ERIN Informationsblatt zur Rückkehrberatung

ERIN
European Reintegration Network
Österreich
hat
sich
dazu
entschlossen
das
bestehende
Reintegrationsprogramm
auszubauen und am „European Reintegration Network“ (kurz ERIN) teilzunehmen.
Was ist ERIN ?

ERIN, als ein Rückkehr- und Reintegrationsprojekt auf europäischer Ebene,
organisiert
in
dessen
Rahmen
ein
zentrales
Ausschreibungsverfahren
für
Reintegrationsleistungen in unterschiedlichen Drittstaaten.

Nach Auswahl der Leistungsanbieter (NGOs, IGOs) in den gemeinsam bestimmten
Zielländern,
wird
im
Namen
aller
Partnerorganisationen
der
partizipierenden
Mitgliedsstaaten, mit der jeweiligen Organisation vor Ort ein „Grundvertrag“
abgeschlossen. Dieser beinhaltet bereits wesentliche Reintegrationsleistungen sowie
organisatorische und administrative Rahmenbedingungen.
 Die individuelle Reintegrationsunterstützung, also jene Leistung bzw. jener Betrag
(Bargeldleistung, Sachleistung und/oder eine Kombination) die ein Rückkehrer nach der
Ankunft im Herkunftsstaat erhält, wird durch einen nationalen Annex zum
Grundvertrag von jedem Mitgliedsstaat selbst bestimmt.
 Das derzeitige ERIN Projekt welches im Rahmen der Community Actions im
Europäischen Rückkehrfonds stattfindet, hat bereits mit Juni 2014 begonnen und
endet mit Juni 2016.

Aktuell wird in elf Drittstaaten Reintegrationsunterstützung angeboten: Afghanistan,
Demokratische Republik Kongo, Guinea, Iran, Irak, Marokko, Nigeria, Somaliland und
Sri Lanka ,Russische Föderation, Pakistan

Ab Juni 2016 startet im Rahmen der Specific Action des Asyl-, Migrations- und
Integrationsfonds das ERIN Nachfolgeprojekt, an welchem mehr Mitgliedsstaaten, u.a.
auch Österreich, partizipieren und Reintegrationsunterstützung in zusätzlichen als den
bereits genannten Drittstaaten angeboten wird. .
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ERIN – Testversuch in Österreich
ab März 2016
Österreich nimmt nun in einem Testversuch ab März 2016 am derzeitigen ERIN Projekt teil
und bietet in diesem Rahmen Reintegrationsunterstützung in Nigeria und Marokko an. Ein
Ausbau sowohl an Teilnehmerplätzen als auch von weiteren Zielstaaten ist bereits in
Planung und soll im Rahmen des ERIN Nachfolgeprojekts ab Juni 2016 umgesetzt
werden.
ACHTUNG: Aufgrund eines derzeitigen Akkordierungsprozesses zwischen der ERIN-Projektleitung
und dem Leistungsanbieter im Marokko kann es hier zu längeren Wartezeiten kommen. Sollte
aktuell Interesse an einer freiwilligen Rückkehr und Reintegrationsunterstützung im Zielland Marokko
bestehen, bitten wir Sie den Teilnehmer über etwaige Verzögerungen beim Rückkehrprozess in
Kenntnis zu setzen. Die Kontaktdaten des Leistungsanbieters werden nach finaler Klärung
nachgereicht. Der Abwicklungsprozess, wie im Informationsblatt beschrieben, kann regulär von
statten gehen.
Zielstaaten und Teilnehmerplätze:
Nigeria: 15 Teilnehmer
Marokko: 10 Teilnehmer
Pro Familie kann nur eine Person teilnehmen.
Zielgruppe:
An den Projekten können ausschließlich freiwillige Rückkehrer aus Nigeria oder
Marokko teilnehmen.

Drittstaatsangehörige, die noch keinen endgültigen ablehnenden Bescheid auf ihren
Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung, ihren rechtmäßigen Wohnsitz und/oder
internationalen Schutz erhalten haben

Drittstaatsangehörige, denen ein Aufenthaltsrecht, ein rechtmäßiger Wohnsitz oder
internationaler Schutz oder vorübergehender Schutz im gewährt wurde

Drittstaatsangehörige, die die Voraussetzungen für einen Aufenthalt nicht oder nicht
mehr erfüllen, einschließlich der Drittstaatsangehörigen, für die die Vollstreckung der
Abschiebung aufgeschoben worden ist.
2
Genehmigung und Teilnahmekriterien:
Die Teilnahmekriterien werden vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) definiert.
Die Genehmigung des Antrags zur Teilnahme am Reintegrationsprojekt sowie der Antrag zur
Übernahme der direkten Rückkehrkosten (Flugticket, Dokumente/Heimreisezertifikate, etc.)
und der Rückkehrhilfe, erfolgt ebenso, wie bisher, über das BFA.
Reintegration:
Die nachstehenden Leistungen werden durch den jeweiligen Leistungsanbieter (Service
Provider) für Reintegrationsteilnehmer von Nigeria und Marokko angeboten.
Umfang der Reintegrationsleistung:
Dauer: Der Rückkehrer muss innerhalb von 12 Monaten die Leistungen in Anspruch

nehmen. Der Rückkehrer soll mit dem Leistungsanbieter binnen eines Monats nach
seiner Rückkehr seinen individuellen Reintegrationsbedarf erörtern.

Gesamt: € 3.500 pro Rückkehrer

Geldleistung: 500 € werden unmittelbar nach der Ankunft in bar ausbezahlt und dienen
zur Deckung der ersten notwendigen Bedürfnisse.
Sachleistung: bis zu € 3.000 (keine Auszahlung in bar)

-
Flughafenassistenz Abholung/Empfang am Ankunftsort (z.B. Flughafen)
-
Kurzfristige Unterkunft am Ankunftsort (bis zu 2 Nächte)
-
Dringende medizinische Versorgung (Notfallversorgung)
-
Beratung und Unterstützung bei der Existenzgründung im Herkunftsland
-
Unterstützung in sozialen, medizinischen und rechtlichen Angelegenheiten (einschl. Suche
nach Familienangehörigen)
-
Unterstützung bei Wohnungssuche / Wohnraumbeschaffung (ggf. Mietzuschuss)
-
Unterstützung bei der Gründung von Kleinunternehmen (Businessplan erstellen, etc.)
-
Beratung bei der Suche und Vermittlung von Arbeitsstellen
-
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
-
Sonstige individuelle Hilfsangebote
3
Abwicklungsprozess – von der Rückkehrberatung bis zum Erhalt der
Reintegrationsleistung im Herkunftsland

Die Rückkehrberatungsorganisation übermittelt, wie bisher, den Antrag zur
Teilnahme (Download - Antragsformular des BM.I) am Reintegrationsprojekt an das
Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA).
Anmerkung: Anträge können nur von Rückkehrberatungsorganisationen und nicht von
Rückkehrwilligen direkt gestellt werden.

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl prüft die Teilnahmekriterien und
überwacht das Platzkontingent.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen, erhält die Rückkehrberatung die Genehmigung der
freiwilligen Rückkehr sowie eine Zusage zur Teilnahme am Reintegrationsprojekt
durch das BFA.

Im Anschluss übernimmt die Rückkehrberatung die Organisation der Ausreise
(Flugbuchung über IOM).
Anmerkung: Im Rahmen der Rückkehrberatung, kann der Leistungsanbieter bzw. Service
Provider vor Ort direkt kontaktiert werden (siehe nachstehend Kontaktdaten). Dies kann auch
einen erheblichen Vorteil bei der Verhinderung von Missverständnissen darstellen.
Sollten sich im Rahmen der Rückkehrberatung Fragen des Rückkehrberaters ergeben, können
diese über die jeweiligen Zentralen der Rückkehrberatungsorganisationen an das BM.I
übermittelt werden.

Die Genehmigung und Teilnahmezusage des BFA, sowie alle wesentlichen, den
Rückkehrer betreffend Dokumente (Dokumente zur Identifizierung, Heimreisezertifikat,
etc.) und die Ausreisedaten werden in gescannter Form an die folgende E-Mail
Adresse des BM.I übermittelt
[email protected]

Das BM.I übersendet in weiterer Folge die erhaltenen Dokumente an den
Leistungsanbieter im jeweiligen Drittstaat.
Anmerkung: Sollten Rückfragen oder Rückmeldungen seitens des Leistungsanbieters –
nach Ankunft des Rückkehrers – an das BM.I kommuniziert werden, würde für etwaige
Nachfragen die Rückkehrberatung direkt kontaktiert werden; die entsprechende Rückmeldung
an Leistungsanbieter erfolgt sodann über das BM.I.
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Kontaktdaten BM.I:
Abteilung III/5 – Asyl und Fremdenwesen
E-Mail: [email protected]
Kontaktdaten Service Provider
NIGERIA
International Organization for Migration (IOM Abuja + Lagos)
Büro Abuja:
Kontakt: Herr Sunday Tunde OMOYENI (National Project Officer; Abuja)
E-mail: [email protected]
Bürozeiten: Montag - Donnerstag (08:00 Uhr - 17:30 Uhr) Freitag (08:00 Uhr - 12:00 Uhr);
Zeitverschiebung: GMT + 01:00 Std.
Tel.: 00237 (0) 814 067 1127
Fax: 00234 (0) 807 209 3133
Adresse: IOM ABUJA 11 Haile Selassie Street, Asokoro, Abuja
Büro Lagos:
Kontakt: Herr Nnamdi IWUORA (Senior Operations Assistant; Lagos)
E-mail: [email protected]
Bürozeiten: Montag - Donnerstag (08:00 Uhr - 17:30 Uhr) Freitag (08:00 Uhr - 12:00 Uhr)
(Zeitverschiebung: GMT + 01:00 Std.)
Tel.: 00240 (0) 814 067 1127
Fax: 00234 1 461 31 92
Adresse: IOM Lagos 74B Michael Otedola Street, Ikeja GRA,Lagos
Kontaktdaten des Leistungsanbieters in Marokko werden nachgereicht!
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