Der Vorstand Hausordnung Anlage 1 zu 6.2.1 Stand: 22.02.2016 1. Alle Patienten, Besucher, Studenten und Beschäftigten sind verpflichtet, aufeinander Rücksicht zu nehmen und alles zu unterlassen, was den Krankenhausbetrieb stören könnte. Diesbezügliche Anordnungen der Ärztinnen und Ärzte, des Pflegepersonals, des sonstigen Krankenhauspersonals und des Sicherheitsdienstes sind sowohl von Patienten als auch von Besuchern und Studenten zu befolgen. 2. Von Patienten, Besuchern, Studenten und Beschäftigten ist darauf zu achten, dass jeglicher Lärm vermieden wird. Die Benutzung von Rundfunk- und Fernsehgeräten auf den Krankenstationen bedarf der Zustimmung des Stationsarztes/der Stationsärztin: der Betrieb sollte möglichst mit Kopfhörer, auf jeden Fall in gedämpfter Zimmerlautstärke erfolgen. Das Ruhebedürfnis anderer im Zimmer liegender Patienten hat auf jeden Fall Vorrang. Die festgesetzten Ruhezeiten sind aus therapeutischen Gründen unbedingt einzuhalten. Um 22:00 Uhr beginnt die allgemeine Nachtruhe. Bei Problemen mit den Telefonkarten für Patiententelefone wenden Sie sich bitte an den Sicherheitsdienst: 55555 3. Die Anlagen und Einrichtungen des Klinikums sind schonend und pfleglich zu behandeln. 4. Der Genuss alkoholischer Getränke und anderweitiger berauschender Mittel ist auf dem Krankenhausgelände untersagt, soweit ihn der Arzt bzw. die Ärztin nicht ausdrücklich gestattet und zur Therapie empfiehlt. Ausnahmegenehmigungen werden durch den Vorstand erteilt. 5. Das Rauchen in den Gebäuden und allen Eingangsbereichen ist verboten. Raucher werden gebeten, die ausgewiesenen Raucherzonen auf dem Klinikgelände zu nutzen. Das Rauchverbot gilt ebenso für Balkone und Terrassen, welche von Patienten frequentiert oder durch eine hohe Anzahl von Patienten einsehbar sind. 6. In patientennahen Bereichen ist das Mitbringen von Topfpflanzen verboten. 7. Tiere dürfen nicht mit in das Klinikum gebracht werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde, Diensthunde der Polizei und Therapiehunde. Der Einsatz von Therapiehunden muss genehmigt werden und die Genehmigung ist mitzuführen. 8. Das Füttern von Tieren und die dadurch folgende Bindung der Tiere an die Gebäude ist untersagt. 9. Um die Arbeit des Klinikums zu erleichtern und um unnötige Verluste zu vermeiden, ist der Patient angehalten, nur die wirklich notwendigen Gegenstände des täglichen Bedarfs mit ins Klinikum zu nehmen. Auf den weitgehenden Haftungsausschluss für nicht gebotenes Patientengut wird in § 15 der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) hingewiesen. Informationen geben hier im Falle von: - Diebstahl: Tel. 55555 (Sicherheitsdienst) - Verlust: Tel. 53082 (Hauptpforte und Fundbüro) 10. Die Diensträume sind bei Dienstschluss sicher zu verschließen. Auch die Fenster sind bei Dienstschluss zu verschließen. Die nicht für den Publikumsverkehr vorgesehenen Gebäude und Gebäudeteile sind ab 18.00 Uhr von den Beschäftigten verschlossen zu halten. Räume, in denen Patienten- oder Personaldaten archiviert werden sind von den Beschäftigten bei jedem Verlassen sicher zu verschließen. Die Schlüssel sind sicher zu verwahren. 11. Die Beschäftigten werden ermutigt, sich auffällig verhaltende Personen auf den Grund ihres Aufenthaltes anzusprechen oder den Sicherheitsdienst zu verständigen. 12. Das Befahren der Gebäude mit Inline-Skatern, Fahrrädern, Rollschuhen, Rollern sowie Skateund Kickboards etc. ist nicht gestattet. 13. Flucht- und Rettungswege sind von Gegenständen jeder Art - insbesondere von Fahrrädern - und in der gesamten Breite freizuhalten. 14. Das Anbieten von Waren und Leistungen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Kaufmännischen Direktors gestattet. 15. Durch die Aufnahme in das Klinikum erkennt der Patient die Bestimmungen der ihm bzw. der Begleitperson ausgehändigten AVB einschließlich Hausordnung an. 16. Brandverhütung und Verhalten im Brandfall werden in den Verfahrensanweisungen 5.1.12 und 5.1.13 präzisiert. © UKE 2015
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