Heim- und Pflegekosten 2015

Heimbewohner und
Spitex-Patienten 2015
Formular
9/9.1
Hilfsformular
Name, Vorname:
PID-Nr.:
Für Pflege- und Betreuungsaufwand von mehr als
60 Minuten pro Tag gilt die Spalte "Pflegestufe 4-12"
Total Pflege- und Betreuungskosten
1
+ Pensionskosten in Alters- und Pflegeheimen
2
Ehemann/Alleinstehende(r)
Ehefrau
Pflegestufe
0-3
4 - 12
Pflegestufe
0-3
4 - 12
Total anrechenbare Spitex-, Heim- und Pflegekosten
Abzüge
- 1/3 der Pensionskosten in Alters- und Pflegeheimen
- Hilflosenentschädigungen
- ordentliche Ergänzungsleistungen (EL)
- zusätzliche EL für Krankheits- und Pflegekosten
3
- Beiträge Versicherungen (Krankenkasse, SUVA, IV usw.)
- Beiträge öffentliche Hand oder Institutionen (Gemeinde usw.)
Übertrag auf Formular 9 "Krankheits- und Unfallkosten"
Übertrag auf Formular 9.1 "Behinderungsbedingte Kosten"
4
Hinweise:
1
Die Pflege- und Betreuungskosten sind um allfällige darin enthaltene Kosten für Haushaltshilfe oder Privatauslagen zu
kürzen.
2 Darunter fallen die Aufenthaltstaxen und Verpflegungskosten. In der Regel gelten die Heimkosten sowie Haushaltshilfen als
nicht abziehbare Lebenshaltungskosten. Ab Pflegestufe 4 können wegen dauernder Pflegebedürftigkeit die Heimkosten zu zwei
Dritteln (ein Drittel gilt als Selbstbehalt) geltend gemacht werden. Nicht abziehbar sind in der Regel Lebenshaltungskosten des
täglichen Bedarfs wie Coiffeur, Radio/TV/Telefon, Taxidienste usw.
3
Werden nebst den ordentlichen Ergänzungsleistungen zusätzlich Ergänzungsleistungen für ungedeckt gebliebene
Krankheits- und Pflegekosten ausbezahlt, sind diese (anders als die ordentlichen Ergänzungsleistungen) von den Krankheits-,
Heim- und Pflegekosten abzurechnen.
4 Bezüger von Hilflosenentschädigungen haben die Wahl zwischen dem Pauschalabzug oder den nachzuweisenden effektiven
Kosten. Der Pauschalabzug kann nicht zusätzlich zu den effektiven Heim- und Pflegekosten geltend gemacht werden (siehe
Wegleitung zur Steuererklärung).
Bitte dem Formular beilegen:
- Detaillierte Abrechnung der Spitex resp. des Alters- & Pflegeheimes über die Höhe der allgemeinen Heim- und Pflegekosten
(Pflegestufe muss ersichtlich sein).
20.10.2015 ar/rom