Geflüchtete Menschen beschäftigen

Projekt „Mehr Land in Sicht“-Arbeit für Flüchtlinge in
Schleswig Holstein
Teilprojekt „Ankommen – Perspektive Job“
Geflüchtete Menschen beschäftigen
Projekt „Mehr Land in Sicht“
Ziel: Asylbewerber und Geduldete bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen
U.a.: Einzelfallorientierte Beratung und Coaching für Flüchtlinge zu
Qualifizierungsbedarfen, Bewerbungen sowie den Berufseinstieg
Die Koordination des Netzwerkes übernimmt der Paritätische Wohlfahrtsverband
Schleswig Holstein e.V. in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
e.V. in Kiel
Es gibt mehrere Teilprojekte im Land Schleswig-Holstein
Neu ab dem 01.12.15: Teilprojekt „Ankommen – Perspektive Job“ beim Kreis
Nordfriesland
Mehr Informationen: www.landinsicht-sh.de
26.11.15
Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland
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Beschäftigung von Flüchtlingen
Sie haben Interesse an der Einstellung von Flüchtlingen in Arbeit oder in
Ausbildung?
Sie bieten die Möglichkeit zur Arbeitserprobung im Betrieb?
Sie haben Fragen zum Thema Arbeitserlaubnis?
Sie haben Fragen zum Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge?
Sie haben Fragen zu Fördermöglichkeiten?
26.11.15
Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland
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Ausgangssituation
Aufgrund des demographischen Wandels sind bereits erste Engpässe auf dem
Arbeitsmarkt spürbar: Fachkräftemangel sowie Personalnot in bestimmten
Berufsgruppen sind die Folge. Diese Situation soll sich in den nächsten Jahren
weiter verschärfen
Aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen besteht die Möglichkeit diese Engpässe
auf dem Arbeitsmarkt durch die Integration von Flüchtlingen in Arbeit und
Ausbildung zu beseitigen
Flüchtlinge sind Fachkräfte von Übermorgen
26.11.15
Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland
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Warum lohnt es sich geflüchtete Menschen zu beschäftigen?
Flüchtlinge bringen berufliche und soziale Erfahrungen und Kompetenzen aus
den Herkunftsländern mit
Oftmals liegen schulische und verwertbare berufliche Bildungsabschlüsse vor
Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenzen werden mitgebracht
Es ist keine Rückkehrmöglichkeit vorhanden; Flüchtlinge wollen oftmals
Verwandte im Heimatland unterstützen und suchen dringend Arbeit
Daher zeichnet sich diese Personengruppe durch eine hohe Flexibilität und
überdurchschnittliche Lern- und Leistungsbereitschaft aus
26.11.15
Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland
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Erste Integrationsschritte in Deutschland
Nach Zuweisung in eine Wohnung erfolgt die örtliche Integration und Orientierung
in der Gemeinde durch Unterstützung des Ehrenamtes
Es werden erste Alphabetisierungs- und Sprachkurse für die Flüchtlinge
organisiert (Ehrenamt)
Einstiegskurse der Agentur für Arbeit
Es erfolgt eine Teilnahme am Integrationskurs (Deutsch lernen)
Teilweise erfolgt eine Teilnahme an einer anschließenden berufsbezogenen
Sprachförderung
Parallel wird geprüft, ob eine Anerkennung eines vorhandenen
Ausbildungsabschlusses möglich ist, Beratung durch das „IQ-Netzwerk“
Ausarbeitung von Bewerbungsunterlagen, Coaching und Arbeitsplatzsuche
26.11.15
Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland
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Aufenthaltsstatus und Bedeutung
Aufenthaltsgestattung
= über das Asylverfahren ist noch nicht
entschieden
Duldung
Aufenthaltserlaubnis
= Asylantrag abgelehnt, Aussetzung
der Abschiebung
= Asylantrag stattgegeben, als
Flüchtling anerkannt
26.11.15
Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland
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Auswirkungen für die Integration in Arbeit I
Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben einen
nachrangigen Arbeitsmarktzugang und benötigen die Zustimmung der
Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit.
Das Arbeitserlaubnisverfahren wird von der Ausländerbehörde durchgeführt
Die Agentur für Arbeit wird beteiligt. Diese prüft, ob es einen bevorrechtigten
Deutschen, einen EU-Bürger oder einen anerkannten Flüchtling mit gesichertem
Status gibt, der die Stelle ausüben kann und ob die Arbeitsbedingungen nicht
ungünstiger als für inländische Arbeitnehmer sind (u.a. ortsüblicher Lohn)
26.11.15
Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland
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Auswirkungen auf die Integration in Arbeit II
Nach 15 Monaten Aufenthalt: Wegfall der Vorrangprüfung
Nach 4 Jahren uneingeschränkt
Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis können uneingeschränkt eine Tätigkeit
aufnehmen, Ausnahme: Beschäftigungsverbot auf dem Pass vermerkt
Innerhalb der ersten 3 Monate nach Einreise besteht ein Beschäftigungsverbot
NEU: Für Personen in Aufenthaltseinrichtungen besteht ein
Beschäftigungsverbot, bis zu 6 Monate Aufenthalt möglich
26.11.15
Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland
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Auswirkungen für die Integration in Ausbildung
Bei einer Aufenthaltserlaubnis ist eine Ausbildung ohne Einschränkungen möglich
Bei einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung ist eine schulische Ausbildung
genehmigungsfrei
Eine betriebliche Ausbildung kann bei einer Gestattung nach Ablauf des
Beschäftigungsverbotes und bei einer Duldung sofort beginnen
Bei einer betrieblichen Ausbildung muss die Ausländerbehörde die Zustimmung für
den konkreten Ausbildungsplatz erteilen
Bei Ausbildungsaufnahme kann die Duldung jeweils ein Jahr erteilt werden und
verlängert sich in der Regel bis zum Ende der Ausbildung
Wird der Auszubildende im Anschluss beschäftigt u. kann er seinen
Lebensunterhalt bestreiten, so wird aus der Duldung eine Aufenthaltserlaubnis
26.11.15
Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland
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Welche Unterstützung kann ein Unternehmer erhalten?
Grundsätzlich stehen die Förderinstrumente der Arbeitslosenversicherung
Auszubildende können z.B. auch durch eine Einstiegsqualifizierung (EQ)
gefördert werden. Die Bedingungen wurden erleichtert (Wegfall Vorrangprüfung)
Für Personen mit Aufenthaltserlaubnis/anerkannte Flüchtlinge ist das Jobcenter
Ansprechpartner für Förderleistungen. Für Personen mit einer
Aufenthaltsgestattung oder Duldung die Agentur für Arbeit
Alle Förderleistungen müssen individuell am konkreten Einzelfall geprüft werden
26.11.15
Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland
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Praktikum
Grundsätzlich kann ein Praktikum sinnvoll sein, um z.B. berufsbezogene
Kenntnisse zu vermitteln, Fähigkeiten und Berufserfahrungen festzustellen und
einen ersten Kontakt aufzubauen
Ein Praktikum ist jedoch an genaue gesetzliche Bestimmungen gebunden
Der Aufenthaltsstatus und der Zweck des Praktikums sind entscheidend, ob und
in welcher Länge ein Praktikum durchgeführt werden kann
Gerne kann ich Sie hierzu anhand des Einzelfalls beraten
Anliegend einige Beispiele
26.11.15
Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland
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Praktikum für Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Hospitation: Als „Gast“ Kenntnisse erlangen ohne praktisch zu arbeiten; 2-3
Tage; Genehmigungsfrei
Schulpraktikum: Im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht genehmigungsfrei
Betriebliche Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung § 45 SGB
III; maximal 6 Wochen; Ziel: Feststellung der beruflichen Eignung/Beseitigung
berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse; Genehmigungsfrei
Vorgeschriebenes Praktikum im Rahmen einer schulischen Ausbildung; zeitlich
unbefristet; Beteiligung der Ausländerbehörde
Praktikum zur Orientierung hinsichtlich Berufsausbildung/Studium; max. 3
Monate; Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich
….
26.11.15
Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland
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Wie können Betriebe Unterstützung leisten?
Weitere Offenheit gegenüber der Integration von Flüchtlingen
Freie Arbeits- und Ausbildungsstellen melden und dabei Interesse signalisieren
Flüchtlinge zu beschäftigen
Ggf. feste Ansprechpartner mit Fremdsprachenkenntnissen in den Betrieben
Hilfe bei der Mobilität – In der Regel sind die Flüchtlinge auf öffentliche
Verkehrsmittel angewiesen und können Betriebe teilweise schwer erreichen
Praktikumsstellen zur Verfügung stellen um berufsbezogene Kenntnisse zu
vermitteln
Bei Praktikumsabschluss: Praktikumszeugnis ausstellen
26.11.15
Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland
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Ausblick 2016
Gemeinsames Profilingteam Jobcenter / Agentur für Arbeit - in Planung
Maßnahme für Flüchtlinge im Übergang Asylbewerberleitungs-G zum SGB II
Örtliche Integrationslotsen einsetzen, z.B. Begleitung bei Vorstellungsgesprächen
Weitere Bestandsaufnahme: Welche beruflichen Qualifikationen/
Arbeitserfahrungen werden mitgebracht?
Planung möglicher, passgenauer Anschlussqualifizierungen, um den Zugang
zum Arbeitsmarkt zu erleichtern
Weiterer enger Austausch mit den Betrieben
26.11.15
Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland
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Kontaktadresse / Koordination:
Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf
Ihre Anliegen können hier koordiniert werden:
Projekt „Mehr Land in Sicht“, Teilprojekt „Ankommen – Perspektive Job“
Lars Treptow
Marktstr. 6, 25813 Husum
Telefon: 04841/67159
E-Mail: [email protected]
26.11.15
Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland
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Vielen Dank…
Vielen Dank für Ihre
Aufmerksamkeit
Das Projekt „Ankommen-Perspektive Job“ im Netzwerk „Mehr Land in Sicht!“ wird im Rahmen der ESF Integrationsrichtlinie
durch das Bundesmininsterium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert.
26.11.15
Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland
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