Niederschrift 07_2015 vom 16.12.2015

91
Niederschrift
über die Sitzung des beschließenden Bauausschusses am Mittwoch, 16.12.2015, im Rathaus
Geisenhausen.
Anwesend sind:
1. Bgm. Reff, Vorsitzender und die GR Ellwanger, Fedlmeier, Garach,
Kittel, Rauchensteiner-Holzner, Staudinger.
Entschuldigt fehlt: GRin Holzner und GR Zehetbauer.
Schriftführer:
VFA-K Wild
Die Beschlussfähigkeit ist bei allen folgenden Abstimmungen gegeben.
Öffentliche Sitzung
I. Genehmigung der Niederschrift
Die Niederschrift über die Sitzung vom 13.10.2015 wird genehmigt.
7:0
II. Behandlung der Bauanträge
1. BWF Wohn- und Ferienhaus GmbH
Antrag auf Vorbescheid - Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit
Pkw-Garage, Fl.-Nr. 485/10, Gemarkung Geisenhausen, Schubertstraße 2, 84144 Geisenhausen
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Fimbacher Feld" und
entspricht nicht den Festsetzungen. Der Antragsteller möchte auf dem o.g. Grundstück
die Wohneinheiten (WE) auf neun bis elf erhöhen. Hierzu möchte er das bestehende
Dachgeschoss ausbauen und im Neubau acht WE errichten. Im bestehenden Haus sind
bereits zwei WE vorhanden. Es sind drei Garagen für sieben Stellplätze, ein Carport für
zwei Stellplätze und sechs weitere Stellplätze geplant. Insgesamt würden laut Plan 18
Stellplätze zur Verfügung stehen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt. Die beabsichtige Bebauung entspricht
dem neu festgelegten Ziel der Nahverdichtung der Nordostsiedlung. Es ist zu klären, ob
für die Bebauung eine Bebauungsplanänderung erforderlich ist. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung hat der Antragsteller zu tragen.
7:0
2. Geltinger Johann und Maria
Neubau eines Gartenhauses, Fl.-Nr. 5, Gemarkung Diemannskirchen, Diemannskirchen
44, 84144 Geisenhausen
Das Bauvorhaben liegt im Dorfgebiet "Diemannskirchen". Die Bauherren möchten zur
Geräteaufbewahrung ein Gartenhäuschen errichten. Die Grenzabstände von jeweils
3,00 m werden eingehalten. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Dem Vorhaben wird zugestimmt.
7:0
3. Huber Johannes
Neubau einer Pkw-Garage mit Geräteraum, Fl.-Nr. 201/2, Gemarkung Geisenhausen,
Irlacher Straße 2, 84144 Geisenhausen
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "An der Irlacher Straße" Deckblatt Nr. 4 und entspricht nicht den Festsetzungen. Das Gebäude liegt außer-
92
halb des Baufensters und in der festgelegten privaten Grünfläche. Laut Plan beträgt die
Grundfläche des Gebäudes 165 m². Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Dem Bauvorhaben und den Abweichungen wird zugestimmt.
7:0
4. Kaletta Franz und Monika
Neubau eines Doppelhauses mit Pkw-Garagen, Fl.-Nr. 370, Gemarkung Geisenhausen,
Arberstraße 34, 84144 Geisenhausen
Das Bauvorhaben wurde bereits in der letzten Sitzung vorgestellt. Wegen den massiven
Abweichungen vom Bebauungsplan wurde Kontakt mit dem Landratsamt Landshut aufgenommen. Das Landratsamt fordert eine Bebauungsplanänderung.
Der Ausschuss befürwortet eine Bebauungsplanänderung, vorausgesetzt die Nachbarn
stimmten dem Bauvorhaben zu. Herrn Kaletta wird empfohlen den Antrag zurückzustellen, bis das Deckblatt rechtskräftig ist.
7:0
5. Kaletta Franz und Monika
Nutzungsänderung – ehemalige Gaststätte als Laden, Fl.-Nr. 93, Gemarkung Geisenhausen, Marktplatz 9, 84144 Geisenhausen
Das Vorhaben liegt im Innenbereich. In der Denkmalliste wird das Gebäude im Ensemble-/Straßenmarktbereich geführt. Die Bauherren möchten das Erdgeschoss in ein Geschäft umbauen. Hierfür ist eine Nutzungsänderung erforderlich. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt. Der Nutzungsänderung wird zugestimmt.
7:0
6. Kleber Florian und Anita
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 180/8, Gemarkung Geisenhausen, Birkenstraße 2, 84144 Geisenhausen
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Das vorhandene Gartenhaus wird abgebrochen. Die auf dem Grundstück liegende gemeindliche Kanalleitung (dinglich gesichert)
wird nicht überbaut. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
7:0
7. Oßner Alfred
Neubau eines Bullenmaststalles, Fl.-Nr. 2011/0, Gemarkung Holzhausen, Hohlhof
79 1/3, 84144 Geisenhausen
Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Herr Oßner möchte einen Bullenmaststall mit den Maßen 41,80 m x 15,12 m errichten. Für die Wasserversorgung ist
die HoWAG zuständig. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt.
7:0
8. Schwarz Werner
Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Fl.-Nr. 42 und 43/6, Gemarkung Geisenhausen, Landshuter Straße 6 und 8, 84144 Geisenhausen
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Es wird ein Wohn- und Geschäftshaus mit zwei
Wohneinheiten errichtet. Der Bauherr weist vier Stellplätze auf dem eigenen Grundstück
nach. Laut Stellplatzberechnung muss der Bauherr sechs Stellplätze errichten. Somit
sind zwei Stellplätze abzulösen. Zudem muss die Gemeinde auf dem Parkplatz Abstandsflächen übernehmen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die Abstandsflächen werden übernommen. 7 : 0
93
9. Schwinghammer Wolfgang
Neubau einer Ersatzgarage, Fl.-Nr. 1426/1, Gemarkung Diemannskirchen, Helmsdorf
38 ½, 84144 Geisenhausen
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert. Die vorhandenen drei
Nebengebäude sollen abgebrochen werden. An gleicher Stelle möchte der Bauherr eine
Garage mit den Maßen 10,49 m x 13,49 m und Pultdach errichten. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Dem Ersatzbau wird zugestimmt.
7:0
10. Seisenberger Bianca
Antrag auf Vorbescheid – Neubau eines Schweinestalles mit Getreidelager, Fl.-Nr. 214,
Gemarkung Salksdorf, Fimbach 17, 84144 Geisenhausen
Das Bauvorhaben liegt außerhalb des festgelegten Dorfgebiets "Fimbach" und ist privilegiert. Die Antragstellerin möchte ein Gebäude mit den Maßen 43,00 m x 25,00 m errichten. 2/3 des Gebäudes für die Haltung von 560 Mastschweinen und 1/3 des Gebäudes dient als Getreidelager. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.
Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt.
7:0
11. Simon Johann
Neubau eines Carports mit Garage und Eingangsüberdachung, Fl.-Nr. 485/17, Gemarkung Geisenhausen, Brahmsstraße 6, 84144 Geisenhausen
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Fimbacher Feld" und
entspricht nicht den Festsetzungen. Das geplante Gebäude überschreitet das festgelegte Baufenster. Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt vor. Die
Nachbarunterschriften sind vollständig.
Dem Bauvorhaben und den Abweichungen wird zugestimmt.
7:0
12. Steckenbiller Maria Anna
Antrag auf Vorbescheid – Abbruch des als Getreidelager, Schweinestall, Schuppen genutzten bestehenden Gebäudes und Neubau eines Kälberaufzucht- und Bullenmaststalles, Fl.-Nr. 576, Gemarkung Salksdorf, Albanstetten 41, 84144 Geisenhausen
Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Frau Steckenbiller möchte
das bestehende Stallgebäude abbrechen. Etwas versetzt soll ein neues Gebäude mit
den Maßen 16,00 m x 50,00 m für ca. 60 Kälber und 120 Mastbullen errichtet werden.
Die Wandhöhe ist zwischen 3,00 m und 3,50 m geplant. Ob die Abstandsflächen auf
dem eigenen Grundstück liegen ist nicht ersichtlich. Zudem ist zu klären, ob der vorhandene Brunnen für die Versorgung der Tiere geeignet ist und ausreicht. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.
Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt.
7:0
13. WKN Bauträger GmbH
Errichtung einer Wohnanlage mit sechs Wohneinheiten, vier Carports und zwei Stellplätzen, Fl.-Nr. 168, Gemarkung Geisenhausen, Hermannskirchener Straße 2, 84144
Geisenhausen
Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Die WKN Bauträger GmbH möchte eine Wohnanlage mit sechs Wohneinheiten, vier Carports und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück errichten. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt.
Dem Vorhaben wird zugestimmt.
7:0
94
Formlose Bauvoranfrage
Erbengemeinschaft Josef Wolfsecker
Erweiterung der bestehenden Lagerhalle und Neubau einer separaten Lagerhalle, Fl.-Nr.
290, Gemarkung Geisenhausen, Holzhausener Straße, 84144 Geisenhausen
Das Grundstück liegt im Außenbereich und wird aktuell als Lagerplatz genutzt. Auf dem
Grundstück befindet sich bereits eine Lagerhalle. Diese wurde 1978 baurechtlich genehmigt.
Damals wurden bereits angedachte Erweiterungsmöglichkeiten im Lageplan zeichnerisch
dargestellt. Die Erbengemeinschaft möchte nun diese Erweiterungen ausführen. Das Landratsamt Landshut sieht den Bereich jedoch als Außenbereich. Eine Privilegierung liegt nicht
vor. Der Ausschuss befürwortet die beabsichtigten Erweiterungsbauten.
7:0
Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis
Falk Dietmar und Schubert Lars
Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG i.V.m.
Art. 15 DSchG, Fl.-Nr. 114, Gemarkung Geisenhausen, Marktplatz 2, 84144 Geisenhausen
Der Zustand des Gebäudes wurde in der vom Architekturbüro Rieger aus Isen erstellen Voruntersuchung vom 15.07.2015 dokumentiert. Diese Voruntersuchung liegt dem Bay. Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt Landshut vor. Der jetzige Antrag beinhaltet die Instandsetzung der Innenräume sowie die Fassadenrenovierung.
Dem Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis wird zugestimmt.
7:0
Anträge auf isolierte Befreiung
1. Häring Andrea
Errichtung eines Geräteschuppens aus Holz, Fl.-Nr. 478/13, Gemarkung Geisenhausen,
Johannesstraße 36, 84144 Geisenhausen
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Brunnfeld I". Der zur Errichtung angedachte Geräteschuppen umfasst einen Rauminhalt von ca. 20 m³. Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO verfahrensfrei, da der Rauminhalt den Planungsunterlagen zufolge weniger als 75 m³ beträgt. Der Schuppen wird außerhalb der
im Bebauungsplan "Brunnfeld I" festgesetzten Baugrenze errichtet und bedarf daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Alle Eigentümer der Nachbargrundstücke stimmen dem Vorhaben zu. Die Ausführung des Schuppens mit einem
Satteldach entspricht den Vorgaben des Bebauungsplans.
Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird zugestimmt.
7:0
2. Simon Johann
Neubau eines Carports, Fl.-Nr. 485/17, Gemarkung Geisenhausen, Brahmsstraße 6,
84144 Geisenhausen
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Fimbacher Feld". Der zur
Errichtung angedachte Carport umfasst eine Fläche von ca. 25 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO i.V.m. Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 BayBO verfahrensfrei, da der Carport eine Gesamtfläche von 50 m², eine mittlere Wandhöhe von 3 m und
eine Gesamtlänge an der Grundstücksgrenze von 9 m nicht überschreitet. Der Carport
95
wird außerhalb der im Bebauungsplan "Fimbacher Feld" festgesetzten Baugrenze errichtet und bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde
unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Alle Eigentümer der Nachbargrundstücke stimmen dem Vorhaben zu. Die Ausführung des Carports
mit einem Pultdach entspricht ebenfalls nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Die
Garagen- und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude anzupassen (Satteldach). Der
Standort des Carports entspricht dem § 2 Abs. 1 GaStellV, der besagt, dass zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen eine Zu- und Abfahrt von mindestens 3 m Länge
vorhanden sein muss. Somit ist die Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche nicht beeinträchtigt und eine ungehinderte Zu- und Abfahrt jederzeit gegeben. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird zugestimmt.
7:0
Anträge auf Genehmigungsfreistellung – Info
1. Högl Christian
Errichtung eines Reihenhauses mit Garage (Haus 3) auf Parzelle 26 des Baugebietes
"Feldkirchen-Erweiterung", Teilfläche aus Fl.-Nr. 1428/92, Gemarkung Geisenhausen
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "FeldkirchenErweiterung" und entspricht den Festsetzungen.
2. Högl Thomas
Errichtung eines Reihenhauses mit Garage (Haus 1) auf Parzelle 26 des Baugebietes
"Feldkirchen-Erweiterung", Teilfläche aus Fl.-Nr. 1428/92, Gemarkung Geisenhausen
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "FeldkirchenErweiterung" und entspricht den Festsetzungen.
3. Högl Sandra
Errichtung eines Reihenhauses mit Garage (Haus 2) auf Parzelle 26 des Baugebietes
"Feldkirchen-Erweiterung", Teilfläche aus Fl.-Nr. 1428/92, Gemarkung Geisenhausen
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "FeldkirchenErweiterung" und entspricht den Festsetzungen.
4. Markt Geisenhausen
Neubau einer Salzlagerhalle und Errichtung von Stellplätzen auf dem Bauhofgelände, Fl.Nr. 393, 394, 390/3, Gemarkung Geisenhausen, Vilsbiburger Straße 25, 84144 Geisenhausen
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "SO Bauhof" und entspricht den Festsetzungen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
III. Ortsabrundungssatzung Helmsau – Vorberatung
Das Ingenieurbüro PLANTEAM hat vier verschiedene Varianten zur Entscheidungsfindung
entwickelt. Der Ausschuss spricht sich für die Variante vier aus. Der Geltungsbereich der
Ortsabrundungssatzung soll zudem nordwestlich erweitert werden. Wohnraumschaffung
wird in den kommenden Jahren immer wichtiger. Diese Möglichkeit soll auch im Außenbereich betrachtet werden. Die Ortsabrundungssatzung für Helmsau soll zukunftsorientiert
entwickelt werden. Dem Gemeinderat soll in einer der nächsten Sitzungen der favorisierte
Vorschlag vorgelegt werden.
7:0
96
IV. Informationen
Winterdienst auf öffentlichen Straßen
Eingeschränktes Salzstreuen im Rahmen des Winterdienstes
Das seit 2010 eingeführte eingeschränkte Salzstreuen behält auch in dieser Wintersaison
seine Gültigkeit. Auf Straßen ohne oder mit geringer Steigung im Ortsbereich von Geisenhausen wird wie bisher der Schnee vom gemeindlichen Winterdienst geräumt, aber nur
noch in Ausnahmefällen, z.B. bei Blitzeis gestreut. Dies hat verschiedene Gründe. Zum einen sind schneebedeckte Fahrbahnen im flachen Gelände meist griffiger und besser zu befahren, als Schneematsch oder gefrorener Matsch. Andererseits wird die Natur geschont
und zugleich die Lebensdauer der Straßen verlängert.
V. Wünsche und Anfragen
GR Fedlmeier: Ist es möglich, dass die noch vorhandenen Weidenstöcke im Grünbereich des
Baugebiets "Feldkirchen-Erweiterung" rausgenommen werden. 1. Bgm. Reff berichtet, dass
die verbliebenen Weidenstöcke Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde sind. Diese müssen im Grünbereich erhalten bleiben.
- Ende der öffentlichen Sitzung -