Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01995 11 :26 Status: öffentlich Beratungsfolge: Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters Grundstücksverkehrsausschuss Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 24.02.2016 Beschlussfassung .02 Ratsversammlung .20 16 - Gremium m 18 Eingereicht von Dezernat Wirtschaft und Arbeit tel lt a Betreff ee rs Verkauf Flurstück 1038 der Gemarkung Knauthain - Zweitvorlage - nk Beschlussvorschlag: Ex em pla rf ür Di et er Ja Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Kaufvertrag zum Verkauf des Flurstückes 1038 der Gemarkung Knauthain mit der HELMA Wohnungsbau GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von 480.000,00 € beurkunden zu lassen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen x Finanzielle Auswirkungen nein wenn ja, nein ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Erträge von bis Höhe in EUR 2015 2015 360.540,00 2015 2015 1.100.11.1.3.05 Liegenschaftsmanagement 7.00000.51.770 Veräußerung von Grundstücken 480.000,00 Auszahlungen x nein wenn ja, ee rs Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? tel lt a m Einzahlungen 18 Aufwendungen Finanzhaushalt wo veranschlagt .02 Ergebnishaushalt .20 16 - Im Haushalt wirksam 11 :26 Kostengünstigere Alternativen geprüft Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ja Ergeb. HH Erträge bis er Zu Lasten anderer OE von nk Folgekosten Einsparungen wirksam Di et Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten rf ür Ergeb. HH Erträge pla Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ex em Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: x Sachverhalt: Begründung beiliegend. Ex em pla rf ür Di et er Ja nk ee rs tel lt a m 18 .02 .20 16 - 11 :26 Anlagen: Lageplan 1 Erstvorlage - DB OBM Drucksache-Nr. DS-00360/14 vom 21.10.2014 Grundstücksverkehrsausschuss Vorlage-Nr. 437/2014 vom 10.11.2014 11 :26 Begründung zum Verkauf des Flurstückes 1038 der Gemarkung Knauthain Angaben zum Objekt: Bauträgergrundstück gemäß B-Plan Nr. 132.1. Das Flurstück 1038 hat eine Größe von 11.946 m². .20 16 - Frühere Vermarktungsaktivitäten mehrerer Ausschreibungen, vom September 2011 bis Mai 2013, waren erfolglos. .02 Käufer: m 18 HELMA Wohnungsbau GmbH Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte tel lt a Gegenwärtige Bebauung und Nutzung: ee rs Das Kaufgrundstück ist unbebaut. Es besteht zwecks Freihaltung von Wildwuchs ein Pflegevertrag zur Beweidung mit Schafen. Diese Nutzung wird zum 31.10.2015 beendet und das Flurstück wird vertragsfrei übergeben. Ziel der Veräußerung: er Ja nk Das Flurstück 1038 der Gemarkung Knauthain ist ein Teil der noch zur Vermarktung stehenden Erweiterten Thomas-Müntzer-Siedlung. Das Grundstück soll an einen Bauträger verkauft werden, da die Erschließung, insbesondere die innere Erschließung der Baufelder, erst hergestellt werden muss. Di et Mit dem Verkauf des ersten Teilabschnittes des Siedlungsteiles F soll eine Vermarktungsoffensive für die weitere Entwicklung des Wohnbaustandortes Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung gestartet werden. pla rf ür Eine erfolgreiche Vermarktung setzt Impulse für die zwingend erforderliche Änderung des B-Planes 132.1. em Kaufpreis / Investitionsvolumen: Ex Der Kaufpreis beträgt 480.000,00 € Investitionsvolumen: Das Investitionsvolumen beträgt insgesamt ca. 9 Mio. €. Finanzierungserklärung: Die Finanzierung ist nachgewiesen. 2 Wesentliche Veränderungen zum Mustervertrag und Begründung bzw. Bemerkung: § 10 Investitionen 11 :26 Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 5 Jahren 16 Wohngebäude auf dem rot markierten Areal (südlicher Teil) des beiliegenden Lageplanes zu errichten. .20 16 - Die Realisierung des Investitionsvorhabens setzt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA) zur Herrichtung der Erschließungsflächen (sog. Wendehammer) voraus. Es fanden bereits Vorgespräche mit dem VTA statt. Begründung für die Notwendigkeit des städtebaulichen Vertrags: 18 .02 Aufgrund der Rückübertragung der noch nicht erschlossenen und somit auch nicht vermarkteten Baugrundstücke in den Siedlungsgebieten A, B und F, das auch das Kaufgrundstück umfasste, im Jahr 2010 an die Stadt entfiel die Eigentumsposition der LESG und somit die Geschäftsgrundlage für die Erschließungspflicht der LESG aufgrund des Städtebaulichen Vertrags. rs tel lt a m Für den Erschließungsvertrag mit dem Käufer gilt der Angemessenheitsgrundsatz, d. h. der Erschließungsträger muss eine Eigentums- oder eigentumsähnliche Position haben. Der Abschluss des Kaufvertrages ist hier als frühester Zeitpunkt anzusehen. Der Erschließungsträger muss eine Entwurfsplanung erarbeiten lassen, die erst nach einem gesicherten Grundstückserwerb sinnvoll ist. Auch wegen der zu erbringenden Sicherheitsleistungen werden Vertragsverhandlungen für den städtebaulichen Vertrag erst nach Abschluss des Kaufvertrages begonnen. Dies entspricht den üblichen Abläufen. nk ee Für die Restfläche des Kaufgrundstückes (kleinere nördliche Fläche) hat der Käufer keine Investitionsverpflichtung, da dieser Teil derzeit nicht erschlossen werden kann. Ja Ergebnis der Prüfung von Dezernat V zu Schulen, Kitas und Asylheimen: Di et er Teile des Grundstückes waren vor Übernahme/Übergabe des Grundstückes von der LESG im Jahr 2010 für einen Kitaneubau vorgesehen. Dieser Neubau wurde auf einen anderen Standort umgesetzt. pla Ex em Anlage Lageplan rf ür Die Vertragsverhandlungen verzögerten sich durch die nicht gesicherte Erschließung. Stad t rf ür pla em Ex rJ ete Di ke an er ste m llt a .02 18 .20 16 - 11 :26
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