Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen Visumpflichten Stand: 15.3.2016 Staat Gewöhnlicher Reisepass Afghanistan Ägypten Albanien Algerien Andorra Angola Antigua u. Barbuda Äquatorialguinea Argentinien Armenien Aserbaidschan Äthiopien Australien Bahamas Bahrain Bangladesch Visumpflicht Diplomatenpass Dienstpass x x Ägyptische Spezialpässe visumfrei Visumfrei nur Inhaber biometrischer Reisepässe x x x x Visumfrei nur Inhaber biometrischer Reisepässe x x x x x x x Flugtransitvisum x x x x x x x x x x x x x x x Einreise mit Personalausweis Nein Nein zusätzlich gültige Reisedokumente Nein Ablauf der Gültigkeit nicht-biometrischer Reisepässe per 1.3.2012 Nein Ja Nein Nein - Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein - - Barbados Belarus Belgien Belize Benin Bhutan Bolivien Bosnien und Herzegowina Botsuana Brasilien Brunei Bulgarien x x x x x Visumfrei nur Inhaber biometrischer Reisepässe x x x x x x x x x Visumfrei nur Inhaber biometrischer Reisepässe x Nein Nein Ja Nein Nein Nein Nein Nein Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; vorläufiger Personalausweis; Kinder unter 12 Jahren: Identitätsausweis mit Lichtbild (auch ohne Lichtbild, wenn das unter 12-jährige Kind in Begleitung der Eltern reist), Personalausweis, der auch als Meldebescheinigung gilt, ausgestellt von einem belg. Diplomaten od. Konsularbeamten im Ausland für einen belg. StA. - Nein Nein Nein Ja Donauschifferausweis1 Burkina-Faso Burundi Chile China Costa Rica Côte d`Ivoire (Elfenbeinküste) Dänemark Deutschland x x x x x x x x x Dominica Dominikanische Republik Dschibuti Ecuador x x Sonderpässe ebenfalls visumfrei x x x Ecuadorianische x x Nein Nein Nein Nein Nein Nein - Ja Ja Nein Seit höchstens einem Jahr abgelaufener Reisepass, provisorischer Reisepass oder Reisepass für Kinder (Kinderreisedokument); gültiger vorläufiger (provisorischer) Personalausweis; gültiger oder seit höchstens einem Jahr ungültig gewordener Personalausweis, Seefahrtbuch2; Donauschifferausweis1; Reiseausweis als Passersatz iVm amtlichem Lichtbildausweis - Nein - Nein Nein - Spezialpässe visumfrei El Salvador Eritrea Estland x x x x Nein Nein Ja - Europ. Gemeinschaften Fidschi Finnland Frankreich - x x x Nein Ja Ja (siehe Zusatz) Ausweis für Mitglieder und Bedienstete der Organe der Europäischen Gemeinschaften Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass, gültiger vorläufiger Personalausweis, gültiger französischer Fremdenausweis, von den zuständigen Behörden des Aufenthaltslandes für französ. Stb. ausgestellt, die in Belgien, Luxemburg, Deutschland und der Schweiz ihren ordentlichen Wohnsitz haben; der Ausweis muss die Staatsbürgerschaft des Inhabers angeben Zusatz zu Personalausweis: Ab 01.01.2014: Verlängerung der Gültigkeitsdauer des PA mit Fälschungssicherheit (Plastikkarte) für Volljährige (Personen ab Gabun Gambia Georgien Ghana Grenada x x x x x x x x x x x x Nein Nein Nein Nein Nein Sonderpässe ebenfalls visumfrei Griechenland Ja 18 J) von 10 auf 15 Jahre. Die Verlängerung gilt auch für PA, die zw. 01.01.2004 und 31.12.2013 an Volljährige ausgestellt wurden. Diese PA, bei denen die auf dem Ausweis selbst angegebene Gültigkeitsdauer möglicherweise abgelaufen ist, bleiben weiterhin gültig. Ihre Gültigkeitsdauer wird automatisch um 5 J. verlängert. Bei PA für zum Ausstellungszeitpunkt minderj. Personen beträgt die Gültigkeitsdauer weiterhin 10 J. Schifferausweis2; gültiger griechischer Reisepass, gültige „neue“ griechische Reisepässe (gewöhnliche Reisepässe, Großbritannien und Nordirland1 1 Ja (siehe Zusatz) Diplomatenpässe, Dienstreisepässe), ausgestellt ab 01.01.2006. Seit dem 26.08.2006 beinhalten diese Reisepässe biometrische Daten (Foto, persönliche Daten), gespeichert in einem RF-Chip, seit 26.08.2009 beinhalten sie zusätzlich in einem Chip gespeicherte Fingerabdruckbilder des Reisepassinhabers; Touristenidentitätskarte, Sammelreisepass, neue griech. Polizeiausweise Provisorischer Reisepass, Sammelreisepass Zusatz zu Personalausweis: Seit 21.01.2011 können die Britische Bürger, die nicht StA des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des Unionsrechts sind, sind ebenfalls von der Visumpflicht befreit. Unter diese Definition fallen folgende Personengruppen: britische Staatsangehörige (Überseegebiete) (British Nationals (Overseas)) Bürger der britischen Überseegebiete (British Overseas Territories Citizens) britische Überseebürger (British Overseas Citizens) Personen unter dem Schutz des Vereinigten Königreichs (British Protected Persons) britische Untertanen (British Subjects) Guatemala Guinea Guinea-Bissau Guyana Haiti Heiliger Stuhl Honduras Hong Kong Indien Indonesien x x x x x x x x x x x x Visumfrei nur Inhaber von SAR- (Special administrative Region) und Pässe mit der Bezeichnung „BNO“ (British National Overseas) unter der Rubrik „Nationalität“ Visumfrei nur Inhaber von SAR- (Special administrative Region) und Pässe mit der Bezeichnung „BNO“ (British National Overseas) unter der Rubrik „Nationalität“ x 30 Tage Visumfrei nur Inhaber von SAR- (Special administrative Region) und Pässe mit der Bezeichnung „BNO“ - (British National Overseas) unter der Rubrik „Nationalität“ x x x 30 Tage Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Dokumente mit der Bezeichnung „national identity card“ und „identification card“ nicht mehr als Reisedokument genutzt werden. - Nein Nein - Irak x x x x Nein Iran Irland Island Israel Italien x x x x Nein Ja Ja Nein Ja Jamaika Japan Jemen Jordanien x 6 Monate x x 6 Monate x x 6 Monate x x Nein Nein Nein Nein Anmerkung: Pässe der Serien H, M und N bleiben bis Ende der Gültigkeitsdauer zulässig, wenn sie vor dem 19.03.2003 ausgestellt bzw. verlängert oder nach dem 19.03.2003 mit dem Stempelabdruck der CPA ausgestellt wurden; Pässe der Serie A und G sind anerkannt, Pässe der Serie S werden nicht anerkannt Identitätskarte (Dienstausweis) für Staatsbeamte; Minderjährige unter 15 Jahren: Geburtsurkunde, mit Lichtbild versehen und von der Polizei gestempelt, an Minderjährige ausgestellter Personalausweis - Kambodscha Kamerun Kanada Kap Verde Kasachstan Katar Kenia Kirgisistan Kiribati Kolumbien Komoren Kongo Kongo, Demokr. Rep. Korea, Demokratische VR Korea, Republik x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x x 6 Monate Kosovo x x Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein - x Nein - 6 Monate (auch „official passport“) x Nein - Nein Verwendet werden auch Serbische Reisepässe oder UNMIK-Pässe Seedienstbuch2; Schifferausweis2; Donauschifferausweis1; Sammelreisepass versehen mit Lichtbild der eingetragenen Personen, Kinderausweis - Kroatien Kuba Kuwait x Ja x x x x x x Nein Nein Laos Lesotho Lettland Libanon Liberia Libyen Liechtenstein Litauen Luxemburg x x x x x x x x x x x x x x x Nein Nein Ja Nein Nein Nein Ja Ja Ja Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Kinderausweis; Kollektivpass (Sammelreisepass – jedoch wäre hier auch ein amtlicher mit Lichtbild versehener Ausweis zusätzlich erforderlich) Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Kinderausweis (unter 15 J.); Seedienstbuch2; Schifferausweis2; Ausweis für Flugpersonal, gültiger Fremdenausweis für luxemburg. StA., die ihren ordentlichen Wohnsitz in Belgien, Frankreich, Deutschland, Italien, Monaco, Niederlande, der Schweiz und Liechtenstein haben und aus dem die luxemburg. StA. des Inhabers hervorgeht Macau Madagaskar Malawi Malaysia Malediven Mali Malta Marokko Marshall-Inseln Mauretanien Mauritius Mazedonien Mexiko Mikronesien Moldau Visumfrei nur Inhaber von Reisepässen der „Regiao Administrativa Especial de Macau“ Visumfrei nur Inhaber von Reisepässen der „Regiao Administrativa Especial de Macau“ Nein - x x Visumfrei nur Inhaber von Reisepässen der „Regiao Administrativa Especial de Macau“ x x x x x x x x x x x 6 Monate x x 6 Monate x x Nein Nein Nein Nein Nein Ja Nein Nein Nein Nein Nein Gültigkeit von nichtbiometrischen Reisepässen, welche vor dem 19.2.2007 ausgestellt wurden, besteht nur bis 27.2.2012 - Visumfrei nur Inhaber biometrischer Reisepässe x Visumfrei nur Inhaber biometrischer Reisepässe Visumfrei nur Inhaber biometrischer Reisepässe x x Visumfrei nur Inhaber biometrischer Reisepässe Monaco Mongolei Montenegro Nein Nein Nein Ja x Visumfrei nur Inhaber x x Visumfrei nur Inhaber Nein Nein Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass - Mosambik Myanmar Namibia Nauru Nepal Neuseeland Nicaragua biometrischer Reisepässe x x x x x x x x x x biometrischer Reisepässe x x x x x Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein - Niederlande Niger Nigeria Norwegen Oman Pakistan Palästina Palau Panama Papua-Neuguinea Paraguay Peru Philippinen Polen Ja x x x x x x x x x x x x x x x x x x x Nein Nein Ja Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Ja Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass, gültiger Personalausweis (Touristenkarte), Kinder unter 16 J, die die niederländ. StA. besitzen und in einem niederländ. Reisepass oder in einer Touristenkarte eingetragen sind, wenn sie in Begleitung des Ausweisinhabers reisen, , Passierschein (LaissezPasser), Reisepass für Geschäftsleute Schifffahrtsbuch2; Erlaubnisschein für Flugpersonal Portugal Ja Ruanda Rumänien x Russische Föderation Salomonen Sambia Samoa x x x x x x x Nein Ja x Nein Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Schifferausweis2; Sammelreisepass iVm amtlichem Lichtbildausweis, Sammelpersonal- und Sammelreiseausweis, Familienstammbuch, wenn es von Minderjährigen verwendet wird Donauschifferausweis1, Sammelreisepass iVm „Buletin de Identitate“ Donauschifferausweis1 x x Nein Nein Nein - Ja Sonderpässe ebenfalls visumfrei San Marino Sao Tome` und Principe Saudi-Arabien x x x Nein Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Identitätskarte für Staatsbeamte; Kinder unter 15 Jahren: amtlicher Lichtbildausweis - x x x Nein - Schweden Ja - Schweiz Senegal Serbien Ja x Visumfrei nur Inhaber biometrischer Reisepässe x x Visumfrei nur Inhaber biometrischer Reisepässe Nein Nein Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Kinderausweis, Kollektivpass (iVm mit einem mit Lichtbild versehenen Ausweis), ein von einer Schweizer Vertretungsbehörde im Ausland ausgestelltes Laissez-Passer, das zu einer einmaligen Rückkehr in die Schweiz berechtigt, Kinder bis zum 15. LJ, die im Reisedokument ihrer Eltern eingetragen sind und mit ihnen reisen, benötigen für den Grenzübertritt keinen besonderen Ausweis; für Kinder unter 15 J, die weder Pass noch Identitätskarte besitzen: Kinderausweis, ausgestellt durch eine Kantonsbehörde Ablauf der Gültigkeit von nicht-biometrischen Reisepässen mit der Bezeichnung „BR Jugoslawien“ mit 31.12.2011, Seychellen Sierra Leone Simbabwe Singapur Slowakei Slowenien x x x x x x Nein Nein Nein Nein Ja Ja Donauschifferausweis1 Donauschifferausweis1 gültiger Notpass/Rückkehrausweis mit der Bezeichnung „Potni List za Vrnitev“ Somalia x x x x Spanien Sri Lanka St. Lucia Nein Nein Nein Anmerkung: Reisepässe der „Republik Somaliland“, sowie der Republik Somalia, die nach dem 31.01.1991 erteilt wurden, werden von Österreich nicht anerkannt Seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass; Schifferausweis2; Sammelreisepass iVm amtlichem Lichtbildausweis, für Personen unter 18 Jahren gültiger Personalausweis mit einer vor einer zentralen Polizeiwache, einem Richter, Notar, Bürgermeister oder einem Kommandanten eines Postens der Guardia Civil ausgestellten Erlaubnis der die elterliche Gewalt ausübenden Person - Nein - Ja x x x x Sonderpässe ebenfalls visumfrei St.Christopher und Nevis (St. Kitts und Nevis) St.Vincent und die Grenadinen Südafrika Nein - Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Nein Anmerkung: „Temporary Passports“ der Republik Südafrika werden nicht anerkannt - Nein Nein Nein - Nein Nein Nein - Nein Ja Nein - Sonderpässe ebenfalls visumfrei x Sudan Südsudan Suriname Swasiland Syrien Tadschikistan Taiwan x x x x x x Visumfrei nur Inhaber von Reisepässen mit Personalausweisnummer Tansania Thailand Timor-Leste (Osttimor) x x Togo Tonga Trinidad und Tobago x Tschad Tschechien Tunesien x x x x x x x x Visumfrei nur Inhaber von Reisepässen mit Personalausweisnummer x x x x x x x Visumfrei nur Inhaber von Reisepässen mit Personalausweisnummer x x Sonderpässe ebenfalls visumfrei x x Sonderpässe ebenfalls visumfrei x x Türkei Turkmenistan Tuvalu Uganda Ukraine x Türkische Spezialpässe visumfrei x x x x Nein x x x x x x Nein Nein Nein Nein Visumfrei nur Inhaber biometrischer Reisepässe Ungarn Ja gültiger türkischer Nationalpass, gültiger türkischer Reiseausweis (zur Wiedereinreise in die Türkei) Donauschifferausweis1, Kinderreisepass, Reisepass der Staatsbürger der Ukraine für Reisen ins Ausland, Seemannsidentitätausweis2 (sofern der Inhaber auf Schifffahrtsliste oder einem Auszug dieser steht), gültiges Crew Member Certificate (sofern der Inhaber auf einer Flugbesatzungsliste steht), Heimreisedokument der Ukraine (nur zur Rückkehr in die Ukraine) seit weniger als einem Jahr abgelaufener Reisepass, seit weniger als einem Jahr abgelaufener Personalausweis, gültiger provisorischer gewöhnlicher Reisepass, Uruguay Usbekistan Vanuatu x x x Nein Nein Nein gültiger diplomatischer Dienstpass, gültiger Seemannsdienstpass, Donauschifferausweis1 - Nein Nein - Nein - Nein Nein Nein Laissez-Passer der Vereinten Nationen - Ja Nein Nein - Sonderpässe ebenfalls visumfrei Venezuela Vereinigte Arabische Emirate Spezialpässe ebenfalls visumfrei Vereinigte Staaten von Amerika Vereinte Nationen Vietnam Zentralafrikanische Republik Zypern Flüchtlinge Staatenlose 1 2 x x x x x x x x Donauschifferausweis (Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung) Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig. Flugtransitvisum (Visum A): Staatsangehörige der mit "X" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen Flughäfen ein Visum A. Ausnahmen: Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums, eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt oder eines von einem Mitgliedstaat [=Schengen-Mitgliedstaaten] erteilten Aufenthaltstitels; Drittstaatsangehörige, die über einen von dem Vereinigten Königreich und Irland oder von einem Mitgliedstaat, der die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands noch nicht vollständig anwendet [=Bulgarien, Rumänien und Zypern], ausgestellten gültigen Aufenthaltstitel verfügen oder Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel verfügen, der von Andorra, Kanada, Japan, San Marino oder den Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellt wurde und die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers garantiert; Drittstaatsangehörige, die über ein von dem Vereinigten Königreich und Irland oder für einen Mitgliedstaat, der die Bestimmungen des Schengen-Besitzstands noch nicht vollständig anwendet [=Bulgarien, Rumänien und Zypern], oder für Kanada, Japan oder die Vereinigten Staaten von Amerika erteiltes Visum verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat; Familienangehörige von Unionsbürgern, die unter die Richtlinie 2004/38/EG fallen, unabhängig davon, ob sie alleine oder in Begleitung eines EU-Bürgers reisen oder einem EU-Bürger nachziehen; Inhaber von Diplomatenpässen; Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale Zivilluftfahrt sind.
© Copyright 2024 ExpyDoc