Informationen zum Zulassungsantrag und zum Zulassungsverfahren in die höheren Fachsemester der Bachelor- und Masterstudiengänge der Hochschule RheinMain – Sommersemester 2016 Impressum Herausgeber Der Präsident der Hochschule RheinMain Kurt-Schumacher-Ring 18 65197 Wiesbaden Redaktion Abteilung I, Studentische und Internationale Angelegenheiten Studienbüro – SG I.2 Druck Hochschule RheinMain Stand: Dezember 2015 2 Inhaltsverzeichnis 0 Vorbemerkung .............................................................................................................................................. 4 1 Informationen zu Voraussetzungen und zur Bewerbung für ein höheres Fachsemester....................... 5 1.1 Zugangsvoraussetzungen und Prüfungsordnungen der Studiengänge .................................................. 5 1.2 Der Antrag auf Zulassung ................................................................................................................... 13 1.3 Unterlagen und Nachweise .................................................................................................................. 13 1.4 Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen! .......................................................................................... 15 2 Das Auswahlverfahren ............................................................................................................................... 16 3 Bescheid über den Zulassungsantrag ....................................................................................................... 16 4 Semesterbeitrag .......................................................................................................................................... 17 5 Besondere Hinweise für Bewerber/innen mit ausländischen Bildungsnachweisen .............................. 18 5.1 Nachweis der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung............................................................ 18 5.2 Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse ......................................................................... 18 6 Benachrichtigung über die Speicherung personenbezogener Daten...................................................... 19 7 Ansprechpartner ........................................................................................................................................ 19 7.1 Studienbüro.......................................................................................................................................... 19 7.2 Zentrale Studienberatung .................................................................................................................... 20 3 0 VORBEMERKUNG Auf den folgenden Seiten finden Sie alle wichtigen Informationen zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren für ein höheres Fachsemester der Studiengänge an der Hochschule RheinMain. Die Hochschule RheinMain nutzt ein kombiniertes Online- und Papierbewerbungsverfahren. Den Zugang zur Onlinebewerbung finden Sie auf der Internetseite der Hochschule RheinMain: https://bewerbung.hs-rm.de. Bitte lesen Sie unbedingt zunächst diese Informationen zum Verfahren gut durch und beginnen Sie erst dann mit der Eingabe der Daten, die die Hochschule für Ihre Teilnahme am Zulassungsverfahren benötigt und abfragt. Das Bewerbungsportal wird ab Anfang Dezember 2015 für das Sommersemester 2016 freigegeben. Es kann jederzeit und von jedem PC mit Internetzugang aufgerufen werden. Auf der Eingangsseite des Bewerbungsportals finden Sie wichtige Informationen zur Onlinebewerbung, z.B. zu technischen Voraussetzungen. Über den Button „Jetzt registrieren!“ können Sie dann mit der Onlinebewerbung beginnen. Zunächst werden Sie aufgefordert persönliche Daten wie Name, Adresse etc. einzugeben und Ihr persönliches Zugangspasswort für Ihren Bewerberaccount zu wählen. Es wird Ihnen dann eine automatisch generierte Verifikationsmail mit Ihrer Benutzerkennung an die von Ihnen angegebene E-Mail Adresse geschickt. Folgen Sie den Anweisungen in der E-Mail um Ihren Bewerberaccount freizuschalten. Nach erfolgreicher Freischaltung können Sie sich mit der in der Verifikationsmail genannten Benutzerkennung sowie Ihrem selbstgewählten Passwort an Ihrem Bewerberaccount anmelden und sich für einen oder mehrere Studiengänge bewerben. Nach abgeschlossener Datenerfassung erhalten Sie eine automatisch generierte Bestätigung über den Eingang Ihrer Daten. Die Hochschule bestätigt damit jedoch nicht den Eingang und die Vollständigkeit Ihrer Unterlagen! Der Zulassungsantrag ist nun für Sie abrufbar und muss ausgedruckt werden. Für Ihre persönlichen Unterlagen ist es sinnvoll, einen zusätzlichen Ausdruck des Zulassungsantrages zu erzeugen und/oder das PDF-Dokument abzuspeichern. Den Ausdruck Ihrer Onlinebewerbung (Zulassungsantrag) müssen Sie zusammen mit den geforderten Nachweisen im Studienbüro Wiesbaden oder Rüsselsheim einreichen. Der Antrag gilt nur dann als gestellt bzw. fristgerecht eingegangen, wenn er in Papierform vollständig innerhalb der Bewerbungsfrist (siehe Kapitel 1.4) im Studienbüro eingegangen ist. Die entsprechende Adresse findet sich jeweils auf dem Ausdruck Ihres Zulassungsantrages. Nach den definierten Fristen eingehende Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Den jeweiligen Bearbeitungsstand Ihres Zulassungsantrages finden Sie ausschließlich in Ihrem Bewerberportal. Nur dort werden Angaben zu fehlerhaften und / oder unvollständigen Antragsunterlagen eingestellt und angezeigt. Außerdem können Ihnen die Mitarbeiterinnen des Studienbüros dort eine ergänzende Nachricht zu Ihrem Antrag hinterlassen haben. Eine telefonische oder schriftliche Benachrichtigung erfolgt nicht. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, dass Ihre Bewerbung mit allen geforderten Unterlagen bei der Hochschule eingeht. Die Anzeige von fehlenden Unterlagen im Bewerbungsportal stellt ein Serviceangebot der Hochschule dar. Die Hochschule übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben. Darüber hinaus kann nicht sichergestellt werden, insbesondere wenn Sie sich zum Ende der Frist bewerben, dass Ihre Bewerbung vor Ende der Nachreichfrist bearbeitet wird. Bei technischen Problemen mit der Onlinebewerbung wenden Sie sich bitte an [email protected]. Fragen zu Zugangsvoraussetzungen und zum Zulassungs- und Vergabeverfahren beantwortet das Studienbüro der Hochschule. Wenn Sie Fragen zu den einzelnen Studiengängen haben, wenden Sie sich bitte an die Zentrale Studienberatung. Adressen und Telefonnummern finden Sie im Kapitel 7. 4 1 INFORMATIONEN ZU VORAUSSETZUNGEN UND ZUR BEWERBUNG FÜR EIN HÖHERES FACHSEMESTER Studienplätze in einem höheren Semester werden an Bewerber vergeben, die die Voraussetzungen zur Einstufung und Aufnahme in ein höheres Fachsemester erfüllen. Es müssen Vorstudienzeiten in einem vorherigen Studiengang und entsprechende Leistungen vorgelegt werden, die kompatibel und damit anerkennbar zu dem gewünschten Studiengang sind. Dies bedeutet, eine Bewerbung für ein höheres Fachsemester hat keine Aussicht auf Erfolg, wenn Sie nicht spätestens zum Ende der Bewerbungsfrist (ausreichend) Studien- und Prüfungsleistungen nachweisen können. Eine Ausnahme ist der Bachelorstudiengang Media: Conception & Production. Bei diesem Studiengang ist auch ohne Vorstudienzeiten bei Vorliegen einer einschlägigen Ausbildung ein Einstieg im dritten Semester möglich. Beachten Sie hierzu die Information im Kapitel 1.1. Die Stellung eines Antrages auf Zulassung bzw. Immatrikulation in ein erstes Fachsemester ist selbstverständlich auch möglich, sofern Ihr Wunschstudiengang zum Bewerbungssemester im ersten Fachsemester angeboten wird. Das endgültige nicht Bestehen an einer anderen Hochschule bzw. in einem anderen Studiengang an der Hochschule RheinMain schließt eine Bewerbung für ein erstes oder höheres Fachsemester nicht aus. Die Bewerbung erfolgt auf ein bestimmtes Fachsemester. Auf Grund der von Ihnen bereits erbrachten Leistungen geben Sie an, in welchem Fachsemester welches Studienganges und welcher Prüfungsordnung Sie ein Weiterstudium anstreben. Sollte eine Einstufung aus Sicht des Prüfungsausschusses des Studienganges in das von Ihnen gewünschte Fachsemester nicht möglich sein, so wird geprüft, ob Ihnen ein Weiterstudium in einem anderen höheren Fachsemester (evtl. auch in einer anderen Prüfungsordnung) angeboten werden kann. D.h., Sie müssen pro Studiengang nur einen Antrag für ein bestimmtes höheres Fachsemester abgeben und sich nicht beispielweise für ein viertes, drittes und zweites Semester bewerben. Dies gilt auch bei einer Namensänderung des Studiengangs oder einer Prüfungsordnungsänderung. Die endgültige rechtsverbindliche Anerkennung von Vorleistungen erfolgt nach der Einschreibung durch den Prüfungsausschuss bzw. die zuständige Person des aufnehmenden Studienganges. Bitte beachten Sie, sollte eine Einstufung in ein höheres Fachsemester nicht möglich sein, erhalten Sie nicht automatisch ein Zulassungsangebot für ein erstes Fachsemester. D.h., ziehen Sie auch einen Studienbeginn im ersten Fachsemester in Betracht, sollten Sie sich zusätzlich für ein erstes Fachsemester bewerben bzw. einen Immatrikulationsantrag stellen. Bitte beachten Sie, dass mit der Immatrikulation in das im Antrag genannte Fachsemester kein Anspruch auf Belegung und Teilnahme an den Vorlesungen und Prüfungen in anderen Fachsemestern verbunden ist. Die Anerkennung von Vorleistungen ist in der Regel erst in dem Semester möglich, in dem die Lehrveranstaltungen und Prüfungen des entsprechenden Studienganges in der aktuellen Prüfungsordnung angeboten werden. 1.1 Zugangsvoraussetzungen und Prüfungsordnungen der Studiengänge Durch Änderungen von Prüfungsordnungen können für unterschiedliche Fachsemester eines Studienganges verschiedene Zugangsvoraussetzungen und Regelungen zum Studium gelten. Die unter www.hs-rm.de/studienangebot veröffentlichten Informationen zu einem Studiengang beziehen sich immer nur auf die aktuelle Prüfungsordnungsversion für einen Studiengang, die für eine Bewerbung für ein erstes Fachsemester relevant ist. Sie sind also ggf. für Ihre Bewerbung für ein höheres. Fachsemester nicht zutreffend, wenn es eine umfassende Änderung der Prüfungsordnung gab. So kann es sein, dass die neue Prüfungsordnung für den Studiengang kein Vorpraktikum vorsieht, die für ein höheres Fachsemester relevante frühere Prüfungsordnung aber sehr wohl. Bewerben Sie sich in diesem Fall für ein höheres Fachsemester und erbringen mit Ihrer Bewerbung keinen Nachweis des geforderten Vorpraktikums, wird Ihr Antrag abgelehnt. Eine Übersicht der für einen Studiengang geltenden Prüfungsordnungen mit den jeweiligen zusätzlichen Zugangsvoraussetzungen, die zu einem Fachsemester vorliegen und nachgewiesen werden müssen, finden Sie unten. Die Studiengänge sind gruppiert nach Bachelorstudiengängen mit 5 zusätzlichen Zugangsvoraussetzungen, Bachelorstudiengängen voraussetzungen und Masterstudiengängen. ohne zusätzliche Zugangs- Die benötigten allgemeinen Nachweise (wie z.B. Hochschulzugangsberechtigung) sowie für einzelne Studiengänge geforderte spezielle formelle Nachweise (z.B. Modulhandbuch) finden Sie in Kapitel 1.3. Hilfestellung zum Lesen der unten stehenden Informationen am Beispiel Bachelor Architektur: Der Zusatz „NC“ bedeutet, dass es für den Studiengang eine Zulassungsbeschränkung gibt (weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in Kapitel 2). Die Angabe (WS/SS) sagt Ihnen, dass der Studiengang sowohl zum Wintersemester als auch zum Sommersemester im 1. Fachsemester startet. Sie können ersehen, dass für den Studiengang zwei Prüfungsordnungen (PO) relevant sind. Die neueste PO ist die Prüfungsordnungsversion 2015, die erstmalig zum Sommersemester 2015 gestartet ist, also zum Sommersemester 2015 erstmals im 1. Fachsemester angeboten wurde. Im Sommersemester 2016 ist das höchste Fachsemester in dieser Prüfungsordnung also das 3. Fachsemester. Die Vorgänger PO ist die Version 2008. Die Angabe „letztmalig gestartet zum WS 2014/15“ bedeutet, dass der Studiengang im Wintersemester 2014/15 letztmalig nach den Regelungen der PO 2008 im 1. Fachsemester angeboten wurde. Die Angabe (1. bis 3. FS) in Bezug auf die PO 2015 bzw. (4. - 6. FS) in Bezug auf die PO 2008 sagt Ihnen, auf welche Fachsemester Sie sich für das Bewerbungssemester für einen Studiengang bewerben und eingestuft werden können sowie welche Voraussetzungen für dieses Semester gelten. So bedeutet die Angabe „Fachsemester 2: mind. 4 der 8 Wochen Vorpraktikum (siehe Praktikumsordnung)“, dass für eine Bewerbung bzw. Einstufung in das 2. Fachsemester mind. 4 Wochen des 8-wöchigen Vorpraktikums nachgewiesen werden müssen. Für die Fachsemester 3 - 7 müsste das gesamte Vorpraktikum im Umfang von 8 Wochen nachgewiesen werden. Da die PO jedoch erst zum Sommersemester 2015 gestartet ist, gibt es für dieses Bewerbungssemester die Fachsemester 4 - 7 in dieser Prüfungsordnung noch nicht. Die Angabe in Klammern „1. bis 3. FS“ hinter dem Studiengang bzw. der Prüfungsordnungsversion nennt Ihnen die Fachsemester (FS) für die Sie sich im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für das SS 2016 nach einer Prüfungsordnungsversion bewerben können. D.h. für eine Einstufung in das Fachsemester 4 oder höher müssen Sie im Beispielfall Architektur die Anforderungen der Vorgängerprüfungsordnung erfüllen; in diesem Fall also die der Prüfungsordnungsversion 2008. Die Prüfungsordnungen finden Sie online (Praktikumsordnung und Zulassungsrichtlinien befinden sich als Anlage zur Prüfungsordnung in der Regel am Ende der PO, zum Teil gibt es eigene Zulassungssatzungen) unter http://www.hs-rm.de/hochschule/service-einrichtungen/geschaeftsstellepruefungswesen/index.html sortiert nach Fachbereichen. Die Angabe „AM Nr. XXX“ steht für Amtliche Mitteilung Nummer XXX und hilft Ihnen die richtige Prüfungsordnung schneller zu finden. Sollten bei einer Prüfungsordnung mehrere Amtliche Mitteilungen genannt sein, so handelt es sich bei den zusätzlichen Angaben um Änderungen der PO. Sofern ein Studiengang nicht eingestellt wurde, finden Sie die Zugangsvoraussetzungen der aktuellsten Prüfungsordnung (im Beispiel Bachelor Architektur also die der PO 2015) auch unter www.hs-rm.de/studienangebot. Ergänzend finden Sie auch auf der jeweiligen Fachbereichsseite (http://www.hs-rm.de/hochschule/fachbereiche/index.html) Informationen zum Studiengang, teilweise auch zu Vorgängerprüfungsordnungen. Sollten Sie sich unsicher sein, welche Voraussetzungen Sie für ein Fachsemester erfüllen müssen, können Sie sich selbstverständlich gerne an das Studienbüro wenden. 6 Bachelorstudiengänge mit zusätzlichen Zugangsvoraussetzungen Bachelor Architektur (NC; WS/SS) PO 2015 (AM Nr. 319) (erstmalig gestartet zum SS 2015) (1. bis 3. FS) Fachsemester 2: mind. 4 der 8 Wochen Vorpraktikum (siehe Praktikumsordnung) Fachsemester 3 – 7: 8 Wochen Vorpraktikum (siehe Praktikumsordnung der PO) PO 2008 (AM Nr. 169) (letztmalig gestartet zum WS 2014/15) (4. - 6. FS) Für alle höheren Fachsemester: 8 Wochen Vorpraktikum (entweder einmal 8 Kalenderwochen oder zweimal 4 Kalenderwochen) in Betrieben des Bauhauptgewerbes, Architektur- oder Ingenieurbüros, äquivalenten Planungsabteilungen der Bauindustrie oder geeigneten Planungsbehörden. Einschlägige Ausbildungsberufe können anerkannt werden (siehe Prüfungsordnung). Bachelor Bauingenieurwesen (WS/SS; PO 2010 (AM Nr. 207, 218)) (alle FS) Für alle höheren Fachsemester: 8 Wochen Vorpraktikum (siehe Praktikumsordnung). Diplom BIS Elektrotechnik (NC; WS; PO 1999) (2., 4., 6., 8. FS) Für alle höheren Fachsemester: Abschluss als Techniker oder Meister; mind. sechsmonatige Berufserfahrung als Techniker oder Meister; ein mind. halbtags ausgeübtes entsprechendes berufsbegleitendes Beschäftigungsverhältnis. Bachelor BIS-Maschinenbau (NC; WS; PO 2013 (AM Nr. 239, 270, 346)) (2., 4., 6., 8. FS) Für alle höheren Fachsemester: Abschluss als Techniker oder Meister in einem maschinenbaunahen Fach; studienbegleitende einschlägige Berufstätigkeit als Techniker oder Meister. Bachelor Innenarchitektur PO 2014 (AM Nr. 280, 354, 353 Zulassungssatzung) (WS/SS; erstmalig gestartet zum WS 2014/15) (1. - 4. FS) Ab dem 3. Fachsemester: 6 Wochen abgeleistetes Vorpraktikum (siehe Zulassungssatzung für genaue Praktikumsanforderungen). PO 2009 (AM Nr. 154, 294, 316) (WS; letztmalig gestartet zum WS 2013/14) (6. FS) Für alle höheren Fachsemester: Künstlerische Begabtenprüfung, die Anerkennung der Prüfung an einer anderen Hochschule oder Anerkennung durch ein Fachgespräch ist möglich. Informationen zur künstlerischen Begabtenprüfung www.hs-rm.de/begabtenpruefunginnenarchitektur. Zur Anmeldung der Bachelor Thesis: 8 Wochen Vorpraktikum (siehe Prüfungsordnung). Bachelor Insurance and Finance (AIS) (NC; WS; PO 2013 (AM Nr. 227)) (2., 4., 6. FS) Für alle höheren Fachsemester: Ausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Unternehmen. Bachelor Internationales Wirtschaftsingenieurwesen (WS) PO 2014 (AM Nr. 276) (erstmalig gestartet zum WS 2014/15) (2. und 4. FS) Für alle höheren Fachsemester: Englisch auf Niveau B1; Französisch, Russisch oder Spanisch A 2 Niveau (siehe auch Anlage Sprachvoraussetzungen der PO). Ab dem 3. Fachsemester: 8 Wochen abgeleistetes Vorpraktikum (siehe Prüfungsordnung). PO 2011 (AM Nr. 188, 200) (letztmalig gestartet zum WS 2013/14) (6. und 8. FS) Für alle höheren Fachsemester: Englisch auf Niveau B2 Fachsemester 2: mindesten 6 Wochen Vorpraktikum (siehe Prüfungsordnung) Ab dem 3. Fachsemester: 12 Wochen abgeleistetes Vorpraktikum (6 Wochen technisch und 6 Wochen kaufmännisch) (siehe Prüfungsordnung). 7 Bachelor Kommunikationsdesign (WS/SS) PO 2014 (AM Nr. 267) (erstmalig gestartet zum SS 2014) (1. - 5. FS) Für alle höheren Fachsemester: Künstlerische Begabtenprüfung, die Anerkennung der Prüfung an einer anderen Hochschule ist möglich am dritten Tag der künstlerischen Begabtenprüfung unter Vorstellung einer Mappe. Informationen zur künstlerischen Begabtenprüfung www.hs-rm.de/begabtenpruefung-kommunikationsdesign. PO 2011 (AM Nr. 185) (letztmalig gestartet zum WS 2013/14) (6. – 7. FS) Für alle höheren Fachsemester: Künstlerische Begabtenprüfung, die Anerkennung der Prüfung an einer anderen Hochschule ist möglich am dritten Tag der künstlerischen Begabtenprüfung unter Vorstellung einer Mappe. Informationen zur künstlerischen Begabtenprüfung www.hs-rm.de/begabtenpruefung-kommunikationsdesign. Bachelor Kooperatives Ingenieurstudium Elektrotechnik (WS) PO 2014 (AM Nr. 284) (erstmalig gestartet zum WS 2014/15) (2. und 4. FS) Für alle höheren Fachsemester: Ausbildungsvertrag mit Kooperationsunternehmen bzw. wenn die Berufsausbildung bereits abgeschlossen ist, eine geregelte Praxistätigkeit im Metall-, Elektro- oder in einem vergleichbaren Bereich (siehe Prüfungsordnung). PO 2009 (AM Nr. 206) (letztmalig gestartet zum WS 2013/14) (6. und 8. FS) Für alle höheren Fachsemester: Ausbildungsvertrag mit Kooperationsunternehmen bzw. auf Antrag können auch Bewerber aufgenommen werden, die bereits vor Aufnahme des Studiums eine entsprechende Berufsausbildung abgeschlossen haben (siehe Prüfungsordnung). Bachelor Kooperatives Ingenieurstudium Systems Engineering (WS; PO 2012 (AM Nr. 205)) (2., 4., 6., 8. FS) Für alle höheren Fachsemester: Ausbildungsvertrag über eine IHK-/HK-konforme Berufsausbildung im Metall- oder Elektrobereich in einem Partnerunternehmen. Bei schon abgeschlossener Ausbildung genügt ein Mitarbeiter/-Praktikantenvertrag für die Dauer der ersten 5 Semester (siehe Prüfungsordnung). Bachelor Maschinenbau (WS/SS) PO 2014 (AM Nr. 255, 345, 358, 357 Zulassungssatzung) (erstmalig gestartet zum SS 2014) (1. - 5. FS) ab dem 3. Fachsemester: 12 Wochen abgeleistetes Vorpraktikum (siehe Zulassungssatzung für genaue Praktikumsanforderungen) PO 2007 (AM Nr. 99, 134) (letztmalig gestartet zum WS 2013/14) (6. - 7. FS) 12 Wochen Vorpraktikum müssen zur Anmeldung für die Berufspraktische Tätigkeit (i.d.R. im 7. Fachsemester) nachgewiesen werden. Bachelor Media: Conception & Production (NC; WS/SS); PO 2016 (3. FS) - Kenntnisse der englischen Sprache auf dem Niveau B1 gemäß dem Common European Framework of Reference for Languages (CEFR). Der Nachweis kann bei mindestens 6 Jahren Schulenglisch durch eine mindestens ausreichende Note (4,0) in den Zeugnissen des letzten Schuljahres erbracht werden. Alternativ hat der Sprachnachweis anhand einer standardisierten Sprachprüfung zu erfolgen. Nähere Informationen zu den anerkannten standardisierten Sprachprüfungen finden sich auf den Seiten des Sprachenzentrums der Hochschule RheinMain (www.hs-rm.de/sprachen => Sprachnachweise für BewerberInnen). - Auch ohne anerkennungsfähige Vorstudienleistungen ist eine Bewerbung für das 3. Fachsemester möglich, wenn eine einschlägige Ausbildung absolviert wurde, die im 8 Umfang von 60 ECTS-Punkten anerkannt werden kann, so dass der Studieneinstieg direkt im 3. Fachsemester erfolgt. Folgende Ausbildungen sind einschlägig ohne dass eine Einzelfallprüfung der Ausbildung erforderlich ist: Mediengestalter/-in Bild/Ton (IHK), Mediengestalter/-in Digital und Print (IHK), Fachkräfte für Veranstaltungstechnik (IHK), Veranstaltungskaufleute (IHK), Kaufleute für Marketingkommunikation (IHK), Kaufleute für audiovisuelle Medien (IHK) oder Medienkaufleute Digital und Print (IHK), Film- und Videoeditor/in (IHK), Berufskolleg Gestaltungstechnische/r Assistent/in und Berufskolleg Foto- und medientechnische/r Assistent/in. Der Nachweis der Ausbildung ist durch das Ausbildungszeugnis zu erbringen oder wenn die Ausbildung bereits abgeschlossen wurde aber das Zeugnis noch nicht vorliegt, durch eine Bescheinigung der IHK/HK aus der hervorgeht, dass die Ausbildung erfolgreich beendet wurde. Sofern die Ausbildung zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht abgeschlossen ist, muss mit der Bewerbung eine Bescheinigung der Industrie- bzw. Handwerkskammer vorgelegt werden, dass die Ausbildung bei einer Bewerbung für ein Sommersemester bis zum 31.01. und bei einer Bewerbung für ein Wintersemester bis zum 31.07. abgeschlossen sein wird. Sobald die Ausbildung abgeschlossen ist, reichen Sie hierüber bitte schnellstmöglich einen Nachweis nach. Andere Medienausbildungen sind ebenfalls anerkennungsfähig, wenn sie vergleichbare Kompetenzen zu den ersten zwei Semestern des Studienganges vermittelt haben. Dies ist der Fall, wenn die Ausbildung Ausbildungsanteile aus folgenden sieben Kompetenzfeldern enthält: Mediengestaltung, Medienkonzeption, Medientechnologie, Medienproduktion, Medienpostproduktion, Interdisziplinäre Kompetenzen, Medienberufliche Praxis. Dies wird im Einzelfall im Rahmen der Bewerbung durch die Zulassungskommission geprüft. Hierzu müssen zusätzlich zu dem oben genannten geforderten Nachweis der Ausbildung mit der Bewerbung folgende Unterlagen eingereicht werden: Offizielle Ausbildungspläne / Beschreibungen der Lehrinhalte, Nachweis praktischer Tätigkeiten und Kontaktinformationen zur Berufsschule und zum Ausbildungsbetrieb. Wenn z.B. bei einer schulischen Ausbildung kein ausreichender praktischer Teil (mind. 12 Wochen entsprechend dem praktischen Teil des 2. Semesters des Studienganges) nachgewiesen werden kann, ist eine Einstufung in das 3. Fachsemester nicht möglich. Sollte es Ihrer Ausbildung nur am praktischen Teil mangeln, können Sie diesen durch ein geeignetes Praktikum im Medienbereich vor Studienbeginn ersetzen und sich mit diesem zusätzlichen Nachweis auf eine Einstufung in das 3. Fachsemester bewerben. In diesem Fall sollten Sie sich unbedingt mit dem Studiengang Prof. Claudia Aymar ([email protected]), Prof. Wolfgang Schiffler ([email protected]) oder Prof. Böttrich ([email protected]) in Verbindung setzen um abzusprechen, welches Praktikum geeignet wäre. Wird z.B. bei einer Bewerbung mit Hochschulzugangsberechtigung und vorliegenden Prüfungsleistungen an einem anderen Studiengang kein ausreichender praktischer Teil (mind. 12 Wochen entsprechend dem praktischen Teil des 2. Semesters des Studienganges) nachgewiesen, ist eine Einstufung in das 3. Fachsemester nicht möglich. Für das Sommersemester 2016 ist im Übrigen eine Zulassung für das 2. Fachsemester ausgeschlossen, weil dieses noch nicht angeboten wird. PO 2013 (AM Nr. 233) (4. bis 6. FS) Abgeschlossene Ausbildung in den Berufen Mediengestalter/-in Bild/Ton (IHK), Mediengestalter/-in Digital und Print (IHK), Fachkräfte für Veranstaltungstechnik (IHK), Veranstaltungskaufleute (IHK), Kaufleute für Marketingkommunikation (IHK), Kaufleute für audiovisuelle Medien (IHK) oder Medienkaufleute Digital und Print (IHK), Film- und Videoeditor/in (IHK), Berufskolleg Gestaltungstechnische/r Assistent/in und Berufskolleg Foto- und medientechnische/r Assistent/in. Bachelor Medientechnik (WS/SS) PO 2015 (AM Nr. 315) (erstmalig gestartet zum SS 2015) (1. bis 3. FS) Keine zusätzlichen Zulassungsvoraussetzungen. PO 2013 (AM Nr. 241) (erstmalig gestartet zum WS 2013/14; letztmalig gestartet zum WS 2014/15) (4. - 6. FS) 9 Ab dem 3. Fachsemester: 8 Wochen abgeleistetes Vorpraktikum (siehe Prüfungsordnung). PO 2009 (AM Nr. 156) (letztmalig gestartet zum SS 2013) (7. FS) Für die Anmeldung zur berufspraktischen Tätigkeit (i.d.R. im 5. Fachsemester) müssen 8 Wochen Grundpraktikum nachgewiesen und anerkannt sein. Bachelor Soziale Arbeit (BASA-Online) (NC; WS/SS) PO 2015 (AM Nr. 304) (erstmalig gestartet zum SS 2015) (1. bis 3. FS) Für alle höheren FS: mind. 3-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit von mind. 15 Stunden pro Woche im sozialen Bereich; studienbegleitende Berufstätigkeit im sozialen Bereich von mind. 15 Stunden pro Woche (Nachweis darf nicht älter als ein halbes Jahr sein) (siehe Prüfungsordnung). PO 2008 (AM Nr. 120) (letztmalig gestartet zum WS 2014/15) (4. - 8. FS) Für alle höheren FS: mind. 3-jährige einschlägige berufliche Tätigkeit von mind. der Hälfte der ortsüblichen Wochenarbeitszeit einer vollen Stelle im sozialen Bereich; studienbegleitende Berufstätigkeit im sozialen Bereich von mehr als 15 Stunden pro Woche (siehe Prüfungsordnung). Bachelor Soziale Arbeit Teilzeit (NC; WS/SS; PO 2015 (AM Nr. 327) (FS 1 - 14) Für alle höheren FS: Nachweis, dass ein Vollzeitstudium aufgrund von Erwerbstätigkeit, wegen der Betreuung von Angehörigen, wegen einer sich auf das Studium auswirkenden Behinderung oder chronischen Erkrankung oder aus einem vergleichbaren wichtigen Grund nicht betrieben werden kann. Die Erwerbstätigkeit ist im Regelfall durch ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis im Umfang von mindestens 14 und höchstens 28 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit nachzuweisen. Eine Betreuung von Angehörigen liegt im Regelfall bei der Erziehung eines Kindes nach § 25 Abs. 5 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes im Alter von bis zu zehn Jahren oder der nachgewiesenen Pflege von nahen Angehörigen mit Zuordnung zu einer Pflegestufe nach § 15 Abs. 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch - Soziale Pflegeversicherung - vor. Eine Behinderung oder chronische Erkrankung ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, die eine Beurteilung ermöglicht, dass ein ordnungsgemäßes Vollzeitstudium ausgeschlossen ist. Hinsichtlich der genauen Anforderung an die Nachweise beachten Sie das Kapitel 1.5 des Informationsdokumentes für zulassungsbeschränkte Studiengänge. Bitte beachten Sie, dass der Nachweis auch jährlich zur Rückmeldung erbracht werden muss. D.h., wird er nicht erbracht, werden Sie exmatrikuliert. Bachelorstudiengänge ohne zusätzliche Zugangsvoraussetzungen Bachelor Angewandte Informatik (WS; PO 2010 (AM Nr. 117, 159, 180)) (2., 4., 6. FS) Bachelor Angewandte Mathematik (WS) PO 2015 (AM Nr. 337, 330 Zulassungssatzung) (erstmalig gestartet zum WS 2015/16) (2. FS) PO 2013 (AM Nr. 246, 338) (letztmalig gestartet zum WS 2014/15) (4. und 6. FS) Bachelor Bildung in Kindheit und Jugend (NC; WS; PO 2013 (AM Nr. 234) (2., 4., 6. FS) Bachelor Business Administration (WS/SS; PO 2012 (AM Nr. 125, 210,289)) (alle FS) Für alle höheren Fachsemester: Äquivalenzliste zur Dokumentation erbrachter Studienleistungen an vorherigen Hochschulen. Diese Datei wird auf den Informationsseiten des Studienganges zum Download zur Verfügung gestellt. http://www.hsrm.de/wbs/studieren/business-administration/pruefungs-undstudienleistungen/pruefungsordnungen > Downloads & Formulare > Sonderfall “Wechsel von extern in den Studiengang“. 10 Bachelor Business & Law in Accounting a. Taxation (NC; WS/SS) PO2016 (AM Nr. noch nicht veröffentlicht) (1. FS) PO 2010 (AM Nr. 130, 209, 290)) (2. – 8. FS) Bachelor Elektrotechnik (WS/SS) PO 2013 (AM Nr. 253, 271, 356; 355 Zulassungssatzung) (erstmalig gestartet zum WS 13/14) (1. - 6. FS) PO 2006 Informations- & Elektrotechnik (AM Nr. 148) (letztmalig gestartet zum SS 2013) (7. FS) Bachelor Gesundheitsökonomie (NC; WS/SS; PO 2013 (AM Nr. 229, 310)) (1. - 6. FS) Bachelor Immobilienmanagement (NC; WS; PO 2013 (AM Nr. 245)) (2., 4., 6. FS) Bachelor International Management (NC; WS/SS) PO 2016 (AM Nr. noch nicht veröffentlicht) (1. FS) PO 2010 Studiengangsname: Intern. Business Administration (AM Nr. 131, 291)) (2. – 8. FS) Für alle höheren Fachsemester: Äquivalenzliste zur Dokumentation erbrachter Studienleistungen an vorherigen Hochschulen. Diese Datei wird auf den Informationsseiten des Studienganges zum Download zur Verfügung gestellt. http://www.hsrm.de/wbs/studieren/business-administration/pruefungs-undstudienleistungen/pruefungsordnungen > Downloads & Formulare > Sonderfall “Wechsel von extern in den Studiengang“ sowie Modulhandbuch. Bachelor Interdisziplinäre Ingenieurwissenschaften (WS/SS) PO 2015 (AM Nr. 349, 329 Zulassungssatzung) (erstmalig gestartet zum WS 2015/16) (1. und 2. FS) PO 2014 (AM Nr. 266, 350) (voraussichtlich letztmalig gestartet zum SS 2015) (3. - 5. FS) Bachelor Insurance and Finance (NC; WS/SS; PO 2010 (AM Nr. 132, 211, 292)) (alle FS) Bachelor Media Management (NC; WS/SS) PO 2013 (AM Nr. 249, 273, 311) (erstmalig gestartet zum WS 2013/14) (1. - 6. FS) Bachelor Medieninformatik (NC; WS) PO 2015 (AM Nr. 335, 328 Zulassungssatzung) (erstmalig gestartet zum WS 2015/16) (alle FS) Bachelor Physikalische Technik (WS/SS; PO 2010 (AM Nr. 198, 334) (alle FS) Bachelor Soziale Arbeit (NC; WS/SS, PO 2012 (AM Nr. 208, 235,312)) (alle FS) Bachelor Umwelttechnik (WS/SS; PO 2011 (AM Nr. 187)) (alle FS) Bachelor Wirtschaftsinformatik (NC; WS; PO 2013 (AM Nr. 230, 293, 300, 317)) (2., 4., 6. FS) Masterstudiengänge Jeder Masterstudiengang fordert bestimmte Zulassungsvoraussetzungen (z.B. einen grundständigen Studienabschluss im Studiengang xy oder vergleichbar, eine Mindestnote, Sprachkenntnisse etc.). Die Zulassungsvoraussetzungen finden sich in der Regel in der Zulassungsrichtlinie (Anlage der Prüfungsordnung) oder in einer eigenständigen Zulassungssatzung. Die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen müssen Sie durch geeignete Nachweise in Ihren Bewerbungsunterlagen nachweisen. Aufgrund des Umfangs und der Vielzahl von Zulassungsvoraussetzungen für Masterstudiengänge werden diese hier nicht aufgeführt. Bitte ziehen Sie die jeweilige Prüfungsordnung bzw. Zulassungssatzung zu Rate. Ist für einen Studiengang nur eine Prüfungsordnung angegeben, so gibt es nur eine aktuelle Prüfungsordnungsversion. D.h., Sie finden die Zulassungsvoraussetzungen auch 11 in Kurzform unter www.hs-rm.de/studienangebot beim jeweiligen Studiengang. Im Übrigen wird auf die Anleitung zum Lesen der unten stehenden Informationen auf Seite 6 verwiesen. Master Angewandte Mathematik (WS/SS) PO 2015 (AM Nr. 339, Nr. 331 Zulassungssatzung) (erstmalig gestartet zum WS 2015/16) (1. Und 2.FS) PO 2013 (AM Nr. 248, 340, 344) (letztmalig gestartet zum SS 2015) (3. - 4. FS) Master Angewandte Physik (WS/SS; PO 2010 (AM Nr. 197)) (alle FS) Master Architektur | Bauen mit Bestand (WS/SS) PO 2014 (AM Nr. 286, Nr. 347; Nr. 332 (Zulassungssatzung)) (erstmalig gestartet zum WS 2014/15) (1. bis 4. FS) Master Berufsintegriertes Masterstudium Product Development and Manufacturing (WS/SS) PO 2016 (erstmalig gestartet zum SS 2016) (1.-4. FS) Master Berufsintegriertes Wirtschaftsingenieurwesen (WS/SS; PO 2014 (AM Nr. 269)) (alle FS.) Master Bio- und Umwelttechnik (WS/SS) PO 2015 (AM Nr. 325) (erstmalig gestartet zum WS 2015/16) (1. und 2. FS) PO 2009 Bio- u. Umweltverfahrenstechnik (AM Nr. 152, 325) (letztmalig gestartet zum SS 15) ( 3. FS) Master Business & Law in Accounting and Taxation (WS/SS) PO2016 (AM Nr. noch nicht veröffentlicht) (1. FS) PO 2010 (AM Nr. 130, 209, 290)) (2. FS) Master Controlling & Finance (WS/SS) PO2016 (AM Nr. noch nicht veröffentlicht) (1. FS) PO 2010 (AM Nr. 125, 210, 289)) (2. bis 4. FS) Master Fahrzeugentwicklung und Produktionsplanung (WS/SS; PO 2013 (AM Nr. 257) (alle FS) Master Informatik (WS/SS; PO 2010 (AM Nr. 118, 160, 186)) (alle FS) Master Innenarchitektur (WS) PO 2014 (AM Nr. 282) (erstmalig gestartet zum WS 2014/15) (2. und 4. FS) Master Insurance and Finance (WS/SS; PO 2010 (AM Nr. 132, 211, 292) (2. bis 4. FS) Master International Management (WS/SS) PO2016 (AM Nr. noch nicht veröffentlicht) (1. FS) PO 2010 Studiengangsname Intern. Business Administration (AM Nr. 131, 291) (2. FS) Master Konstruktiver Ingenieurbau (WS/SS; PO 2010 (AM Nr. 123, 189)) (alle FS) Master Management im Gesundheitswesen (WS; PO 2014 (AM Nr. 275)) (2. und 4. FS) Master Media & Communications Technology (WS/SS; PO 2013 (AM Nr. 243, 321, 351)) (alle FS) Master Media & Design Management (NC; WS; PO 2013 (AM Nr. 251, 272, 288)) (2. und 4. FS) Master Sales and Marketing Management(WS/SS) PO 2016 (AM Nr. noch nicht veröffentlicht) (1. FS) PO 2010 (Studiengangsname Sales & Marketing) (AM Nr. 125, 210, 289)) (2. bis 4. FS) Master Soziale Arbeit und Bildung (SS; PO 2014 (AM Nr. 265)) (1., 3., 5. FS) 12 Master Umweltmanagement u. Stadtplanung in Ballungsräumen (WS/SS; PO 2009 (AM Nr. 112)) (alle FS) 1.2 Der Antrag auf Zulassung Bitte überprüfen Sie nach der Eingabe der Daten Ihre Angaben auf dem Zulassungsantrag sorgfältig und vergessen Sie nicht Ihre Unterschrift. Sollten Sie auf dem Ausdruck fehlerhafte Angaben entdecken, verbessern Sie diese bitte gut sichtbar (nicht in rot). Auf der Internetseite der Hochschule haben Sie die Möglichkeit den Eingang und Bearbeitungsstand Ihrer Bewerbung zu verfolgen. Nur dort werden fehlende Antragsunterlagen gekennzeichnet. Eine schriftliche Benachrichtigung erfolgt nicht! (vgl. hierzu auch die Vorbemerkungen) Falls Sie nach der Absendung Ihres Zulassungsantrages feststellen, dass Sie eine Angabe nicht oder nicht ordnungsgemäß belegt haben, kann die Hochschule diese Angabe nur berücksichtigen, wenn Sie den entsprechenden Nachweis unter Angabe des Studienganges, Ihres vollständigen Namens und Ihrer Bewerbernummer rechtzeitig nachreichen. Für die Zulassung in ein höheres Fachsemester ist für jeden angestrebten Studiengang jeweils ein Zulassungsantrag mit allen benötigten Nachweisen einzureichen. Pro Studiengang muss nur ein Antrag auf ein spezielles Fachsemester eingereicht werden. Sollte eine Einstufung aus Sicht des Prüfungsausschusses des Studienganges in das von Ihnen gewünschte Fachsemester nicht möglich sein, so wird geprüft, ob Ihnen ein Weiterstudium in einem anderen höheren Fachsemester (evtl. auch in einer anderen Prüfungsordnung) angeboten werden kann. Sofern für niedrigere Fachsemester als für das Fachsemester auf das Sie sich beworben haben, andere Zulassungsvoraussetzungen gelten und Sie für diese Nachweise erbringen können, sollten Sie diese Nachweise auf jeden Fall mit einreichen. Nur so kann Ihnen auch ein Studienplatz in einem niedrigeren Fachsemester angeboten werden, wenn eine Einstufung in das von Ihnen beantragte Fachsemester nicht möglich ist. 1.3 Unterlagen und Nachweise 1.3.1 Anlagen für die Bewerbung für Bachelorstudiengänge Allgemeine Anlagen: • • • • Hochschulzugangsberechtigung o (Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, Zeugnis der Fachhochschulreife, Meisterprüfungszeugnis oder berufliche Qualifikation, die zum Studium berechtigt) o Bei ausländischen Bewerbern/innen die entsprechenden Zugangsberechtigungen und der Nachweis Ihrer vorhandenen Deutschkenntnisse (DSH-2 o. vergleichbar). Nachweis über sämtliche Studienzeiten an einer Hochschule Nachweis der Leistungen, die in diesen Studienzeiten erworben wurden und auf die sich Ihre Bewerbung für ein höheres Fachsemester stützt. Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang ggf. weitere Ihre Chancen verbessernde Nachweise (siehe Kapitel 2) 13 Studiengangspezifische Anlagen: • • • • • 1.3.2 Modulhandbuch mit der Studien- und Prüfungsordnung für die Studiengänge Bildung in Kindheit und Jugend, Gesundheitsökonomie, International Business Administration, Soziale Arbeit, Soziale Arbeit Teilzeit und Soziale Arbeit BASA-Online (bevorzugt in elektronischer Form). Ausgefüllte Äquivalenzliste für den Studiengang Business Administration und International Business Administration mit Gegenüberstellung der bisher erbrachten Leistungen zu den Anforderungen des Studienganges. Diese Datei wird auf den Informationsseiten des Studienganges zum Download zur Verfügung gestellt. http://www.hsrm.de/wbs/studieren/business-administration/pruefungs-undstudienleistungen/pruefungsordnungen > Downloads & Formulare > Sonderfall “Wechsel von extern in den Studiengang“ Ggf. der Nachweis zusätzlicher spezieller Zulassungsvoraussetzungen wie z.B. Praktika, Sprachkenntnisse, Arbeitsverträge etc.. Siehe Kapitel 1.1. für die Anforderungen Ihres Studienganges. Sollten für Ihren Studiengang Sprachvoraussetzungen nachzuweisen sein, so beachten Sie bitte die Informationen zu den Anforderungen an den Sprachnachweis unter http://www.hsrm.de/hochschule/service-einrichtungen/sprachenzentrum/sprachnachweise-fuerbewerberinnen/index.html. Sollten Sie ein berufspraktisches Semester / studienbezogene Praktika abgeleistet haben, reichen Sie bitte Nachweise hierüber mit ein. Dies könnte unter Umständen zu einer höheren Einstufung führen. Anlagen für die Bewerbung für Masterstudiengänge Allgemeine Anlagen: • • • • • • Zeugnis des ersten einschlägigen berufsqualifizierenden Studienabschlusses (z.B. Bachelor oder Diplom) mit Angabe der Gesamtnote. Manche Studiengänge verlangen den Nachweis des ECTS-Grades. Der ECTS-Grade gibt die Position der Absolventinnen und Absolventen in einer Rangfolge nach Klassen an. Demnach erhalten z.B. die besten 10 % ECTS-Grade A, die nächsten 25 % ECTS-Grade B usw.. Wenn der ECTS-Grade nicht aus dem Zeugnis hervorgeht, ist dieser in der Regel entweder auf dem Diploma Supplement oder auf dem Transcript of Records zu finden. Sollte auf Ihren Unterlagen kein Grade ausgewiesen sein, muss eine Bestätigung der Hochschule vorgelegt werden, dass kein ECTS-Grade nachgewiesen werden kann. In diesem Fall muss dann die für den Studiengang definierte Mindestnote nachgewiesen werden. Der Nachweis des ECTS-Grades ist nur bei einem Bachelorabschluss erforderlich (nicht bei Diplom oder Magister). Exmatrikulationsbescheinigungen aller vorangegangenen Hochschulen sowie Studienbescheinigung der aktuell besuchten Hochschule Tabellarischer Lebenslauf Hochschulzugangsberechtigung o (Zeugnis der allgemeinen oder fachgebundenen Hochschulreife, Zeugnis der Fachhochschulreife, Meisterprüfungszeugnis oder berufliche Qualifikation die zum Studium berechtigt) o Bei ausländischen Bewerbern/innen die entsprechenden Zugangsberechtigungen und der Nachweis Ihrer vorhandenen Deutschkenntnisse (DSH-2 o. vergleichbar). Nachweis der erworbenen Leistungen auf die sich Ihre Bewerbung für ein höheres Fachsemester stützt. Für einen zulassungsbeschränkten Studiengang ggf. weitere Ihre Chancen verbessernde Nachweise (siehe Kapitel 2) 14 Studiengangspezifische Anlagen: • • • • • 1.4 Ggf. der Nachweis zusätzlicher spezieller Zugangsvoraussetzungen wie z.B. Praktika, Sprachkenntnisse, Arbeitsverträge, Nachweis der besonderen fachlichen Qualifikation etc.. Siehe hierzu Kapitel 1.1 unter dem Punkt „Masterstudiengänge“ in Verbindung mit der Prüfungsordnung / Zulassungssatzung für die Anforderungen Ihres Wunschstudienganges. Beachten Sie auch die oben stehenden Ausführungen zu einem ggf. erforderlichen geeigneten Nachweis zum ECTS-Grade unter dem Punkt „Allgemeine Anlagen“. Ausgefüllte Äquivalenzliste mit Gegenüberstellung der Leistungen Ihres BachelorStudienganges zu den Anforderungen des Master-Studienganges. o Für den Master Sales & Marketing (gilt für alle Bewerberinnen und Bewerber die Ihren Bachelorabschluss nicht am Fachbereich Wiesbaden Business School erworben haben). Die Äquivalenzliste finden Sie als PDF-Dokument zum Download, wenn Sie unter www.hs-rm.de/studienangebot den Master Sales & Marketing auswählen. o Für den Master Media & Design Management ist dann eine Äquivalenzliste einzureichen, wenn als grundständiger Studiengang nicht Media Management oder Kommunikationsdesign abgeschlossen wurde. Im Zweifelsfall füllen Sie die Äquivalenzliste aus und reichen diese mit ein. Die Äquivalenzliste finden Sie als PDFDokument zum Download, wenn Sie unter www.hs-rm.de/studienangebot den Master Media & Design Management auswählen. Motivationsschreiben: Master Umweltmanagement & Stadtplanung in Ballungsräumen (UMSB) Sollten für Ihren Studiengang Sprachvoraussetzungen nachzuweisen sein, so beachten Sie bitte die Informationen zu den Anforderungen an den Sprachnachweis unter http://www.hsrm.de/hochschule/service-einrichtungen/sprachenzentrum/sprachnachweise-fuerbewerberinnen/index.html. Sollten Sie ein berufspraktisches Semester / studienbezogene Praktika abgeleistet haben, reichen Sie bitte Nachweise hierüber mit ein. Dies könnte unter Umständen zu einer höheren Einstufung führen. Bewerbungsfristen sind Ausschlussfristen! Die Bewerbungsfristen für die einzelnen Studiengänge in den höheren Fachsemestern entsprechen den Bewerbungs-/Immatrikulationsfristen im ersten Fachsemester des jeweiligen Studienganges. Bewerbungsfrist für die NC-Studiengänge Bachelor: 15.01.2016 (Nachreichfrist 29.01.2016). Bewerbungsfrist für die freien grundständigen Studiengänge: 21.03.2016 (Nachreichfrist 29.03.2016). Bewerbungsfrist für die Master der Wiesbaden Business School, Master UMSB, Master Soziale Arbeit und Bildung: 15.01.2016 (keine Nachreichfrist). Bewerbungsfrist für alle übrigen Masterstudiengänge: 21.03.2016 (keine Nachreichfrist). Maßgeblich ist der Tag des Eingangs bei der Hochschule, nicht das Datum des Poststempels (Ausschlussfristen!). Bitte berücksichtigen Sie, dass die Postzustellung in einzelnen Fällen bis zu einer Woche betragen kann! Anträge, die nicht innerhalb der genannten Fristen mit allen erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen. Zulassungsanträge, die per Email oder Fax bei der Hochschule eingehen, sind ungültig. Bitte beachten Sie: Bei den Studiengängen, bei denen die Bewerbung bis zum 21.03.2016 möglich ist, kann es bei einer Bewerbung zum Ende der Frist vorkommen, dass Sie bis zum Vorlesungsbeginn evtl. noch keine Zulassung oder Einschreibung, keinen Studierendenausweis, keine HDSZugangsdaten und damit auch keinen Einblick in den Vorlesungsplan haben! Bewerben Sie sich daher so früh wie möglich. 15 2 DAS AUSWAHLVERFAHREN Nach Eingang der schriftlichen Bewerbung werden die Unterlagen in den jeweiligen Fachbereich gegeben. Dort prüft der/die Prüfungsausschussvorsitzende die vorgelegten Unterlagen und entscheidet über die Einstufung in ein Fachsemester des gewählten Studienganges. Nach Rücklauf der Unterlagen wird im Studienbüro der Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid erstellt. War eine Einstufung in das von Ihnen beantragte Fachsemester nicht möglich, wohl aber in ein anderes Fachsemester, wird Ihnen ein Studienplatz in diesem Fachsemester angeboten. In zulassungsbeschränkten Studiengängen können Studienplätze in höheren Fachsemestern nur dann vergeben werden, wenn Zulassungszahlen für die höheren Fachsemester des Studienganges festgesetzt und Studienplätze vorhanden sind. Sofern die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber für ein höheres Fachsemester größer ist als die Zahl der freien Studienplätze, wird ein Auswahlverfahren notwendig. Die freien Studienplätze werden nach den folgenden Kriterien vergeben: 1. Studienunterbrecher 2. Studienortwechsler / Studiengangwechsler mit • nachgewiesener Schwerbehinderung im Sinne des Schwerbehindertengesetzes vom 26.08.1986 in der jeweils gültigen Fassung • nachgewiesener Hauptwohnung mit dem Ehegatten oder den Kindern in den dem Studienort zugeordneten Kreisen oder kreisfreien Städten • besonderen sozialen, insbesondere familiären und wirtschaftlichen Gründen, die für einen Studienortwechsel sprechen. Die geltend gemachten Gründe sind durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen! • Bewerber ohne besondere Gründe In zulassungsfreien Studiengängen ist jede Bewerbung erfolgreich, wenn die Voraussetzungen erfüllt und eine Einstufung in ein höheres Fachsemester anhand der erbrachten Leistungen möglich war. 3 BESCHEID ÜBER DEN ZULASSUNGSANTRAG Der Zulassungsbescheid Im Zulassungsbescheid wird Ihnen die Frist mitgeteilt innerhalb derer Sie sich bei der Hochschule einschreiben müssen. Ihr Zulassungsbescheid wird unwirksam, wenn Sie sich nicht binnen der darin genannten Frist einschreiben. Stellen Sie daher sicher, dass der Zulassungsbescheid Sie erreicht! Bitte beachten Sie, dass bei zulassungsbeschränkten Studiengängen Zulassungsbescheide frühestens nach Ende der Rückmeldefrist (für ein Sommersemester i.d.R. Ende Februar, für ein Wintersemester Ende August) versandt werden können, weil erst dann feststeht, ob Studienplätze in dem jeweiligen Fachsemester zur Verfügung stehen. Einschreibung Zur Einschreibung müssen Sie zunächst die ergänzenden Daten auf dem Bewerbungsportal unter „Immatrikulation beantragen“ erfassen. Zum Schluss drucken Sie den ausgefüllten Antrag auf Immatrikulation aus, unterschreiben diesen und reichen ihn, mit allen auf dem Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen, fristgerecht im Studienbüro des jeweiligen Studienortes ein. 16 Der Ablehnungsbescheid Ein Ablehnungsbescheid wird erteilt, wenn eine Einstufung in ein höheres Fachsemester des gewünschten Studienganges anhand der von Ihnen vorgelegten Leistungsnachweise nicht vorgenommen werden kann, wenn Sie geforderte Nachweise wie z.B. zusätzliche Zugangsvoraussetzungen nicht erbracht haben oder in zulassungsbeschränkten Studiengängen im entsprechenden Fachsemester keine / nicht ausreichend freie Plätze vorhanden sind. Im Ablehnungsbescheid wird Ihnen der Grund für die Ablehnung Ihres Zulassungsantrages mitgeteilt. Sie haben die Möglichkeit gegen den Ablehnungsbescheid der Hochschule innerhalb eines Monats Widerspruch zu erheben. Nachrückverfahren Nach Ablauf der ersten Einschreibfrist werden in zulassungsbeschränkten Studiengängen die nicht angenommenen Studienplätze im Nachrückverfahren an noch nicht zugelassene Bewerber vergeben bis auch in den höheren Fachsemestern die in der Zulassungszahlenverordnung vorgesehenen Studienplätze wieder besetzt sind. Die Auswahl im Nachrückverfahren erfolgt nach den gleichen Kriterien wie im Hauptverfahren. Eine erneute oder zusätzliche Bewerbung ist dazu nicht erforderlich. Abschluss des Vergabeverfahrens Das Vergabeverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen ist in dem gewählten Studiengang dann abgeschlossen, wenn die Hochschule alle Bewerber für diesen Studiengang auswählen konnte, alle verfügbaren Studienplätze vergeben hat oder zu Beginn der Vorlesungszeiten das Verfahren für abgeschlossen erklärt wird. 4 SEMESTERBEITRAG Mit dem Zulassungsbescheid werden Sie aufgefordert, den Semesterbeitrag zu überweisen. Sind der Semesterbeitrag und alle anderen im Zulassungsbescheid geforderten Unterlagen fristgerecht bei der Hochschule RheinMain eingegangen, erhalten Sie Ihre Immatrikulationsbescheinigungen und Ihr vorläufiges Semesterticket. Bitte beachten Sie, dass die Überweisung, je nach Kreditinstitut, einige Werktage in Anspruch nehmen kann. Der Semesterbeitrag beinhaltet unter anderem den Beitrag für die Studentenschaft, das Studentenwerk sowie den ÖPNV-Anteil. Auf der Internetseite der Hochschule www.hsrm.de/semesterbeitrag finden Sie Erläuterungen zur Höhe und den Bestandteilen des Semesterbeitrages, die in jedem Semester geringfügig abweichen. 17 5 BESONDERE HINWEISE FÜR BEWERBER/INNEN MIT AUSLÄNDISCHEN BILDUNGSNACHWEISEN Die Hochschule RheinMain ist Mitglied des Bewerbungsverbunds uni-assist (Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbung). Alle Studienbewerber und Studienbewerberinnen, die ihre Hochschulzu-gangsberechtigung im Ausland erworben haben, bewerben sich daher unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit grundsätzlich im uni-assist-Verfahren. Ausführliche Informationen zu dem Bewerbungsverfahren finden Sie unter http://www.hs-rm.de/de/hochschule/international/internationale-studienbewerber-und-internationalestudierende/bewerbung-fuer-einen-bachelor-studiengang/ 5.1 Nachweis der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung Ausländische Zeugnisse müssen in amtlich beglaubigter Kopie (durch Notar oder Stadtverwaltung) eingereicht werden. Beglaubigungen aus dem Ausland werden nur akzeptiert, wenn sie von einer der folgenden Stellen ausgestellt wurden: • • • • • Botschaft oder Konsulat der Bundesrepublik Deutschland Außenstellen des DAAD Schule oder Universität, die das Zeugnis ausgestellt hat Notare Übersetzer (für die von Ihnen übersetzten Zeugnisse) Von den Originalzeugnissen muss eine deutsche Übersetzung vorgelegt werden (Ausnahme: englischsprachige sowie französischsprachige Zeugnisse). Die Übersetzung muss von einem öffentlich ermächtigten / vereidigten Übersetzer erstellt sein. Die Übersetzung muss im Original oder in amtlicher Beglaubigung eingereicht werden. Folgende Bildungsnachweise sind in beglaubigter und übersetzter Form einzureichen: • • 5.2 Schulabschlusszeugnis mit Fächer- und Notenübersicht ausländische Studiennachweise mit Fächer- und Notenübersicht (wenn vorhanden!) Nachweis ausreichender deutscher Sprachkenntnisse Bewerber/innen, die einen ausländischen Studienabschluss haben und deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen mit der Bewerbung eine der folgenden Sprachprüfungen nachweisen: • • • • • • das Zeugnis der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH) Wird die DSH-Prüfung nach der neuen Rahmenordnung durchgeführt, ist der Nachweis des Gesamtergebnisses DSH-2 erforderlich! das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – 2. Stufe das Große oder das Kleine Sprachdiplom des Goethe-Instituts die Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Instituts TestDaF (mindestens Niveaustufe 4 in allen Prüfungsteilen) 18 6 BENACHRICHTIGUNG ÜBER DIE SPEICHERUNG PERSONENBEZOGENER DATEN Aufgrund § 18 Abs. 2 des Hessischen Datenschutzgesetzes vom 7. Januar 1999 (GVBl I. S. 98) ist die Hochschule RheinMain verpflichtet, die Bewerberinnen und Bewerber über die Speicherung personenbezogener Daten in einer automatisierten Datei zu informieren. Im Rahmen des automatisierten Zulassungsverfahrens werden personenbezogene Daten der Bewerberinnen und Bewerber verarbeitet und gespeichert. Die Bearbeitung Ihrer Bewerbung ist ohne Ihre Einwilligung in diese Datenverarbeitung und speicherung nicht möglich. Es werden folgende Daten gespeichert (§ 4 Vergabeverordnung Hessen in der jeweils gültigen Fassung): Name und Vorname(n), Geburtsdatum und -ort Geschlecht Anschrift, Mailadresse, Staatsangehörigkeit verfahrenssteuernde Merkmale Zweck der Datenverarbeitung ist die Vergabe von Studienplätzen und die Erstellung von Zulassungsund Ablehnungsbescheiden im Rahmen des jeweiligen Verfahrens (§ 13 Hessisches Datenschutzgesetz). Die Löschung von Bewerberdaten, die nicht zur Immatrikulation weiterverarbeitet werden, erfolgt nach § 4 Abs. 2 der Hess. Vergabeverordnung spätestens zwölf Monate nach dem Ende des jeweiligen Semesters, für das das Verfahren durchgeführt wurde. 7 7.1 ANSPRECHPARTNER Studienbüro Information und Beratung zum Bewerbungs- und Zulassungsverfahren und zur Anerkennung von Hochschulzugangsberechtigungen, Bearbeitung von Bewerbungen und Anträgen auf Immatrikulation, Zulassung zum Studium, Einschreibung Telefon- und Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 9:00 bis 11:00 und 13:00 bis 15:00 Uhr Freitags keine Öffnungszeit Studienort Wiesbaden Frau König Frau Nerad Frau Paatsch Frau Proft Frau Römer Frau Ruttert Frau Sand Tel. 0611 9495 - 1560 Bewerbungen für ein höheres Fachsemester: Tel. 0611 9495 - 1558 Frau Proft Studienort Rüsselsheim Tel. 06142 898 - 4114 Frau Stiefl Tel. 06142 898 - 4140 Frau Lukes 19 7.2 Zentrale Studienberatung Information zum Studium an der Hochschule RheinMain und zu den Studiengängen, Beratung bei Fragen der Studiengangswahl und der Studienverlaufsplanung und Anmeldung zu Studienberatungsgesprächen NN Tel. 0611 9495 - 1590 Beratungszeiten nur nach Anmeldung und persönlicher Terminabsprache: Studienort Wiesbaden – Petra Witt, Chantal Mommertz, Marlene Schulz, Alexander Brechtel Studienort Rüsselsheim –Marlene Schulz 20
© Copyright 2024 ExpyDoc