Anlage zum komprimierten Antrag 2016 - zu AA - An die untere Landwirtschaftsbehörde des Landkreises .. Eingangsstempel Angaben zum „verbundenen Unternehmen“ sind in FIONA unter AA zu machen, − − wenn Sie als antragstellende Person/Betrieb zu dem Personenkreis auf der Negativliste gehören und/oder das mit Ihnen verbundene Unternehmen zu dem Personenkreis auf der Negativliste gehört. Hinweis: Bei einem anderen Unternehmen handelt es sich in den folgenden Fällen um ein Unternehmen, dass mit der antragstellenden Person "verbunden" ist: (1) Die antragstellende Person hat die alleinige Kontrolle über das verbundene Unternehmen (= Tochterunternehmen). (2) Das verbundene Unternehmen (= Mutterunternehmen) hat die alleinige Kontrolle über die antragstellende Person. (3) Das verbundene Unternehmen wird vom gleichen Unternehmen allein kontrolliert, das auch die antragstellende Person allein kontrolliert (d. h. das verbundene Unternehmen = Schwesterunternehmen). Sofern in den vorgenannten Konstellationen nicht jeweils eine alleinige Kontrollfunktion vorliegt, handelt es sich nicht um ein zu berücksichtigendes "verbundenes Unternehmen" im Sinne der Regelung zum aktiven Betriebsinhaber (vgl. § 9 InVeKoS-Verordnung). UD Nr. des antragstellenden Betriebes / der antragstellenden Person │0│8│_│_│_│_│_│_│_│_│_│_│_│_│ Angabe unter AA zu dem „verbundenen Unternehmen“: Name/Firma: _________________________________ Anschrift: _________________________________ _________________________________ sofern vorhanden: UD Nr. des verbundenen Unternehmens: │_│_│_│_│_│_│_│_│_│_│_│_│_│_│ Bitte beachten Sie, dass sofern eine Nachweisführung (Nachweis 1, 2 oder 3) notwendig ist, ggf. zu dem verbundenen Unternehmen weitere Angaben zu machen sind bzw. Unterlagen dem komprimierten Gemeinsamen Antrag beigefügt werden müssen. -2ggf. Angabe unter AA3.1 (Nachweis1): - landwirtschaftliche Tätigkeit ist nicht unwesentlich Freiwillig zusätzliche Angabe, zu den bewirtschafteten beihilfefähigen Flächen des „verbundenen Unternehmen“ können gemacht werden, wenn Nachweis 1geführt wird und die Fläche des „verbundenen Unternehmens“ berücksichtigt werden soll. 1) Name des verbundenen Unternehmens: _________________________________ 2) Lage, Größe und Nutzung der von dem verbundenen Unternehmen bewirtschafteten beihilfefähigen landwirtschaftlichen Flächen: FlurstücksNr. Flächenangaben (Größe und Nutzung) Unter Nr. Gemarkung Name, Nr. Flur-Nr. Flurstücksangaben (Lage) -ggf. Angabe zum FLIK - Größe ggf. mit Landschaftselemente (ha, ar) Nutzung Spalte ULB -3Sofern die Nachweisführung über die Voraussetzung erfolgt, dass im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. April 2016 durchschnittlich nicht mehr als 3 Großvieheinheiten je Hektar gehalten werden, sind Angaben zu den in diesem Zeitraum gehaltenen Tieren des verbundenen Unternehmens zu machen: Tierart Großvieheinheit Pferde unter 3 Jahre, Kleinpferde, Ponys, Esel, Mulis und Maultiere 0,70 Pferde 3 Jahre und älter 1,10 Kälber und Jungrinder unter 1 Jahr 0,30 Jungrinder 1 bis unter 2 Jahre 0,70 Rinder 2 Jahre und älter 1,00 Schafe unter 1 Jahr 0,05 Schafe 1 Jahr und älter 0,10 Ziegen 0,08 Ferkel 0,02 Mastschweine 0,13 Zuchtschweine 0,30 Legehennen 0,003 Sonstiges Geflügel 0,014 Damtiere unter 1 Jahr 0,04 Damtiere 1 Jahr und älter 0,08 Lamas 0,10 Strauße, Zuchttiere 14 Monate und älter 0,32 Strauße, Jungtiere/Masttiere unter 14 Monate 0,25 Ø Anzahl im Zeitraum vom 1.1. bis 30.04 gesamt: Anzahl Großvieheinheiten im Zeitraum -4ggf. Angabe unter AA3.2 (Nachweis 2) - Ausübung einer landwirtschaftlichen Tätigkeit als Haupttätigkeit oder Geschäftszweck - Hinweis: − Für den Fall, dass für das verbundene Unternehmen die Pflicht besteht, sich in ein amtliches Register eintragen zu lassen, das eine Angabe zum Zweck oder Gegenstand des Unternehmens enthält, ist ein aktueller Auszug aus dem amtlichen Register dem Antrag beizufügen. − Soweit ein Registereintrag nicht vorgeschrieben ist, ist für das verbundene Unternehmen auch einer der folgenden Nachweise möglich: o Kopie des Bescheides über die Feststellung der Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte und Kopie des aktuellen Kontoauszugs über die Beitragszahlung 2016 für eines der Mitglieder des verbundenen Unternehmens in Bezug auf ihre/seine Tätigkeit im Betrieb des verbundenen Unternehmens. o Kopie des Gesellschaftsvertrags, einer Satzung oder einer vergleichbaren Urkunde, in der die Ausübung der landwirtschaftlichen Tätigkeit als Haupttätigkeit oder als Geschäftszweck benannt ist. -5ggf. Angabe unter AA3.3 (Nachweis 3) - jährliche Betrag der Direktzahlungen beläuft sich auf mindestens 5 % der Gesamteinkünfte aus nicht landwirtschaftlicher Tätigkeit im jüngsten Steuerjahr, für das diese Nachwiese vorliegen (sowohl bei der antragstellenden Person wie auch dem verbundenen Unternehmen) Angaben zu dem verbundenen Unternehmen Angaben beziehen sich auf die Einkünfte des Jahres: ____________ aufgegliedert in Bruttobetrag aller Einkünfte aus jeder Einkunftsart in Euro _______________ € − davon Einkünfte aus landwirtschaftlicher Tätigkeit (€) _______________ € − davon außerlandwirtschaftliche Einkünfte (€) _______________ € ggf. Anspruch auf Direktzahlungen in dem genannten Jahr _______________ € beizufügende Nachweise für das verbundene Unternehmen − Steuerbescheid, Hinweis: Bei Personenvereinigungen, die weder der Einkommen- noch der Körperschaftssteuer unterliegen, ist der Bescheid über die gesonderte und einheitliche Festlegung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung beizufügen. − Gewinn- und Verlustrechnungen, − ggf. andere geeignete Unterlagen zum Nachweis des Bruttobetrages der Einkünfte vor Abzug von Kosten und Steuern, − Kopie der Steuererklärung (soweit abgegeben), die dem Bescheid über die Einkommenoder Körperschaftssteuer zugrunde liegt, − sofern Einkunftsarten, für die keine Einkommen- und Körperschaftssteuer erklärt werden müssen, vorliegen, ist eine Erklärung über den Bruttobetrag vor Abzug von Kosten und Steuern beizufügen. Falls die genannten Nachweise nicht erbracht werden können, da Sie/oder ggf. ein mit Ihnen verbundenes Unternehmen weder einkommen- noch körperschaftssteuerpflichtig sind, noch bei Ihnen ein Gegenstand einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung vorliegt oder Ihnen für kein Jahr ein Einkommen- oder Körperschaftssteuerbescheid bzw. ein Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung vorliegt, ist als Nachweis der jüngste verfügbare Jahresabschluss vorzulegen. Ist die Prüfung und Festlegung eines Jahresabschlusses gesetzlich vorgeschrieben, so sind die Angaben und Nachweise für das jüngste Jahr, für das ein geprüfter und festgestellter Jahresabschluss vorliegt und ggf. für das in Bezug auf das/die andere(n) verbundenen Unternehmen ein Bescheid vorliegt, zu machen. Ist die Prüfung und Festlegung eines Jahresabschlusses nicht gesetzlich vorgeschrieben, so sind die Angaben und Nachweise in Bezug auf den jüngsten Jahresabschluss zu machen.
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