ZENTRALSCHWEIZERISCHE GESELLSCHAFT FÜR FAMILIENFORSCHUNG Mitteilungsblatt Nr. 43 März 2016 Inhaltsverzeichnis Ein Fundstück aus der Fotokiste Denis Dubichs grosse Familie Seltsamer Weg einer Tausendernote Suche nach den Kreuel von Baar Was die neuen ZGF-Mitglieder forschen Die Nidwaldner „Andacher-Affäre“ von 1846/7 3 5 7 9 11 13 Zum Titelblatt Die Frontseite des Mitteilungsblatts zeigt einen Ausschnitt aus den „Gedechtnus wirdig geschichten“ Johann Hürlimanns (+1577), der sich Horolanus nannte und Pfarrer in Zug (1556-61) und Leutpriester in Luzern (1561-77) war. Bei der Jahreszahl 555 steht: „Da snid [sind] die vertribnen hünen [Hunnen] gän [gegen] uri kon [gekommen].“ Horolanus meint also, im Jahr 555 hätten sich die (von den Römern vertriebenen) Hunnen in Uri angesiedelt und seien so die Ahnen der Urner geworden. Seine Quelle – er nennt sie am Anfang seiner Schrift – war der Luzerner Gerichtsschreiber Petermann Etterlin (+ um 1509). Dieser hatte aus dem Bedürfnis heraus, die dunkle Geschichte der Innerschweizer Besiedlung durch Anknüpfen an Tacitus und andere römische Historiker aufzuhellen, eine grandiose Genealogie entwickelt. Die Urner stammen seiner Ansicht nach von den Hunnen und Goten ab, die Unterwaldner von Römern und die Schwyzer von eingewanderten Schweden. Hürlimanns Schrift ist im Original nicht erhalten. Das Titelblatt ist einer Abschrift aus dem 17. Jahrhundert entnommen (Zentral- und Hochschulbibliothek Luzern, Sondersammlung). 2 John, Amerika Ein Fundstück aus der Fotokiste Diesmal sind es Fotos aus der Familie meiner Frau. Ein Knochenjob, dieses Räumen; doch da, ein Foto, wie ich sonst keines gesehen habe. Wer ist dieser markante Kauz, diese lange Gestalt mit abgeschnittenen oder verborgenen Extremitäten? Ein unbekanntes Schlitzohr aus der Familie? So, erinnere ich mich, stand man früher am Sonntagnachmittag da, vor dem Haus, auf dem Feld, Gotthelfs Prachtentfaltung. So auch er, in Gilet mit Sackuhrkette, aber in bäuerlicher Weise die Krawatte leicht derangiert und die Tschopenzipfel in den Rücken geschoben. Was das Bild besonders macht, ist der Kontrast der dunklen Gestalt auf winterlich hellem Grund, ein Kontrast, der sich in der Kernzone des Bildes wiederholt: Aus einem hellen Gesicht unter schwarzem, breitkrempigem Hut blicken zwei dunkle Augen verschmitzt ins 3 Irgendwo, und unter einem Hitlerschnäuzchen ragt zwischen geschlossenen Lippen eine Tabakpfeife in leichter Aufwärtskrümmung neckisch in die Landschaft hinaus, ein schwarzer Fleck im weissen Feld. Meine Frau und ich finden diesen Herrn auf Anhieb speziell und - sympathisch. Aber wer ist er? Auf der Rückseite steht „John, Amerika“ und, nicht sehr leserlich, „Bruder v. Mutter“. Ich gehe auf die Suche und finde in meiner Datenbank folgende Angaben: „Hans Schmid, aus Reiden, dort am 18. Februar 1893 geboren, 1960 in den USA gestorben. Ledig, Käser in den USA, Onkel und Götti von Willi Furrer-Hegglin, wollte ihn nach Amerika holen, verlumpet.“ Das war’s, mehr steht nicht da und es ist sehr lange her, seit mein inzwischen verstorbener Schwiegervater seinen Onkel wohl mal erwähnt hat. Leider kannte ich damals die vorliegende Fotografie noch nicht, und wahrscheinlich war ich noch zu wenig sensibilisiert, um das zu tun, was ich hätte tun sollen: nachfragen. Und so weiss ich nicht, ob hinter dem „verlumpet“ mehr steckte als die sachliche Information. Auch jetzt weiss ich es nicht. Immerhin hat ein Klick auf die Google-Suchresultate „american census 1930“ und „american census 1940“ einige zusätzliche Informationen geliefert. Hans war 1927 nach Amerika gegangen. 1930 war der ledige 37-Jährige Untermieter bei der Familie Arnold und Josephine Thuli aus der Schweiz. Sie waren 1925 oder 1926 eingewandert, denn der Sohn (5) war noch in der Schweiz, die Tochter (4) in Amerika geboren. Thuli stammen ursprünglich aus Hasliberg BE oder Vilters SG. Erst dachte ich, es sei wohl die amerikanische Schreibweise für Thali aus dem Luzerner Seetal. Jedenfalls lebte Hans 1930 in Moscow, Iowa County, Wisconsin und 1935 in Rural, Wisconsin. Die Angaben für 1940 sind am ausführlichsten: Er lebte jetzt in eigenem Haushalt auf einer Farm in Waldwick Town, Iowa County, Wisconsin. 2010 hatte diese Gemeinde 473 Einwohner. Als Beruf ist nicht Farmer, wie meist, sondern Farmmanager (Betriebsleiter) eingetragen. Es bleibt offen, ob „John, Amerika“ eine Formel ist für einen, von dem man lieber nicht spricht, einem Looser, wie man heute sagen würde, oder für einen bewunderten Glückssucher, der seine Sehnsüchte mutig wahr zu machen versuchte. Ein wenig weiter suchend fand ich im Porträtarchiv unter der Nr. 20044 Johns Bruder Willi, 1894-1945, Pfarrsigrist in Reiden, ein seriöser Mensch und mit identisch verschmitzter Physiognomie. Willi, Reiden und John, Amerika. Friedrich Schmid 4 Ein Mannesstamm als Familie Denis Dubichs „Chronique des Dubach et Dubich 1215-2015“ In seiner Studie über Herkunft und Verbreitung des Familiennamens Dubich (Dubach, Dubath, Dubas, Dubacher, Dubich, Duwa) spricht der Elsässer Denis Dubich durchwegs von „notre famille“, wenn er die Mitglieder der väterlichen Stammlinie meint. In dieser grossen „famille“ sind die Dubich (oder Dubach, Dubacher, Dubas etc.) weitgehend unter sich. Fast scheint es, als seien sie in den vielen Jahrhunderten ihres nachweisbaren Bestehens nie Heiratsallianzen mit andern Geschlechtern eingegangen, als hätten sie sich gewissermassen autonom reproduziert. Dass es sich bei der „Chronique“ um eine Familiengeschichte handelt, versichert aber auch Alexander Roth im Vorwort zu Dubichs Buch. Beim Durchblättern dieser Chronik wird schnell klar, dass „Familie“ bloss „im Mannesstamm verwandt“ bedeutet, und manchmal nicht einmal dies. Beispielsweise vermag Dubich keine Beweise dafür zu liefern, dass die Urner Dubacher von den Dubach von Rougemont abstammen – er vermutet dies bloss (angeregt durch die lokale mündliche Überlieferung, die in dieselbe Richtung zielt). Mit seinem Networker-Talent und seiner Grosszügigkeit schliesst Dubich niemanden aus dem Kreis seiner „famille“ aus, selbst wenn nur Namensähnlichkeit auf Verwandtschaft hindeutet. 5 So intensiv und präzise der Autor auch auf Wohnorte, Wanderungsbewegungen und Namensschreibweise der männlichen Dubich (Dubach, Dubacher, gar Dubak und Tubach) eingeht – sein grosses Opus verrät recht wenig über deren Mütter, Ehefrauen, Schwestern und Töchter. Die Ehefrauen werden zwar manchmal genannt, selbst mit ihren ledigen Namen, aber nur selten erfährt man etwas über deren weitere Herkunft, Aktivitäten und Besonderheiten. Noch weniger ist von den Töchtern und Schwiegersöhnen der Dubich die Rede. Auch über den Wandel von Familiengrösse und Kindersterblichkeit im Lauf der Jahrhunderte liest man wenig. Denis Dubich. Bild AC Es trifft natürlich zu, dass in früheren Zeiten der Familienname ausschliesslich über die väterlich-männliche Linie vererbt wurde, und dass in Urbarien und anderen mittelalterlichen und frühneuzeitlichen Verwaltungsquellen Männer häufiger als Frauen erwähnt werden. Das heisst aber nicht, Frauen hätten auf Wohnort, Ansehen, soziale Stellung oder das Eigentum ihrer Familien gar keinen Einfluss gehabt, sie seien einfach nur passive Anhängsel ihrer Männer gewesen. Die Einseitigkeit einer Forschungsperspektive lässt sich nicht mit der schlechten Quellenlage rechtfertigen. Eine weitere Besonderheit dieses Buches: Forschungs- und Darstellungsweise laufen gegeneinander. Das Resultat seiner Forschung, die Herkunft der Dubich aus „denjenigen am Bach“ zwischen Saanen und Gstaad, stellt Dubich an den Anfang des Buches. Wer es gewohnt ist, ein Buch von Deckel zu Deckel, vom Anfang bis zum Schluss, zu lesen, tut gut daran, bei Dubichs „Chronik“ diese Gewohnheit abzulegen. Die zahlreichen Illustrationen, die überaus grosszügige Bebilderung und die eingestreuten persönlichen Reminiszenzen laden zum Schmökern und Gwundern quer durchs ganze Buch ein. Wer weiss, vielleicht entsteht erst beim Schmökern jenes Zugehörigkeitsgefühl, von dem Dubich meint, es schliesse die männliche Abstammungslinie und alle, die ähnlich wie „Dubich“ heissen, zu einer „Familie“ zusammen. Anton Christen 6 Für eine Woche Berlin Wie eine Tausendernote den Weg zu mir fand Ein Genealoge darf schon ein wenig um die Ecken herum reden. Ein Suizid steht ganz am Anfang meiner Geschichte. Vor mehr als 150 Jahren hat sich, so das Gerücht, die Tochter des Hafner Hans im Spierberg Flühli LU vergiftet, wonach Wisi Duss von der Schwandalp, Flühli, auf den Hof und irgendwie zum Heimet kam. „Sie wollte den Hafner Hans junior heiraten und nahm dann, als dieser starb, den Pfaffrütipeterli.“ Dieser Peter Emmenegger von der Pfaffrüti, Flühli, „weibte sich ein“ und wurde so Besitzer des Spierbergs. Wie das Wisi, das “von mittlerer Statur war“, wirklich zum Spierberg gekommen ist, das sagt mein Gewährsmann auch an anderer Stelle nicht eindeutig: Sie sei die Verlobte des Sohnes gewesen und habe auf diese Weise geerbt oder sie sei als Erbin adoptiert worden. Wie dem auch sei: Das Paar Emmenegger-Duss im Spierberg hatte in der Folge fünf lebende Kinder, von denen drei hier eine Rolle spielen: Johann Josef, Lehrer, Bethli, die Ersatzmutter, und Rosa, die Grossmutter meines Gewährsmanns Josef Schmid, Kriens (1918-2012), der allgemein als Substitut gehandelt wurde. Seine Grossmutter Rosa Emmenegger (oben) heiratete 1883 Franz Josef Wobmann im Obrischwand, Schüpfheim, deren Tochter Agatha Wobmann wiederum heiratete 1910 den Lehrer Anton Schmid. Das waren die Eltern des Substituts. Die Mutter starb früh, und so kam obiges Bethli, die liebevolle Grosstante, zur Familie, zu welcher der spätere Substitut eine grosse Anhänglichkeit entwickelte. Ihr Bruder Johann Josef Emmenegger dagegen spielte zuerst keine Rolle in der Geschichte. Im Entlebucher Anzeiger vom 17. März 2009 kann man über ihn lesen, er habe „die Bitternisse des Lehrerberufs“ kennengelernt. Er hatte nämlich eine Hautkrankheit, sodass zeitweise „die Eltern ihre Kinder nicht zu diesem räudigen Lehrer schicken wollten“. In diesem Konflikt hatte er, dem zudem Hochnäsigkeit und Eigenwilligkeit vorgeworfen wurde, einen starken Gegenspieler in Flühli, den späteren Amtsgehilfen Jakob Felder, der erbittert um die Lehrerstelle Emmeneggers kämpfte. So war das damals. Aber der hautkranke Grossonkel starb bereits 1910, Jahre vor der Geburt des Substituts. Der Kontakt zu seiner Familie kam erst viel später zustande. Seine Gemahlin, eine Welsche, die sich in Flühli wohl nie ganz heimisch gefühlt hatte, zog nach dem Tod des Gatten mit der Familie nach Genf, und dort wurde 1930 René Emmenegger geboren, ein Enkel des räudigen Lehrers. Dieser war nicht irgendwer, sondern zwölf Jahre Mitglied des kleinen Stadtrates von Genf, 7 drei davon als Stadtpräsident. Und so kam es, dass der kleine Substitut sich ein ganz klein wenig im Glanz des erfolgreichen Stadtpräsidenten sonnen wollte. Ein Briefwechsel kam zustande, der bis 2007 andauerte, gelegentlich hat man einander besucht. René war sogar offizieller Gast in seiner Heimatgemeinde Flühli. Und jetzt, jetzt endlich kommen wir zur Tausendernote. Renés Tante Mathilde Gugelmeier-Emmenegger, 1889 in Flühli geboren und 1989, wenige Wochen vor dem hundertsten Geburtstag, in Genf gestorben, war so angetan von der Liebenswürdigkeit des Substituts, dass sie ihm tausend Franken zukommen liess, womit nun auch ich ins Spiel komme. Der Substitut und ich sind nicht sehr nahe verwandt, wir haben in gerader Linie den gleichen Ururur(ur)grossvater. Aber ich kenne diesen gutgesinnten, eher schüchternen Mann, der gelegentlich etwas ungeschickt aufdringlich wirkte, schon sehr lange, und schon einige Zeit war klar, dass ich seinen genealogischen Nachlass übernehmen und bearbeiten sollte. Das war, wie sich zeigte, eine äusserst papierreiche, echt überwältigende Aufgabe. Bisher habe ich mich in drei Schüben darangemacht: Zuerst musste die Hauptsache abtransportiert werden. In den ersten darauf folgenden Sommerferien wurde das Material dezimiert und geordnet, und erst vor kurzem, drei Jahre danach, habe ich einen erneuten Anlauf genommen und wurde für meine staubige Arbeit ausserordentlich reich entschädigt: In einem Brief fand sich Staniolpapier und darin verborgen eine alte Tausendernote (eintauschbar bis 2020). Obwohl in einem folgenden Brief aus Genf nachdrücklich versichert wurde, die Banknote gehöre ihm, hatte der Substitut den Eindruck, er verdiene sie nicht. Deswegen hat er sie wohl auch vergessen. Und so kam sie zu mir und auf die Bank, und ich hatte nicht die geringsten Bedenken, den Gegenwert in einer Woche Berlin aufgehen zu lassen. Merke: Wenn das Schlimme lang genug zurückliegt, ändern gelegentlich die Vorzeichen. Friedrich Schmid 8 Ein Leser sucht….. Ich suche Informationen über die Familie Kreuel von Baar vor 1600. Ich weiss von einem Eintrag im Jahrzeitbuch von Oberägeri von 1536. Dort werden zwei Frauen Kreümel oder Krümli erwähnt, die mit höchster Wahrscheinlichkeit Kreuel von Baar sind. Ihr Bruder ist der Landvogt Rudolf von Baar. Genannt sind ihre Ehemänner und ein Sohn Apollinar, geboren etwa 1515, später Amtmann in Zug. Hat jemand die Familie Kreuel von Baar erforscht ? Es geht um den Anschluss der beiden obigen Frauen zu einer Familie, ganz besonders zu Bruder Rudolf, dem Landvogt. Bruno J. Nussbaumer, zurzeit in Thailand Website: www.nussbaumer-familien.com E-Mail: [email protected] …und der Redaktor des Mitteilungsblatts antwortet Als Anlaufstelle für eine genealogische Forschung in Baar empfiehlt sich Kaspar Mauritz Widmers Geschlechterbuch aus dem 19. Jahrhundert (Staatsarchiv Zug, Mikrofilm MF 5). Kaspar Mauritz Widmer (1835 – 1906), ein promovierter Theologe, war jahrzehntelang Pfarrer von Baar. Er wertete in seinem Geschlechterbuch nicht nur die Tauf- Ehe- und Sterberodel seiner Wirkungsstätte aus, sondern auch Jahrzeitbücher und Urbarien. Wie zuverlässig Pfarrer Widmer gearbeitet hat, wage ich nicht zu beurteilen; der Familienforscher, der von Widmer abschreibt, muss sich bewusst sein, dass es sich bei dessen Geschlechterbuch um eine Sekundärquelle handelt. Vergleiche zwischen Sekundär- und den zugrundeliegenden Primärquellen lohnen sich immer. Was nun das Baarer Geschlecht der Kreuel (Kreuwl) betrifft, so führt Widmer, (siehe Abbildung auf der folgenden Seite) bei der Nr. 6, Heinrich Kreuel, nur zwei Kinder auf, Heinrich und Rudolf. Dieser Rudolf (gestorben am 6.5.1619) war laut dem Historischen Lexikon der Schweiz (HLS) von 1598-1600 Landvogt in Sargans. Er hatte 3 Söhne und 3 Töchter. Einer der 3 Söhne, wiederum ein Rudolf, war laut dem HLS in den Jahren 1627-29 Landvogt in Sargans. Die Tochter Anna war mit einem Widmer verheiratet, Barbara zuerst mit einem Meienberg, dann mit einem Vogt Hieronimus xy (unleserlich). Bei Agatha verzeichnet Widmer keinen Ehemann. Doch gibt es im Jahrzeitbuch von Oberägeri tatsächlich einen Hinweis auf Schwestern von Rudolf Kreuel, und wenn ja, von welchem Rudolf? Neben der unterschiedlichen Schreibweise – von 9 Kreümel oder Krümli zu Kreuwl (Kreuel) ist es ja ein recht weiter Weg – irritiert vor allem das angegebene Geburtsjahr eines Kreumel- oder Krümli-Sohnes: 1515. Es passt schlecht zu den Lebenszeiten der beiden Landvögte mit dem Vornamen Rudolf (Todesjahr 1619 bzw. 1656). Deshalb dürfte es sich lohnen, das Jahrzeitbuch von Oberägeri noch einmal daraufhin zu überprüfen, ob es tatsächlich einen Hinweis auf die Kreuel von Baar enthält. Vielleicht weiss ein Leser/eine Leserin mehr. 10 Worüber die neuen ZGF-Mitglieder forschen Ergänzung zur Liste von 2011 Nachname Vorname Adresse PLZ Wohnort Bürgerort Achermann Annen Arnet Bättig Boog Bucher Fetanat-Kuhn Frey Fries Fuchs Grisiger-Mayer Haldi Horat Huber Huber Huser Cyrill Klaus Fabian Georges Melanie Toni Ruth Rolf Theo Richard Nicole Erwin Richard Ludwig M. Rita Ernst Schänzliweg 5 Katzenstrickstrasse 15 Unterdorf 6 Salzfassrain 2 Oberdierikonerstrasse 9 Enetriederstrasse 40 Seeburgstrasse 2 Oberdierikonerstrasse 58 Luzernerstrasse 150 Luegetenstrasse 2 Ob dem Seeweg 4 Bennenegg 28 Unterdorfstrasse 12 Bahnmatt 25 Bahnmatt 25 Grotzi 1 4332 Stein 8840 Einsiedeln 6018 Buttisholz 6006 Luzern 6030 Ebikon 6060 Sarnen 6006 Luzern 6030 Ebikon 6014 Luzern 6102 Malters 7265 Davos Wolfgang 6014 Luzern 5524 Niederwil 6340 Baar 6340 Baar 6056 Kägiswil Mauensee Schwyz Buttisholz, Root Luzern Weggis, Luthern Eintritt Hüsler Willi Gersauerstrasse 24 6440 Brunnen Keller Franz Sonnhalde 19 6712 St. Erhard Imbach Gerhard Breitenstrasse 40 5644 Auw Kieliger Kirchhofer Kiser Knecht Koch Kopp Küng-Schmid Kunz Lässer Limacher Lustenberger Mario Otto Franz Balz Lukas Godi Moritz Maria Josef Hans Peter Willi Hans Sonnenbergstrasse 40 Kelmattstrasse 11 Tulpenweg 2 Bodenackerstrasse 34 Surengasse 6 Kalofen 1 Udelbodenstrasse 11 Farngutweg 6 Weiherstrasse 7a Bachtelstrasse 26 Obmatt 31 4127 Birsfelden 6403 Küssnacht 6060 Sarnen 5200 Brugg 6210 Sursee 6022 Grosswangen 6014 Luzern 5612 Villmergen 6234 Triengen 6048 Horw 6043 Adligenswil Manta David Waschhausgraben 6 5600 Lenzburg Nussbaumer 42/18 Moo 8, Sukhumvit Bruno Josef Rd.Soi Pfammatter Matthias Obermatthalde 9 6045 Meggen Eischoll VS 02.02.2014 Purtschert Brigitte Enetriederstrasse 40 6060 Sarnen Littau, Pfaffnau 21.04.2013 Rogger Bruno Rathaus 6210 Sursee Oberkirch Schnyder Schumacher Stalder Vogel von Allmen-Wyss Wandeler Robert Josef Peter Viktor Erwin Franz Helena Werner Riederweg 17 Pulvermühleweg 8 Cécile-Lauber-Gasse 8 Haldenstrasse 10 A Im Zentrum 11b Sonnebergli 32 8302 Kloten 6010 Kriens 6002 Luzern 6130 Willisau 6043 Adligenswil 6017 Ruswil Wenger Markus Rankstrasse 12 5304 Endingen Zeder Bruno Oezlige 34 6215 Beromünster Forschungsinteresse 31.03.2014 Achermann, Bühler 24.01.2015 08.02.2014 Arnet, Koller, Bucher, Ruckli 06.03.2015 27.05.2013 Birrer, Mathis 21.04.2013 Bucher Wohlen AG 28.02.2015 Luzern, Ebikon 25.03.2014 Frey, Annen Littau Luzern 18.12.2013 Roth, Fries Malters 22.02.2014 Fuchs Sachseln 29.09.2014 Saanen 23.05.2012 Haldi Schwyz 08.12.2014 Rickenbach SO 22.06.2013 Huber, Bingisser Baar, Rickenbach SO 09.01.2015 Lungern 26.12.2013 Huser Hüsler plus ca. 25 weitere Steinhausen 19.08.2012 Geschlechter Nottwil 11.11.2015 Imbach von Gunzwil, Bütler Beromünster 29.04.2014 und Burkart von Auw Silenen, Basel 19.01.2015 Büron 23.03.2015 Sarnen 24.04.2013 diverse Döttingen AG 31.03.2014 Rey, Brun Luzern 14.01.2015 Beromünster 08.11.2012 Kopp Beromünster Entlebuch, Littau 18.06.2013 Küng, Banz, Emmenegger Gettnau 19.03.2013 Kunz und Koch Luzern, Root 04.03.2012 Lässer, Steiger Horw 24.01.2013 Adligenswil, Emmen 28.02.2013 Favre, Schneider, Stalder, Boveresse 07.01.2014 Schindelholz T.Nongpl. 20150 A.Bang.Chonburri Oberägeri Thailand 04.06.2015 Pfammatter, Gentinetta, Baumgartner Rogger, Willi, Zwimpfer, Hess, Gut etc. 10.12.2012 Schnyder Schüpfheim 31.01.2012 Schumacher Luzern, Ebikon 28.05.2013 Stalder, Brunner Menznau + Willisau 20.08.2012 Vogel, Bühler, Geisseler, Erni Inwil 10.12.2013 Ruswil 10.09.2015 Ruswiler Geschlechter Wenger, Felder, Stadelmann, Forst BE 19.04.2014 Portmann Beromünster, Luthern 25.01.2014 11.07.2015 11 Mit Knebel im Mund auf den Lasterstein gestellt Die Nidwaldner „Andacher-Affäre“ im Jahr 1846 Mit der Zerstörung von Hanfgärten hatte die Nidwaldner Polizei schon im 19.Jahrhundert zu tun. Damals verfolgte sie allerdings nicht die Pflanzer, sondern diejenigen, die Pflanzungen zerstört hatten. Die folgende Transkription eines Polizeiberichts aus dem Jahre 1846 (Staatsarchiv Nidwalden C 1162/436) hält sich, was Interpunktion und Schreibweise betrifft, eng an die handschriftliche Vorlage; erläuternde Hinzufügungen sind durch eckige Klammern gekennzeichnet: „Den 3‘ Juni [1846] morgens früh, kam die Kunde aus Stansstad, dass in der Nacht die Hanfgärten von Herrn Zoller Bircher, Ratsherr Carli Engelberger und alt Weibel Vonbüren seyen abgemäht worden, es wurde sogleich davon Anzeige auf der Polizey gemacht, mit derjenigen verbunden, dass man den Remigi Adacher in Verdacht habe dieses gethan zu haben, wegen seinen früher ausgestossenen Drohungen welche Drohungen Adacher betref einer von den Strafherrn der Ürty [Korporation] Stansstad über ihn verfügten Strafe von 4 Gl [Gulden] ausgestossen habe. Tit: Herr Polizey Director Durrer erstatte über diesen verübten Frevel vor hochlob [hochlöblichem] Rath den 3‘ d:[dritten dieses Monats] Bericht ab, und dieser verfügte, dass Remigi Adacher hierüber polizeylich verhört und nach Ergebnis des Verhörs in polizeyliche Haft in den Spital [das als Spital, Armenhaus und Gefängnis dienende Haus an der Stanser Schmiedgasse] soll gethan werden.“ Dazu muss man wissen, dass Nidwalden erst in der Verfassung von 1850 politische Gemeinden einführte; bis dahin hatten, wie Erich Aschwanden in seiner lesenswerten Dissertation über Nidwaldens Beitritt zum Sonderbund ausführt, 13 Ürten und 5 Pfarreien die Funktion von Lokalregierungen ausgeübt, wobei letztere neben ihrer religiösen Kernaufgabe fürs Armenwesen und zum Teil auch für das Schulwesen verantwortlich waren. Bei dem in Stansstad abgemähten Cannabis dürfte es sich um Nutzhanf gehandelt haben, den Rohstoff zur Herstellung von Schnüren, Seilen und Segeltuch. Eine Erhebung von 1854 ergab, dass in Stansstad um die Mitte des 19. Jahrhunderts rund 5 Prozent des landwirtschaftlich genutzten Bodens mit Hanf bepflanzt war; auf rund 45 Prozent wurden Kartoffeln angebaut (StANW C 1163/488). Sei es, dass der Missetäter mit seiner Nacht- und Nebelaktion den drei Stansstader Hanfpflanzern einen so grossen Schaden zufügte, dass die Angelegenheit nicht mehr auf Ürteebene untersucht und geahndet werden konnte; sei es, dass einer der Geschädigten, der Ürtevogt und Ratsherr Karl Engelberger, seinen 12 Einfluss in Stans geltend zu machen wusste: Die kantonale Regierung, der Wochenrat, riss die Sache an sich, erklärte die Missetat zum Frevel und leitete eine Untersuchung ein. Als Tatverdächtigten knöpfte sich das Stanser Polizeiamt den 34-jährigen Stansstader Remigi Andacher vor, der auf dem Hof Schwand in Kehrsiten aufgewachsen war und deswegen Schwand-Remigi genannt wurde. Andacher, allem Anschein nach ein Gelegenheitsarbeiter (sein Beruf wird in den Polizeiberichten nie genannt), war im Vormonat von der Stansstader Ürte wegen seines Verstosses gegen eine Korporationsbestimmung gebüsst worden. Er akzeptierte diese Busse aber nicht und liess sich zu einem wüsten Geschimpfe und zu Rachedrohungen gegen die Verantwortlichen der Ürte hinreissen. „Die Tat eines Schwarzen“ Im Verhör bestritt Andacher jedoch, in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni den Hanf der drei Stansstader Hanfbauern abgemäht zu haben; Drohungen, wie sie mehrere Zeugen gehört hatten, wollte er ebenfalls nicht ausgestossen haben. Stattdessen versuchte er, der Abmähaktion einen politischen Anstrich zu verleihen. Das sei die Tat eines Schwarzen gewesen, behauptete er. Die Schwarzen, Stansstad im frühen 19. Jahrhundert – Aquatinta von J. H. Locher in der Stiche-Sammlung der Kantonsbibliothek Nidwalden. 13 das waren nach der damaligen politischen „Farbenlehre“ die Liberalen, die den von den „roten“ katholischen Kantonen 1845 gegründeten Sonderbund bekämpften und für Gewaltenteilung sowie eine Entkonfessionalisierung der Politik eintraten. Da Polizeiamt und Wochenrat keine Zeugen auftreiben konnten, die Andacher beim Abmähen des Hanfes beobachtet hatten, mussten sie diesen aus der Untersuchungshaft entlassen, stellten ihm aber ein Verfahren wegen bewiesener Schimpf-und Drohreden wider die Obrigkeit in Aussicht. Eine Woche später war auch diese Anschuldigung vom Tisch. Das Protokoll der Wochenratssitzung vom 15. Juni 1846 vermerkt, eine „ehrende Freundschaft“ (Verwandte oder Bekannte) habe in Anbetracht der Tatsache, dass der Schwand-Remigi „gemütskrank“ sei, um die Aufhebung des gegen ihn laufenden Verfahrens gebeten, und dieser Bitte sei entsprochen worden (StANW A 1002/42, Seite 470). Der Schwand-Remigi hatte sich gegenüber einer Zeugin als „Roter“ geoutet, und es kann nicht ganz ausgeschlossen werden, dass die tiefrote Nidwaldner Regierung dem Parteigänger Schwand-Remigi unter dem Vorwand, er sei unzurechnungsfähig, aus der Patsche half. Plötzlich verschwunden Doch dann verschwand der Schwand-Remigi plötzlich. Niemand vermochte mit Bestimmtheit zu sagen, ob er eine Wiederaufnahme des Verfahrens befürchtet und sich deswegen ins Ausland abgesetzt hatte, oder ob er tatsächlich psychisch erkrankt war und Hand an sich gelegt hatte. In vielen Varianten machte das Gerücht die Runde, Andacher sei an den Folgen der Verhöre und der behördlichen Anschuldigung gestorben und von den Behörden heimlich auf dem Stanser Friedhof verscharrt worden. Bei den Familienangehörigen verdichtete sich dieses Gerücht zur Gewissheit. Der Bruder Kaspar, Bierbrauer, Wirt und Küfer von Beruf, stellte beim Stanser Pfarrer erfolglos den Antrag, in einem frisch aufgeworfenen Grab auf dem Friedhof nach dem Leichnam Remigis suchen zu dürfen. Doch die Absage des Pfarrers, statt Andacher von einer Störung der Friedhofruhe abzuhalten, bestärkte ihn im Verdacht, dass geistliche und weltliche Obrigkeiten etwas zu verbergen hätten. Zusammen mit seinem Gehilfen, dem aus Appenzell stammenden Johann Anton Knechtlin, machte er sich in der Nacht vom 28. auf den 29. Juli 1846 auf, um das Grab auf dem Stanser Friedhof, in dem vor Kurzem ein Kind beerdigt worden war, noch einmal auszuheben und nach dem Leichnam seines Bruders zu graben. 14 Die unerlaubte Wühlarbeit Kaspar Andachers und seines Knechtes waren, wie die beiden glaubten, von Erfolg gekrönt. Ausser dem noch intakten Sarg des Kindes entdeckten sie einen nackten, kopflosen Leichnam, von dem Kaspar Andacher ohne Zögern annahm, es handle sich um den toten Bruder. Umgehend erstattete er dem regierenden Landammann Clemens Zelger Bericht von seinem „Fund“. Zelger berief sofort einen ausserordentlichen Wochenrat ein, der eine abermalige Öffnung des Grabes anordnete und mehrere Ärzte mit einer Inspektion des Grabinhalts beauftragte. „Mehrere Jahre dauernder Verwesungsprozess“ Die Herren Doktoren Bucher, Businger, Christen, Spichtig und Jann kamen in ihrer „Legal Inspection“ zu einem für Kaspar Andacher niederschmetternden Befund: „Die unterzeichneten Herren Ärzte […]haben die Ehre, sich dafür zu erklären: 1) dass in dem Grabe des Hrn [Herrn] Jac: [Jakob] Oberstegs Sohn nebst dessen unversehrtem Sarge auch die Überreste eines Leichnams gefunden worden. 2) dass die Überreste dieses Leichnams nicht in einem kürzeren Zeitraum, als durch einen mehrere Jahre dauernden Verwesungsprozess in den angetroffenen Zustand haben gewandelt werden können“ (StANW C 1162/436). Im halbabsolutistischen Nidwalden der Restaurationszeit, in dem es keine Gewaltentrennung gab, bekam die Familie Kaspar Andachers die fast uneingeschränkte Machtfülle der weltlichen Obrigkeit zu spüren. Bereits am 17. August 1846 wurden den beiden Ad-hoc-Totengräbern sowie der Mutter und dem Onkel Kaspar Andachers der Prozess gemacht, und zwar vor dem erweiterten Wochenrat, dem Landrat. Anna Maria Andacher, die Schwester und Magd des Schwand-Kaspar, war zu diesem Zeitpunkt erkrankt; gegen sie wurde am 15. März 1847 verhandelt. In ihrer Ehre verletzte Obrigkeit Bezeichnenderweise ging es dem Landrat nicht so sehr um die nächtliche Ruhestörung auf dem Stanser Friedhof, sondern um die Tatsache, dass der Schwand-Kaspar und sein Gehilfe Knechtlin ohne Bewilligung durch den Pfarrer gehandelt hatten. Am schwersten aber wog bei der kantonalen Exekutive der Umstand, dass Andacher und seine Verwandten es gewagt hatten, die Behörden zu verdächtigen, sie hätten den Schwand-Remigi heimlich verscharren lassen. Im Protokoll der Landratssitzung vom 17. August 1846 heisst es, Kaspar 15 Andacher habe die „ehrenrührensten Reden“ gegen Polizei und Wochenrat geführt. So habe er, von Zeugen „eidlich erwiesen“, behauptet, die Behörden hätten seinen Bruder „spitzbübisch und unverschämt“ behandelt, denn sie hätten ihn des Nachts begraben, damit er ihr Fehlverhalten nicht habe aufdecken können; Remigi sei gesund im Stanser Rathaus zum Verhör erschienen und krank daraus zurückgekommen, und dies belege, dass er vergiftet worden sei (StANW A 1000/14, Seite 302). Übel nahmen die Ratsherren dem Schwand-Kaspar auch den Aufruf, die Nidwaldner müssten die Regierung, die schlechteste von allen, bei der nächsten Landgemeinde „mit Stecken ausjagen“ (ebenda). Ähnliche, zum Teil gegen die Geistlichkeit des Kantons gerichtete öffentliche Schimpftiraden warf der Landrat der Schwester, der Mutter und dem Onkel Kaspar Andachers vor. Nichts deutet im Landratsprotokoll darauf hin, dass einer der Ratsherren zugunsten der Angeklagten gesprochen hätte. Mit einem Zettel am Hals Kaspar Andacher traf es am härtesten. Ihm erlegte der Landrat eine Ehrenstrafe, geistliche Exerzitien, öffentliche Abbitten, persönliche Entschuldigungen, die Beteiligung an den Prozesskosten sowie ein Wirteverbot im Wiederholungsfall auf. Im Protokoll der Landratssitzung vom 17. August 1846 heisst es, die Ehrenstrafe betreffend: „Soll er unter Läutung der Glocke mit einem Zedel am Hals mit der Aufschrift: <Wegen Beunruhigung der Todten im Grabe und wegen ehrenrührerischen Reden und Verleumdungen und mit einem Knebel im Mund durch den Landjäger ¼ Stund lang auf den Lasterstein gestellt werden“ (StANW A 1000/14, Seite 303). Auch die Mutter Klara Andacher-Vonmatt wurde zur Zurschaustellung auf dem Lasterstein verurteilt, neben Beichte, Kommunion und dem öffentlichen Nachsprechen einer vorgelesenen Entschuldigung und der Kostenbeteiligung. Die andern angeklagten Verwandten kamen etwas besser weg, aber selbst der Küfergesell Knechtlin, der doch nur einer Aufforderung seines Meisters Folge geleistet hatte, wurde dazu verknurrt, den Stanser Pfarrer um Verzeihung zu bitten - „weil er sich erfrechet hat, durch Eröffnung eines Grabes auf eine unerlaubte Weise in seine [des Pfarrers] Rechte einzugreifen“ (StANW A 1000/14, Seite 305). Am 4. Juni 1847, also noch vor der „heissen Phase“ des Sonderbundskrieges, veröffentlichte die liberale Neue Zürcher Zeitung einen Bericht über die „Andacher-Affäre“ aus der Feder ihres (namentlich nicht genannten) Nidwaldner Korrespondenten. Darin beklagte der Schreiber das Fehlen einer Druckerpresse 16 und die rigorose Zensur in seinem Kanton. Man wache sorgfältig darüber, dass nichts, was im Kanton vorfalle, ausserhalb bekannt werde, und wenn es ein Blatt wage, einheimische Angelegenheiten zu besprechen, so werde es von vornherein verboten, wie der „Erzähler aus der Urschweiz“. Seinen nicht sehr detailgetreuen Überblick über die „AndacherAffäre“ verband der NZZ-Korrespondent mit dem wehklagenden Seufzer, man fühle sich ob der gegen Kaspar Andacher ausgesprochenen Strafsentenz „um einige Jahrhunderte zurückversetzt“. Staatsarchiv Nidwalden, altes Stammbuch. Das Schicksal Remigi Andachers wurde nie aufgeklärt. Das alte Nidwaldner Stammbuch von 1818 enthält beim Eintrag für den Schwand-Remigi den von späterer Hand hinzugefügten Vermerk „vermisst seit 1846“. Anton Christen 17 Protokoll der Generalversammlung vom 23. 1. 2016 1. Begrüssung Obmann Friedrich Schmid entbietet den 55 anwesenden Mitgliedern einen herzlichen Willkomm. Er zeigt sich erfreut ob der grossen Anzahl Anwesender, denn 23 Mitglieder hatten sich entschuldigt. Schmid verweist in seiner Begrüssungsansprache darauf, dass schon der Evangelist Matthäus sich als Genealoge betätigt und im Stammbaum Jesu drei Mal 14 Geschlechter aufgezählt habe: von Abraham bis zu König David 14 Generationen, von David bis zur Verbannung in Babylon 14 und von dieser Zeit bis zu Jesus noch einmal 14. Als Stimmenzählerinnen werden ernannt: Helena von Allmen-Wyss und Margrit Kronenberg. 2. Protokoll Zum Protokoll der GV vom 24. Januar 2015 erfolgen keine Bemerkungen. Es wird unter Verdankung einstimmig genehmigt. 3. Jahresbericht des Obmanns Einleitend in seinem Bericht über das verflossene Gesellschaftsjahr 2015 erwähnt Obmann Friedrich Schmid das soeben erschienene Buch von Franz Burgert „Das Lied von Courgenay“ als Beispiel für Realitätssinn, Hartnäckigkeit und eine gewisse Zugeneigtheit, wenn es darum gehe, eine verworrene Geschichte ins rechte Licht zu rücken. Der Autor habe es geschafft, die Urheber des Liedes zu ergründen, namentlich die Entlebucher Soldaten Robert Lustenberger und Oskar Portmann. Das gelte auch für das Forschen der ZGFMitglieder. Nichts Unmögliches wollen, dran bleiben und den Dingen zugetan sein: so wolle man es auch in der ZGF halten. 3.1 Referate und Ausflug Bernhard Wirz hat uns am 28.2.2015 aus Anlass des 100‘000 Bildes im Portraitarchiv in das Planetarium geführt. Die himmlische Darbietung war ein Dankeschön an die Leidbildchen-Sammler und Mitglieder unserer Gesellschaft. Das Referat von Andreas Schmidiger am 28.3.2015 zum Thema „Schweizerische Binnenwanderung“ machte auf Quellen für die Familienforschung aufmerksam. Schmidiger untersuchte die Registerbände 18 1808-1850 der Aufenthaltsbewilligungen, die der Kanton Freiburg ausgestellt hatte. Nachzulesen ist dies in den „Blätter für Heimatkunde Amt Entlebuch“ Bd. 79, 2014. Am 25.4.2015 zeigte Josef Muheim die Vielfalt der Familienforschung auf. Seine eindrücklichen Ausführungen über das Brauchtum und die Denk- und Lebensweise der Menschen aus Unterschächen entführten uns in die Vergangenheit. Das Buch „Gersau – Unikum der Schweizer Geschichte“ war die Anregung, Gersau als Ausflugsziel zu wählen. Der Autor dieses Buches, der ehemalige Zuger Stadtschreiber Albert Müller, hat uns durch Geschichte und Geschicke der einst freien Republik Gersau geführt; Bezirksammann Adrian Nigg hiess die ZGF-Mitglieder persönlich willkommen. Die Geschichte der Märchler Familie Spiess-Ziegler, vorgetragen von Bruno Spiess, lieferte ein Beispiel für regionalen Pioniergeist, Erfolg und Misserfolg zur Zeit der Industrialisierung unseres Lebensraumes. Tagebuch einer Pilgerreise ins Heilige Land 1603/1604. Rolf T. Hallauer versetzte die Zuhörerschaft 400 Jahre zurück anhand des Original-Tagebuches des Reiseteilnehmers Ulrich Meier aus Ruswil. Das Buch gehörte um 1700 einem Bläsi Stöckli, bevor es in den Besitz von Lunzi Wermelinger überging. 3.2 Vorstandsarbeit Der Vorstand traf sich zu Sitzungen am 25. April, 2. September und 28. November. Die meisten Vorstandsmitglieder verrichten ihre Aufgabe zwar zuhause, sie organisieren, gestalten, schreiben, tüfteln, überprüfen, rechnen oder packen ein. Drei Themen harren noch einer Lösung: Gesucht wird jemand, der oder die im Vorstand der Schweizerischen Gesellschaft für Familienforschung mitarbeiten will und als Verbindung der ZGF zur organisierten gesamtschweizerischen Familienforschung wirkt. Zudem suchen wir nach Möglichkeiten, Dateien verstorbener Mitglieder zu sichern und aufzubewahren. Der Obmann ruft dazu auf, von Zeit zu Zeit Dateien auszudrucken und weiterzugeben. Ferner sind wir auf der Suche nach einem Lokal für das Vereinsarchiv. 3.3. Porträtarchiv Das Porträtarchiv wurde 2015 auf einen leistungsfähigeren Server übertragen, was dank dem ausserordentlichen Einsatz von Ruedi Ammann praktisch problemlos über die Bühne gegangen ist. Das immense Engagement Ruedi Ammanns und Markus Lischers für das Porträtarchiv und die Webseite der ZGF 19 wird mit grossem Applaus bedacht. 3.4 Einführungskurse Markus Lischer führte im Berichtsjahr drei Kurse zur Einführung in die Familienforschung durch. 3.5 Mutationen Mitgliederbestand am 1. Januar 2015: 208. Am 31. Dezember 2015 waren es 210. Mit kräftigem Applaus verdankt die Versammlung dem Obmann den Jahresbericht. 4. Rechnung 2015 Kassier Bernhard Wirz erklärt die Jahresrechnung. Das Vermögen beläuft sich Ende 2015 auf Fr. 17‘613.92. Mit einem Aufwand von Fr. 7793.00 und einem Ertrag von Fr. 10‘640.50 schliesst sie mit einem Gewinn von Fr. 2847.50 ab. Wirz verweist darauf, dass für das Rechnungsjahr 2015 die Rechnung des Internetproviders Netspan für die Website und das Porträtarchiv nicht eingetroffen sei. Der inzwischen abgeklärte Betrag von Fr. 1798.20 werde die Rechnung 2016 belasten. Den Hauptposten stellt die Lokalmiete mit Fr. 3360.00 dar. Bernhard Wirz gibt zu verstehen, dass vor drei Jahren nach einem anderen Lokal gesucht worden sei. Man habe jedoch keine billigere Tagungsstätte, die eine ebenso gute Infrastruktur wie der Saal im ewl-Gebäude aufgewiesen hätte, gefunden. Der Kassier dankt den Mitgliedern, die jeweils den Jahresbeitrag etwas aufrunden. Einen Dank richtet er auch an die Galliker-Birrer-Stiftung für die Spende. Revisor Markus Keller rapportiert über die Prüfung der Rechnung, die eine vollständige Übereinstimmung zwischen den Belegen und der Rechnung ergeben habe. Die Genehmigung erfolgt mit grossem Applaus an den Kassier Bernhard Wirz. 5. Budget 2016 Bernhard Wirz präsentiert das Budget 2016, das wenig von den Zahlen des Vorjahres abweicht und einen Aufwand von Fr. 12‘400.- sowie einen Ertrag von Fr. 10‘610.- vorsieht. Im Aufwand ist die Rechnung der Firma Netspan pro 2015 enthalten. Das Budget wird einstimmig gut geheissen. 20 6. Mutationen Der Obmann berichtet über die Mutationen. 10 Abgängen stehen 12 Eintritte gegenüber. Bestand Ende 2015: 210 Mitglieder. Im Berichtsjahr sind verstorben: Ehrler Eduard, Luzern; Gmür Walter, Luzern; Krummenacher Julius, Kriens; Lang Hedi, Hohenrain; Winter, Ruth, Luzern. Ausgetreten sind: Bieler Kaspar, Emmenbrücke; Bohl Ernst, Ebikon; Kronenberg Heinz, Kriens; Lötscher Rosmarie, Luzern; Schurtenberger Hans, Steinen. Neue Mitglieder: Annan Klaus, Einsiedeln; Bättig Georg, Luzern; Fetenat-Kuhn Ruth, Luzern; Huber M. Rita, Baar; Keller Franz, St. Ehrhard; Kieliger Mario Otto, Birsfelden; Kirchhofer Franz, Küssnacht; Koch Godi, Sursee; Nussbaumer Bruno Josef, Thailand; Pfammatter Matthias, Meggen; Rogger Bruno, Sursee; Wandeler Werner, Ruswil. 7. Wahlen Für den aus gesundheitlichen Gründen zurücktretenden Hans Purtschert wird Rita Näf mit Applaus in den Vorstand gewählt. Die Funktion des Aktuars übernimmt Helena von Allmen-Wyss. 8. Genealogisches Schreiben Obmann Friedrich Schmid informiert über die Absicht, einen Kurs für genealogisches Schreiben anzubieten. Er führte darüber mit Angela Zimmermann aus Schwyz ein Gespräch. Es wäre mit Kurskosten von Fr. 800.- zu rechnen. So macht er sich Gedanken, den Kurs allenfalls mit eigenen Leuten durchzuführen. Der Vorstand wird darüber beraten. 9. Anträge Keine. Der Obmann verweist auf die Vorträge im Jahr 2016 und insbesondere auf den Ausflug vom 4. Juni 2016, der uns nach Zofingen führt. Vorträge finden am 27. Februar, 12. März, 23. April, 22. Oktober und 23. November statt. Ferner verweist der Obmann auf den Deutschen Genealogentag, der diesmal in Bregenz durchgeführt wird und vom 30. September bis zum 2. Oktober dauert. Stefan Jäggi vom Staatsarchiv Luzern ist bereit, einen weiteren Kurs zum 21 Thema „Alte Schriften lesen“ anzubieten. Dieser könnte bereits nach Ostern oder dann nach den Sommerferien stattfinden. Wer daran teilnehmen will, muss sich anmelden. 10. Varia Mit Hinweis auf die Biographie „Vom Napf nach LittauLuzern“ hält Obmann Friedrich Schmid eine launige Laudatio auf den zurücktretenden Aktuar. Dazu präsentiert er die Purtschert’schen Kirchenbauten von Ruswil und Schüpfheim und einschlägige Porträts auf der Leinwand. Seine Ausführungen schliesst er mit der Überreichung eines Geschenkpakets. Der Geehrte bedankt sich dafür. Ruedi Ammann hat die Idee, jeweils nach den Referaten eine Frage-Viertelstunde über Probleme bei der Platzierung von Portraits im ArUnter dieser Adresse ist Hans Purtscherts Auchiv durchzuführen. Auch tobiographie erhältlich: http://www.genealogieIdeen zur Gestaltung des zentral.ch/images/Familien_pdf/Purtschert%20Ha ns%20Bio.pdf Portraitarchivs sind willkommen. Er möchte dies als Versuch wagen. Themen sollten ihm per Mail vorgängig übermittelt werden. Bernhard Wirz dankt Obmann Friedrich Schmid für die angenehme Zusammenarbeit im Vorstand und die vielfältige Arbeit im Genealogiewesen. Ferner richtet er einen aufrichtigen Dank an jene, die den Apéro für die GVTeilnehmer vorbereitet haben. Der Aktuar: Hans Purtschert 22 Der ZGF-Vorstand von 2016 von links nach rechts: Bernhard Wirz, Markus Lischer, Helena von Allmen-Wyss, Friedrich Schmid, Rita Näf, Anton Christen (Bild Hans Purtschert). Veranstaltungen 2016 12. März 2016 23. Apr. 2016 22. Okt. 2016 23. Nov. 2016 Referat von Werner Wandeler, Ruswil: Unsere theaterbegeisterte Vorfahren Vortrag des ZGF-Präsidenten Friedrich Schmid, Einsiedeln: Familiensinn an der Luzernerstrasse 12, Hitzkirch Leben in Worte fassen: Impulsnachmittag mit Angela Zimmermann, Schwyz Referat von Kurt Messmer, Emmenbrücke: Sempach 1386. Winkelried und die Entstehung der Eidgenossenschaft 23 Adressen der ZGF-Vorstandsmitglieder Friedrich Schmid Bernhard Wirz Obmann Kassier Arvenweg 10 8840 Einsiedeln 055 412 40 69 Gemeindehausplatz 2a 6048 Horw 041 340 21 05 [email protected] [email protected] Markus Lischer Anton Christen Webmaster Redaktor Mitteilungsblatt Felsbergstrasse 6 6006 Luzern 041 410 93 86 Loretohöhe 21 6300 Zug 041 740 04 07 [email protected] www. antonchristen.ch Helena von Allmen Rita Naef-Hofer Aktuarin Vorstandsmitglied Im Zentrum 11b 6043 Adligenswil 041 372 03 23 Schlossbachstrasse 6 8620 Wetzikon 044 860 13 69 [email protected] [email protected] Revisor Keller Markus Schiltmatthalde 4 6048 Horw 041 340 21 24 Website www.genealogie-zentral.ch 24 Revisor Christen Josef Kastanienbaumstr. 60 6048 Horw 041 340 24 44
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