Projekt „Mehr Land in Sicht“-Arbeit für Flüchtlinge in Schleswig Holstein Teilprojekt „Ankommen – Perspektive Job“ Geflüchtete Menschen beschäftigen Projekt „Mehr Land in Sicht“ Ziel: Asylbewerber und Geduldete bei der Arbeitsmarktintegration unterstützen U.a.: Einzelfallorientierte Beratung und Coaching für Flüchtlinge zu Qualifizierungsbedarfen, Bewerbungen sowie den Berufseinstieg Die Koordination des Netzwerkes übernimmt der Paritätische Wohlfahrtsverband Schleswig Holstein e.V. in Kooperation mit dem Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V. in Kiel Es gibt mehrere Teilprojekte im Land Schleswig-Holstein Neu ab dem 01.12.15: Teilprojekt „Ankommen – Perspektive Job“ beim Kreis Nordfriesland Mehr Informationen: www.landinsicht-sh.de 26.11.15 Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland 2 Beschäftigung von Flüchtlingen Sie haben Interesse an der Einstellung von Flüchtlingen in Arbeit oder in Ausbildung? Sie bieten die Möglichkeit zur Arbeitserprobung im Betrieb? Sie haben Fragen zum Thema Arbeitserlaubnis? Sie haben Fragen zum Arbeitsmarktzugang für Flüchtlinge? Sie haben Fragen zu Fördermöglichkeiten? 26.11.15 Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland 3 Ausgangssituation Aufgrund des demographischen Wandels sind bereits erste Engpässe auf dem Arbeitsmarkt spürbar: Fachkräftemangel sowie Personalnot in bestimmten Berufsgruppen sind die Folge. Diese Situation soll sich in den nächsten Jahren weiter verschärfen Aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen besteht die Möglichkeit diese Engpässe auf dem Arbeitsmarkt durch die Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung zu beseitigen Flüchtlinge sind Fachkräfte von Übermorgen 26.11.15 Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland 4 Warum lohnt es sich geflüchtete Menschen zu beschäftigen? Flüchtlinge bringen berufliche und soziale Erfahrungen und Kompetenzen aus den Herkunftsländern mit Oftmals liegen schulische und verwertbare berufliche Bildungsabschlüsse vor Mehrsprachigkeit und interkulturelle Kompetenzen werden mitgebracht Es ist keine Rückkehrmöglichkeit vorhanden; Flüchtlinge wollen oftmals Verwandte im Heimatland unterstützen und suchen dringend Arbeit Daher zeichnet sich diese Personengruppe durch eine hohe Flexibilität und überdurchschnittliche Lern- und Leistungsbereitschaft aus 26.11.15 Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland 5 Erste Integrationsschritte in Deutschland Nach Zuweisung in eine Wohnung erfolgt die örtliche Integration und Orientierung in der Gemeinde durch Unterstützung des Ehrenamtes Es werden erste Alphabetisierungs- und Sprachkurse für die Flüchtlinge organisiert (Ehrenamt) Einstiegskurse der Agentur für Arbeit Es erfolgt eine Teilnahme am Integrationskurs (Deutsch lernen) Teilweise erfolgt eine Teilnahme an einer anschließenden berufsbezogenen Sprachförderung Parallel wird geprüft, ob eine Anerkennung eines vorhandenen Ausbildungsabschlusses möglich ist, Beratung durch das „IQ-Netzwerk“ Ausarbeitung von Bewerbungsunterlagen, Coaching und Arbeitsplatzsuche 26.11.15 Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland 6 Aufenthaltsstatus und Bedeutung Aufenthaltsgestattung = über das Asylverfahren ist noch nicht entschieden Duldung Aufenthaltserlaubnis = Asylantrag abgelehnt, Aussetzung der Abschiebung = Asylantrag stattgegeben, als Flüchtling anerkannt 26.11.15 Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland 7 Auswirkungen für die Integration in Arbeit I Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung haben einen nachrangigen Arbeitsmarktzugang und benötigen die Zustimmung der Ausländerbehörde und der Agentur für Arbeit. Das Arbeitserlaubnisverfahren wird von der Ausländerbehörde durchgeführt Die Agentur für Arbeit wird beteiligt. Diese prüft, ob es einen bevorrechtigten Deutschen, einen EU-Bürger oder einen anerkannten Flüchtling mit gesichertem Status gibt, der die Stelle ausüben kann und ob die Arbeitsbedingungen nicht ungünstiger als für inländische Arbeitnehmer sind (u.a. ortsüblicher Lohn) 26.11.15 Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland 8 Auswirkungen auf die Integration in Arbeit II Nach 15 Monaten Aufenthalt: Wegfall der Vorrangprüfung Nach 4 Jahren uneingeschränkt Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis können uneingeschränkt eine Tätigkeit aufnehmen, Ausnahme: Beschäftigungsverbot auf dem Pass vermerkt Innerhalb der ersten 3 Monate nach Einreise besteht ein Beschäftigungsverbot NEU: Für Personen in Aufenthaltseinrichtungen besteht ein Beschäftigungsverbot, bis zu 6 Monate Aufenthalt möglich 26.11.15 Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland 9 Auswirkungen für die Integration in Ausbildung Bei einer Aufenthaltserlaubnis ist eine Ausbildung ohne Einschränkungen möglich Bei einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung ist eine schulische Ausbildung genehmigungsfrei Eine betriebliche Ausbildung kann bei einer Gestattung nach Ablauf des Beschäftigungsverbotes und bei einer Duldung sofort beginnen Bei einer betrieblichen Ausbildung muss die Ausländerbehörde die Zustimmung für den konkreten Ausbildungsplatz erteilen Bei Ausbildungsaufnahme kann die Duldung jeweils ein Jahr erteilt werden und verlängert sich in der Regel bis zum Ende der Ausbildung Wird der Auszubildende im Anschluss beschäftigt u. kann er seinen Lebensunterhalt bestreiten, so wird aus der Duldung eine Aufenthaltserlaubnis 26.11.15 Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland 10 Welche Unterstützung kann ein Unternehmer erhalten? Grundsätzlich stehen die Förderinstrumente der Arbeitslosenversicherung Auszubildende können z.B. auch durch eine Einstiegsqualifizierung (EQ) gefördert werden. Die Bedingungen wurden erleichtert (Wegfall Vorrangprüfung) Für Personen mit Aufenthaltserlaubnis/anerkannte Flüchtlinge ist das Jobcenter Ansprechpartner für Förderleistungen. Für Personen mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung die Agentur für Arbeit Alle Förderleistungen müssen individuell am konkreten Einzelfall geprüft werden 26.11.15 Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland 11 Praktikum Grundsätzlich kann ein Praktikum sinnvoll sein, um z.B. berufsbezogene Kenntnisse zu vermitteln, Fähigkeiten und Berufserfahrungen festzustellen und einen ersten Kontakt aufzubauen Ein Praktikum ist jedoch an genaue gesetzliche Bestimmungen gebunden Der Aufenthaltsstatus und der Zweck des Praktikums sind entscheidend, ob und in welcher Länge ein Praktikum durchgeführt werden kann Gerne kann ich Sie hierzu anhand des Einzelfalls beraten Anliegend einige Beispiele 26.11.15 Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland 12 Praktikum für Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung Hospitation: Als „Gast“ Kenntnisse erlangen ohne praktisch zu arbeiten; 2-3 Tage; Genehmigungsfrei Schulpraktikum: Im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht genehmigungsfrei Betriebliche Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung § 45 SGB III; maximal 6 Wochen; Ziel: Feststellung der beruflichen Eignung/Beseitigung berufsfachlicher Vermittlungshemmnisse; Genehmigungsfrei Vorgeschriebenes Praktikum im Rahmen einer schulischen Ausbildung; zeitlich unbefristet; Beteiligung der Ausländerbehörde Praktikum zur Orientierung hinsichtlich Berufsausbildung/Studium; max. 3 Monate; Erlaubnis der Ausländerbehörde erforderlich …. 26.11.15 Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland 13 Wie können Betriebe Unterstützung leisten? Weitere Offenheit gegenüber der Integration von Flüchtlingen Freie Arbeits- und Ausbildungsstellen melden und dabei Interesse signalisieren Flüchtlinge zu beschäftigen Ggf. feste Ansprechpartner mit Fremdsprachenkenntnissen in den Betrieben Hilfe bei der Mobilität – In der Regel sind die Flüchtlinge auf öffentliche Verkehrsmittel angewiesen und können Betriebe teilweise schwer erreichen Praktikumsstellen zur Verfügung stellen um berufsbezogene Kenntnisse zu vermitteln Bei Praktikumsabschluss: Praktikumszeugnis ausstellen 26.11.15 Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland 14 Ausblick 2016 Gemeinsames Profilingteam Jobcenter / Agentur für Arbeit - in Planung Maßnahme für Flüchtlinge im Übergang Asylbewerberleitungs-G zum SGB II Örtliche Integrationslotsen einsetzen, z.B. Begleitung bei Vorstellungsgesprächen Weitere Bestandsaufnahme: Welche beruflichen Qualifikationen/ Arbeitserfahrungen werden mitgebracht? Planung möglicher, passgenauer Anschlussqualifizierungen, um den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erleichtern Weiterer enger Austausch mit den Betrieben 26.11.15 Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland 15 Kontaktadresse / Koordination: Bitte nehmen Sie bei Fragen Kontakt auf Ihre Anliegen können hier koordiniert werden: Projekt „Mehr Land in Sicht“, Teilprojekt „Ankommen – Perspektive Job“ Lars Treptow Marktstr. 6, 25813 Husum Telefon: 04841/67159 E-Mail: [email protected] 26.11.15 Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland 16 Vielen Dank… Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Das Projekt „Ankommen-Perspektive Job“ im Netzwerk „Mehr Land in Sicht!“ wird im Rahmen der ESF Integrationsrichtlinie durch das Bundesmininsterium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds gefördert. 26.11.15 Lars Treptow – Teilprojekt Ankommen – Perspektive Job FB 3 - Kreis Nordfriesland 17
© Copyright 2025 ExpyDoc