Gymnasium Trudering München, 08.10.2015 Liebe Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10, liebe Eltern! Auch wenn es bis zum Eintritt in die Kursphase der Jahrgangsstufen 11 und 12 noch einige Zeit hin ist, wirft er bereits seine Schatten voraus. Deshalb bereits jetzt ein paar Informationen, die für die weitere Planung wichtig sein können: I. Nachteilsausgleich Wird ab der Jahrgangsstufe 10 (oder höher) ein Nachteilsausgleich wegen Legasthenie in Anspruch genommen, so wird dies im Abitur-Zeugnis vermerkt. Auf Antrag kann von der Inanspruchnahme des Nachteilsausgleichs ab der 10. Jahrgangsstufe verzichtet werden. Setzen Sie sich gegebenenfalls mit unseren Schulpsychologin Frau von Cube ([email protected]) in Verbindung, falls Sie diesbezüglich Beratung wünschen. II. Schulbesuch im Ausland Sollte ein Schulbesuch im Ausland während der Jahrgangsstufe 10 geplant sein, so sind hinsichtlich der Kurswahl für die Kursphase folgende Informationen notwendig. a) Kurswahl 1. Möglichkeit: Der Schüler/die Schülerin verbringt das 1. Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 im Ausland und kehrt bis Februar zurück: Die Kurswahl erfolgt mit allen andern Schülern. Die Vorwahlen finden gegebenenfalls durch die Eltern oder über die Lernplattform mebis statt. 2. Möglichkeit: Der Schüler/die Schülerin verbringt das 2. Halbjahr der Jahrgangsstufe 10 im Ausland und kehrt im Sommer zurück: Die Kurswahl erfolgt durch die Eltern. Die Schule entscheidet über die Gewährung des Vorrückens auf Probe und erhält Probezeit für das erste Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 (vgl. §§ 66, 64 III, IV und 30 V GSO). Bei Bestehen der Probezeit wird der mittlere Schulabschluss erworben (vgl. Art. 25 II BayEUG). 3. Möglichkeit: Der Schüler/die Schülerin verbringt die vollständige Jahrgangsstufe 10 im Ausland: Die Kurswahl erfolgt durch die Eltern. Die Schule entscheidet über die Gewährung des Vorrückens auf Probe und erhält Probezeit für das erste Halbjahr der Jahrgangsstufe 11 (vgl. §§ 66, 64 III, IV und 30 V GSO). Bei Bestehen der Probezeit wird der mittlere Schulabschluss erworben (vgl. Art. 25 II BayEUG). Während der Jahrgangsstufen 11 oder 12 ist kein Eintritt in das laufende Schuljahr möglich. Sollten aufgrund des Stundenbudgets Addita in den Fächern Kuns, Musik oder Sport angeboten werden können, so gilt: Für die Zulassung zu den Addita in Kunst oder Musik (für die schriftlich-praktische Abiturprüfung) oder Sport (für die Abiturprüfung) zählt die Note des 2. Leistungsstandsbericht im April (mindestens Note 3). b) Latinum Wird aufgrund des Auslandsjahrs in Jahrgangsstufe 10 kein Jahreszeugnis mit Lateinnote ausgestellt, so können die Lateinkenntnisse (Latinum) über eine Feststellungsprüfung nachgewiesen werden. Nicht zugelassen zur Feststellungsprüfung sind Schülerinnen und Schüler, die im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 im Fach Latein eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielen. Nicht zugelassen sind weiterhin Schülerinnen und Schüler, die während des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 10 zum Schulbesuch ins Ausland beurlaubt werden und aufgrund der Teilnahme am Unterricht im zweiten Schulhalbjahr ein Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 erhalten. Die Latinumsprüfung findet am letzten Mittwoch des Schuljahres statt. Weitere Informationen über die Latinums-Prüfung erhalten Sie über Frau Booge ([email protected]). c) Noten Grundsätzlich werden im Abiturzeugnis für die in der Kursphase abgelegten Fächer die Noten aus dem Zeugnis der Jgst. 10 aufgelistet. Sollte das 10. Schuljahr im Ausland verbracht worden sein, so gelten für diese Fächer die Noten der Jahrgangsstufe 9. Wurde nur das 1. Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 10 im Ausland verbracht, so werden die Noten aus dem 2. Schulhalbjahr bescheinigt. Ausführliche Informationen zur Oberstufe werden in einer Veranstaltung für Schüler und Eltern voraussichtlich am 17.November 2015 folgen (Einladung folgt). Sollte bereits vorher dringender Klärungsbedarf für Themen der Oberstufe bestehen, so wenden Sie sich bitte an Frau Lohwasser ([email protected]) Mit freundlichen Grüßen gez. Petra Lohwasser (OStRin)
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