wird vierteljährlich (Januar, April, Juli, Oktober) von der Swiss Fund Data AG auf Grundlage der jeweiligen Jahresberichte berechnet. Das Fondsuniversum bilden die an der SIX Swiss Exchange kotierten Immobilienfonds, welche direkte Immobilienanlagen in der Schweiz tätigen mit ausschliesslichem Investitionsland Schweiz. Fund of Funds oder Schweizer Fonds, die direkt im Ausland investieren, sind ausgeschlossen. Aktuelle Rendite Die aktuelle Anlagerendite des SFA ARI® wird mit 4.85% angegeben. Der ermittelte Wert basiert auf den Geschäftsberichten per 30. Juni 2015 und ist im Vergleich zum Vorquartal minim höher (0.07 Prozentpunkte). Berücksichtigt wurden für die aktuelle Bewertung 25 Immobilienfonds mit einem Nettofondsvermögen von rund 26.6 Mrd. CHF. Entwicklung des SFA ARI® seit 2006 7% 6% 5% 4% 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 (Q2) Quelle: Swiss Fund Data Kennzahlen Finanzstandort Schweiz Handliches Faltblatt in gedruckter Form Zweimal jährlich publiziert das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen aktuelle Kennzahlen zum Finanzstandort Schweiz. Diese nützliche Zusammenstellung kann nicht nur elektronisch heruntergeladen werden, sondern auch als handliches Faltblatt in gedruckter Form kostenlos bestellt werden. http://www.sif.admin.ch (Rubrik «Dokumentation») News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 14 / 29 Nationales Umfeld Finanzdienstleistungsgesetz und Finanzinstitutsgesetz Botschaft verabschiedet Der Bundesrat verabschiedete Anfang November 2015 die Botschaft zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und zum Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Das FIDLEG regelt die Voraussetzungen für das Erbringen von Finanzdienstleistungen sowie das Anbieten von Finanzinstrumenten. Es sieht eine nach Tätigkeit abgestufte und differenzierte Aufsichtsregelung für bewilligungspflichtige Finanzinstitute vor. Das FIDLEG dient neben der Schaffung einheitlicher Wettbewerbsbedingungen und der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes vorab der Verbesserung des Kundenschutzes. Es enthält für alle gewerbsmässig auf dem Finanzplatz tätigen Finanzdienstleister Regeln über die Erbringung von Finanzdienstleistungen sowie das Anbieten von Finanzinstrumenten. Die vorgeschlagene Regelung berücksichtigt die verschiedenen Eigenschaften von Finanzdienstleistern und Finanzinstrumenten sowie die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Kundensegmente. Die Verbesserung des Kundenschutzes wird namentlich durch umfassende Transparenzbestimmungen erreicht, während auf Verbote verzichtet wird. https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-59331.html Eine Chance für den Schweizer Finanzplatz Die SFAMA setzt sich als Branchenorganisation der Schweizer Fondsund Asset Management-Wirtschaft stark für eine substanzielle und verhältnismässige Regulierung des Finanzdienstleitungsbereichs ein. Die vom Bundesrat verabschiedete Vorlage stellt für den Schweizer Fonds- und Asset Management-Standort eine grosse Chance dar. FIDLEG und FINIG tragen entscheidend dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Anbieter zu sichern. Damit diese Chance auch tatsächlich genutzt werden kann, ist es wichtig, dass die beiden Gesetze nun vom Parlament zügig behandelt und in der vorliegenden Substanz verabschiedet werden. http://www.sfama.ch/de/medien/medienmitteilungen/medienmitteilungen Finanzmarktinfrastrukturgesetz Inkrafttreten per 1. Januar 2016 Der Bundesrat setzte Ende November 2015 das Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) und die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) auf den 1. Januar 2016 in Kraft. Damit finden in der Schweiz für Finanzmarktinfrastrukturen wie etwa Handelsplätze und zentrale Gegenparteien sowie für den Handel mit Derivaten neue Regeln Anwendung, die den in diesem Bereich geltenden internationalen Standards entsprechen. News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 15 / 29 Internationale Standards Mit dem vom Parlament im Sommer 2015 verabschiedeten FinfraG wird die Regulierung der Finanzmarktinfrastrukturen und des Handels mit Derivaten an die Entwicklungen des Marktes und an internationale Standards angepasst. Das Gesetz enthält einerseits die aufsichtsrechtlichen Vorgaben für den Betrieb von Finanzmarktinfrastrukturen, wozu etwa Börsen, multilaterale Handelssysteme, zentrale Gegenparteien und Zentralverwahrer gehören. Anderseits beinhaltet es sämtliche Regeln, welche im Zusammenhang mit dem Handel von Effekten und Derivaten für alle Finanzmarktteilnehmer gelten, u.a. die neuen, den internationalen Standards entsprechenden Regeln zum Derivatehandel. https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=59647 Finanzmarktinfrastrukturgesetz Ausführungsverordnungen von EFD, FINMA und SNB Das Eidgenössische Finanzdepartement und die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffneten im August die Anhörungen zu ihren Verordnungen zum Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG). Die Anhörungen für die Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FinfraV) sowie zur Finanzmarktinfrastrukturverordnung-FINMA (FinfraV-FINMA) dauerten bis zum 2. Oktober 2015. Im gleichen Zusammenhang hatte auch die Schweiz.Nationalbank die Vernehmlassung für eine entsprechende Revision der Nationalbankverordnung eröffnet. Auch diese Frist dauerte bis zum 2. Oktober 2015. Die SFAMA nahm Anfang Oktober 2015 zu den Entwürfen von FinfraV und FinvraV-FINMA Stellung. http://www.sfama.ch/de/publikationen/initiatives-statements-position-papers/stellungnahmen Vertreter und Zahlstelle Frequently Asked Questions Mit der Einführung des teilrevidierten KAG wurde die Pflicht, einen Vertreter und eine Zahlstelle zu bezeichnen, auch für ausländische kollektive Kapitalanlagen eingeführt, welche ausschliesslich an qualifizierte Anleger in der Schweiz vertrieben werden (Art. 120 Abs. 4 KAG). Eine Genehmigungspflicht für nur an qualifizierte Anleger vertriebene kollektive Kapitalanlagen besteht jedoch nach wie vor nicht. Bei der Umsetzung dieser Bestimmung hatten sich verschiedene Fragen ergeben. Insbesondere hat der Umstand, dass die Bestimmungen im Zusammenhang mit Zahlstelle und Vertreter eigentlich für bewilligungspflichtige ausländische kollektive Kapitalanlagen an nicht-qualifizierte Anleger konzipiert sind und deren Anwendung auf kollektive Kapitalanlagen für qualifizierte Anleger häufig nicht klar ist, zu Abgrenzungsschwierigkeiten geführt. Das Ziel der Frequently Asked Questions zum Thema Vertreter und Zahlstelle beim Vertrieb von ausländischen kollektiven Kapitalanlagen ausschliesslich an qualifizierte Anleger in und von der Schweiz aus besteht darin, auf die wichtigsten Fragen Antworten zu geben und somit auch zu einer einheitlichen Anwendung des KAG innerhalb der Schweizer Fondsindustrie beizutragen. http://www.sfama.ch/de/publikationen/frequently-asked-questions News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 16 / 29 Automatischer Informationsaustausch in Steuersachen Schweiz–EU Bundesrat verabschiedet Botschaft Der Bundesrat hat Ende November 2015 die Botschaft zum Abkommen über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen mit der EU verabschiedet und den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt. Der globale AIA-Standard der OECD wurde vollständig in das neue Abkommen aufgenommen. Bisher haben sich rund 100 Länder, darunter alle wichtigen Finanzplätze, zur Übernahme dieses globalen Standards bekannt. Das Abkommen Schweiz-EU soll am 1. Januar 2017 in Kraft treten, und ab 2018 sollen die ersten Daten ausgetauscht werden, sofern die Genehmigungsverfahren in der Schweiz und in der EU rechtzeitig abgeschlossen werden. Das Abkommen Schweiz–EU gilt für die Schweiz in Bezug auf alle 28 EU-Mitgliedstaaten. https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=59649 Base Erosion and Profit Shifting Neue obligatorische internationale OECDStandards bei der Unternehmensbesteuerung Die Schweiz unterstützt die internationalen Bestrebungen für mehr Transparenz und gleich lange Spiesse (Level Playing Field) bei der Besteuerung multinationaler Konzerne. Als OECD-Mitglied hat sie sich aktiv am BEPS-Projekt gegen Gewinnverkürzung und -verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting) beteiligt, dessen Schlussergebnisse Anfang Oktober 2015 publiziert wurden. Manche Ergebnisse gelten als neue Mindeststandards, zu deren Einhaltung sich alle G20-Mitgliedstaaten und OECD-Staaten verpflichten. Die Mindestanforderungen betreffen die länderbezogene Berichterstattung (Country-by-Country Report), die Kriterien zur Besteuerung von Immaterialgütern (IP-Boxen), den spontanen Informationsaustausch über vorgängige Vereinbarungen über ein bestimmtes Unternehmensbesteuerungsregime (Rulings), den Zugang zum Verständigungsverfahren zur Streitbeilegung und die Aufnahme von Missbrauchsklauseln in den Doppelbesteuerungsabkommen. Die OECD wird Kontrollsysteme errichten, um die Einhaltung der Mindestanforderungen durch die Mitgliedstaaten zu überwachen. Weitere Projektergebnisse von BEPS ergehen in Form von Empfehlungen, unter anderem die Vorschriften zur Begrenzung der Abziehbarkeit von Zinszahlungen oder die Vorschriften zur Neutralisierung der Auswirkungen von «Hybrid Mismatch Arrangements». Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Wirtschaftskreisen Analysen und Vorschläge für die Umsetzung der Ergebnisse, also die Anpassung des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts, zu liefern. https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-58972.html News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 17 / 29 Fokus auf Verrechnungssteuerreform Einsetzung einer Expertengruppe Der Bundesrat will die derzeit sistierte Reform der Verrechnungssteuer vorantreiben. Das heutige System bringt volkswirtschaftliche Nachteile mit sich und erreicht auch das Ziel der Steuersicherung im Inland nur beschränkt. Der Bundesrat hat daher Anfang November 2015 das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, eine Expertengruppe einzusetzen, die entsprechende Reformvorschläge entwickelt. In der Expertengruppe sollen Vertreter des Bundes, der Kantone und der Wirtschaft mitwirken. https://www.efd.admin.ch/efd/de/home/dokumentation/nsb-news_list.msg-id-59336.html Staatssekretariat für internationale Finanzfragen SIF Newsletter Der SIF-Newsletter orientiert regelmässig über Neuigkeiten aus den Geschäftsbereichen des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen. Er erscheint drei- bis viermal jährlich in deutscher und französischer Sprache. http://www.sif.admin.ch (Rubrik Dokumentation / Publikationen) News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 18 / 29 Internationales Umfeld AIFMD Clarifications in Q&A On 1 October 2015 the European Securities and Markets Authority (ESMA) published its updated questions and answers document for the Alternative Investment Funds Management Directive (AIFMD) in relation to depositaries. The Q&A now clarifies that when an Alternative Investment Fund’s (AIF) depositary sub-delegates custody of the AIF’s assets to either an EU or third-country Central Securities Depositary (CSD), that CSD must comply with the provisions on delegation under Article 21(11) of the AIFMD. Q&A: http://www.esma.europa.eu/system/files/esma-2015-1490_-_qa_aifmd_1_oct_15.pdf AIFMD and UCITS Directive Guidelines on sound remuneration policies On 29 October 2015 ESMA published the responses received to the consultation on guidelines on sound remuneration policies under the UCITS Directive and AIFMD. Responses: https://www.esma.europa.eu/consultation/Guidelines-sound-remuneration-policies-under-UCITS-Directive-and-AIFMD ELTIF Responses on draft RTS On 20 October 2015 ESMA published the responses received to the consultation on draft regulatory technical standards (RTS) under the European Long Term Investment Funds (ELTIF) Regulation. Responses: https:/www.esma.europa.eu/consultation/Consultation-draft-regulatory-technical-standards-under-ELTIF-Regulation#responses EMIR Update of standards on data reporting On 13 November 2015 ESMA published an update of existing technical standards regarding data reporting requirements under the European Markets Infrastructure Regulation (EMIR). EMIR requires counterparties to report their derivative trades to trade repositories following a defined data format. Final report: http://www.esma.europa.eu/system/files/2015-esma-1645_-_final_report_emir_article_9_rts_its.pdf News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 19 / 29 MiFID II Final technical standards On 28 September 2015 ESMA published its final technical standards (TS) on the Markets in Financial Instruments Directive (MiFID II). The rules ESMA delivered on MiFID II, once implemented, will bring the majority of non-equity products into a robust regulatory regime and move a significant part of OTC trading onto regulated platforms. Thus, MiFID II will increase market transparency, efficiency and safety. Final report: http://www.esma.europa.eu/system/files/2015-esma-1464_-_final_report_-_draft_rts_and_its_on_mifid_ii_and_mifir.pdf Responses on ITS On 4 November 2015 ESMA published the responses received to the consultation on draft implementing technical standards (ITS) under MiFID II regarding trading suspensions, data service providers and derivatives reporting. ESMA will use the input received to finalise its draft ITS which will be sent for endorsement to the European Commission on 3 January 2016. MiFID II/ MiFIR and its implementing measures will be applicable from 3 January 2017. Responses: https:/www.esma.europa.eu/consultation/Consultation-Draft-implementing-technical-standards-under-MiFID-II#responses PRIIPs Consultation on PRIIPs KID On 11 November 2015 the Joint Committee of the European Supervisory Authorities (ESAs) launched a joint consultation paper on Packaged Retail and Insurance-based Investment Products (PRIIPs) Key Information Documents (KID) to gather stakeholder views on proposed rules on the content and presentation of the KID. The KID, once finalized and implemented, aims to provide EU retail investors with consumerfriendly information to enable retail investors to understand and compare PRIIPs across the EU, whether offered by banking, insurance or securities firms. The ESAs will also hold a public hearing on KID for PRIIPs in Frankfurt on 9 December in support of this consultation. The closing date for stakeholder input is 29 January 2016. Consultation paper: https://www.esma.europa.eu/consultation/Consultation-Paper-PRIIPs-Key-Information-Documents UCITS V Draft ITS On 18 September 2015 ESMA delivered its implementing technical standards (ITS) on penalties and measures under UCITS V to the European Commission for endorsement. UCITS V requires National Competent Authorities (NCAs) to provide ESMA annually with aggregated information on all the penalties and measures they impose on companies and persons in respect of infringements under UCITS. In addition, when NCAs make public any administrative penalties or News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 20 / 29 measures, they must report this information to ESMA at the time of publication. These technical standards set out the procedures and forms NCAs must use when submitting this information to ESMA. UCITS V and these technical standards are expected to apply from 18 March 2016. Final report: http://www.esma.europa.eu/system/files/2015-esma-1409_its_penalties_and_measures_under_ucits_v.pdf Foreign Account Tax Compliance Act Updates Das IRS stellt auf ihrer Homepage fortlaufend Aktualisierungen zur Verfügung, bspw. diverse Dokumente und Formulare sowie auch FAQs zu verschiedenen Aspekten. http://www.irs.gov/Businesses/Corporations/FATCA-Foreign-Financial-Institution-Registration-Tool Quellensteuerabkommen mit Österreich Änderung des Steuersatzes Indirekte Zinsen über kollektive Kapitalanlagen werden von der Satzänderung voll erfasst. Die Differenzierung nach Ertragsquelle entfaltet auf Stufe kollektive Kapitalanlagen keine Wirkung. Für sämtliche Betreffnisse aus kollektiven Kapitalanlagen gilt ab 1. Januar 2016 einheitlich der Satz von 27.5%. https://www.estv.admin.ch (Int. Steuerrecht / Themen / Quellensteuerabkommen / Publikationen / Wegleitungen) News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 21 / 29 Die SFAMA in eigener Sache Neue Mitglieder Drei neue Mitglieder Vorstand und Geschäftsstelle durften im Hertbst 2015 folgende Mitglieder neu aufnehmen: • Solo-PartnerShip SICAV, Soleure • Blum & Grob Rechtsanwälte AG, Zürich • Merrill Lynch Capital Markets AG, Zürich Fachausschüsse Rege Tätigkeiten Die Fachausschüsse liefern in Bezug auf das entsprechende Fachgebiet grundsätzlich Entscheidungsvorbereitungen zuhanden Vorstand und Geschäftsstelle. Die einzelnen Fachausschüsse sind/waren in folgenden Themenbereichen aktiv involviert. Alternative Investments Hans-Jörg Baumann • Detailanalyse der Konsequenzen aus einem möglichen AIFM-Passport für die Schweiz • Aufnahme der Schwerpunktthemen Private Equity, Private Debt und Infrastruktur in das Programm • Impact-Analyse der zunehmenden Nachfrage von alternativen UCITSProdukten Asset Management Markus Fuchs • Neuausrichtung/Umfirmierung FA von Asset auf Risk Management • Derzeit noch keine Aktivitäten als eigenständiger Fachausschuss • Organisation einer konstituierenden Sitzung (Teilnehmerkreis, Ziele, Arbeitsprogramm) ETF Stephan Müller • Diskussion von Preisfestsetzungsmechanismen bei ETFs und börsengehandelten Fonds sowie Bestimmungen einzelner Kotierungsvorschriften für ETFs Immobilienfonds Roger Hennig • Monitoring der Entwicklungen im Zusammenhang mit der geplanten Revision der «Lex Koller» und Koordination der Aktivitäten mit der Allianz «Lex Koller bleibt modern» (www.modernelexkoller.ch) • Anpassung der SFAMA-Musterdokumente von Immobilienfonds an die totalrevidierte KKV-FINMA • Umfassende Überarbeitung der Fachinformation «Kennzahlen von Immobilienfonds» Processes & Operations Martin Jufer • NAV-Richtlinie der SFAMA – Änderung der Grenzwerte für die Wesentlichkeit bei Bewertungsfehlern • SFAMA-Richtlinien für Geldmarktfonds – Transponierung der IOSCO Policy Recommendatins for Money Market Funds News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 22 / 29 • SFAMA-Performance-Richtlinie (Review) • Reporting nach Solvency II • Data Dissemination Recht & Compliance Olivier Sierro Inland • Übergangsbestimmungen KKV-FINMA: Resultate der Diskussionen mit der FINMA • FinfraG-Verordnungen: SFAMA Stellungnahme Ausland • EMIR / FinfraG (Äquivalenzentscheid der EU-Kommission betreffend CCPs) • MiFID II (Interne Analyse und SFAMA Round Tables ab 2016) • AIFMD (Q&As session – SFAMA Lobbying für den Passport) • UCITS V (ESMA «Consultation Paper on Guidelines on sound remuneration policies under the UCITS Directive and AIFMD» sowie Positionen der SFAMA und EFAMA) Recht & Compliance A.M. Jasmin Djalali • Bewilligungsverfahren Vermögensverwalter nach KAG • Umsetzung der KKV-FINMA im Bereich Risk Management • Kundenseitige Anliegen im Bereich Versicherung und Vorsorge, namentlich mit Blick auf Alternative Investments • Thematische Schwerpunkte des Fachausschusses für das Jahr 2016 Steuern Hanspeter Kurz • • • • Vertrieb & Marketing Markus Signer • Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen unter den Bedingungen der neuen Finanzmarktrechtarchitektur mit den Erlassen Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG) • Mitarbeit in der SFAMA Arbeitsgruppe zur Botschaft FIDLEG/FINIG mit Schwerpunkt Vertrieb in FIDLEG/FINIG und der zu ändernden Erlasse • Ausarbeitung eines standardisierten «Distributor’s Due Diligence Questionnaire» zur Überwachung der Vertriebsträger Automatischer Informationsaustausch Steuerliche Behandlung der Swaps synthetisch replizierender Fonds Stempelabgaben bei Einanlegerfonds DBA FL Anstehende Anlässe Save the date Swiss Funds & Asset Management Forum 2016 Freitag, 18. März 2016 im Hotel Bellevue Palace, Bern Die Details werden zu gegebener Zeit im Internet publiziert www.sfama.ch (Rubrik Anlässe) News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 23 / 29 Swiss Fund Data AG Modernisierung der Plattform Fokus auf Smartphones Das Nutzungsverhalten der Benutzer von digitalen Medien ist in einem stetigen Wandel. Immer kleinere, schnellere und leistungsstärkere Endgeräte kommen auf den Markt – und ein Ende ist nicht absehbar. Als Anbieter von Fondsdaten hat die Swiss Fund Data AG deshalb ihre Plattform aufgerüstet. Bereits heute machen die mobilen Zugriffe auf das Informationsangebot der Swiss Fund Data www.swissfunddata.ch über 10% des Traffics aus – ohne dass das Unternehmen eine auf mobile Endgeräte optimierte Website besitzt. Diese Erkenntnis veranlasste uns dazu, die Plattform technologisch aufzurüsten, um dem Bedarf nach unkomplizierter Navigation und schneller Ladezeit nachzukommen. Dadurch können wir den Besuchern auf einfache Weise die gewünschten Informationen bereitstellen. Design-Anpassungen inklusive Die Swiss Fund Data Website erscheint neu auch in einem leicht angepassten Design. Sie wurde auf das so genannte Responsive Design optimiert, also für alle gängigen Geräte wie Mobilephones, Tablets, Notebooks und Desktop PCs. Die Entwicklung erfolgte in einem längeren Prozess mit unseren Mitarbeitern, den Designern sowie den Entwicklern unseres Partners Rolotec. Die markanteste Änderung betrifft die Schriften, die besser lesbar und klarer sind. Bei den Farben und Formen der Website haben wir bewusst keine markanten Änderungen vorgenommen. Wir haben darauf geachtet, dass die zentralen Elemente wie die Such-Funktionalitäten nach Produkten und Anbietern im gleichen Look & Feel wie bisher erscheinen. Sie sollen aber dennoch den neusten technologischen Standards entsprechen und vor allem auf jedem Gerät optimal dargestellt werden. Flexible Darstellung Ab sofort sind die Inhalte der Swiss Fund Data Plattform responsive. Dies bedeutet, dass sich die Seite Ihrem Gerät anpasst, egal ob Sie es quer oder hochkant halten. Die Website erscheint übrigens in den vier Sprachen, Deutsch, Englisch, Französisch und Italienisch. Wir hoffen, dass Sie viel Freude mit der neuen Responsive-Website haben und würden uns sehr über Ihre Meinung freuen. Sie können sie über folgende E-Mail Adresse mitteilen: [email protected] News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 24 / 29 Für Sie gesehen Friends of Funds In partnership with Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA Zwischen dem neutralen Diskussions-Forum und der Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA besteht eine langjährige Partnerschaft. Die soweit fixierten Daten und Themen lauten wie folgt: Veranstaltungen in Zürich (Zyklus 26 bzw. 27): 19.01.16 Fonds-Plattformen: Rolle, Leistung und Finanzierung 23.02.16 Positionierung im Markt bei steigenden Zinsen 15.03.16 Outsourcing – Professionalität versus Kostenwachstum 12.04.16 Quantitative Anlagen – Entwicklungstrends 10.05.16 Neues Schweizer Finanzmarktrecht – Stand der Dinge 31.05.16 GWG, Produkte- und Vertriebs-Compliance – aktuelle Fragestellungen 28.06.16 Emerging Markets auf dem Prüfstand Veranstaltungen in Genf (Zyklus 10): 08.03.16 Politique / Concurrence entre places économiques 07.06.16 Gestion d’actifs / Performance 06.09.16 Gestion d’actifs / Marchés 06.12.16 Droit / Réglementation Zusatzinformationen zu den Anlässen in Zürich und Genf finden sich soweit vorhanden auf der Website des Forums unter www.friends-of-funds.ch Friends of Funds: Öffentlicher Event-Kalender Gratis benutzbar Das Forum «Friends of Funds» führt einen neutralen «Event-Kalender» für Veranstaltungen der Fonds- und Finanzindustrie in der Schweiz. Für Anlässe aller Art (auch mit eingegrenztem Publikum) Haben Sie Daten für Roadshows, Medienkonferenzen, Tagungen, Jubiläen oder von weiteren Anlässen, so können Sie diese gratis über die Website www.friends-of-funds.ch veröffentlichen lassen (Rubrik Event-Kalender anklicken). www.friends-of-funds.ch (Rubrik Event-Kalender) News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 25 / 29 Mehr Vermögen bei den grössten Asset Managern Umfrage von P&I/Towers Watson Laut der jährlichen Umfrage von P&I/Towers Watson verwalteten die grössten 500 Asset Manager der Welt Ende 2014 zusammen 78.1 Bio USD. Während die US-Finanzinstitute ein Wachstum von 18.6% gegenüber dem Vorjahr verzeichneten, ging das verwaltete Vermögen bei den europäischen Unternehmen um 1.5% zurück. Gar noch deutlicher ist der Rückgang bei japanischen Asset Managern. Diese mussten ein Minus von 14.4% gegenüber dem Vorjahr verzeichnen, wie fondstrends.ch berichtete. http://www.fondstrends.ch/fileadmin/pdf/Towers-Watson-500.pdf Regulatory Horizon KPMG-Tool Der «Regulatory Horizon» ist eine Online-Plattform von KPMG Schweiz mit Informationen zu den wichtigsten regulatorischen Themen in der Finanzindustrie. Die Plattform richtet sich an Personen aus der Branche wie auch an Medien und andere Interessierte. Allgemeine Informationen zu einer Regulierung und deren Stand im Gesetzgebungsprozess, eine Beurteilung von KPMG sowie weiterführende Blogs und Links erlauben es, ein Thema rasch zu erfassen. Die Themen werden in der Regel quartalsweise aktualisiert. http://blog.kpmg.ch/regulatory-horizon/?lang=de Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte Publikation von PwC Mit ihrer regelmässig aktualisierten Publikation «Übersicht über wichtige aufsichtsrechtliche Projekte im Branchensektor Banken und Asset Management» informiert PwC über alle zentralen Unterfangen mit Kommentaren zu Inhalten und Änderungen sowie aktuellem Status. www.pwc.ch/aufsichtsrechtlicheprojekte Regulatory & Compliance Update Oktober 2015 BDO-Broschüre Der Regulatory & Compliance Update Oktober 2015 von BDO verschafft eine Übersicht über wichtige kürzlich in Kraft getretene regulatorische Erlasse sowie anstehende Regulierungsprojekte. Die Adressaten sind primär Banken, Effektenhändler, KAG-Institute, externe Vermögensverwalter und andere Finanzintermediäre, wobei nicht alle direkt bzw. in gleichem Ausmass von den Regularien betroffen sind. Nicht berücksichtigt werden Versicherungsgesellschaften. Bei der Darstellung handelt sich um eine Auswahl von Erlassen/Projekten, welche aus BDO-Sicht von besonderer Bedeutung sind. http://www.bdo.ch/de/fuer-sie/publikationen/search/ News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 26 / 29 KAG-News 2/2015 BDO-News BDO-Newsletter mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Informationen aus dem Bereich KAG. http://www.bdo.ch/de/fuer-sie/publikationen/search/?serie=10 OECD Automatic Exchange Portal Online support for the implementation of automatic exchange of information in tax matters The portal provides a comprehensive overview of the work the OECD and the Global Forum on Transparency and Exchange of Information for Tax Purposes in the area of the automatic exchange of information, in particular with respect to the Common Reporting Standard. http://www.oecd.org/tax/automatic-exchange/ Self-Assessment für unabhängige Vermögensverwalter GWP-Tool Das Self-Assessment Tool von GWP bietet unabhängigen Vermögensverwaltern die Möglichkeit, auf pragmatische Weise ihren aktuellen «Fitness-Stand» bezüglich kommender Gesetze (v.a. FIDLEG, FINIG) zu messen, sich mit ihren Mitbewerbern zu vergleichen und frühzeitig Massnahmen zur Schliessung der Lücken bezüglich Gesetzestexten zu treffen. http://gwpartner.ch/self-assessment/ AZEK FMO Ausbildung: Experten in Operations Neues Angebot Das Ausbildungszentrum für Experten der Kapitalanlage AZEK bietet das neue Ausbildungsprogramm «Financial Market Operators» FMO an, welches zu einem eidgenössisches Diplom der höheren Berufsbildung führt. Operations-Abteilungen sind vielfältig herausgefordert. Regulierung, Konsolidierung, Industrialisierung und Automatisierung, schneller steuerlicher Wandel und die zunehmende Vielfalt und Komplexität der Finanzprodukte strapazieren die Logistik der Finanzindustrie auf das Äusserste. Die im Operations-Bereich erforderlichen Kenntnisse und Anforderungen unterliegen einem starken Wandel. Mitarbeiter müssen nicht nur ein fundiertes Wissen über die Verwendung und Evaluierung der Finanzinstrumente haben, sondern auch mit den Marktinfrastrukturen, der Regulierung und den Standards vertraut sein, welche für die Abwicklung von Transaktionen der Finanzinstrumente nötig sind. Lerninhalte systematisiert Das Ausbildungsprogramm systematisiert und erweitert das traditionelle On-the-Job-Learning um funktions- und prozessbezogene Inhalte. News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 27 / 29 Dieses Fachwissen verbessert das Qualitätsmanagement über sämtliche Business-Funktionen hinweg, reduziert die mit Operations verbundenen Kosten, senkt Risiken und wertet Operations-Spezialisten gegenüber dem Frontbereich auf. Der Beitrag des FMO an die Optimierung der gesamten Wertschöpfungskette führt zu einem hohen Return on Investment dieser Ausbildung. Vielfältige Lerninhalte Die Lerninhalte umfassen Trade- und Post-trade-Funktionen inklusive Steuern, Securities Lending und Repos, Finanzmitteilungssysteme wie Swift und FIX, Bewertung von Anlagen wie Bonds und Derivate, Primär- und Sekundärmärkte für Geldmarkt-, Devisen-, Aktien-, Bondund Derivat-Instrumente und deren wichtigste operative Abläufe, Anlagefonds und Hedge Funds sowie Operations Management. Sie sind praxisbezogen, werden von erfahrenen Marktspezialisten unterrichtet und bieten ein umfassendes und professionelles Knowhow mit Blick auf die Gesamtzusammenhänge. Der Lehrgang empfiehlt sich für Fachspezialisten und Kader mit überdurchschnittlichem Leistungswillen und Entwicklungspotenzial in Operations, aber auch für Spezialisten aus den Bereichen Compliance, Risiko, Revision sowie Business-Analysten und Banksoftware-Spezialisten aus der Informatik. AZEK Kursprogramm 2016 http://www.azek.ch/files/AZEK_Kursprogramm_D.pdf Basler Kommentar zum Kollektivanlagengesetz 2. Auflage 2015 Im Oktober 2015 erscheint der Basler Kommentar zum Kollektivanlagengesetz von den Herausgebern Bösch, Rayroux, Winzeler und Stupp in zweiter Auflage. Das Bundesgesetz über die kollektiven Kapitalanlagen von 2006 ist nunmehr über 8 Jahre in Kraft und hat neben neuen Formen der Kollektivanlage (SICAV, Kommanditgesellschaft für kollektive Kapitalanlagen und SICAF) eine Modernisierung auch im Aufsichtsbereich gebracht. Nebst der Kommentierung aller Gesetzesund Verordnungsartikel – unter Einbezug der einschlägigen Regulierungen der Aufsichtsbehörde und der Selbstregulierungen der zuständigen Wirtschaftsverbände – finden sich auch eine Darlegung der in der Praxis sehr zentralen steuerlichen Vorgaben und praktische Hinweise zur Umsetzung des neuen Gesetzes. www.schulthess.com (ISBN 978-3-7190-3163-3) Recht der kollektiven Kapitalanlagen in der Praxis 2. Auflage 2015 Die Publikation von Dr. iur. Armin Kühne ist eine umfassende Darstellung des geltenden schweizerischen Kollektivanlagenrechts. Das Werk soll als Wegleitung für die Praxis dienen und die Leserin und den Leser mit der vielschichtigen Gesetzesmaterie vertraut machen. Dabei werden auch zahlreiche sich in der Praxis stellende Fragen News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 28 / 29 behandelt. Auch die aktuellen Entwicklungen seit der Teilrevision des KAG sowie die Praxis der FINMA werden berücksichtigt. Eine Anzahl von grafischen Darstellungen soll zudem helfen, die komplexen Vorgänge rasch zu überblicken. Die Publikation ist eine Fortführung der von Prof. Franz Hasenböhler herausgegebenen ersten Auflage mit dem Titel «Recht der kollektiven Kapitalanlagen». www.schulthess.com (ISBN 978-3-7255-7315-8) News – Winter 2015 SFAMA • Dufourstrasse 49 • Postfach • CH – 4002 Basel • Tel. 061 278 98 00 • Fax 061 278 98 08 29 / 29 Impressum Redaktion Swiss Funds & Asset Management Association SFAMA Postfach, CH – 4002 Basel Telefon +41 61 278 98 00 Telefax +41 61 278 98 08 [email protected] www.sfama.ch Layout und Realisierung R Consult Markus Röthlisberger Postfach, CH – 5022 Rombach Telefon +41 62 827 37 47 Telefax +41 62 827 17 72 [email protected] Autorenmeinung Zitierte Beiträge oder Verweise auf entsprechende Quellen müssen sich nicht unbedingt mit den Ansichten der SFAMA decken. Haftung Für die Richtigkeit von Text- und Zahlenangaben, insbesondere für Beiträge aus Quelle Dritter, wird jede Haftung abgelehnt. 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