Bild Bürgerbus Jülich vor neuem Rathaus Ein Bus und ein Team zum Wohle der Bürger von Jülich nach dem Motto Bürger fahren Bürger Was macht der Bürgerbus in Jülich? Der Bürgerbus Jülich verbindet die Jülicher Stadtteile Nordviertel und Heckfeld mit der Stadtmitte. Ebenso wird das Jufa / der Brückenkopfpark / das Technologiezentrum mit einbezogen. Wir verstehen uns ebenso auch als „Zubringer“ zum Bahnhof / Rurtalbahn. Der Kleinbus soll an den Werktagen (Mo. – Fr.) die innerstädtische Route 6 mal und am 1. und 3. Samstag im Monat 3 mal befahren, wobei jeweils 22 Haltestellen angefahren werden. Damit werden für unsere Mitbürger Erledigungen in Jülich möglich: Rathaus – Krankenhaus – Arztpraxen – Apotheken – Supermärkte – Geschäfte - Friedhof Fährt der Bürgerbus auch in den Ortsteilen der Stadt Jülich und anderen Gemeinden? Nein, der Bürgerbus Jülich verkehrt nur in der Innenstadt von Jülich. Er verkehrt auch nicht in den Ortsteilen der Stadt Jülich, da er sonst in Konkurrenz zum existierenden Nahverkehr fahren würde, was für den Bürgerbus nicht gestattet ist. So darf auch keine gemeindeübergreifende Linie aufgemacht werden. Wo hält der Bürgerbus? Der Bürgerbus hält an eigenen Haltestellen und an einigen Haltestellen, die mit den Haltestellen des übrigen ÖPNV identisch sind. Kennzeichnung der Haltestellen wie folgt: Eigene Haltestellen: H-Schild mit Bürgerbus-Logo und Fahrplankasten Bsp. Nordstr. Bestehende Haltestellen: H-Schild mit Bürgerbus-Logo-Aufkleber oder Bürgerbus-Logo-Schild und Fahrplankasten Bsp. Bahnhof Die Bürgerbuslinie: Der aktuelle Fahrplan (gültig ab 02.11.2015): Wer sind die Fahrer/innen? In der Regel Bürger/innen der Stadt Jülich, die ehrenamtlich als Fahrer/innen tätig sind. Sie besitzen zusätzlich zum normalen Führerschein die Erlaubnis zur Personenbeförderung (Personenbeförderungsschein). Die Aktiven im Verein: (nicht vollständig, da noch Bilder fehlen!) Kann auch ich Bürgerbusfahrer/in werden? Bürgerbus fahrer/in kann grundsätzlich jeder werden. Voraussetzungen: - - Mindestens 21 Jahre alt Führerschein der Kl. B (früher 3) Geeignet nach einer ärztlichen Untersuchung mit Leistungstest (u.a. Sehtest, Reaktionstest - ab Lebensalter 50 Jahre Wiederholung der Untersuchung alle 5 Jahre) Vorlage eines Führungszeugnisses Danach Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung durch das Straßenverkehrsamt Die Kosten übernimmt der Bürgerbusverein. Wie kann man den Bürgerbus unterstützen? Möglichkeiten der Unterstützung sind: - Mitgliedschaft im Verein (2,00 € im Monat) Fahrer/in Spenden Werbung auf dem Bürgerbus Wer betreibt den Bürgerbus? Ein eingetragener Verein: Bürgerbus Jülich e.V. Unter der Aufsicht des Verkehrsunternehmen DKB: Dürener Kreisbahn Wie wird der Bürgerbus finanziert? - - Mitgliedsbeiträge Fahrkartenverkauf Sponsorenunterstützung durch Werbeflächen auf der Fahrzeugkarosserie Fördermittel des Landes NRW Kann ich den Bürgerbus auch für Privatfahrten mieten? Nein, der Bürgerbus fährt nur im Linienverkehr nach festem Fahrplan. Schwerbehinderte (G) mit Ausweis und Gebührenblatt fahren gratis. Die „alten“ Ausweise: . Der neue kleine Behindertenausweis! Wie viele Plätze hat der Bus? Es sind 8 Sitzplätze vorhanden. Stehplätze sind im Bürgerbus nicht erlaubt! Was geschieht, wenn ich mit dem Bürgerbus fahren will und dieser ist voll besetzt? Der Bürgerbus darf nur 8 Personen auf Sitzplätzen befördern, daher müssen wir zusätzliche Fahrgäste abweisen. Wir können aber per Handy, welches sich im Bus befindet, ein Taxi zur Haltestelle ordern. Was kostet eine Fahrt und wo bekomme ich Fahrkarten? Fahrkarten sind nur im Bus erhältlich. Die Fahrpreise (Stand November 2015): Einzelfahrausweis 1,50€ Kinder zw. 6 und 12 Jahren 0,70€ Fahrausweis für Hin- und Rückfahrt 2,50€ Kinder zw. 6 und 12 Jahren Das Ticket: Ermäßigung für Kinder: 1,20€ Kinder unter 6 Jahre in Begleitung eines Fahrgastes im mindestens schulpflichtigen Alter werden unentgeltlich befördert, jedoch nicht mehr als 2 Kinder je Begleitperson. Kinder ab 6 Jahre und unter 12 Jahre erhalten eine Ermäßigung siehe oben. Auf Verlangen des Busfahrers muss ein Altersnachweis vorgelegt werden. Kann ich auch mit anderen Fahrkarten fahren (umsteigen)? Nein, für den Bürgerbus muss immer ein eigener Fahrschein im Bus erworben werden, der auch nur hier gilt. Wozu gehören wir? Kommune: Stadt Jülich Zuständiges Ministerium: Ministerium für Bauen und Verkehr(MBV) NRW Dachverband: Pro Bürgerbus NRW Kontakte: Anschrift: Bürgerbus Jülich e.V., Linzenicher Weg 34, 52428 Jülich Auskunft: Klaus Krüger, Vorsitzender, Tel. 02461/55263 Claudia Tonic-Cober, Stadt Jülich, Tel.02461/63268 Internet: www.juelich.de/buergerbus Hier erfährt man auch gezielt E-Mail-Adressen von möglichen Ansprechpartnern. Herzlich Willkommen im Bürgerbus Jülich
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