Protokoll des Gruppensprechertreffens vom 01.12.2015 anwesend: Herr Koch, Antonia Aniol (VT15), Doro Selzer (VT15), Sarah Graf (Rechtspsychologie), Tino Kretschmer (VT11), Jan Spies (VT13), Christine Scholz (VT12), Anne Neumann (VT14), Carina Birzer (TP12), Meike Hurrle (TP13), Kristina Haase (VT10) Protokoll: Kristina Haase TOP: 1. 2. 3. 4. 5. Baulärm Schließzeiten HdP an Weihnachten Honorarerhöhung/Strukturzuschlag Raumknappheit Ankündigungen: ◦ Weihnachtsfeier am 11.12. ab 20:15 ◦ PiA-Forum am 20.01. um 19 Uhr in der Berliner Psychotherapeutenkammer ad 1. Es gab Beschwerden vonseiten der Studierenden bzgl. des Baulärms (Traumaexposition sei nicht möglich gewesen). => Es gibt aktuell leider keinen Bauplan, aus dem zu entnehmen ist, an welchen Tagen weniger Baulärm herrschen wird. Abrissarbeiten seien notwendig und hoffentlich bald fertig. ad 2. Es gab die Rückfrage vonseiten der Studierenden, warum das HdP so lange um Weihnachten geschlossen bleibt. Krisengespräche seien so nicht möglich. => Es wurde diskutiert über Selbstfürsorge der Therapeuten, die Möglichkeit mit den Patienten entsprechende Absprachen zu treffen und Notfallpläne zu erarbeiten, ggf. stationäre Aufnahme wenn der Pat. so sehr instabil ist usw. Aus der Erfahrung heraus habe es laut Herrn Koch bisher nie Probleme mit diesen Schließzeiten gegeben. Therapien sind trotzdem an den Außenstellen möglich (Schlüssel hierfür rechtzeitig bei Frau Findeis besorgen). ad 3. Der erweiterte Bewertungsausschuss hat einen Beschluss gefasst, der die rückwirkende Erhöhung des Psychotherapeutenhonorars ab dem 01.01.2012 vorsieht (Hintergrund ist ein Urteil des Bundessozialgerichts, das besagt, dass Psychotherapeuten genau so viel erwirtschaften können müssen wie die am schlechtesten vergütete Berufsgruppe der niedergelassenen medizinischen Fachärzte). Der Beschluss sieht vor: 1. Anhebung der Leistungsbewertung (= für jede genehmigungspflichtige Sitzung gibt es rund 2,7 % mehr Geld) 2. Strukturzuschlag (= Praxen soll damit die Möglichkeit gegeben werden, eine Praxishilfe anzustellen. Ab einer Auslastung von mindestens 50% wird der Strukturzuschlag abhängig von der Höhe der erbrachten Leistungen gewährt (je mehr über 50% Auslastung, desto höher der Strukturzuschlag). Der Strukturzuschlag beläuft sich auf max. 14 Euro/Sitzung. 1. Problem: Die Anhebung der Leistungsbewertung ab 2012 steht nur Kollegen mit KVNiederlassung zu, die gegen ihre Honorarbescheide bei der KV Widerspruch eingelegt haben. Die Ausbildungsinstitute haben keine KV-Niederlassung, sondern rechnen mit den Krankenkassen direkt ab, können also keinen Widerspruch gegen Honorarbescheide einlegen, weil sie keine Honorarbescheide bekommen. Für die Abrechnung mit den KK besteht ein Vertrag zwischen Vertreter der KK und dem Ausbildungsinstitut. Dieser besagt, dass der EBM die Grundlage für die Verträge zwischen Ausbildungsinstitut und KK ist. Außerdem besagt dieser Vertrag, dass für die letzten 4 Quartale Nachforderungen (z.B. Korrektur der Rechnungen) gestellt werden können. 2. Problem: Bezüglich des Strukturzuschlages gehen die juristischen Meinungen auseinander, ob der Strukturzuschlag auch Ausbildungsinstituten zusteht. Da in einem Ausbildungsinstitut alle ABTN über eine Betriebsstättennummer abrechnen und der Strukturzuschlag dafür da ist, Personal für die Verwaltung der Praxis anzustellen, ist die PHB (Herr Koch und Herr Stellpflug, der die PHB/BAP hier rechtlich berät) der Meinung, dass der Strukturzuschlag auch Ausbildungsinstituten zusteht. => Die PHB bemüht sich aktuell darum, noch dieses Quartal Nachforderungen für Q 4/14-3/15 zu erstellen und an die Krankenkassen zu versenden, damit der Zuschlag für das Q 4/14 nicht auch noch verloren geht. Es besteht Kommunikation mit den anderen Berliner Ausbildungsinstituten, die z.Zt. gemeinsam an einer Stellungnahme zum Thema Honorarerhöhung werkeln. Insgesamt könnten die Nachforderungen zu einem Rechtssteit führen, der lange Zeit (mehrere Jahre) dauert, aber nach Abzug der Personalkosten (z.B. für das Erstellen der Rechnungen für die Nachforderungen an die Krankenkassen) den Studierenden rückwirkend ab Q4/14 ca. 10 Euro/ genehmigungspflichtige Sitzung zusätzlich einbringen könnte. ad 4. Es gibt wohl Studierende, die für Januar keinen Raum für ihre Therapiesitzungen buchen konnten. => Verschiedene Ideen wurden diskutiert und Erfahrungen ausgetauscht, es konnte vorläufig jedoch keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Nutzung der Außenstellen steht den Studierenden offen und wer in der Nähe der Außenstellen wohnt, soll sich überlegen, zumindest mit einem Teil seiner Patienten das dortige Raumangebot in Anspruch zu nehmen. Bezüglich der Ergebnisse der Umfrage zum Raumphänomen soll Annika Huhn (BAP) angefragt werden. ad 5. Die neuen Jahrgänge freuen sich, wenn auch alte Jahrgänge zur Weihnachtsfeier am 11.12. ab 20:15 Uhr kommen. Also, kommt zahlreich! Es gibt Wein! Das nächste PiA-Forum wird am 20.01.2016 um 19:00 Uhr in den Räumen der Berliner Psychotherapeutenkammer stattfinden – dadurch sollen die anstehenden Wahlen der PiA-Vertretung der Berliner Psychotherapeutenkammer gestärkt werden. Kommt zahlreich! Es gibt wahrscheinlich keinen Wein, aber man sollte den Ort mal gesehen haben und ihr zeigt damit der Kammer, dass es uns PiA gibt!
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