Steuertipps für Masterstudenten & Doktoranden der Sprachwissenschaften (Übersetzen & Dolmetschen) - Studienkosten zurückholen - Hintergrund Manche Studien behaupten: Der Steuerspartrieb der Deutschen ist stärker ausgeprägt als der Sexualtrieb. Nun haben Studenten im Studium nur selten Steuerabgaben zu leisten, aber dafür eine Vielzahl an Studienkosten (z.B. für den Laptop, für Lehrmaterialien, Fahrtkosten, Telefon, Miete u.v.m.). Und diese Ausgaben können zum Berufseinstieg vom Finanzamt zurückgeholt werden. Erfahrungsgemäß bedeutet das im ersten Berufsjahr eine Steuererstattung in 4-stelliger Höhe. Inhalt Nach dem Training werden die Teilnehmer: § die Vorgehensweise kennen, wie sie ihre Studienkosten rückerstattet bekommen. § wissen, wie sie einen Verlustvortrag generieren. § Werbungskosten & Sonderausgaben einordnen können. Rahmendaten • Freitag, 20.11.2015 13:00 – 16:00 Uhr • min. Teilnehmerzahl 15 / max. Teilnehmerzahl 20 • Raum: 019, Plöck 57a (Hauptgebäude des IÜD) Anmeldung • per Mail an [email protected] unter Angabe des Vor- und Nachnamens sowie der Matrikelnummer Geeignet für • Masterstudenten ab dem 01. Semester und Doktoranden Referent • David Zumstein, Senior Financial Consultant, MLP Finanzdienstleistungen AG
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