GEMEINDEABSTIMMUNG VOM 3. April 2016

ABSTIMMUNGSBOTSCHAFT
ABSTIMMUNGSBOTSCHAFT
GEMEINDEABSTIMMUNG
VOM 3. April 2016
Botschaft zur Volksinitiative:
“Bernstrasse sanieren - Verkehr optimieren!“
und dem Gegenvorschlag:
“Mehr Handlungsspielraum!“
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger
Der Grosse Gemeinderat von Ostermundigen unterbreitet Ihnen für den 3. April 2016
die Volksinitiative “Bernstrasse sanieren - Verkehr optimieren!“ sowie den von ihm auf
Vorschlag des Gemeinderats beschlossenen Gegenvorschlag “Mehr Handlungsspielraum!“ zur Abstimmung. Die vorliegende Botschaft enthält die Erläuterungen zu den
beiden Abstimmungsvorlagen und stellt Ihnen die Haltung der Gemeinde und des
Initiativkomitees vor. Das Wichtigste steht in aller Kürze in den sogleich folgenden
Kapiteln ab Seite 3. Die detaillierteren Erläuterungen des Gemeinderates folgen ab
Seite 11. Hinweise zur Stimmabgabe, den Stimmlokalen und den jeweiligen Öffnungszeiten finden Sie auf der letzten Seite dieser Abstimmungsbotschaft.
Der Grosse Gemeinderat und der Gemeinderat empfehlen Ihnen (entsprechend
ihren Beschlüssen vom 10. November bzw. 10. Dezember 2015) sowohl die
Volksinitiative “Bernstrasse sanieren - Verkehr optimieren!“ als auch den Gegenvorschlag “Mehr Handlungsspielraum!“ anzunehmen.
Für den Fall, dass beide Vorlagen angenommen werden, empfehlen Ihnen der
Grosse Gemeinderat und der Gemeinderat den Gegenvorschlag “Mehr Handlungsspielraum!“ anzunehmen (Stichfrage).
2
INHALT
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE ................................................................................................................................................... 3
VOLKSINITIATIVE ....................................................................................................................................................................... 6
GEGENVORSCHLAG ................................................................................................................................................................. 7
GEGENÜBERSTELLUNG VON VOLKS- INITIATIVE UND GEGENVORSCHLAG ....................................................... 8
BESCHLUSS UND ABSTIMMUNGSEMPFEHLUNG DES GROSSEN GEMEINDERATES......................................... 9
STELLUNGNAHME DES INITIATIVKOMITEES.................................................................................................................. 10
ERLÄUTERUNGEN DES GEMEINDERATES ....................................................................................................................... 11
1.
Volksinitiative “Bernstrasse sanieren – Verkehr optimieren!“....................................................................... 11
2.
Sanierung Bernstrasse ................................................................................................................................................ 12
2.1. (Dringender) Sanierungsbedarf.............................................................................................................................................. 12
2.2. Kosten eines kommunalen Sanierungsprojekts .............................................................................................................. 12
2.3. Zusätzliche Kosten für allfällige ÖV-Massnahmen und den Ausbau der Bahnhofunterführung................ 13
3.
Ausbau Bahnhofunterführung................................................................................................................................ 14
4.Tram ................................................................................................................................................................................... 16
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
Tram als beste Variante............................................................................................................................................................... 16
Vorteile und Chancen eines Trams für Ostermundigen................................................................................................. 17
Warum keine Doppelgelenkbusse?....................................................................................................................................... 19
Erschliessung Rüti......................................................................................................................................................................... 21
5.
Schwächen der Volksinitiative und Gründe für den Gegenvorschlag...................................................... 22
5.1.Wendeschlaufe ............................................................................................................................................................................. 22
5.2.Tramtunnel...................................................................................................................................................................................... 22
5.3. Erschliessung der umliegenden Quartiere ........................................................................................................................ 23
5.4.Finanzielles...................................................................................................................................................................................... 23
6.Szenarien.......................................................................................................................................................................... 24
6.1. Annahme der Volksinitiative oder des Gegenvorschlags.............................................................................................. 24
6.2. Ablehnung sowohl der Volksinitiative als auch des Gegenvorschlags ................................................................... 24
7.
Kosten und Finanzierbarkeit .................................................................................................................................... 25
STIMMLOKALE UND ÖFFNUNGSZEITEN ........................................................................................................................ 26
3
Seite 3/27
DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE
AUSGANGSLAGE
Mit der am 10. März 2015 eingereichten Volksinitiative “Bernstrasse sanieren – Verkehr optimieren!“ beantragen die Initianten die Genehmigung eines Rahmenkredits in
der Höhe von 28 Mio. Franken, um auf der Basis des im Herbst 2014 von den Stimmberechtigten abgelehnten Projekts “Tram Region Bern“ folgende drei Ziele zu erreichen:
1.
Sanierung der Bernstrasse und ihrer Werkleitungen
2.
Ausbau Bahnhofunterführung
3.
Realisierung eines Trams von der Waldeck bis zur Betriebswendeschlaufe unterhalb der Rüti (“Waldkurve“)
VOLKSINITIATIVE
Der Gemeinderat sowie auch der Grosse Gemeinderat empfehlen Ihnen, die Volksinitiative anzunehmen, und zwar aus folgenden Gründen:
-
Mit der Volksinitiative kann die Gemeinde – unter namhafter Kostenbeteiligung
des Kantons und des Bundes – drei wichtige und teilweise dringende Projekte
“auf einen Schlag“ umsetzen: (1) Ausbau Verkehrsinfrastruktur (ÖV/Individualverkehr), (2) Sanierung Bernstrasse inkl. Werkleitungen, (3) Ausbau Bahnhofunterführung.
-
Kann die Bernstrasse nicht im Zuge eines Tramprojekts saniert werden, muss die
Gemeinde ein eigenes Sanierungsprojekt für die Strasse und deren Werkleitungen starten. Die Kosten für diese Sanierung wären mindestens gleich hoch,
vermutlich aber (deutlich) höher als der in der Volksinitiative beantragte Rahmenkredit, da ohne Tramprojekt keine Kostenbeteiligungen durch Bund und Kanton vorgesehen sind (vgl. Seite 12). Zusammen mit den Kosten für den Ausbau
der Bahnhofunterführung und einer allfälligen Doppelgelenksbus-Lösung als
kurz- bis mittelfristige Alternative zu einem Tram müssten wir mit ungleich höheren Kosten rechnen (vgl. die folgende Grafik). Doppelgelenkbusse stellen für
die Gemeinde Ostermundigen zudem auch deshalb keine gleichwertige Alternative zu einem Tram dar, weil sie die Nachfrage nur mittelfristig bis ca. 2030–2035
decken könnten (vgl. Seite 19).
-
Gemäss der Volksinitiative ist der Tramtunnel in die Rüti nicht mehr vorgesehen. Damit verzichtet die Volksinitiative auf dasjenige Element, das gemäss repräsentativer Bevölkerungsumfrage im April 2015 zur Analyse des Abstimmungsergebnisses zu “Tram Region Bern“ für eine Vielzahl der Stimmberechtigten (70%
4
Seite 4/27
der befragten Personen) zu kostenintensiv war.1 Mit dem Verzicht auf den Tramtunnel sind Einsparungen im gesamten Projekt von ca. 30 bis 35 Mio. Franken realisierbar (vgl. Seite 21).
-
Wird auf einen Tramtunnel in die Rüti verzichtet, wird diese nach heutiger Auffassung des Grossen Gemeinderates und des Gemeinderates am sinnvollsten mit einem Shuttle-Bus erschlossen. Mit dem Shuttle-Bus kann die obere Rüti besser
als bisher bedient werden (vgl. Seite 21). Der Gemeinderat wird für eine optimale
Erschliessung der Quartiere Rüti, Oberfeld und Steigrüebli alles daran setzen, dass
ein allfälliger Ortsbus möglichst gut auf Tram und Shuttle-Bus abgestimmt werden kann.
-
Die Volksinitiative ist technisch und politisch umsetzbar. Der Gemeinderat der
Stadt Bern hat bereits seine Bereitschaft erklärt, den Projektierungsprozess bei einem positiven Volksentscheid in Ostermundigen wieder aufzunehmen (vgl.
Seite 25). Die Bundesmittel sind zudem nach wie vor gesichert; die kantonalen
Mittel müssen neu bewilligt werden. Zudem müssen auch die Stimmberechtigen
der Stadt Bern noch einmal „Ja“ zu einem Tram nach Ostermundigen sagen.
GEGENVORSCHLAG DES GROSSEN GEMEINDERATES
Als Alternative zur Volksinitiative unterbreitet Ihnen der Grosse Gemeinderat auf Vorschlag des Gemeinderates den Gegenvorschlag “Mehr Handlungsspielraum!“ zur
Abstimmung. Der Gegenvorschlag basiert auf dem Prinzip “Die Initiative ist zwar gut,
aber doch verbesserungsfähig“. Er sieht ebenfalls die Genehmigung eines Rahmenkredits in der Höhe von 28 Mio. Franken vor (vgl. Seite 7). Anders als nach der Volksinitiative wird der Gemeinderat aber mit dem Gegenvorschlag “lediglich“ beauftragt,
das Tram (nur) bis mindestens zur Ecke Bernstrasse/Rütiweg zu realisieren. Damit
soll sich der Gemeinderat für diejenige Wendemöglichkeit einsetzen können, die nach
der noch ausstehenden Projektierung und den Abklärungen zur Erschliessung der
umliegenden Quartiere (Rüti, Oberfeld, Steigrüebli) am besten abschneidet (wobei die
beste Variante letztlich auch die mit der Initiative vorgeschlagene sog. “Waldkurve“
sein kann). Zweitens schliesst der Gegenvorschlag im Gegensatz zur Volksinitiative
einen Tramtunnel aus, weil die Erschliessung der Quartiere Rüti und Steigrüebli mit
Shuttle-Bus und Ortsbussen erfolgen soll. Drittens enthält der Gegenvorschlag präzisere Vorgaben zur Verwendung des Rahmenkredits.
1
Vgl. http://www.ostermundigen.ch/aktuelles/bevoelkerungsbefragung2015.
5
Seite 5/27
Initiative
Kosten 28 Mio. CHF
Gegenvorschlag
Kosten 28 Mio. CHF
Sanierung Bernstrasse
Kosten 25 bis 35 Mio. CHF
Sanierung Bernstrasse
+ Doppelgelenkbus
Kosten 28 bis 40 Mio. CHF
+ Doppelgelenkbus
Sanierung Bernstrasse
Kosten 28 bis 40 Mio. CHF
+ Ausbau Bahnhofunterführung
+ Kosten Ausbau Bahnhofunterführung
Vergleich der Kosten(-schätzungen) für die Szenarien mit und ohne Tramprojekt
SZENARIEN BEI ABLEHNUNG VON VOLKSINITIATIVE UND GEGENVORSCHLAG
Werden Volksinitiative und Gegenvorschlag abgelehnt, müsste die Gemeinde ein eigenes Projekt für die Sanierung der Bernstrasse auslösen. Das Verkehrsproblem
würde bestehen bleiben und der Ausbau der Bahnhofunterführung müsste in eigener
Regie mit höheren Kosten durchgeführt werden.
6
Seite 6/27
VOLKSINITIATIVE
Volksinitiative “Bernstrasse sanieren – Verkehr optimieren!“
1.
Der Gemeinderat wird beauftragt, auf der Basis des Projekts Tram Region Bern die Bernstrasse und ihre
Werkleitungen zu sanieren, die Bahnhofunterführung auszubauen und das Tram von der Waldeck bis
zur Betriebswendeschlaufe unterhalb der Rüti („Waldkurve“) zu realisieren. Die Rüti muss jederzeit
durch den Öffentlichen Verkehr erschlossen bleiben.
2.
Zu diesem Zweck wird ein Rahmenkredit in der Höhe von CHF 28 Mio. genehmigt.
3.
Der Gemeinderat wird beauftragt, mit dem Bund, dem Kanton Bern und der Stadt Bern Verhandlungen
über die Wiederaufnahme des Projekts zu führen; er kann die Bauarbeiten nur auslösen, falls der Bund,
der Kanton und die Stadt Bern ihre Kreditanteile für den Bau eines Trams nach Ostermundigen ebenfalls genehmigen.
4.
Der Gemeinderat wird zudem beauftragt, die ÖV-Anbindung der Quartiere Rüti und Steingrüebli weiter
zu verbessern und zu diesem Zweck eine Vorlage auszuarbeiten. In Frage kommt z.B. ein eingleisiger
Tunnel ab Waldkurve, der die Rüti via eine unterirdische Haltestelle erschliesst und das Tram zurück auf
die Bernstrasse führt (vgl. Skizze). Der Gemeindeanteil für die notwendigen Projektierungsarbeiten wird
über den Rahmenkredit finanziert.
5.
Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt.
Abstimmungstext Volksinitiative
Variante Volksinitiative
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Seite 7/27
GEGENVORSCHLAG
Gegenvorschlag des Grossen Gemeinderates “Mehr Handlungsspielraum!“
1.
Der Gemeinderat wird beauftragt, auf der Basis des Projekts Tram Region Bern die Bernstrasse und ihre
Werkleitungen zu sanieren, die Bahnhofunterführung auszubauen und das Tram von der Waldeck bis
mindestens zur Ecke Bernstrasse/Rütiweg zu realisieren. Das Tram soll nicht mit einem Tunnel in
die Rüti geführt werden. Ebenfalls soll auf einen Tunnel unter der Rüti hindurch bis in das Steigrüebli verzichtet werden. Die Rüti muss jederzeit durch den öffentlichen Verkehr erschlossen bleiben.
Der Gemeinderat legt in Zusammenarbeit mit der neu einzusetzenden Projektleitung den definitiven Standort der Tramendstation fest.
2.
Zu diesem Zweck wird ein Rahmenkredit in der Höhe von CHF 28 Mio. (inkl. MWST, Preisstand 2012
Bahnbau-Teuerungsindex II) genehmigt.
3.
Der Gemeinderat wird beauftragt, mit dem Bund, dem Kanton Bern und der Stadt Bern Verhandlungen
über die Wiederaufnahme des Projekts zu führen; er kann den Gemeindebeitrag für die Realisierung
des Projekts nur freigeben, falls der Bund, der Kanton und die Stadt Bern ihre Kreditanteile für den Bau
eines Trams nach Ostermundigen ebenfalls genehmigt haben.
4.
Der Gemeinderat wird zudem beauftragt, unter Berücksichtigung des definitiven Standortes der
Tramendstation, eine Vorlage auszuarbeiten, die aufzeigt, wie die ÖV-Anbindung der Quartiere Rüti,
Oberfeld und Steigrüebli mit einem Bus gewährleistet und verbessert werden kann. Für diese Vorlage wird ein Mitwirkungsverfahren durchgeführt.
5.
Der Gemeinde erwachsende Kosten für Projektierungsarbeiten und zur Wiederaufnahme des Projekts sind über den Rahmenkredit zu finanzieren.
6.
Der Gemeinderat wird mit dem Vollzug des Beschlusses beauftragt.
Abstimmungstext Gegenvorschlag (Abweichungen von der Initiative sind fett gekennzeichnet)
Variante Gegenvorschlag
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GEGENÜBERSTELLUNG VON VOLKSINITIATIVE UND GEGENVORSCHLAG
Kriterium
Volksinitiative
Gegenvorschlag
Wendeschlaufe
Definiert
Offen
Wendeschlaufe hat in der “Waldkurve“
am Rütiweg zu sein.
Wendeschlaufe soll am bestmöglichen
Ort im markierten Perimeter sein.
Nicht ausgeschlossen
Ausgeschlossen
Tramtunnel unter der Rüti hindurch ins
Steigrüebli wird vorgeschlagen.
Tramtunnel ist ausgeschlossen.
ÖV-Erschliessung
umliegende Quartiere
Verbesserung ÖV für Rüti/Steigrüebli
Gewährleistung und Verbesserung
ÖV für Rüti/Steigrüebli/Oberfeld
Auftrag an den Gemeinderat, ÖV-Anbindung der genannten Quartiere weiter zu verbessern.
Auftrag an den Gemeinderat, aufzuzeigen, wie die ÖV-Anbindung der genannten Quartiere mit einem Bus gewährleistet und verbessert werden kann
(inkl. Mitwirkungsverfahren).
Kreditsicherung
Ohne Drittkredite keine Freigabe
Bauarbeiten
Ohne Drittkredite keine Freigabe
des Gemeindebeitrags
Gemeinderat kann Bauarbeiten nur auslösen, falls Bund, Kanton und Stadt Bern
ihre Kreditanteile für den Bau eines
Trams nach Ostermundigen ebenfalls
genehmigen.
Gemeinderat kann Gemeindebeitrag für
Realisierung des Projekts nur freigeben,
falls Bund, Kanton und Stadt Bern ihre
Kreditanteile für den Bau eines Trams
nach Ostermundigen ebenfalls genehmigt haben.
Tramtunnel
Auch über Rahmenkredit finanzierbar
Kosten Projektierungsarbeiten
Mehrwertsteuer/Teuerung
Keine Mehrwertsteuer/Teuerung
Mehrwertsteuer/Teuerung berücksichtigt
Volksinitiative äussert sich nicht zu
Mehrwertsteuer und Indexierung; Aspekte sind nicht berücksichtigt.
Rahmenkredit ist (wie bei “Tram Region
Bern“) inkl. Mehrwertsteuer und indexiert (Bahnbau-Teuerungsindex II 2012).
Gemeindeanteil für die notwendigen
Projektierungsarbeiten der ÖV-Anbindung der Quartiere Rüti/Steigrüebli ist
über den Rahmenkredit zu finanzieren.
Kosten Projektierungsarbeiten und
Wiederaufnahme Projekt
Kosten für Projektierungsarbeiten und
Wiederaufnahme des Projekts sind über
den Rahmenkredit zu finanzieren.
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BESCHLUSS UND ABSTIMMUNGSEMPFEHLUNG DES GROSSEN GEMEINDERATES
Mit 25 gegen 2 Stimmen bei 7 Enthaltungen hat der Grosse Gemeinderat an seiner
Sitzung vom 10. Dezember 2015 gestützt auf Artikel 36 Absatz 1 und 2 sowie Artikel
37 Absatz 1 der Gemeindeordnung vom 20. Juni 2011 beschlossen, den Stimmberechtigten die Volksinitiative “Bernstrasse sanieren – Verkehr optimieren!“ und den
Gegenvorschlag “Mehr Handlungsspielraum!“ zur Abstimmung zu unterbreiten. Zugleich hat er folgende Abstimmungsempfehlung beschlossen:
Der Grosse Gemeinderat und der Gemeinderat empfehlen Ihnen (entsprechend
ihren Beschlüssen vom 10. November bzw. 10. Dezember 2015) sowohl die
Volksinitiative “Bernstrasse sanieren - Verkehr optimieren!“ als auch den Gegenvorschlag “Mehr Handlungsspielraum!“ anzunehmen.
Für den Fall, dass beide Vorlagen angenommen werden, empfehlen Ihnen der
Grosse Gemeinderat und der Gemeinderat den Gegenvorschlag “Mehr Handlungsspielraum!“ anzunehmen (Stichfrage).
Sämtliche Fraktionen des Grossen Gemeinderates (SP/Grüne/Gewerkschaften, SVP,
EVP, FORUM, FDP, GLP/CVP) stimmten dem Geschäft grossmehrheitlich zu. Als
Hauptargumente seitens der Befürworter wurden unter anderem vorgebracht, dass
die Verkehrsprobleme gelöst werden müssten und das Tram die effizienteste Art sei,
um der wachsenden Bevölkerung die Mobilität zu sichern. Zugleich wurde hervorgehoben, dass die Sanierung der Bernstrasse unter dem Strich ebenso viel, wenn nicht
sogar mehr koste wie eine Sanierung inklusive Trambau. Eine Verschwendung von
Steuergeldern könne sich Ostermundigen angesichts der Finanzlage nicht leisten.
Dass eine erneute Abstimmung bei gewissen Stimmbürgern als “Zwängerei“ bezeichnet werde, war für die Befürworter nicht nachvollziehbar.
Die gegen den Antrag des Gemeinderates stimmenden Mitglieder des Grossen Gemeinderates bemängelten unter anderem, dass der Vorlage der nötige Respekt gegenüber dem letzten Entscheid der Stimmbürger fehle. Zudem kritisierten sie, dass
die Bewohnerinnen und Bewohner der Rüti ab der “Waldkurve“ neu auf einen im
12-Minuten-Takt verkehrenden Bus umsteigen oder zu Fuss gehen sollten. Ferner ist
ihrer Ansicht nach der Kostenschlüssel unter den beteiligten Gemeinwesen unklar.
Schliesslich bezweifelten sie, ob die Stadt Bern überhaupt noch einmal mitmachen
würde, da das Projekt in der Stadt Bern eine erneute Volksabstimmung erfordere.
10
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STELLUNGNAHME DES INITIATIVKOMITEES
“Bei der Initiative und dem Gegenvorschlag sind zentrale Punkte identisch, weil das Initiativkomitee und die Behörden die Ausgangslage gleich beurteilen:
–
Wegen dem baulichen Zustand der Bernstrasse und ihrer Werkleitungen ist deren Sanierung unumgänglich. Den Stimmberechtigten müsste deshalb so oder so demnächst ein
Sanierungskredit vorgelegt werden.
–
Der behindertengerechte Ausbau der Bahnhofunterführung drängt sich von Gesetzes
wegen auf.
Zudem:
– Mit der Umstellung von Bus auf Tram wird die Situation für alle Verkehrsteilnehmenden
optimiert.
–
Für die noch zu erarbeitende, verbesserte Bus-Anbindung der Quartiere Rüti und Stei-
grüebli wird eine breit abgestützte Mitwirkung durchgeführt.
–
Klar ist, dass die Rüti mit einer zusätzlichen Bus-Station im oberen Teil des Quartiers besser erschlossen wird; weiter erwartet das Initiativkomitee, dass bei jedem Tram das di-
rekte Umsteigen in den Rütibus ermöglicht wird.
Die Gemeinde spart Geld, wenn diese Arbeiten koordiniert ausgeführt werden. Die Initiative
wie der Gegenvorschlag schaffen dafür die Grundlage, und deshalb empfehlen das Initiativkomitee und die Behörden den Stimmberechtigten, beide Vorlagen anzunehmen.
Die Kosten für das Tram übernehmen Bund und Kanton
Mit den 28 Mio. Franken bezahlt die Gemeinde ihre Anteile für die Sanierung der Bernstrasse
samt ihren Werkleitungen sowie ihre Anteile für den Ausbau der Bahnhofunterführung und
die anstehenden Planungen. Sämtliche Kosten für das Tram übernehmen Bund und Kanton.
Eine schlechte Koordination kostet Geld
Falls die Gemeinde die Bernstrasse und ihre Werkleitungen in eigener Regie und ohne Tram
saniert, trägt sie die gesamten Kosten, weil sich Bund und Kanton nicht wie beim koordinierten Vorgehen an den Sanierungskosten beteiligen. Falls der Kanton 10 Jahre später doch die
Umstellung von Bus auf Tram vornimmt, ist absehbar, dass zehnjährige Werkleitungen mit
hohen Kosten bereits wieder verlegt werden müssen.
Sollten die SBB in eigener Regie den behindertengerechten Perronzugang mit einem Lift in
der heutigen Bahnhofunterführung realisieren, wäre der Lift bei einem späteren Ausbau der
Unterführung bestimmt am falschen Ort und müsste mit hohen Kosten verlegt werden.
Initiative und Gegenvorschlag empfehlen das koordinierte Vorgehen, um zu vermeiden, dass
Investitionen der öffentlichen Hand innert kurzer Zeit wieder zunichte gemacht werden.
Die Initiative ist konkreter und einfacher in der Umsetzung
Die Initiative und der Gegenvorschlag unterscheiden sich einzig bezüglich der Lage der Tramendstation. Gemäss der Initiative fährt das Tram bis zur Waldkurve unterhalb der Rüti. Gemäss dem Gegenvorschlag prüft der Gemeinderat Varianten (Endstation im Steigrübli, im
Oberfeld oder bei der Waldkurve) und entscheidet später. Das Initiativkomitee empfiehlt den
Stimmberechtigten, sich bei der Stichfrage für die Initiative zu entscheiden:
– Die Initiative ist konkreter, weil die Lage der Tramendstation definitiv festgelegt wird.
–
Sie ist in der Umsetzung einfacher, weil keine Variantenstudien und nur noch wenig zusätzliche Planungen durchgeführt werden müssen.“
11
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ERLÄUTERUNGEN DES GEMEINDERATES
1. VOLKSINITIATIVE “BERNSTRASSE SANIEREN – VERKEHR OPTIMIEREN!“
Die am 10. März 2015 mit 785 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative
“Bernstrasse sanieren – Verkehr optimieren!“ ist vom Gemeinderat mit Beschluss vom
31. März 2015 für gültig erklärt worden. Wie der auf Seite 6 abgedruckte Initiativtext
zeigt, verlangen die Initianten im Wesentlichen die Genehmigung eines Rahmenkredits in der Höhe von 28 Mio. Franken. Die Volksinitiative stellt somit eine Ausgabenbeschlussinitiative dar.
Mit dem Rahmenkredit geht der Auftrag an den Gemeinderat einher, auf der Basis
des Projekts “Tram Region Bern“ die Bernstrasse und ihre Werkleitungen zu sanieren,
die Bahnhofunterführung auszubauen und das Tram von der Waldeck bis zur Betriebswendeschlaufe unterhalb der Rüti (“Waldkurve“) zu realisieren. Die Initianten
verlangen somit, dass das Tram zwingend bis in die “Waldkurve“ unterhalb der
Rüti geführt wird. Zudem fordern sie, dass die Rüti jederzeit durch den öffentlichen
Verkehr erschlossen bleiben muss. Wie die ÖV-Erschliessung der Quartiere Rüti und
Steigrüebli erfolgen soll, lässt die Volksinitiative allerdings offen. Gemäss Initiativtext
kommt z.B. ein eingleisiger Tunnel ab Waldkurve in Frage, der die Rüti via eine unterirdische Haltestelle erschliesst und das Tram zurück auf die Bernstrasse führt. Diesen
Vorschlag erläutern die Initianten mit einer entsprechenden Skizze auf dem Initiativbogen. Insbesondere verlangen die Initianten aber nicht, dass das Tram (wie beim
Projekt “Tram Region Bern“) bis in die Rüti hinauf geführt wird.
Zur Finanzierung der Vorhaben macht die Initiative weitere zwingende Vorgaben: So
kann der Gemeinderat die Bauarbeiten nur auslösen, falls der Bund, der Kanton und
die Stadt Bern ihre Kreditanteile für den Bau eines Trams nach Ostermundigen ebenfalls genehmigen. Ferner ist der Gemeindeanteil für die Projektierung der Erschliessung der Quartiere Rüti und Steigrüebli über den Rahmenkredit von 28 Mio. Franken
zu finanzieren.
Der Gemeinderat hat die mit der Volksinitiative verfolgten Anliegen einer eingehenden inhaltlichen Prüfung unterzogen. Dabei hat er auch die dem Projekt “Tram Region Bern“ zu Grunde liegenden Entscheidgrundlagen kritisch hinterfragt. Die wichtigsten Resultate dieser Abklärungen werden im Folgenden dargestellt; weitergehende Informationen können der detaillierteren Botschaft des Gemeinderates an den
Grossen Gemeinderat entnommen werden.2
2
Vgl. http://www.ostermundigen.ch/fileadmin/user_upload/Politik/GGR/ArchivGGR/2015/Dezember/T84_Volksinitiative_Bernstrasse.pdf
12
Seite 12/27
2. SANIERUNG BERNSTRASSE
2.1. (DRINGENDER) SANIERUNGSBEDARF
Die Initianten führen in ihren Erläuterungen richtig aus, dass die Bernstrasse und ihre
Werkleitungen einen erheblichen Sanierungsbedarf aufweisen. Bei den Werkleitungen muss der Sanierungsbedarf teilweise als sehr dringend eingestuft werden, weil
gewisse Leitungen über 100-jährig sind. Das mit der Initiative vorgeschlagene Tramprojekt bietet die Möglichkeit, die Sanierung der Bernstrasse und der Werkleitungen
im Rahmen des Tramprojekts vorzunehmen. Bei einem negativen Entscheid zur
Volksinitiative und zum Gegenvorschlag wird die Gemeinde hingegen umgehend ein
eigenes Sanierungsprojekt für die Bernstrasse auslösen müssen (mit entsprechender
Kreditvorlage an die Stimmberechtigten). Der Hinweis der Initianten, dass entlang der
Bernstrasse in nächster Zeit ohnehin mit Grossbaustellen zu rechnen sein wird, welche
den Verkehrsfluss behindern werden, ist zutreffend.
2.2. KOSTEN EINES KOMMUNALEN SANIERUNGSPROJEKTS
Anders als in der Botschaft zur Volksabstimmung zum Projekt “Tram Region Bern“,
wo die Kosten eines kommunalen Sanierungsprojekts ohne Tram noch auf mindestens 21 Mio. Franken geschätzt wurden, geht man nach heutiger Einschätzung von
Kosten in der Höhe von ungefähr 30 Mio. Franken (+/- 20%) aus. Wichtig ist allerdings die Feststellung, dass es sich bei diesen Beurteilungen um eine Schätzung
handelt und die effektiven Kosten erheblich variieren können. Dies ist einerseits
dadurch bedingt, dass noch kein konkretes Sanierungskonzept, sondern lediglich eine
Schätzung vorliegt. Zudem hängen die Kosten stark vom (politischen) Entscheid ab,
ob die Bauarbeiten konzentriert über eine kurze Zeit erfolgen sollen (z.B. ca. 3 Jahre),
oder ob die Bauarbeiten über eine wesentlich längere Zeit erstreckt werden (z.B. 5–10
Jahre). So oder so aber werden die Kosten für die Gemeinde bei einer Sanierung der
Bernstrasse ohne Tramprojekt mit grosser Wahrscheinlichkeit gleich hoch, vermutlich aber (bedeutend) höher sein als der mit der Volksinitiative und dem Gegenvorschlag beantragte Rahmenkredit von 28 Mio. Franken für das gesamte Sanierungspaket inkl. Tramprojekt. Die Unterschiede sind in der Grafik auf Seite 5 dargestellt.
Der Grund für den erheblichen Kostenunterschied ist die wesentliche Kostenbeteiligung von Bund und Kanton bei einem Tramprojekt, die zur Folge hat, dass die Gemeinde eine Sanierung der Bernstrasse im Rahmen eines Tramprojekts bedeutend günstiger kommt, als wenn sie diese im Alleingang vornehmen muss. Wie die
folgende Grafik in Anlehnung an das Projekt „Tram Region Bern“ vereinfacht darstellt,
kommen bei einem Tramprojekt für die Finanzierung der verschiedenen Strassenbestandteile unterschiedliche Kostenteiler zwischen ÖV, Bund, Kanton, Drittwerken und
13
Seite 13/27
der Gemeinde zur Anwendung. Bei einer Sanierung ohne Tram gehen die Kosten hingegen voll zu Lasten der Gemeinde und steht höchstens ein Kostenteiler in Bezug auf
die Werkleitungen zur Diskussion.
SANIERUNG
OHNE TRAMPROJEKT
INITIATIVE UND
GEGENVORSCHLAG
KOSTENVERTEILUNG
Gemeinde
Öv-Infrastruktur
Kostenteiler Strassenanlagen:
Bund Kanton
Gemeinde
Kostenteiler Haltestelle:
Öv Bund Kanton
Gemeinde
Kostenteiler Werkleitungen:
Drittwerke Bund Kanton
Gemeinde
2.3. ZUSÄTZLICHE KOSTEN FÜR ALLFÄLLIGE ÖV-MASSNAHMEN UND DEN AUSBAU DER BAHNHOFUNTERFÜHRUNG
Zusätzlich zu den Kosten für die Sanierung der Bernstrasse und ihrer Werkleitungen
werden der Gemeinde noch weitere Kosten für ÖV-Massnahmen und den Ausbau
der Bahnhofunterführung anfallen, die beim Tramprojekt ebenfalls im Rahmenkredit von 28 Mio. Franken bereits enthalten sind.
Würden bei einem Nein zum Tram bzw. zur Volksinitiative und zum Gegenvorschlag
als mittelfristige Massnahme bspw. Doppelgelenkbusse eingesetzt (vgl. dazu
Seite 17), müssten die Strassenanlagen und Haltestellen baulich angepasst werden.
Die Kosten für diese Infrastrukturbauten sind für Ostermundigen auf ungefähr 3 bis 5
Mio. Franken veranschlagt worden (ohne Fahrleitungen, welche vom Kanton finanziert würden). Damit ergibt sich mit den notwendigen Sanierungen ein Total von
ca. 28 bis 40 Mio. Franken für eine Doppelgelenkbuslösung inkl. Sanierung
14
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Bernstrasse. Ferner müssten zur Bewältigung des erwarteten, höheren Verkehrsaufkommens auf der Bernstrasse sowie der Linie 10 Verkehrslenkungsmassnahmen mit
Hilfe eines übergeordneten Verkehrsmanagements (elektronisch gesteuerte Verkehrslenkung) realisiert werden, wie sie in der Stadt Bern und auf Kantonsstrassen bereits existieren. Auch dafür werden der Gemeinde weitere Kosten erwachsen, die zusätzlich zu einem Sanierungsprojekt ohne Tram anfallen, und die beim Tramprojekt
im Gemeindeanteil mitenthalten sind (vgl. die Grafik auf Seite 5).
Schliesslich besteht die Gefahr von Fehlinvestitionen, weil die zeitliche Koordination
eines kommunalen Sanierungsprojekts mit den anderen Projekten (ÖV-Massnahmen
auf der Linie 10, Ausbau Bahnhofunterführung) nicht garantiert werden kann. Aus
heutiger Sicht besteht – anders als beim Tramprojekt – keine Gewähr, dass diese Projekte zeitgleich mit einer Sanierung der Bernstrasse umgesetzt werden können. Deshalb besteht die Gefahr, dass Anpassungen an bereits sanierten Anlagen notwendig
werden und damit Mehrkosten entstehen sowie gewisse Investitionen durch spätere
Verkehrs- und Infrastrukturentscheide wieder zunichte gemacht werden. Dies gilt vor
allem dann, wenn sich die nächste(n) Generation(en) von Ostermundigen für ein Tram
entscheiden sollte(n) und dann in Anlagen und Werkleitungen der Bernstrasse eingreifen würden, bevor diese ihre Lebensdauer von ca. 80 Jahren erreicht haben.
Zusammenfassend ist deshalb festzustellen, dass eine Sanierung der Bernstrasse im
Rahmen eines Tramprojekts für die Gemeinde zahlreiche Vorteile bietet und wesentlich günstiger sein dürfte, als wenn die erforderliche Sanierung alleine vorgenommen
werden müsste. Die Volksinitiative und der Gegenvorschlag bieten die Chance, dass
die Gemeinde von diesen Vorteilen profitieren kann. Für den Wechsel auf ein Tram ist
damit jetzt der richtige Zeitpunkt.
3. AUSBAU BAHNHOFUNTERFÜHRUNG
Die Initianten weisen richtigerweise darauf hin, dass mit dem Projekt “Tram Region
Bern“ sowohl die Bahnhofunterführung als auch die Perronanlagen ausgebaut worden wären, was dringend notwendig ist. Das Projekt wäre im Wesentlichen durch den
Kanton und die SBB finanziert worden. Die Gemeinde Ostermundigen hätte sich
mit dem vergleichsweise geringen Betrag von 1,55 Mio. Franken beteiligen
müssen.
Die Volksinitiative und der Gegenvorschlag bieten die Chance, dass das Bahnhofunterführungsprojekt (doch noch) so realisiert werden kann, wie es im Projekt
“Tram Region Bern“ vorgesehen war. Denn wie ein Alternativszenario beim Bahnhof
aussehen könnte, lässt sich heute nicht vorhersagen. Es besteht aber ein beträchtliches Risiko, dass der Gemeinde bei einem neuen Bahnhofunterführungsprojekt ohne
Tram wesentlich höhere Kosten erwachsen.
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Blick in die Bahnhofunterführung
Tramprojekt Volksinitiative/Gegenvorschlag (Fotomontage “Tram Region Bern“)
Zustand heute
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4. TRAM
4.1. TRAM ALS BESTE VARIANTE
Das eigentliche Kernstück der Volksinitiative ist die Realisierung einer Tramlinie von
der Waldeck bis unterhalb der Rüti (“Waldkurve“). Der Gemeinderat hat sich bei der
inhaltlichen Aufarbeitung der Volksinitiative nochmals intensiv mit den sich zu einem
Tram stellenden Fragen auseinander gesetzt. Folgendes ist dazu festzustellen:
3
-
Gemäss den beim Projekt “Tram Region Bern“ durchgeführten Analysen ist in
Ostermundigen mittel- bis langfristig mit einer erheblichen Steigerung
der ÖV-Nachfrage zu rechnen. Dies folgt insbesondere aus der 2008 durchgeführten Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) “ÖV Ostermundigen“3, deren
Ziel es war, die langfristig beste Lösung für das ÖV-System in Ostermundigen
zu finden. Die Studie geht bis 2030 auf der Buslinie 10 in Ostermundigen zwischen Friedhof und Galgenfeld von einer Zunahme von 4'000 Fahrgästen pro
Tag und zwischen Bahnhof Ostermundigen und Zollgasse von einer Zunahme
von 7'000 Fahrgästen pro Tag aus. Für den Gemeinderat steht deshalb ausser
Frage, dass langfristig Massnahmen zur Erhöhung der Kapazität auf der Linie 10 notwendig sind.
-
Die beim Projekt “Tram Region Bern“ durchgeführten Studien, insbesondere
die Zweckmässigkeitsbeurteilung (ZMB) “ÖV Ostermundigen“, kamen sodann
zum Schluss, dass die Umstellung der heutigen Buslinie 10 auf Trambetrieb
entlang der heutigen Linienführung die einzige erfolgsversprechende Stossrichtung darstellt. Dabei wurden verschiedenste Varianten geprüft, so etwa
Busvarianten, S-Bahnvarianten sowie eine Linienführung über den Guisanplatz
(insgesamt 23 Varianten). Die im Zusammenhang mit der Volksinitiative vorgenommenen Abklärungen haben gezeigt, dass die dem Projekt “Tram Region
Bern“ zu Grunde liegenden Überlegungen nach wie vor zutreffend und überzeugend sind. Dies gilt insbesondere für den verworfenen Ansatz einer Linienführung über den Guisanplatz. Die Linie 9 ist bereits heute stark frequentiert
und dem Areal rund um den Guisanplatz stehen namhafte Entwicklungen bevor. Eine Führung zweier derart stark belasteter Linien, wie sie die Linie 9 und
10 darstellen, auf einem Trassee ist betrieblich nicht machbar. Schliesslich
müsste auch der Bereich vom Schosshaldenfriedhof bis zum Viktoriaplatz (weiterhin) mit einem zusätzlichen Bus bedient werden. Die damit verbundenen
Betriebskosten wären höher als die Einsparungen bei den Investitionskosten
durch eine verkürzte Tramlinienführung.
Vgl. www.tramregionbern.ch.
17
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4.2. VORTEILE UND CHANCEN EINES TRAMS FÜR OSTERMUNDIGEN
Ein Tram(-projekt) bietet für Ostermundigen zahlreiche Chancen, die nach Ansicht des
Gemeinderates nicht verpasst werden sollten:
-
Funktionalität des Gesamtverkehrs: Das Tramprojekt bietet Gewähr, dass sowohl der ÖV als auch der Autoverkehr künftig trotz steigendem Verkehrsaufkommen noch funktionieren.
-
Anders als vermutet werden könnte, bringt das Tramprojekt auch Verbesserungen für den motorisierten Individualverkehr: Ohne Tram müssen die Busse
künftig einen sehr engen Takt fahren. Dies wird den Autoverkehr in den Stosszeiten praktisch zum Erliegen bringen. Demgegenüber haben die Simulationen für
das Tramprojekt eine wesentliche Verbesserung der Gesamtverkehrsabwicklung
gezeigt: Mit dem Tramprojekt werden im 6-Minuten-Takt gleich viele Passagiere
befördert wie beim Bus im 2,5-Minuten-Takt. Dadurch werden die Strassen insgesamt entlastet und können Behinderungen für den Autoverkehr bestmöglich vermieden werden.
-
Verbesserungen für den Langsamverkehr: Das Tramprojekt bringt (auch) für
den Velo- und den Fussverkehr zahlreiche Verbesserungen gegenüber dem heutigen Zustand (attraktivere Zugänge und Warteräume, Fussgängerübergänge mit
Mittelinseln, praktisch durchgehender Velostreifen).
-
Chance für die Erneuerung des öffentlichen Raums: Das Tramprojekt bietet die
Chance, den Strassenraum und die Plätze gestalterisch aufzuwerten.
-
Wirtschaftlicher Nutzen: Untersuchungen haben gezeigt, dass der volkswirtschaftliche Nutzen des Tramprojekts mehr als doppelt so gross ist wie die Kosten.
Zusätzlich wird das Projekt einen direkten Einfluss auf die Standortattraktivität und
die Entwicklung des Wirtschaftsstandorts Ostermundigen haben.
-
Bessere Umweltbilanz: Moderne Trams sind nicht nur leiser als Busse, sondern
sie verursachen auch geringere Luft- bzw. Schadstoffbelastungen. Zudem kann
auch der Energieverbrauch markant gesenkt werden.
Der Gemeinderat ist aus diesen Gründen nach wie vor von einer Umstellung der Linie 10 auf Trambetrieb überzeugt. Ein Trambetrieb auf der Linie 10 stellt langfristig
betrachtet die sinnvollste Massnahme dar, um die zu erwartende Verkehrszuname
bewältigen zu können. Die Volksinitiative und der Gegenvorschlag bieten die Möglichkeit, das Tramprojekt noch einmal neu zu lancieren, womit die bereits geleisteten
Arbeiten zu Ende geführt werden könnten und die bisher eingesetzten Gelder nicht
verloren wären. Werden hingegen sowohl die Initiative als auch der Gegenvorschlag
abgelehnt, ist das Tramprojekt definitiv vom Tisch und die langfristige Problemlösung
wird den kommenden Generationen überlassen.
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Blick auf das “Dreieck“
Tramprojekt Volksinitiative/Gegenvorschlag (Fotomontage “Tram Region Bern“)
Zustand heute
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4.3. WARUM KEINE DOPPELGELENKBUSSE?
Im Rahmen der Abklärungen wurden stets auch diverse Buslösungen untersucht. Deren Bewertung fiel jedoch aufgrund der notwendigen (engen) Taktfrequenz und der
dadurch verursachten betrieblichen Probleme sowie der hohen Betriebskosten durchwegs negativ aus.
Das gilt auch für den Einsatz von Grossbussen bzw. Doppelgelenkbussen, mit denen sich der Gemeinderat im Rahmen der Aufarbeitung der Volksinitiative eingehend
auseinandergesetzt hat. Folgende Überlegungen sprechen für ein Tram und gegen
den Doppelgelenkbus:
-
Kapazitäten und betriebliche Überlegungen: Die (Mehr-)Kapazitäten der Doppelgelenkbusse decken die erwartete Nachfrage lediglich bis ca. 2030–2035. Zum
jetzigen Zeitpunkt müssten Doppelgelenkbusse zu den Hauptverkehrszeiten im
4-Minuten-Takt fahren. Im Jahr 2030 wäre ein 2,5-Minuten-Takt erforderlich (statt
eines 2-Minuten-Takts mit den heutigen Gelenkbussen, welcher betrieblich als unmöglich eingestuft wird). Selbst wenn die Nachfrageprognosen zu hoch sind und
es gelingt, einen 3-Minuten-Takt zu fahren, können damit die betrieblichen Probleme, wie sie heute bestehen, zwar leicht entschärft, aber keineswegs gelöst werden (Paketbildung, instabiler Betrieb und Verspätungen). Doppelgelenkbusse vermögen somit die langfristig erwartete Nachfrage auf der Linie 10 nicht abzudecken. Dies belegen auch die im Rahmen von “Tram Region Bern“ angenommenen
Kapazitätsgrössen (Sitz- und Stehplätze bei 2 Pers./m2) und gilt grundsätzlich
selbst dann, wenn diese Zahlen (beispielsweise aufgrund technischer Entwicklungen) nicht mehr exakt stimmen sollten. Die Anzahl Stehplätze bei 2 Pers./m2 bezieht sich sodann auf einen durchschnittlichen Wert pro Stunde. Bei einzelnen
Kursen kann dieser Wert auch 3 Pers./m2 betragen und damit entsprechend höher
sein, doch ändert dies nichts an den grundsätzlichen Grössenverhältnissen unter
den verschiedenen Fahrzeugen.
20
-
Fahrzeug: Die Doppelgelenkbusse müssen wegen der Steigungen auf der Linie 10
über zwei angetriebene Achsen verfügen, weshalb theoretisch nur der Trolleybus
oder der Diesel-Hybridbus in Frage kommt. Ersterer erfordert aber den Bau von
Fahrleitungen und Gleichrichteranlagen, was jedoch aufgrund der geringen
Durchfahrtshöhe bei der Bahnhofunterführung nicht möglich ist, sodass die Busse
für die kurze Strecke den Stromabnehmer aus- und einkuppeln müssten. Busse
mit fossil-elektrischem Hybridantrieb mit zwei angetriebenen Achsen sind erst seit
kurzem verfügbar. Vermutlich wären sie für den Einsatz auf der Linie 10 genügend
motorisiert. Es fehlen allerdings Langzeiterfahrungen und die Zuverlässigkeit des
Systems ist nicht ausgewiesen. Der Einsatz solcher Busse auf der Linie 10 stellt aus
heutiger Sicht ein Risiko dar. Nicht in Frage kommen sodann rein fossil angetriebene Busse; diese verfügen nur über eine Antriebsachse und sind für die Linie 10
mit ihren teilweise starken Steigungen untermotorisiert. Bussysteme mit Batteriebetrieb (TOSA oder ähnliche Systeme, die an Ladestationen an Haltestellen unterwegs und/oder an Endhaltestellen aufgeladen werden) sind alle noch in der Pilotphase und es ist nicht klar, welches System sich durchsetzen wird. Für Doppelgelenkbusse sind noch keine Produkte vorhanden. Sie können deshalb zum jetzigen Zeitpunkt auf der Linie 10 nicht in Betracht gezogen werden.
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Bauliche Massnahmen: Infolge ihrer Länge sind für den Einsatz von Doppelgelenkbussen auf der Strecke nach Ostermundigen erhebliche bauliche Massnahmen notwendig: Haltestellen müssten verlängert, verschoben oder neu gebaut
werden und zwischen Galgenfeld und Waldeck (Perimeter Gemeinde Bern) müsste
zur Sicherstellung eines funktionsfähigen und stabilen Betriebs eine separate Busspur errichtet werden.
Kosten für die Gemeinde: Ein weiterer wesentlicher Punkt ist, dass die Kosten der
baulichen
Massnahmen für den Einsatz von Doppelgelenkbussen – im Gegensatz
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zu einem Tramprojekt - von der Gemeinde weitgehend alleine getragen werden müssten (vgl. die Grafiken Seiten 5 und 13). Eine Schätzung hat ergeben,
dass für Ostermundigen mit Zusatzkosten in der Höhe von ca. 3 bis 5 Mio. Franken zu rechnen ist (ohne Busspur). Der Kanton würde grundsätzlich nur die Fahrleitungen finanzieren. Eine Bundesbeteiligung wie bei einem Tramprojekt ist nicht
sichergestellt.
-
-
Sanierung Bernstrasse: Anders als bei der Realisierung einer Tramlinie bestehen
keine wesentlichen Synergien mit der Sanierung der Bernstrasse. Verkehrsflächen (Bernstrasse) und Werkleitungen müssten auf eigene Rechnung der Gemeinde saniert werden.
Aus diesen Gründen kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass Doppelgelenkbusse
für Ostermundigen keine sinnvolle und langfristige Lösung darstellen.
4.4. ERSCHLIESSUNG RÜTI
Die Initianten verlangen vom Gemeinderat, das Tram von der Waldeck bis unterhalb
keine wesentlichen Synergien mit der Sanierung der Bernstrasse. Verkehrsflächen (Bernstrasse) und Werkleitungen müssten auf eigene Rechnung der Ge21 meinde saniert werden.
Aus diesen Gründen kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass Doppelgelenkbusse
für Ostermundigen keine sinnvolle und langfristige Lösung darstellen.
4.4. ERSCHLIESSUNG RÜTI
Die Initianten verlangen vom Gemeinderat, das Tram von der Waldeck bis unterhalb
der Rüti, der “Waldkurve“, zu realisieren. Die Variante einer Wendeschlaufe in der
Waldkurve ist technisch und betrieblich machbar. Der Unterschied zur Variante mit
einer Tramführung in die Rüti liegt vor allem in den geringeren Investitionskosten
(Einsparpotential Gesamtprojekt ca. 30 bis 35 Mio. Franken, Einsparpotential
Gemeindebeitrag ca. 1,55 Mio. Franken). Umgekehrt aber nimmt die Erschliessungsqualität ab. Für die Bewohner der Rüti ist die Variante zwingend mit einem Umsteigevorgang verbunden. Unter diesen Umständen wird die Rüti nach heutiger Auffassung des Gemeinderates am sinnvollsten mit einem Shuttle-Bus erschlossen, da
nur so die Anschlüsse an das Tram einwandfrei gewährleistet werden können. Ein
mögliches Betriebskonzept für einen Shuttle-Bus könnte so ausgestaltet werden, dass
dieser in den Spitzen- und Randzeiten jedes und in den übrigen Zeiten jedes zweite
Tram abnehmen würde (vorbehältlich der kantonalen Zustimmung zum Fahrplanangebot). Ein Shuttle-Bus hat zudem den grossen Vorteil, dass dieser neu auch den
oberen Teil der Rüti bedienen kann. Der Gemeinderat wird sodann alles daran setzen,
dass ein allfälliger Ortsbus möglichst gut auf Tram und Shuttle-Bus abgestimmt werSeite 22/27
den kann.
Umsteigehaltestelle mit Buslinienführung neu bis in die Obere Rüti
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5. SCHWÄCHEN DER VOLKSINITIATIVE UND GRÜNDE FÜR DEN GEGENVORSCHLAG
Nach dem Prinzip “Die Initiative ist zwar gut, aber doch verbesserungsfähig“ unterbreitet Ihnen der Grosse Gemeinderat auf Vorschlag des Gemeinderates als Alternative zur Volksinitiative den Gegenvorschlag “Mehr Handlungsspielraum!“ zur Abstimmung (vgl. Seite 7). Dies aus den folgenden Gründen.
5.1. WENDESCHLAUFE
Fraglich ist zunächst bei der Volksinitiative, ob die Wendeschlaufe in der Waldkurve
die beste Wendemöglichkeit darstellt. Gerade mit Blick auf eine mögliche Eingliederung eines Shuttle-Busses in ein Ortsbuskonzept und auf die baulichen Entwicklungen
in diesem Gemeindegebiet sowie auf einen grundsätzlich erwünschten Ausbau der
ÖV-Erschliessung Richtung Steigrüebli und Deisswil ist für den Gemeinderat fraglich,
ob die verbindliche Festlegung der Wendeschlaufe in der Volksinitiative sinnvoll ist.
Zudem liegt für die Umsteigehaltestelle bei der Waldkurve erst eine Machbarkeitsabklärung vor (vgl. hiervor Seite 19); die genaue Projektierung der Haltestelle, der Busschlaufe sowie auch der Bushaltestellen in der Rüti sind noch vorzunehmen.
Aus diesem Grund ist der Gegenvorschlag in Bezug auf die Wendeschlaufe des Trams
offener formuliert als die Initiative (vgl. vorne Seite 6/7 Ziffer 1). Der Gegenvorschlag
verlangt vom Gemeinderat “lediglich“, dass er sich für eine Realisierung des Trams bis
mindestens zur Ecke Bernstrasse/Rütiweg einsetzt. Anders als nach der Volksinitiative
hat sich der Gemeinderat somit nicht zwingend für eine Wendeschlaufe in der “Waldkurve“ einzusetzen. Vielmehr soll er diejenige Wendemöglichkeit weiter verfolgen
können, welche nach der eigentlichen Projektierung und Detailplanung der Erschliessung der Quartiere Rüti, Oberfeld und Steigrüebli und unter Berücksichtigung
allfälliger weiterer Entwicklungen (Ausbaus der ÖV-Erschliessung Richtung Steigrüebli
und Deisswil) am besten abschneidet. Dabei kann die beste Variante durchaus auch
die mit der Initiative vorgeschlagene “Waldkurve“ sein, doch lässt der Gegenvorschlag
dem Gemeinderat den hierfür notwendigen Spielraum.
5.2. TRAMTUNNEL
Der Gegenvorschlag hält klar fest (vgl. vorne Seite 7 Ziffer 1), dass kein Tramtunnel
erstellt werden soll, weder ein solcher in die Rüti gemäss Projekt “Tram Region Bern“
noch unter der Rüti hindurch, wie ihn die Initianten ins Spiel bringen. Letzterer stellt
nach den Abklärungen des Gemeinderates keine Option dar: Er würde den Bau einer
unterirdischen Haltestelle mit Lift erfordern, was aus Gründen der Sicherheit problematisch ist, oder es müsste (trotzdem) ein Shuttle Bus in die Rüti betrieben werden.
Ein langer Tunnel ist sodann aus betrieblichen und finanziellen Gründen abzulehnen
und erfordert sehr hohe Aufwendungen zur Gewährleistung der Sicherheit. Er würde
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im Vergleich mit dem im Projekt “Tram Region Bern“ vorgesehenen Tunnel direkt in
die Rüti keine Verbesserungen bringen. Aus diesem Grund hält der Gegenvorschlag
klar fest, dass kein Tramtunnel erstellt werden soll. Der Gemeinderat legt den negativen Volksbeschluss vom Herbst 2014 denn auch dahingehend aus, dass auf ein
solch kostenintensives Bauwerk verzichtet werden soll.
5.3. ERSCHLIESSUNG DER UMLIEGENDEN QUARTIERE
Der Gegenvorschlag bezeichnet neben den Quartieren Rüti und Steigrüebli und im
Gegensatz zur Initiative auch das Quartier Oberfeld als eines der Gebiete, für welches die ÖV-Anbindung nach dem Gegenvorschlag nicht nur weiter zu verbessern,
sondern in erster Linie zu gewährleisten und erst dann nach Möglichkeiten zu verbessern ist (vgl. Seite 7 Ziffer 4). Der Gegenvorschlag präzisiert also die in dieser Hinsicht
etwas lückenhaft formulierte Volksinitiative. Für die Bewohnerinnen und Bewohner
der Rüti werden jedoch sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag einen
Umsteigevorgang zur Folge haben. Umgekehrt kann mit einem kleineren Bus fortan
auch der obere Teil der Rüti erschlossen werden (vgl. bereits hiervor Seite 21).
5.4. FINANZIELLES
Die Volksinitiative weist in Bezug auf den Rahmenkredit und dessen Verwendung
verschiedene kleinere Mängel auf: Die Volksinitiative untersagt beispielsweise dem
Gemeinderat die Freigabe der Bauarbeiten, wenn der Bund, der Kanton und die Stadt
Bern ihre Kreditanteile für den Bau eines Trams nach Ostermundigen nicht ebenfalls
genehmigen (vgl. vorne Seite 6 Ziffer 3). Dies ist allerdings beim Tramprojekt deshalb
nicht überzeugend, weil die Gemeinde nicht (alleinige) Bauherrin ist und demzufolge
auch nicht über die Freigabe der Bauarbeiten entscheiden kann. Ferner können nach
der Volksinitiative nur die Projektierungsarbeiten im Zusammenhang mit der ÖV-Anbindung der Quartiere Rüti und Steigrüebli über den Rahmenkredit finanziert werden
(vgl. vorne Seite 6 Ziffer 5), nicht aber auch die der Gemeinde entstehenden Kosten
für die Wiederaufnahme des Projekts. Schliesslich äussert sich die Volksinitiative nicht
zur Mehrwertsteuer und unterlässt es, den Rahmenkredit zu indexieren, so wie es bereits bei “Tram Region Bern“ der Fall gewesen und bei Bauprojekten im Allgemeinen
üblich ist. Im Gegenvorschlag sind hingegen alle diese Punkte berücksichtigt und entsprechend präzisiert worden (vgl. vorne Seite 7).
Zusammenfassend ist nach Ansicht des Gemeinderates im Falle der Annahme beider
Vorlagen der Gegenvorschlag gegenüber der Volksinitiative zu bevorzugen, weil er
verschiedene Einzelheiten zutreffender und präziser regelt. Auf dieser Auffassung basiert die beschlossene Abstimmungsempfehlung an die Stimmberechtigten, im Falle
einer Annahme sowohl der Volksinitiative als auch des Gegenvorschlags mit der
Stichfrage den Gegenvorschlag zu bevorzugen.
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6.
SZENARIEN
6.1.
ANNAHME DER VOLKSINITIATIVE ODER DES GEGENVORSCHLAGS
Wird die Volksinitiative oder der Gegenvorschlag des Gemeinderats von den Stimmberechtigten angenommen, wird der Gemeinderat Verhandlungen mit den ÖVPartnern (Kanton, Stadt Bern, Bernmobil, SBB etc.) über eine Wiederaufnahme
des Projekts “Tram Region Bern“ aufnehmen. Für eine erfolgreiche Lancierung des
Projekts muss der Kanton analog zum Projekt “Tram Region Bern“ die entsprechenden Mittel bereitstellen. Der Entscheid des Grossen Rates dürfte im Jahr 2017 im Rahmen der Diskussion um den Investitionsrahmenkredit 2018-2021 erwartet werden.
Zugleich muss die Stadt Bern eine neue Kreditvorlage ausarbeiten, welche durch die
Stimmberechtigten (noch einmal) anzunehmen ist. Der Gemeinderat der Stadt Bern
hat seine Bereitschaft erklärt, den Projektierungsprozess wieder aufzunehmen, sollte
sich Ostermundigen dafür entscheiden, erneut ein Tramprojekt in Angriff zu nehmen.
Ferner müssen die Bundesmittel zugesichert sein. Auf Basis des Agglomerationsprogramms Bern (1. Generation) aus dem Jahr 2007 haben 2010 die Eidgenössischen
Räte 43,13 Mio. Franken (Kostendach, Preisstand Okt. 2005 exkl. MWST und Teuerung) für das Tram Ostermundigen/Rüti gesprochen. Das Projekt ist Teil der Leistungsvereinbarung zum Agglomerationsprogramm Bern, die Ende 2010 bzw. Anfang
2011 von Bund und Kanton unterzeichnet wurde. Diese Mittel stehen auch nach Ablehnung von “Tram Region Bern“ bis 2027 (Auslaufen des Infrastrukturfonds) grundsätzlich für ein geändertes Tramprojekt mit einer vergleichbaren Wirkung zur Verfügung. Die zuständigen Bundesstellen werden beim Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung über die Höhe der finanziellen Unterstützung zu entscheiden haben. Dies
wird auf Basis der im Agglomerationsprogramm ausgewiesenen Wirkung erfolgen.
Sofern alle diese Schritte auf Stufe Bund, Kanton und Stadt Bern erfolgreich bestritten
werden, wird das Tramprojekt neu lanciert und das Bewilligungsverfahren fortgeführt
werden können.
6.2. ABLEHNUNG SOWOHL DER VOLKSINITIATIVE ALS AUCH DES GEGENVORSCHLAGS
Werden sowohl die Volksinitiative als auch der Gegenvorschlag des Gemeinderats
von den Stimmberechtigten abgelehnt, ist das Tramprojekt aufzugeben. Der Gemeinderat wird dann die Sanierung der Bernstrasse samt den Werkleitungen an die Hand
nehmen müssen. Parallel dazu wird der Gemeinderat mit den SBB Verhandlungen
über ein neues Projekt zur Neugestaltung der Bahnhofunterführung aufnehmen. Und
schliesslich wird gemeinsam mit der Regionalkonferenz und den Nachbargemeinden
nach kurz- und mittelfristigen Lösungen zu suchen sein, um die Linie 10 – soweit
möglich – zu entlasten und die Nachfrage besser bewältigen zu können.
25
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7.
KOSTEN UND FINANZIERBARKEIT
Im Rahmen des Projekts “Tram Region Bern“ ergab sich für die Gemeinde Ostermundigen ein Kostanteil von 5%. Inklusive der damit verbundenen Investitionen und der
Mehrwertsteuer wurde dem Volk im Herbst 2014 ein Kreditbeschluss über 27,94 Mio.
Franken vorgelegt. Die Volksinitiative knüpft offensichtlich an diesen Kreditbeschluss
an und verlangt einen Rahmenkredit über 28. Mio. Franken; dasselbe gilt für den Gegenvorschlag. Vorbehältlich in der Zwischenzeit eingetretener Veränderungen werden ca. 6,3 Mio. Franken über Gebühren und ca. 21,7 Mio. Franken über den Steuerhaushalt finanziert. Soweit möglich werden dabei für den steuerfinanzierten Anteil
Mittel aus der Mehrwertabschöpfung beansprucht.
In Bezug auf die Folgekosten verhält es sich grundsätzlich gleich wie beim Projekt
“Tram Region Bern“. Für die künftigen Betriebskosten ist bei einem Tram mit einem
leicht höheren ÖV-Beitrag an den Kanton zu rechnen. Da der ÖV-Beitrag aber von
Jahr zu Jahr neu berechnet wird, kann die Erhöhung zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau vorhergesagt werden. Im Übrigen müsste auch mit der heutigen Buslösung aufgrund der notwendigen Taktverdichtung oder wegen anderer Massnahmen mit einer
Kostensteigerung gerechnet werden.
Weil das Tramprojekt bei einer Annahme der Volksinitiative oder des Gegenvorschlags gemeinsam mit den ÖV-Partnern wieder neu lanciert werden muss, besteht
eine gewisse Unsicherheit, ob der Gemeindebeitrag von Ostermundigen wieder
28 Mio. Franken beträgt. Die entsprechenden Verhandlungen dazu müssen erst geführt werden. Weil das Projekt auf der Basis des Projekts “Tram Region Bern“ realisiert
werden soll, müssen nach Auffassung des Gemeinderates auch die in diesem Projekt
vereinbarten Kostenteiler wieder massgebend sein. Dies entspricht im Übrigen auch
dem Willen der Initianten und dem Initiativtext (vgl. vorne Seite 6 Ziffer 3). Denkbar
ist allerdings, dass in der Zwischenzeit Änderungen eingetreten sind, welche Mehrkosten zur Folge haben werden. Umgekehrt ist zu beachten, dass der Tunnel in die
Rüti nicht mehr erstellt werden soll und der dafür vorgesehene Gemeindebeitrag von
1,55 Mio. Franken somit “frei wird“ und als Reserve zur Verfügung steht. Aus diesen
Gründen ist der Gemeinderat der Auffassung, dass der sowohl mit der Volksinitiative
als auch mit dem Gegenvorschlag verlangte Rahmenkredit von 28 Mio. Franken ausreichend ist, um die umfassenden Sanierungsprojekte (Bahnhof, Unterführung, Werkleitungen) und die zukünftigen Verkehrslösungen (ÖV und motorisierter Individualverkehr) erfolgreich realisieren zu können.
26
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NAMENS DES GROSSEN GEMEINDERATES
Der Präsident:
Der Ratssekretär:
sig. Rudolf Mahler
sig. Jürg Kumli
STIMMLOKALE UND ÖFFNUNGSZEITEN
SCHULHAUS I BERNSTRASSE
Samstag, 2. April 2016, 16.00 - 18.00 Uhr
Sonntag, 3. April 2016, 10.00 - 12.00 Uhr
BERNSTRASSE 65 D ODER SCHIESSPLATZWEG 1
Es besteht die Möglichkeit der brieflichen Stimmabgabe ab Erhalt des Abstimmungsmaterials. Während den ordentlichen Büroöffnungszeiten an den Schaltern der Verwaltungsgebäude:
Montag:
Di. - Do.:
Freitag:
08.00 - 11.45 und 13.45 - 18.00 Uhr
08.00 - 11.45 und 13.45 - 17.00 Uhr
08.00 - 11.45 und 13.45 - 16.00 Uhr
Gemeinde Ostermundigen
Schiessplatzweg 1
Postfach 101
CH-3072 Ostermundigen
Tel. 031 930 14 14
Fax 031 930 14 70
[email protected]
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