Unser Vorstand

ZENTRALSCHWEIZERISCHE GESELLSCHAFT FÜR
FAMILIENFORSCHUNG
Mitteilungsblatt
Nr. 43 März 2016
Inhaltsverzeichnis
Ein Fundstück aus der Fotokiste
Denis Dubichs grosse Familie
Seltsamer Weg einer Tausendernote
Suche nach den Kreuel von Baar
Was die neuen ZGF-Mitglieder forschen
Die Nidwaldner „Andacher-Affäre“ von 1846/7
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Zum Titelblatt
Die Frontseite des Mitteilungsblatts zeigt einen Ausschnitt aus den „Gedechtnus wirdig geschichten“ Johann Hürlimanns (+1577), der sich Horolanus
nannte und Pfarrer in Zug (1556-61) und Leutpriester in Luzern (1561-77) war.
Bei der Jahreszahl 555 steht: „Da snid [sind] die vertribnen hünen [Hunnen] gän
[gegen] uri kon [gekommen].“ Horolanus meint also, im Jahr 555 hätten sich die
(von den Römern vertriebenen) Hunnen in Uri angesiedelt und seien so die Ahnen der Urner geworden. Seine Quelle – er nennt sie am Anfang seiner Schrift
– war der Luzerner Gerichtsschreiber Petermann Etterlin (+ um 1509). Dieser
hatte aus dem Bedürfnis heraus, die dunkle Geschichte der Innerschweizer Besiedlung durch Anknüpfen an Tacitus und andere römische Historiker aufzuhellen, eine grandiose Genealogie entwickelt. Die Urner stammen seiner Ansicht nach von den Hunnen und Goten ab, die Unterwaldner von Römern und
die Schwyzer von eingewanderten Schweden. Hürlimanns Schrift ist im Original nicht erhalten. Das Titelblatt ist einer Abschrift aus dem 17. Jahrhundert entnommen (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung).
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John, Amerika
Ein Fundstück aus der Fotokiste
Diesmal sind es Fotos
aus der Familie meiner Frau. Ein Knochenjob, dieses Räumen; doch da, ein
Foto, wie ich sonst
keines gesehen habe.
Wer ist dieser markante Kauz, diese
lange Gestalt mit abgeschnittenen oder
verborgenen Extremitäten? Ein unbekanntes
Schlitzohr
aus der Familie?
So, erinnere ich mich,
stand man früher am
Sonntagnachmittag
da, vor dem Haus,
auf dem Feld, Gotthelfs
Prachtentfaltung. So auch er, in
Gilet mit Sackuhrkette, aber in bäuerlicher Weise die Krawatte leicht derangiert und die Tschopenzipfel in den Rücken geschoben.
Was das Bild besonders macht, ist der
Kontrast der dunklen Gestalt auf winterlich hellem Grund, ein Kontrast, der
sich in der Kernzone des Bildes wiederholt: Aus einem hellen Gesicht unter
schwarzem, breitkrempigem Hut blicken zwei dunkle Augen verschmitzt ins
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Irgendwo, und unter einem Hitlerschnäuzchen ragt zwischen geschlossenen
Lippen eine Tabakpfeife in leichter Aufwärtskrümmung neckisch in die Landschaft hinaus, ein schwarzer Fleck im weissen Feld. Meine Frau und ich finden
diesen Herrn auf Anhieb speziell und - sympathisch.
Aber wer ist er? Auf der Rückseite steht „John, Amerika“ und, nicht sehr leserlich, „Bruder v. Mutter“. Ich gehe auf die Suche und finde in meiner Datenbank
folgende Angaben: „Hans Schmid, aus Reiden, dort am 18. Februar 1893 geboren, 1960 in den USA gestorben. Ledig, Käser in den USA, Onkel und Götti von
Willi Furrer-Hegglin, wollte ihn nach Amerika holen, verlumpet.“
Das war’s, mehr steht nicht da und es ist sehr lange her, seit mein inzwischen
verstorbener Schwiegervater seinen Onkel wohl mal erwähnt hat. Leider
kannte ich damals die vorliegende Fotografie noch nicht, und wahrscheinlich
war ich noch zu wenig sensibilisiert, um das zu tun, was ich hätte tun sollen:
nachfragen. Und so weiss ich nicht, ob hinter dem „verlumpet“ mehr steckte
als die sachliche Information. Auch jetzt weiss ich es nicht.
Immerhin hat ein Klick auf die Google-Suchresultate „american census 1930“
und „american census 1940“ einige zusätzliche Informationen geliefert. Hans
war 1927 nach Amerika gegangen. 1930 war der ledige 37-Jährige Untermieter
bei der Familie Arnold und Josephine Thuli aus der Schweiz. Sie waren 1925
oder 1926 eingewandert, denn der Sohn (5) war noch in der Schweiz, die Tochter (4) in Amerika geboren. Thuli stammen ursprünglich aus Hasliberg BE oder
Vilters SG. Erst dachte ich, es sei wohl die amerikanische Schreibweise für Thali
aus dem Luzerner Seetal. Jedenfalls lebte Hans 1930 in Moscow, Iowa County,
Wisconsin und 1935 in Rural, Wisconsin. Die Angaben für 1940 sind am ausführlichsten: Er lebte jetzt in eigenem Haushalt auf einer Farm in Waldwick
Town, Iowa County, Wisconsin. 2010 hatte diese Gemeinde 473 Einwohner.
Als Beruf ist nicht Farmer, wie meist, sondern Farmmanager (Betriebsleiter)
eingetragen.
Es bleibt offen, ob „John, Amerika“ eine Formel ist für einen, von dem man
lieber nicht spricht, einem Looser, wie man heute sagen würde, oder für einen
bewunderten Glückssucher, der seine Sehnsüchte mutig wahr zu machen versuchte. Ein wenig weiter suchend fand ich im Porträtarchiv unter der Nr. 20044
Johns Bruder Willi, 1894-1945, Pfarrsigrist in Reiden, ein seriöser Mensch und mit identisch verschmitzter Physiognomie. Willi, Reiden und John, Amerika.
Friedrich Schmid
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Ein Mannesstamm als Familie
Denis
Dubichs „Chronique des Dubach et Dubich 1215-2015“
In seiner Studie über
Herkunft und Verbreitung des Familiennamens Dubich (Dubach,
Dubath, Dubas, Dubacher, Dubich, Duwa)
spricht der Elsässer
Denis Dubich durchwegs von „notre famille“, wenn er die Mitglieder der väterlichen
Stammlinie meint. In
dieser grossen „famille“
sind die Dubich (oder
Dubach,
Dubacher,
Dubas etc.) weitgehend
unter sich. Fast scheint
es, als seien sie in den
vielen
Jahrhunderten
ihres nachweisbaren Bestehens nie Heiratsallianzen mit andern Geschlechtern eingegangen, als hätten sie sich gewissermassen autonom reproduziert. Dass es sich bei der „Chronique“ um eine Familiengeschichte handelt, versichert aber auch Alexander Roth im Vorwort zu Dubichs Buch.
Beim Durchblättern dieser Chronik wird schnell klar, dass „Familie“ bloss „im
Mannesstamm verwandt“ bedeutet, und manchmal nicht einmal dies. Beispielsweise vermag Dubich keine Beweise dafür zu liefern, dass die Urner
Dubacher von den Dubach von Rougemont abstammen – er vermutet dies bloss
(angeregt durch die lokale mündliche Überlieferung, die in dieselbe Richtung
zielt). Mit seinem Networker-Talent und seiner Grosszügigkeit schliesst Dubich
niemanden aus dem Kreis seiner „famille“ aus, selbst wenn nur Namensähnlichkeit auf Verwandtschaft hindeutet.
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So intensiv und präzise der Autor auch
auf Wohnorte, Wanderungsbewegungen
und Namensschreibweise der männlichen
Dubich (Dubach, Dubacher, gar Dubak und
Tubach) eingeht – sein grosses Opus verrät
recht wenig über deren Mütter, Ehefrauen,
Schwestern und Töchter. Die Ehefrauen
werden zwar manchmal genannt, selbst mit
ihren ledigen Namen, aber nur selten erfährt
man etwas über deren weitere Herkunft,
Aktivitäten und Besonderheiten. Noch weniger ist von den Töchtern und Schwiegersöhnen der Dubich die Rede. Auch über den
Wandel von Familiengrösse und Kindersterblichkeit im Lauf der Jahrhunderte liest
man wenig.
Denis Dubich.
Bild AC
Es trifft natürlich zu, dass in früheren Zeiten der Familienname ausschliesslich
über die väterlich-männliche Linie vererbt wurde, und dass in Urbarien und
anderen mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Verwaltungsquellen Männer
häufiger als Frauen erwähnt werden. Das heisst aber nicht, Frauen hätten auf
Wohnort, Ansehen, soziale Stellung oder das Eigentum ihrer Familien gar keinen Einfluss gehabt, sie seien einfach nur passive Anhängsel ihrer Männer gewesen. Die Einseitigkeit einer Forschungsperspektive lässt sich nicht mit der
schlechten Quellenlage rechtfertigen.
Eine weitere Besonderheit dieses Buches: Forschungs- und Darstellungsweise
laufen gegeneinander. Das Resultat seiner Forschung, die Herkunft der Dubich
aus „denjenigen am Bach“ zwischen Saanen und Gstaad, stellt Dubich an den
Anfang des Buches. Wer es gewohnt ist, ein Buch von Deckel zu Deckel, vom
Anfang bis zum Schluss, zu lesen, tut gut daran, bei Dubichs „Chronik“ diese
Gewohnheit abzulegen. Die zahlreichen Illustrationen, die überaus grosszügige Bebilderung und die eingestreuten persönlichen Reminiszenzen laden
zum Schmökern und Gwundern quer durchs ganze Buch ein. Wer weiss, vielleicht entsteht erst beim Schmökern jenes Zugehörigkeitsgefühl, von dem Dubich meint, es schliesse die männliche Abstammungslinie und alle, die ähnlich
wie „Dubich“ heissen, zu einer „Familie“ zusammen.
Anton Christen
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Für eine Woche Berlin
Wie eine Tausendernote den Weg zu mir fand
Ein Genealoge darf schon ein wenig um die Ecken herum reden. Ein Suizid
steht ganz am Anfang meiner Geschichte. Vor mehr als 150 Jahren hat sich, so
das Gerücht, die Tochter des Hafner Hans im Spierberg Flühli LU vergiftet, wonach Wisi Duss von der Schwandalp, Flühli, auf den Hof und irgendwie zum
Heimet kam. „Sie wollte den Hafner Hans junior heiraten und nahm dann, als
dieser starb, den Pfaffrütipeterli.“ Dieser Peter Emmenegger von der Pfaffrüti,
Flühli, „weibte sich ein“ und wurde so Besitzer des Spierbergs. Wie das Wisi,
das “von mittlerer Statur war“, wirklich zum Spierberg gekommen ist, das sagt
mein Gewährsmann auch an anderer Stelle nicht eindeutig: Sie sei die Verlobte
des Sohnes gewesen und habe auf diese Weise geerbt oder sie sei als Erbin
adoptiert worden.
Wie dem auch sei: Das Paar Emmenegger-Duss im Spierberg hatte in der Folge
fünf lebende Kinder, von denen drei hier eine Rolle spielen: Johann Josef, Lehrer, Bethli, die Ersatzmutter, und Rosa, die Grossmutter meines Gewährsmanns
Josef Schmid, Kriens (1918-2012), der allgemein als Substitut gehandelt wurde.
Seine Grossmutter Rosa Emmenegger (oben) heiratete 1883 Franz Josef Wobmann im Obrischwand, Schüpfheim, deren Tochter Agatha Wobmann wiederum heiratete 1910 den Lehrer Anton Schmid. Das waren die Eltern des Substituts. Die Mutter starb früh, und so kam obiges Bethli, die liebevolle Grosstante,
zur Familie, zu welcher der spätere Substitut eine grosse Anhänglichkeit entwickelte. Ihr Bruder Johann Josef Emmenegger dagegen spielte zuerst keine
Rolle in der Geschichte. Im Entlebucher Anzeiger vom 17. März 2009 kann man
über ihn lesen, er habe „die Bitternisse des Lehrerberufs“ kennengelernt. Er
hatte nämlich eine Hautkrankheit, sodass zeitweise „die Eltern ihre Kinder
nicht zu diesem räudigen Lehrer schicken wollten“. In diesem Konflikt hatte er,
dem zudem Hochnäsigkeit und Eigenwilligkeit vorgeworfen wurde, einen
starken Gegenspieler in Flühli, den späteren Amtsgehilfen Jakob Felder, der erbittert um die Lehrerstelle Emmeneggers kämpfte. So war das damals. Aber der
hautkranke Grossonkel starb bereits 1910, Jahre vor der Geburt des Substituts.
Der Kontakt zu seiner Familie kam erst viel später zustande.
Seine Gemahlin, eine Welsche, die sich in Flühli wohl nie ganz heimisch gefühlt
hatte, zog nach dem Tod des Gatten mit der Familie nach Genf, und dort wurde
1930 René Emmenegger geboren, ein Enkel des räudigen Lehrers. Dieser war
nicht irgendwer, sondern zwölf Jahre Mitglied des kleinen Stadtrates von Genf,
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drei davon als Stadtpräsident. Und so kam es, dass der kleine Substitut sich ein
ganz klein wenig im Glanz des erfolgreichen Stadtpräsidenten sonnen wollte.
Ein Briefwechsel kam zustande, der bis 2007 andauerte, gelegentlich hat man
einander besucht. René war sogar offizieller Gast in seiner Heimatgemeinde
Flühli. Und jetzt, jetzt endlich kommen wir zur Tausendernote.
Renés Tante Mathilde Gugelmeier-Emmenegger, 1889 in Flühli geboren und
1989, wenige Wochen vor dem hundertsten Geburtstag, in Genf gestorben, war
so angetan von der Liebenswürdigkeit des Substituts, dass sie ihm tausend
Franken zukommen liess, womit nun auch ich ins Spiel komme. Der Substitut
und ich sind nicht sehr nahe verwandt, wir haben in gerader Linie den gleichen
Ururur(ur)grossvater. Aber ich kenne diesen gutgesinnten, eher schüchternen
Mann, der gelegentlich etwas ungeschickt aufdringlich wirkte, schon sehr
lange, und schon einige Zeit war klar, dass ich seinen genealogischen Nachlass
übernehmen und bearbeiten sollte.
Das war, wie
sich
zeigte,
eine äusserst
papierreiche,
echt überwältigende
Aufgabe.
Bisher
habe ich mich
in drei Schüben darangemacht: Zuerst
musste die Hauptsache abtransportiert werden. In den ersten darauf folgenden
Sommerferien wurde das Material dezimiert und geordnet, und erst vor kurzem, drei Jahre danach, habe ich einen erneuten Anlauf genommen und wurde
für meine staubige Arbeit ausserordentlich reich entschädigt: In einem Brief
fand sich Staniolpapier und darin verborgen eine alte Tausendernote (eintauschbar bis 2020). Obwohl in einem folgenden Brief aus Genf nachdrücklich
versichert wurde, die Banknote gehöre ihm, hatte der Substitut den Eindruck,
er verdiene sie nicht. Deswegen hat er sie wohl auch vergessen. Und so kam sie
zu mir und auf die Bank, und ich hatte nicht die geringsten Bedenken, den Gegenwert in einer Woche Berlin aufgehen zu lassen. Merke: Wenn das Schlimme
lang genug zurückliegt, ändern gelegentlich die Vorzeichen.
Friedrich Schmid
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Ein Leser sucht…..
Ich suche Informationen über die Familie Kreuel von Baar vor 1600. Ich weiss von
einem Eintrag im Jahrzeitbuch von Oberägeri von 1536. Dort werden zwei Frauen
Kreümel oder Krümli erwähnt, die mit höchster Wahrscheinlichkeit Kreuel von Baar
sind. Ihr Bruder ist der Landvogt Rudolf von Baar. Genannt sind ihre Ehemänner
und ein Sohn Apollinar, geboren etwa 1515, später Amtmann in Zug.
Hat jemand die Familie Kreuel von Baar erforscht ? Es geht um den Anschluss der
beiden obigen Frauen zu einer Familie, ganz besonders zu Bruder Rudolf, dem
Landvogt.
Bruno J. Nussbaumer, zurzeit in Thailand
Website: www.nussbaumer-familien.com
E-Mail: [email protected]
…und der Redaktor des Mitteilungsblatts antwortet
Als Anlaufstelle für eine genealogische Forschung in Baar empfiehlt sich
Kaspar Mauritz Widmers Geschlechterbuch aus dem 19. Jahrhundert (Staatsarchiv Zug, Mikrofilm MF 5). Kaspar Mauritz Widmer (1835 – 1906), ein promovierter Theologe, war jahrzehntelang Pfarrer von Baar. Er wertete in seinem
Geschlechterbuch nicht nur die Tauf- Ehe- und Sterberodel seiner Wirkungsstätte aus, sondern auch Jahrzeitbücher und Urbarien. Wie zuverlässig Pfarrer
Widmer gearbeitet hat, wage ich nicht zu beurteilen; der Familienforscher, der
von Widmer abschreibt, muss sich bewusst sein, dass es sich bei dessen Geschlechterbuch um eine Sekundärquelle handelt. Vergleiche zwischen Sekundär- und den zugrundeliegenden Primärquellen lohnen sich immer.
Was nun das Baarer Geschlecht der Kreuel (Kreuwl) betrifft, so führt Widmer,
(siehe Abbildung auf der folgenden Seite) bei der Nr. 6, Heinrich Kreuel, nur
zwei Kinder auf, Heinrich und Rudolf. Dieser Rudolf (gestorben am 6.5.1619)
war laut dem Historischen Lexikon der Schweiz (HLS) von 1598-1600 Landvogt in Sargans. Er hatte 3 Söhne und 3 Töchter. Einer der 3 Söhne, wiederum
ein Rudolf, war laut dem HLS in den Jahren 1627-29 Landvogt in Sargans. Die
Tochter Anna war mit einem Widmer verheiratet, Barbara zuerst mit einem
Meienberg, dann mit einem Vogt Hieronimus xy (unleserlich). Bei Agatha verzeichnet Widmer keinen Ehemann. Doch gibt es im Jahrzeitbuch von Oberägeri tatsächlich einen Hinweis auf Schwestern von Rudolf Kreuel, und wenn
ja, von welchem Rudolf? Neben der unterschiedlichen Schreibweise – von
9
Kreümel oder Krümli zu Kreuwl (Kreuel) ist es ja ein recht weiter Weg – irritiert vor allem das angegebene Geburtsjahr eines Kreumel- oder Krümli-Sohnes: 1515. Es passt schlecht zu den Lebenszeiten der beiden Landvögte mit
dem Vornamen Rudolf (Todesjahr 1619 bzw. 1656). Deshalb dürfte es sich lohnen, das Jahrzeitbuch von Oberägeri noch einmal daraufhin zu überprüfen, ob
es tatsächlich einen Hinweis auf die Kreuel von Baar enthält. Vielleicht weiss
ein Leser/eine Leserin mehr.
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Worüber die neuen ZGF-Mitglieder forschen
Ergänzung zur Liste von 2011
Nachname
Vorname
Adresse
PLZ Wohnort
Bürgerort
Achermann
Annen
Arnet
Bättig
Boog
Bucher
Fetanat-Kuhn
Frey
Fries
Fuchs
Grisiger-Mayer
Haldi
Horat
Huber
Huber
Huser
Cyrill
Klaus
Fabian
Georges
Melanie
Toni
Ruth
Rolf
Theo
Richard
Nicole
Erwin
Richard
Ludwig
M. Rita
Ernst
Schänzliweg 5
Katzenstrickstrasse 15
Unterdorf 6
Salzfassrain 2
Oberdierikonerstrasse 9
Enetriederstrasse 40
Seeburgstrasse 2
Oberdierikonerstrasse 58
Luzernerstrasse 150
Luegetenstrasse 2
Ob dem Seeweg 4
Bennenegg 28
Unterdorfstrasse 12
Bahnmatt 25
Bahnmatt 25
Grotzi 1
4332 Stein
8840 Einsiedeln
6018 Buttisholz
6006 Luzern
6030 Ebikon
6060 Sarnen
6006 Luzern
6030 Ebikon
6014 Luzern
6102 Malters
7265 Davos Wolfgang
6014 Luzern
5524 Niederwil
6340 Baar
6340 Baar
6056 Kägiswil
Mauensee
Schwyz
Buttisholz, Root
Luzern
Weggis, Luthern
Eintritt
Hüsler
Willi
Gersauerstrasse 24
6440 Brunnen
Keller
Franz
Sonnhalde 19
6712 St. Erhard
Imbach
Gerhard
Breitenstrasse 40
5644 Auw
Kieliger
Kirchhofer
Kiser
Knecht
Koch
Kopp
Küng-Schmid
Kunz
Lässer
Limacher
Lustenberger
Mario Otto
Franz
Balz
Lukas
Godi
Moritz
Maria
Josef
Hans Peter
Willi
Hans
Sonnenbergstrasse 40
Kelmattstrasse 11
Tulpenweg 2
Bodenackerstrasse 34
Surengasse 6
Kalofen 1
Udelbodenstrasse 11
Farngutweg 6
Weiherstrasse 7a
Bachtelstrasse 26
Obmatt 31
4127 Birsfelden
6403 Küssnacht
6060 Sarnen
5200 Brugg
6210 Sursee
6022 Grosswangen
6014 Luzern
5612 Villmergen
6234 Triengen
6048 Horw
6043 Adligenswil
Manta
David
Waschhausgraben 6
5600 Lenzburg
Nussbaumer
42/18 Moo 8, Sukhumvit
Bruno Josef
Rd.Soi
Pfammatter
Matthias
Obermatthalde 9
6045 Meggen
Eischoll VS
02.02.2014
Purtschert
Brigitte
Enetriederstrasse 40
6060 Sarnen
Littau, Pfaffnau
21.04.2013
Rogger
Bruno
Rathaus
6210 Sursee
Oberkirch
Schnyder
Schumacher
Stalder
Vogel
von Allmen-Wyss
Wandeler
Robert
Josef
Peter Viktor
Erwin Franz
Helena
Werner
Riederweg 17
Pulvermühleweg 8
Cécile-Lauber-Gasse 8
Haldenstrasse 10 A
Im Zentrum 11b
Sonnebergli 32
8302 Kloten
6010 Kriens
6002 Luzern
6130 Willisau
6043 Adligenswil
6017 Ruswil
Wenger
Markus
Rankstrasse 12
5304 Endingen
Zeder
Bruno
Oezlige 34
6215 Beromünster
Forschungsinteresse
31.03.2014 Achermann, Bühler
24.01.2015
08.02.2014 Arnet, Koller, Bucher, Ruckli
06.03.2015
27.05.2013 Birrer, Mathis
21.04.2013 Bucher
Wohlen AG
28.02.2015
Luzern, Ebikon
25.03.2014 Frey, Annen
Littau Luzern
18.12.2013 Roth, Fries
Malters
22.02.2014 Fuchs
Sachseln
29.09.2014
Saanen
23.05.2012 Haldi
Schwyz
08.12.2014
Rickenbach SO
22.06.2013 Huber, Bingisser
Baar, Rickenbach SO 09.01.2015
Lungern
26.12.2013 Huser
Hüsler plus ca. 25 weitere
Steinhausen
19.08.2012
Geschlechter
Nottwil
11.11.2015
Imbach von Gunzwil, Bütler
Beromünster
29.04.2014
und Burkart von Auw
Silenen, Basel
19.01.2015
Büron
23.03.2015
Sarnen
24.04.2013 diverse
Döttingen AG
31.03.2014 Rey, Brun
Luzern
14.01.2015
Beromünster
08.11.2012 Kopp Beromünster
Entlebuch, Littau
18.06.2013 Küng, Banz, Emmenegger
Gettnau
19.03.2013 Kunz und Koch
Luzern, Root
04.03.2012 Lässer, Steiger
Horw
24.01.2013
Adligenswil, Emmen 28.02.2013
Favre, Schneider, Stalder,
Boveresse
07.01.2014
Schindelholz
T.Nongpl.
20150 A.Bang.Chonburri Oberägeri
Thailand
04.06.2015
Pfammatter, Gentinetta,
Baumgartner
Rogger, Willi, Zwimpfer,
Hess, Gut etc.
10.12.2012 Schnyder
Schüpfheim
31.01.2012 Schumacher
Luzern, Ebikon
28.05.2013 Stalder, Brunner
Menznau + Willisau 20.08.2012 Vogel, Bühler, Geisseler, Erni
Inwil
10.12.2013
Ruswil
10.09.2015 Ruswiler Geschlechter
Wenger, Felder, Stadelmann,
Forst BE
19.04.2014
Portmann
Beromünster, Luthern 25.01.2014
11.07.2015
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Mit Knebel im Mund auf den Lasterstein gestellt
Die Nidwaldner „Andacher-Affäre“ im Jahr 1846
Mit der Zerstörung von Hanfgärten hatte die Nidwaldner Polizei schon im
19.Jahrhundert zu tun. Damals verfolgte sie allerdings nicht die Pflanzer, sondern diejenigen, die Pflanzungen zerstört hatten. Die folgende Transkription
eines Polizeiberichts aus dem Jahre 1846 (Staatsarchiv Nidwalden C 1162/436)
hält sich, was Interpunktion und Schreibweise betrifft, eng an die handschriftliche Vorlage; erläuternde Hinzufügungen sind durch eckige Klammern gekennzeichnet: „Den 3‘ Juni [1846] morgens früh, kam die Kunde aus Stansstad,
dass in der Nacht die Hanfgärten von Herrn Zoller Bircher, Ratsherr Carli Engelberger und alt Weibel Vonbüren seyen abgemäht worden, es wurde sogleich
davon Anzeige auf der Polizey gemacht, mit derjenigen verbunden, dass man
den Remigi Adacher in Verdacht habe dieses gethan zu haben, wegen seinen
früher ausgestossenen Drohungen welche Drohungen Adacher betref einer von
den Strafherrn der Ürty [Korporation] Stansstad über ihn verfügten Strafe von
4 Gl [Gulden] ausgestossen habe. Tit: Herr Polizey Director Durrer erstatte über
diesen verübten Frevel vor hochlob [hochlöblichem] Rath den 3‘ d:[dritten dieses Monats] Bericht ab, und dieser verfügte, dass Remigi Adacher hierüber
polizeylich verhört und nach Ergebnis des Verhörs in polizeyliche Haft in den
Spital [das als Spital, Armenhaus und Gefängnis dienende Haus an der Stanser
Schmiedgasse] soll gethan werden.“
Dazu muss man wissen, dass Nidwalden erst in der Verfassung von 1850 politische Gemeinden einführte; bis dahin hatten, wie Erich Aschwanden in seiner
lesenswerten Dissertation über Nidwaldens Beitritt zum Sonderbund ausführt,
13 Ürten und 5 Pfarreien die Funktion von Lokalregierungen ausgeübt, wobei
letztere neben ihrer religiösen Kernaufgabe fürs Armenwesen und zum Teil
auch für das Schulwesen verantwortlich waren. Bei dem in Stansstad abgemähten Cannabis dürfte es sich um Nutzhanf gehandelt haben, den Rohstoff zur
Herstellung von Schnüren, Seilen und Segeltuch. Eine Erhebung von 1854
ergab, dass in Stansstad um die Mitte des 19. Jahrhunderts rund 5 Prozent des
landwirtschaftlich genutzten Bodens mit Hanf bepflanzt war; auf rund 45 Prozent wurden Kartoffeln angebaut (StANW C 1163/488).
Sei es, dass der Missetäter mit seiner Nacht- und Nebelaktion den drei Stansstader Hanfpflanzern einen so grossen Schaden zufügte, dass die Angelegenheit
nicht mehr auf Ürteebene untersucht und geahndet werden konnte; sei es, dass
einer der Geschädigten, der Ürtevogt und Ratsherr Karl Engelberger, seinen
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Einfluss in Stans geltend zu machen wusste: Die kantonale Regierung, der Wochenrat, riss die Sache an sich, erklärte die Missetat zum Frevel und leitete eine
Untersuchung ein. Als Tatverdächtigten knöpfte sich das Stanser Polizeiamt
den 34-jährigen Stansstader Remigi Andacher vor, der auf dem Hof Schwand
in Kehrsiten aufgewachsen war und deswegen Schwand-Remigi genannt
wurde. Andacher, allem Anschein nach ein Gelegenheitsarbeiter (sein Beruf
wird in den Polizeiberichten nie genannt), war im Vormonat von der Stansstader Ürte wegen seines Verstosses gegen eine Korporationsbestimmung gebüsst worden. Er akzeptierte diese Busse aber nicht und liess sich zu einem
wüsten Geschimpfe und zu Rachedrohungen gegen die Verantwortlichen der
Ürte hinreissen.
„Die Tat eines Schwarzen“
Im Verhör bestritt Andacher jedoch, in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni den
Hanf der drei Stansstader Hanfbauern abgemäht zu haben; Drohungen, wie sie
mehrere Zeugen gehört hatten, wollte er ebenfalls nicht ausgestossen haben.
Stattdessen versuchte er, der Abmähaktion einen politischen Anstrich zu verleihen. Das sei die Tat eines Schwarzen gewesen, behauptete er. Die Schwarzen,
Stansstad im frühen 19. Jahrhundert – Aquatinta von J. H. Locher in der Stiche-Sammlung der
Kantonsbibliothek Nidwalden.
13
das waren nach der damaligen politischen „Farbenlehre“ die Liberalen, die den
von den „roten“ katholischen Kantonen 1845 gegründeten Sonderbund bekämpften und für Gewaltenteilung sowie eine Entkonfessionalisierung der Politik eintraten.
Da Polizeiamt und Wochenrat keine Zeugen auftreiben konnten, die Andacher
beim Abmähen des Hanfes beobachtet hatten, mussten sie diesen aus der Untersuchungshaft entlassen, stellten ihm aber ein Verfahren wegen bewiesener
Schimpf-und Drohreden wider die Obrigkeit in Aussicht. Eine Woche später
war auch diese Anschuldigung vom Tisch. Das Protokoll der Wochenratssitzung vom 15. Juni 1846 vermerkt, eine „ehrende Freundschaft“ (Verwandte
oder Bekannte) habe in Anbetracht der Tatsache, dass der Schwand-Remigi
„gemütskrank“ sei, um die Aufhebung des gegen ihn laufenden Verfahrens gebeten, und dieser Bitte sei entsprochen worden (StANW A 1002/42, Seite 470).
Der Schwand-Remigi hatte sich gegenüber einer Zeugin als „Roter“ geoutet,
und es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass die tiefrote Nidwaldner
Regierung dem Parteigänger Schwand-Remigi unter dem Vorwand, er sei unzurechnungsfähig, aus der Patsche half.
Plötzlich verschwunden
Doch dann verschwand der Schwand-Remigi plötzlich. Niemand vermochte
mit Bestimmtheit zu sagen, ob er eine Wiederaufnahme des Verfahrens befürchtet und sich deswegen ins Ausland abgesetzt hatte, oder ob er tatsächlich
psychisch erkrankt war und Hand an sich gelegt hatte. In vielen Varianten
machte das Gerücht die Runde, Andacher sei an den Folgen der Verhöre und
der behördlichen Anschuldigung gestorben und von den Behörden heimlich
auf dem Stanser Friedhof verscharrt worden.
Bei den Familienangehörigen verdichtete sich dieses Gerücht zur Gewissheit.
Der Bruder Kaspar, Bierbrauer, Wirt und Küfer von Beruf, stellte beim Stanser
Pfarrer erfolglos den Antrag, in einem frisch aufgeworfenen Grab auf dem
Friedhof nach dem Leichnam Remigis suchen zu dürfen. Doch die Absage des
Pfarrers, statt Andacher von einer Störung der Friedhofruhe abzuhalten, bestärkte ihn im Verdacht, dass geistliche und weltliche Obrigkeiten etwas zu verbergen hätten. Zusammen mit seinem Gehilfen, dem aus Appenzell stammenden Johann Anton Knechtlin, machte er sich in der Nacht vom 28. auf den 29.
Juli 1846 auf, um das Grab auf dem Stanser Friedhof, in dem vor Kurzem ein
Kind beerdigt worden war, noch einmal auszuheben und nach dem Leichnam
seines Bruders zu graben.
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Die unerlaubte Wühlarbeit Kaspar Andachers und seines Knechtes waren, wie
die beiden glaubten, von Erfolg gekrönt. Ausser dem noch intakten Sarg des
Kindes entdeckten sie einen nackten, kopflosen Leichnam, von dem Kaspar Andacher ohne Zögern annahm, es handle sich um den toten Bruder. Umgehend
erstattete er dem regierenden Landammann Clemens Zelger Bericht von seinem „Fund“. Zelger berief sofort einen ausserordentlichen Wochenrat ein, der
eine abermalige Öffnung des Grabes anordnete und mehrere Ärzte mit einer
Inspektion des Grabinhalts beauftragte.
„Mehrere Jahre dauernder Verwesungsprozess“
Die Herren Doktoren Bucher, Businger, Christen, Spichtig und Jann kamen in
ihrer „Legal Inspection“ zu einem für Kaspar Andacher niederschmetternden
Befund: „Die unterzeichneten Herren Ärzte […]haben die Ehre, sich dafür zu
erklären: 1) dass in dem Grabe des Hrn [Herrn] Jac: [Jakob] Oberstegs Sohn
nebst dessen unversehrtem Sarge auch die Überreste eines Leichnams gefunden worden. 2) dass die Überreste dieses Leichnams nicht in einem kürzeren
Zeitraum, als durch einen mehrere Jahre dauernden Verwesungsprozess in den
angetroffenen Zustand haben gewandelt werden können“ (StANW C
1162/436).
Im halbabsolutistischen Nidwalden der Restaurationszeit, in dem es keine Gewaltentrennung gab, bekam die Familie Kaspar Andachers die fast uneingeschränkte Machtfülle der weltlichen Obrigkeit zu spüren. Bereits am 17. August
1846 wurden den beiden Ad-hoc-Totengräbern sowie der Mutter und dem Onkel Kaspar Andachers der Prozess gemacht, und zwar vor dem erweiterten Wochenrat, dem Landrat. Anna Maria Andacher, die Schwester und Magd des
Schwand-Kaspar, war zu diesem Zeitpunkt erkrankt; gegen sie wurde am 15.
März 1847 verhandelt.
In ihrer Ehre verletzte Obrigkeit
Bezeichnenderweise ging es dem Landrat nicht so sehr um die nächtliche Ruhestörung auf dem Stanser Friedhof, sondern um die Tatsache, dass der
Schwand-Kaspar und sein Gehilfe Knechtlin ohne Bewilligung durch den Pfarrer gehandelt hatten. Am schwersten aber wog bei der kantonalen Exekutive
der Umstand, dass Andacher und seine Verwandten es gewagt hatten, die Behörden zu verdächtigen, sie hätten den Schwand-Remigi heimlich verscharren
lassen. Im Protokoll der Landratssitzung vom 17. August 1846 heisst es, Kaspar
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Andacher habe die „ehrenrührensten Reden“ gegen Polizei und Wochenrat geführt. So habe er, von Zeugen „eidlich erwiesen“, behauptet, die Behörden hätten seinen Bruder „spitzbübisch und unverschämt“ behandelt, denn sie hätten
ihn des Nachts begraben, damit er ihr Fehlverhalten nicht habe aufdecken können; Remigi sei gesund im Stanser Rathaus zum Verhör erschienen und krank
daraus zurückgekommen, und dies belege, dass er vergiftet worden sei
(StANW A 1000/14, Seite 302).
Übel nahmen die Ratsherren dem Schwand-Kaspar auch den Aufruf, die
Nidwaldner müssten die Regierung, die schlechteste von allen, bei der nächsten Landgemeinde „mit Stecken ausjagen“ (ebenda). Ähnliche, zum Teil gegen
die Geistlichkeit des Kantons gerichtete öffentliche Schimpftiraden warf der
Landrat der Schwester, der Mutter und dem Onkel Kaspar Andachers vor.
Nichts deutet im Landratsprotokoll darauf hin, dass einer der Ratsherren zugunsten der Angeklagten gesprochen hätte.
Mit einem Zettel am Hals
Kaspar Andacher traf es am härtesten. Ihm erlegte der Landrat eine Ehrenstrafe, geistliche Exerzitien, öffentliche Abbitten, persönliche Entschuldigungen, die Beteiligung an den Prozesskosten sowie ein Wirteverbot im Wiederholungsfall auf. Im Protokoll der Landratssitzung vom 17. August 1846 heisst es,
die Ehrenstrafe betreffend: „Soll er unter Läutung der Glocke mit einem Zedel
am Hals mit der Aufschrift: <Wegen Beunruhigung der Todten im Grabe und
wegen ehrenrührerischen Reden und Verleumdungen und mit einem Knebel
im Mund durch den Landjäger ¼ Stund lang auf den Lasterstein gestellt werden“ (StANW A 1000/14, Seite 303). Auch die Mutter Klara Andacher-Vonmatt
wurde zur Zurschaustellung auf dem Lasterstein verurteilt, neben Beichte,
Kommunion und dem öffentlichen Nachsprechen einer vorgelesenen Entschuldigung und der Kostenbeteiligung. Die andern angeklagten Verwandten kamen etwas besser weg, aber selbst der Küfergesell Knechtlin, der doch nur einer
Aufforderung seines Meisters Folge geleistet hatte, wurde dazu verknurrt, den
Stanser Pfarrer um Verzeihung zu bitten - „weil er sich erfrechet hat, durch Eröffnung eines Grabes auf eine unerlaubte Weise in seine [des Pfarrers] Rechte
einzugreifen“ (StANW A 1000/14, Seite 305).
Am 4. Juni 1847, also noch vor der „heissen Phase“ des Sonderbundskrieges,
veröffentlichte die liberale Neue Zürcher Zeitung einen Bericht über die „Andacher-Affäre“ aus der Feder ihres (namentlich nicht genannten) Nidwaldner
Korrespondenten. Darin beklagte der Schreiber das Fehlen einer Druckerpresse
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und die rigorose Zensur in seinem Kanton. Man wache sorgfältig darüber, dass
nichts, was im Kanton vorfalle, ausserhalb
bekannt
werde, und wenn es
ein Blatt wage, einheimische
Angelegenheiten zu besprechen, so werde es von
vornherein verboten,
wie der „Erzähler aus
der Urschweiz“. Seinen nicht sehr detailgetreuen Überblick
über die „AndacherAffäre“ verband der
NZZ-Korrespondent
mit dem wehklagenden Seufzer, man
fühle sich ob der gegen Kaspar Andacher ausgesprochenen Strafsentenz „um
einige Jahrhunderte
zurückversetzt“.
Staatsarchiv Nidwalden, altes Stammbuch.
Das Schicksal Remigi
Andachers wurde nie
aufgeklärt. Das alte
Nidwaldner Stammbuch von 1818 enthält beim Eintrag für
den Schwand-Remigi
den von späterer
Hand hinzugefügten
Vermerk „vermisst
seit 1846“.
Anton Christen
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Protokoll der Generalversammlung vom 23. 1. 2016
1. Begrüssung
Obmann Friedrich Schmid entbietet den 55 anwesenden Mitgliedern einen
herzlichen Willkomm. Er zeigt sich erfreut ob der grossen Anzahl Anwesender,
denn 23 Mitglieder hatten sich entschuldigt. Schmid verweist in seiner Begrüssungsansprache darauf, dass schon der Evangelist Matthäus sich als Genealoge
betätigt und im Stammbaum Jesu drei Mal 14 Geschlechter aufgezählt habe:
von Abraham bis zu König David 14 Generationen, von David bis zur Verbannung in Babylon 14 und von dieser Zeit bis zu Jesus noch einmal 14. Als Stimmenzählerinnen werden ernannt: Helena von Allmen-Wyss und Margrit Kronenberg.
2. Protokoll
Zum Protokoll der GV vom 24. Januar 2015 erfolgen keine Bemerkungen. Es
wird unter Verdankung einstimmig genehmigt.
3. Jahresbericht des Obmanns
Einleitend in seinem Bericht über das verflossene Gesellschaftsjahr 2015 erwähnt Obmann Friedrich Schmid das soeben erschienene Buch von Franz Burgert „Das Lied von Courgenay“ als Beispiel für Realitätssinn, Hartnäckigkeit
und eine gewisse Zugeneigtheit, wenn es darum gehe, eine verworrene Geschichte ins rechte Licht zu rücken. Der Autor habe es geschafft, die Urheber
des Liedes zu ergründen, namentlich die Entlebucher Soldaten Robert Lustenberger und Oskar Portmann. Das gelte auch für das Forschen der ZGFMitglieder. Nichts Unmögliches wollen, dran bleiben und den Dingen zugetan
sein: so wolle man es auch in der ZGF halten.
3.1 Referate und Ausflug
 Bernhard Wirz hat uns am 28.2.2015 aus Anlass des 100‘000 Bildes im
Portraitarchiv in das Planetarium geführt. Die himmlische Darbietung
war ein Dankeschön an die Leidbildchen-Sammler und Mitglieder unserer Gesellschaft.
 Das Referat von Andreas Schmidiger am 28.3.2015 zum Thema
„Schweizerische Binnenwanderung“ machte auf Quellen für die Familienforschung aufmerksam. Schmidiger untersuchte die Registerbände
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1808-1850 der Aufenthaltsbewilligungen, die der Kanton Freiburg ausgestellt hatte. Nachzulesen ist dies in den „Blätter für Heimatkunde
Amt Entlebuch“ Bd. 79, 2014.
Am 25.4.2015 zeigte Josef Muheim die Vielfalt der Familienforschung
auf. Seine eindrücklichen Ausführungen über das Brauchtum und die
Denk- und Lebensweise der Menschen aus Unterschächen entführten
uns in die Vergangenheit.
Das Buch „Gersau – Unikum der Schweizer Geschichte“ war die Anregung, Gersau als Ausflugsziel zu wählen. Der Autor dieses Buches, der
ehemalige Zuger Stadtschreiber Albert Müller, hat uns durch Geschichte und Geschicke der einst freien Republik Gersau geführt; Bezirksammann Adrian Nigg hiess die ZGF-Mitglieder persönlich willkommen.
Die Geschichte der Märchler Familie Spiess-Ziegler, vorgetragen von
Bruno Spiess, lieferte ein Beispiel für regionalen Pioniergeist, Erfolg
und Misserfolg zur Zeit der Industrialisierung unseres Lebensraumes.
Tagebuch einer Pilgerreise ins Heilige Land 1603/1604. Rolf T. Hallauer versetzte die Zuhörerschaft 400 Jahre zurück anhand des Original-Tagebuches des Reiseteilnehmers Ulrich Meier aus Ruswil. Das
Buch gehörte um 1700 einem Bläsi Stöckli, bevor es in den Besitz von
Lunzi Wermelinger überging.
3.2 Vorstandsarbeit
Der Vorstand traf sich zu Sitzungen am 25. April, 2. September und 28. November.
Die meisten Vorstandsmitglieder verrichten ihre Aufgabe zwar zuhause, sie organisieren, gestalten, schreiben, tüfteln, überprüfen, rechnen oder packen ein.
Drei Themen harren noch einer Lösung: Gesucht wird jemand, der oder die im
Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung mitarbeiten
will und als Verbindung der ZGF zur organisierten gesamtschweizerischen Familienforschung wirkt. Zudem suchen wir nach Möglichkeiten, Dateien
verstorbener Mitglieder zu sichern und aufzubewahren. Der Obmann ruft dazu
auf, von Zeit zu Zeit Dateien auszudrucken und weiterzugeben. Ferner sind
wir auf der Suche nach einem Lokal für das Vereinsarchiv.
3.3. Porträtarchiv
Das Porträtarchiv wurde 2015 auf einen leistungsfähigeren Server übertragen,
was dank dem ausserordentlichen Einsatz von Ruedi Ammann praktisch problemlos über die Bühne gegangen ist. Das immense Engagement Ruedi Ammanns und Markus Lischers für das Porträtarchiv und die Webseite der ZGF
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wird mit grossem Applaus bedacht.
3.4 Einführungskurse
Markus Lischer führte im Berichtsjahr drei Kurse zur Einführung in die Familienforschung durch.
3.5 Mutationen
Mitgliederbestand am 1. Januar 2015: 208. Am 31. Dezember 2015 waren es 210.
Mit kräftigem Applaus verdankt die Versammlung dem Obmann den Jahresbericht.
4. Rechnung 2015
Kassier Bernhard Wirz erklärt die Jahresrechnung. Das Vermögen beläuft sich
Ende 2015 auf Fr. 17‘613.92. Mit einem Aufwand von Fr. 7793.00 und einem
Ertrag von Fr. 10‘640.50 schliesst sie mit einem Gewinn von Fr. 2847.50 ab. Wirz
verweist darauf, dass für das Rechnungsjahr 2015 die Rechnung des Internetproviders Netspan für die Website und das Porträtarchiv nicht eingetroffen sei.
Der inzwischen abgeklärte Betrag von Fr. 1798.20 werde die Rechnung 2016 belasten. Den Hauptposten stellt die Lokalmiete mit Fr. 3360.00 dar. Bernhard
Wirz gibt zu verstehen, dass vor drei Jahren nach einem anderen Lokal gesucht
worden sei. Man habe jedoch keine billigere Tagungsstätte, die eine ebenso gute
Infrastruktur wie der Saal im ewl-Gebäude aufgewiesen hätte, gefunden.
Der Kassier dankt den Mitgliedern, die jeweils den Jahresbeitrag etwas aufrunden. Einen Dank richtet er auch an die Galliker-Birrer-Stiftung für die Spende.
Revisor Markus Keller rapportiert über die Prüfung der Rechnung, die eine
vollständige Übereinstimmung zwischen den Belegen und der Rechnung ergeben habe. Die Genehmigung erfolgt mit grossem Applaus an den Kassier Bernhard Wirz.
5. Budget 2016
Bernhard Wirz präsentiert das Budget 2016, das wenig von den Zahlen des Vorjahres abweicht und einen Aufwand von Fr. 12‘400.- sowie einen Ertrag von Fr.
10‘610.- vorsieht. Im Aufwand ist die Rechnung der Firma Netspan pro 2015
enthalten. Das Budget wird einstimmig gut geheissen.
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6. Mutationen
Der Obmann berichtet über die Mutationen. 10 Abgängen stehen 12 Eintritte
gegenüber.
Bestand Ende 2015: 210 Mitglieder.
Im Berichtsjahr sind verstorben: Ehrler Eduard, Luzern; Gmür Walter, Luzern;
Krummenacher Julius, Kriens; Lang Hedi, Hohenrain; Winter, Ruth, Luzern.
Ausgetreten sind: Bieler Kaspar, Emmenbrücke; Bohl Ernst, Ebikon; Kronenberg Heinz, Kriens; Lötscher Rosmarie, Luzern; Schurtenberger Hans, Steinen.
Neue Mitglieder: Annan Klaus, Einsiedeln; Bättig Georg, Luzern; Fetenat-Kuhn
Ruth, Luzern; Huber M. Rita, Baar; Keller Franz, St. Ehrhard; Kieliger Mario
Otto, Birsfelden; Kirchhofer Franz, Küssnacht; Koch Godi, Sursee; Nussbaumer
Bruno Josef, Thailand; Pfammatter Matthias, Meggen; Rogger Bruno, Sursee;
Wandeler Werner, Ruswil.
7. Wahlen
Für den aus gesundheitlichen Gründen zurücktretenden Hans Purtschert wird
Rita Näf mit Applaus in den Vorstand gewählt. Die Funktion des Aktuars übernimmt Helena von Allmen-Wyss.
8. Genealogisches Schreiben
Obmann Friedrich Schmid informiert über die Absicht, einen Kurs für genealogisches Schreiben anzubieten. Er führte darüber mit Angela Zimmermann aus
Schwyz ein Gespräch. Es wäre mit Kurskosten von Fr. 800.- zu rechnen. So
macht er sich Gedanken, den Kurs allenfalls mit eigenen Leuten durchzuführen. Der Vorstand wird darüber beraten.
9. Anträge
Keine. Der Obmann verweist auf die Vorträge im Jahr 2016 und insbesondere
auf den Ausflug vom 4. Juni 2016, der uns nach Zofingen führt. Vorträge finden
am 27. Februar, 12. März, 23. April, 22. Oktober und 23. November statt. Ferner
verweist der Obmann auf den Deutschen Genealogentag, der diesmal in Bregenz durchgeführt wird und vom 30. September bis zum 2. Oktober dauert.
Stefan Jäggi vom Staatsarchiv Luzern ist bereit, einen weiteren Kurs zum
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Thema „Alte Schriften lesen“ anzubieten. Dieser könnte bereits nach Ostern oder dann nach den Sommerferien stattfinden. Wer daran teilnehmen will, muss
sich anmelden.
10. Varia
Mit Hinweis auf die Biographie „Vom Napf nach LittauLuzern“ hält Obmann Friedrich Schmid eine launige
Laudatio auf den zurücktretenden Aktuar. Dazu präsentiert er die Purtschert’schen
Kirchenbauten von Ruswil
und Schüpfheim und einschlägige Porträts auf der
Leinwand. Seine Ausführungen schliesst er mit der Überreichung eines Geschenkpakets. Der Geehrte bedankt
sich dafür.
Ruedi Ammann hat die Idee,
jeweils nach den Referaten
eine
Frage-Viertelstunde
über Probleme bei der Platzierung von Portraits im ArUnter dieser Adresse ist Hans Purtscherts Auchiv durchzuführen. Auch
tobiographie erhältlich: http://www.genealogieIdeen zur Gestaltung des
zentral.ch/images/Familien_pdf/Purtschert%20Ha
ns%20Bio.pdf
Portraitarchivs sind willkommen. Er möchte dies als
Versuch wagen. Themen sollten ihm per Mail vorgängig übermittelt werden.
Bernhard Wirz dankt Obmann Friedrich Schmid für die angenehme Zusammenarbeit im Vorstand und die vielfältige Arbeit im Genealogiewesen. Ferner
richtet er einen aufrichtigen Dank an jene, die den Apéro für die GVTeilnehmer vorbereitet haben.
Der Aktuar: Hans Purtschert
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Der ZGF-Vorstand von 2016
von links nach rechts: Bernhard Wirz, Markus Lischer, Helena von Allmen-Wyss,
Friedrich Schmid, Rita Näf, Anton Christen (Bild Hans Purtschert).
Veranstaltungen 2016
12. März 2016
23. Apr. 2016
22. Okt. 2016
23. Nov. 2016
Referat von Werner Wandeler, Ruswil: Unsere theaterbegeisterte Vorfahren
Vortrag des ZGF-Präsidenten Friedrich Schmid, Einsiedeln:
Familiensinn an der Luzernerstrasse 12, Hitzkirch
Leben in Worte fassen: Impulsnachmittag mit Angela Zimmermann, Schwyz
Referat von Kurt Messmer, Emmenbrücke: Sempach 1386.
Winkelried und die Entstehung der Eidgenossenschaft
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Adressen der ZGF-Vorstandsmitglieder
Friedrich Schmid
Bernhard Wirz
Obmann
Kassier
Arvenweg 10
8840 Einsiedeln
055 412 40 69
Gemeindehausplatz 2a
6048 Horw
041 340 21 05
[email protected]
[email protected]
Markus Lischer
Anton Christen
Webmaster
Redaktor Mitteilungsblatt
Felsbergstrasse 6
6006 Luzern
041 410 93 86
Loretohöhe 21
6300 Zug
041 740 04 07
[email protected]
www. antonchristen.ch
Helena von Allmen
Rita Naef-Hofer
Aktuarin
Vorstandsmitglied
Im Zentrum 11b
6043 Adligenswil
041 372 03 23
Schlossbachstrasse 6
8620 Wetzikon
044 860 13 69
[email protected]
[email protected]
Revisor
Keller Markus
Schiltmatthalde 4
6048 Horw
041 340 21 24
Website
www.genealogie-zentral.ch
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Revisor
Christen Josef
Kastanienbaumstr. 60
6048 Horw
041 340 24 44