Der Vorstand Hausordnung

Der Vorstand
Hausordnung
Anlage 1 zu 6.2.1 Stand: 22.02.2016
1. Alle Patienten, Besucher, Studenten und Beschäftigten sind verpflichtet, aufeinander Rücksicht
zu nehmen und alles zu unterlassen, was den Krankenhausbetrieb stören könnte.
Diesbezügliche Anordnungen der Ärztinnen und Ärzte, des Pflegepersonals, des sonstigen
Krankenhauspersonals und des Sicherheitsdienstes sind sowohl von Patienten als auch von
Besuchern und Studenten zu befolgen.
2. Von Patienten, Besuchern, Studenten und Beschäftigten ist darauf zu achten, dass jeglicher
Lärm vermieden wird. Die Benutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten auf den
Krankenstationen bedarf der Zustimmung des Stationsarztes/der Stationsärztin: der Betrieb sollte
möglichst mit Kopfhörer, auf jeden Fall in gedämpfter Zimmerlautstärke erfolgen. Das
Ruhebedürfnis anderer im Zimmer liegender Patienten hat auf jeden Fall Vorrang. Die
festgesetzten Ruhezeiten sind aus therapeutischen Gründen unbedingt einzuhalten. Um 22:00
Uhr beginnt die allgemeine Nachtruhe.
Bei Problemen mit den Telefonkarten für Patiententelefone wenden Sie sich bitte an den
Sicherheitsdienst: 55555
3. Die Anlagen und Einrichtungen des Klinikums sind schonend und pfleglich zu behandeln.
4. Der Genuss alkoholischer Getränke und anderweitiger berauschender Mittel ist auf dem
Krankenhausgelände untersagt, soweit ihn der Arzt bzw. die Ärztin nicht ausdrücklich gestattet
und zur Therapie empfiehlt. Ausnahmegenehmigungen werden durch den Vorstand erteilt.
5. Das Rauchen in den Gebäuden und allen Eingangsbereichen ist verboten. Raucher werden
gebeten, die ausgewiesenen Raucherzonen auf dem Klinikgelände zu nutzen. Das Rauchverbot
gilt ebenso für Balkone und Terrassen, welche von Patienten frequentiert oder durch eine hohe
Anzahl von Patienten einsehbar sind.
6. In patientennahen Bereichen ist das Mitbringen von Topfpflanzen verboten.
7. Tiere dürfen nicht mit in das Klinikum gebracht werden. Hiervon ausgenommen sind
Blindenhunde, Diensthunde der Polizei und Therapiehunde. Der Einsatz von Therapiehunden
muss genehmigt werden und die Genehmigung ist mitzuführen.
8. Das Füttern von Tieren und die dadurch folgende Bindung der Tiere an die Gebäude ist
untersagt.
9. Um die Arbeit des Klinikums zu erleichtern und um unnötige Verluste zu vermeiden, ist der
Patient angehalten, nur die wirklich notwendigen Gegenstände des täglichen Bedarfs mit ins
Klinikum zu nehmen. Auf den weitgehenden Haftungsausschluss für nicht gebotenes
Patientengut wird in § 15 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) hingewiesen.
Informationen geben hier im Falle von:
- Diebstahl:
Tel. 55555 (Sicherheitsdienst)
- Verlust:
Tel. 53082 (Hauptpforte und Fundbüro)
10. Die Diensträume sind bei Dienstschluss sicher zu verschließen. Auch die Fenster sind bei
Dienstschluss zu verschließen. Die nicht für den Publikumsverkehr vorgesehenen Gebäude und
Gebäudeteile sind ab 18.00 Uhr von den Beschäftigten verschlossen zu halten. Räume, in denen
Patienten- oder Personaldaten archiviert werden sind von den Beschäftigten bei jedem Verlassen
sicher zu verschließen. Die Schlüssel sind sicher zu verwahren.
11. Die Beschäftigten werden ermutigt, sich auffällig verhaltende Personen auf den Grund ihres
Aufenthaltes anzusprechen oder den Sicherheitsdienst zu verständigen.
12. Das Befahren der Gebäude mit Inline-Skatern, Fahrrädern, Rollschuhen, Rollern sowie Skateund Kickboards etc. ist nicht gestattet.
13. Flucht- und Rettungswege sind von Gegenständen jeder Art - insbesondere von Fahrrädern - und
in der gesamten Breite freizuhalten.
14. Das Anbieten von Waren und Leistungen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des
Kaufmännischen Direktors gestattet.
15. Durch die Aufnahme in das Klinikum erkennt der Patient die Bestimmungen der ihm bzw. der
Begleitperson ausgehändigten AVB einschließlich Hausordnung an.
16. Brandverhütung und Verhalten im Brandfall werden in den Verfahrensanweisungen 5.1.12 und
5.1.13 präzisiert.
©
UKE 2015