Exemplar für Dieter Janke erstellt am 18.02.2016

Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01995
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Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Grundstücksverkehrsausschuss
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
24.02.2016
Beschlussfassung
.02
Ratsversammlung
.20
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-
Gremium
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18
Eingereicht von
Dezernat Wirtschaft und Arbeit
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Betreff
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Verkauf Flurstück 1038 der Gemarkung Knauthain
- Zweitvorlage -
nk
Beschlussvorschlag:
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er
Ja
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Kaufvertrag zum Verkauf des Flurstückes 1038 der
Gemarkung Knauthain mit der HELMA Wohnungsbau GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von
480.000,00 € beurkunden zu lassen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
x
Finanzielle Auswirkungen
nein
wenn ja,
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Erträge
von
bis
Höhe in EUR
2015
2015
360.540,00
2015
2015
1.100.11.1.3.05
Liegenschaftsmanagement
7.00000.51.770
Veräußerung von
Grundstücken
480.000,00
Auszahlungen
x
nein
wenn ja,
ee
rs
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
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Einzahlungen
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Aufwendungen
Finanzhaushalt
wo veranschlagt
.02
Ergebnishaushalt
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-
Im Haushalt wirksam
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Kostengünstigere Alternativen geprüft
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ja
Ergeb. HH Erträge
bis
er
Zu Lasten anderer OE
von
nk
Folgekosten Einsparungen wirksam
Di
et
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme zu
erwarten
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Ergeb. HH Erträge
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Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ex
em
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
Sachverhalt:
Begründung beiliegend.
Ex
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pla
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Di
et
er
Ja
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18
.02
.20
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Anlagen:
Lageplan
1
Erstvorlage - DB OBM Drucksache-Nr. DS-00360/14 vom 21.10.2014 Grundstücksverkehrsausschuss Vorlage-Nr. 437/2014 vom 10.11.2014
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Begründung zum Verkauf des Flurstückes 1038 der Gemarkung Knauthain
Angaben zum Objekt:
Bauträgergrundstück gemäß B-Plan Nr. 132.1. Das Flurstück 1038 hat eine Größe von 11.946 m².
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-
Frühere Vermarktungsaktivitäten mehrerer Ausschreibungen, vom September 2011 bis Mai 2013,
waren erfolglos.
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Käufer:
m
18
HELMA Wohnungsbau GmbH
Zum Meersefeld 4, 31275 Lehrte
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Gegenwärtige Bebauung und Nutzung:
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Das Kaufgrundstück ist unbebaut.
Es besteht zwecks Freihaltung von Wildwuchs ein Pflegevertrag zur Beweidung mit Schafen.
Diese Nutzung wird zum 31.10.2015 beendet und das Flurstück wird vertragsfrei übergeben.
Ziel der Veräußerung:
er
Ja
nk
Das Flurstück 1038 der Gemarkung Knauthain ist ein Teil der noch zur Vermarktung stehenden
Erweiterten Thomas-Müntzer-Siedlung. Das Grundstück soll an einen Bauträger verkauft werden,
da die Erschließung, insbesondere die innere Erschließung der Baufelder, erst hergestellt werden
muss.
Di
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Mit dem Verkauf des ersten Teilabschnittes des Siedlungsteiles F soll eine Vermarktungsoffensive
für die weitere Entwicklung des Wohnbaustandortes Erweiterte Thomas-Müntzer-Siedlung gestartet werden.
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ür
Eine erfolgreiche Vermarktung setzt Impulse für die zwingend erforderliche Änderung des
B-Planes 132.1.
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Kaufpreis / Investitionsvolumen:
Ex
Der Kaufpreis beträgt 480.000,00 €
Investitionsvolumen:
Das Investitionsvolumen beträgt insgesamt ca. 9 Mio. €.
Finanzierungserklärung:
Die Finanzierung ist nachgewiesen.
2
Wesentliche Veränderungen zum Mustervertrag und Begründung bzw. Bemerkung:
§ 10 Investitionen
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Der Käufer ist verpflichtet, innerhalb von 5 Jahren 16 Wohngebäude auf dem rot markierten Areal
(südlicher Teil) des beiliegenden Lageplanes zu errichten.
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-
Die Realisierung des Investitionsvorhabens setzt den Abschluss eines städtebaulichen Vertrags
mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA) zur Herrichtung der Erschließungsflächen (sog.
Wendehammer) voraus. Es fanden bereits Vorgespräche mit dem VTA statt.
Begründung für die Notwendigkeit des städtebaulichen Vertrags:
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Aufgrund der Rückübertragung der noch nicht erschlossenen und somit auch nicht vermarkteten
Baugrundstücke in den Siedlungsgebieten A, B und F, das auch das Kaufgrundstück umfasste, im
Jahr 2010 an die Stadt entfiel die Eigentumsposition der LESG und somit die Geschäftsgrundlage
für die Erschließungspflicht der LESG aufgrund des Städtebaulichen Vertrags.
rs
tel
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m
Für den Erschließungsvertrag mit dem Käufer gilt der Angemessenheitsgrundsatz, d. h. der
Erschließungsträger muss eine Eigentums- oder eigentumsähnliche Position haben. Der
Abschluss des Kaufvertrages ist hier als frühester Zeitpunkt anzusehen. Der Erschließungsträger
muss eine Entwurfsplanung erarbeiten lassen, die erst nach einem gesicherten
Grundstückserwerb sinnvoll ist. Auch wegen der zu erbringenden Sicherheitsleistungen werden
Vertragsverhandlungen für den städtebaulichen Vertrag erst nach Abschluss des Kaufvertrages
begonnen. Dies entspricht den üblichen Abläufen.
nk
ee
Für die Restfläche des Kaufgrundstückes (kleinere nördliche Fläche) hat der Käufer keine
Investitionsverpflichtung, da dieser Teil derzeit nicht erschlossen werden kann.
Ja
Ergebnis der Prüfung von Dezernat V zu Schulen, Kitas und Asylheimen:
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er
Teile des Grundstückes waren vor Übernahme/Übergabe des Grundstückes von der LESG im Jahr
2010 für einen Kitaneubau vorgesehen. Dieser Neubau wurde auf einen anderen Standort umgesetzt.
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Anlage
Lageplan
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Die Vertragsverhandlungen verzögerten sich durch die nicht gesicherte Erschließung.
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