Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung

KoKoBe Leverkusen
Gerhart-Hauptmann-Str. 34 a
51379 Leverkusen
Tel.: (02171) 3 40 79 28
Fax: (02171) 3 94 85 27
Mail: [email protected]
Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung
Erste Schritte zur geeigneten Wohnform
Welche Hilfen gibt es?
 Ambulant betreutes Wohnen
Das heißt: Sie wohnen in der eigenen Wohnung. Sie können alleine oder mit anderen zusammen wohnen.
Betreuer kommen an einem Tag oder an mehreren Tagen
in der Woche.
Die Betreuer helfen Ihnen bei den Dingen im Alltag, die
Sie alleine nicht schaffen. Aber auch bei Dingen, die Sie
sich wünschen. Zum Beispiel in Ihrer Freizeit.
Sie möchten allein oder mit anderen in einer eigenen
Wohnung wohnen. Sie brauchen dafür Unterstützung und
Hilfe im Alltag. Dann ist das ambulant betreute Wohnen
das Richtige für Sie.
 Wohnen in Wohneinrichtungen
Das heißt: Sie wohnen in einem großen Wohnhaus mit
mehreren Gruppen. Hier bekommt man sehr viel Hilfe.
Tag und Nacht ist ein Betreuer im Haus. Die Betreuer helfen Ihnen bei den Dingen im Alltag, die Sie allein nicht
schaffen.
Betreuung kostet Geld. Der Landschaftsverband
Rheinland (LVR) bezahlt die Betreuung wenn Sie nicht
genug Geld haben.
Man sagt auch: Der LVR ist der Kostenträger.
Der LVR ist für das Wohnen zuständig. Das heißt: Der
LVR entscheidet darüber wer Hilfe erhält und wie viel
Hilfe jemand erhält.
-Alle Angaben ohne Gewähr-
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Stand: August 2015
Wie finde ich heraus welche Hilfe zu mir passt?
Das individuelle Hilfeplanverfahren hilft herauszufinden
welche Wohnform die richtige ist und wie viel Hilfe Sie
brauchen.
In ausführlichen Gesprächen wird nach dem Hilfebedarf
gefragt: Wo brauche ich genau Hilfe? Brauche ich Unterstützung beim Anziehen, bei der Pflege? Brauche ich Hilfe
bei Behördengängen? Bei welchen Haushaltsverrichtungen brauche ich Hilfe? Und auch: Was kann ich gut? Und
was kann ich nicht so gut?
Auch Wünsche und Ziele werden aufgeschrieben. Und
welche Hilfen notwendig sind, um die Wünsche zu erfüllen
und die Ziele zu erreichen.
Jeder soll die Hilfen bekommen, die er benötigt. Und dabei soll jeder so selbstständig wie möglich bleiben.
Sie bekommen Hilfe und Beratung bei den Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe). Sie
bekommen Hilfe und Unterstützung beim Schreiben
eines Hilfeplans bei der KoKoBe oder bei den Anbietern von Wohnhilfen.
Sie finden weitere Informationen im Internet hier:
www.lvr.de  Soziales  Menschen mit Behinderung
 Wohnen
Wie stelle ich einen Antrag?
Zum Antrag gehören:
 Der individuelle Hilfeplan: Hier wird der Hilfebedarf aufgeschrieben.
 Sozialhilfegrundantrag: Hier wird aufgeschrieben wie
viel man verdient und ob man viel Geld hat.
 Fachärztliche Bescheinigung
Die Antragsunterlagen werden dem LVR zugesandt.
Die entsprechenden Vordrucke erhalten Sie in den
Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen.
-Alle Angaben ohne Gewähr-
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Stand: August 2015
Was ist die Hilfeplankonferenz?
Jeder Hilfeplan wird in der Hilfeplankonferenz besprochen. Der Antragsteller kann persönlich dabei sein. Die
persönliche Teilnahme ist aber keine Pflicht. Die Antragsteller können auch in Begleitung einer Vertrauensperson
an der Konferenz teilnehmen.
Die Hilfeplankonferenz setzt sich in Leverkusen aus folgenden Personen zusammen:
 Vertretung des LVR
 Vertretung des Fachbereichs Soziales der Stadt Leverkusen
 Anbieter von ambulanten und stationären Leistungen
 Vertretungen aus der Koordinierungs-, Kontakt- und
Beratungsstellen für Menschen mit geistiger Behinderung (KoKoBe)
Die Hilfepläne werden in der Hilfeplankonferenz besprochen. Am Ende wird entschieden, ob der Hilfeplan bewilligt wird oder ob noch etwas besser gemacht werden
kann.
Kostenbeteiligung aus eigenem Einkommen?
Der LVR bezahlt viel Geld. Wer Hilfen bekommt und
selbst viel Geld verdient oder viel Geld hat, der muss auch
etwas dazu bezahlen.
Für ambulantes und stationäres Wohnen gilt:
 Kostenbeteiligung von Eltern volljähriger Kinder: 31,06
€
 Bei zusätzlicher Hilfe zum Lebensunterhalt erwachsener Kinder (z. B. bei Aufenthalt in einer Wohneinrichtung), können Eltern bis maximal 54,96 € herangezogen werden
 Man darf 2600 € sparen.
Einkommensgrenze für ambulant betreutes Wohnen:
Die gesetzliche Einkommensgrenze muss man ausrechnen: 798 € plus Warmmiete (und gegebenenfalls zuzüglich Familienzuschlags: Pro Person jeweils 280,- €). Liegt
das Einkommen über diesem Betrag, dann muss man
selbst etwas dazu zahlen. Aber höchstens 75% von dem
Einkommen, das über der Einkommensgrenze ist.
Für Wohnen in einem Wohnheim gilt:
Wer in einem Wohnheim wohnt muss auch sein Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze als Beteiligung
zahlen. Wer in einem Wohnheim wohnt, erhält einen – so
-Alle Angaben ohne Gewähr-
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Stand: August 2015
genannten – Barbetrag von 107,73 €. Dafür bekommt
man aber einiges: Man muss nichts für Essen und Trinken
bezahlen. Und auch keine Miete.
Menschen im ambulant betreuten Wohnen ohne (ausreichendes) Einkommen erhalten Unterstützung durch
Leistungen der Grundsicherung:
Haushaltsvorstand:
399 €
Mehrbedarf bei „G“ im Behindertenausweis: 67,83 €
Kosten für Unterkunft:
Kaltmiete
Nebenkosten
Heizkosten
Gesamt:
bis 320,- €
bis 100,- €
bis 50,- €
bis 470,- €
Wir empfehlen, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Fachbereich Soziales aufzunehmen!
Frau Karnine, Telefon: (0214) 4 06 54 03.
Weitere Informationen zum Thema Kosten und Eigenbeteiligung finden Sie auf der Website des Landschaftsverbands Rheinland: www.lvr.de  Soziales 
Menschen mit Behinderung  Wohnen  Leistungen
zum Wohnen  Kosten/Eigenbeteiligung
Wie finde ich einen Anbieter für Unterstützungs-Leistungen?
Adressen von Wohneinrichtungen und Anbietern von ambulant betreutem Wohnen erhalten Sie z. B. bei den KoKoBe, den Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen.
Auch die örtliche Hilfeplankonferenz kann Vorschläge
machen. (Die Mitglieder der Hilfeplankonferenzen
sind: Vertreter des LVR, Fachbereich Soziales, Anbieter von betreutem Wohnen, Vertreter von Wohneinrichtungen, Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle)
-Alle Angaben ohne Gewähr-
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Wie finde ich eine Wohnung?
 Mit Hilfe durch Angehörige, Freunde, gesetzliche Betreuer
 Mithilfe durch die Mitarbeiter/innen des Anbieters des
betreuten Wohnens
Sie können Ihre Wohnung da suchen, wo Sie gerne
wohnen möchten. Falls Sie kein ausreichendes Einkommen haben und auf Unterstützung durch Grundsicherung angewiesen sind, müssen die Kosten der
Wohnung angemessen sein.
Zuständig für die Bearbeitung der Anträge von
Grundsicherungsleistungen (z. B. zur Finanzierung
der Miete) ist der Fachbereich Soziales der Stadt Leverkusen. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme!
Was ist noch alles zu bedenken bei der Vorbereitung von ambulant betreutem Wohnen?
 Wie wird die Einrichtung der Wohnung finanziert?
 Klärung der Kosten für Renovierung, Umzug, Handwerkerkosten
 Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins
 Wie wird die Kaution finanziert?
Konkrete Hilfestellung erhalten Sie bei Ihrem Anbieter
des betreuten Wohnens und beim Fachbereich Soziales der Stadt Leverkusen.
Wo bekomme ich Informationen zum Thema Freizeitgestaltung
für Menschen mit Behinderung?
KoKoBe Leverkusen
Gerhart-Hauptmann-Str. 34 a
51379 Leverkusen
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Fax: (02171) 3 94 85 27
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