Merkblatt Pauschalfinanzierung zum Kreisschreiben 2015 der

Kanton Zürich
Bildungsdirektion
Mittelschul- und Berufsbildungsamt
Finanzabteilung
Marc Schüpbach
Controller Berufsbildung
Ausstellungsstrasse 80
8090 Zürich
Telefon 043 259 78 85
[email protected]
www.mba.zh.ch
Merkblatt Pauschalfinanzierung zum Kreisschreiben 2015 der Höheren Berufsbildung und Weiterbildung vom 14. Januar 2016
1. Abrechnung – Kalenderjahr 2015
Die Abrechnung 2015 ist in einfacher Ausfertigung innerhalb der unter Ziffer 8 genannten
Frist per Post sowie elektronisch einzureichen. Weiter bitten wir Sie, folgende Unterlagen
beizulegen:
Formulare:
- Abrechnungsformular 2015 Pauschalfinanzierung
- Formular Bildung und Verwendung von Reserven und Rückstellungen
- Formular Budget 2017
Unterlagen:
- Wohnsitzbestätigungen aller Teilnehmenden eines Angebotes der höheren Berufsbildung sowie das ausgefüllte Personalienblatt der Teilnehmenden per Kursbeginn
(Kopien)
- Revidierte Jahresrechnung und Bilanz 2015
- Gesuch für Teilzahlungen an Betriebsbeiträge 2016
Die Formulare finden Sie auch auf unserer Website: www.mba.zh.ch / Finanzen Informatik Personal / Finanzen / Beitragswesen / Berufsbildung und Weiterbildung.
2. Wohnsitzbestätigung / Kursbestätigung
Es sind Wohnsitzbestätigungen aller Teilnehmenden eines Angebotes der höheren Berufsbildung sowie das ausgefüllte Personalienblatt der Teilnehmenden per Kursbeginn
einzureichen. Hierfür genügen uns die Kopien der Dokumente. Das Personalienblatt
finden Sie auf der Homepage der EDK unter folgendem Link:
http://www.edk.ch/dyn/14346.php. Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Personalienblatts, dass die Unterlagen vollständig ausgefüllt und nachvollziehbar dokumentiert eingereicht werden.
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Teilnehmende von Modul- und Kurzkursen sind nach deren Beendigung beitragsberechtigt. Die Kursbestätigung der Absolventen können stichprobenweise eingefordert
werden.
3. Allgemeine Weiterbildung / berufsorientierte Weiterbildung
Die Anbieter von berufsorientierter und allgemeiner Weiterbildung haben darauf zu achten, dass bei Teilnehmenden mit c/o-Adressen, Firmenadressen sowie bei Adressen von
Durchgangsheimen und Notunterkünften zwingend eine Wohnsitzbestätigung beizubringen ist. Ansonsten sind die Teilnehmenden nicht beitragsberechtigt.
4. Budget – Kalenderjahr 2017
Für die Erstellung eines Budgets 2017 haben wir Ihnen eine Vorlage zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, die Schätzung der Teilnehmenden gemäss dem Formular Budget
2017 vorzunehmen. Bitte achten Sie darauf, dass für das Budget nur Teilnehmende vom
Kanton Zürich relevant sind und die Vorbereitungskurse (Berufsprüfung und Höhere
Fachprüfung) und die Allgemeine Weiterbildung nicht aufgeführt werden.
5. Bildung und Verwendung von Reserven und Rückstellungen
Allfällige Gewinne der subventionierten Angebote sind als Reserve oder Rückstellung
zweckgebunden einzusetzen und in der Rechnung auszuweisen (vgl. § 12 Staatsbeitragsgesetz vom 19. Dezember 1990). Die Bildung und Verwendung von Reserven oder
Rückstellungen ist mittels dem Formular „Bildung und Verwendung von Reserven und
Rückstellungen“ zu melden. Das Formular ist in jedem Fall einzureichen, auch wenn
keine Rückstellungen oder Reserven gebildet wurden.
6. Teilzahlungen an Betriebskosten 2016
Auf Gesuch hin richtet der Kanton Zürich eine Teilzahlung an die laufenden Betriebskosten aus. Das Gesuch ist an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu richten (bitte
Bankverbindung inkl. IBAN Nummer angeben).
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7. Vorinformation Kostenerhebung Höhere Fachschulen (HF)
Die nächste Kostenerhebung HF erfolgt im Jahr 2017.
8. Eingabefrist
Die Abrechnungseingabe für das Kalenderjahr 2015, das Budget 2017 und ein allfälliges Gesuch für Teilzahlungen an die Betriebskosten 2016 sind bis Donnerstag, 31.
März 2016 ans Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Herr Marc Schüpbach
([email protected]), Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich, zu richten.