Schüler-Nutzungsvereinbarung für die EDV- und Multimedia-Ausstattung Für die medienpädagogische, unterrichtliche Nutzung stehen am Anne-Frank-Schulverbund (nachfolgend Schule genannt) Arbeitsstation (Computer), Drucker, Beamer, Notebooks, ggf. weitere Geräte (z.B. Scanner, Camcorder), ein Internetzugang sowie ein E-Mail-Account für jeden Benutzer zur Verfügung. Um einen reibungslosen Betrieb sowie die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu gewährleisten, müssen sich alle Beteiligten an nachfolgende Regeln halten. 1. 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.7 1.8 3. Der Computerraum wird erst auf Anweisung einer Lehrkraft betreten. Im Computerraum wird nicht gerannt, gedrängelt und gestoßen. 2.3 Jede Veränderung oder Manipulation an der Installation und Konfiguration (Hard- und Software, Netzwerk) sowie der Versuch einer Software- oder Treiberinstallation ohne vorherige Genehmigung durch den Administrator ist nicht erlaubt. Fremdgeräte (z.B. privates Notebook, Tablet, Mobiltelefon, PDA, MP3-Player) dürfen nur nach Aufforderung durch eine Lehrkraft per HDMI oder VGA- und Klinkenkabel an die dafür vorgesehenen Anschlüsse an den Pulten angeschlossen werden. Der Anschluss an Computer (Ausnahmen: USB-Sticks, Speicherkarten, Digitalkamera, Camcorder) sowie an das Netzwerk per LAN-Kabel ist nicht erlaubt. 2.4 2.5 2.6 2.7 Jeder Login, Druckauftrag, Aufruf einer Internetseite (URL), E-Mail-Versand- und Empfang, die Datenspeicherung sowie jeder Logout wird mit Benutzername, Datum und Uhrzeit protokolliert. Jede/r Schüler/in hat das Recht, die Computerausstattung ausschließlich für schulische Zwecke und zum Lernen zu benutzen. Die Nutzung für private Zwecke ist untersagt. Mögliche außerunterrichtliche Nutzungszeiten werden im Rahmen von Ganztagsbetreuung und AG´s angeboten. Ein Anspruch auf regelmäßige oder bestimmte Termine sowie auf die Nutzung bestimmter Dienste besteht jedoch nicht. 3.2 Voraussetzung für das Recht zur Nutzung ist die Anerkennung der Nutzungsvereinbarung durch den / die Schüler(in) sowie eine(n) Erziehungsberechtigte(n). Andernfalls wird seitens des Anne-Frank-Schulverbunds nur eine Nutzungsduldung gewährt. Das Recht auf Nutzung besteht in diesem Fall nicht. Die Schule behält sich vor, als weitere Voraussetzung für die Nutzung Benutzerausweise auszustellen. 3.6 3.7 3.8 3.9 Die gesetzlichen Bestimmungen des Strafrechts, Urheberrechts und des Jugendschutzrechts (JuSchG) sind zu beachten. Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netz kopieren oder verbotene Inhalte nutzen oder verbreiten, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden. Es ist verboten, pornographische, Gewalt verherrlichende oder rassistische Inhalte aufzurufen, zu versenden oder zu verbreiten. Werden solche Inhalte versehentlich aufgerufen, ist die Anwendung sofort zu schließen. Jeder hat die Pflicht, zu Beginn des Unterrichts bzw. des Betreuungsangebotes der Aufsicht führenden Lehrkraft Störungen, Beschädigungen oder Manipulationen (soweit diese erkennbar sind) an der genutzten Arbeitsstation (PC inkl. sämtlicher Peripheriegeräte) zu melden. Wer schuldhaft Beschädigungen oder Manipulationen verursacht oder diese nicht meldet, kann ggf. dafür zur Verantwortung gezogen werden. Wer ein fremdes Passwort erfährt, ist verpflichtet, dies umgehend der betreffenden Person sowie dem Lehrer oder dem Netzwerkverantwortlichen (Administrator) mitzuteilen. 3.10 Sofern in der Schule ein WLAN-Netz zur Verfügung gestellt wird, ist dessen Nutzung mit schulischen oder privaten WLAN-fähigen Geräten ausschließlich mittels Authentifizierung über ein Captive-Portal möglich und erlaubt. Für die Nutzung erweiterter Möglichkeiten wird zusätzlich ein OVPN-Zugang benötigt. Die Entscheidung über dessen Freischaltung und ggf. Sperrung trifft die Schulleitung, wobei dies an den Netzwerkverantwortlichen (Administrator) delegiert sein kann. 3.11 Für jede Nutzung des Zugangs über den Copspot bzw. des OVPN-Zugangs (auch von außerhalb der Schule aus) gelten sämtliche Bestimmungen dieser Vereinbarung, insbesondere auch die Datenschutzbestimmungen (Protokollierung). Jeder Nutzer erhält eine individuelle Nutzerkennung (Benutzername und Passwort). Das Passwort muss vom Benutzer geändert werden und ist geheim zu halten. Nach Beendigung der Nutzung hat eine ordentliche Abmeldung zu erfolgen. Die Nutzung der Logindaten (Benutzername, Passwort) anderer ist untersagt. Die zeitgleiche Anmeldung an mehr als einer Arbeitsstation (PC) ist untersagt. 3.1 3.5 Ausdrucke, insbesondere aus dem Internet, sind aus ökologischen Gründen auf das erforderliche Maß zu beschränken und müssen von der Aufsicht führenden Lehrkraft genehmigt werden. In der Regel ist dem Drucken eine Speicherung der Daten vorzuziehen. Drucker, Beamer und Schalter (Stromzufuhr) werden ausschließlich von der Lehrkraft bedient. Bei Missbrauch des Zugangs trägt der Inhaber für evtl. Folgen die Verantwortung. Die Weitergabe der Logindaten (Benutzername, Passwort) an andere ist untersagt. Nutzungsberechtigung, Benutzerausweis und Pflichten 3.4 Datenschutzbestimmungen und Passwörter 2.2 Alle Daten werden gemäß Datenschutzgesetz behandelt und nicht an Dritte übermittelt. 3.3 Im Computerraum wird nicht gegessen und nicht getrunken. Mit der Ausstattung (PC´s, Monitore, Tastaturen, Mäuse, Kopfhörer, Drucker, Scanner, Beamer, ...) ist sorgsam umzugehen. Entsprechende Anweisungen sind zu befolgen. In Computerraum 207 müssen Tastatur und Maus nach der Benutzung unter der Abdeckung versorgt werden. 1.10 In anderen Räumen mit EDV- oder Multimedia-Ausstattung gelten dieselben Regelungen. 2.1 2.9 Behörden kann nur im Rahmen aktueller Rechtsvorschriften und im Zuge gerichtlich angeordneter Erhebungen erfolgen. 1.9 2. Die Protokolldateien werden regelmäßig zum Zwecke der Fehleranalyse sowie zur Wahrung der Aufsichtspflicht und der Einhaltung des JuSchG ausgewertet. 2.10 Eine Übermittlung personenbezogener Daten an staatliche Einrichtungen und/oder Verhalten im Computerraum sowie Räumen mit EDV- / Multimedia-Ausstattung 1.1 2.8 3.12 Jeder Versuch, das System zu manipulieren, ist untersagt. 4. Datenspeicherung und Datensicherung 4.1 4.2 Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, eigene Daten (Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsdokumente, Präsentationen, Bilder) auf dem Server zu speichern. Für die Sicherung seiner Daten ist jeder selbst verantwortlich. 4.3 4.4 4.5 5. Ein Recht auf Datensicherung besteht nicht. 5.1 Das Internet steht in der Schule für die Bearbeitung gestellter Unterrichtsaufgaben und den Lernprozess zur Verfügung. 5.2 Eine Nutzung für private Zwecke (E-Mail-Anbieter, Foren, Chats, Spiele usw.) ist grundsätzlich nicht erlaubt. Die Aufsicht führende Lehrkraft kann diese jedoch in Ausnahmefällen – auf eigene Verantwortung – und auf Anfrage des Schülers, gestatten. Das Herunterladen von großen Dateien oder Anwendungen ist nur mit Genehmigung der Aufsicht führenden Lehrkraft erlaubt. 5.4 5.5 5.6 7. 8. Internetnutzung 5.3 6. Das Speichern von Musikdateien (z.B. mp3, ogg, wav), Videodateien (z.B. avi, mpg), Flashdateien (z.B. vfl, swf) und Installationsdateien (z.B. exe, msi) ist aufgrund der Gefahr des Verstoßes gegen Urheberrechts- und Copyrightbestimmungen nicht gestattet. Die Schule (vertreten durch den Administrator) ist berechtigt, Dateien unangekündigt zu löschen, wenn deren Speicherung nicht gestattet oder das Speicherkontingent des Benutzers ausgeschöpft ist. Im Namen der Schule oder anderer Personen dürfen weder Vertragsverhältnisse eingegangen noch ohne Erlaubnis kostenpflichtige Dienste im Internet genutzt werden. Die Schule ist nicht für den Inhalt der über ihren Internetzugang abrufbaren Angebote verantwortlich. Jeder Versuch, den Internetfilter zu umgehen, ist untersagt. Versenden, Empfangen und Veröffentlichen von Informationen 6.1 Werden Informationen ins Internet versandt (z.B. E-Mail, Foren), sind die allgemeinen Umgangsformen zu beachten. 6.2 Die Veröffentlichung von fremden Inhalten (Fotos, Texte usw.) im Internet ist nur mit der Genehmigung des Urhebers gestattet. Z.B. dürfen diese nicht ohne Genehmigung auf eigenen Internetseiten verwendet werden. Der Urheber ist zu nennen, wenn dieser es wünscht. Schulhomepage und E-Learning-Plattform „Moodle“ 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Mit den Anmeldedaten im Schulnetzwerk ist automatisch auch eine Anmeldung im internen Bereich der Schulhomepage (E-Learning-Plattform „Moodle“) möglich. Dort muss bei der erstmaligen Anmeldung ein Benutzerprofil angelegt werden. Als E-MailAdresse ist die schulische zu verwenden. Bei unvollständigen oder nicht den Vorgaben entsprechenden Profilen behält sich die Schule (vertreten durch den Administrator) vor, diese zu ändern oder zu löschen. Jeder Nutzer ist selbst für den Erhalt und die Verarbeitung von E-Mails aus Moodle (z.B. Foren) verantwortlich. Dies gilt insbesondere auch für eingerichtete E-MailWeiterleitungen von der schulischen auf private E-Mail-Adressen. Das Abschalten von E-Mail in den Profileinstellungen / den Foren entbindet nicht von der Pflicht, sich selbständig über alle Vorgänge im Kursraum und Anweisungen der Kursleitung zu informieren. Ein anonymer Gastzugang oder Zugang für Dritte zu schulinternen Kursräumen ist nicht möglich. 9. Maßnahmen bei Verstoß 8.1 Auf Verstöße gegen die Nutzungsvereinbarung erfolgt je nach Art und Schwere des Verstoßes eine Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme. 8.2 Bei grobem oder mehrfachem Verstoß kann eine zeitweilige oder dauerhafte Sperrung des Internetzugangs, des gesamten eigenen Accounts sowie eine komplette Untersagung der Nutzung der schulischen EDV-/Multimedia-Ausstattung verhängt werden. Ein ausgestellter Benutzerausweis muss in diesem Fall abgegeben werden. 8.3 Bei Beschädigungen, die eine Wertminderung oder Kosten für den Ersatz bzw. die Wiederherstellung des Ursprungszustandes verursachen, kann Schadenersatz verlangt werden. Dies gilt sowohl für die Hard- als auch Software (z.B. Manipulation). Rechtliche Abschlussbestimmungen (Salvatorische Klausel) Die Nutzungsvereinbarung tritt am Tage ihres Bekanntwerdens in Kraft und gilt bis zum Verlassen des Anne-Frank-Schulverbunds Engen. Änderungen an der Nutzungsvereinbarung werden durch Aushang und/oder Ankündigung auf der Schulhomepage (Moodle) bzw. E-Mail (an die schulische E-Mail-Adresse) bekannt gegeben und treten mit der Bekanntgabe in Kraft. Die Verweigerung der Unterzeichnung dieser Vereinbarung oder Teile derselben durch die Schülerin / den Schüler oder den / die Erziehungsberechtigte(n) verhindert nicht eventuelle pädagogische / erzieherische bzw. auch zivil- oder strafrechtliche Folgen, auf die die Schule ggf. keinen Einfluss hat. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht in vollem Umfang entsprechen, bleiben alle übrigen Teile dieser Vereinbarung davon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen. 10. Erklärung Ich habe die Nutzungsvereinbarung gelesen. Ich versichere, dass ich mich bis zum Verlassen des Anne-Frank-Schulverbunds Engen an die Nutzungsvereinbarung halten werde. ___________ _________________________________________ Datum Unterschrift des Schülers / der Schülerin Erklärung der / des Erziehungsberechtigten Ich habe die Nutzungsvereinbarung gelesen und zur Kenntnis genommen. ___________ _________________________________________ Datum Unterschrift Erziehungsberechtigte(r)
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