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Ev. Kinderhort, Betreuungsvertrag
Stand 29.04.2015
Betreuungsvertrag
Zwischen der
Diakonie für Kinder und Jugend e.V. in Neunkirchen am Brand
Hochstraße 4
91077 Neunkirchen am Brand
(nachfolgend Träger genannt)
und
Frau/Herrn (Personensorgeberechtigte)
Name…………………………………….Vorname ...................................................................
Anschrift ...............................................................................................................................
über die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes
Name…………………………………….Vorname ...................................................................
in der Kindertageseinrichtung Fröschau 12, 91077 Neunkirchen am Brand
Daten des Kindes:
Geburtstag
Geburtsort
Geschlecht
Religion
Staatsangehörigkeit
Sprache(n)
Anspruch auf Eingliederungshilfe wegen Behinderung oder drohender Behinderung nach § 53 SGB
*)
XII?
Der Eingliederungsbedarf wurde festgestellt von:
Art der Behinderung:
Was sollten wir noch
über Ihr Kind wissen?
(z.B. chronische
Krankheiten, Allergien,
Unverträglichkeiten,
regelmäßige Medikamentengabe; …..);
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Nein
Ja
Ev. Kinderhort, Betreuungsvertrag
Stand 29.04.2015
Daten der Personensorgeberechtigten (Änderungen bitte umgehend schriftlich mitteilen):
Frau:
Herr:
Name
Vorname
Geburtsdatum
Religion
Staatsangehörigkeit
Herkunftsland
Beruf/Tätigkeit
Telefon, privat fest/mobil
Telefon, Arbeitsstelle
E-Mail-Adresse
Ggf. abweichende Anschrift des 2. Personensorgeberechtigten: ........................................................
...............................................................................................................................................................
1. Aufnahmebedingungen
*)
Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung des Kindes
Einzugsermächtigung über die Beiträge; Anlage 5
Belehrung der Personensorgeberechtigten nach dem Infektionsschutzgesetz; Anlage 10
Bescheinigung der Kostenübernahme durch die Aufenthaltsgemeinde des Kindes (wird benötigt
bei sog. „Gastkindern“, deren gewöhnlicher Aufenthalt nicht in der Sitzgemeinde der Kindertageseinrichtung ist)
2. Vertragsdauer
2.1 Das Kind wird ab dem .............................................in die Einrichtung aufgenommen.
*)
2.2 Der Vertrag endet :
zum Ende des Monats vor Vollendung des 14. Lebensjahres
mit
zum Ende August___________________(Jahr eintragen).
Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht rechtzeitig
gekündigt wird.(siehe 6.)
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Ev. Kinderhort, Betreuungsvertrag
Stand 29.04.2015
3. Hin- und Rückweg zur Tageseinrichtung/Abholberechtigte
3.1 Die Aufsichtspflicht für den Hin- und Rückweg liegt allein bei den Personensorgeberechtigten.
Kinder im Vor- und Grundschulalter sind nicht in der Lage, das Geschehen auf unseren Strassen zu
überschauen, sowie die Verkehrsregeln zu beachten. Sie sind deshalb zu beaufsichtigen.
3. Die Leitung der Tageseinrichtung ist darüber zu informieren, wer jeweils zum Abholen des Kindes
berechtigt ist.
Abholberechtigte Personen:
1. Name: ............................................... Telefonisch tagsüber erreichbar: ........................
2. Name: ............................................... Telefonisch tagsüber erreichbar: ........................
3. Name: ............................................... Telefonisch tagsüber erreichbar: ........................
3.3 Die Entscheidung, ob und wann ein Kind (im Schulalter) den Weg zur Tageseinrichtung und nach
Hause allein gehen darf, obliegt den Personensorgeberechtigten. Gleiches gilt für das Fahren mit dem
Fahrrad. Wenn ein Kind im Schulalter alleine nach Hause gehen darf, ist dies mit Unterschrift der
Personensorgeberechtigten gemäß Anlage 7 schriftlich zu bestätigen.
4. Beiträge der Personensorgeberechtigten
4.1 Die Personensorgeberechtigten entrichten einen festen monatlichen Beitrag. Dieser ergibt sich
aus dem Buchungsbeleg bzw. der Elternbeitragstabelle (Anlage 3 bzw. 4) monatlich bis auf Widerruf
(siehe Punkt 5):
4.2 Zusätzlich werden Beiträge erhoben für
*)
Spielmaterial
Mittagessen
Getränke
4.3 Der entsprechende Beitrag wird jeweils
*)
zum Anfang
des laufenden Monats per Lastschrift (Anlage 5) eingezogen;
4.4 Eine Anpassung der Beiträge wird spätestens sechs Wochen vorher schriftlich mitgeteilt.
4.5 Bei Vertragsabschluss wird eine Aufnahmegebühr in Höhe von 10 € fällig.
5. Änderungen der Buchungszeiten
Grundsätzlich gelten die gebuchten Zeiten für die Dauer des Betreuungsvertrages. Eine tägliche Mindestbuchungszeit von 4,1 Std. im Wochendurchschnitt darf nicht unterschritten werden. Die tägliche
Buchungszeit beginnt generell an Schultagen um 11.15 Uhr, an Ferientagen um 8.00 Uhr.
•
Notwendig werdende Änderungen können sowohl vom Träger als auch von den Personensorgeberechtigten mit einer Frist von 8 Wochen zum Monatsende vorgenommen werden.
•
Eine Erhöhung der Buchungszeiten ist jederzeit möglich, eine Absenkung zwei Mal, bei Einhaltung der Mindestbuchungszeit.
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Ev. Kinderhort, Betreuungsvertrag
•
Stand 29.04.2015
Im laufenden Betreuungsjahr (1. Sept. bis 31. Aug. des Folgejahres) kann die Buchungszeit
letztmalig zum 31. Mai verkürzt werden.
6. Kündigung des Platzes
6.1 Die ersten zwei Monate ab Aufnahme des Kindes gelten als Probezeit. In diesem Zeitraum kann
der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende ohne Angabe von
Gründen schriftlich gekündigt werden.
6.2 Nach Ablauf der Probezeit kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten
zum Monatsende ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
6.3 Im laufenden Betreuungsjahr kann letztmalig zum 31. Mai gekündigt werden.
6.4 Eine fristlose Kündigung ist nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Der Träger der
Tageseinrichtung hat vor Ausspruch einer fristlosen Kündigung die Personensorgeberechtigten anzuhören. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
•
durch den Besuch des Kindes die Unversehrtheit anderer Kinder erheblich gefährdet ist,
•
die Personensorgeberechtigten mit der Entrichtung des Beitrags zwei Monate in Verzug sind,
•
die Personensorgeberechtigten wiederholt und trotz Abmahnung gegen die Regelungen der
Ordnung der Tageseinrichtung verstoßen,
•
die Aufnahmebedingungen nicht mehr erfüllt sind (z.B. keine Kostenübernahme mehr nach
Wechsel der Aufenthaltsgemeinde des Kindes)
7. Haftungsausschluss
Im Falle der Schließung der Tageseinrichtung bestehen keine Ansprüche gegenüber dem Träger. Der
Träger ist bemüht, die Eltern rechtzeitig zu informieren und bei der Suche nach anderen Tageseinrichtungen behilflich zu sein.
8. Schlussbestimmungen
8.1 Nebenabreden sowie alle Änderungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
8.2 Sollten sich einzelne Bestimmungen des Vertrages als ungültig erweisen, so wird dadurch die
Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung
durch Beschluss der Parteien möglichst so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit der ungültigen Bestimmung beabsichtigte Zweck erreicht wird.
8.3 Mit der Erstellung und Verbreitung von Foto-, Film- und Tonaufnahmen meines Kindes zu
*)
Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit bin ich grundsätzlich
einverstanden (siehe Anlage 9)
nicht einverstanden.
*)
9. Kostenübernahme
Die Personensorgeberechtigten haben einen Antrag auf Kostenübernahme durch das Jugendamt, den
Sozialhilfeträger oder einen anderen Kostenträger
nicht gestellt;
gestellt (siehe Anlage 6).
Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids des Kostenträgers entrichten die Personensorgeberechtigten den Beitrag.
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Ev. Kinderhort, Betreuungsvertrag
Stand 29.04.2015
Die Betreuung des Kindes beginnt erst mit der Vorlage eines positiven Bescheides des
Kostenträgers.
10. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist die Stadt Forchheim.
Ort, Datum
Unterschriften der Personensorgeberechtigten
Ort, Datum
Unterschrift des Trägers
Anlagen
*)
Folgende Anlagen sind Bestandteil des Vertrages :
Anlage 1 – Ordnung für Tageseinrichtungen
Anlage 2 – Konzeption der Einrichtung (Kurzfassung)
Anlage 3 – Buchungsbeleg, Infoblatt, Elternbeitragstabelle
Anlage 4 – ( leer )
Anlage 5 – Einzugsermächtigung
Anlage 6 – Erklärung zum Kostenübernahmeantrag durch das Jugendamt
Anlage 7 – Einwilligung zur Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel/Schwimmbad,
Erklärung zum Heimweg
Anlage 8 – ( leer )
Anlage 9 – Einverständniserklärungen zum Erstellen und Verbreiten von Foto-,
Film- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit
Anlage 10 – Belehrung für Personensorgeberechtigte nach § 34 IFSG
Anlage 11 – Beauftragung zur Verabreichung von Medikamenten
Anlage 12 – Nachweis der Früherkennungsuntersuchung
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Anlage 1 zum Betreuungsvertrag
Ordnung für die Tageseinrichtungen des Diakonischen Werkes in Neunkirchen am Brand
Das Kind in seiner von Gott gegebenen Würde und Einzigartigkeit steht im Mittelpunkt des Angebots
evangelischer Tageseinrichtungen für Kinder und der damit verbundenen Betreuungs-, Bildungs- und
Erziehungsarbeit.
Die Arbeit in evangelischen Tageseinrichtungen ist an christlichen Grundsätzen ausgerichtet. Bildung in
evangelischer Verantwortung ist untrennbar verbunden mit der Frage, aus welchen Quellen Menschen
schöpfen, aus welchen Wurzeln heraus sie sich entfalten, wenn sie ihre Eigenständigkeit zu leben versuchen.
Die partnerschaftliche Zusammenarbeit von Eltern und pädagogischem Personal sind Bestandteil der
Arbeit in evangelischen Tageseinrichtungen.
1. Aufnahme
Die Leitung entscheidet über die Zuordnung des Kindes zu einer Gruppe der Tageseinrichtung nach
pädagogischen Erfordernissen und dem Alter des Kindes.
1.1 Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, können in die Tageseinrichtung
aufgenommen werden, wenn ihren besonderen Lebensbedürfnissen Rechnung getragen wird
unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der übrigen Kinder.
1.2 Bei Aufnahme eines Kindes in die Tageseinrichtung ist durch die Personensorgeberechtigten
eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes zum Besuch
vorzulegen (wenn vom Träger gewünscht).
1.3 Ein Rechtsanspruch auf einen Platz in der Tageseinrichtung besteht erst dann, wenn ein
Betreuungsvertrag gemäß Anlage zwischen Rechtsträger und Personensorgeberechtigten abgeschlossen ist.
1.4 Diese Ordnung und die Konzeption der Tageseinrichtung sind Bestandteile des
Betreuungsvertrages.
2.
2.1.
2.2
2.3
2.4
3.
Besuch der Tageseinrichtung
Im Interesse des Kindes und der Gruppe soll die Tageseinrichtung regelmäßig besucht werden.
Bei Fernbleiben des Kindes ist es notwendig, dass die Personensorgeberechtigten unverzüglich
die Tageseinrichtung verständigen.
Kranke Kinder können in der Regel nicht in der Tageseinrichtung betreut werden.
Bei Erkrankung des Kindes an einer übertragbaren Krankheit, sowie bei Befall durch Läuse oder
anderes Ungeziefer, muss die Einrichtung unverzüglich benachrichtigt werden. Der Besuch der
Einrichtung kann in diesen Fällen, nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten,
ausgeschlossen werden.
Betriebsjahr
Das Betriebsjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des darauf folgenden
Jahres.
4.
Wohnungswechsel, Erreichbarkeit
•
Bei einem Wohnungswechsel oder vorübergehendem anderen Aufenthalt (z.B. Urlaub, Kur,
Krankheitsaufenthalt der Personensorgeberechtigten) ist der Leitung unverzüglich in Kenntnis
zu setzen und die neue Anschrift und Telefonnummer mitzuteilen.
•
Um eine möglichst gute und somit schnelle Erreichbarkeit der Personensorgeberechtigten zu
gewährleisten, sind die private und mobile Telefonnummer und nach Möglichkeit die
Geschäftsnummer und Mailadresse anzugeben.
5.
Ferienregelung
5.1
Die Ferienzeiten werden vom Träger unter Einhaltung rechtlicher Bestimmungen festgelegt.
5.2
Die ferienbedingten Schließungszeiten werden zu Beginn des Betriebsjahres bekannt
gegeben.
Seite 6
Anlage 1 zum Betreuungsvertrag
5.3
Die Tageseinrichtung kann wegen unvermeidlicher Baumaßnahmen, unüberbrückbarer
Personalschwierigkeiten oder auf Anordnung des Gesundheitsamtes zeitweilig geschlossen
werden. Die Personensorgeberechtigten sind rechtzeitig zu unterrichten. Der Träger bemüht sich
um eine anderweitige Betreuung der Kinder.
5.4
Die Buchungszeiten für die Ferien müssen im Detail zwei Monate vor dem jeweiligen Ferienbeginn bei der Hortleitung gebucht werden, damit die Personaldisposition darauf abgestimmt
werden kann.
6.
6.1
Kostenbeteiligung der Personensorgeberechtigten
Mit dem Beitrag beteiligen sich die Personensorgeberechtigten an den Kosten der
Tageseinrichtung.
•
Die Höhe wird vom Träger nach Anhörung des Elternbeirats festgelegt. Sie wird den Personenberechtigten mit dem Anmeldeformular mitgeteilt. Mit Abschluss des Betreuungsvertrages sind
die Personensorgeberechtigten zur Entrichtung des Beitrages verpflichtet. Der Träger kann die
vereinbarten Beiträge durch schriftliche Erklärung einseitig verändern.
Der Beitrag ist in voller Höhe bis zum Vertragsende zu bezahlen.
Bei Krankheit oder sonstiger Abwesenheit des Kindes sowie in den Ferien ist der Beitrag in
voller Höhe zu entrichten.
Die Höhe der Beitragsstaffelungen und ggf. Ermäßigungen (z.B. für Geschwisterkinder) obliegen
dem Träger im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.
Die Aufnahme für die Kinder in die Tageseinrichtung ist nicht von der wirtschaftlichen Lage der
Personensorgeberechtigten abhängig. Im Bedarfsfall kann von den Personensorgeberechtigten
die Übernahme des Beitrages beim Jugendamt/Sozialamt beantragt werden.
6.3
6.4
6.5
6.6
7.
Aufsicht und Versicherung
Die pädagogisch tätigen Mitarbeitenden üben während der Öffnungszeit der Tageseinrichtung über die
ihnen anvertrauten Kinder die Aufsicht aus. Sie sind im Rahmen ihrer Pflichten für das Wohl der
Kinder verantwortlich.
Die Aufsichtspflicht auf dem Hin- und Rückweg liegt bei den Personensorgeberechtigten. Nach Erkenntnissen der Verkehrspsychologie sind Kinder frühestens im Alter von etwa acht Jahren
in der Lage, den Straßenverkehr verantwortlich zu erleben und zu begreifen.
Kinder im darunter liegenden Alter sind nicht in der Lage, das Geschehen auf unseren
Straßen zu überschauen sowie die Verkehrsregeln zu beachten.
Diese Kinder bedürfen deshalb der Beaufsichtigung.
Für die Kinder besteht im Rahmen der gesetzlichen Regelungen für die Unfallversicherung Versicherungsschutz. Unfälle auf dem Hin- und Rückweg sind der Leitung unverzüglich zu melden, damit der Unfall der zuständigen Versicherung angezeigt werden kann.
Für den Verlust und die Beschädigung der Garderobe und sonstiger Habe der Kinder wird keine
Haftung übernommen. Dies gilt auch für mitgebrachtes Spielzeug und Fahrräder. Es wird empfohlen, diese Gegenstände mit dem Namen des Kindes zu kennzeichnen.
8.
Elternbeirat
Zur Förderung der besseren Zusammenarbeit von Eltern, pädagogischem Personal und Träger
wird ein Elternbeirat eingerichtet. Näheres regeln die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (BayKiBiG, Art. 14).
9.
Medikamentengabe
Grundsätzlich werden in der Einrichtung keine Medikamente durch Mitarbeitende verabreicht. In
Ausnahmefällen werden verschreibungspflichtige Medikamente gemäß ärztlicher Verordnung
verabreicht, wenn eine schriftliche Beauftragung durch die Personsorgeberechtigten vorliegt
(siehe Anlage 11 im Betreuungsvertrag).
Seite 7
Anlage 2 zum Betreuungsvertrag
Konzeption der Einrichtung (Kurzfassung)
Grundprinzip des pädagogischen Konzeptes ist es, in jedem Menschen das
unverwechselbare Individuum in seiner Einmaligkeit zu sehen und ihm mit
Wertschätzung zu begegnen.
Der Hort hat das Ziel dazu beizutragen, dass die Kinder sich zu starken
Persönlichkeiten entwickeln, die den Herausforderungen der heutigen Gesellschaft
gewachsen sind. Basis hierfür ist ein positives Selbstwertgefühl sowie die
Entwicklung zu Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Außerdem fördert
der Hort die Kooperationsfähigkeit und die Übernahme von Verantwortung für
andere.
Wo es notwendig ist, hilft das pädagogische Personal bei der Aufarbeitung von
Konflikten und insbesondere bei der Suche nach neuen Strategien zur
Konfliktlösung.
Die Integration von Kindern, die benachteiligt sind oder besonderer Zuwendung
bedürfen, ist uns ein wichtiges Anliegen.
Betreuung bei vorzeitigem Schulschluss
Betreuung von Kindern, deren Schulunterricht früher endet, ist ab 11.00Uhr
vormittags möglich.
Gemeinsames Mittagessen
Es wird täglich ein warmes Mittagessen angeboten.
Hausaufgabenbetreuung
Zur Betreuung der Hausaufgaben werden die Kinder je nach Alter in kleinere
Gruppen aufgeteilt, damit sie in Ruhe ihre Hausaufgaben erledigen können.
Nach Bedarf werden die Kinder bei den Hausaufgaben unterstützt.
Ziel soll es sein, die Kinder zu eigenständigem Lernen und Arbeiten anzuleiten,
sie aber auch gleichzeitig zu ermuntern, Fragen zu stellen wenn sie alleine nicht
mehr weiter wissen. Die Hausaufgabenbetreuung wird in Abstimmung mit
der jeweiligen Schule durchgeführt.
Freizeitgestaltung und Spiel
Nach Erledigung der Hausaufgaben ist Raum für eigenständige und angeleitete
Freizeitgestaltung zur Entspannung und Erholung.
Zusammenarbeit mit den Eltern
Die Erziehungsverantwortung für die Kinder und Jugendlichen liegt bei den Eltern.
Damit die unterstützende und ergänzende Aufgabe des Hortes in der Bildung,
Betreuung und Erziehung optimal den Kindern zu Gute kommt, ist eine
Zusammenarbeit und eine Abstimmung zwischen Familie und Hort grundsätzliche
Voraussetzung.
Betreuung während der Ferien
Während der Ferien ist der Hort geöffnet.
Die Schließungstage werden in Abstimmung mit den Eltern festgelegt.
Seite 8
Anlage 3 zum Betreuungsvertrag
•
•
Anlage 3 zum Betreuungsvertrag vom
Buchungsbeleg gültig ab: 01.01.2014
Daten des Kindes:
Name
Vorname
Geburtstag
Geschlecht
Eine amtliche Bestätigung einer Behinderung
liegt nicht vor
liegt vor
(bitte Unterlagen beilegen!)
Daten der Eltern:
Mutter:
Vater:
Name
Vorname
Staatsangehörigkeit
Herkunftsland
Wohnort
Strasse
Berechnung der durchschnittlichen Buchungszeit während der Schulzeit (nicht Ferienzeit):
Die tägliche Buchungszeit beginnt generell an Schultagen um 11.15 Uhr, an Ferientagen um 8.00 Uhr.
Ich/wir benötige/n die Betreuung der Einrichtung zu folgenden Uhrzeiten während der Schulzeit:
AnwesenMo.
Di.
Mi.
Do.
Fr.
heit*
von – bis
(Uhrzeit)
von – bis
(Uhrzeit)
* Schließtage, Urlaubs- und Krankheitszeiten des Kindes bleiben unberücksichtigt.
Berechnung (Buchungsdauer Mo bis Fr addieren. Ermittelte Wochenbetreuungszeit dann durch 5 teilen):
__________ + _________ +__________ +__________ +_________ = _____________ Stunden/Woche
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag Freitag
Summe Mo-Fr
Ermittelte Wochenbetreuungszeit: ___________ : 5 (Wochentage) = __________ Durchschnitt/Tag
(mindestens 4,1 Std./Tag)
Seite 1 des Buchungsbeleges
Stand 29.04.2015
Seite 1 des Buchungsbeleges
Anlage 3 zum Betreuungsvertrag
Festlegung der Buchungszeiten (bitte ankreuzen):
Schulzeit
Ferienzeit
Buchung
Buchung
ab 15 bis 29 Tage ab 30 bis 44 Tage
ab 45
Tage
>4–5h
>5–6h
>6–7h
>7–8h
>8–9h
Elternbeiträge in € :
Tägliche
Buchungszeit
Monatlicher Elternbeitrag
1. Kind
Ab 1/2014
Monatlicher Elternbeitrag
2. Kind
Ab 1/2014
>4–5h
105,00
85,00
>5–6h
114,00
94,00
>6–7h
123,00
103,00
>7–8h
132,00
112,00
>8–9h
141,00
121,00
Berechnung des durchschnittlichen Monatsbeitrages:
Monate Schulzeit x Monatsbeitrag
€
Monate Ferienzeit x Monatsbeitrag
€
Summe
€
geteilt durch 12 = Monatsbeitrag
€
Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahrheitsgemäß sind.
Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen.
Datum und Unterschrift eines Personensorgeberechtigten
Seite 2 des Buchungsbeleges
Stand 29.04.2015
Anlage 5 zum Betreuungsvertrag
•
SEPA- Lastschriftmandat
Hiermit ermächtige(n) ich/wir Sie widerruflich, die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen für den Elternbeitrag (und Nebenkosten lt. Betreuungsvertrag) durch den
Träger der Einrichtung:
Diakonie für Kinder und Jugend e.V. in Neunkirchen am Brand,
Hochstr. 4, 91077 Neunkirchen am Brand
bei Fälligkeit zu Lasten meines/unseres Girokontos
IBAN ______________________________________
BIC ______________________________
bei
(genaue Bezeichnung des kontoführenden Kreditinstitutes)
durch Lastschrift einzuziehen.
Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens
des kontoführenden Kreditinstituts (s.o.) keine Verpflichtung zur Einlösung.
•
Name, Vorname
•
genaue Anschrift
_______________________________________________________
………………………………………………………………………………………..………..
Ort, Datum
Stand 29.04.2015
Unterschrift(en) der/des Kontoinhaber(s).
Anlage 6 zum Betreuungsvertrag
Name/n des/r Kindes/r
•
Name………………………………………….Vorname ..................................................
•
Name………………………………………….Vorname ..................................................
•
Name………………………………………….Vorname ..................................................
•
Name………………………………………….Vorname ..................................................
•
Name………………………………………….Vorname ..................................................
Erklärung Kostenübernahmeantrag durch das Jugendamt
Für mein/e o.g. Kind/er beantrage ich beim zuständigen Jugendamt die Übernahme des
Elternbeitrages. Dazu habe ich heute die entsprechenden Antragsformulare von der Leitung
der Tageseinrichtung erhalten.
Mir/uns ist bekannt, dass die Kostenübernahme durch das Jugendamt ganz oder teilweise
abgelehnt werden kann. In diesem Fall ist der entsprechende Elternbeitrag anteilig oder vollständig von mir/uns selbst zu leisten.
Bis zum Vorliegen eines positiven Bescheids des Kostenträgers haben die Personensorgeberechtigten den Beitrag zu entrichten (siehe Punkt Nr. 9 des Betreuungsvertrages).
Mir ist bekannt, dass das Jugendamt bei positivem Bescheid erst ab dem Zeitpunkt der Antragsstellung den Elternbeitrag rückwirkend übernimmt. In diesem Fall werden zu viel
bezahlte Beiträge zurückerstattet.
Ort/Datum
Stand 29.04.2015
Unterschrift des/r Personensorgeberechtigten
Anlage 7 zum Betreuungsvertrag
Einverständniserklärungen
Ich bin der Meinung, dass mein Kind ........................................................................................ im
Rahmen der Erziehung zur Selbständigkeit seinem Alter entsprechend Verantwortung
übernehmen sollte.
Deshalb erlaube ich meiner Tochter/ meinem Sohn
1. den Hort alleine zu verlassen
ja
nein*)
und zwar ab ______________Uhr. (Uhrzeit bitte eintragen)
2. während der Hortzeit mit Erlaubnis der zuständigen Gruppenleitung Kleinigkeiten wie
Schulartikel usw. einzukaufen
ja
nein *)
ja
3. an Schwimmbadbesuchen teilzunehmen.
Er / Sie ist
Schwimmer
Nichtschwimmer
4. öffentliche Verkehrsmittel zu benutzen
ja
nein *)
*) (bitte unbedingt angeben!)
nein*)
Für besondere Angelegenheiten, z. B. Arztbesuche, Einladungen zu Freunden usw. gebe ich
meinem Kind jeweils die schriftliche Erlaubnis mit oder gebe dem Personal persönlich/ telefonisch Bescheid.
Ich weiß, dass eine mündliche Entschuldigung durch die Kinder ungültig ist und vom
Personal nicht angenommen wird.
Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern (Schule, Jugendamt, heilpädagogischer Dienst)
Ich erlaube der Einrichtung im Rahmen der pädagogisch notwendigen Zusammenarbeit mit
anderen Stellen personenbezogene Daten mit Lehrkräften, dem Jugendamt, heilpädagogischen Mitarbeitern und evtl. Ärzten auszutauschen.
ja
nein *)
Neunkirchen, den
..................................................................
Unterschrift des/ der Personensorgeberechtigten
*) Zutreffendes jeweils ankreuzen
Anlage 9 zum Betreuungsvertrag
Einverständniserklärungen zum Erstellen und Verbreiten von
Foto-, Film- und Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit
Die Personensorgeberechtigten willigen ein, dass *)
Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die die Kindertageseinrichtung im Rahmen ihrer
Aufgaben und Tätigkeiten erstellen und auf denen auch ihr Kind abgebildet ist, für
Jahresberichte, Chroniken und/oder Internet-Präsentationen der Kindertageseinrichtung verwendet werden dürfen,
Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die die Kindertageseinrichtung im Rahmen ihrer
Aufgaben und Tätigkeiten erstellen und auf denen auch ihr Kind abgebildet ist,
auf Elternabenden, in kommunalpolitischen Gremien und anderen Kreisen einer
interessierten Öffentlichkeit durch den Träger der Tageseinrichtung vorgeführt
werden dürfen.
Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die die Kindertageseinrichtung im Rahmen ihrer
Aufgaben und Tätigkeiten erstellen und auf denen auch ihr Kind abgebildet ist, an
den Bayerischen Landesverband Evangelischer Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder e.V. zur Veröffentlichung weitergegeben werden dürfen.
Foto-, Film- und Tonaufnahmen, die Medienvertreter in der Kindertageseinrichtung erstellen und auf denen auch Ihr Kind abgebildet ist, in der Presse und im
Rundfunk (Hörfunk, Fernsehen) veröffentlicht werden dürfen, soweit dadurch
keine schutzwürdigen Interessen des Kindes und der Familie beeinträchtigt
werden (z. B. Gewalt unter Kindern).
In diesem Fall wird bei Bedarf im Einzelfall um Einwilligung ersucht.
Die Personensorgeberechtigten werden darauf hingewiesen, dass diese Einwilligung
freiwillig ist und jederzeit widerrufen werden kann.
…………………………………………
Ort, Datum
*) Zutreffendes jeweils ankreuzen
………………………………………………………………………….
Unterschriften der Personensorgeberechtigten
Anlage 10 zum Betreuungsvertrag
Belehrung der Personensorgeberechtigten (Eltern, Vormünder, Betreuer) nach
§ 34 Absatz 4 Satz 1 und § 34 Absatz 5 Satz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
10. Kinder / Jugendliche, die an
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Cholera
Diphtherie
Enteritis durch enterohämorrhagische E.coli (EHEC)
Virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
Haemophilus influenzae Typ b – Meningitis
Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflecken)
Keuchhusten
Ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
Masern
Meningokokken-Infektion
Mumps
Paratyphus
Pest
Poliomyelitis
Scabies (Krätze)
Scharlach oder sonstigen Streptococcus pyogenes Infektionen
Shigellose
Typhus abdominalis
Virushepatitis A oder E
Windpocken
erkrankt oder dessen verdächtig sind oder die verlaust sind, dürfen die der Kinderbetreuung dienenden Räume der Kindertageseinrichtung Innerer Markt 6 (im folgenden Gemeinschaftseinrichtung) nicht betreten, ihre Einrichtungen nicht benützen und
nicht an den Veranstaltungen der Kindertageseinrichtungen teilnehmen. Dies gilt
auch für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und an infektiöser
Gastroenteritis erkrankt oder dessen verdächtig sind. Diese Verbote gelten, bis nach
ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit oder der Verlausung durch sie
nicht mehr zu befürchten ist.
11. Kinder / Jugendliche, die Ausscheider von
12. Vibrio cholerae 0 1 und 0 139
13. Corynebacterium diphteriae, Toxin bildend
14. Salmonella Typhi
15. Salmonella Paratyphi
16. Shigella sp.
17. Enterohämorrhagischen E.coli (EHEC)
sind,
dürfen nur mit Zustimmung des Gesundheitsamtes und unter Beachtung der gegenüber dem Ausscheider und der Gemeinschaftseinrichtung verfügten Schutzmaßnahmen die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume betreten,
Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung benutzen und an Veranstaltungen der
Gemeinschaftseinrichtung teilnehmen.
Anlage 10 zum Betreuungsvertrag
18. Für Kinder / Jugendliche (Betreute der Gemeinschaftseinrichtung), in deren
Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung an oder ein Verdacht auf
• Cholera
• Diphtherie
• Enteritis durch enterohämorrhagische E.coli (EHEC)
• Virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
• Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
• Ansteckungsfähiger Lungentuberkulose
• Masern
• Meningokokken-Infektion
• Mumps
• Paratyphus
• Pest
• Poliomyelitis
• Shigellose
• Typhus abdominalis
• Virushepatitis A oder E
aufgetreten ist, gilt das Verbot der Nr. 1 entsprechend.
19. Für die Einhaltung der Pflichten durch die in Nr. 1-3 genannten geschäftsunfähigen oder in der Geschäftsfähigkeit beschränkte Person hat zu sorgen, wem
die Sorge für die Personen zusteht (Eltern/Vormünder/Betreuer). Tritt einer
der Tatbestände der Nr. 1-3 auf, haben sie der Gemeinschaftseinrichtung
hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen.
20. Die Gemeinschaftseinrichtung hat die betreuten Personen und / oder deren
Sorgeberechtigte gemeinsam mit dem Gesundheitsamt über die Bedeutung
eines vollständigen, altersgemäßen und nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission ausreichenden Impfschutz sowie über Prävention übertragbarer Krankheiten aufgeklärt.
21. Der / Die Personensorgeberechtigte erhält eine Ausfertigung dieser Belehrung
mit der Bitte um Beachtung.
Neunkirchen, den
………………………………………
Unterschrift
Leiter(in) Gemeinschaftseinrichtung
*) Zutreffendes jeweils ankreuzen
……………………………………
Unterschrift
Personensorgeberechtigte(r)
Anlage 11 zum Betreuungsvertrag
•
Beauftragung zur Verabreichung von Medikamenten
Name des Kindes
..............................................................
Geburtsdatum
..............................................................
Folgende Medikamente müssen zu den genannten Zeiten eingenommen werden:
Name des Medikamentes
Dosierung
Einnahmezeitpunkt
Besonderheiten
1
2
3
Bemerkung/ Dauer der Einnahme: .............................................................................................
...................................................................................................................................................
Ort, Datum, Unterschrift/Stempel des Arztes/der Ärztin
Oder:
Eine ärztliche Bescheinigung über die verordneten Medikamente und deren Dosierung lege
ich/legen wir dieser Beauftragung bei. Änderungen in der Anwendung teile ich/teilen wir
unverzüglich mit.
Angabe des behandelnden Arztes/Anschrift/Telefonnummer: ....................................................
...................................................................................................................................................
Durch meine/unsere Unterschrift bestätige/n ich/wir, dass das/die o.g. Medikament/e ärztlich
verordnet ist/sind und –nicht* - unter die Bestimmungen des Betäubungsmittelgesetzes
fällt/fallen.
Beauftragung der Eltern:
Hiermit beauftrage/n ich/wir den/die Mitarbeitende/n der Kindertageseinrichtung meinem/ unserem Kind die o.g. Medikamente zu den angegebenen Zeiten zu verabreichen.
Ich/wir stelle/n die Kindertageseinrichtung, vertreten durch ........................................., sowie
die Mitarbeitenden der Tageseinrichtung von jeder Art der Haftung für Sach- und Personenschäden, auch gegenüber Dritten, frei.
Die Einrichtung und ihre Mitarbeitenden haften für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit entstehen, im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen.
Für Sach- und Vermögensschäden wird die Haftung auf vorsätzliche oder grob
fahrlässige Pflichtverletzungen beschränkt.
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Datum/Unterschrift des/der Personensorgeberechtigten
Eingangsdatum: ________________________ Interne Vermerke:____________________________
* nicht Zutreffendes bitte streichen
Anlage 12 zum Betreuungsvertrag
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Anlage 12 zum Betreuungsvertrag, Stand 29.04.2015
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Nachweis der Früherkennungsuntersuchung
Kindertageseinrichtungen sind verpflichtet*, bei der Anmeldung von Kindern darauf hinzuwirken, dass die Personensorgeberechtigten den Nachweis der Früherkennungsuntersuchung
vorlegen bzw. diese durchführen lassen.
Der Nachweis erfolgt durch Vorlage des ordnungsgemäß abgestempelten und unterschriebenen Kinder- Untersuchungsheftes des Gemeinsamen Ausschusses
(„Gelbes U- Heft“). Es genügt auch eine entsprechende ordnungsgemäße Bestätigung des
Kinderarztes, eventuell anfallende Kosten für eine solche Bescheinigung tragen jedoch die
Personensorgeberechtigten.
Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Untersuchung wurde
vorgelegt
Der Nachweis der letzten fälligen altersentsprechenden Untersuchung wurde nicht
vorgelegt.
Es wurde auf die Notwendigkeit rechtzeitiger Früherkennungsuntersuchungen
hingewiesen.
Das Gespräch fand statt am ……………………….
Datum
in……………………………………………….……….
Ort
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Unterschrift der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters der Einrichtung
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Unterschrift eines Personensorgeberechtigten
*Amtliches ministerielles Schreiben Nr.: VI/ 4/7360/293/07/HO vom 11.03.2008 des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen in Berufung auf § 13 AVBayKiBiG und § 3 sowie § 1 Abs.
2 Satz 1 AVBayKiBiG i. V. m. § 8a Abs.2 SGB VIII