150610 Rede Eritrea

Dr. Bernd Fabritius
Mitglied des Deutschen Bundestages
Plenarrede
Aktuelle Stunde:
„Aktueller VN-Bericht – Menschenrechtsverletzungen in Eritrea stoppen”
Datum: 10. Juni 2015
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Wir diskutieren heute einen Bericht über die Menschenrechtslage in Eritrea, der es
in sich hat. Minutiös werden darin haarsträubende Details zur Lage in dem Land
aufgelistet, in dem seit seiner Unabhängigkeit von Äthiopien im Jahre 1993 vor allem
Hunger, Angst und Repressionen herrschen. Der seit kurzem vorliegende Bericht einer
eigens dafür vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzten Untersuchungskommission kommt
zu dem Schluss, dass die Regierung in Eritrea systematisch, weitreichend und massiv
Menschenrechtsverletzungen begeht.
Die schwerwiegenden Vorwürfe reichen vom Aufbau eines repressiven Systems, in
dem Bürger willkürlich inhaftiert, gefoltert und getötet werden, über den Zwang zu einem
meist langjährigen übermäßigen Militärdienst, dessen Umstände oft zu Krankheit oder Tod
führen und der heute schon angesprochen wurde, bis hin zum Aufbau eines regelrechten
Überwachungsstaates, in dem Bürger dazu angehalten werden, sich gegenseitig zu
bespitzeln. Die gesellschaftliche Destruktion, die von so etwas ausgeht, kann sich jeder
vorstellen.
Bei der Presse- und Meinungsfreiheit sieht es nicht besser aus. In der Rangliste zur
Pressefreiheit belegt Eritrea seit 2007 bis heute jedes Jahr den letzten Platz, 180 von 180.
Man muss sich vor Augen halten, dass das Land damit sogar noch hinter Syrien,
Turkmenistan und Nordkorea liegt. Private Medien sind verboten, ausländische
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Korrespondenten befinden sich schon seit Jahren nicht mehr in Eritrea. Die staatlichen
Medien unterliegen laut Reporter ohne Grenzen einer Vorabzensur und werden scharf
überwacht. Darüber hinaus sitzen Dutzende Journalisten teils ohne Urteil in Haft. Auch sie
werden selbstverständlich gefoltert.
Ich könnte noch endlos weitere erschreckende Befunde vortragen, aus dem UNBericht, aber auch aus anderen Quellen. Die Organisation Amnesty International listet
beispielsweise in ihrem aktuellen Länderreport zu Eritrea ähnliche Verbrechen auf.
Bezeichnend ist auch der Umstand, dass die Mitglieder der UN-Untersuchungskommission
für ihre Recherchen nicht einmal in das Land hineingelassen wurden. Das allein zeigt
bereits, was die dortige Regierung von Menschenrechten hält, nämlich gar nichts. Auch
das hat die Kollegin Groth zu Recht bereits angesprochen.
Die Untersuchungskommission der UN fasst ihren Bericht letztlich treffend mit dem
ebenfalls bereits zitierten Satz zusammen: „In Eritrea herrscht nicht das Recht, sondern die
Angst“. Diese Angst und diese Zustände führen letztlich zu steigenden Flüchtlingszahlen.
Ein nicht unerheblicher Teil der Bevölkerung ist bereits aus dem Land geflohen. Bei uns in
Deutschland machen Menschen aus Eritrea den weitaus größten Anteil an den
Asylbewerbern aus Afrika aus. Die Anerkennungsraten sind aufgrund der
Menschenrechtslage im Herkunftsland zu Recht hoch, auch weil im Ausland Asyl
suchende Eritreer bei der Rückkehr in ihr Land selbstverständlich inhaftiert werden.
Natürlich ist auch im Falle Eritreas der Grundsatz richtig, die Fluchtursachen vor Ort
zu bekämpfen. Allerdings ist das unter den dortigen Bedingungen schwierig. Die
Entwicklungszusammenarbeit Deutschlands mit Eritrea musste beispielsweise im Jahr
2008 eingestellt werden, weil aufgrund der totalen Kontrolle der Regierung jegliche
effektive Entwicklungshilfe unterbunden ist. Diese würde letztlich nur den Herrschenden,
nicht aber der Bevölkerung zugutekommen. Das darf nicht so bleiben. Gerade deshalb hat
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es mich gefreut, zu hören, dass unser Bundesminister Gerd Müller in zwei Wochen nach
Eritrea reisen wird; denn es gilt, jede noch verbleibende Möglichkeit auszuloten, wie die
Not der Menschen in dem Land gelindert werden kann, auch wenn man hierfür mit den
Machthabern vor Ort zusammenarbeiten muss. Ich freue mich, liebe Frau Kollegin Groth,
dass Sie dazu Zustimmung avisiert haben.
Die Regierung Eritreas begründet ihr Verhalten mit der angeblichen Notwendigkeit,
das noch junge Land zu stabilisieren. Außerdem sei das Verhältnis zum Nachbarn
Äthiopien weiterhin angespannt. Die Argumentation ist natürlich lächerlich. Auch wenn
Grenzstreitigkeiten mit Äthiopien bis heute nicht vollständig ausgeräumt sind, rechtfertigt
dies die massiven Menschenrechtsverletzungen in keiner Weise. Wir fordern die
Regierung Eritreas daher mit Nachdruck auf, das Ruder endlich herumzureißen. Dazu
gehört unter anderem, die Praxis der willkürlichen Inhaftierungen und Tötungen
einzustellen. Dazu gehört die Umsetzung internationaler Vereinbarungen, die Eritrea
anerkannt hat, wie die Anti-Folter-Konvention, der das Land 2014 offenkundig nur zum
Schein beigetreten ist. Schließlich sind auch Anerkennung und Aufarbeitung des Unrechts
wichtig; denn nur so erhält die Bevölkerung eine realistische Chance, mit dem
Geschehenen abzuschließen und einer einigermaßen vertrauensvollen Zukunft
entgegenzublicken.
Danke.
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
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