ERIN European Reintegration Network Österreich hat sich dazu entschlossen das bestehende Reintegrationsprogramm auszubauen und am „European Reintegration Network“ (kurz ERIN) teilzunehmen. Was ist ERIN ? ERIN, als ein Rückkehr- und Reintegrationsprojekt auf europäischer Ebene, organisiert in dessen Rahmen ein zentrales Ausschreibungsverfahren für Reintegrationsleistungen in unterschiedlichen Drittstaaten. Nach Auswahl der Leistungsanbieter (NGOs, IGOs) in den gemeinsam bestimmten Zielländern, wird im Namen aller Partnerorganisationen der partizipierenden Mitgliedsstaaten, mit der jeweiligen Organisation vor Ort ein „Grundvertrag“ abgeschlossen. Dieser beinhaltet bereits wesentliche Reintegrationsleistungen sowie organisatorische und administrative Rahmenbedingungen. Die individuelle Reintegrationsunterstützung, also jene Leistung bzw. jener Betrag (Bargeldleistung, Sachleistung und/oder eine Kombination) die ein Rückkehrer nach der Ankunft im Herkunftsstaat erhält, wird durch einen nationalen Annex zum Grundvertrag von jedem Mitgliedsstaat selbst bestimmt. Das derzeitige ERIN Projekt welches im Rahmen der Community Actions im Europäischen Rückkehrfonds stattfindet, hat bereits mit Juni 2014 begonnen und endet mit Juni 2016. Aktuell wird in elf Drittstaaten Reintegrationsunterstützung angeboten: Afghanistan, Demokratische Republik Kongo, Guinea, Iran, Irak, Marokko, Nigeria, Somaliland und Sri Lanka ,Russische Föderation, Pakistan Ab Juni 2016 startet im Rahmen der Specific Action des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds das ERIN Nachfolgeprojekt, an welchem mehr Mitgliedsstaaten, u.a. auch Österreich, partizipieren und Reintegrationsunterstützung in zusätzlichen als den bereits genannten Drittstaaten angeboten wird. . 1 ERIN – Testversuch in Österreich ab März 2016 Österreich nimmt nun in einem Testversuch ab März 2016 am derzeitigen ERIN Projekt teil und bietet in diesem Rahmen Reintegrationsunterstützung in Nigeria und Marokko an. Ein Ausbau sowohl an Teilnehmerplätzen als auch von weiteren Zielstaaten ist bereits in Planung und soll im Rahmen des ERIN Nachfolgeprojekts ab Juni 2016 umgesetzt werden. ACHTUNG: Aufgrund eines derzeitigen Akkordierungsprozesses zwischen der ERIN-Projektleitung und dem Leistungsanbieter im Marokko kann es hier zu längeren Wartezeiten kommen. Sollte aktuell Interesse an einer freiwilligen Rückkehr und Reintegrationsunterstützung im Zielland Marokko bestehen, bitten wir Sie den Teilnehmer über etwaige Verzögerungen beim Rückkehrprozess in Kenntnis zu setzen. Die Kontaktdaten des Leistungsanbieters werden nach finaler Klärung nachgereicht. Der Abwicklungsprozess, wie im Informationsblatt beschrieben, kann regulär von statten gehen. Zielstaaten und Teilnehmerplätze: Nigeria: 15 Teilnehmer Marokko: 10 Teilnehmer Pro Familie kann nur eine Person teilnehmen. Zielgruppe: An den Projekten können ausschließlich freiwillige Rückkehrer aus Nigeria oder Marokko teilnehmen. Drittstaatsangehörige, die noch keinen endgültigen ablehnenden Bescheid auf ihren Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, ihren rechtmäßigen Wohnsitz und/oder internationalen Schutz erhalten haben Drittstaatsangehörige, denen ein Aufenthaltsrecht, ein rechtmäßiger Wohnsitz oder internationaler Schutz oder vorübergehender Schutz im gewährt wurde Drittstaatsangehörige, die die Voraussetzungen für einen Aufenthalt nicht oder nicht mehr erfüllen, einschließlich der Drittstaatsangehörigen, für die die Vollstreckung der Abschiebung aufgeschoben worden ist. 2 Genehmigung und Teilnahmekriterien: Die Teilnahmekriterien werden vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) definiert. Die Genehmigung des Antrags zur Teilnahme am Reintegrationsprojekt sowie der Antrag zur Übernahme der direkten Rückkehrkosten (Flugticket, Dokumente/Heimreisezertifikate, etc.) und der Rückkehrhilfe, erfolgt ebenso, wie bisher, über das BFA. Reintegration: Die nachstehenden Leistungen werden durch den jeweiligen Leistungsanbieter (Service Provider) für Reintegrationsteilnehmer von Nigeria und Marokko angeboten. Umfang der Reintegrationsleistung: Dauer: Der Rückkehrer muss innerhalb von 12 Monaten die Leistungen in Anspruch nehmen. Der Rückkehrer soll mit dem Leistungsanbieter binnen eines Monats nach seiner Rückkehr seinen individuellen Reintegrationsbedarf erörtern. Gesamt: € 3.500 pro Rückkehrer Geldleistung: 500 € werden unmittelbar nach der Ankunft in bar ausbezahlt und dienen zur Deckung der ersten notwendigen Bedürfnisse. Sachleistung: bis zu € 3.000 (keine Auszahlung in bar) - Flughafenassistenz Abholung/Empfang am Ankunftsort (z.B. Flughafen) - Kurzfristige Unterkunft am Ankunftsort (bis zu 2 Nächte) - Dringende medizinische Versorgung (Notfallversorgung) - Beratung und Unterstützung bei der Existenzgründung im Herkunftsland - Unterstützung in sozialen, medizinischen und rechtlichen Angelegenheiten (einschl. Suche nach Familienangehörigen) - Unterstützung bei Wohnungssuche / Wohnraumbeschaffung (ggf. Mietzuschuss) - Unterstützung bei der Gründung von Kleinunternehmen (Businessplan erstellen, etc.) - Beratung bei der Suche und Vermittlung von Arbeitsstellen - Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen - Sonstige individuelle Hilfsangebote 3 Abwicklungsprozess – von der Rückkehrberatung bis zum Erhalt der Reintegrationsleistung im Herkunftsland Die Rückkehrberatungsorganisation übermittelt, wie bisher, den Antrag zur Teilnahme (Download - Antragsformular des BM.I) am Reintegrationsprojekt an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA). Anmerkung: Anträge können nur von Rückkehrberatungsorganisationen und nicht von Rückkehrwilligen direkt gestellt werden. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl prüft die Teilnahmekriterien und überwacht das Platzkontingent. Bei Erfüllung der Voraussetzungen, erhält die Rückkehrberatung die Genehmigung der freiwilligen Rückkehr sowie eine Zusage zur Teilnahme am Reintegrationsprojekt durch das BFA. Im Anschluss übernimmt die Rückkehrberatung die Organisation der Ausreise (Flugbuchung über IOM). Anmerkung: Im Rahmen der Rückkehrberatung, kann der Leistungsanbieter bzw. Service Provider vor Ort direkt kontaktiert werden (siehe nachstehend Kontaktdaten). Dies kann auch einen erheblichen Vorteil bei der Verhinderung von Missverständnissen darstellen. Sollten sich im Rahmen der Rückkehrberatung Fragen des Rückkehrberaters ergeben, können diese über die jeweiligen Zentralen der Rückkehrberatungsorganisationen an das BM.I übermittelt werden. Die Genehmigung und Teilnahmezusage des BFA, sowie alle wesentlichen, den Rückkehrer betreffend Dokumente (Dokumente zur Identifizierung, Heimreisezertifikat, etc.) und die Ausreisedaten werden in gescannter Form an die folgende E-Mail Adresse des BM.I übermittelt [email protected] Das BM.I übersendet in weiterer Folge die erhaltenen Dokumente an den Leistungsanbieter im jeweiligen Drittstaat. Anmerkung: Sollten Rückfragen oder Rückmeldungen seitens des Leistungsanbieters – nach Ankunft des Rückkehrers – an das BM.I kommuniziert werden, würde für etwaige Nachfragen die Rückkehrberatung direkt kontaktiert werden; die entsprechende Rückmeldung an Leistungsanbieter erfolgt sodann über das BM.I. 4 Kontaktdaten BM.I: Abteilung III/5 – Asyl und Fremdenwesen E-Mail: [email protected] Kontaktdaten Service Provider NIGERIA International Organization for Migration (IOM Abuja + Lagos) Büro Abuja: Kontakt: Herr Sunday Tunde OMOYENI (National Project Officer; Abuja) E-mail: [email protected] Bürozeiten: Montag - Donnerstag (08:00 Uhr - 17:30 Uhr) Freitag (08:00 Uhr - 12:00 Uhr); Zeitverschiebung: GMT + 01:00 Std. Tel.: 00237 (0) 814 067 1127 Fax: 00234 (0) 807 209 3133 Adresse: IOM ABUJA 11 Haile Selassie Street, Asokoro, Abuja Büro Lagos: Kontakt: Herr Nnamdi IWUORA (Senior Operations Assistant; Lagos) E-mail: [email protected] Bürozeiten: Montag - Donnerstag (08:00 Uhr - 17:30 Uhr) Freitag (08:00 Uhr - 12:00 Uhr) (Zeitverschiebung: GMT + 01:00 Std.) Tel.: 00240 (0) 814 067 1127 Fax: 00234 1 461 31 92 Adresse: IOM Lagos 74B Michael Otedola Street, Ikeja GRA,Lagos Kontaktdaten des Leistungsanbieters in Marokko werden nachgereicht! 5
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