Visumspflichten

Fremdenpolizei und Grenzkontrollwesen
Visumpflichten
Stand: 15.3.2016
Staat
Gewöhnlicher
Reisepass
Afghanistan
Ägypten
Albanien
Algerien
Andorra
Angola
Antigua u.
Barbuda
Äquatorialguinea
Argentinien
Armenien
Aserbaidschan
Äthiopien
Australien
Bahamas
Bahrain
Bangladesch
Visumpflicht
Diplomatenpass
Dienstpass
x
x
Ägyptische
Spezialpässe visumfrei
Visumfrei nur Inhaber
biometrischer
Reisepässe
x
x
x
x
Visumfrei nur
Inhaber
biometrischer
Reisepässe
x
x
x
x
x
x
x
Flugtransitvisum
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Einreise mit
Personalausweis
Nein
Nein
zusätzlich gültige
Reisedokumente
Nein
Ablauf der Gültigkeit
nicht-biometrischer
Reisepässe per 1.3.2012
Nein
Ja
Nein
Nein
-
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
-
-
Barbados
Belarus
Belgien
Belize
Benin
Bhutan
Bolivien
Bosnien und
Herzegowina
Botsuana
Brasilien
Brunei
Bulgarien
x
x
x
x
x
Visumfrei nur Inhaber
biometrischer
Reisepässe
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Visumfrei nur
Inhaber
biometrischer
Reisepässe
x
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Seit weniger als 5 Jahren
abgelaufener Reisepass;
vorläufiger
Personalausweis; Kinder
unter 12 Jahren:
Identitätsausweis mit
Lichtbild (auch ohne
Lichtbild, wenn das unter
12-jährige Kind in
Begleitung der Eltern
reist), Personalausweis,
der auch als
Meldebescheinigung gilt,
ausgestellt von einem
belg. Diplomaten od.
Konsularbeamten im
Ausland für einen belg.
StA.
-
Nein
Nein
Nein
Ja
Donauschifferausweis1
Burkina-Faso
Burundi
Chile
China
Costa Rica
Côte d`Ivoire
(Elfenbeinküste)
Dänemark
Deutschland
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Dominica
Dominikanische
Republik
Dschibuti
Ecuador
x
x
Sonderpässe
ebenfalls visumfrei
x
x
x
Ecuadorianische
x
x
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
-
Ja
Ja
Nein
Seit höchstens einem Jahr
abgelaufener Reisepass,
provisorischer Reisepass
oder Reisepass für Kinder
(Kinderreisedokument);
gültiger vorläufiger
(provisorischer)
Personalausweis; gültiger
oder seit höchstens einem
Jahr ungültig gewordener
Personalausweis,
Seefahrtbuch2;
Donauschifferausweis1;
Reiseausweis als
Passersatz iVm amtlichem
Lichtbildausweis
-
Nein
-
Nein
Nein
-
Spezialpässe visumfrei
El Salvador
Eritrea
Estland
x
x
x
x
Nein
Nein
Ja
-
Europ.
Gemeinschaften
Fidschi
Finnland
Frankreich
-
x
x
x
Nein
Ja
Ja
(siehe
Zusatz)
Ausweis für Mitglieder
und Bedienstete der
Organe der Europäischen
Gemeinschaften
Seit weniger als 5 Jahren
abgelaufener Reisepass,
gültiger vorläufiger
Personalausweis, gültiger
französischer
Fremdenausweis, von den
zuständigen Behörden des
Aufenthaltslandes für
französ. Stb. ausgestellt,
die in Belgien,
Luxemburg, Deutschland
und der Schweiz ihren
ordentlichen Wohnsitz
haben; der Ausweis muss
die Staatsbürgerschaft des
Inhabers angeben
Zusatz zu
Personalausweis: Ab
01.01.2014: Verlängerung
der Gültigkeitsdauer des
PA mit
Fälschungssicherheit
(Plastikkarte) für
Volljährige (Personen ab
Gabun
Gambia
Georgien
Ghana
Grenada
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Sonderpässe ebenfalls
visumfrei
Griechenland
Ja
18 J) von 10 auf 15 Jahre.
Die Verlängerung gilt
auch für PA, die zw.
01.01.2004 und
31.12.2013 an Volljährige
ausgestellt wurden. Diese
PA, bei denen die auf dem
Ausweis selbst
angegebene
Gültigkeitsdauer
möglicherweise
abgelaufen ist, bleiben
weiterhin gültig. Ihre
Gültigkeitsdauer wird
automatisch um 5 J.
verlängert. Bei PA für zum
Ausstellungszeitpunkt
minderj. Personen beträgt
die Gültigkeitsdauer
weiterhin 10 J.
Schifferausweis2;
gültiger griechischer
Reisepass, gültige „neue“
griechische Reisepässe
(gewöhnliche Reisepässe,
Großbritannien
und Nordirland1
1
Ja
(siehe
Zusatz)
Diplomatenpässe,
Dienstreisepässe),
ausgestellt ab 01.01.2006.
Seit dem 26.08.2006
beinhalten diese
Reisepässe biometrische
Daten (Foto, persönliche
Daten), gespeichert in
einem RF-Chip, seit
26.08.2009 beinhalten sie
zusätzlich in einem Chip
gespeicherte
Fingerabdruckbilder des
Reisepassinhabers;
Touristenidentitätskarte,
Sammelreisepass, neue
griech. Polizeiausweise
Provisorischer Reisepass,
Sammelreisepass
Zusatz zu
Personalausweis: Seit
21.01.2011 können die
Britische Bürger, die nicht StA des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland im Sinne des Unionsrechts sind, sind ebenfalls von der Visumpflicht befreit. Unter
diese Definition fallen folgende Personengruppen:
 britische Staatsangehörige (Überseegebiete) (British Nationals (Overseas))
 Bürger der britischen Überseegebiete (British Overseas Territories Citizens)
 britische Überseebürger (British Overseas Citizens)
 Personen unter dem Schutz des Vereinigten Königreichs (British Protected Persons)
 britische Untertanen (British Subjects)
Guatemala
Guinea
Guinea-Bissau
Guyana
Haiti
Heiliger Stuhl
Honduras
Hong Kong
Indien
Indonesien
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Visumfrei nur Inhaber
von SAR- (Special
administrative Region)
und Pässe mit der
Bezeichnung „BNO“ (British National
Overseas) unter der
Rubrik „Nationalität“
Visumfrei nur
Inhaber von
SAR- (Special
administrative
Region) und
Pässe mit der
Bezeichnung
„BNO“ (British
National
Overseas)
unter der
Rubrik
„Nationalität“
x
30 Tage
Visumfrei nur Inhaber
von SAR- (Special
administrative
Region) und Pässe mit
der Bezeichnung
„BNO“ - (British
National Overseas)
unter der Rubrik
„Nationalität“
x
x
x
30 Tage
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Dokumente mit der
Bezeichnung „national
identity card“ und
„identification card“ nicht
mehr als Reisedokument
genutzt werden.
-
Nein
Nein
-
Irak
x
x
x
x
Nein
Iran
Irland
Island
Israel
Italien
x
x
x
x
Nein
Ja
Ja
Nein
Ja
Jamaika
Japan
Jemen
Jordanien
x
6 Monate
x
x
6 Monate
x
x
6 Monate
x
x
Nein
Nein
Nein
Nein
Anmerkung: Pässe der
Serien H, M und N bleiben
bis Ende der
Gültigkeitsdauer zulässig,
wenn sie vor dem
19.03.2003 ausgestellt
bzw. verlängert oder nach
dem 19.03.2003 mit dem
Stempelabdruck der CPA
ausgestellt wurden; Pässe
der Serie A und G sind
anerkannt, Pässe der Serie
S werden nicht anerkannt
Identitätskarte
(Dienstausweis) für
Staatsbeamte;
Minderjährige unter 15
Jahren: Geburtsurkunde,
mit Lichtbild versehen und
von der Polizei gestempelt,
an Minderjährige
ausgestellter
Personalausweis
-
Kambodscha
Kamerun
Kanada
Kap Verde
Kasachstan
Katar
Kenia
Kirgisistan
Kiribati
Kolumbien
Komoren
Kongo
Kongo,
Demokr. Rep.
Korea,
Demokratische
VR
Korea, Republik
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
6 Monate
Kosovo
x
x
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
-
x
Nein
-
6 Monate
(auch „official
passport“)
x
Nein
-
Nein
Verwendet werden auch
Serbische Reisepässe oder
UNMIK-Pässe
Seedienstbuch2;
Schifferausweis2;
Donauschifferausweis1;
Sammelreisepass versehen
mit Lichtbild der
eingetragenen Personen,
Kinderausweis
-
Kroatien
Kuba
Kuwait
x
Ja
x
x
x
x
x
x
Nein
Nein
Laos
Lesotho
Lettland
Libanon
Liberia
Libyen
Liechtenstein
Litauen
Luxemburg
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
Seit weniger als 5 Jahren
abgelaufener Reisepass;
Kinderausweis;
Kollektivpass
(Sammelreisepass – jedoch
wäre hier auch ein
amtlicher mit Lichtbild
versehener Ausweis
zusätzlich erforderlich)
Seit weniger als 5 Jahren
abgelaufener Reisepass;
Kinderausweis (unter 15
J.); Seedienstbuch2;
Schifferausweis2; Ausweis
für Flugpersonal, gültiger
Fremdenausweis für
luxemburg. StA., die ihren
ordentlichen Wohnsitz in
Belgien, Frankreich,
Deutschland, Italien,
Monaco, Niederlande, der
Schweiz und Liechtenstein
haben und aus dem die
luxemburg. StA. des
Inhabers hervorgeht
Macau
Madagaskar
Malawi
Malaysia
Malediven
Mali
Malta
Marokko
Marshall-Inseln
Mauretanien
Mauritius
Mazedonien
Mexiko
Mikronesien
Moldau
Visumfrei nur Inhaber
von Reisepässen der
„Regiao
Administrativa
Especial de Macau“
Visumfrei nur Inhaber
von Reisepässen der
„Regiao
Administrativa
Especial de Macau“
Nein
-
x
x
Visumfrei nur
Inhaber von
Reisepässen
der „Regiao
Administrativa
Especial de
Macau“
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
6 Monate
x
x
6 Monate
x
x
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Gültigkeit von nichtbiometrischen
Reisepässen, welche vor
dem 19.2.2007 ausgestellt
wurden, besteht nur bis
27.2.2012
-
Visumfrei nur Inhaber
biometrischer
Reisepässe
x
Visumfrei nur Inhaber
biometrischer
Reisepässe
Visumfrei nur Inhaber
biometrischer
Reisepässe
x
x
Visumfrei nur Inhaber
biometrischer
Reisepässe
Monaco
Mongolei
Montenegro
Nein
Nein
Nein
Ja
x
Visumfrei nur Inhaber
x
x
Visumfrei nur Inhaber
Nein
Nein
Seit weniger als 5 Jahren
abgelaufener Reisepass
-
Mosambik
Myanmar
Namibia
Nauru
Nepal
Neuseeland
Nicaragua
biometrischer
Reisepässe
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
biometrischer
Reisepässe
x
x
x
x
x
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
-
Niederlande
Niger
Nigeria
Norwegen
Oman
Pakistan
Palästina
Palau
Panama
Papua-Neuguinea
Paraguay
Peru
Philippinen
Polen
Ja
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
Nein
Nein
Ja
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Seit weniger als 5 Jahren
abgelaufener Reisepass,
gültiger Personalausweis
(Touristenkarte), Kinder
unter 16 J, die die
niederländ. StA. besitzen
und in einem niederländ.
Reisepass oder in einer
Touristenkarte eingetragen
sind, wenn sie in
Begleitung des
Ausweisinhabers reisen, ,
Passierschein (LaissezPasser), Reisepass für
Geschäftsleute
Schifffahrtsbuch2;
Erlaubnisschein für
Flugpersonal
Portugal
Ja
Ruanda
Rumänien
x
Russische
Föderation
Salomonen
Sambia
Samoa
x
x
x
x
x
x
x
Nein
Ja
x
Nein
Seit weniger als 5 Jahren
abgelaufener Reisepass;
Schifferausweis2;
Sammelreisepass iVm
amtlichem
Lichtbildausweis,
Sammelpersonal- und
Sammelreiseausweis,
Familienstammbuch, wenn
es von Minderjährigen
verwendet wird
Donauschifferausweis1,
Sammelreisepass iVm
„Buletin de Identitate“
Donauschifferausweis1
x
x
Nein
Nein
Nein
-
Ja
Sonderpässe ebenfalls
visumfrei
San Marino
Sao Tome` und
Principe
Saudi-Arabien
x
x
x
Nein
Seit weniger als 5 Jahren
abgelaufener Reisepass;
Identitätskarte für
Staatsbeamte; Kinder unter
15 Jahren: amtlicher
Lichtbildausweis
-
x
x
x
Nein
-
Schweden
Ja
-
Schweiz
Senegal
Serbien
Ja
x
Visumfrei nur Inhaber
biometrischer
Reisepässe
x
x
Visumfrei nur Inhaber
biometrischer
Reisepässe
Nein
Nein
Seit weniger als 5 Jahren
abgelaufener Reisepass;
Kinderausweis,
Kollektivpass (iVm mit
einem mit Lichtbild
versehenen Ausweis), ein
von einer Schweizer
Vertretungsbehörde im
Ausland ausgestelltes
Laissez-Passer, das zu
einer einmaligen Rückkehr
in die Schweiz berechtigt,
Kinder bis zum 15. LJ, die
im Reisedokument ihrer
Eltern eingetragen sind
und mit ihnen reisen,
benötigen für den
Grenzübertritt keinen
besonderen Ausweis; für
Kinder unter 15 J, die
weder Pass noch
Identitätskarte besitzen:
Kinderausweis, ausgestellt
durch eine
Kantonsbehörde
Ablauf der Gültigkeit von
nicht-biometrischen
Reisepässen mit der
Bezeichnung „BR
Jugoslawien“ mit
31.12.2011,
Seychellen
Sierra Leone
Simbabwe
Singapur
Slowakei
Slowenien
x
x
x
x
x
x
Nein
Nein
Nein
Nein
Ja
Ja
Donauschifferausweis1
Donauschifferausweis1
gültiger
Notpass/Rückkehrausweis
mit der Bezeichnung
„Potni List za Vrnitev“
Somalia
x
x
x
x
Spanien
Sri Lanka
St. Lucia
Nein
Nein
Nein
Anmerkung: Reisepässe
der „Republik
Somaliland“, sowie der
Republik Somalia, die
nach dem 31.01.1991
erteilt wurden, werden von
Österreich nicht anerkannt
Seit weniger als 5 Jahren
abgelaufener Reisepass;
Schifferausweis2;
Sammelreisepass iVm
amtlichem
Lichtbildausweis, für
Personen unter 18 Jahren
gültiger Personalausweis
mit einer vor einer
zentralen Polizeiwache,
einem Richter, Notar,
Bürgermeister oder einem
Kommandanten eines
Postens der Guardia Civil
ausgestellten Erlaubnis der
die elterliche Gewalt
ausübenden Person
-
Nein
-
Ja
x
x
x
x
Sonderpässe ebenfalls
visumfrei
St.Christopher und
Nevis (St. Kitts
und Nevis)
St.Vincent und die
Grenadinen
Südafrika
Nein
-
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Anmerkung: „Temporary
Passports“ der Republik
Südafrika werden nicht
anerkannt
-
Nein
Nein
Nein
-
Nein
Nein
Nein
-
Nein
Ja
Nein
-
Sonderpässe ebenfalls
visumfrei
x
Sudan
Südsudan
Suriname
Swasiland
Syrien
Tadschikistan
Taiwan
x
x
x
x
x
x
Visumfrei nur Inhaber
von Reisepässen mit
Personalausweisnummer
Tansania
Thailand
Timor-Leste
(Osttimor)
x
x
Togo
Tonga
Trinidad und
Tobago
x
Tschad
Tschechien
Tunesien
x
x
x
x
x
x
x
x
Visumfrei nur
Inhaber von
Reisepässen
mit Personalausweisnummer
x
x
x
x
x
x
x
Visumfrei nur Inhaber
von Reisepässen mit
Personalausweisnummer
x
x
Sonderpässe ebenfalls
visumfrei
x
x
Sonderpässe ebenfalls
visumfrei
x
x
Türkei
Turkmenistan
Tuvalu
Uganda
Ukraine
x
Türkische
Spezialpässe visumfrei
x
x
x
x
Nein
x
x
x
x
x
x
Nein
Nein
Nein
Nein
Visumfrei nur Inhaber
biometrischer
Reisepässe
Ungarn
Ja
gültiger türkischer
Nationalpass, gültiger
türkischer Reiseausweis
(zur Wiedereinreise in die
Türkei)
Donauschifferausweis1,
Kinderreisepass, Reisepass
der Staatsbürger der
Ukraine für Reisen ins
Ausland,
Seemannsidentitätausweis2 (sofern der
Inhaber auf
Schifffahrtsliste oder
einem Auszug dieser
steht), gültiges Crew
Member Certificate
(sofern der Inhaber auf
einer Flugbesatzungsliste
steht), Heimreisedokument
der Ukraine (nur zur
Rückkehr in die Ukraine)
seit weniger als einem Jahr
abgelaufener Reisepass,
seit weniger als einem Jahr
abgelaufener
Personalausweis, gültiger
provisorischer
gewöhnlicher Reisepass,
Uruguay
Usbekistan
Vanuatu
x
x
x
Nein
Nein
Nein
gültiger diplomatischer
Dienstpass, gültiger
Seemannsdienstpass,
Donauschifferausweis1
-
Nein
Nein
-
Nein
-
Nein
Nein
Nein
Laissez-Passer der
Vereinten Nationen
-
Ja
Nein
Nein
-
Sonderpässe ebenfalls
visumfrei
Venezuela
Vereinigte
Arabische Emirate
Spezialpässe ebenfalls
visumfrei
Vereinigte Staaten
von Amerika
Vereinte Nationen
Vietnam
Zentralafrikanische Republik
Zypern
Flüchtlinge
Staatenlose
1
2
x
x
x
x
x
x
x
x
Donauschifferausweis (Ausnahme von der Visumpflicht gemäß § 9 Abs. 2 Z 2 der Fremdenpolizeigesetz-Durchführungsverordnung)
Seefahrtsbücher/Schifferausweise sind nur in Ausübung eines entsprechenden Arbeitsverhältnisses gültig.
Flugtransitvisum (Visum A):
Staatsangehörige der mit "X" gekennzeichneten Staaten benötigen für die Durchreise durch die internationale Transitzone der österreichischen
Flughäfen ein Visum A.
Ausnahmen:
 Inhaber eines gültigen einheitlichen Visums, eines nationalen Visums für den längerfristigen Aufenthalt oder eines von einem Mitgliedstaat
[=Schengen-Mitgliedstaaten] erteilten Aufenthaltstitels;
 Drittstaatsangehörige, die über einen von dem Vereinigten Königreich und Irland oder von einem Mitgliedstaat, der die Bestimmungen des
Schengen-Besitzstands noch nicht vollständig anwendet [=Bulgarien, Rumänien und Zypern], ausgestellten gültigen Aufenthaltstitel
verfügen oder Drittstaatsangehörige, die über einen in Anhang V aufgelisteten gültigen Aufenthaltstitel verfügen, der von Andorra, Kanada,
Japan, San Marino oder den Vereinigten Staaten von Amerika ausgestellt wurde und die vorbehaltlose Rückübernahme des Inhabers
garantiert;
 Drittstaatsangehörige, die über ein von dem Vereinigten Königreich und Irland oder für einen Mitgliedstaat, der die Bestimmungen des
Schengen-Besitzstands noch nicht vollständig anwendet [=Bulgarien, Rumänien und Zypern], oder für Kanada, Japan oder die Vereinigten
Staaten von Amerika erteiltes Visum verfügen, wenn sie in das Land, das das Visum erteilt hat, oder in jeden anderen Drittstaat reisen oder
wenn sie nach Inanspruchnahme des Visums aus dem Land zurückkehren, das das Visum erteilt hat;
 Familienangehörige von Unionsbürgern, die unter die Richtlinie 2004/38/EG fallen, unabhängig davon, ob sie alleine oder in Begleitung
eines EU-Bürgers reisen oder einem EU-Bürger nachziehen;
 Inhaber von Diplomatenpässen;
 Flugzeugbesatzungsmitglieder, die Staatsangehörige eines Vertragsstaats des Übereinkommens von Chicago über die internationale
Zivilluftfahrt sind.