Heimbewohner und Spitex-Patienten 2015 Formular 9/9.1 Hilfsformular Name, Vorname: PID-Nr.: Für Pflege- und Betreuungsaufwand von mehr als 60 Minuten pro Tag gilt die Spalte "Pflegestufe 4-12" Total Pflege- und Betreuungskosten 1 + Pensionskosten in Alters- und Pflegeheimen 2 Ehemann/Alleinstehende(r) Ehefrau Pflegestufe 0-3 4 - 12 Pflegestufe 0-3 4 - 12 Total anrechenbare Spitex-, Heim- und Pflegekosten Abzüge - 1/3 der Pensionskosten in Alters- und Pflegeheimen - Hilflosenentschädigungen - ordentliche Ergänzungsleistungen (EL) - zusätzliche EL für Krankheits- und Pflegekosten 3 - Beiträge Versicherungen (Krankenkasse, SUVA, IV usw.) - Beiträge öffentliche Hand oder Institutionen (Gemeinde usw.) Übertrag auf Formular 9 "Krankheits- und Unfallkosten" Übertrag auf Formular 9.1 "Behinderungsbedingte Kosten" 4 Hinweise: 1 Die Pflege- und Betreuungskosten sind um allfällige darin enthaltene Kosten für Haushaltshilfe oder Privatauslagen zu kürzen. 2 Darunter fallen die Aufenthaltstaxen und Verpflegungskosten. In der Regel gelten die Heimkosten sowie Haushaltshilfen als nicht abziehbare Lebenshaltungskosten. Ab Pflegestufe 4 können wegen dauernder Pflegebedürftigkeit die Heimkosten zu zwei Dritteln (ein Drittel gilt als Selbstbehalt) geltend gemacht werden. Nicht abziehbar sind in der Regel Lebenshaltungskosten des täglichen Bedarfs wie Coiffeur, Radio/TV/Telefon, Taxidienste usw. 3 Werden nebst den ordentlichen Ergänzungsleistungen zusätzlich Ergänzungsleistungen für ungedeckt gebliebene Krankheits- und Pflegekosten ausbezahlt, sind diese (anders als die ordentlichen Ergänzungsleistungen) von den Krankheits-, Heim- und Pflegekosten abzurechnen. 4 Bezüger von Hilflosenentschädigungen haben die Wahl zwischen dem Pauschalabzug oder den nachzuweisenden effektiven Kosten. Der Pauschalabzug kann nicht zusätzlich zu den effektiven Heim- und Pflegekosten geltend gemacht werden (siehe Wegleitung zur Steuererklärung). Bitte dem Formular beilegen: - Detaillierte Abrechnung der Spitex resp. des Alters- & Pflegeheimes über die Höhe der allgemeinen Heim- und Pflegekosten (Pflegestufe muss ersichtlich sein). 20.10.2015 ar/rom
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