91 Niederschrift über die Sitzung des beschließenden Bauausschusses am Mittwoch, 16.12.2015, im Rathaus Geisenhausen. Anwesend sind: 1. Bgm. Reff, Vorsitzender und die GR Ellwanger, Fedlmeier, Garach, Kittel, Rauchensteiner-Holzner, Staudinger. Entschuldigt fehlt: GRin Holzner und GR Zehetbauer. Schriftführer: VFA-K Wild Die Beschlussfähigkeit ist bei allen folgenden Abstimmungen gegeben. Öffentliche Sitzung I. Genehmigung der Niederschrift Die Niederschrift über die Sitzung vom 13.10.2015 wird genehmigt. 7:0 II. Behandlung der Bauanträge 1. BWF Wohn- und Ferienhaus GmbH Antrag auf Vorbescheid - Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses mit Pkw-Garage, Fl.-Nr. 485/10, Gemarkung Geisenhausen, Schubertstraße 2, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Fimbacher Feld" und entspricht nicht den Festsetzungen. Der Antragsteller möchte auf dem o.g. Grundstück die Wohneinheiten (WE) auf neun bis elf erhöhen. Hierzu möchte er das bestehende Dachgeschoss ausbauen und im Neubau acht WE errichten. Im bestehenden Haus sind bereits zwei WE vorhanden. Es sind drei Garagen für sieben Stellplätze, ein Carport für zwei Stellplätze und sechs weitere Stellplätze geplant. Insgesamt würden laut Plan 18 Stellplätze zur Verfügung stehen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt. Die beabsichtige Bebauung entspricht dem neu festgelegten Ziel der Nahverdichtung der Nordostsiedlung. Es ist zu klären, ob für die Bebauung eine Bebauungsplanänderung erforderlich ist. Die Kosten für die Bebauungsplanänderung hat der Antragsteller zu tragen. 7:0 2. Geltinger Johann und Maria Neubau eines Gartenhauses, Fl.-Nr. 5, Gemarkung Diemannskirchen, Diemannskirchen 44, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Dorfgebiet "Diemannskirchen". Die Bauherren möchten zur Geräteaufbewahrung ein Gartenhäuschen errichten. Die Grenzabstände von jeweils 3,00 m werden eingehalten. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Dem Vorhaben wird zugestimmt. 7:0 3. Huber Johannes Neubau einer Pkw-Garage mit Geräteraum, Fl.-Nr. 201/2, Gemarkung Geisenhausen, Irlacher Straße 2, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "An der Irlacher Straße" Deckblatt Nr. 4 und entspricht nicht den Festsetzungen. Das Gebäude liegt außer- 92 halb des Baufensters und in der festgelegten privaten Grünfläche. Laut Plan beträgt die Grundfläche des Gebäudes 165 m². Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Dem Bauvorhaben und den Abweichungen wird zugestimmt. 7:0 4. Kaletta Franz und Monika Neubau eines Doppelhauses mit Pkw-Garagen, Fl.-Nr. 370, Gemarkung Geisenhausen, Arberstraße 34, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben wurde bereits in der letzten Sitzung vorgestellt. Wegen den massiven Abweichungen vom Bebauungsplan wurde Kontakt mit dem Landratsamt Landshut aufgenommen. Das Landratsamt fordert eine Bebauungsplanänderung. Der Ausschuss befürwortet eine Bebauungsplanänderung, vorausgesetzt die Nachbarn stimmten dem Bauvorhaben zu. Herrn Kaletta wird empfohlen den Antrag zurückzustellen, bis das Deckblatt rechtskräftig ist. 7:0 5. Kaletta Franz und Monika Nutzungsänderung – ehemalige Gaststätte als Laden, Fl.-Nr. 93, Gemarkung Geisenhausen, Marktplatz 9, 84144 Geisenhausen Das Vorhaben liegt im Innenbereich. In der Denkmalliste wird das Gebäude im Ensemble-/Straßenmarktbereich geführt. Die Bauherren möchten das Erdgeschoss in ein Geschäft umbauen. Hierfür ist eine Nutzungsänderung erforderlich. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt. Der Nutzungsänderung wird zugestimmt. 7:0 6. Kleber Florian und Anita Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Fl.-Nr. 180/8, Gemarkung Geisenhausen, Birkenstraße 2, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Das vorhandene Gartenhaus wird abgebrochen. Die auf dem Grundstück liegende gemeindliche Kanalleitung (dinglich gesichert) wird nicht überbaut. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 7:0 7. Oßner Alfred Neubau eines Bullenmaststalles, Fl.-Nr. 2011/0, Gemarkung Holzhausen, Hohlhof 79 1/3, 84144 Geisenhausen Das Vorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Herr Oßner möchte einen Bullenmaststall mit den Maßen 41,80 m x 15,12 m errichten. Für die Wasserversorgung ist die HoWAG zuständig. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. 7:0 8. Schwarz Werner Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Fl.-Nr. 42 und 43/6, Gemarkung Geisenhausen, Landshuter Straße 6 und 8, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Es wird ein Wohn- und Geschäftshaus mit zwei Wohneinheiten errichtet. Der Bauherr weist vier Stellplätze auf dem eigenen Grundstück nach. Laut Stellplatzberechnung muss der Bauherr sechs Stellplätze errichten. Somit sind zwei Stellplätze abzulösen. Zudem muss die Gemeinde auf dem Parkplatz Abstandsflächen übernehmen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Dem Bauvorhaben wird zugestimmt. Die Abstandsflächen werden übernommen. 7 : 0 93 9. Schwinghammer Wolfgang Neubau einer Ersatzgarage, Fl.-Nr. 1426/1, Gemarkung Diemannskirchen, Helmsdorf 38 ½, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist nicht privilegiert. Die vorhandenen drei Nebengebäude sollen abgebrochen werden. An gleicher Stelle möchte der Bauherr eine Garage mit den Maßen 10,49 m x 13,49 m und Pultdach errichten. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Dem Ersatzbau wird zugestimmt. 7:0 10. Seisenberger Bianca Antrag auf Vorbescheid – Neubau eines Schweinestalles mit Getreidelager, Fl.-Nr. 214, Gemarkung Salksdorf, Fimbach 17, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt außerhalb des festgelegten Dorfgebiets "Fimbach" und ist privilegiert. Die Antragstellerin möchte ein Gebäude mit den Maßen 43,00 m x 25,00 m errichten. 2/3 des Gebäudes für die Haltung von 560 Mastschweinen und 1/3 des Gebäudes dient als Getreidelager. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt. Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt. 7:0 11. Simon Johann Neubau eines Carports mit Garage und Eingangsüberdachung, Fl.-Nr. 485/17, Gemarkung Geisenhausen, Brahmsstraße 6, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Fimbacher Feld" und entspricht nicht den Festsetzungen. Das geplante Gebäude überschreitet das festgelegte Baufenster. Die erforderliche Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt vor. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Dem Bauvorhaben und den Abweichungen wird zugestimmt. 7:0 12. Steckenbiller Maria Anna Antrag auf Vorbescheid – Abbruch des als Getreidelager, Schweinestall, Schuppen genutzten bestehenden Gebäudes und Neubau eines Kälberaufzucht- und Bullenmaststalles, Fl.-Nr. 576, Gemarkung Salksdorf, Albanstetten 41, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Außenbereich und ist privilegiert. Frau Steckenbiller möchte das bestehende Stallgebäude abbrechen. Etwas versetzt soll ein neues Gebäude mit den Maßen 16,00 m x 50,00 m für ca. 60 Kälber und 120 Mastbullen errichtet werden. Die Wandhöhe ist zwischen 3,00 m und 3,50 m geplant. Ob die Abstandsflächen auf dem eigenen Grundstück liegen ist nicht ersichtlich. Zudem ist zu klären, ob der vorhandene Brunnen für die Versorgung der Tiere geeignet ist und ausreicht. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt. Dem Antrag auf Vorbescheid wird zugestimmt. 7:0 13. WKN Bauträger GmbH Errichtung einer Wohnanlage mit sechs Wohneinheiten, vier Carports und zwei Stellplätzen, Fl.-Nr. 168, Gemarkung Geisenhausen, Hermannskirchener Straße 2, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Innenbereich. Die WKN Bauträger GmbH möchte eine Wohnanlage mit sechs Wohneinheiten, vier Carports und zwei Stellplätzen auf dem Grundstück errichten. Die Nachbarunterschriften wurden nicht eingeholt. Dem Vorhaben wird zugestimmt. 7:0 94 Formlose Bauvoranfrage Erbengemeinschaft Josef Wolfsecker Erweiterung der bestehenden Lagerhalle und Neubau einer separaten Lagerhalle, Fl.-Nr. 290, Gemarkung Geisenhausen, Holzhausener Straße, 84144 Geisenhausen Das Grundstück liegt im Außenbereich und wird aktuell als Lagerplatz genutzt. Auf dem Grundstück befindet sich bereits eine Lagerhalle. Diese wurde 1978 baurechtlich genehmigt. Damals wurden bereits angedachte Erweiterungsmöglichkeiten im Lageplan zeichnerisch dargestellt. Die Erbengemeinschaft möchte nun diese Erweiterungen ausführen. Das Landratsamt Landshut sieht den Bereich jedoch als Außenbereich. Eine Privilegierung liegt nicht vor. Der Ausschuss befürwortet die beabsichtigten Erweiterungsbauten. 7:0 Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis Falk Dietmar und Schubert Lars Antrag auf Erteilung einer denkmalrechtlichen Erlaubnis nach Art. 6 Abs. 1 DSchG i.V.m. Art. 15 DSchG, Fl.-Nr. 114, Gemarkung Geisenhausen, Marktplatz 2, 84144 Geisenhausen Der Zustand des Gebäudes wurde in der vom Architekturbüro Rieger aus Isen erstellen Voruntersuchung vom 15.07.2015 dokumentiert. Diese Voruntersuchung liegt dem Bay. Landesamt für Denkmalpflege und dem Landratsamt Landshut vor. Der jetzige Antrag beinhaltet die Instandsetzung der Innenräume sowie die Fassadenrenovierung. Dem Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis wird zugestimmt. 7:0 Anträge auf isolierte Befreiung 1. Häring Andrea Errichtung eines Geräteschuppens aus Holz, Fl.-Nr. 478/13, Gemarkung Geisenhausen, Johannesstraße 36, 84144 Geisenhausen Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Brunnfeld I". Der zur Errichtung angedachte Geräteschuppen umfasst einen Rauminhalt von ca. 20 m³. Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO verfahrensfrei, da der Rauminhalt den Planungsunterlagen zufolge weniger als 75 m³ beträgt. Der Schuppen wird außerhalb der im Bebauungsplan "Brunnfeld I" festgesetzten Baugrenze errichtet und bedarf daher einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Alle Eigentümer der Nachbargrundstücke stimmen dem Vorhaben zu. Die Ausführung des Schuppens mit einem Satteldach entspricht den Vorgaben des Bebauungsplans. Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird zugestimmt. 7:0 2. Simon Johann Neubau eines Carports, Fl.-Nr. 485/17, Gemarkung Geisenhausen, Brahmsstraße 6, 84144 Geisenhausen Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "Fimbacher Feld". Der zur Errichtung angedachte Carport umfasst eine Fläche von ca. 25 m². Das Vorhaben ist gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO i.V.m. Art. 6 Abs. 9 Nr. 1 BayBO verfahrensfrei, da der Carport eine Gesamtfläche von 50 m², eine mittlere Wandhöhe von 3 m und eine Gesamtlänge an der Grundstücksgrenze von 9 m nicht überschreitet. Der Carport 95 wird außerhalb der im Bebauungsplan "Fimbacher Feld" festgesetzten Baugrenze errichtet und bedarf einer Befreiung gemäß Art. 63 BayBO. Über die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans entscheidet bei verfahrensfreien Vorhaben die Gemeinde unter Berücksichtigung der nachbarlichen Interessen (Art. 63 Abs. 3 BayBO). Alle Eigentümer der Nachbargrundstücke stimmen dem Vorhaben zu. Die Ausführung des Carports mit einem Pultdach entspricht ebenfalls nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes. Die Garagen- und Nebengebäude sind dem Hauptgebäude anzupassen (Satteldach). Der Standort des Carports entspricht dem § 2 Abs. 1 GaStellV, der besagt, dass zwischen Garagen und öffentlichen Verkehrsflächen eine Zu- und Abfahrt von mindestens 3 m Länge vorhanden sein muss. Somit ist die Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche nicht beeinträchtigt und eine ungehinderte Zu- und Abfahrt jederzeit gegeben. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird zugestimmt. 7:0 Anträge auf Genehmigungsfreistellung – Info 1. Högl Christian Errichtung eines Reihenhauses mit Garage (Haus 3) auf Parzelle 26 des Baugebietes "Feldkirchen-Erweiterung", Teilfläche aus Fl.-Nr. 1428/92, Gemarkung Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "FeldkirchenErweiterung" und entspricht den Festsetzungen. 2. Högl Thomas Errichtung eines Reihenhauses mit Garage (Haus 1) auf Parzelle 26 des Baugebietes "Feldkirchen-Erweiterung", Teilfläche aus Fl.-Nr. 1428/92, Gemarkung Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "FeldkirchenErweiterung" und entspricht den Festsetzungen. 3. Högl Sandra Errichtung eines Reihenhauses mit Garage (Haus 2) auf Parzelle 26 des Baugebietes "Feldkirchen-Erweiterung", Teilfläche aus Fl.-Nr. 1428/92, Gemarkung Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "FeldkirchenErweiterung" und entspricht den Festsetzungen. 4. Markt Geisenhausen Neubau einer Salzlagerhalle und Errichtung von Stellplätzen auf dem Bauhofgelände, Fl.Nr. 393, 394, 390/3, Gemarkung Geisenhausen, Vilsbiburger Straße 25, 84144 Geisenhausen Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans "SO Bauhof" und entspricht den Festsetzungen. Die Nachbarunterschriften sind vollständig. III. Ortsabrundungssatzung Helmsau – Vorberatung Das Ingenieurbüro PLANTEAM hat vier verschiedene Varianten zur Entscheidungsfindung entwickelt. Der Ausschuss spricht sich für die Variante vier aus. Der Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung soll zudem nordwestlich erweitert werden. Wohnraumschaffung wird in den kommenden Jahren immer wichtiger. Diese Möglichkeit soll auch im Außenbereich betrachtet werden. Die Ortsabrundungssatzung für Helmsau soll zukunftsorientiert entwickelt werden. Dem Gemeinderat soll in einer der nächsten Sitzungen der favorisierte Vorschlag vorgelegt werden. 7:0 96 IV. Informationen Winterdienst auf öffentlichen Straßen Eingeschränktes Salzstreuen im Rahmen des Winterdienstes Das seit 2010 eingeführte eingeschränkte Salzstreuen behält auch in dieser Wintersaison seine Gültigkeit. Auf Straßen ohne oder mit geringer Steigung im Ortsbereich von Geisenhausen wird wie bisher der Schnee vom gemeindlichen Winterdienst geräumt, aber nur noch in Ausnahmefällen, z.B. bei Blitzeis gestreut. Dies hat verschiedene Gründe. Zum einen sind schneebedeckte Fahrbahnen im flachen Gelände meist griffiger und besser zu befahren, als Schneematsch oder gefrorener Matsch. Andererseits wird die Natur geschont und zugleich die Lebensdauer der Straßen verlängert. V. Wünsche und Anfragen GR Fedlmeier: Ist es möglich, dass die noch vorhandenen Weidenstöcke im Grünbereich des Baugebiets "Feldkirchen-Erweiterung" rausgenommen werden. 1. Bgm. Reff berichtet, dass die verbliebenen Weidenstöcke Vorgabe der Unteren Naturschutzbehörde sind. Diese müssen im Grünbereich erhalten bleiben. - Ende der öffentlichen Sitzung -
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