Sicherheitskonzept Sicherheitskonzept der Rheinauhafen Verwaltungsgesellschaft mbH (RVG) für das Gelände des Rheinauhafens Geltungsbereich Dieses Dokument befasst sich mit der Sicherheit auf dem Gelände des Rheinauhafens. Das Gelände umfasst alle Wege und Flächen welche privat und der Öffentlichkeit gewidmet sind. Da der Rheinauhafen als ein ganzheitliches Objekt betrachtet werden muss, wird dieses Konzept in einzelne Teile auf Abläufe innerhalb der Gebäude Dritter Bezug nehmen und / oder Empfehlungen aussprechen. Die Übernahme bzw. Einhaltung dieser Abläufe obliegt den Verantwortlichen der Gebäude. Wie soll dieses Dokument benutzt werden Dieses Dokument ist jederzeit für alle Mitarbeiter der RVG, den Sicherheitsdienst im Rheinauhafen, den Sicherheitsbehörden und den Anwohnern des Rheinauhafens öffentlich zugänglich in der Zentrale des Sicherheitsdienstes in der Tiefgarage bei APCOA. Dieses Sicherheitskonzept besteht aus verschiedenen Kapiteln die verschiedene Themen behandeln. Aus Gründen der Übersichtlichkeit und besserer Handhabung werden die einzelnen Kapitel als eigene Dokumente bearbeitet. Auf größere Themenkomplexe wie z.B. der Hochwasserschutz wird in diesem Konzept nur verwiesen. Sie sind zwar Bestandteil des ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes, aber aufgrund ihrer Komplexität nicht in dieses Dokument eingebettet. Bei Änderungen in den einzelnen Kapiteln müssen diese Änderungen hervorgehoben werden und ein aktueller Ausdruck an die Zentrale des Sicherheitsdienstes übermittelt werden. Ersteller: Mo. Schillings Datum: 12.08.15 Sicherheitspolitik „Sicheres wohnen und arbeiten im Rheinauhafen“ - Unsere Anwohner und Arbeitenden erwarten einen sauberen und sicheren Ort an dem sie leben und arbeiten können. Dies zu gewährleisten ist unsere Aufgabe und wird von uns mit oberster Priorität gehandelt. - Wir möchten unseren Anwohnern und Arbeitenden ein transparentes Sicherheitsmanagement bieten. Daher gehen wir offen mit dem Thema Sicherheit um. Wir stehen jederzeit bereit um mit unseren Stakeholdern über dieses sensible Thema zu sprechen. - Die Sicherheit steht für uns über allem. Deswegen überprüfen wir in regelmäßigen Abständen unsere Maßnahmen auf Effizienz. - Alle unsere Maßnahmen sollen messbar sein. Daher arbeiten wir mit Kennzahlen und wenn dies nicht möglich ist mit regelmäßigen Sicherheitsaufzeichnungen. - Alle unsere Mitarbeiter sollen in den Prozess der ständigen Verbesserung einbezogen werden. Daher erwarten wir von allen Mitarbeitern sich in diesen Prozess einzubringen. Als Dienstleistungsunternehmen sind alle unsere Mitarbeiter mit ihrer persönlichen Leistung maßgeblich an der Sicherheit im Rheinauhafen beteiligt. Mit unserem Sicherheitsmanagementsystem wird sichergestellt, dass sicherheitsrelevante Tätigkeiten durchgängig geplant, gesteuert und überwacht werden. Die RVG bestätigt hiermit, dass das vorliegende Sicherheitsmanagement / Konzept das im Rheinauhafen praktizierte Sicherheitsmanagement vollständig und richtig beschreibt. Das im Handbuch beschriebene Leitbild und die dargestellten Grundsätze, Verfahren und Regelungen sind für alle Sicherheitsmitarbeiter verbindlich und anzuwenden. Die Sicherheitspolitik ist offiziell in Kraft gesetzt. 2 SICHERHEITSKONZEPT DER RHEINAUHAFEN VERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH (RVG) FÜR DAS GELÄNDE DES RHEINAUHAFENS 1 GELTUNGSBEREICH WIE SOLL DIESES DOKUMENT BENUTZT WERDEN 1 1 SICHERHEITSPOLITIK 2 KAPITEL 1. DAS GELÄNDE 4 ALLGEMEINES FAHRZEUGVERKEHR GASTRONOMIE HAFEN VERANSTALTUNGEN REKLAMATIONEN 4 5 6 7 7 8 KAPITEL 2. DER SICHERHEITSDIENST 9 ALLGEMEINES SICHERHEITSPERSONAL SICHERHEITSZENTRALE DIENSTDURCHFÜHRUNG AUFGABEN KONTROLLRUNDGÄNGE SICHERHEITSZIELE SONSTIGES 9 9 11 11 13 16 17 18 KAPITEL 3. BRANDSCHUTZ 20 ALLGEMEINES BRAND AUF WEGE UND FLÄCHEN GEBÄUDE ODER SCHIFFSBRAND KOMMUNIKATION 20 20 20 21 KAPITEL 4. HOCHWASSERSCHUTZ 22 ALLGEMEINES ABLAUFPLAN VERHALTEN SICHERHEITSDIENST 22 22 23 KAPITEL 5. GROßSCHADENSLAGEN 24 ALLGEMEINES VERHALTEN SICHERHEITSDIENST 24 24 HAFENORDNUNG 25 3 Kapitel 1. Das Gelände Allgemeines Seit 1998 wird der Rheinauhafen von der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) und der Stadt Köln neu erschlossen und umgestaltet. Auf den bisherigen Brachflächen entstanden architektonisch anspruchsvolle Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser. Denkmalgeschützte Altbauten, wie das „Siebengebirge" oder das ehemalige Hafenamt wurden aufwändig restauriert und neuerer Nutzung überwiegend als Büro- oder Wohngebäude zugeführt. Weitere Nutzung des Standortes liegt im kulturellen und gastronomischen Bereich. Die Umstrukturierung des Rheinauhafens ist das zurzeit größte, der Innenstadt zugeordnete Stadtentwicklungsvorhaben in Köln. Blickfang des Rheinauhafens sind die drei sogenannten „Kranhäuser". Der Name spielt auf die Form der jeweils 60 Meter hohen Gebäude an, die an die ehemaligen Lastkräne im alten Rheinauhafen erinnert. Während das mittlere "Kranhaus1" und das "Kranhaus Süd" über zahlreiche Büros verfügen, befinden sich im "Kranhaus Nord" 133 luxuriöse Eigentumswohnungen mit Blick über die Domstadt. Das gesamte Areal ist im Bebauungsplan als Kerngebiet ausgewiesen, was die Nutzungsarten ermöglicht, wie sie auch in einem Innenstadtgebiet vorkommen. Es entstehen ca. 251 .000 m2 Bruttogeschossfläche (BGF). Der Anteil an Wohnungen beträgt 31 Prozent. Der Schwerpunkt Wohnen ist im mittleren Bereich, auf der Fläche gegenüber dem Bayenturm vorgesehen. Der neu gestaltete und umstrukturierte Rheinauhafen ist ein junges, attraktives direkt am Rhein gelegenes Viertel, welches unweit des Stadtzentrums sich schnell zu einer der Kölner Attraktionen entwickelt hat. Im Hafenviertel grenzen moderne Wohn- und Bürogebäude an zahlreiche Cafes, Restaurants und Galerien sowie Museen, wie das Schokoladen-, Sport- und Olympiamuseum. Der Rheinauhafen ist ein Privatgelände im Besitz der Häfen und Güterverkehr Köln Ag (HGK). Durch einen Gesamtmanagementvertrag vertritt die RVG die Eigentümerrechte der HGK. Der Rheinauhafen bzw. die Wege und Flächen sind überwiegend der Öffentlichkeit gewidmet. Das bedeutet der Rheinauhafen und alle sich darauf befindlichen Wege und Flächen sind frei für jede Person zugänglich. Darauf resultiert eine nicht zu unterschätzende Anzahl an Menschen, das architektonisch ansprechende Gelände zur Freizeitnutzung verwenden. Dazu gehören 4 Spaziergänger, Jogger und ähnliche. Generell gibt es für Freizeitaktivitäten derzeit keinerlei Einschränkungen. Fahrzeugverkehr Aufgrund der Fußgängerzone ergeben sich aus dem Fahrverbot auf dem Gelände des Rheinauhafens Einschränkungen. Dies ist für jeden durch die gesperrten Zufahrten am Schokoladenmuseum, Harry-Blum-Platz und an der Agrippinawerft ersichtlich. Am Schokoladenmuseum und an der Agrippinawerft befinden sich Polleranlagen, die außerhalb der Anlieferzeiten geschlossen werden und mit einem Schloss gesichert werden. Die Polleranlagen auf dem Harry-Blum-Platz sind elektronisch gesteuert. Sie können von der Sicherheitszentrale in der Tiefgarage gesteuert werden und von berechtigten Fahrzeugführern mit einem Chip geöffnet werden. Die Poller fahren aus Sicherheitsgründe langsam nach oben. Generell ist das Befahren der Fläche mit den Lieferfahrzeugen nur nach ausdrücklicher Ausnahmegenehmigung der RVG oder während der Anlieferungszeiten von 06:00 Uhr – 10:00 Uhr und 17:00 Uhr – 19:00 Uhr gestattet. Abweichende Zeiten müssen im Vorfeld von der RVG genehmigt werden. Weitere Ausnahmen gelten für Taxiunternehmen, welche bis 22:00 Uhr das Gelände befahren dürfen. Nach 22:00 Uhr darf kein Pkw den Rheinauhafen befahren. Weitere Ausnahmen stellen die colorierten Pkw und Lkw der Sicherheitsbehörden wie Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst dar. Den Fahrzeugen ist zu jederzeit das Befahren gestattet. Durch die umfangreichen Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage der APCOA unter dem gesamten Rheinauhafen sind genügend Parkplätze vorhanden. Dennoch stellen Lieferanten, Handwerker und andere Besucher ihre Pkws auf dem Gelände des Rheinauhafens ab. Oftmals versperren Sie damit Feuerwehrzufahrten, Sammelplätze oder einfach die für Fußgänger gedachte Fläche. Der Sicherheitsdienst hat die Kompetenz diverse Maßnahmen wie z.B. Anweisung zum freimachen der Flächen, Anhaltegebote und in Absprache mit der RVG Aussprache von Platzverweisen und die Beendigung von Ladetätigkeiten. Fahrzeuge, deren Halter nicht umgehend aufgefunden werden, bekommen einen Hinweis mit dem Parkverbot an den widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen und der Sicherheitsdienst dokumentiert die Kennzeichen sowie Ort und Datum im Wachbericht. 5 Bei Verstößen oder Bedarf ruft der Sicherheitsdienst die Polizei. Aufgrund der Absprachen zwischen der RVG und der Polizei kann durch diese Maßnahme eine unvermittelte, zielgerichtete Intervention der Polizeikräfte erfolgen. Gastronomie Der Rheinauhafen besitzt neben Wohn- und Geschäftsräumen auch eine nicht unbeträchtliche Anzahl an Gastronomiebetrieben auf dem Gelände. Diese haben die dafür üblichen Öffnungszeiten. Gerade in den Sommermonaten ziehen der moderne Flair des Rheinauhafens, die Promenade am Rhein sowie die auch die gastronomischen Angebote die Menschen in den Rheinauhafen. Neben der Restaurants und Bars gibt es auch die Diskothek „Alter Wartesaal“ und auch das Sport- und Olympia Museum führt regelmäßig Veranstaltungen durch. Weiterhin fühlen sich gerade im Sommer junge Leute von der Rheinpromenade angezogen und verbringen die nächtlichen Stunden auf dem Gelände des Rheinauhafens. Oftmals werden dabei beträchtliche Mengen von Alkohol und / oder weiche Drogen konsumiert. Die aus der Art der Besucher resultierenden Probleme können sein: • Ruhestörung • Vandalismus • Verschmutzung der Flächen der RVG • Erregung öffentlichen Ärgernisses Der Sicherheitsdienst ist angehalten die Veranstalter, Gastronomen und Besucher des Rheinauhafens im Falle von Fehlverhalten auf die Regeln im Rheinauhafen hinzuweisen, hat aber keinerlei Befugnis gegenüber den Betreibern / Veranstaltern. Die Bestreifung der Fläche wird in so einem Fall intensiviert und durch ständige Präsenz wird den oben beschriebenen Gruppen deutlich gemacht, dass ein solches Verhalten im Rheinauhafen nicht erwünscht ist. Sofern ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt wird, wird automatisch die Polizei informiert. Diese wird aber nicht bei geringfügigen Verstößen aktiv. Weitergehende Informationen befinden sich in den Abschnitt „Kapitel 2. Der Sicherheitsdienst“ und in den mitgeltenden Dienstanweisungen. 6 Hafen Neben der öffentlichen Widmung des Geländes wird auch weiterhin der Hafen von KAMC und durch RVG berechtigte Nutzer genutzt. Darüber hinaus hat an der Kaimauer am Strom die gesamte Rheinschifffahrt die Möglichkeit festzumachen und zu pausieren. Für diesen Fall sind extra Stromtankstellen der RheinEnergie angelegt worden, die über eine separate Stromversorgung der Schifffahrt verfügen. Zusätzlich befindet sich inmitten des Rheinauhafens an der Bayenstr. der Rheinau-Sporthafen Köln. Diese Marina beherbergt fast ausschließlich Sportboote von privaten Eignern. Die Zufahrt zur Marina erfolgt über den Harry-Blum-Platz. Eine Weisungsbefugnis gegenüber dem Sportbootführern oder der Berufsschifffahrt besteht nicht! Sofern es ein Problem gibt oder Beschwerden eingehen sind diese von der RVG zu bearbeiten. Ebenso sind für das Sicherheitsmanagement die RVG bzw. der Rheinau-Sporthafen zuständig. Veranstaltungen Auf dem Gelände des Rheinauhafens finden regelmäßig Veranstaltungen statt. Die Verwalter erhalten dreimal im Jahr eine Aktualisierung des Veranstalterkalenders. Diese schwanken von kulturellen Events mit ausgewähltem Besucherkreis bis hin zu Großveranstaltungen. Veranstaltungen müssen bei der RVG angemeldet und genehmigt werden. Bestandteil der Genehmigung ist die Einhaltung aller Auflagen wie z.B. die Lärmschutzbestimmungen (80dba am Tag und 55dba ab 20:00Uhr), die neben den gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen, seitens der RVG gestellt werden. Eine Konsultation des lokalen Sicherheitsdienstes ist dringend anzustreben denn sonst besteht die Gefahr, dass Sicherheitslücken, bei den von den Veranstaltern beurteilten Gefahrenpotenzialen, die im Zuge der Anmeldung nicht gesehen oder als unbedeutend bzw. problemlos dargestellt werden, entstehen. Dies betrifft hauptsächlich dezidierte Angaben über den Veranstaltungsablauf, die Themenstellung und Zielsetzung sowie den verantwortlichen Veranstalter. Ohne gesicherte Informationen sollten Veranstaltungen vor allem unter haftungsund versicherungsrechtlichen Aspekten nicht bzw. nur unter strengen Auflagen durchgeführt werden, was für nahezu alle Veranstaltungen gilt, gleich ob sie kultureller, sportiver, politischer oder kommerziell- wirtschaftlicher Natur sind. In diesem Zusammenhang sind Abstimmungen mit den Veranstaltern und ggf. dem Ordnungsamt zu treffen, um notwendige Sicherheitsmaßnahmen im Rahmen der Gefahrenfrüherkennung zu veranlassen. Dies insbesondere dann, wenn von 7 Seiten der Besucher größere Störungen nicht ausgeschlossen werden können oder aufgrund der Teilnahme von hochrangigen Personen aus Politik und Wirtschaft sowie international bekannten Künstlern - neben den personenbezogenen Schutzmaßnahmen der Sicherheitsbehörden - auch ein verstärkter Veranstaltungsschutz zu treffen ist. Durch eine solche Vereinbarung ergeben sich für die RVG und den Veranstalter erhebliche Synergien in der gesamten Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltungen, wodurch die veranstaltungsbezogenen Sicherheitsmaßnahmen im Sinne der RVG-Zielsetzung in einer verantwortlichen Hand liegen. Maßnahmen- und Kräfteansätze lassen sich infolge weniger Schnittstellenfaktoren reibungsloser koordinieren. Darüber hinaus verfügen die Sicherheitsmitarbeiter über einen gleichen Ausbildungsstand, kennen sich untereinander, sind in die Einsatzlagen zeitlich und örtlich gemeinsam eingewiesen und kennen vor allem die Einsatzführung ihrer Vorgesetzten aus vorherigen Einsätzen. Reklamationen Sollte es seitens der Anwohner oder Arbeitenden im Rheinauhafen einen Grund zur Beschwerde geben, so können sie diese an das Team der RVG unter [email protected] schicken. Alle Reklamationen werden dokumentiert und zeitnah bearbeitet. Natürlich werden sicherheitsgerichtete Beschwerden umgehend mit dem Sicherheitsdienst besprochen und wenn möglich werden Mängel umgehend abgestellt. 8 Kapitel 2. Der Sicherheitsdienst Allgemeines Der Sicherheitsdienst im Rheinauhafen schützt die Bewohner, die ansässigen Unternehmen bzw. ihre Mitarbeiter und Besucher, die sich die Infrastruktur und die vielfältigen Angebote zum Verweilen und Zeitvertreib wahrnehmen vor Übergriffen durch kriminelle Personen. Weiterhin gewährleistet der Sicherheitsdienst, dass Ruhezeiten, Anlieferzeiten und andere Vorgaben seitens der Verwaltung, die das Zusammenleben und Arbeiten innerhalb des Rheinauhafens betreffen, eingehalten werden. Zu diesem Zweck ist eine ausführliche Dienstanweisung erstellt worden, welche alle Aufgabenbereich in der Durchführung beschreibt. Die aktuelle Dienstanweisung befindet sich in der Sicherheitszentrale und ist 24 Stunden am Tag für autorisiertes Personal einsehbar. Um das Sicherheitsniveau kontinuierlich zu steigern benötigen wir ihre Hilfe. Daher bitten wir sie: Die Verwalter sowie alle im Rheinauhafen Tätigen sind angehalten sicherheitsrelevante Auffälligkeiten der RVG bzw. der Sicherheitszentrale mitzuteilen! Alleine die Rheinauhafen Verwaltungsgesellschaft ist dem Sicherheitsdienst weisungsbefugt. Der Sicherheitsdienst nimmt, sofern nicht im Vorfeld kommuniziert, keine Anweisungen von anderen Anwohnern, Dienstleistern oder Mietern entgegen! Sicherheitspersonal Ausbildung Um als Sicherheitsmitarbeiter im Rheinauhafen arbeiten zu können, müssen diverse Kriterien erfüllt werden. Dazu gehören neben einer allgemeinen Sicherheitsausbildung (z.B. Sachkunde nach §34a Gewerbeordnung oder Unterweisung nach §34a Gewerbeordnung) eine objektspezifische Schulung, die Besonderheiten und individuelle Anforderungen des Rheinauhafens vermittelt. Dazu gehört auch die entsprechende Ansprache von Personen, die gegen die Hafenordnung verstoßen oder der Umgang mit den Anwohnern bei Fragen oder 9 Problemen. Weiterhin ist es unbedingt erforderlich, dass eine Führungskraft in regelmäßigen Abständen, persönliche Gespräche vor Ort mit den Diensttuenden führt um sich gegenseitig über Veränderungen innerhalb der Dienstanweisung auszutauschen. Diese müssen der Auffrischung und / oder Änderungen innerhalb der Dienstanweisung dienen. Sollten persönliche Auffrischungsschulungen nicht möglich sein, so müssen alternative Schulungsmaßnahmen ergriffen werden. Die Schulungsmaßnahmen müssen dokumentiert werden. Weiterhin werden regelmäßig Erste-Hilfe Kurse durchgeführt bzw. aufgefrischt, in denen auch der Umgang mit dem Automatischen Defibrillator vermittelt wird. Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes werden sehr sorgfältig, entsprechend ihrer Kompetenz und außerordentlichen Fähigkeiten speziell für den Rheinauhafen ausgewählt und verdienen mehr als den aktuell geltenden Mindestlohn! Nur damit ist gewährleistet den hohen Ansprüchen der Anwohner und arbeitenden Menschen im Rheinauhafen gerecht zu werden. Dienstdurchführung Die Dienstdurchführung ist in der objektspezifischen Dienstanweisung geregelt und unterliegt dem Änderungsdienst. In der Dienstanweisung sind folgende Inhalte aufgeführt: - Dienstzeiten - Dienstbekleidung - Anzahl der Kräfte - Rundgänge - Usw. Die Dienstanweisung befindet sich in der aktuellen Fassung in der Sicherheitszentrale und kann Digital bei der TUEG Schillings GmbH angefordert werden. Kontrolle Die Dienstdurchführung kann und wird vom vorgesetzten Mitarbeiter stichprobenartig überwacht. Dazu führt die Verwaltung regelmäßige interne Audits des Sicherheitsdienstes bzw. der Sicherheitzentrale durch. Das bedeutet, zu Tag und Nacht kann es Kontrollbesuche geben, die 10 die Einhaltung der objektspezifischen Dienstanweisung bestätigen soll. Dazu kann es auch simulierte Lagen auf dem Gelände des Rheinauhafens geben. Sicherheitszentrale Die Sicherheitszentrale befindet sich in der Tiefgarage in den Räumlichkeiten der APCOA. Die Zentrale ist 24 Stunden und 7 Tage die Woche zu besetzen. Von hier aus kann der Sicherheitsmitarbeiter fast alle technischen Einrichtungen des Rheinauhafens überwachen und steuern. Dazu gehören neben der CCTV auch die Zufahrtssperren (Poller). Hier können Anwohner und alle anderen Stakeholder, die ein Anliegen besitzen, Anfragen tätigen, Aufträge platzieren oder auch Antworten auf Fragen erhalten. Alle Themen, welche die Sicherheitskraft vor Ort nicht selbstständig beantworten kann / darf, wird an die RVG weitergegeben. Somit wird sichergestellt, dass sich ein Ansprechpartner Rund um die Uhr im Rheinauhafen befindet. CCTV Die CCTV-Anlage befindet sich in der Sicherheitszentrale und von dort aus können die Kamerabilder gesteuert, eingesehen und auch archiviert werden. Die Anlage dient Primär der Abschreckung und sekundär zur Überwachung der Zufahrtswege. Überwacht werden die Freifläche des Rheinauhafens und keine persönlichen Lebensräume. Haben Anwohner ein berechtigtes Interesse an den Aufnahmen, so können sie dies bei der Verwaltung vorbringen und bekommen anschließend die Möglichkeit die Bilder zu sichten. In jedem anderen Fall, mit Ausnahme der öffentlichen Einsatzkräfte, kann eine sofortige in Augenscheinnahme leider aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht gestattet werden. Erste Hilfe Die Sicherheitskräfte vor Ort haben alle mindestens einen Erste-Hilfe Kurs absolviert und halten einen Verbandskasten sowie einen automatischen Defibrillator bereit. Dienstdurchführung Der Sicherheitsdienst im Rheinauhafen ist in einem Drei-Schicht-Betrieb organisiert. In jeder Schicht gibt es zeitabhängige Besonderheiten in der Dienstdurchführung die alle gesondert betrachtet werden müssen. 11 Montag - Freitag Frühschicht: 06:00 Uhr – 14:00 Uhr Tagschicht: 14:00 Uhr – 22:00 Uhr Nachtschicht: 22:00 Uhr – 06:00 Uhr Samstag, Sonntag und Feiertags Tagschicht: 06:00 Uhr – 18:00 Uhr Nachtschicht: 18:00 Uhr – 06:00 Uhr Die Mitarbeiter treffen ca. 25 Minuten vor dem offiziellen Schichtende in der Sicherheitszentrale ein um eine Dienstübergabe durchführen zu können. Dabei müssen sich die Sicherheitsmitarbeiter über etwaige Vorkommnisse informieren und sich nach anderen Besonderheiten im Dienstablauf für die aktuelle Schicht erkundigen. Dabei wird besonders auf die schriftlichen, von der RVG übermittelten, den ordnungsgemäßen Dienstablauf betreffenden E- Mails und schriftlichen Anweisungen geachtet, die in der Regel in der Frühschicht übermittelt werden! Die RVG sammelt die Anfragen seitens der Lieferanten, Anwohner und Veranstalter im Rheinauhafen und entscheidet dann über Zeitfenster für die Sonderanlieferzeiten neben den üblichen Lieferzeiten, besondere Aufstellflächen und sonstige Anfragen. Diese werden dann nach Freigabe seitens der RVG an die Sicherheitszentrale übermittelt und umgesetzt. Durch die vielfältigen Bedürfnisse innerhalb des Rheinauhafens ist es immens wichtig, dass diese Anfragen separat bearbeitet und freigegeben werden. Nach der Übergabe der Sicherheitszentrale sind die Mitarbeiter gehalten Ihre persönliche Arbeitsumgebung und Ausrüstung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Zu der persönlichen Ausrüstung gehören: - Arbeitsbekleidung - Dienstausweis - Mobiltelefon - Elektronisches Wächterkontrollsystem - Handscheinwerfer - Schlüsselkette 12 Aufgaben Während des Dienstes sind die folgenden Aufgaben zu erfüllen. Diese sind in manchen Bereichen zeitabhängig und nicht in jeder Schicht gleich. Lieferzeiten Die Lieferzeiten im Rheinauhafen sind: Montag – Samstag: 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr Trotz der offiziellen Lieferzeiten werden die Zufahrtswege nicht komplett geöffnet. Um den Verkehr innerhalb des Rheinauhafens auf ein absolutes notwendiges Minimum zu reduzieren werden die Poller im gesamten Rheinauhafengebiet weiter geschlossen. Die Anlagen am HarryBlum-Platz und am Südkai werden erst auf Anfrage über die Sprechanlage durch den Sicherheitsdienst geöffnet. Die einzige Ausnahme stellen die Polleranlagen am Sportmuseum und auf der Promenade dar. Diese können innerhalb der Anlieferzeiten auch von Dritten geöffnet werden. Daher werden diese Bereiche mit Ende der Lieferzeiten vom Sicherheitsdienst auf Verschluss kontrolliert. Wie bereits erwähnt gibt es neben den offiziellen festen Lieferzeiten noch Ausnahmeregelungen die auf Anfrage bei der RVG erteilt werden. Diese liegen alle schriftlich in der Sicherheitszentrale vor. Andere Ausnahmen sind für den Sicherheitsdienst nicht zulässig. Sollte es einem Fahrzeugführer gelingen, sich hinter ein Fahrzeug mit Einfahrtgenehmigung zu hängen, bevor die Poller wieder schließen, so wird dieses Fahrzeug mit Hilfe der CCTV identifiziert und anschließend in das Wachbuch eingetragen bzw. die Information an die RVG übermittelt. Wird das Fahrzeug in unmittelbarer Nähe der Zentrale geparkt, wird der Fahrer persönlich auf sein Fehlverhalten angesprochen. Einfahrtregelung für genehmigte Zufahrten: Neben den Lieferzeiten gibt es für einige wenige Personen, bzw. Unternehmen Zufahrtsgenehmigungen zum Rheinauhafen. Mit diesen Genehmigungen haben die besagten Personen ein ständiges Recht, in den Rheinauhafen einfahren zu dürfen. Daneben gibt es auch noch andere Zufahrtsgenehmigungen, die ebenfalls dazu berechtigen zu jeder Zeit in den Rheinauhafen einzufahren. 13 Yachthafen Anlieger im Yachthafen, dürfen mittels Dreikantschlüssel und Schlüssel die drei Schlösser an den Pollern der Einfahrt öffnen, einfahren, und müssen die Poller dann wieder schließen! Die Poller an der Seite des Yachthafens sind nach wie vor mit dem Dreikantschlüssel zu öffnen! Achtung: Ein Parken über Nacht ist verboten! Parkende Fahrzeuge sind per weißen Zettel zu verwarnen, das Kennzeichen ist zu notieren und bei wiederholtem Verstoß wird das Fahrzeug durch Colonia abgeschleppt! Alten- und Krankenpflege In den bekannten Lieferzeiten dürfen neben den bekannten Notfall—und Hilfsdiensten (Polizei, Feuerwehr, Notarzt- und Krankenwagen), die Ambulanten Alten- und Krankenpflegedienste, die eine regelmäßige Pflege und Betreuung von kranken und älteren Menschen durchführen, auf das Gelände des Rheinauhafens einfahren. Außerhalb der Lieferzeiten müssen auch diese Dienste in der Tiefgarage parken. Akute Notfalldienste sind von dieser Regelung ausgenommen! Umzüge Umzüge sind grundsätzlich wie Lieferanten zu behandeln! Angemeldete Umzüge sowie Speditionen, die nicht aus der Region Köln kommen und außerhalb der Lieferzeiten das Gelände befahren wollen, ist die Einfahrt nach Kontrolle der Auftragserteilung der Spedition durch den Anwohner zu genehmigen. Umzüge an einem Sonn- oder Feiertag bedürfen grundsätzlich einer Sondergenehmigung durch die RVG. Diese Sondereinfahrten sind ebenfalls im Wachbuch zu dokumentieren. HKG- Fahrzeuge HGK Fahrzeuge dürfen nur während der Lieferzeiten einfahren! Die Ein- und Ausfahrzeiten sind schriftlich im Wachbericht zu dokumentieren und der RVG mitzuteilen. Die Einfahrt von Fremdfirmen im Auftrag der HGK ist jedoch auch nur nach vorheriger Anmeldung erlaubt! Taxen und Mietwagen In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr dürfen Taxen das Gelände des Rheinauhafens nicht mehr befahren und müssen die Tiefgarage benutzen. Drei Mietwagenunternehmen, Avantgarde, Classic und City Cab haben eine Ausnahmegenehmigung und dürfen das Gelände des 14 Rheinauhafens auch nach 22:00 Uhr befahren! Der Sicherheitsdienst erfasst die Anzahl der nachts einfahrenden Mietwagen und dokumentiert die Anzahl zum Ende der Schicht im Wachbuch. Die Taxen sind in der Zeit von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu erfassen und die Anzahl in der jeweiligen Schicht wird im Wachbericht eingetragen! Fahren Taxen zu schnell über das Gelände des Rheinauhafens, so ist direkt eine schriftliche Beschwerde an die [email protected] zu senden und eine entsprechende Information an die RVG zu übermitteln. Behörden Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste haben im Rahmen ihrer Einsätze mit Sonderrechten (aktiviertes Blaulicht) immer uneingeschränkte Zufahrt auf das Gelände des Rheinauhafens! Kriminalpolizei, Zoll, Finanzamt, Gewerbeaufsichtsamt etc. müssen, auch wenn sie sich ausweisen können, immer in der Tiefgarage parken! Fahrzeuge des Ordnungsamtes und Spurensicherungsfahrzeuge dürfen das Gelände des Rheinauhafens befahren, wenn sie sich mit der Parole „Einsatz Ordnungsamt“ melden. Dabei sind in jedem Fall der Name und die Adresse des Zieles zu erfragen und im Wachbuch zu dokumentieren. Falls diese Fahrzeuge in der Tiefgarage parken, ist die Ein- und Ausfahrtzeit im Wachbuch zu dokumentieren. Fahrzeuge die eine ständige Zufahrtsgenehmigung besitzen - Sämtliche kolorierten Fahrzeuge der Einsatzkräfte und / oder Polizeifahrzeuge mit Blaulicht dürfen zu jederzeit ungehindert einfahren. - Alle Fahrzeuge der Firma RheinEnergie dürfen in Notfällen einfahren - Alle Fahrzeuge der AWB, Remondis, RWR und Schönmakers haben zwecks Abfallentsorgung jederzeit Zufahrtsgenehmigung - Zeitungszusteller und Fahrzeuge von Bäckereien bzw. Konditor haben abweichende Lieferzeiten - Container und Arbeitsbühnen dürfen auch außerhalb der Lieferzeiten bewegt werden. Hierbei ist aber umgehend die RVG zu informieren. Umgang mit Falschparkern Fahrzeuge, die unbefugt länger als 24 Stunden auf dem Gelände des Rheinauhafens parken, dürfen abgeschleppt werden. Als 1. Warnung wird vorher ein vorgedrucktes kleines Schild mit 15 dem Hinweis auf den Parkverstoß an die Windschutzscheibe des jeweiligen Fahrzeuges angebracht. Fahrzeuge, die eine Rettungs- oder Feuerwehreinfahrt blockieren, werden sofort abgeschleppt. Dazu wird die Firma „Colonia“ als Vertragspartner der RVG beauftragt. Kontrollrundgänge Ein integraler Bestandteil des Sicherheitskonzeptes stellt die präventive Gefahrenabwehr dar. Zu diesem Zweck werden in der Nachtschicht für alle Personen sichtbare Rundgänge durchgeführt. Diese sind unregelmäßig aber in festgelegter Anzahl zu absolvieren. Um die Sicherheit der Sicherheitsmitarbeiter bei Konfrontationen zu Gewährleisten, sichert ein weiterer Sicherheitsmitarbeiter in der Nacht den Rundgang mittels CCTV und Funk ab. Mittels der Bedienung der CCTV kann die Sicherheitszentrale eine intensive Umfeldbeobachtung durchführen und die Sicherheitsmitarbeiter bei den Rundgängen auf Besonderheiten aufmerksam machen. Die Rundgänge sollten 45min – 70min andauern und die Wachhabenden müssen dabei die 19 Kontrollstellen des elektronischen Wächterkontrollsystems bedienen. Zusätzlich werden die Rundgänge mit Start- und Endzeit im Wachbuch dokumentiert. Wichtige Ereignisse werden im Wachbuch beschrieben und somit für Dritte nachweislich und verständlich nachvollziehbar dokumentiert. Wichtige Ereignisse werden gemäß Alarmplan kommuniziert. Weiterhin erfolgt bei definierten Ereignissen eine schriftliche Information an die RVG. Kontrolle der Partikulierer/ Binnenschiffer Die gewerbliche Binnenschifffahrt hat die Möglichkeit an den Kaimauern des Rheinauhafens im Strom festzumachen. Als besonderen Service zum Schutz der Umwelt und der Anwohner wurden für die Partikulierer und die Schiffer Strompoller zur Verfügung gestellt. An diese können sich die Schiffe anschließen und müssen nicht die Dieselmotoren, die sonst zur Energiegewinnung verwendet werden müssen, anlassen. Leider nehmen nicht alle Schiffer dieses Angebot wahr und belästigen mit dem Dauerbetrieb ihrer Motoren die Anwohner und die Umwelt. Zu diesem Zwecke kontrolliert der Sicherheitsdienst im Rahmen seiner Kontrollrundgänge, ob die dort angelegten Schiffe ihre Dieselmotoren ausgeschaltet haben. 16 Täglich gegen 20:00 Uhr wird eine Kontrolle durchgeführt, welche Partikulierer am Kai liegen und welche Schiffe am Strom angeschlossen sind und welche nicht! Dies wird für die RVG dokumentiert und entsprechend bereitgestellt. Dies ist im Rahmen der zu verhindernden Umwelt- und Anwohnerbelastung sehr wichtig! Falls Schiffsführer ihre Aggregate und Motoren entgegen den Vorschriften noch nicht abgeschaltet haben, ist der Sicherheitsdienst gehalten diese höflich aber bestimmt darum zu bitten, dies unbedingt zu tun, verbunden mit dem Hinweis, ihre Schiffe kostenlos via App der Rheinenergie an die Strompoller anschließen lassen zu dürfen. Bei Nichtbefolgung der Anweisungen durch die Sicherheitsmitarbeiter ist die Schutzpolizei zu informieren! Die Wasserschutzpolizei ist nicht für die Belange des Rheinauhafens zuständig! Diese vertritt die Rechte der Partikulierer! An Bord mitgeführte PKW dürfen nur an der Autoabsetzanlage am Südkai des Rheinauhafens abgeladen werden! Der Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsdienstes endet an der Kaimauer, das bedeutet die Schiffe dürfen vom Sicherheitsdienst nicht betreten werden. Sicherheitsziele Um die Sicherheitsleistung messbar und bewertbar zu machen, wurden mit der RVG und dem Sicherheitsdienstleister gemeinsame Ziele definiert, welche die Sicherheit im Rheinauhafen nochmal erhöhen. Die Sicherheitsziele werden regelmäßig mindestens einmal im Jahr überprüft und nach Erfüllung werden neue Ziele definiert. Dies führt zu einer ständigen Optimierung der Sicherheitsleistung und ermöglicht eine schnelle, unkomplizierte Anpassung an neue Herausforderungen seitens der Verwaltung und dem Sicherheitsdienst. 17 Ziele 2015 Maßnahme Konkrete Alle Partikulierer an den Vorgabe seitens Strom anschließen der RVG und der Schifffahrt Messkriterium Termin Zuständigkeit 12 Monate 31.12.15 TUEG Schillings GmbH 31.12.15 TUEG Schillings GmbH / RVG Nachhaltiger Schutz vor Vereinbarung Beschwerden der Ruhestörung mit Gastronomie Anwohner Vermeidung von widerrechtlichen Verkehr auf den Flächen des Rheinauhafen Widerrechtlich parkende Autos verwarnen und Abschleppen Einträge Wachbuch 31.12.15 TUEG Schillings GmbH / Colonia Kein Vandalismus Erhöhte Anzahl von Rundgängen Auswertung der Kontrollpunkte 31.12.15 TUEG Schillings GmbH Kontrolle der Genehmigungen Liste der Genehmigungen 31.12.15 RVG Aushang der Hafenordnung Einträge im Wachbuch 31.12.15 RVG / TUEG Schillings GmbH Weniger Verkehr auf den Flächen des Rheinauhafens Keine Verstöße gegen die Auflagen der Verwaltung Sonstiges Derzeit ist der Sicherheitsdienst, mit wenigen Ausnahmen, ausschließlich für die freien Flächen des Rheinauhafens zuständig. Es wird festgestellt, dass eine wichtige Schnittstelle nicht besetzt ist. Die Wohnhäuser, sowie die Bürogebäude haben eigene, unterschiedliche, Sicherheitskonzepte und Sicherheitsdienstleister, die nicht mit dem Sicherheitskonzept des Rheinauhafens abgestimmt sind. Ein kommunikativer Austausch konnte bisher nicht erfolgen und öffnet damit Lücken für kriminelle Aktivitäten. Die zukünftige Entwicklung des Sicherheitsmanagements muss eine Harmonisierung der Sicherheitsdienstleistung beinhalten. Damit kann der Rheinauhafen nicht nur die Schnittstellen besetzen, sondern daraus resultierende Synergieeffekte nutzen um die Sicherheit für alle Anwohner und Mieter zu erhöhen. Als Beispiel möchten wir die Möglichkeit bieten, private Einbruchmeldeanlagen auf die Sicherheitszentrale im Rheinauhafen aufzuschalten. Auch Überfallalarme können neben der Polizei in der Sicherheitszentrale auflaufen. Der Sicherheitsdienst vor Ort ist in wenigen Minuten am Ort des Geschehens und kann Alarme verifizieren und / oder einen Einsatz der Polizei unterstützen. Der Einsatz anderer Sicherheitsdienste in den Gebäuden führt zu Missverständnissen und Problemen. Auch bei Veranstaltungen auf den Freiflächen mit den durch den Veranstalter gestellten 18 Sicherheitsdienst kam es zu Problemen. Das wiederum stört verständlicherweise die Anwohner, die sich belästigt fühlen. Ein einheitlicher Sicherheitsdienst bietet die Möglichkeit mit einem festen Team flexibel auf sämtliche Lagen und Bedürfnisse der Anwohner zu reagieren und zu interagieren. Die Kommunikationswege sind kurz und wichtige Informationen können direkt geteilt werden. Einbrüche, Überfälle und Fälle von Vandalismus könnten mit einer Harmonisierung der Sicherheitsleistungen der Vergangenheit angehören. 19 Kapitel 3. Brandschutz Allgemeines Es existiert ein umfassendes Brandschutzkonzept für die Flächen des Rheinauhafens und für jedes einzelne Gebäude. Da diese Brandschutzkonzepte die Einsatztaktiken der Feuerwehr und Gebäudespezifischen Informationen enthalten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind wird auf die Details der Konzeption nicht eingegangen. Aufgrund von Brandschutzauflagen gilt im Rheinauhafen ein generelles Verbot von Umgang mit Gas und anderen leicht entflammbaren Stoffen. Brand auf Wege und Flächen Im Falle eines Brandes auf den Wegen und Flächen des Rheinauhafens wird der Sicherheitsdienst umgehend Sofortmaßnahmen einleiten. Diese umfassen folgendes: - Eigensicherung beachten! - Brand an die Feuerwehr melden - Branderstbekämpfung sofern möglich - Unterstützung bei Erster Hilfe und dem Einsatz des automatischen Defibrillator - Gefährdete Menschen informieren / evakuieren - Gefahrenquelle / Brandherd weiträumig absperren - Feuerwehr einweisen / unterstützen und über Sofortmaßnahmen informieren - Melderaster abarbeiten Gebäude oder Schiffsbrand Sofern ein Brand nicht bei einem Rundgang auffällt, wird der Sicherheitsdienst nach aktuellem Stand1 erst dann über einen möglichen Brand informiert, wenn die Feuerwehr in den Rheinauhafen einfährt. 1 Siehe Kapitel 2, Abschnitt „Sonstiges“ 20 Kommunikation Die Gebäudedienstleister haben bei einem Feuer nach dem Alarm der Rettungsdienste umgehend die Sicherheitszentrale zu informieren. Falls ein Gebäude Feuer fängt kann der Sicherheitsdienst vorbereitende Tätigkeiten wie z.B. öffnen der Zufahrten, Information an die Anwohner um das brennende Gebäude usw. durchführen. Während der regelmäßigen Dienstzeiten übernimmt die RVG den Informationsdienst und Sicherheitsdienst, in der Nacht ausschließlich der Sicherheitsdienst. 21 Kapitel 4. Hochwasserschutz Allgemeines Der Rheinauhafen ist offiziell Überschwemmungsgebiet. Daher existiert ein umfassendes Hochwasserschutzkonzept das automatisch von der großen Hochwasserschutzzentrale (grHSZ) durch die RVG mit dem vorhandenen System (Fliwas) ausgelöst wird. Das Hochwasserschutzkonzept und die Maßnahmen sind als Anlage beigefügt. Die RVG gehört zur regulären Besetzung der großen Hochwasserschutzzentrale und koordiniert von dort den Einsatz der Schutzmaßnahmen bis zum Eintritt eines Großschadensereignisses bei 11.30 m Kölner Pegel. Danach übernimmt die Organisation des Krisenstabes der Stadt Köln alle weiteren Maßnahmen. Ablaufplan Der Ablaufplan des Hochwasserschutzkonzeptes ist an den Rheinpegel gekoppelt. Das bedeutet, sofern keine gegenteilige Aussage seitens der Verantwortlichen Personen der RVG ein Handlungsveto ausspricht laufen die meisten Prozesse von alleine an. Die tiefer gelegenen Tiefgaragenabgänge 5.01, 5.02,7.02 und 7.03 werden vorsorglich (Aufbau dauert ca. 1 Woche) in der Hochwasserzeit ( November bis April ) aufgebaut. 1. erreicht der Rheinpegel (mKP) 7.00m wird die große Hochwasserschutzzentrale besetzt und beginnt mit ihrer Arbeit. 2. bei 7.80 mKP beginnt die Fa. Odenthal die Stege anzuliefern und stellt diese entlang der Fläche auf die Mitteltrasse. Die RheinEnergie, die HGK und Colonia Abschleppdienst werden in Alarmbereitschaft versetzt. 3. bei 9.00 mKP wird die Landstromversorgung für die Schiffer abgebaut und die Stromversorgung unterbunden. 4. bei 9.35 mKP Schließung der Fluttore Tiefgarage „Harry Blum Platz“ und „Bayenturm“ 5. bei 9.80 mKp werden Fluttore der privaten Tiefgaragen durch die Fa. Odenthal geschlossen. 6. bei 10.20 mKp werden alle 27 Abgänge zur Tiefgarage geschlossen. 7. bei 10.20 mKp sind die Hochwasserstege durch die Fa. Odenthal aufgebaut und an die Gebäude angeschlossen. Den Gebäudeanschluss erstellen die einzelnen Objekte selbst. 22 8. bei 10.45 mKP wird die Tiefgarage im Rheinauhafen evakuiert 9. bei 11.30 mKP Evakuierung der Anwohner durch die Stadt Köln (Großschadensereigniss) Verhalten Sicherheitsdienst Gemäß Dienstanweisung gilt eine offizielle Vorwarnzeit von 32 Stunden, bei starkem Regen von 24 Stunden, bis das Hochwasser den Rheinauhafen erreicht! In dieser Zeit müssen alle beweglichen Gegenstände und natürlich auch Fahrzeuge vom Gelände des Rheinauhafens entfernt werden! Bei einem Pegelstand des Rheins von 9,80 Meter werden die privaten Tiefgaragen geschlossen. Die öffentliche Tiefgarage unter der Verantwortung der APCOA wird bei einem Wasserstand von 10.45 m geschlossen, vorher bei 10.40mKP werden die noch vorhandenen Fahrzeuge aus der Tiefgarage entfernt und auf einen Parkplatz verlegt, nahe dem RheinEnergie Stadion. Dieser Hochwassergeschützte Parkplatz wurde von der RVG angemietet. Bei einem Pegelstand von 11,30 Meter wird der Rheinauhafen durch die Stadt Köln komplett evakuiert und der Dienst wird für die Dauer des Hochwassers ausgesetzt. Bis zu diesem Pegelstand ist auch die Tiefgarage gegen Eindringen von Hochwasser gesichert! Es bestehen aktuell keine weiteren Verhaltensmaßregeln für den Sicherheitsdienst beim Eintritt des Großschadensereignisses „Hochwasser“ 23 Kapitel 5. Großschadenslagen Allgemeines Unter Großschadenslagen versteht man im engeren Sinn eine länger andauernde und meist großräumige Schadenlage, die mit der normalerweise vorgehaltenen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) nicht angemessen bewältigt werden kann und die nur mit überregionaler Hilfe und zusätzlichen Ressourcen unter Kontrolle gebracht werden kann. Typisch dabei ist, dass durch das Ereignis die Infrastruktur beeinträchtigt und teilweise zerstört ist und/oder die örtlichen Hilfskräfte und Hilfsressourcen (wie Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser) selbst geschädigt sind. Regelmäßig kommt es zum Ausfall der Telekommunikationssysteme; sowohl wegen Überlastung als auch technischer Funktionsunfähigkeit. Mobilfunkanlagen können wie Festnetze beschädigt werden, aber auch bei Stromausfall nach einigen Stunden Batteriepufferung versagen.2 Großschadenslagen sind z.B. Erdbeben oder andere Naturkatastrophen, Terrorismus, Bombenanschläge / Bombendrohung oder Gefahren durch fahrlässig oder mutwilliges Fehlverhalten von Personen. Generell gilt: Die RVG stellt bei Großschadenslagen eine direkte Verbindung zu der jeweiligen Einsatzleitung der Stadt Köln her und leistet im Rahmen ihrer Möglichkeit Amtshilfe. Verhalten Sicherheitsdienst Derzeit besteht keine Handlungsanweisung für den Fall einer Katastrophe oder einer Bombendrohung. Ebenso wenig besteht nach unseren Informationen eine Informationsweitergabeempfehlung an die ansässigen Anwohner und Bürokomplexe neben der Polizei auch den Sicherheitsdienst zu informieren. Auch sind daraus eventuelle resultierende Evakuierungsmaßnahmen nicht bekannt. 2 https://de.wikipedia.org/wiki/Katastrophe#Zivilisatorische_Katastrophen 24 Hafenordnung Die Hafenordnung gilt auf dem gesamten Gelände des Rheinauhafen. Dies ist unter anderem ein Privatgelände das der Öffentlichkeit gewidmet wurde. Daher hat das Personal und die vom Eigentümer beauftragten Dienstleister teilweise Hausrecht! Den Anweisungen ist daher Folge zu leisten! 1. Die Lieferzeiten im Rheinauhafen sind: Montag – Samstag: 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr 2. Für Rad-, Segway-, Skateboard- und Inlinefahrer gelten die Richtgeschwindigkeiten wie in verkehrsberuhigten Zonen 3. Das Betteln, Musizieren oder anbieten von Waren ist ohne Genehmigung verboten 4. Für Hunde besteht Leinenpflicht 5. Ballspiele sind nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet 6. Der Umgang mit offenen Feuerstellen, insbesondere das Grillen ist verboten! 7. Rettungs- und Fluchtwege sowie Feuerwehrflächen müssen frei bleiben 8. Müll ist zu vermeiden und gehört in die dafür aufgestellten Müllcontainer. 9. Sämtliche Veranstaltungen, Versammlungen sowie gewerbliche Aktionen, wie z.B. Filmoder Fotoaufnahmen bedürfen alle ausnahmslos einer Genehmigung des Eigentümers 10. Die Mitteltrasse ist generell frei zu halten. Wir bedanken uns bei Ihnen für die Einhaltung der Hafenordnung und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Bei Anliegen oder Fragen können Sie uns gerne zu den üblichen Geschäftszeiten unter 0221-3489913 erreichen. 25
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