Erfassung von Anlageguetern als Zugang oder Vortrag

Erfassung von Anlagegütern als Zugang oder Vortrag
Bereich: ANLAG - Info für Anwender Nr. 2111
Inhaltsverzeichnis
1.
Ziel
2
2.
Vorgehensweisen
2
2.1.
Zugang erfassen
2
2.2.
Vortrag erfassen
3
3.
Details
4
3.1.
Berechnungsvariante für AfA
4
3.2.
Berechnete AfA-Beträge stimmen nicht mit Fremdsoftware überein
5
3.3.
AfA-Betrag stimmt nur in einem Jahr nicht überein
7
Autor: MLM / 21.07.2015
© 2015 Agenda Informationssysteme GmbH & Co. KG
Seite 2
Info für Anwender Nr. 2111
1.
Ziel
Ein Anlagegut wird als Zugang erfasst, wenn das Anschaffungs- oder Herstellungsdatum im aktuellen
Wirtschaftsjahr liegt. Das ist der Standardfall.
Die Erfassung als Vortrag erfolgt, wenn das Anschaffungs- oder Herstellungsdatum vor dem aktuellen
Wirtschaftsjahr liegt und das Anlagegut noch nicht in Agenda ANLAG geführt wird. Das ist z. B. bei der
Datenübernahme von einem anderen Steuerberater der Fall.
2.
Vorgehensweisen
Überblick
1. Zugang erfassen
2. Vortrag erfassen
2.1.
Zugang erfassen
Das Anschaffungs- oder Herstellungsdatum liegt innerhalb des aktuellen Wirtschaftsjahrs.
1. Aktuelles Wirtschaftsjahr öffnen
1.
»Bestand | Mandanten-Auswahl«.
2. Mandant sowie aktuelles Wirtschaftsjahr öffnen.
2. Anlagegut erfassen
1.
»Bearbeitung | Anlagegut-Erfassung«.
2. Konto, Inventarnummer und Inventarbezeichnung erfassen.
3. »Zugang« als 1. Bewegung erfassen.
4. Daten für Anschaffung/Herstellung und AfA-Berechnung erfassen +
.
Achtung
Bei Sammelposten als Restwert 0,00 Euro erfassen!
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Info für Anwender Nr. 2111
2.2.
Vortrag erfassen
Das Anschaffungs- oder Herstellungsdatum liegt vor dem aktuellen Wirtschaftsjahr. Das Anlagegut wird
noch nicht in Agenda ANLAG geführt.
1. Aktuelles Wirtschaftsjahr öffnen
1.
»Bestand | Mandanten-Auswahl«.
2. Mandant sowie aktuelles Wirtschaftsjahr öffnen.
2. Anlagegut erfassen
1.
»Bearbeitung | Anlagegut-Erfassung«.
2. Konto, Inventarnummer und Inventarbezeichnung erfassen.
3. »Vortrag« als 1. Bewegung erfassen.
4. Daten für Anschaffung/Herstellung erfassen:
AHK-Datum
Historisches Datum erfassen.
AfA-Beginn
Von Agenda ANLAG wird das Datum eingetragen, an dem das Wirtschaftsjahr beginnt. Das Datum kann nicht per Hand verändert werden.
Buchwert
Buchwert zum Ende des letzten Wirtschaftsjahres (= Mandatsübernahme).
5. Daten für AfA-Berechnung erfassen.
6. AfA-Berechnung ab
Berechnungsvariante wählen +
.
Achtung
Bei Sammelposten als Restwert 0,00 Euro erfassen!
Autor: MLM / 21.07.2015
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Info für Anwender Nr. 2111
3.
Details
Überblick
1. Berechnungsvariante für AfA
2. Berechnete AfA-Beträge stimmen nicht mit Fremdsoftware überein
3. AfA-Betrag stimmt nur in einem Jahr nicht überein
3.1.
Berechnungsvariante für AfA
Bei einem Vortrag kann die AfA anhand des AHK-Datums oder des AfA-Beginns berechnet werden. Beide Varianten führen zum gleichen Ergebnis.
Beispiel
Eine Maschine wird am 01.01.2011 für 100.000 Euro mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren angeschafft. Zum 01.01.2015 erfolgt der Umstieg auf die Agenda-Software. Die Maschine wird deshalb als
Vortrag erfasst.
Wertentwicklung
Für das Anlagegut ergibt sich folgende Wertentwicklung:
Anschaffungskosten in 2011:
- AfA für 2011:
Buchwert am 31.12.2011:
- AfA für 2012:
Buchwert am 31.12.2012:
- AfA für 2013:
Buchwert am 31.12.2013
- AfA für 2014:
Buchwert am 31.12.2014 = 01.01.2015:
100.000 Euro
-10.000 Euro
90.000 Euro
-10.000 Euro
80.000 Euro
-10.000 Euro
70.000 Euro
-10.000 Euro
60.000 Euro
AfA-Berechnung anhand AHK-Datum
AHK-Datum ist 01.01.2011. Die Nutzungsdauer beträgt unverändert 10 Jahre.
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AfA-Berechnung anhand AfA-Beginn
AfA-Beginn ist 01.01.2015. Die restliche Nutzungsdauer beträgt noch 6 Jahre.
3.2.
Berechnete AfA-Beträge stimmen nicht mit Fremdsoftware überein
Bei einer Datenübernahme aus einer Fremdsoftware werden lediglich einige Eckdaten übernommen.
Das führt bei einem Vortrag ggf. im AfA-Verlauf zu Abweichungen zwischen der Fremdsoftware und
Agenda ANLAG. Durch eine manuelle Anpassung der AfA-Bemessungsgrundlage wird der AfA-Verlauf
angepasst. Die AfA-Bemessungsgrundlage wird mit dieser Formel ermittelt:
Den AfA-Satz von Agenda ANLAG sehen Sie im Erfassungsfenster in der Tabelle rechts unten.
Beispiel
Der AfA-Betrag der Fremdsoftware in Höhe von 3.340 Euro unterscheidet sich vom AfA-Betrag 3.330
Euro, den Agenda ANLAG ermittelt.
Gewünschte AfA laut Fremdsoftware:
AfA-Betrag laut Agenda ANLAG:
AfA-Satz von Agenda ANLAG:
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3.340 Euro
3.333 Euro
33,33 %
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Lösung
1. AfA-Bemessungsgrundlage berechnen:
2.
»Bearbeitung | Anlagegut-Auswahl« + Anlagegut öffnen.
3.
»Bearbeiten | Bewegungen | Bemessungsgrundlage«.
4. Im Feld »Bemessung« die ermittelten AfA-Bemessungsgrundlage ersetzen.
5. Die AfA-Berechnung entspricht nun der Fremdsoftware.
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3.3.
AfA-Betrag stimmt nur in einem Jahr nicht überein
AfA-Betrag korrigieren
1.
»Bearbeitung | Bewegungen | Manuelle AfA-Korrektur«.
2. Die Differenz zwischen der vorherigen und der aktuell berechneten AfA im Feld »AfA-Korrektur« eingeben.
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