Dienstbesprechung 2015 STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE FÜR OBERBAYERN - OST Beetzstr. 4, 81679 München Tel. 089 / 98 29 55 –110 Fax -133 E-Mail: [email protected] Dienstbesprechung 2015 Schüler/innen mit Migrationsgeschichte Teil 1 Hintergrundinformationen (Stand Sept. 2015) Schulrechtliche Bestimmungen Hilfsangebote ( B. Vierck, E.Handlos, B.Holfelder, I.Westermair ) www.schulberatung.bayern.de STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE für Obb-Ost Hintergrundinformationen Menschen mit Migrationsgeschichte (Ausländer) Spätaussiedler Arbeitsmigration aus Gründen der Erwerbstätigkeit in Deutschland Gastarbeiter 1.,2.,3., … Generation Bewerber im Asylverfahren aus den Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion u. anderen osteuropäischen Staaten spezielles Aufnahmeverfahren • Asylsuchende Art.16a Abs.1GG • Flüchtlinge § 3 (1) AsylVfG 2 www.schulberatung.bayern.de STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE für Obb-Ost Asylberechtigung Art. 16a Abs. 1 GG Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) prüft … Asylberechtigt (politisch Verfolgter) ist, wer im Falle der Rückkehr…. einer schwerwiegenden Menschenrechtsverletzung ausgesetzt sein wird, die wegen Rasse, Religion, Nationalität, politischer Überzeugung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe erfolgt, und der Eingriff vom Staat ausgeht….. Asylberechtigung Art. 16a Abs.1 GG www.schulberatung.bayern.de Quelle: picture-alliance/dpa Staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern-Ost 1 Dienstbesprechung 2015 STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE für Obb-Ost Flüchtlinge (§ 3 Abs.1 AsylVfG) Das Bundesamt prüft innerhalb des Asylverfahrens, ob die Voraussetzungen vorliegen für: Flüchtling ist, wer sich aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, politischen Überzeugung, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe außerhalb seines gewöhnlichen Aufenthalts befindet und der Eingriff „durch wen auch immer“ (Parteien/Organisationen) ausgeht .. (Genfer Flüchtlingskonvention Art. 1) Internationaler Schutz (§ 1 Abs 1 Nr. 2 AsylVFG) Flüchtlingsschutz Subsidiärer Schutz (§ 3 Abs. 1 AsylVFG) Quelle: picture-alliance/dpa (§ 4 Abs. 1 Asyl VFG) www.schulberatung.bayern.de STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE für Obb-Ost Asylverfahren - Ablauf Zuständigkeit prüfen Ankunft Asylgesuch Erstaufnahme Aufenthaltsgestattung BAMF/ABH Verteilung Anhörung Aufenthaltserlaubnis Flüchtlingseigenschaft Asylberechtigung Ablehnung AbschieDuldung/ bungsAusreise/ verbot Abschiebung Subsidiärer Schutz www.schulberatung.bayern.de STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE für Obb-Ost Abschiebungsverbot § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG Das Bundesamt prüft innerhalb des Asylverfahrens, ob die Voraussetzungen vorliegen für: Abschiebungsverbot, wenn die Abschiebung eine Verletzung der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten darstellt durch die Abschiebung in einem Staat eine erhebliche konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht Abschiebungsverbote Duldung § 60 Abs 5 und 7 AufenthG § 60 Abs. 4 AufenthG Quelle: picture-alliance/dpa www.schulberatung.bayern.de Staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern-Ost 2 Dienstbesprechung 2015 STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE für Obb-Ost Unbegleitete Minderjährige (UM) 1. Definition Unbegleitete Minderjährige (UM) sind Personen unter 18 Jahren, die ohne Begleitung eines für sie verantwortlichen Erwachsenen in einen Mitgliedstaat der EU einreisen. Hierzu gehören auch Minderjährige, die nach der Einreise ohne Begleitung zurückgelassen werden. 2. Inobhutnahme (§42 Sozialgesetzbuch VIII) 3. Clearingverfahren 4. Umgang mit UM im Asylverfahren Afghanische Jugendliche auf der Flucht. (Foto: Bloomberg) www.schulberatung.bayern.de STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE für Obb-Ost Schulrechtliche Bestimmungen (Art 35 BayEUG Schulpflicht) (1) Wer die altersmäßigen Voraussetzungen …erfüllt …, unterliegt der Schulpflicht (Schulpflichtiger). Schulpflichtig im Sinn des Satzes 1 ist auch, wer 1. eine Aufenthaltsgestattung besitzt, 2. eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, 3. eine Duldung besitzt, 4. vollziehbar ausreisepflichtig ist, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist, unabhängig davon, ob er selbst diese Voraussetzungen erfüllt oder nur einer seiner Erziehungsberechtigten; In den Fällen der Nummern 1 und 2 beginnt die Schulpflicht drei Monate nach dem Zuzug aus dem Ausland. www.schulberatung.bayern.de STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE für Obb-Ost Schulrechtliche Bestimmungen (Art 36 BayEUG Erfüllung der Schulpflicht) …(3) 1Für jeden aus dem Ausland zugezogenen Schulpflichtigen stellt die Schule fest, in welche Jahrgangsstufe der Pflichtschule er einzuweisen ist. ( ….) 3grundsätzlich in die Jahrgangsstufe, in die Schulpflichtige gleichen Alters, …, regelmäßig eingestuft sind. 4Die Schülerinnen und Schüler, die wegen ihres allgemein mangelnden Bildungsstands dem Unterricht ihrer Jahrgangsstufe nicht folgen können, können bis zu zwei Jahrgangsstufen tiefer eingestuft werden; eine Verlängerung der Schulpflicht findet hierdurch nicht statt. 5Ein Schulpflichtiger, der dem Unterricht wegen mangelnder Kenntnis der deutschen Sprache nicht folgen kann, ist, soweit organisatorisch und finanziell möglich, besonderen Klassen oder Unterrichtsgruppen zuzuweisen. www.schulberatung.bayern.de Staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern-Ost 3 Dienstbesprechung 2015 STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE für Obb-Ost Angebote der Schulen (besondere Beschulungen) KiGa/GS Sprachstandsdiagnose Vorkurs D-Förderkurs Deutschförderklasse Übergangsklasse MS RS Gym •Übergang- •Sprint- •Sammelklasse klassen kurs am (an der Wilhelm•DeutschStaatl. Real- HausensteinGym. München förderklasse schule (bis 7.Klasse) München II) (f. Obb.-Ost und –West) detaillierte Informationen zu Schularten Übergangsklasse BS •BIJ/V •BIJ/ BVJ (f.Obb.-Ost und West) siehe Geheft 2015 Gastschulstatus in RS bzw. Gym. www.schulberatung.bayern.de STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE für Obb-Ost Handreichungen des ISB GS/MS Im Geheft "Willkommenskultur" werden viele Ideen beschrieben, wie den neuen Schülerinnen und Schülern vermittelt werden kann, dass sie in der Schulfamilie und in ihrer neuen Klassengemeinschaft herzlich willkommen sind. Dabei werden auch Schwierigkeiten mit sprachlichen Voraussetzungen ebenso wie der Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen thematisiert. Der Elternflyer „Herzlich willkommen an unserer Schule!“ beinhaltet die wichtigsten, grundlegenden Informationen für Eltern von Kindern mit Migrationshintergrund, die neu an einer bayerischen Schule sind. www.schulberatung.bayern.de STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE für Obb-Ost Handreichungen des ISB RS/Gym Mit Sprache fördern Materialien zur Sprachförderung von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund an Gymnasien und Realschulen Erster Band: Formale Sprachbeherrschung und Ausdruckskompetenz Zweiter Band: Schreib- und Lesekompetenz Die Handreichung kann auch für den Unterricht an Grund- und Mittelschulen eine Anregung und Unterstützung sein. € 22,80 bzw. € 19,80 http://www.brigg-verlag.de/ www.schulberatung.bayern.de Staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern-Ost 4 Dienstbesprechung 2015 STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE für Obb-Ost Handreichungen des ISB BS Berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge Um berufsschulpflichtigen Asylbewerbern und Flüchtlingen eine Perspektive hin zu einer beruflichen Ausbildung zu ermöglichen, sind im Rahmen einer einbis zweijährigen Berufsvorbereitungsphase besondere Konzepte an den Berufsschulen erforderlich. Diese berücksichtigen die Besonderheiten dieser Schülergruppe, die spezifischen rechtlichen Rahmenbedingungen und die Bedürfnisse gerade im Bereich der Sprachförderung. www.schulberatung.bayern.de STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE für Obb-Ost Deutschförderung http://www.deutschkurs-asylbewerber.de Beispiel aus dem Workbook: www.schulberatung.bayern.de STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE für Obb-Ost Jugendmigrationsdienste http://www.jmd-portal.de Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und jungen Erwachsene mit Migrationshintergrund (12-27 Jahre) und ihre Eltern und Unterstützer-Systeme Aufgaben: Individuelle Integrationsförderung, Gruppenangebote, Elternarbeit, Vermittlung von Sprachkursen, Sozialkompetenztraining, Freizeitgestaltung u.ä. www.schulberatung.bayern.de Staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern-Ost 5 Dienstbesprechung 2015 STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE für Obb-Ost Hilfreiche Internetadressen http://www.isb.bayern.de http://www.isb.bayern.de/download/16197/beratungsbrief_mai_2015.pdf http://www.bamf.de (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) http://www.unhcr.de/ (Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen) https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/ https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/aktiv-werden/lehrerschueler/unterrichtsangebot.html http://www.jmd-portal.de (Portal der Jugendmigrationsdienste) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-und-einwanderer-diewichtigsten-fakten-a-1030320.html (aktuelle Infos aus Spiegel online) http://www.gew.de/aktuelles/detailseite/neuigkeiten/fluechtlinge-alsunterrichtsthema-10-tipps-fuer-die-praxis/ http://www.unimuenchen.de/studium/kontakt/international/service/services_incomings/informatio nen_fluechtlinge/fragen_programm/index.html http://www.km.bayern.de/schueler.html (schüler-Newsletter) http://daz.alp.dillingen.de/ www.schulberatung.bayern.de STAATLICHE SCHULBERATUNGSSTELLE für Obb-Ost Literaturvorschläge: Adam, Hubertus/ Inal Sarah (2013): Pädagogische Arbeit mit Migranten- und Flüchtlingskindern. Unterrichtsmodule und psychologische Grundlagen. Beltz. Weinheim Basel. Scherwarth, C./Friedrich, S. (2014²): Soziale und pädagogische Arbeit bei Traumatisierung. Reinhard Verlag. www.schulberatung.bayern.de Staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern-Ost 6
© Copyright 2024 ExpyDoc