Wozu benötige ich überhaupt noch einen Kfz

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für Autofahrer, Kfz-Reparaturbetriebe
und Rechtsanwälte
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Bundesverband der freiberuflichen
und unabhängigen Sachverständigen für
das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK-
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Sachverständigen?
Immer wieder wird die Frage gestellt, wozu man nach einem Verkehrsunfall einen KfzSachverständigen benötigt. Ist nicht die Werkstatt in der Lage, einen Schaden mit
Kostenvoranschlag exakt zu dokumentieren und führt nicht die verbaute Elektronik in
meinem Fahrzeug dazu, dass der Schaden fast schon automatisch ermittelt wird?
Immer häufiger verzichten Versicherer auf ein Schadengutachten und Versicherer erteilen
sogenannte Reparaturfreigaben, selbst wenn der Schaden über 5.000,00 € oder gar
10.000,00
10.000,00 € liegt.
All dies darf jedoch nicht davon ablenken, dass der Sachverständige in einem Schadenfall
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eine ganz besondere Funktion hat, die nicht zur Disposition des schädigenden Versicherers
steht.
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Der Kfz-Sachverständige ist Garant dafür, dass bei einem möglichen, späteren Streit
über den Unfallhergang noch eine gutachterliche Beweissicherung möglich ist.
Das Schadengutachten ist nicht eine bloße Schadenkalkulation, sondern beinhaltet
Angaben zum Fahrzeug, zum Schadenhergang, zum Reparaturweg und zu allen
schadenrelevanten Werten.
Nur das unabhängige Schadengutachten ermittelt neben den Reparaturkosten auch
merkantile Wertminderung, Wertverbesserungen, Abzüge,
Abzüge, Wiederbeschaffungswert und
Restwert.
Das Gutachten ist die Grundlage der Höhe des Sachschadens insbesondere auch bei
fiktiver Abrechnung. Der Geschädigte hat hier Anspruch auf Erstattung der
erforderlichen Kosten, die letztlich nur durch ein Gutachten sachgerecht ermittelt werden
können.
Es gibt kaum einen Schadenfall, in dem es im Rahmen der Regulierung nicht zu
Abzügen kommt. Nur wenn zuvor ein Gutachten erstellt wurde, ist es häufig möglich,
sich gegen die Abzüge erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Nach der Rechtsprechung hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen
Sachverständigen seines Vertrauens hinzuzuziehen, um auszuschließen, dass der
Geschädigte gegenüber dem regulierungspflichtigen Versicherer Nachteile erleidet. Das
Recht auf Hinzuziehung des Sachverständigen gilt auch dann, wenn der Versicherer
ausdrücklich darauf verzichtet, dass ein Sachverständiger hinzugezogen wird. Es ist im
Zweifel nicht das Recht des Schädigers, sondern das Recht des Geschädigten, einen
unabhängigen Fachmann mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.
Impressum: Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. -BVSK-, Menzelstraße 5 - 14467 Potsdam
Tel.: +49 (331) 23 60 59 0 - eMail: [email protected] - Internet: www.bvsk.de - Amtsgericht Potsdam, Vereinsregister-Nr.: VR 7953 P - Geschäftsführer (bestellt
durch den Vorstand): Elmar Fuchs - Vertretungsberichtiger Vorstand: Ing. Harald Brockmann (Präsident), Dirk Barfs, Dipl.-Ing. André Reichelt, Georg Schwadorf
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Hochkomplexe Karosserietechnik, Fahrzeugelektronik sowie modernste Werkstoffe wie
Karbon und ultrahochfestester Stahl führen dazu, dass häufig der Umfang eines
Unfallschadens nicht erkannt werden kann. Erst der Sachverständige veranlasst die
notwendigen Untersuchungsmaßnahmen —
– wie beispielsweise Fehlerspeicherauslese,
Achs- oder Karosserievermessung. Schon aus Gründen der Verkehrssicherheit ist es
geboten, nach einem Verkehrsunfall ein Schadengutachten erstellen zu lassen.
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Stand: Dezember 2015 / fu-wa
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Das Gutachten nimmt explizit Stellung zu reparierten oder unreparierten Vorschäden,
zum Fahrzeugzustand und zur dokumentierten Laufleistung.
9.
Es ergibt selten Sinn, sich auf die Vorgaben des Schädigers einzulassen. Der Schädiger
sollte nicht auch noch die Höhe des Schadens ermitteln, für die er selbst einzutreten hat.
hat.
Aus diesem Grund werden die Kosten für das Sachverständigengutachten durch den
Unfallverursacher getragen, soweit nicht ersichtlich ein Bagatellschaden vorliegt, der
derzeit mit etwa 750,00 € beziffert wird. Bei modernen Fahrzeugen dürfte in der Regel
ein sogenannter Bagatellschaden ausgeschlossen sein.
10.
10. Alle Parteien profitieren von einem qualifizierten Schadengutachten, das weisungsfrei
erstellt wurde.
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durch den Vorstand): Elmar Fuchs - Vertretungsberichtiger Vorstand: Ing. Harald Brockmann (Präsident), Dirk Barfs, Dipl.-Ing. André Reichelt, Georg Schwadorf
Telefonnummer BVSK: +49 (331) 23 60 59 - 0
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