Forderungen der GdP zur nachhaltigen Gestaltung des

GdP ‐ Schichtdienstforum 10. Juni 2015 Forderungen der GdP zur nachhaltigen Gestaltung des Schichtdienstes Die Polizei muss an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr nicht nur erreichbar, sondern auch handlungsfähig sein. 37 Prozent aller Polizeibeschäftigten in NRW arbeiten des‐
halb im durchgehenden Wechselschichtdienst, oft über Jahrzehnte hinweg. Damit die damit einhergehenden Gesundheitsschäden auf das unvermeidbare Maß verringert werden können, fordert die GdP eine nachhaltige Gestaltung des Schichtdienstes. 1. Rahmenbedingungen 1.1.
Begrenzung der durchgängigen Verwendung im Schichtdienst auf maximal 20 Jahre. Eine darüber hinausgehende Verwendung muss vom Gesundheitszu‐
stand und der Freiwilligkeit abhängen 1.2.
Schaffung einer kontinuierlichen Faktorisierung der Verwendungsdauer im Schichtdienst mit Blick auf die Lebensarbeitszeit, so dass der Eintritt in den Ruhestand für jedes Jahr im Schichtdienst um einen Monat vorverlagert wird 1.3.
Anspruch auf einen Tagesarbeitsplatz bei der Polizei bei gesundheitlicher Be‐
einträchtigung durch den Schichtdienst 1.4.
Zulagen für Schichtdienst und Dienst zu ungünstigen Zeiten sind als Ausgleich für soziale und wirtschaftliche Nachteile zu erhalten. Sie dienen nicht dem Ausgleich gesundheitlicher Risiken 2. Personalstärken in Organisationseinheiten im Schichtdienst 2.1.
Landesweit einheitliche Parameter zur Berechnung der Netto‐Jahresarbeitszeit in Organisationseinheiten im Schichtdienst 2.2.
Erforderliche Personalstärken müssen aufgrund landesweit einheitlicher Grundlagen (Funktionsbesetzungspläne, Einsatzbelastung, Anforderungen PDV, Einsatzakten und Leitfaden Eigensicherung) verbindlich festgelegt werden 2.3.
Vorhersehbare Personalabflüsse (Pensionierungen, Versetzungen etc.) sind durch Überdeckung vorzuplanen, um eine Unterdeckung zu verhindern GdP ‐ Schichtdienstforum 10. Juni 2015 3. Arbeitszeitgestaltung 3.1.
Verringerung der wöchentlichen Arbeitszeit im Schichtdienst auf effektiv nicht mehr als 35 Wochenstunden. Dies kann auch über eine Faktorisierung der Be‐
lastungsstunden (Anrechnung jeder Nachdienst‐ und Wochenendstunde mit dem Faktor von mindestens 1,2 Stundenanteilen) erreicht werden 3.2.
Festschreibung der maximalen regelmäßigen Schichtdauer ist auf 8 Stunden 3.3.
Regelmäßig sollen nicht mehr als drei Nachtdienste und nicht mehr als fünf Schichten aufeinander folgen 3.4.
Einhaltung der täglichen Mindestruhezeit von 11 Stunden 3.5.
Die wöchentliche Mindestruhezeit beträgt 11 plus 48 Stunden. Der Tag am Ende des Nachtdienstes ist als Arbeitstag zu werten 3.6.
Beschäftigten ist die Möglichkeit einzuräumen, bis zu sechs vorgeplante Frei‐
zeitblöcke à drei Tage im Jahr auf Antrag vorab verbindlich zu stellen 4. Aktive Gesundheitsprävention im Schichtdienst 4.1.
Einführung einer jährlichen Option auf einen mindestens dreiwöchigen zu‐
sammenhängenden Urlaub 4.2.
Einführung eines Anspruchs auf eine jährliche arbeitsmedizinische Vorsorge (Wunschvorsorge i.S.d. ArbMedVV) 4.3.
Einführung eines Anspruchs auf eine Erholungskur alle vier Jahre 4.4.
Einführung eines erhöhten Urlaubsanspruchs in Abhängigkeit von der Verweil‐
dauer im Schichtdienst im Umfang von einem Tag pro fünf Jahre im Schicht‐
dienst 4.5.
Regelmäßige, wissenschaftlich begleitete Evaluation der Gesundheitsbelastun‐
gen im Schichtdienst in der Polizei Kontakt jan.velleman@gdp‐nrw.de