VerbandExtra im Juni - Steuerberaterverband Schleswig

VerbandExtra: Aktuelles im Juni 2015
1. Erbschaftsteuerreform
Das Bundesministerium der Finanzen hat am 2. Juni 2015 den "Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts" veröffentlicht.
Sie finden den Entwurf hier.
2. Deutscher Steuerberatertag am 5. und 6. Oktober 2015 in Wien
Ausgezeichnete Referenten, spannende Diskussionen, Gespräche unter Kollegen, all das in einer wunderschönen Stadt - der
Deutsche Steuerberatertag in Wien hat viel zu bieten. Stellen Sie
sich Ihr individuelles Fachprogramm zusammen und lassen Sie
sich auf den neuesten Stand bringen. Erleben Sie Wien mit unserem abwechslungsreichen Rahmenprogrammangebot. Abends
wird es feierlich: beim Empfang in der Wiener Hofburg, dem
Gala-Abend im beeindruckenden Naturhistorischen Museum oder bei der Party im „lutz – der club“!
Das hervorragende Fachprogramm und das attraktive Begleitprogramm wird sicher auch viele junge Kolleginnen und Kollegen ansprechen. Jungen Kolleginnen und Kollegen, deren Erstzulassung
nicht länger als 5 Jahre zurückliegt, ermöglicht der Verband eine kostenlose Kongressteilnahme.
Erkundigen Sie sich gerne in der Geschäftsstelle oder melden Sie sich jetzt an! Informationen unter www.steuerberatertag.de.
3. Erstausbildung doch steuerlich absetzbar?!
Der Bundesfinanzhof hat mehrere Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die
Frage vorgelegt, ob die Versagung des Werbungskostenabzugs von Aufwendungen für eine
Erstausbildung oder ein Erststudium mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund
ist es ratsam, einen entsprechenden Abzug zu beantragen und ablehnende Steuerbescheide mit
einem Einspruch anzugreifen.
4. Der Betriebsprüfer hat Zugriff auf die Kassendaten
Im Einzelhandel sind sämtliche Geschäftsvorfälle einzeln aufzuzeichnen, soweit dies zumutbar ist.
Bei Verwendung einer PC-Kasse, die detaillierte Informationen zu den einzelnen Barverkäufen
aufzeichnet und dauerhaft speichert, sind alle damit bewirkten Aufzeichnungen zumutbar. Ein Prüfer hat deshalb Zugriff auf die gespeicherten Daten, insbesondere auch bei integrierter Warenwirtschafts-Verwaltung. (BFH X R 42/13, X R 29/13 und X R 47/13).
Geschäftsführerin:
Willy-Brandt-Ufer 10 · 24143 Kiel · Telefon (04 31) 9 97 97- 0 · Fax 9 97 97-17 · E-Mail: [email protected]
Dr. Yvonne Susanne Kellersohn, RAin
Internet: www.stbvsh.de · Eingetragen im Vereinsregister · Amtsgericht Kiel VR 2137 KI
Präsident:
Bankverbindung: Förde Sparkasse (BLZ 210 501 70) · Konto 941 159 79 · BIC/SWIFT : NOLADE21KIE
Dipl.-Vw. Lars-Michael Lanbin, Stb
IBAN : DE26 2105 0170 0094 1159 79 · Steuernummer 19 295 7397 4
5. Steuerberatung – eine gefahrgeneigte Tätigkeit!
Steuerberater müssen täglich Mandanten bei Entscheidungen unterstützen, deren Auswirkungen
mitunter erst Jahre später vollkommen deutlich werden, dann aber von allerlei Personen und Institutionen beurteilt werden, die aufgrund der Entwicklung in der Zwischenzeit andere Maßstäbe anlegen, als der Berater es zum Zeitpunkt seiner Tätigkeit getan hat; nachher sind ja bekanntlich alle
schlauer. Für den Mandanten kann das zu strafrechtlich und/oder zivilrechtlich existenzgefährdenden Situationen führen, für die solche Mandanten häufig einen Schuldigen suchen und im Berater
vermeintlich finden.
Dass sich Mandanten dann auch von langjährigen Beratern abwenden, ist für den Berater schon
ärgerlich genug. Es kommt dabei vor, dass der neue Berater sich selbst gegenüber dem neuen
Mandanten durch Überprüfung der Arbeit des Vorgängers auf Schadenersatzpotential profilieren
möchte, der Mandant den neuen Berater zur Überprüfung auffordert, der bisherige Berater als
Zeuge in straf- oder zivilgerichtlichen Verfahren gegen den Mandanten geladen wird, Steuerstrafverfahren gegen den Mandanten auf den bisherigen Berater ausgedehnt werden oder die Finanzverwaltung den bisherigen Berater als vermeintlichen Tatteilnehmer für strafbefangene Steuerschulden des Mandanten in Haftung nehmen möchte.
Solche Konstellationen haben eines gemeinsam: Sie sind für den Berater, sein Vermögen, seine
Reputation, mitunter auch für seine Zulassung gefährlich. Und selbst wenn schlussendlich alle
Haftungsansprüche von Seiten des Mandanten, des Fiskus, eines Kreditinstituts, etc. in Leere gelaufen sind und auch ein eventuell sogar gegen den Berater eingeleitetes Strafverfahren mangels
Tatverdacht eingestellt wurde, hat die Abwehr all dieser Gefahren den Berater mitunter über Jahre
viel Zeit, Geld und Nerven gekostet. Diese Entwicklung muss der Berater nicht stoisch erdulden,
sie kann durch gute Vorbereitung zum Schutz des Beraters gesteuert und deutlich entschärft werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
6. Entgeltfortzahlung auch bei alkoholbedingter Arbeitsunfähigkeit
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18. März 2015 entschieden, dass ein langjähriger
alkoholabhängiger Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung auch im Fall eines Rückfalls nach einer Therapie regelmäßig nicht verliert, da es sich bei Alkoholabhängigkeit um eine
Krankheit handelt, die nicht vom Arbeitnehmer verschuldet ist (BAG, 10 AZR 99/14).
© IHK Schleswig-Holstein
7. Vom Sinn der Beweisvorsorge zur Honorarsicherung
Honorardiskussionen häufen sich leider. Das mag am latenten Störgefühl der Mandanten liegen,
für eine zunehmend lästige Verpflichtung gegenüber dem Staat auch noch angeblich sehr teure
Honorare zahlen zu müssen. Diese Situation kann der Berater durch eine transparente Honorarpolitik und den fortwährenden Hinweis auf den individuellen Nutzen der eigenen Tätigkeit für den
Mandanten elegant klären.
Schwieriger wird es, wenn der Mandant sich partout weigert das Honorar zu bezahlen. Dann bleibt
dem Berater häufig nur die Klage, vor der die meisten jedoch noch immer zurückschrecken, nicht
zuletzt aufgrund eigener schlechter Erfahrungen oder solcher von Kollegen mit deutschen Zivilrichtern, die regelmäßig zur Entscheidung über Honorarklagen berufen sind.
Diese Scheu vor der Honorarklage ist unbegründet, wenn der Berater zu Beginn und während des
Mandatsverhältnisses ein paar grundlegende Prinzipien der Beweisvorsorge beachtet, die er auch
und gerade seinen Mitarbeitern immer wieder in Erinnerung rufen sollte.
Weitere Informationen finden Sie hier.
8. Umstrittene 180-Tage-Regelung
Bei Fahrten mit einem Dienst- oder Firmenwagen erfolgt meistens eine pauschale Versteuerung
der Privatnutzung wie auch der Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb. Hier erfolgt ein pauschaler Ansatz von 180 Tagen im Jahr für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Eine Einzelbewertung ist immer günstiger, wenn 180 Tage im Jahr unterschritten werden.
 Bei Arbeitnehmern wird die Einzelbewertung zugelassen.
 Bei Gewinneinkünften dagegen wird ein solche abgelehnt.
Das FG Düsseldorf (Urteil v. 24.07.14) lehnt sogar kategorisch die Einzelbewertung ab, weil der
Gesetzestext dies nicht vorsieht. Hiergegen ist ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig (Az. III
R 25/14).
9. Musterverfahrensdokumentation zum ersetzenden Scannen: FAQ-Katalog
bietet weitere Unterstützung
Die gemeinsame Musterverfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege des Deutschen Steuerberaterverbandes
e.V. (DStV) und der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) liegt seit einem Jahr vor. Sie bietet
Buchführungs- und Aufzeichnungspflichtigen Formulierungshilfen, wie der Umgang mit digitalisierten Belegen organisiert und dokumentiert werden kann, um den Papierbeleg durch das digitale
Belegabbild für Nachweis- und Dokumentationszwecke vollständig zu ersetzen. Ziel ist es, damit
die Vernichtung der originalen Papierbelege zu ermöglichen, ohne negative Folgen für die Ordnungsmäßigkeit und die Beweiskraft der Buchführung bzw. der Aufzeichnungen befürchten zu
müssen. Weitere Informationen finden Sie hier.
10. Steuerberaterstudie – Ihre Meinung ist gefragt
Die Initiative für die kleine Steuerkanzlei führt mit Unterstützung des Deutschen Steuerberaterverbands e. V. (DStV) eine deutschlandweite Studie unter Kanzleien mit bis zu zehn Mitarbeitern
durch. Untersucht wird die Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandant. Bitte unterstützen Sie die Studie und nehmen Sie an der Befragung teil. Zur Steuerberaterstudie geht es hier.
11. Save the Date – Tag der kleinen Kanzlei
Am 07.09.2015 findet in Lübeck der Tag der kleinen Kanzlei statt. Weitere Details und ein ausführliches Programm finden Sie unter www.steuerberaterseite.de/events.
12. Studiengang Master of International Taxation (M.I.Tax)
Die Universität Hamburg bietet wieder einen berufsbegleitenden Studiengang Master of International Taxation (M.I.Tax) an. Weitere Informationen finden Sie hier.
13. Infos zum Download
Auf unserer Internetseite www.stbvsh.de finden Sie unter "Aktuelles" folgendes Material:
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ESt-Kurzinfo des FM SH zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung der Aufwendungen für
die Registrierung chemi-scher Stoffe nach der EU-Chemikalienverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Abl. L 396 vom 30.12.2006, S. 1 ff., sog. REACHVerordnung)
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ESt-Kurzinfo des FM SH zur Anwendung des § 15a EStG bei vermögensverwaltender
GmbH & Co. KG; Verrechnung von positiven und negativen Einkünften aus verschiedenen Einkunftsarten ktualisierung vom 7. Mai 2015
ESt-Kurzinfo des FM SH zur Anrechnung des Betreuungsgeldes nach § 4a ff. BEEG
auf Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
ESt-Kurzinfo des FM SH zum Besteuerungsanteil von Renten; Neuberechnung im Zusammenhang mit der sogenannten „Mütterrente“
KöSt-Kurzinfo des FM SH zur gemeinnützigkeitsrechtlichen Behandlung der Medikamentenabgabe durch Krankenhausapotheken
14. Seminare für Ihre Kanzlei
…im Juli
07.07.
09.07.
Liquidationsbesteuerung der GmbH und ihrer
Gesellschafter
9.00 – 17.00
Dipl.-Fw. Ortwin Posdziech
BilRUG
13.00 – 17.00
Prof. Dr. Klaus-Jürgen Lehwald
Neumünster,
Altes Stahlwerk
Neumünster,
Hotel Prisma
Neu im Progamm am 14.07.:
Scheinselbständigkeit inkl. Statusverfahren
Jörg Romanowski
&
Mindestlohn aus SV-rechtlicher Sicht
Jörg Romanowski
Nähere Informationen erscheinen in Kürze.
Weitere Termine finden Sie unter www.stbvsh.de in der Rubrik Fortbildung.