Ausgestaltung der Vorgaben zu

Ausgestaltung der Vorgaben zu
Sicherheitsmerkmalen bei Arzneimitteln in
Deutschland
3. securPharm Infotagung
Frankfurt, 16. März 2016
Dr. Oliver Onusseit, Referat 114
2011/62/EU, Ziele und Maßnahmen
Verhinderung des Eindringens von Fälschungen in
die legale Lieferkette
Sicherheitsmerkmale
Stärkung des Vertrauens in die legale Lieferkette
Akteure
Sicherheit beim Bezug von Arzneimitteln über das
Internet
EU-Logo
Höhere Qualitätsanforderungen für die
Wirkstoffherstellung bzw. den Wirkstoffimport
Written confirmation
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2. Arzneimittelgesetz-ÄndG
(18.10.2012)
Umsetzung der PharmakovigilanzRichtlinie
Umsetzung der Richtlinie gegen
Arzneimittelfälschungen
weitere Anpassungen im AMG aufgrund
Vollzugserfahrungen und Erfahrungen aus
der Praxis
ArtikelG, änderte viele Gesetze und
Verordnungen
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2011/62/EU, Ermächtigungen für
delegierte Rechtsakte
Artikel 47: Grundsätze und Leitlinien der
guten Herstellungspraxis für Wirkstoffe
Artikel 52b: Ergänzende Bestimmungen
bei der Bewertung potenzieller
Fälschungen von Arzneimitteln, die in die
Union verbracht, aber nicht in Verkehr
gebracht werden sollen
Artikel 54a nähere Bestimmungen für
Sicherheitsmerkmale
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Delegierte Rechtsakte (Artikel 290 AEUV)
Ziel, Inhalt, Geltungsbereich, Dauer der
Befugnisübertragung festgelegt
Wesentliche Aspekte sind dem
Gesetzgebungsakt vorbehalten
Widerrufsmöglichkeit für Parlament und
Rat
festgelegt in den Artikeln 121a -121c der
Richtlinie 2001/83/EG
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Delegierter Rechtsakt
Sicherheitsmerkmale, Ermächtigung
Eigenschaften und technischen Spezifikationen
des individuellen Erkennungsmerkmals
Kosten-Nutzen-Verhältnis berücksichtigen
Listen der Arzneimittel, die Merkmale nicht
tragen bzw. tragen müssen
Fälschungsrisiko berücksichtigen (Kriterienkatalog)
Verfahren zur Meldung und Bewertung
Modalitäten der Überprüfung
Merkmale der Lieferketten in den Mitgliedstaaten
berücksichtigen, Verhältnismäßigkeit sicherstellen
Einrichtung und Verwaltung des Datenspeicherund -abrufsystems
Kosten durch Inhaber der Herstellungserlaubnis zu tragen
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Delegierter Rechtsakt
Sicherheitsmerkmale
Ablauf I
Studie, beauftragt durch KOM (Artikel 4 der RL
2011/62/EU)
Bekanntgabe der „Eckpunkte“ der Studie
Zwischen 12/2011 und 3/2015 Diskussion in
einer MS-Expertengruppe und Beteiligung der
stakeholder
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„Eckdaten“, Individuelles
Erkennungsmerkmal
Seriennummer (randomisiert) auf 2D-Barcode zur
eindeutigen Identifizierung einzelner Packungen
Produktcode (Name, Darreichungsform, Stärke,
Packungsgröße, Mitgliedstaat)
Nummer/Code für Erstattungszwecke
Chargenbezeichnung
Verfalldatum
Standardisiert
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Anwendungsbereich; Listen
Artikel 54a Absatz 1
rx: Müssen Sicherheitsmerkmale tragen, sofern nicht
ausgenommen („white list“)
otc: Dürfen keine Sicherheitsmerkmale tragen, sofern
nicht ausnahmsweise auf Grund eines festgestellten
Fälschungsrisikos gelistet („black list“)
Erwägungsgrund 11
Ausnahmemöglichkeiten
Risikobewertung
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„white list“, „black list“
Mitgliedstaaten wenden die in der Richtlinie
festgelegten Risikokriterien an
KOM hat hierzu Leitfaden erstellt
wurde in der Expertengruppe diskutiert
insbesondere Preiskriterium umstritten
Mitgliedstaaten haben Vorschläge eingereicht
strenge Auslegung des Regel-/Ausnahmeverhältnisses führt zu Listen mit wenigen
Positionen
Hohe Anforderungen hinsichtlich Kosten und
Umsetzung bis 2019
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Modalitäten der Überprüfung
Hersteller buchen Nummern in die
Datenbank ein („check-in“)
Parallelhändler/Umverpacker überprüfen,
buchen aus, ersetzen gleichwertig und
buchen ein
Großhändler überprüfen risikobasiert
Apotheken (und andere abgebende
Personen) überprüfen 100 % und buchen
aus („end-to-end“)
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Repositories System
stakeholder governance
interoperabel
transparente Regeln
zuverlässige Identifizierung
kurze Zugriffszeiten
Datenschutz, Betriebsgeheimnisse
Überwachung durch zuständige Behörden
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Delegierter Rechtsakt
Sicherheitsmerkmale
Ablauf II
Zwischen 12/2011 und 3/2015 Diskussion in
einer MS-Expertengruppe und Beteiligung der
stakeholder
Abstimmung innerhalb der Kommission
Annahme durch KOM und Zuleitung an Rat und
Europäisches Parlament am 2. Oktober 2015
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Inhalte, I
Begründung
Konsultation vor Erlass des Rechtsaktes
Erwägungsgründe (45)
13, 14 (2D-BC); 20 (Aggregation); 43
(Übergangsregelungen); 44, 45 (BE, IT, GR)
Inhaltliche Regelungen
…
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Inhalte, II
I. Gegenstand (Ausmaß der Ermächtigung),
Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
II. Technische Spezifikation des UI
III. Allgemeine Bestimmungen über die
Überprüfung der Sicherheitsmerkmale
IV. Überprüfung und Deaktivierung der SF
durch Hersteller
V. Überprüfung und Deaktivierung der SF
durch Großhändler
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Inhalte, III
VI. Überprüfung und Deaktivierung der SF
durch [Apotheken]
VII. Einrichtung und Verwaltung des DSAS
VIII. Pflichten des MAH, der Parallelhändler
IX. Pflichten der NCA
X. Ausnahmelisten
XI. Übergangsmaßnahmen
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Technische Spezifikation des UI
Zweidimensionaler Barcode
Produktcode, Seriennummer, Charge, VD
Randomisierung, Kodierungsschema
Druckqualität
Klarschrift
weitere Informationen
weitere Barcodes
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Überprüfung der
Sicherheitsmerkmale
Hersteller, Großhändler und [Apotheken]
überprüfen UI und ATD
Abgleich des UI mit der DSAS
Deaktivierung des UI
Zurücksetzen des Status eines
deaktivierten UI in bestimmten Fällen
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Hersteller
Überprüfung der Lesbarkeit nach
Herstellung
Dokumentation
Überprüfung vor Entfernung oder
Ersetzung
Ersetzen durch gleichwertigen UI
Informationspflicht bei Manipulation oder
mutmaßlicher Fälschung
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Großhändler
gestaffelte Prüfverpflichtungen
Sonderregelungen bei der Abgabe an
bestimmte Einrichtungen (abhängig von
besonderen Merkmalen der Lieferkette in
den Mitgliedstaaten)
Informationspflicht bei Manipulation oder
mutmaßlicher Fälschung
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„Personen, die zur Abgabe von
Arzneimitteln an die Öffentlichkeit
ermächtigt oder befugt sind“
„end-to-end“, d.h. grundsätzlich
Überprüfung und Deaktivierung bei der
Abgabe
In Apotheken auch z.B. beim
Wareneingang
Informationspflicht bei Manipulation oder
mutmaßlicher Fälschung
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Einrichtung und Verwaltung des
Datenspeicher- und abrufsystems
„stakeholder-governance“, Hersteller und
MAH
Beteiligung von Großhändlern, Apotheken
Kostenübernahme durch Hersteller
Hub und nationale/supranationale
Datenspeicher
…
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Ausnahmelisten
„white list“
Gruppenausnahmen für z.B. homöopathische
Arzneimittel, medizinische Gase, best.
Infusionslösungen, Kontrastmittel…
insgesamt wenig Ausnahmen
„black list“
Omeprazol
Meldeverfahren an die Europäische
Kommission
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Anforderungen
Umrüstung der Verpackungsanlagen zum
Kennzeichnen mit und Lesen des
individuellen Erkennungsmerkmales sowie
zum Aufbringen der Vorrichtung, die
Manipulation überprüfbar macht
Etablierung einer IT zum Generieren und
Hochladen der Seriennummern
Ausstattung mit Lesegeräten und IT bei
Großhändlern und Apotheken
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Herausforderungen
Unternehmen:
Planung, Beauftragung der Umrüstung
ausreichend Anbieter von Hard- und Software?
bereits Erfahrung mit Serialisierung?
KMU, Anpassung der Produktpalette?
Generika-Hersteller (Mengen, Kosten)
Regulatorische Auswirkungen s. impementation plans
der EMA und der CMD (h)
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Herausforderungen
Großhandel/Apotheken:
Ausstattung mit Scannern und entsprechender
Software
Etablierung der Apothekendatenbank
Anbindung der >20.000 Apotheken
Besonderheiten der Krankenhausapotheken
berücksichtigen (IT und Logistik)
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Herausforderungen
securPharm
Verknüpfung von Hersteller- und
Apothekendatenbank
Verknüpfung mit dem „european hub“
Routineablauf der „Verdachtsmeldungen“ und
Vorgehen bei Fälschungsverdacht erarbeiten
Auditsystem aufbauen
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weiterer Handlungsbedarf
Regelungen zur Nutzung des ATD
behördliche Überwachung, Beteiligung bei
securPharm
Ggf. Regelungen zu Sondervertriebswegen
Parallelhandel mit Arzneimitteln aus und nach BE,
GR, IT in den Jahren 4+
Q&A-Papier der EU-KOM
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Zusammenfassung
Es wird konkret!
Die VO 2016/161gilt ab dem 9.2.2019
praktisch alle rx-Arzneimittel sind betroffen
3 Jahre sind angesichts der Anforderungen eine
kurze Zeit
Die deutschen Stakeholder sind mit securPharm an
der Spitze der europäischen Entwicklung
Probleme werden sich erst im Betrieb zeigen
Starten Sie frühzeitig
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Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
[email protected]
[email protected]
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