Kanton Zürich Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt Finanzabteilung Marc Schüpbach Controller Berufsbildung Ausstellungsstrasse 80 8090 Zürich Telefon 043 259 78 85 [email protected] www.mba.zh.ch Merkblatt Pauschalfinanzierung zum Kreisschreiben 2015 der Höheren Berufsbildung und Weiterbildung vom 14. Januar 2016 1. Abrechnung – Kalenderjahr 2015 Die Abrechnung 2015 ist in einfacher Ausfertigung innerhalb der unter Ziffer 8 genannten Frist per Post sowie elektronisch einzureichen. Weiter bitten wir Sie, folgende Unterlagen beizulegen: Formulare: - Abrechnungsformular 2015 Pauschalfinanzierung - Formular Bildung und Verwendung von Reserven und Rückstellungen - Formular Budget 2017 Unterlagen: - Wohnsitzbestätigungen aller Teilnehmenden eines Angebotes der höheren Berufsbildung sowie das ausgefüllte Personalienblatt der Teilnehmenden per Kursbeginn (Kopien) - Revidierte Jahresrechnung und Bilanz 2015 - Gesuch für Teilzahlungen an Betriebsbeiträge 2016 Die Formulare finden Sie auch auf unserer Website: www.mba.zh.ch / Finanzen Informatik Personal / Finanzen / Beitragswesen / Berufsbildung und Weiterbildung. 2. Wohnsitzbestätigung / Kursbestätigung Es sind Wohnsitzbestätigungen aller Teilnehmenden eines Angebotes der höheren Berufsbildung sowie das ausgefüllte Personalienblatt der Teilnehmenden per Kursbeginn einzureichen. Hierfür genügen uns die Kopien der Dokumente. Das Personalienblatt finden Sie auf der Homepage der EDK unter folgendem Link: http://www.edk.ch/dyn/14346.php. Bitte beachten Sie bei der Eingabe des Personalienblatts, dass die Unterlagen vollständig ausgefüllt und nachvollziehbar dokumentiert eingereicht werden. Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 2/3 Teilnehmende von Modul- und Kurzkursen sind nach deren Beendigung beitragsberechtigt. Die Kursbestätigung der Absolventen können stichprobenweise eingefordert werden. 3. Allgemeine Weiterbildung / berufsorientierte Weiterbildung Die Anbieter von berufsorientierter und allgemeiner Weiterbildung haben darauf zu achten, dass bei Teilnehmenden mit c/o-Adressen, Firmenadressen sowie bei Adressen von Durchgangsheimen und Notunterkünften zwingend eine Wohnsitzbestätigung beizubringen ist. Ansonsten sind die Teilnehmenden nicht beitragsberechtigt. 4. Budget – Kalenderjahr 2017 Für die Erstellung eines Budgets 2017 haben wir Ihnen eine Vorlage zur Verfügung gestellt. Wir bitten Sie, die Schätzung der Teilnehmenden gemäss dem Formular Budget 2017 vorzunehmen. Bitte achten Sie darauf, dass für das Budget nur Teilnehmende vom Kanton Zürich relevant sind und die Vorbereitungskurse (Berufsprüfung und Höhere Fachprüfung) und die Allgemeine Weiterbildung nicht aufgeführt werden. 5. Bildung und Verwendung von Reserven und Rückstellungen Allfällige Gewinne der subventionierten Angebote sind als Reserve oder Rückstellung zweckgebunden einzusetzen und in der Rechnung auszuweisen (vgl. § 12 Staatsbeitragsgesetz vom 19. Dezember 1990). Die Bildung und Verwendung von Reserven oder Rückstellungen ist mittels dem Formular „Bildung und Verwendung von Reserven und Rückstellungen“ zu melden. Das Formular ist in jedem Fall einzureichen, auch wenn keine Rückstellungen oder Reserven gebildet wurden. 6. Teilzahlungen an Betriebskosten 2016 Auf Gesuch hin richtet der Kanton Zürich eine Teilzahlung an die laufenden Betriebskosten aus. Das Gesuch ist an das Mittelschul- und Berufsbildungsamt zu richten (bitte Bankverbindung inkl. IBAN Nummer angeben). Bildungsdirektion Mittelschul- und Berufsbildungsamt 3/3 7. Vorinformation Kostenerhebung Höhere Fachschulen (HF) Die nächste Kostenerhebung HF erfolgt im Jahr 2017. 8. Eingabefrist Die Abrechnungseingabe für das Kalenderjahr 2015, das Budget 2017 und ein allfälliges Gesuch für Teilzahlungen an die Betriebskosten 2016 sind bis Donnerstag, 31. März 2016 ans Mittelschul- und Berufsbildungsamt, Herr Marc Schüpbach ([email protected]), Ausstellungsstrasse 80, 8090 Zürich, zu richten.
© Copyright 2024 ExpyDoc