Information für Autofahrer, Kfz-Reparaturbetriebe und Rechtsanwälte (A) BVSK freiberuflichen Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK- 32?Erli ahäää‘ääiäfänhZili‘ißfäilfü' noch einen einen KfzKfzWozu Wozu benötige benötige ich ich überhaupt überhaupt noch Sachverständigen? Sachverständigen? Immer wieder wird die Frage gestellt, wozu man nach einem Verkehrsunfall einen KfzSachverständigen benötigt. Ist nicht die Werkstatt in der Lage, einen Schaden mit Kostenvoranschlag exakt zu dokumentieren und führt nicht die verbaute Elektronik in meinem Fahrzeug dazu, dass der Schaden fast schon automatisch ermittelt wird? Immer häufiger verzichten Versicherer auf ein Schadengutachten und Versicherer erteilen sogenannte Reparaturfreigaben, selbst wenn der Schaden über 5.000,00 € oder gar 10.000,00 10.000,00 € liegt. All dies darf jedoch nicht davon ablenken, dass der Sachverständige in einem Schadenfall AII eine ganz besondere Funktion hat, die nicht zur Disposition des schädigenden Versicherers steht. 2. 3. 4. 4. 5. 6. Der Kfz-Sachverständige ist Garant dafür, dass bei einem möglichen, späteren Streit über den Unfallhergang noch eine gutachterliche Beweissicherung möglich ist. Das Schadengutachten ist nicht eine bloße Schadenkalkulation, sondern beinhaltet Angaben zum Fahrzeug, zum Schadenhergang, zum Reparaturweg und zu allen schadenrelevanten Werten. Nur das unabhängige Schadengutachten ermittelt neben den Reparaturkosten auch merkantile Wertminderung, Wertverbesserungen, Abzüge, Abzüge, Wiederbeschaffungswert und Restwert. Das Gutachten ist die Grundlage der Höhe des Sachschadens insbesondere auch bei fiktiver Abrechnung. Der Geschädigte hat hier Anspruch auf Erstattung der erforderlichen Kosten, die letztlich nur durch ein Gutachten sachgerecht ermittelt werden können. Es gibt kaum einen Schadenfall, in dem es im Rahmen der Regulierung nicht zu Abzügen kommt. Nur wenn zuvor ein Gutachten erstellt wurde, ist es häufig möglich, sich gegen die Abzüge erfolgreich zur Wehr zu setzen. Nach der Rechtsprechung hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen, um auszuschließen, dass der Geschädigte gegenüber dem regulierungspflichtigen Versicherer Nachteile erleidet. Das Recht auf Hinzuziehung des Sachverständigen gilt auch dann, wenn der Versicherer ausdrücklich darauf verzichtet, dass ein Sachverständiger hinzugezogen wird. Es ist im Zweifel nicht das Recht des Schädigers, sondern das Recht des Geschädigten, einen unabhängigen Fachmann mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Impressum: Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK-, Menzelstraße 5 - 14467 Potsdam Tel.: +49 (331) 23 60 59 0 - eMail: [email protected] - Internet: www.bvsk.de - Amtsgericht Potsdam, Vereinsregister-Nr.: VR 7953 P - Geschäftsführer (bestellt durch den Vorstand): Elmar Fuchs - Vertretungsberichtiger Vorstand: Ing. Harald Brockmann (Präsident), Dirk Barfs, Dipl.-Ing. André Reichelt, Georg Schwadorf 1. 1. Potsdam (bestel t 14467 5 MenzeIstraße Schwadorf Georg Geschäftsführer P ReicheIt, 7953 Andre VR -BVSK-, DipL-Ing. e.V‚ Barfs, Dirk Vereinsregister-Nr; Kraft ahrzeugwesen das für Potsdam, Amtsgericht - (Präsident), Brockman Harald Ing. Sachverständigen www‚bvsk.de unabhängigenIntern-et: und info@bvsk‚de 7. Hochkomplexe Karosserietechnik, Fahrzeugelektronik sowie modernste Werkstoffe wie Karbon und ultrahochfestester Stahl führen dazu, dass häufig der Umfang eines Unfallschadens nicht erkannt werden kann. Erst der Sachverständige veranlasst die notwendigen Untersuchungsmaßnahmen — – wie beispielsweise Fehlerspeicherauslese, Achs- oder Karosserievermessung. Schon aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es geboten, nach einem Verkehrsunfall ein Schadengutachten erstellen zu lassen. freiberuflichen der -VerteungsberichtigerVorstand: eMaiI: - Fuchs 0 59 60 EImar 23 Bundesverband (33i) +49 Vorstand): den Impres um: TeI‚: durch Stand: Dezember 2015 / fu-wa Information Information für Autofahrer, Kfz-Reparaturbetriebe und Rechtsanwälte (A) BVSK Bundesverband Bundesverbandder derfreiberuflichen freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK- 5:5Kizräägäägaäss:zäiftgfsW 8. Das Gutachten nimmt explizit Stellung zu reparierten oder unreparierten Vorschäden, zum Fahrzeugzustand und zur dokumentierten Laufleistung. 9. Es ergibt selten Sinn, sich auf die Vorgaben des Schädigers einzulassen. Der Schädiger sollte nicht auch noch die Höhe des Schadens ermitteln, für die er selbst einzutreten hat. hat. Aus diesem Grund werden die Kosten für das Sachverständigengutachten durch den Unfallverursacher getragen, soweit nicht ersichtlich ein Bagatellschaden vorliegt, der derzeit mit etwa 750,00 € beziffert wird. Bei modernen Fahrzeugen dürfte in der Regel ein sogenannter Bagatellschaden ausgeschlossen sein. 10. 10. Alle Parteien profitieren von einem qualifizierten Schadengutachten, das weisungsfrei erstellt wurde. Den richtigen richtigen Sachverständigen Sachverständigen vermittelt Den vermittelt der der BVSK BVSK unter unter unten unten genannter genannter Telefonnummer. Telefonnummer. Impressum: Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK-, Menzelstraße 5 - 14467 Potsdam Tel.: +49 (331) 23 60 59 0 - eMail: [email protected] - Internet: www.bvsk.de - Amtsgericht Potsdam, Vereinsregister-Nr.: VR 7953 P - Geschäftsführer (bestellt durch den Vorstand): Elmar Fuchs - Vertretungsberichtiger Vorstand: Ing. Harald Brockmann (Präsident), Dirk Barfs, Dipl.-Ing. André Reichelt, Georg Schwadorf Telefonnummer BVSK: +49 (331) 23 60 59 - 0 Potsdam (bestel t -14467 5 Menzelstraße Schwadorf Georg Geschäftsführer P Reichelt, 7953 Andre VR -BVSK-‚ DipL-Ing. e.V‚ Barfs, Dirk Vereinsregister-NL: Kraft ahrzeugwesen das für Potsdam, Amtsgericht - (Präsident), Brockman Harald Ing. Sachverständigen www.bvsk.de unabhängigenIntern-et: und [email protected] freiberuflichen der -VerteungsberichtigerVorstand: eMail: - Fuchs 0 59 60 Elmar 23 Bundesverband (331) +49 Vorstand): den Impres um: Tel.: durch Stand: Dezember Dezember 2015 / fu-wa Stand: 2/2
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