Mit optimalen Versicherungs- lösungen „ready for departure“

Luftfahrtversicherungen
Mit optimalen Versicherungslösungen „ready for departure“
Zurich Luftfahrtversicherungen. Für alle,
die das Fliegen wirklich
lieben.
Ihre Vorteile auf einen Blick
• Persönliche und fachkundige Beratung
• Individuelle Risikoanalysen
• Ein Ansprechpartner für Ihre
Versicherungslösungen – vom
Kleinflieger bis zum Businessjet
• Attraktive Einzel- und Flottenversicherungen
• Unabhängige Expertise im Schadensfall
• Langjährige Erfahrung im Bereich
Luftfahrt
• Luftfahrzeug-Unfallversicherung
Mit Zurich Luftfahrt heben Sie mit Sicherheit ab
Wer den Traum vom Fliegen lebt weiß, dass Sicherheit die oberste Priorität hat. Der Gedanke
an Sicherheit sollte jedoch nicht erst mit dem „pre-check“ ihres Flugzeugs anfangen.
„Checken“ Sie daher vor dem nächsten Start auch, ob Ihr Versicherungsschutz startklar ist.
Zurich unterstützt Sie gerne dabei!
Sie sind unter anderem Halter von
• ein- oder zweimotorigen Flugzeugen
• Ultraleichtflugzeugen
• Motorseglern
• Segelflugzeugen
• Helikoptern
• Ballonen
• Luftsportgeräten (z. B. Fallschirme)
oder sind im Bereich Luftfahrt tätig?
Seit mehr als einem halben Jahrhundert ist Zurich ein fester Bestandteil des Deutschen
Luftfahrtversicherungsmarktes. Zurich bietet Versicherungslösungen für privat und
gewerblich genutzte Luftfahrzeuge sowie Luftfahrtbetriebe an.
Sprechen Sie uns an!
219110010_1511.indd 1
17.11.15 07:32
Luftfahrzeug-Haftpflicht
Insassen-Unfallversicherung
Versichert sind zivilrechtliche Ansprüche aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen.
Die Insassen-Unfallversicherung ist an ein Luftfahrzeug gebunden und
kann für Passagiere und/oder Besatzungsmitglieder abgeschlossen
werden.
Halter-Haftpflichtversicherung
Die Insassen-Unfallversicherung kommt für Unfälle der Versicherten
auf, die beim Betrieb oder dem Ein- und Aussteigen des Flugzeuges
entstehen. Es gelten auch Unfälle versichert, die sich bei einer
Zwischenlandung während des Aufenthaltes auf Flughäfen oder
Landeplätzen ereignen.
Jeder Halter eines Flugzeuges ist nach § 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
dazu verpflichtet eine Halter-Haftpflichtversicherung für sein Flugzeug
abzuschließen.
Die Halter-Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen Ansprüche aus
Personen- und Sachschäden Dritter beim Gebrauch des Luftfahrzeuges
außerhalb des Luftfahrzeugs ab.
Luftfrachtführer-/Passagier-Haftpflichtversicherung
Die Luftfrachtführer-/Passagier-Haftpflichtversicherung sichert Sie
gegen Ansprüche aus Personenschäden der Passagiere, einschließlich
Schäden an mitgeführten Sachen von Passagieren im Rahmen der
gesetzlichen Mindestversicherungssummen ab.
Die Luftfrachtführer-/Passagier-Haftpflichtversicherung ist bei einer
Personenbeförderung (auch unentgeltlich) gesetzlich vorgeschrieben.
Kombinierte Halter- und Luftfrachtführer-/Passagier-Haftpflichtversicherung (CSL-Deckung)
Die kombinierte Halter- und Luftfrachtführer-/Passagier-Haftpflichtversicherung (Combined Single Limit – CSL) bietet erweiterten Versicherungsschutz durch eine einheitliche, höhere Versicherungssumme.
Der Vorteil für Sie:
Kommt es zum Schaden, so zahlen wir bis zur gesamten Versicherungssumme – egal ob der Schaden in den Rahmen der Passagierhaftpflicht- oder Halterhaftpflicht gefallen ist.
Luftfahrt-Unfallversicherung
Die Luftfahrt-Unfallversicherung ist die ideale Ergänzung zur privaten
Unfallversicherung. Sie ist nötig, da in den meisten allgemeinen Unfallversicherungen die Deckung für Flugunfälle ausgeschlossen ist.
Sie kann unter anderem für Piloten, Fluglehrer und Flugschüler abgeschlossen werden.
Die wichtigsten Leistungen im Überblick:
(abhängig vom gewählten Schutz)
• Freiwählbare Versicherungssummen
• Zweifache finanzielle Absicherung durch einmalige Invaliditätsleistungen und lebenslange Unfall-Rente
• Invaliditätsleistung ab 1 % Invaliditätsgrad
• Bei Vollinvalidität ist eine Auszahlung bis zur fünffachen Invaliditätsgrundsumme möglich
• Unfallrente: ab 50 % Invalidität Zahlung einer monatlichen,
lebenslangen Rente
• Todesfallabsicherung
• Krankenhaustagegeld
Luftfahrzeug-Kaskoversicherungen
• Beitragsfreie Mitversicherung von kosmetischen Operationen und
Bergungskosten
Die Luftfahrzeug-Kaskoversicherung sichert Ihr Luftfahrzeug gegen
Total- und Teilschäden ab. Dabei sind alle Gefahren versichert, denen
das Flugzeug ausgesetzt ist. Ersetzt werden die Schäden bis zur Höhe
der vereinbarten Versicherungssumme.
Zusatzversicherungen
Für die Sonderausrüstung und -instrumentierung besteht Versicherungsschutz nur nach besonderer Vereinbarung. Zubehör ist nicht
Gegenstand der Luftfahrzeug-Kaskoversicherung.
• Fluglehrer
• Subsidiäre Haftpflichtversicherung
• Kriegsdeckung
• Flugplatzhalter
Für die Höhe der Prämien ist in der Regel entscheidend, wie erfahren
die Piloten sind und ob sie bereits Schäden verursacht haben.
• Luftsportvereine
Der Geltungsbereich kann auf Europa oder die ganze Welt bezogen
werden.
• Flugdrohnen/Multicopter (UAV)
• Flugveranstaltungen
• Produktions- und Unterhaltsbetriebe
Gerne beraten wir Sie persönlich und
individuell.
Kontaktieren Sie einfach Ihren Zurich
Versicherungspartner, oder senden uns
eine E-Mail an: [email protected].
Zurich Gruppe Deutschland
Poppelsdorfer Allee 25–33
53115 Bonn
www. zurich.de
Änderungen vorbehalten.
Die Produktbeschreibungen ersetzen nicht die Versicherungsbedingungen.
219110010 1511
219110010_1511.indd 2
17.11.15 07:32