Sicherheitskonzept Rheinauhafen

Sicherheitskonzept
Sicherheitskonzept der Rheinauhafen
Verwaltungsgesellschaft mbH (RVG) für das
Gelände des Rheinauhafens
Geltungsbereich
Dieses Dokument befasst sich mit der Sicherheit auf dem Gelände des Rheinauhafens. Das
Gelände umfasst alle Wege und Flächen welche privat und der Öffentlichkeit gewidmet sind. Da
der Rheinauhafen als ein ganzheitliches Objekt betrachtet werden muss, wird dieses Konzept in
einzelne Teile auf Abläufe innerhalb der Gebäude Dritter Bezug nehmen und / oder
Empfehlungen aussprechen. Die Übernahme bzw. Einhaltung dieser Abläufe obliegt den
Verantwortlichen der Gebäude.
Wie soll dieses Dokument benutzt werden
Dieses Dokument ist jederzeit für alle Mitarbeiter der RVG, den Sicherheitsdienst im
Rheinauhafen, den Sicherheitsbehörden und den Anwohnern des Rheinauhafens öffentlich
zugänglich in der Zentrale des Sicherheitsdienstes in der Tiefgarage bei APCOA. Dieses
Sicherheitskonzept besteht aus verschiedenen Kapiteln die verschiedene Themen behandeln. Aus
Gründen der Übersichtlichkeit und besserer Handhabung werden die einzelnen Kapitel als eigene
Dokumente bearbeitet. Auf größere Themenkomplexe wie z.B. der Hochwasserschutz wird in
diesem Konzept nur verwiesen. Sie sind zwar Bestandteil des ganzheitlichen
Sicherheitskonzeptes, aber aufgrund ihrer Komplexität nicht in dieses Dokument eingebettet.
Bei Änderungen in den einzelnen Kapiteln müssen diese Änderungen hervorgehoben werden und
ein aktueller Ausdruck an die Zentrale des Sicherheitsdienstes übermittelt werden.
Ersteller: Mo. Schillings
Datum: 12.08.15
Sicherheitspolitik
„Sicheres wohnen und arbeiten im Rheinauhafen“
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Unsere Anwohner und Arbeitenden erwarten einen sauberen und sicheren Ort an dem sie
leben und arbeiten können. Dies zu gewährleisten ist unsere Aufgabe und wird von uns
mit oberster Priorität gehandelt.
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Wir möchten unseren Anwohnern und Arbeitenden ein transparentes
Sicherheitsmanagement bieten. Daher gehen wir offen mit dem Thema Sicherheit um.
Wir stehen jederzeit bereit um mit unseren Stakeholdern über dieses sensible Thema zu
sprechen.
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Die Sicherheit steht für uns über allem. Deswegen überprüfen wir in regelmäßigen
Abständen unsere Maßnahmen auf Effizienz.
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Alle unsere Maßnahmen sollen messbar sein. Daher arbeiten wir mit Kennzahlen und
wenn dies nicht möglich ist mit regelmäßigen Sicherheitsaufzeichnungen.
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Alle unsere Mitarbeiter sollen in den Prozess der ständigen Verbesserung einbezogen
werden. Daher erwarten wir von allen Mitarbeitern sich in diesen Prozess einzubringen.
Als Dienstleistungsunternehmen sind alle unsere Mitarbeiter mit ihrer persönlichen Leistung
maßgeblich an der Sicherheit im Rheinauhafen beteiligt. Mit unserem
Sicherheitsmanagementsystem wird sichergestellt, dass sicherheitsrelevante Tätigkeiten
durchgängig geplant, gesteuert und überwacht werden.
Die RVG bestätigt hiermit, dass das vorliegende Sicherheitsmanagement / Konzept das im
Rheinauhafen praktizierte Sicherheitsmanagement vollständig und richtig beschreibt. Das im
Handbuch beschriebene Leitbild und die dargestellten Grundsätze, Verfahren und Regelungen
sind für alle Sicherheitsmitarbeiter verbindlich und anzuwenden.
Die Sicherheitspolitik ist offiziell in Kraft gesetzt.
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SICHERHEITSKONZEPT DER RHEINAUHAFEN VERWALTUNGSGESELLSCHAFT MBH (RVG) FÜR DAS
GELÄNDE DES RHEINAUHAFENS
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GELTUNGSBEREICH
WIE SOLL DIESES DOKUMENT BENUTZT WERDEN
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SICHERHEITSPOLITIK
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KAPITEL 1. DAS GELÄNDE
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ALLGEMEINES
FAHRZEUGVERKEHR
GASTRONOMIE
HAFEN
VERANSTALTUNGEN
REKLAMATIONEN
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KAPITEL 2. DER SICHERHEITSDIENST
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ALLGEMEINES
SICHERHEITSPERSONAL
SICHERHEITSZENTRALE
DIENSTDURCHFÜHRUNG
AUFGABEN
KONTROLLRUNDGÄNGE
SICHERHEITSZIELE
SONSTIGES
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KAPITEL 3. BRANDSCHUTZ
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ALLGEMEINES
BRAND AUF WEGE UND FLÄCHEN
GEBÄUDE ODER SCHIFFSBRAND
KOMMUNIKATION
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KAPITEL 4. HOCHWASSERSCHUTZ
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ALLGEMEINES
ABLAUFPLAN
VERHALTEN SICHERHEITSDIENST
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KAPITEL 5. GROßSCHADENSLAGEN
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ALLGEMEINES
VERHALTEN SICHERHEITSDIENST
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HAFENORDNUNG
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Kapitel 1. Das Gelände
Allgemeines
Seit 1998 wird der Rheinauhafen von der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) und der
Stadt Köln neu erschlossen und umgestaltet. Auf den bisherigen Brachflächen entstanden
architektonisch anspruchsvolle Wohn-, Büro- und Geschäftshäuser. Denkmalgeschützte
Altbauten, wie das „Siebengebirge" oder das ehemalige Hafenamt wurden aufwändig
restauriert und neuerer Nutzung überwiegend als Büro- oder Wohngebäude zugeführt.
Weitere Nutzung des Standortes liegt im kulturellen und gastronomischen Bereich. Die
Umstrukturierung des Rheinauhafens ist das zurzeit größte, der Innenstadt zugeordnete
Stadtentwicklungsvorhaben in Köln. Blickfang des Rheinauhafens sind die drei sogenannten
„Kranhäuser". Der Name spielt auf die Form der jeweils 60 Meter hohen Gebäude an, die an die
ehemaligen Lastkräne im alten Rheinauhafen erinnert. Während das mittlere "Kranhaus1" und
das "Kranhaus Süd" über zahlreiche Büros verfügen, befinden sich im "Kranhaus Nord" 133
luxuriöse Eigentumswohnungen mit Blick über die Domstadt.
Das gesamte Areal ist im Bebauungsplan als Kerngebiet ausgewiesen, was die Nutzungsarten
ermöglicht, wie sie auch in einem Innenstadtgebiet vorkommen. Es entstehen ca. 251 .000 m2
Bruttogeschossfläche (BGF). Der Anteil an Wohnungen beträgt 31 Prozent. Der Schwerpunkt
Wohnen ist im mittleren Bereich, auf der Fläche gegenüber dem Bayenturm vorgesehen. Der
neu gestaltete und umstrukturierte Rheinauhafen ist ein junges, attraktives direkt am Rhein
gelegenes Viertel, welches unweit des Stadtzentrums sich schnell zu einer der Kölner
Attraktionen entwickelt hat. Im Hafenviertel grenzen moderne Wohn- und Bürogebäude an
zahlreiche Cafes, Restaurants und Galerien sowie Museen, wie das Schokoladen-, Sport- und
Olympiamuseum.
Der Rheinauhafen ist ein Privatgelände im Besitz der Häfen und Güterverkehr Köln Ag (HGK).
Durch einen Gesamtmanagementvertrag vertritt die RVG die Eigentümerrechte der HGK. Der
Rheinauhafen bzw. die Wege und Flächen sind überwiegend der Öffentlichkeit gewidmet. Das
bedeutet der Rheinauhafen und alle sich darauf befindlichen Wege und Flächen sind frei für jede
Person zugänglich. Darauf resultiert eine nicht zu unterschätzende Anzahl an Menschen, das
architektonisch ansprechende Gelände zur Freizeitnutzung verwenden. Dazu gehören
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Spaziergänger, Jogger und ähnliche. Generell gibt es für Freizeitaktivitäten derzeit keinerlei
Einschränkungen.
Fahrzeugverkehr
Aufgrund der Fußgängerzone ergeben sich aus dem Fahrverbot auf dem Gelände des
Rheinauhafens Einschränkungen. Dies ist für jeden durch die gesperrten Zufahrten am
Schokoladenmuseum, Harry-Blum-Platz und an der Agrippinawerft ersichtlich. Am
Schokoladenmuseum und an der Agrippinawerft befinden sich Polleranlagen, die außerhalb der
Anlieferzeiten geschlossen werden und mit einem Schloss gesichert werden. Die Polleranlagen
auf dem Harry-Blum-Platz sind elektronisch gesteuert. Sie können von der Sicherheitszentrale in
der Tiefgarage gesteuert werden und von berechtigten Fahrzeugführern mit einem Chip geöffnet
werden. Die Poller fahren aus Sicherheitsgründe langsam nach oben.
Generell ist das Befahren der Fläche mit den Lieferfahrzeugen nur nach ausdrücklicher
Ausnahmegenehmigung der RVG oder während der Anlieferungszeiten von 06:00 Uhr – 10:00
Uhr und 17:00 Uhr – 19:00 Uhr gestattet. Abweichende Zeiten müssen im Vorfeld von der RVG
genehmigt werden. Weitere Ausnahmen gelten für Taxiunternehmen, welche bis 22:00 Uhr das
Gelände befahren dürfen. Nach 22:00 Uhr darf kein Pkw den Rheinauhafen befahren. Weitere
Ausnahmen stellen die colorierten Pkw und Lkw der Sicherheitsbehörden wie Feuerwehr, Polizei
und Rettungsdienst dar. Den Fahrzeugen ist zu jederzeit das Befahren gestattet.
Durch die umfangreichen Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage der APCOA unter dem gesamten
Rheinauhafen sind genügend Parkplätze vorhanden. Dennoch stellen Lieferanten, Handwerker
und andere Besucher ihre Pkws auf dem Gelände des Rheinauhafens ab. Oftmals versperren Sie
damit Feuerwehrzufahrten, Sammelplätze oder einfach die für Fußgänger gedachte Fläche. Der
Sicherheitsdienst hat die Kompetenz diverse Maßnahmen wie z.B. Anweisung zum freimachen
der Flächen, Anhaltegebote und in Absprache mit der RVG Aussprache von Platzverweisen und
die Beendigung von Ladetätigkeiten. Fahrzeuge, deren Halter nicht umgehend aufgefunden
werden, bekommen einen Hinweis mit dem Parkverbot an den widerrechtlich abgestellten
Fahrzeugen und der Sicherheitsdienst dokumentiert die Kennzeichen sowie Ort und Datum im
Wachbericht.
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Bei Verstößen oder Bedarf ruft der Sicherheitsdienst die Polizei. Aufgrund der Absprachen
zwischen der RVG und der Polizei kann durch diese Maßnahme eine unvermittelte,
zielgerichtete Intervention der Polizeikräfte erfolgen.
Gastronomie
Der Rheinauhafen besitzt neben Wohn- und Geschäftsräumen auch eine nicht unbeträchtliche
Anzahl an Gastronomiebetrieben auf dem Gelände. Diese haben die dafür üblichen
Öffnungszeiten. Gerade in den Sommermonaten ziehen der moderne Flair des Rheinauhafens,
die Promenade am Rhein sowie die auch die gastronomischen Angebote die Menschen in den
Rheinauhafen. Neben der Restaurants und Bars gibt es auch die Diskothek „Alter Wartesaal“ und
auch das Sport- und Olympia Museum führt regelmäßig Veranstaltungen durch. Weiterhin fühlen
sich gerade im Sommer junge Leute von der Rheinpromenade angezogen und verbringen die
nächtlichen Stunden auf dem Gelände des Rheinauhafens. Oftmals werden dabei beträchtliche
Mengen von Alkohol und / oder weiche Drogen konsumiert.
Die aus der Art der Besucher resultierenden Probleme können sein:
• Ruhestörung
• Vandalismus
• Verschmutzung der Flächen der RVG
• Erregung öffentlichen Ärgernisses
Der Sicherheitsdienst ist angehalten die Veranstalter, Gastronomen und Besucher des
Rheinauhafens im Falle von Fehlverhalten auf die Regeln im Rheinauhafen hinzuweisen, hat aber
keinerlei Befugnis gegenüber den Betreibern / Veranstaltern. Die Bestreifung der Fläche wird in
so einem Fall intensiviert und durch ständige Präsenz wird den oben beschriebenen Gruppen
deutlich gemacht, dass ein solches Verhalten im Rheinauhafen nicht erwünscht ist. Sofern ein
Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt wird, wird automatisch die Polizei
informiert. Diese wird aber nicht bei geringfügigen Verstößen aktiv. Weitergehende
Informationen befinden sich in den Abschnitt „Kapitel 2. Der Sicherheitsdienst“ und in den
mitgeltenden Dienstanweisungen.
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Hafen
Neben der öffentlichen Widmung des Geländes wird auch weiterhin der Hafen von KAMC und
durch RVG berechtigte Nutzer genutzt. Darüber hinaus hat an der Kaimauer am Strom die
gesamte Rheinschifffahrt die Möglichkeit festzumachen und zu pausieren. Für diesen Fall sind
extra Stromtankstellen der RheinEnergie angelegt worden, die über eine separate
Stromversorgung der Schifffahrt verfügen. Zusätzlich befindet sich inmitten des Rheinauhafens
an der Bayenstr. der Rheinau-Sporthafen Köln. Diese Marina beherbergt fast ausschließlich
Sportboote von privaten Eignern. Die Zufahrt zur Marina erfolgt über den Harry-Blum-Platz. Eine
Weisungsbefugnis gegenüber dem Sportbootführern oder der Berufsschifffahrt besteht nicht!
Sofern es ein Problem gibt oder Beschwerden eingehen sind diese von der RVG zu bearbeiten.
Ebenso sind für das Sicherheitsmanagement die RVG bzw. der Rheinau-Sporthafen zuständig.
Veranstaltungen
Auf dem Gelände des Rheinauhafens finden regelmäßig Veranstaltungen statt. Die Verwalter
erhalten dreimal im Jahr eine Aktualisierung des Veranstalterkalenders. Diese schwanken von
kulturellen Events mit ausgewähltem Besucherkreis bis hin zu Großveranstaltungen.
Veranstaltungen müssen bei der RVG angemeldet und genehmigt werden. Bestandteil der
Genehmigung ist die Einhaltung aller Auflagen wie z.B. die Lärmschutzbestimmungen (80dba am
Tag und 55dba ab 20:00Uhr), die neben den gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen, seitens der
RVG gestellt werden. Eine Konsultation des lokalen Sicherheitsdienstes ist dringend anzustreben
denn sonst besteht die Gefahr, dass Sicherheitslücken, bei den von den Veranstaltern beurteilten
Gefahrenpotenzialen, die im Zuge der Anmeldung nicht gesehen oder als unbedeutend bzw.
problemlos dargestellt werden, entstehen. Dies betrifft hauptsächlich dezidierte Angaben über
den Veranstaltungsablauf, die Themenstellung und Zielsetzung sowie den verantwortlichen
Veranstalter. Ohne gesicherte Informationen sollten Veranstaltungen vor allem unter haftungsund versicherungsrechtlichen Aspekten nicht bzw. nur unter strengen Auflagen durchgeführt
werden, was für nahezu alle Veranstaltungen gilt, gleich ob sie kultureller, sportiver, politischer
oder kommerziell- wirtschaftlicher Natur sind. In diesem Zusammenhang sind Abstimmungen mit
den Veranstaltern und ggf. dem Ordnungsamt zu treffen, um notwendige Sicherheitsmaßnahmen
im Rahmen der Gefahrenfrüherkennung zu veranlassen. Dies insbesondere dann, wenn von
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Seiten der Besucher größere Störungen nicht ausgeschlossen werden können oder aufgrund der
Teilnahme von hochrangigen Personen aus Politik und Wirtschaft sowie international bekannten
Künstlern - neben den personenbezogenen Schutzmaßnahmen der Sicherheitsbehörden - auch
ein verstärkter Veranstaltungsschutz zu treffen ist. Durch eine solche Vereinbarung ergeben sich
für die RVG und den Veranstalter erhebliche Synergien in der gesamten Vorbereitung und
Durchführung der Veranstaltungen, wodurch die veranstaltungsbezogenen
Sicherheitsmaßnahmen im Sinne der RVG-Zielsetzung in einer verantwortlichen Hand liegen.
Maßnahmen- und Kräfteansätze lassen sich infolge weniger Schnittstellenfaktoren reibungsloser
koordinieren. Darüber hinaus verfügen die Sicherheitsmitarbeiter über einen gleichen
Ausbildungsstand, kennen sich untereinander, sind in die Einsatzlagen zeitlich und örtlich
gemeinsam eingewiesen und kennen vor allem die Einsatzführung ihrer Vorgesetzten aus
vorherigen Einsätzen.
Reklamationen
Sollte es seitens der Anwohner oder Arbeitenden im Rheinauhafen einen Grund zur Beschwerde
geben, so können sie diese an das Team der RVG unter [email protected] schicken.
Alle Reklamationen werden dokumentiert und zeitnah bearbeitet. Natürlich werden
sicherheitsgerichtete Beschwerden umgehend mit dem Sicherheitsdienst besprochen und wenn
möglich werden Mängel umgehend abgestellt.
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Kapitel 2. Der Sicherheitsdienst
Allgemeines
Der Sicherheitsdienst im Rheinauhafen schützt die Bewohner, die ansässigen Unternehmen bzw.
ihre Mitarbeiter und Besucher, die sich die Infrastruktur und die vielfältigen Angebote zum
Verweilen und Zeitvertreib wahrnehmen vor Übergriffen durch kriminelle Personen. Weiterhin
gewährleistet der Sicherheitsdienst, dass Ruhezeiten, Anlieferzeiten und andere Vorgaben
seitens der Verwaltung, die das Zusammenleben und Arbeiten innerhalb des Rheinauhafens
betreffen, eingehalten werden. Zu diesem Zweck ist eine ausführliche Dienstanweisung erstellt
worden, welche alle Aufgabenbereich in der Durchführung beschreibt. Die aktuelle
Dienstanweisung befindet sich in der Sicherheitszentrale und ist 24 Stunden am Tag für
autorisiertes Personal einsehbar. Um das Sicherheitsniveau kontinuierlich zu steigern benötigen
wir ihre Hilfe. Daher bitten wir sie:
Die Verwalter sowie alle im Rheinauhafen Tätigen sind angehalten sicherheitsrelevante
Auffälligkeiten der RVG bzw. der Sicherheitszentrale mitzuteilen!
Alleine die Rheinauhafen Verwaltungsgesellschaft ist dem Sicherheitsdienst weisungsbefugt.
Der Sicherheitsdienst nimmt, sofern nicht im Vorfeld kommuniziert, keine Anweisungen von
anderen Anwohnern, Dienstleistern oder Mietern entgegen!
Sicherheitspersonal
Ausbildung
Um als Sicherheitsmitarbeiter im Rheinauhafen arbeiten zu können, müssen diverse Kriterien
erfüllt werden. Dazu gehören neben einer allgemeinen Sicherheitsausbildung (z.B. Sachkunde
nach §34a Gewerbeordnung oder Unterweisung nach §34a Gewerbeordnung) eine
objektspezifische Schulung, die Besonderheiten und individuelle Anforderungen des
Rheinauhafens vermittelt. Dazu gehört auch die entsprechende Ansprache von Personen, die
gegen die Hafenordnung verstoßen oder der Umgang mit den Anwohnern bei Fragen oder
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Problemen.
Weiterhin ist es unbedingt erforderlich, dass eine Führungskraft in regelmäßigen Abständen,
persönliche Gespräche vor Ort mit den Diensttuenden führt um sich gegenseitig über
Veränderungen innerhalb der Dienstanweisung auszutauschen. Diese müssen der Auffrischung
und / oder Änderungen innerhalb der Dienstanweisung dienen. Sollten persönliche
Auffrischungsschulungen nicht möglich sein, so müssen alternative Schulungsmaßnahmen
ergriffen werden. Die Schulungsmaßnahmen müssen dokumentiert werden.
Weiterhin werden regelmäßig Erste-Hilfe Kurse durchgeführt bzw. aufgefrischt, in denen auch
der Umgang mit dem Automatischen Defibrillator vermittelt wird.
Die Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes werden sehr sorgfältig, entsprechend ihrer Kompetenz
und außerordentlichen Fähigkeiten speziell für den Rheinauhafen ausgewählt und verdienen
mehr als den aktuell geltenden Mindestlohn! Nur damit ist gewährleistet den hohen
Ansprüchen der Anwohner und arbeitenden Menschen im Rheinauhafen gerecht zu werden.
Dienstdurchführung
Die Dienstdurchführung ist in der objektspezifischen Dienstanweisung geregelt und unterliegt
dem Änderungsdienst. In der Dienstanweisung sind folgende Inhalte aufgeführt:
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Dienstzeiten
-
Dienstbekleidung
-
Anzahl der Kräfte
-
Rundgänge
-
Usw.
Die Dienstanweisung befindet sich in der aktuellen Fassung in der Sicherheitszentrale und kann
Digital bei der TUEG Schillings GmbH angefordert werden.
Kontrolle
Die Dienstdurchführung kann und wird vom vorgesetzten Mitarbeiter stichprobenartig
überwacht. Dazu führt die Verwaltung regelmäßige interne Audits des Sicherheitsdienstes bzw.
der Sicherheitzentrale durch. Das bedeutet, zu Tag und Nacht kann es Kontrollbesuche geben, die
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die Einhaltung der objektspezifischen Dienstanweisung bestätigen soll. Dazu kann es auch
simulierte Lagen auf dem Gelände des Rheinauhafens geben.
Sicherheitszentrale
Die Sicherheitszentrale befindet sich in der Tiefgarage in den Räumlichkeiten der APCOA. Die
Zentrale ist 24 Stunden und 7 Tage die Woche zu besetzen. Von hier aus kann der
Sicherheitsmitarbeiter fast alle technischen Einrichtungen des Rheinauhafens überwachen und
steuern. Dazu gehören neben der CCTV auch die Zufahrtssperren (Poller). Hier können Anwohner
und alle anderen Stakeholder, die ein Anliegen besitzen, Anfragen tätigen, Aufträge platzieren
oder auch Antworten auf Fragen erhalten. Alle Themen, welche die Sicherheitskraft vor Ort nicht
selbstständig beantworten kann / darf, wird an die RVG weitergegeben. Somit wird sichergestellt,
dass sich ein Ansprechpartner Rund um die Uhr im Rheinauhafen befindet.
CCTV
Die CCTV-Anlage befindet sich in der Sicherheitszentrale und von dort aus können die
Kamerabilder gesteuert, eingesehen und auch archiviert werden. Die Anlage dient Primär der
Abschreckung und sekundär zur Überwachung der Zufahrtswege. Überwacht werden die
Freifläche des Rheinauhafens und keine persönlichen Lebensräume. Haben Anwohner ein
berechtigtes Interesse an den Aufnahmen, so können sie dies bei der Verwaltung vorbringen und
bekommen anschließend die Möglichkeit die Bilder zu sichten. In jedem anderen Fall, mit
Ausnahme der öffentlichen Einsatzkräfte, kann eine sofortige in Augenscheinnahme leider
aufgrund von Datenschutzbestimmungen nicht gestattet werden.
Erste Hilfe
Die Sicherheitskräfte vor Ort haben alle mindestens einen Erste-Hilfe Kurs absolviert und halten
einen Verbandskasten sowie einen automatischen Defibrillator bereit.
Dienstdurchführung
Der Sicherheitsdienst im Rheinauhafen ist in einem Drei-Schicht-Betrieb organisiert. In jeder
Schicht gibt es zeitabhängige Besonderheiten in der Dienstdurchführung die alle gesondert
betrachtet werden müssen.
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Montag - Freitag
Frühschicht:
06:00 Uhr – 14:00 Uhr
Tagschicht:
14:00 Uhr – 22:00 Uhr
Nachtschicht:
22:00 Uhr – 06:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertags
Tagschicht:
06:00 Uhr – 18:00 Uhr
Nachtschicht:
18:00 Uhr – 06:00 Uhr
Die Mitarbeiter treffen ca. 25 Minuten vor dem offiziellen Schichtende in der Sicherheitszentrale
ein um eine Dienstübergabe durchführen zu können. Dabei müssen sich die
Sicherheitsmitarbeiter über etwaige Vorkommnisse informieren und sich nach anderen
Besonderheiten im Dienstablauf für die aktuelle Schicht erkundigen.
Dabei wird besonders auf die schriftlichen, von der RVG übermittelten, den ordnungsgemäßen
Dienstablauf betreffenden E- Mails und schriftlichen Anweisungen geachtet, die in der Regel in
der Frühschicht übermittelt werden!
Die RVG sammelt die Anfragen seitens der Lieferanten, Anwohner und Veranstalter im
Rheinauhafen und entscheidet dann über Zeitfenster für die Sonderanlieferzeiten neben den
üblichen Lieferzeiten, besondere Aufstellflächen und sonstige Anfragen. Diese werden dann nach
Freigabe seitens der RVG an die Sicherheitszentrale übermittelt und umgesetzt. Durch die
vielfältigen Bedürfnisse innerhalb des Rheinauhafens ist es immens wichtig, dass diese Anfragen
separat bearbeitet und freigegeben werden.
Nach der Übergabe der Sicherheitszentrale sind die Mitarbeiter gehalten Ihre persönliche
Arbeitsumgebung und Ausrüstung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit zu überprüfen. Zu der
persönlichen Ausrüstung gehören:
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Arbeitsbekleidung
-
Dienstausweis
-
Mobiltelefon
-
Elektronisches Wächterkontrollsystem
-
Handscheinwerfer
-
Schlüsselkette
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Aufgaben
Während des Dienstes sind die folgenden Aufgaben zu erfüllen. Diese sind in manchen Bereichen
zeitabhängig und nicht in jeder Schicht gleich.
Lieferzeiten
Die Lieferzeiten im Rheinauhafen sind:
Montag – Samstag:
06:00 Uhr bis 10:00 Uhr
17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Trotz der offiziellen Lieferzeiten werden die Zufahrtswege nicht komplett geöffnet. Um den
Verkehr innerhalb des Rheinauhafens auf ein absolutes notwendiges Minimum zu reduzieren
werden die Poller im gesamten Rheinauhafengebiet weiter geschlossen. Die Anlagen am HarryBlum-Platz und am Südkai werden erst auf Anfrage über die Sprechanlage durch den
Sicherheitsdienst geöffnet. Die einzige Ausnahme stellen die Polleranlagen am Sportmuseum und
auf der Promenade dar. Diese können innerhalb der Anlieferzeiten auch von Dritten geöffnet
werden. Daher werden diese Bereiche mit Ende der Lieferzeiten vom Sicherheitsdienst auf
Verschluss kontrolliert. Wie bereits erwähnt gibt es neben den offiziellen festen Lieferzeiten noch
Ausnahmeregelungen die auf Anfrage bei der RVG erteilt werden. Diese liegen alle schriftlich in
der Sicherheitszentrale vor. Andere Ausnahmen sind für den Sicherheitsdienst nicht zulässig.
Sollte es einem Fahrzeugführer gelingen, sich hinter ein Fahrzeug mit Einfahrtgenehmigung zu
hängen, bevor die Poller wieder schließen, so wird dieses Fahrzeug mit Hilfe der CCTV
identifiziert und anschließend in das Wachbuch eingetragen bzw. die Information an die RVG
übermittelt. Wird das Fahrzeug in unmittelbarer Nähe der Zentrale geparkt, wird der Fahrer
persönlich auf sein Fehlverhalten angesprochen.
Einfahrtregelung für genehmigte Zufahrten:
Neben den Lieferzeiten gibt es für einige wenige Personen, bzw. Unternehmen
Zufahrtsgenehmigungen zum Rheinauhafen. Mit diesen Genehmigungen haben die besagten
Personen ein ständiges Recht, in den Rheinauhafen einfahren zu dürfen. Daneben gibt es auch
noch andere Zufahrtsgenehmigungen, die ebenfalls dazu berechtigen zu jeder Zeit in den
Rheinauhafen einzufahren.
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Yachthafen
Anlieger im Yachthafen, dürfen mittels Dreikantschlüssel und Schlüssel die drei Schlösser an den
Pollern der Einfahrt öffnen, einfahren, und müssen die Poller dann wieder schließen! Die Poller
an der Seite des Yachthafens sind nach wie vor mit dem Dreikantschlüssel zu öffnen! Achtung: Ein
Parken über Nacht ist verboten! Parkende Fahrzeuge sind per weißen Zettel zu verwarnen, das
Kennzeichen ist zu notieren und bei wiederholtem Verstoß wird das Fahrzeug durch Colonia
abgeschleppt!
Alten- und Krankenpflege
In den bekannten Lieferzeiten dürfen neben den bekannten Notfall—und Hilfsdiensten (Polizei,
Feuerwehr, Notarzt- und Krankenwagen), die Ambulanten Alten- und Krankenpflegedienste, die
eine regelmäßige Pflege und Betreuung von kranken und älteren Menschen durchführen, auf das
Gelände des Rheinauhafens einfahren. Außerhalb der Lieferzeiten müssen auch diese Dienste in
der Tiefgarage parken. Akute Notfalldienste sind von dieser Regelung ausgenommen!
Umzüge
Umzüge sind grundsätzlich wie Lieferanten zu behandeln! Angemeldete Umzüge sowie
Speditionen, die nicht aus der Region Köln kommen und außerhalb der Lieferzeiten das Gelände
befahren wollen, ist die Einfahrt nach Kontrolle der Auftragserteilung der Spedition durch den
Anwohner zu genehmigen. Umzüge an einem Sonn- oder Feiertag bedürfen grundsätzlich einer
Sondergenehmigung durch die RVG. Diese Sondereinfahrten sind ebenfalls im Wachbuch zu
dokumentieren.
HKG- Fahrzeuge
HGK Fahrzeuge dürfen nur während der Lieferzeiten einfahren! Die Ein- und Ausfahrzeiten sind
schriftlich im Wachbericht zu dokumentieren und der RVG mitzuteilen. Die Einfahrt von
Fremdfirmen im Auftrag der HGK ist jedoch auch nur nach vorheriger Anmeldung erlaubt!
Taxen und Mietwagen
In der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr dürfen Taxen das Gelände des Rheinauhafens nicht mehr
befahren und müssen die Tiefgarage benutzen. Drei Mietwagenunternehmen, Avantgarde,
Classic und City Cab haben eine Ausnahmegenehmigung und dürfen das Gelände des
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Rheinauhafens auch nach 22:00 Uhr befahren! Der Sicherheitsdienst erfasst die Anzahl der
nachts einfahrenden Mietwagen und dokumentiert die Anzahl zum Ende der Schicht im
Wachbuch. Die Taxen sind in der Zeit von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr zu erfassen und die Anzahl in
der jeweiligen Schicht wird im Wachbericht eingetragen! Fahren Taxen zu schnell über das
Gelände des Rheinauhafens, so ist direkt eine schriftliche Beschwerde an die
[email protected] zu senden und eine entsprechende Information an die RVG zu
übermitteln.
Behörden
Einsatzfahrzeuge der Polizei, der Feuerwehr und der Rettungsdienste haben im Rahmen ihrer
Einsätze mit Sonderrechten (aktiviertes Blaulicht) immer uneingeschränkte Zufahrt auf das
Gelände des Rheinauhafens! Kriminalpolizei, Zoll, Finanzamt, Gewerbeaufsichtsamt etc. müssen,
auch wenn sie sich ausweisen können, immer in der Tiefgarage parken! Fahrzeuge des
Ordnungsamtes und Spurensicherungsfahrzeuge dürfen das Gelände des Rheinauhafens
befahren, wenn sie sich mit der Parole „Einsatz Ordnungsamt“ melden. Dabei sind in jedem Fall
der Name und die Adresse des Zieles zu erfragen und im Wachbuch zu dokumentieren. Falls diese
Fahrzeuge in der Tiefgarage parken, ist die Ein- und Ausfahrtzeit im Wachbuch zu
dokumentieren.
Fahrzeuge die eine ständige Zufahrtsgenehmigung besitzen
-
Sämtliche kolorierten Fahrzeuge der Einsatzkräfte und / oder Polizeifahrzeuge mit
Blaulicht dürfen zu jederzeit ungehindert einfahren.
-
Alle Fahrzeuge der Firma RheinEnergie dürfen in Notfällen einfahren
-
Alle Fahrzeuge der AWB, Remondis, RWR und Schönmakers haben zwecks
Abfallentsorgung jederzeit Zufahrtsgenehmigung
-
Zeitungszusteller und Fahrzeuge von Bäckereien bzw. Konditor haben abweichende
Lieferzeiten
-
Container und Arbeitsbühnen dürfen auch außerhalb der Lieferzeiten bewegt werden.
Hierbei ist aber umgehend die RVG zu informieren.
Umgang mit Falschparkern
Fahrzeuge, die unbefugt länger als 24 Stunden auf dem Gelände des Rheinauhafens parken,
dürfen abgeschleppt werden. Als 1. Warnung wird vorher ein vorgedrucktes kleines Schild mit
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dem Hinweis auf den Parkverstoß an die Windschutzscheibe des jeweiligen Fahrzeuges
angebracht. Fahrzeuge, die eine Rettungs- oder Feuerwehreinfahrt blockieren, werden sofort
abgeschleppt. Dazu wird die Firma „Colonia“ als Vertragspartner der RVG beauftragt.
Kontrollrundgänge
Ein integraler Bestandteil des Sicherheitskonzeptes stellt die präventive Gefahrenabwehr dar. Zu
diesem Zweck werden in der Nachtschicht für alle Personen sichtbare Rundgänge durchgeführt.
Diese sind unregelmäßig aber in festgelegter Anzahl zu absolvieren. Um die Sicherheit der
Sicherheitsmitarbeiter bei Konfrontationen zu Gewährleisten, sichert ein weiterer
Sicherheitsmitarbeiter in der Nacht den Rundgang mittels CCTV und Funk ab. Mittels der
Bedienung der CCTV kann die Sicherheitszentrale eine intensive Umfeldbeobachtung
durchführen und die Sicherheitsmitarbeiter bei den Rundgängen auf Besonderheiten
aufmerksam machen.
Die Rundgänge sollten 45min – 70min andauern und die Wachhabenden müssen dabei die 19
Kontrollstellen des elektronischen Wächterkontrollsystems bedienen. Zusätzlich werden die
Rundgänge mit Start- und Endzeit im Wachbuch dokumentiert. Wichtige Ereignisse werden im
Wachbuch beschrieben und somit für Dritte nachweislich und verständlich nachvollziehbar
dokumentiert. Wichtige Ereignisse werden gemäß Alarmplan kommuniziert. Weiterhin erfolgt bei
definierten Ereignissen eine schriftliche Information an die RVG.
Kontrolle der Partikulierer/ Binnenschiffer
Die gewerbliche Binnenschifffahrt hat die Möglichkeit an den Kaimauern des Rheinauhafens im
Strom festzumachen. Als besonderen Service zum Schutz der Umwelt und der Anwohner wurden
für die Partikulierer und die Schiffer Strompoller zur Verfügung gestellt. An diese können sich die
Schiffe anschließen und müssen nicht die Dieselmotoren, die sonst zur Energiegewinnung
verwendet werden müssen, anlassen. Leider nehmen nicht alle Schiffer dieses Angebot wahr und
belästigen mit dem Dauerbetrieb ihrer Motoren die Anwohner und die Umwelt. Zu diesem
Zwecke kontrolliert der Sicherheitsdienst im Rahmen seiner Kontrollrundgänge, ob die dort
angelegten Schiffe ihre Dieselmotoren ausgeschaltet haben.
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Täglich gegen 20:00 Uhr wird eine Kontrolle durchgeführt, welche Partikulierer am Kai liegen und
welche Schiffe am Strom angeschlossen sind und welche nicht! Dies wird für die RVG
dokumentiert und entsprechend bereitgestellt. Dies ist im Rahmen der zu verhindernden
Umwelt- und Anwohnerbelastung sehr wichtig! Falls Schiffsführer ihre Aggregate und Motoren
entgegen den Vorschriften noch nicht abgeschaltet haben, ist der Sicherheitsdienst gehalten
diese höflich aber bestimmt darum zu bitten, dies unbedingt zu tun, verbunden mit dem Hinweis,
ihre Schiffe kostenlos via App der Rheinenergie an die Strompoller anschließen lassen zu dürfen.
Bei Nichtbefolgung der Anweisungen durch die Sicherheitsmitarbeiter ist die Schutzpolizei zu
informieren! Die Wasserschutzpolizei ist nicht für die Belange des Rheinauhafens zuständig!
Diese vertritt die Rechte der Partikulierer!
An Bord mitgeführte PKW dürfen nur an der Autoabsetzanlage am Südkai des Rheinauhafens
abgeladen werden! Der Zuständigkeitsbereich des Sicherheitsdienstes endet an der Kaimauer,
das bedeutet die Schiffe dürfen vom Sicherheitsdienst nicht betreten werden.
Sicherheitsziele
Um die Sicherheitsleistung messbar und bewertbar zu machen, wurden mit der RVG und dem
Sicherheitsdienstleister gemeinsame Ziele definiert, welche die Sicherheit im Rheinauhafen
nochmal erhöhen. Die Sicherheitsziele werden regelmäßig mindestens einmal im Jahr überprüft
und nach Erfüllung werden neue Ziele definiert. Dies führt zu einer ständigen Optimierung der
Sicherheitsleistung und ermöglicht eine schnelle, unkomplizierte Anpassung an neue
Herausforderungen seitens der Verwaltung und dem Sicherheitsdienst.
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Ziele 2015
Maßnahme
Konkrete
Alle Partikulierer an den Vorgabe seitens
Strom anschließen
der RVG und
der Schifffahrt
Messkriterium
Termin
Zuständigkeit
12 Monate
31.12.15
TUEG Schillings
GmbH
31.12.15
TUEG Schillings
GmbH / RVG
Nachhaltiger Schutz vor
Vereinbarung
Beschwerden der
Ruhestörung
mit Gastronomie
Anwohner
Vermeidung von
widerrechtlichen
Verkehr auf den
Flächen des
Rheinauhafen
Widerrechtlich
parkende Autos
verwarnen und
Abschleppen
Einträge
Wachbuch
31.12.15
TUEG Schillings
GmbH / Colonia
Kein Vandalismus
Erhöhte Anzahl
von
Rundgängen
Auswertung der
Kontrollpunkte
31.12.15
TUEG Schillings
GmbH
Kontrolle der
Genehmigungen
Liste der
Genehmigungen
31.12.15
RVG
Aushang der
Hafenordnung
Einträge im
Wachbuch
31.12.15
RVG / TUEG
Schillings GmbH
Weniger Verkehr auf
den Flächen des
Rheinauhafens
Keine Verstöße gegen
die Auflagen der
Verwaltung
Sonstiges
Derzeit ist der Sicherheitsdienst, mit wenigen Ausnahmen, ausschließlich für die freien Flächen
des Rheinauhafens zuständig. Es wird festgestellt, dass eine wichtige Schnittstelle nicht besetzt
ist. Die Wohnhäuser, sowie die Bürogebäude haben eigene, unterschiedliche,
Sicherheitskonzepte und Sicherheitsdienstleister, die nicht mit dem Sicherheitskonzept des
Rheinauhafens abgestimmt sind. Ein kommunikativer Austausch konnte bisher nicht erfolgen und
öffnet damit Lücken für kriminelle Aktivitäten. Die zukünftige Entwicklung des
Sicherheitsmanagements muss eine Harmonisierung der Sicherheitsdienstleistung beinhalten.
Damit kann der Rheinauhafen nicht nur die Schnittstellen besetzen, sondern daraus resultierende
Synergieeffekte nutzen um die Sicherheit für alle Anwohner und Mieter zu erhöhen. Als Beispiel
möchten wir die Möglichkeit bieten, private Einbruchmeldeanlagen auf die Sicherheitszentrale im
Rheinauhafen aufzuschalten. Auch Überfallalarme können neben der Polizei in der
Sicherheitszentrale auflaufen. Der Sicherheitsdienst vor Ort ist in wenigen Minuten am Ort des
Geschehens und kann Alarme verifizieren und / oder einen Einsatz der Polizei unterstützen. Der
Einsatz anderer Sicherheitsdienste in den Gebäuden führt zu Missverständnissen und Problemen.
Auch bei Veranstaltungen auf den Freiflächen mit den durch den Veranstalter gestellten
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Sicherheitsdienst kam es zu Problemen. Das wiederum stört verständlicherweise die Anwohner,
die sich belästigt fühlen. Ein einheitlicher Sicherheitsdienst bietet die Möglichkeit mit einem
festen Team flexibel auf sämtliche Lagen und Bedürfnisse der Anwohner zu reagieren und zu
interagieren. Die Kommunikationswege sind kurz und wichtige Informationen können direkt
geteilt werden. Einbrüche, Überfälle und Fälle von Vandalismus könnten mit einer
Harmonisierung der Sicherheitsleistungen der Vergangenheit angehören.
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Kapitel 3. Brandschutz
Allgemeines
Es existiert ein umfassendes Brandschutzkonzept für die Flächen des Rheinauhafens und für jedes
einzelne Gebäude. Da diese Brandschutzkonzepte die Einsatztaktiken der Feuerwehr und
Gebäudespezifischen Informationen enthalten, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind wird
auf die Details der Konzeption nicht eingegangen. Aufgrund von Brandschutzauflagen gilt im
Rheinauhafen ein generelles Verbot von Umgang mit Gas und anderen leicht entflammbaren
Stoffen.
Brand auf Wege und Flächen
Im Falle eines Brandes auf den Wegen und Flächen des Rheinauhafens wird der Sicherheitsdienst
umgehend Sofortmaßnahmen einleiten. Diese umfassen folgendes:
-
Eigensicherung beachten!
-
Brand an die Feuerwehr melden
-
Branderstbekämpfung sofern möglich
-
Unterstützung bei Erster Hilfe und dem Einsatz des automatischen Defibrillator
-
Gefährdete Menschen informieren / evakuieren
-
Gefahrenquelle / Brandherd weiträumig absperren
-
Feuerwehr einweisen / unterstützen und über Sofortmaßnahmen informieren
-
Melderaster abarbeiten
Gebäude oder Schiffsbrand
Sofern ein Brand nicht bei einem Rundgang auffällt, wird der Sicherheitsdienst nach aktuellem
Stand1 erst dann über einen möglichen Brand informiert, wenn die Feuerwehr in den
Rheinauhafen einfährt.
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Siehe Kapitel 2, Abschnitt „Sonstiges“
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Kommunikation
Die Gebäudedienstleister haben bei einem Feuer nach dem Alarm der Rettungsdienste
umgehend die Sicherheitszentrale zu informieren. Falls ein Gebäude Feuer fängt kann der
Sicherheitsdienst vorbereitende Tätigkeiten wie z.B. öffnen der Zufahrten, Information an die
Anwohner um das brennende Gebäude usw. durchführen. Während der regelmäßigen
Dienstzeiten übernimmt die RVG den Informationsdienst und Sicherheitsdienst, in der Nacht
ausschließlich der Sicherheitsdienst.
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Kapitel 4. Hochwasserschutz
Allgemeines
Der Rheinauhafen ist offiziell Überschwemmungsgebiet. Daher existiert ein umfassendes
Hochwasserschutzkonzept das automatisch von der großen Hochwasserschutzzentrale (grHSZ)
durch die RVG mit dem vorhandenen System (Fliwas) ausgelöst wird. Das
Hochwasserschutzkonzept und die Maßnahmen sind als Anlage beigefügt. Die RVG gehört zur
regulären Besetzung der großen Hochwasserschutzzentrale und koordiniert von dort den Einsatz
der Schutzmaßnahmen bis zum Eintritt eines Großschadensereignisses bei 11.30 m Kölner Pegel.
Danach übernimmt die Organisation des Krisenstabes der Stadt Köln alle weiteren Maßnahmen.
Ablaufplan
Der Ablaufplan des Hochwasserschutzkonzeptes ist an den Rheinpegel gekoppelt. Das bedeutet,
sofern keine gegenteilige Aussage seitens der Verantwortlichen Personen der RVG ein
Handlungsveto ausspricht laufen die meisten Prozesse von alleine an. Die tiefer gelegenen
Tiefgaragenabgänge 5.01, 5.02,7.02 und 7.03 werden vorsorglich (Aufbau dauert ca. 1 Woche) in
der Hochwasserzeit ( November bis April ) aufgebaut.
1. erreicht der Rheinpegel (mKP) 7.00m wird die große Hochwasserschutzzentrale besetzt
und beginnt mit ihrer Arbeit.
2. bei 7.80 mKP beginnt die Fa. Odenthal die Stege anzuliefern und stellt diese entlang der
Fläche auf die Mitteltrasse. Die RheinEnergie, die HGK und Colonia Abschleppdienst
werden in Alarmbereitschaft versetzt.
3. bei 9.00 mKP wird die Landstromversorgung für die Schiffer abgebaut und die
Stromversorgung unterbunden.
4. bei 9.35 mKP Schließung der Fluttore Tiefgarage „Harry Blum Platz“ und „Bayenturm“
5. bei 9.80 mKp werden Fluttore der privaten Tiefgaragen durch die Fa. Odenthal
geschlossen.
6. bei 10.20 mKp werden alle 27 Abgänge zur Tiefgarage geschlossen.
7. bei 10.20 mKp sind die Hochwasserstege durch die Fa. Odenthal aufgebaut und an die
Gebäude angeschlossen. Den Gebäudeanschluss erstellen die einzelnen Objekte selbst.
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8. bei 10.45 mKP wird die Tiefgarage im Rheinauhafen evakuiert
9. bei 11.30 mKP Evakuierung der Anwohner durch die Stadt Köln (Großschadensereigniss)
Verhalten Sicherheitsdienst
Gemäß Dienstanweisung gilt eine offizielle Vorwarnzeit von 32 Stunden, bei starkem Regen von
24 Stunden, bis das Hochwasser den Rheinauhafen erreicht! In dieser Zeit müssen alle
beweglichen Gegenstände und natürlich auch Fahrzeuge vom Gelände des Rheinauhafens
entfernt werden! Bei einem Pegelstand des Rheins von 9,80 Meter werden die privaten
Tiefgaragen geschlossen. Die öffentliche Tiefgarage unter der Verantwortung der APCOA wird bei
einem Wasserstand von 10.45 m geschlossen, vorher bei 10.40mKP werden die noch
vorhandenen Fahrzeuge aus der Tiefgarage entfernt und auf einen Parkplatz verlegt, nahe dem
RheinEnergie Stadion.
Dieser Hochwassergeschützte Parkplatz wurde von der RVG angemietet. Bei einem Pegelstand
von 11,30 Meter wird der Rheinauhafen durch die Stadt Köln komplett evakuiert und der Dienst
wird für die Dauer des Hochwassers ausgesetzt. Bis zu diesem Pegelstand ist auch die Tiefgarage
gegen Eindringen von Hochwasser gesichert!
Es bestehen aktuell keine weiteren Verhaltensmaßregeln für den Sicherheitsdienst beim Eintritt
des Großschadensereignisses „Hochwasser“
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Kapitel 5. Großschadenslagen
Allgemeines
Unter Großschadenslagen versteht man im engeren Sinn eine länger andauernde und meist
großräumige Schadenlage, die mit der normalerweise vorgehaltenen Gefahrenabwehr
(Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei) nicht angemessen bewältigt werden kann und die nur mit
überregionaler Hilfe und zusätzlichen Ressourcen unter Kontrolle gebracht werden kann. Typisch
dabei ist, dass durch das Ereignis die Infrastruktur beeinträchtigt und teilweise zerstört ist
und/oder die örtlichen Hilfskräfte und Hilfsressourcen (wie Polizei, Feuerwehr, Krankenhäuser)
selbst geschädigt sind. Regelmäßig kommt es zum Ausfall der Telekommunikationssysteme;
sowohl wegen Überlastung als auch technischer Funktionsunfähigkeit. Mobilfunkanlagen können
wie Festnetze beschädigt werden, aber auch bei Stromausfall nach einigen Stunden
Batteriepufferung versagen.2 Großschadenslagen sind z.B. Erdbeben oder andere
Naturkatastrophen, Terrorismus, Bombenanschläge / Bombendrohung oder Gefahren durch
fahrlässig oder mutwilliges Fehlverhalten von Personen.
Generell gilt:
Die RVG stellt bei Großschadenslagen eine direkte Verbindung zu der jeweiligen Einsatzleitung der
Stadt Köln her und leistet im Rahmen ihrer Möglichkeit Amtshilfe.
Verhalten Sicherheitsdienst
Derzeit besteht keine Handlungsanweisung für den Fall einer Katastrophe oder einer
Bombendrohung. Ebenso wenig besteht nach unseren Informationen eine
Informationsweitergabeempfehlung an die ansässigen Anwohner und Bürokomplexe neben der
Polizei auch den Sicherheitsdienst zu informieren. Auch sind daraus eventuelle resultierende
Evakuierungsmaßnahmen nicht bekannt.
2 https://de.wikipedia.org/wiki/Katastrophe#Zivilisatorische_Katastrophen
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Hafenordnung
Die Hafenordnung gilt auf dem gesamten Gelände des Rheinauhafen. Dies ist unter anderem ein
Privatgelände das der Öffentlichkeit gewidmet wurde. Daher hat das Personal und die vom
Eigentümer beauftragten Dienstleister teilweise Hausrecht! Den Anweisungen ist daher Folge zu
leisten!
1. Die Lieferzeiten im Rheinauhafen sind:
Montag – Samstag: 06:00 Uhr bis 10:00 Uhr
17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
2. Für Rad-, Segway-, Skateboard- und Inlinefahrer gelten die Richtgeschwindigkeiten wie in
verkehrsberuhigten Zonen
3. Das Betteln, Musizieren oder anbieten von Waren ist ohne Genehmigung verboten
4. Für Hunde besteht Leinenpflicht
5. Ballspiele sind nur auf den dafür ausgewiesenen Flächen gestattet
6. Der Umgang mit offenen Feuerstellen, insbesondere das Grillen ist verboten!
7. Rettungs- und Fluchtwege sowie Feuerwehrflächen müssen frei bleiben
8. Müll ist zu vermeiden und gehört in die dafür aufgestellten Müllcontainer.
9. Sämtliche Veranstaltungen, Versammlungen sowie gewerbliche Aktionen, wie z.B. Filmoder Fotoaufnahmen bedürfen alle ausnahmslos einer Genehmigung des Eigentümers
10. Die Mitteltrasse ist generell frei zu halten.
Wir bedanken uns bei Ihnen für die Einhaltung der Hafenordnung und wünschen Ihnen einen
angenehmen Aufenthalt.
Bei Anliegen oder Fragen können Sie uns gerne zu den üblichen Geschäftszeiten unter
0221-3489913 erreichen.
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