Hausordnung Vermietung 1. Das Haus steht in erster Linie Schulen und Vereinigungen zur Verfügung. 2. Die Leiter sind für den Lagerbetrieb verantwortlich und beziehen Unterkunft im Berghaus. Die Leiterzimmer dürfen nur von Erwachsenen belegt werden. 3. An Leiter und Küchenpersonal wird Bettwäsche abgegeben. Die übrigen Benützer haben Schlafsäcke mitzubringen. Pro Bett stehen zudem eine Wolldecke und ein Kopfkissen zur Verfügung. 4. Die Lagerleitung wird gebeten, die Hauswartin über die Ankunftszeit wenigstens zwei Tage vor Lagerbeginn zu verständigen. 5. Die Vermietung wird vertraglich geregelt. Betrieb 6. Die Anordnungen der Hauswartin sind genau zu befolgen. 7. Die Hauswartin übergibt das Berghaus in sauberem Zustand; es ist ihr auch wieder gereinigt abzugeben. Zu den Räumlichkeiten und Einrichtungen ist Sorge zu tragen. Allfällige Schäden jeder Art sind sofort der Hauswartin zu melden. 8. Die Schlussreinigung aller benützten Räume muss unter Anleitung der Hauswartin von den Mietern selbst ausgeführt werden. Auf Wunsch und gegen Entschädigung kann die Schlussreinigung durch die Hauswartin erfolgen. Es wird auf den Mietvertrag verwiesen. 9. Das Berghaus darf nur in Hausschuhen betreten werden. Strassen-, Berg- und Skischuhe sind in der Garderobe unterzubringen. Es wird empfohlen, alle Gemeinschaftsräume, Gänge und Treppen täglich zu reinigen. 10. Nasse Kleider sind im Trockenraum oder in der Garderobe aufzuhängen; sie dürfen nicht in den Zimmern getrocknet werden. 11. Die Küche und der Vorratsraum sind stets sauber zu halten. 12. Die WC-Anlagen sind täglich zu reinigen. Klosettpapier kann bei der Hauswartin unentgeltlich bezogen werden. 13. Die Duschenräume müssen nach jeder Benützung gut gelüftet werden. 14. Für die Bedienung von Heizung und Schneefräse ist nur die Hauswartin zuständig. 15. Es ist nicht gestattet: - Esswaren und Getränke ins Zimmer zu nehmen. Mobiliar und Wände mit Aufschriften, Zeichnungen oder Klebern zu versehen. Betten zu verschieben oder darauf herumzutollen. Papier, Abfälle, usw. aus dem Fenster zu werfen. Im 1., 2. und 3. Stock zu rauchen. Hunde oder andere Haustiere im Lager zu halten. Wolldecken aus den Zimmern ins Freie zu nehmen. Wilde Feuerstellen anzulegen. 16. Es ist strengstens verboten, das Flachdach zu betreten. Die Nottreppen dürfen nur im Ernstfall betreten werden. 17. Beim Bezug des Hauses hat sich die Lagerleitung sofort über die Brandschutzmassnahmen zu informieren, und den Lagerteilnehmern/innen die notwendigen Anweisungen zu erteilen. Widerrechtliche Benützung oder Beschädigung der Brandmeldeanlagen wird polizeilich verfolgt. Allfällige Kosten werden dem betreffenden Mieter in Rechnung gestellt. 18. Die Mieter haben die Lagerapotheke selber mitzubringen. 19. Der Kehricht ist in Säcken an den hierfür bestimmten Plätzen zu deponieren (Kehrichthäuschen beim Hotel Bettmerhof). Volle Kehrichtsäcke dürfen nicht vor dem Haus deponiert werden (Wildtiere). Kehrichtsäcke sind von den Lagerorganisatoren selbst zu besorgen. 20. Obliegenheiten bei der Übernahme des Hauses: a) b) c) Besichtigung aller Räume und Feststellung des Zählerstandes für Elektrizität Feststellung allfälliger Schäden und Mängel (nach der Übernahme haftet der Mieter) Entgegennahme von Anweisungen (Küche, Geräte, Notausgänge und Brandmeldeanlage) 21. Pflichten bei der Abgabe des Hauses: a) b) c) d) e) f) Alle benützten Räume sind gereinigt zu übergeben. Der Spielplatz und die Umgebung sind in Ordnung zu bringen. Feststellung aller Zählerstände und Abrechnung mit der Hauswartin Die Kopfkissenüberzüge sind zu wechseln. Abgabe von Küche, Geschirr und Besteck Schäden und Verluste sind zu melden und zu entschädigen. Abgabe der Schlüssel 22. Telefonautomat Berghaus: Hauswartin: Jasminka Drobac, Haus Topas, Postfach 14, 3992 Bettmeralp Kanzlei/Berghaus/Hausordnung neu verdana.doc 027/927 11 03 P: 027/927 38 40 N: 079/244 41 76
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