Verbundene Unternehmen - aktiver Betriebsinhaber auf Negativliste

Anlage zum komprimierten Antrag 2016
- zu AA -
An die untere Landwirtschaftsbehörde
des Landkreises
..
Eingangsstempel
Angaben zum „verbundenen Unternehmen“ sind in FIONA unter AA zu machen,
−
−
wenn Sie als antragstellende Person/Betrieb zu dem Personenkreis auf der Negativliste gehören
und/oder
das mit Ihnen verbundene Unternehmen zu dem Personenkreis auf der Negativliste gehört.
Hinweis: Bei einem anderen Unternehmen handelt es sich in den folgenden Fällen um ein
Unternehmen, dass mit der antragstellenden Person "verbunden" ist:
(1) Die antragstellende Person hat die alleinige Kontrolle über das verbundene Unternehmen (=
Tochterunternehmen).
(2) Das verbundene Unternehmen (= Mutterunternehmen) hat die alleinige Kontrolle über die
antragstellende Person.
(3) Das verbundene Unternehmen wird vom gleichen Unternehmen allein kontrolliert, das auch die
antragstellende Person allein kontrolliert (d. h. das verbundene Unternehmen =
Schwesterunternehmen).
Sofern in den vorgenannten Konstellationen nicht jeweils eine alleinige Kontrollfunktion vorliegt,
handelt es sich nicht um ein zu berücksichtigendes "verbundenes Unternehmen" im Sinne der
Regelung zum aktiven Betriebsinhaber (vgl. § 9 InVeKoS-Verordnung).
UD Nr. des antragstellenden Betriebes /
der antragstellenden Person
│0│8│_│_│_│_│_│_│_│_│_│_│_│_│
Angabe unter AA zu dem „verbundenen Unternehmen“:
Name/Firma:
_________________________________
Anschrift:
_________________________________
_________________________________
sofern vorhanden:
UD Nr. des verbundenen Unternehmens:
│_│_│_│_│_│_│_│_│_│_│_│_│_│_│
Bitte beachten Sie, dass sofern eine Nachweisführung (Nachweis 1, 2 oder 3) notwendig ist,
ggf. zu dem verbundenen Unternehmen weitere Angaben zu machen sind bzw. Unterlagen dem
komprimierten Gemeinsamen Antrag beigefügt werden müssen.
-2ggf. Angabe unter AA3.1 (Nachweis1):
- landwirtschaftliche Tätigkeit ist nicht unwesentlich Freiwillig zusätzliche Angabe, zu den bewirtschafteten beihilfefähigen Flächen des
„verbundenen Unternehmen“ können gemacht werden, wenn Nachweis 1geführt wird und
die Fläche des „verbundenen Unternehmens“ berücksichtigt werden soll.
1) Name des verbundenen Unternehmens:
_________________________________
2) Lage, Größe und Nutzung der von dem verbundenen Unternehmen bewirtschafteten
beihilfefähigen landwirtschaftlichen Flächen:
FlurstücksNr.
Flächenangaben (Größe und Nutzung)
Unter Nr.
Gemarkung
Name, Nr.
Flur-Nr.
Flurstücksangaben (Lage)
-ggf. Angabe zum FLIK -
Größe
ggf. mit
Landschaftselemente
(ha, ar)
Nutzung
Spalte ULB
-3Sofern die Nachweisführung über die Voraussetzung erfolgt, dass im Zeitraum vom 1. Januar
bis zum 30. April 2016 durchschnittlich nicht mehr als 3 Großvieheinheiten je Hektar gehalten
werden, sind Angaben zu den in diesem Zeitraum gehaltenen Tieren des verbundenen
Unternehmens zu machen:
Tierart
Großvieheinheit
Pferde unter 3 Jahre, Kleinpferde, Ponys, Esel,
Mulis und Maultiere
0,70
Pferde 3 Jahre und älter
1,10
Kälber und Jungrinder unter 1 Jahr
0,30
Jungrinder 1 bis unter 2 Jahre
0,70
Rinder 2 Jahre und älter
1,00
Schafe unter 1 Jahr
0,05
Schafe 1 Jahr und älter
0,10
Ziegen
0,08
Ferkel
0,02
Mastschweine
0,13
Zuchtschweine
0,30
Legehennen
0,003
Sonstiges Geflügel
0,014
Damtiere unter 1 Jahr
0,04
Damtiere 1 Jahr und älter
0,08
Lamas
0,10
Strauße, Zuchttiere 14 Monate und älter
0,32
Strauße, Jungtiere/Masttiere unter 14 Monate
0,25
Ø Anzahl im
Zeitraum vom
1.1. bis 30.04
gesamt:
Anzahl
Großvieheinheiten
im Zeitraum
-4ggf. Angabe unter AA3.2 (Nachweis 2)
- Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit als Haupttätigkeit oder Geschäftszweck -
Hinweis:
− Für den Fall, dass für das verbundene Unternehmen die Pflicht besteht, sich in ein
amtliches Register eintragen zu lassen, das eine Angabe zum Zweck oder Gegenstand
des Unternehmens enthält, ist ein aktueller Auszug aus dem amtlichen Register dem
Antrag beizufügen.
− Soweit ein Registereintrag nicht vorgeschrieben ist, ist für das verbundene Unternehmen
auch einer der folgenden Nachweise möglich:
o Kopie des Bescheides über die Feststellung der Versicherungspflicht zur
Alterssicherung der Landwirte und Kopie des aktuellen Kontoauszugs über die
Beitragszahlung 2016 für eines der Mitglieder des verbundenen Unternehmens in
Bezug auf ihre/seine Tätigkeit im Betrieb des verbundenen Unternehmens.
o Kopie des Gesellschaftsvertrags, einer Satzung oder einer vergleichbaren Urkunde, in
der die Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit als Haupttätigkeit oder als
Geschäftszweck benannt ist.
-5ggf. Angabe unter AA3.3 (Nachweis 3)
- jährliche Betrag der Direktzahlungen beläuft sich auf mindestens 5 % der Gesamteinkünfte
aus nicht landwirtschaftlicher Tätigkeit im jüngsten Steuerjahr, für das diese Nachwiese
vorliegen (sowohl bei der antragstellenden Person wie auch dem verbundenen
Unternehmen) Angaben zu dem verbundenen Unternehmen
Angaben beziehen sich auf die Einkünfte des Jahres: ____________
aufgegliedert in
Bruttobetrag aller Einkünfte aus jeder Einkunftsart in Euro
_______________ €
−
davon Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tätigkeit (€)
_______________ €
−
davon außerlandwirtschaftliche Einkünfte (€)
_______________ €
ggf. Anspruch auf Direktzahlungen in dem genannten Jahr
_______________ €
beizufügende Nachweise für das verbundene Unternehmen
− Steuerbescheid,
Hinweis: Bei Personenvereinigungen, die weder der Einkommen- noch der Körperschaftssteuer unterliegen,
ist der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Festlegung von Grundlagen für die
Einkommensbesteuerung beizufügen.
− Gewinn- und Verlustrechnungen,
− ggf. andere geeignete Unterlagen zum Nachweis des Bruttobetrages der Einkünfte vor
Abzug von Kosten und Steuern,
− Kopie der Steuererklärung (soweit abgegeben), die dem Bescheid über die Einkommenoder Körperschaftssteuer zugrunde liegt,
− sofern Einkunftsarten, für die keine Einkommen- und Körperschaftssteuer erklärt werden
müssen, vorliegen, ist eine Erklärung über den Bruttobetrag vor Abzug von Kosten und
Steuern beizufügen.
Falls die genannten Nachweise nicht erbracht werden können, da Sie/oder ggf. ein mit Ihnen verbundenes
Unternehmen weder einkommen- noch körperschaftssteuerpflichtig sind, noch bei Ihnen ein Gegenstand einer
gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung vorliegt oder Ihnen
für kein Jahr ein Einkommen- oder Körperschaftssteuerbescheid bzw. ein Bescheid über die gesonderte und
einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung vorliegt, ist als Nachweis der jüngste
verfügbare Jahresabschluss vorzulegen.
Ist die Prüfung und Festlegung eines Jahresabschlusses gesetzlich vorgeschrieben, so sind die Angaben und
Nachweise für das jüngste Jahr, für das ein geprüfter und festgestellter Jahresabschluss vorliegt und ggf. für das
in Bezug auf das/die andere(n) verbundenen Unternehmen ein Bescheid vorliegt, zu machen.
Ist die Prüfung und Festlegung eines Jahresabschlusses nicht gesetzlich vorgeschrieben, so sind die Angaben
und Nachweise in Bezug auf den jüngsten Jahresabschluss zu machen.