eNu-E-CARSHARING Nutzungsvereinbarung Stand: September 2015 Gemeinde Privatperson Gemeinde: Vorname: Ansprechperson: Nachname: Str. + Nr.: PLZ + Ort: Handy: Mail: Führerschein- Nr.: Allgemeines Ziel des E-Carsharing der NÖ Energie- und Umweltagentur (eNu) ist es, Bewusstseinsbildung zum Thema E-Mobilität zu machen. Es gibt keinerlei Gewinnerzielungsabsicht oder die Absicht einen sonstigen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen. Dazu wird StammkundInnen das einfache und kostengünstige Testen von EAutos zu ermöglichen. Die eNu fungiert dabei als Projektträger. Ansprechpartner seitens der eNu sind: Claudia Schöndorfer, [email protected], 0676 83 688 218 (Zentrale St. Pölten) Gerhard Kober, [email protected], 0676 83 688 705 (Wr. Neustadt) Matthias Komarek, [email protected], 0676 83 688 599 (Amstetten) Leopold Schwarz, [email protected], 0676 83 688 561 (Hollabrunn) Mit Erlöschen der Funktion wie zB als UGR oder EB („eNu-Powercard“) erlischt automatisch auch die Berechtigung zur Nutzung der eNu E-Carsharing-Fahrzeuge. Nachdem die Funktion (wie zB UGR oder EB) niedergelegt wurde, ist die eNu umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Diese Vereinbarung kann von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden. 1. Fahrberechtigte Personen Die Berechtigung zur Benutzung des Elektroautos gilt grundsätzlich für die jeweilige angemeldete Person. Das Fahrzeug darf nur Personen überlassen werden, die im Besitz einer gültigen Fahrberechtigung (Führerschein) sind. Dafür trägt die angemeldete Person oder die Gemeinde die Verantwortung. Weitere Informationen Energie- und Umweltagentur NÖ Tel. +43 (0)2742 219 19 │ [email protected] │www.enu.at Dieses Projekt wird vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft im Rahmen von klimaaktiv mobil aus Mitteln des Klima- und Energiefonds als Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz im Verkehr gefördert. Seite 2 Nutzungsvereinbarung Stand: September 2015 2. Standort Das Elektrofahrzeug hat einen reservierten, gekennzeichneten Standplatz bei der Elektrotankstelle: • • • • KIA Soul EV – St. Pölten, Grenzgasse 10, Tiefgarage UG-2 beim Aufgang Grenzgasse 12 - Einfahrt: Klostergasse (abzuholen eventuell auch im UG-1 beim Aufgang Grenzgasse 10) Renault Zoe – Wiener Neustadt, Bahngasse 48, Parkplatz gekennzeichnet Nissan Leaf – Amstetten, Graben 61, Parkplatz eNu-Büro Mitsubishi i-MiEV – Hollabrunn, Hauptplatz (abzuholen eventuell auch beim eNu-Büro, Bahnstr. 12) Um eine Benutzung des Fahrzeuges rund um die Uhr zu gewährleisten, ist das Fahrzeug nach der Benutzung grundsätzlich am Standort wieder abzustellen. Sobald das Fahrzeug am Standort abgestellt wird, ist es an der Elektrotankstelle anzuschließen, um die Batterie zu laden. Das Fahrzeug muss bei Buchungsende mit mindestens 70 % Ladestand übergeben bzw. die Buchungszeit dementsprechend verlängert werden. Das E-Auto in St. Pölten kann derzeit nur zu folgenden Zeiten abgeholt werden: MO – FR, 6 – 20 Uhr und SA, 6 – 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten kann dieses eventuell auf Anfrage ermöglicht werden. 3. Schlüsselkarte Wenn eine eigene NFC-fähige Karte (zB Bankomat) vorhanden ist, kann und soll diese bevorzugt verwendet werden. Es ist auch möglich, eine eigene Caruso-Schlüsselkarte bei der Einschulung zu erhalten. Die Karte darf nur fahrberechtigten Personen weitergegeben werden. Im Schadensfall muss die angemeldete Person bzw. Gemeinde den Selbstbehalt in der Höhe von 500,- Euro bezahlen. 4. Einschulung Vor der ersten Nutzung ist nach Möglichkeit eine kurze Einschulung durch eine/n Mitarbeiter/in der eNu durchzuführen. Diese werden gruppenweise nach vorheriger Vereinbarung angeboten. Mit der Einschulung und Unterfertigung der Nutzungsvereinbarung ist das Mitglied berechtigt das Fahrzeug zu benutzen. 5. Reservierungen Der Anspruch auf die Nutzung ergibt sich in Reihenfolge der eingehenden Reservierungen. Die Reservierungen werden von den Mitgliedern über das dafür eingerichtete Buchungssystem online vorgenommen. Dafür wurde eine Partnerschaft mit CARUSO (www.caruso.cc) gewählt. Jedes Mitglied kann sich auf dieser Online-Plattform einen Account einrichten, der es ermöglicht online Reservierungen vorzunehmen bzw. Informationen über die Vor-/Nachnutzer zu erhalten. Dadurch ist auch eine direkte Übergabe an jene Personen möglich, welche den Folgetermin reserviert haben. Die Angabe der Handynummer ist zwingend erforderlich! Um eine Auswertung vornehmen zu können werden die jeweiligen Kilometerstände und Nutzungszeiten durch automatisiertes Auslesen festgehalten und dem jeweiligen Nutzer zugeordnet. 6. Schäden Aufgetretene Schäden und Störungen sind im Sinne eines fairen Umgangs hinsichtlich der gemeinsamen Nutzung unverzüglich einer/m Ansprechpartner/in der eNu mitzuteilen - Telefonnummer 02742 219 19. Grundsätzlich wird empfohlen vor jeder Fahrt eine kurze Begutachtung des Elektrofahrzeuges auf etwaige Schäden vorzunehmen und diese eben der eNu zu melden sowie im Buchungssystem im Bereich „Notiz“ festzuhalten, sofern diese Schäden nicht schon bekannt sind. Das Elektroauto ist vollkaskoversichert, die Weitere Informationen Energie- und Umweltagentur NÖ Tel. +43 (0)2742 219 19 │ [email protected] │www.enu.at Seite 3 Nutzungsvereinbarung Stand: September 2015 Höhe des Selbstbehaltes beträgt 500,- Euro. Dieser Betrag wird bei selbst verschuldeten Schäden per Einzugsermächtigung eingezogen. Bei etwaigen technischen Pannen während der Fahrt als auch bei einem leer gefahrenen Akku ist zuerst nach Möglichkeit mit der eNu Kontakt aufzunehmen bzw. wenn niemand erreichbar ist der Mobilitätsdienst des jeweiligen Autoherstellers oder der ÖAMTC (120 NOTRUF) anzurufen. Etwaige Kosten dafür sind bei Eigenverschulden selbst zu tragen. Das Fahrzeug darf nicht selbständig abgeschleppt werden. Eine Infomappe mit Notfallnummern sowie einer Fahrzeugkurzanleitung befindet sich im Fahrzeug. 7. Strafen Die Kosten für Verwaltungsstrafen wegen Verkehrsübertretungen sind von den jeweiligen Nutzerinnen oder Nutzern zu tragen und werden per Einzugsermächtigung abgebucht. 8. Übergabe und Reinigung Das Fahrzeug ist in gereinigtem Zustand an die nächsten Benutzer zu übergeben bzw. am Standplatz abzustellen und an die Ladestation anzuschließen. Sollten nennenswerte Verunreinigungen des/der Vornutzers/in vorliegen, dann sind diese ebenfalls im Buchungssystem im Bereich „Notiz“ festzuhalten und der eNu zu melden. Wenn es zu vermehrten Bemängelungen hinsichtlich des Reinigungszustandes kommen sollte, kann ein zusätzlicher Reinigungsbeitrag eingehoben werden, der vom jeweiligen Verursacher eingezogen wird. Die Höhe des Reinigungsbeitrages wird dem tatsächlichen Aufwand der Reinigung angepasst (Rechnung). Das Rauchen im Auto und die Beförderung von Tieren ist aus Hygienegründen verboten. 9. Abrechnung Es wird derzeit keine jährliche Fixgebühr für die Möglichkeit der Autonutzung eingehoben. Die Kostenersatz für das Fahrzeug beträgt aktuell 1,- Euro pro angefangene Stunde Buchungszeit. Die eNu behält sich vor, diesen Betrag bei Bedarf anzupassen. Wenn das Auto unterwegs mit den vorhandenen Ladekarten aufgeladen wird, werden die Kosten dafür bei bestimmungsgemäßer Nutzung nicht weiterverrechnet. Wird das Auto jedoch nicht nach erfolgter Ladung von der Ladesäule getrennt, behält sich die eNu vor, etwaige erhöhte Ladekosten zu verrechnen. (Hinweis: man bezahlt an der Ladestation jene Zeit, die das Auto an der Ladestation angeschlossen ist, egal ob geladen wird oder nicht). Die Abrechnung der Benutzungsgebühr erfolgt jährlich im Nachhinein anhand der Aufzeichnungen im Online-Portal. Durch Auswahl bei der Reservierung ob es eine private oder dienstliche Fahrt für die Gemeinde ist, erfolgt eine getrennte Abrechnung (ggfs. 2 Karten wenn gewünscht). Das Mitglied wird über die Höhe der jährlichen Abrechnung informiert und der Betrag wird dann mittels Einzugsermächtigung von der eNu vom Gemeinde- oder Privatkonto abgebucht. Die obenstehenden Nutzungsbedingungen wurden zur Kenntnis genommen und bestätigt: ______________________________________ ____________________________________ Gemeinde (Datum, Stempel, Unterschrift) Privatperson (Datum, Unterschrift) Weitere Informationen Energie- und Umweltagentur NÖ Tel. +43 (0)2742 219 19 │ [email protected] │www.enu.at Seite 4 Nutzungsvereinbarung Stand: September 2015 SEPA-Lastschriftmandat - Gemeinde: Kontoinhaber/in: ________________________________________________ IBAN: ______________________________________ BIC: _________________________ Ich ermächtige/wir ermächtigen die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH bzw. deren kontoführende Bank widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen im Zusammenhang mit E-Carsharing bei Fälligkeit mittels SEPA-Lastschrift zu Lasten meines/unseres Kontos einzuziehen. Ich habe/wir haben das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner/unserer Bank zu veranlassen. Datum: _________________ Stempel + Unterschrift: _________________________________________ SEPA-Lastschriftmandat - Privatperson: Kontoinhaber/in: Adresse: ________________________________________________ ______________________________________________________ IBAN: ___________________________________ BIC: _________________________ Ich ermächtige die NÖ Energie- und Umweltagentur GmbH bzw. deren kontoführende Bank widerruflich, die von mir zu entrichtenden Zahlungen im Zusammenhang mit E-Carsharing bei Fälligkeit mittels SEPALastschrift zu Lasten meines Kontos einzuziehen. Ich habe das Recht, innerhalb von 56 Kalendertagen ab Abbuchungstag ohne Angabe von Gründen die Rückbuchung bei meiner Bank zu veranlassen. Datum: _________________ Unterschrift: _________________________________________________ Weitere Informationen Energie- und Umweltagentur NÖ Tel. +43 (0)2742 219 19 │ [email protected] │www.enu.at
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