Satzungsänderung Aikido Geroslheim e.V. 2016 Text alt: § 3 Beendigung der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod, Ausschluss oder Auflösung des Vereins. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung vom geschäftsführenden Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden: a) wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen und Missachtung von Anordnungen der Organe des Vereins b) wegen Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung c) wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereins d) wegen unehrenhafter Handlungen Text neu: § 3 Beendigung der Mitgliedschaft Die Austrittserklärung ist schriftlich an den geschäftsführenden Vorstand zu richten. Der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zuläs sig. Ein Mitglied kann nach vorheriger Anhörung vom geschäftsführenden Vorstand aus dem Ver ein ausgeschlossen werden: a)wegen Nichterfüllung satzungsgemäßer Verpflichtungen und Missachtung von Anordnun gen der Organe des Vereins b)wegen Nichtzahlung von Beiträgen trotz Mahnung c) wenn dem Verein vorsätzlich ein Schaden zugefügt wurde d) wenn auf dem Vereinsgelände oder in der Ausübung einer Tätigkeit für den Verein ein Strafgesetz verletzt wurde di) Text alt § 8 Mitgliederversammlung Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet alljährlich in der Zeit vom 1. Januar bis 31. März statt. Text neu: § 8 Mitgliederversammlung Eine ordentliche Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) findet alljährlich statt, vorzugsweise im ersten Halbjahr. Text alt § 8 Mitgliederversammlung Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand schriftlich an jedes Mitglied. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens drei, höchstens sieben Wochen liegen. Text neu: § 8 Mitgliederversammlung Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch den Vorstand per e-mail an jedes Mitglied, sowie per Aushang im Schaukasten einsehbar. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens drei, höchstens sieben Wochen liegen. Text alt § 8 Mitgliederversammlung Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese muss folgende Punkte enthalten: a) Entgegennahme der Berichte b)Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer c)Entlastung des Vorstandes d)Wahlen, soweit diese erforderlich sind, alle 2 Jahre e)Beschlussfassung über vorliegende Anträge f)Verschiedenes und Wünsche Text neu: § 8 Mitgliederversammlung Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese muss folgende Punkte enthalten: a) Entgegennahme der Berichte b)Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer c)Entlastung des Vorstandes d)Wahlen, soweit diese erforderlich sind, alle 2 Jahre e)Beschlussfassung über vorliegende Anträge f)entfällt Text alt: § 9 Verwaltung und Leitung des Vereins Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der erste Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzen de und der Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich von zwei Vor standsmitgliedern vertreten, jedoch mit der Einschränkung, dass immer der 1. Vorsitzende mitzuwirken hat. Die Tätigkeit im Ausschuss ist ehrenamtlich. Text neu: § 9 Verwaltung und Leitung des Vereins Vorstand im Sinne des § 26 BGB ist der erste Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende und der Kassenwart. Gerichtlich und außergerichtlich sind Sie alleine vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt, dass der 1. Vorsitzende bei allen Vertretungshandlungen für den Verein mitzuwirken hat und nur im Verhinderungsfall vom zweiten Vorsitzenden oder Kassenwart vertreten werden kann. Die Tätigkeit im Ausschuss ist ehrenamtlich.
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