Die Kirchengemeinde ist verpflichtet, die Teilnehmer über eine zulässige Freizeitabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl, bzw. höherer Gewalt oder bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder bei einer zulässigen Freizeitabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Freizeit verlangen, wenn die Kirchengemeinde in der Lage ist, eine solche Freizeit aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Dieses Recht können Sie binnen einer Woche uns gegenüber geltend machen. Wir empfehlen die Schriftform. Rücktritt und Umbuchung Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn von der Reise zurücktreten. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Treten Sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir als Entschädigung den Reisepreis unter Abzug des Wertes unserer ersparten Aufwendungen und anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen verlangen. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittskostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Werden auf Ihren Wunsch nach Vertragsabschluss für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Freizeitausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes der Freizeit, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, sind wir berechtigt, bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 25.-€ pro Person zu berechnen. Spätere Umbuchungen können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den genannten Bedingungen, unter gleichzeitiger Neuanmeldung, vorgenommen werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungen, die nur geringfügige Kosten verursachen. Die Berechtigung der Teilnehmer, Ersatzteilnehmer zu stellen, die dann statt ihrer in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintreten, wird dadurch nicht berührt. Im Falle eines Rücktritts von der Freizeit können wir eine pauschalierte Entschädigung verlangen, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis berechnet: 23. bis 16. Woche vor Abreise 50% 7. bis 4. Woche vor Abreise 80% 15. bis 8. Woche vor Abreise 70% ab der 3. Woche vor Abreise 100% Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, als die pauschale Vertragsobliegenheiten und Hinweise Wird die Freizeit nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbsthilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadenersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Freizeit anzuzeigen. Tritt ein Freizeitmangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Freizeit kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe, bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Freizeitende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs Monaten nach dem vertraglichen Freizeitende. Freizeitveranstalter Verantwortlich Ev. Kirchengemeinde Verl Paul-Gerhardt-Str. 6 33415 Verl Tel. 05246 - 3650 Gemeindepädagogin Jutta Witte-Vormittag Fischhausweg 20 33397 Rietberg Tel. 05244 - 973920 oder 0177 3224849 12 für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Ev. Kirchengemeinde Verl Paul-Gerhardt-Str. 6 33415 Verl Liebe Leser und Leserinnen! Sie halten das Ferienprospekt der Ev. Kirchengemeinde Verl in der Hand. Wir haben uns bemüht, für verschiedenen Altersgruppen, Geschlechter und Bedürfnisse Angebote für die Ferienzeit zu finden. Unser Bestreben ist: Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit und ohne Behinderung attraktive Angebote für die Ferienzeit zu bieten. Unsere Ziele sind: das gemeinsame Erleben, das reizfreie miteinander Umgehen, das Zusammensein, Toleranz und Respekt gegeneinander üben, Gespräche über Gott und die Welt, sowie christliche Elemente, wie Tischgebete, eigene Gottesdienste, religiöse Fragen, Andachten und der Schöpfungsgedanke. Teilnehmen kann an unseren Angeboten natürlich jeder! Wer teilnehmen möchte, und die erforderliche Freizeitgebühr nicht aufbringen kann, oder mehrere Kinder mitgeben möchte, wende sich zwecks Bezuschussung vertrauensvoll an mich. Überall sind die Mittel knapper geworden, und so sind wir auf mehr Solidarität angewiesen. Die Frage, ob Sie mit Spenden unsere Ferienangebote unterstützen, ist auch im Jahr 2014 wichtig. Wenn Sie also können, helfen Sie anderen durch eine Spende, ihre Freizeitgebühren aufzubringen. Helfen Sie anderen Urlaub zu erleben. Hoffentlich bekommen Alle beim Durchstöbern Lust auf unsere verschiedenen Ferienangebote! Viel Spaß wünscht Ihnen Jutta Witte-Vormittag - Gemeindepädagogin 2 Freizeitbedingungen Allgemeine Reisebedingungen Wir bieten in diesem Prospekt die Teilnahme an einer Reihe von Freizeiten an. Mit unserem Angebot möchten wir uns ganz bewusst von den kommerziellen Reiseveranstaltern abgrenzen. Bei unseren Freizeiten steht das christliche Miteinander, das Kommunizieren, das Miteinander umgehen und das Gespräch im Mittelpunkt. Gleichwohl können wir nicht daran vorbeigehen, dass unsere Freizeiten nicht in einem rechtsfreien Raum stattfinden. Auch wir müssen uns an gewisse Regeln halten – ebenso wie die Teilnehmer. Aus diesem Grunde machen wir das Nachfolgende zum Inhalt des zwischen dem Teilnehmer und uns Zustande kommenden Teilnehmervertrages. Sie werden sehen, dass Rechte und Pflichten in einem ausgewogenen Verhältnis stehen. Anmeldung Mit der Anmeldung bieten Sie uns, der Ev. Kirchengemeinde Verl, den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen in diesen Prospekt genannten verbindlichen Leistungsbeschreibungen und Preise, unter Einbeziehung dieser Freizeitbedingungen, verbindlich an. Die Anmeldung soll mit unserem Formular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung durch die Kirchengemeinde zustande. Zahlungen Bei Vertragsschluss und nach der Bestätigung ist ein Anzahlung in der im Prospekt genannten Höhe zu leisten. Der Rest, wie zur jeweiligen Freizeit festgelegt. Im Übrigen können individuelle Zahlungsweisen vereinbart werden. Leistungen Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben der Reisebestätigungen. Nebenabsprachen (Wünsche, Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Kirchengemeinde. Vermittelt die Kirchengemeinde im Rahmen der Freizeit Fremdleistungen, haftet sie nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistung ausdrücklich hingewiesen wird. Höhere Gewalt Wird die Freizeit bei oder nach Vertragsabschluss infolge nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl die Kirchengemeinde als auch der Teilnehmer den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift der Kündigung wegen höherer Gewalt (§651 BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Die Kirchengemeinde wird dann den gezahlten Reisepreis erstatten, kann jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Kirchengemeinde ist verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten den Teilnehmern zur Last. Freizeitabsage, Leistung und Preisänderungen Wir können bis zum 14. Tag vor Freizeitbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Freizeit nicht beeinträchtigen. 11 Inhaltsverzeichnis Laudato si Dieses Lied beschreibt sehr gut, was wir mit unseren Freizeiten wollen. Respekt gegenüber der Natur, den Geschöpfen Gottes und den verschiedenen Menschen Laudato si, o mi signore, laudato si, o mi signore, laudato si, o mi signore, laudato si, o mi signor. 1. Sei gepriesen, du hast die Welt geschaffen, sei gepriesen für Sonne, Mond und Sterne, sei gepriesen für Meer und Kontinente, sei gepriesen, denn du bist wunderbar, Herr! 2. Sei gepriesen für Licht und Dunkelheiten! Sei gepriesen für Nächte und für Tage! Sei gepriesen für Jahre und Gezeiten! Sei gepriesen, denn du bist wunderbar, Herr! 3. Sei gepriesen für Wolken, Wind und Regen! Sei gepriesen, du lässt die Quellen springen! Sei gepriesen, du lässt die Felder reifen! Sei gepriesen, denn du bist wunderbar, Herr! 4. Sei gepriesen für deine hohen Berge! Sei gepriesen für Feld und Wald und Täler! Sei gepriesen für deiner Bäume Schatten! Sei gepriesen, denn du bist wunderbar, Herr! 5. Sei gepriesen, du lässt die Vögel singen! Sei gepriesen, du lässt die Fische spielen! Sei gepriesen für alle deine Tiere! Sei gepriesen, denn du bist wunderbar, Herr! 6. Sei gepriesen, denn du, Herr, schufst den Menschen! Sei gepriesen, er ist dein Bild der Liebe! Sei gepriesen für jedes Volk der Erde! Sei gepriesen, denn du bist wunderbar, Herr! 7. Sei gepriesen, du selbst bist Mensch geworden! Sei gepriesen für Jesus, unsern Bruder! Sei gepriesen, wir tragen seinen Namen! Sei gepriesen, denn du bist wunderbar, Herr! Laudato si, o mi signore, laudato si, o mi signore, laudato si, o mi signore, laudato si, o mi signore. Amen. Text: nach dem italienischen Sonnengesang des Franz von Assisi 1225 10 Auf ein Wort Seite 2 Inhaltsverzeichnis Seite 3 Mitarbeiter in der Kinder– und Jugendarbeit Seite 4 Freizeit und Ausbildung Ferienspaß für wenig Geld Seite 5 Ferienspiele in der „Oase“ Freizeit in den Osterferien Seite 6 Reiterfreizeit „Schloss Altenhausen“ Anmeldeformular zur Reiterfreizeit Freizeit in den Sommerferien Seite 7 Seite 8 Integrative Freizeit in Kroatien Anmeldeformulare zur Kroatienfreizeit Seite 9 „Dieses Lied ist unser Motto“ Seite 10 Freizeitbedingungen Seite 11/12 3 Anmeldeformular „Mitarbeiter in der Kinder– und Jugendarbeit“ Schulung, Freizeit und Ausbildung Schulung Integrative Freizeit in Kroatien für Jugendliche und junge Erwachsene Ziel: Bibinje am Mittelmeer / Kroatien Name ____________________________Vorname __________________________ Termin: 30. bis 31. Januar 2016 Teilnehmer: Mitarbeiter in der Kinder– und Jugendarbeit Leitung: Gemeindepädagogin Jutta Witte-Vormittag geb. am_____________________ Tel. ___________________________________ Ort_______________________________________________________________ Straße_____________________________________________________________ Freizeit Schule/Ausbild./Beruf_________________________________________________ Termin: Vor den Sommerferien (Termin stand bei Druck nicht fest!) Teilnehmer: Mitarbeiter in der Kinder– und Jugendarbeit Leitung: Gemeindepädagogin Jutta Witte-Vormittag und Monty Göhlich Art der Beeinträchtigung ______________________________________________ __________________________________________________________________ Krankenkasse _______________________________________________________ Ausbildung zum Jugendgruppenleiter im Traineekurs 9.16 Angesichts der überall knappen Finanzen fragen wir ganz besonders: Wer kann durch Termin: 25. April 2016 bis 29. Januar 2017 eine Spende in Höhe von ________€ mithelfen, dass viele Kinder und Jugendliche an den Jeden Montag von 18 bis 20 Uhr (außer in den Ferien) Freizeiten teilnehmen können. Teilnehmer: Ehemalige Konfis und Jugendliche ab 14 Jahren Ich nehme zur Kenntnis, dass die Freizeitleitung für Unfälle und Schäden, die durch die Leitung: Gemeindepädagogin Jutta Witte-Vormittag und Team Übertretung der Freizeitordnung oder durch höhere Gewalt verursacht werden, keiner- Kosten: 39.– Euro für den gesamten Kurs lei Haftung übernimmt. Bezahlung: Am ersten Trainee-Abend Mein Sohn/Tochter kann bei bewussten Störungen der Gruppe und der Freizeitgemein- Besonderes: Info-Abend mit Anmeldeflyer am 18. April 2016 schaft auf eigene Kosten heimgeschickt werden. 1. Gemeinsames Wochenende 21./22. Mai 2016 „Großer“ Erste Hilfe Kurs 5. November 2016 Abschluss-Wochenende 28./29. Januar 2017 Was die Mitarbeiter in der Kinder– und Jugendarbeit leisten, kann man aus der öffentliche Presse und den Programmflyern entnehmen, oder auf den Homepages _________________________________________________________________________________ Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten oder Betreuer Ich bin bereit, mich in die Freizeitgemeinschaft einzuordnen! der Ev. Jugend Verl und des Jugendhauses Oase nachlesen. www.jugend-verl.de www.jugendhaus-oase.de _________________________________________________________________________________ Unterschrift des Teilnehmers 4 9 „Urlaub am sonnigen Mittelmeer“ Integrative Sommerfreizeit in Bibinje/Kroatien Termin: 19. Juli bis 01. August 2016 Teilnehmer: 25 Jugendliche und junge Erwachsene ab 14 Jahren mit und ohne Behinderung Leitung: Gemeindepäd. Jutta Witte-Vormittag und Jan-Simon Vormittag, sowie ein großes Team von ehrenamtlich Mitarbeitenden Kosten: 490.- Euro (An- und Abreise, Unterkunft, Vollverpflegung, Versicherung, Programmgestaltung) Einzahlung: 100.- Euro nach Bestätigung der Anmeldung IBAN: DE46 4785 3520 0004 0384 51 BIC: WELADED1WDB Stichwort: Inti-Freizeit / Name Teilnehmer Anmeldungen: sofort, spätestens bis 01. Mai 2016 „Im Jugendhaus „OASE“ gibt es Ferienspaß für wenig Geld“ Ferienspiele in den Osterferien: 21. bis 24. März und 29. März bis 1. April 2016 Täglich von 08.30 bis 13 Uhr einschl. Mittagessen Mittwochs wird zusammen gekocht Kosten 2.– Euro am Tag Ferienspiele in den Sommerferien 11. Juli bis 19. August 2016 Montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08.30 bis 13 Uhr einschl. Mittagessen Mittwochs: Besondere Aktionen 8.30 bis 17 Uhr Kosten 2.– Euro am Tag - ausgenommen die Aktionen Ferienspiel in den Herbstferien Am Ortsrand von Bibinje liegt unser Gruppenhaus „Villa Dalmacija“. Hier soll unsere Freizeit zu einem besonderen Urlaub werden, denn das Haus liegt auf einem großen Wiesengrundstück direkt am Meer, mit eigenem Zugang zum Strand. Überall auf dem Grundstück gibt es Baumbestand und Sitz- und Liegeecken. Eine überdachte Terrasse am Haus kann zum Essen und für die verschiedenen Programmangebote gut genutzt werden. Neben Schwimmen, Sonnenbaden, Bootfahren und unseren Kreativangeboten wird es Ausflüge in die nähere Umgebung, z.B. nach ‚Zadar‘ (schöne historische Altstadt, Was- 10. bis 21. Oktober 2016 Täglich von 08.30 bis 13 Uhr einschl. Mittagessen Mittwochs wird zusammen gekocht Kosten 2.- € am Tag Integrative Ferienspiele in den Sommerferien in Verl in Kooperation mit der Lebenshilfe Gütersloh Termin steht noch nicht fest! Täglich von 9 bis 16 Uhr einschl. Mittagessen serorgel, Lichtspiele) oder zu den ‚Krker‘ Wasserfällen geben. „Villa Dalmacija“ ist ein Selbstverpflegerhaus, d.h. wir sind für unser Essen und das Kochen selbst verantwortlich. In kleinen Gruppen mit Koch werden wir täglich das Essen zubereiten und für den Tisch- und Küchendienst sorgen. Für notwendige Einkaufsfahrten oder sonstige Notfälle nehmen wir von hier ein Begleitfahrzeug mit. Ab März!!!! Für die Ferienspiele erscheint dann ein eigener Flyer mit Anmeldformularen. Beides ist ab März auch im Internet unter www.jugendhaus-oase.de einzusehen und auszufüllen. Wenn Sie Fragen haben oder weitere Infos brauchen: 05244 - 973920 8 5 „Gemeinschaft – Erlebnis – Abenteuer - Reiten“ Freizeit auf „Schloss Altenhausen“ 19. bis 26. März 2016 Teilnehmer: 35 Mädchen von 8 bis 14 Jahren Die Plätze für Auswärtige sind auf 10 begrenzt! Leitung: Gemeindepäd. Jutta Witte-Vormittag und Mitarbeiterinnen Kosten: 250. - Euro (An- und Abreise, Unterkunft, Vollverpflegung, Reitstunden, Versicherung, Programmgestaltung) 100.- Euro nach Bestätigung der Anmeldung IBAN DE46 4785 3520 0004 0384 51 BIC WELADED1WDB Stichwort: Reiterfreizeit / Name Teilnehmer Anmeldungen: Reiterfreizeit in den Osterferien Ziel: Schloss Altenhausen vom 19. bis 26. März 2016 Termin: Einzahlung: Anmeldeformular sofort, spätestens bis 15. Januar 2015 Name ____________________________Vorname ______________________ geb. am___________________ Ort___________________________________________________________ Straße_________________________________________________________ Tel. ________________________Schule _____________________________ Krankenkasse ___________________________________________________ Sie leidet an folgender chronischer Krankheit:___________________________ Angesichts der überall knappen Finanzen fragen wir ganz besonders: Wer kann durch Im Frühjahr 1998 öffnete nach sorgsamer Renovierung Schloss Altenhausen eine Spende in Höhe von ________ € mithelfen, dass viele Kinder und Jugendliche in Sachsen-Anhalt seine Tore für kleine und große Reiter- und Abenteuer- an den Freizeiten teilnehmen können. freunde. Das 500 Jahre alte Schloss wurde aus dem Dornröschenschlaf erweckt und erwartet nun Kinder und Jugendliche zum Reiter- und Abenteuerurlaub. Es verfügt über 2-8 Bettzimmer mit Dusche/WC, sowie 4 Mahlzeiten im geräumigen Speiseraum. Im Mittelpunkt des Aufenthaltes stehen natürlich ca. 150 Ponys, die geritten und gepflegt werden müssen. 2 Stunden Reitunterricht täglich, je nach Können für Anfänger oder Fortgeschrittene, in der Hal- Ich nehme zur Kenntnis, dass die Freizeitleitung für Unfälle und Schäden, die durch die Übertretung der Freizeitordnung oder durch höhere Gewalt verursacht werden, keinerlei Haftung übernimmt. Meine Tochter kann bei bewussten Störungen der Gruppe und der Freizeitgemeinschaft auf eigene Kosten heimgeschickt werden. le oder im Freien, sind im Preis inbegriffen. Ansonsten stehen Spaß und Abenteuer, Ausflüge und Basteln sowie Lagerfeuer und Nachtwanderung auf dem Programm. Der große Schlosspark bietet für allerhand Be- _______________________________________________________________ schäftigungen reichlich Gelegenheit. Unterschrift des/der Erziehungsberechtigten Nachdem wir im letzten Jahr zum 16. Mal Altenhausen im Programm hatten und stets mit begeisterten Mädchen zurückkommen, können wir mit Recht sagen: 8 Tage, die ihren Preis wert sind! Ich bin bereit, mich in die Freizeitgemeinschaft einzuordnen! ________________________________________________________________ Unterschrift des Teilnehmers 6 7
© Copyright 2024 ExpyDoc