KoKoBe Leverkusen Gerhart-Hauptmann-Str. 34 a 51379 Leverkusen Tel.: (02171) 3 40 79 28 Fax: (02171) 3 94 85 27 Mail: [email protected] Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung Erste Schritte zur geeigneten Wohnform Welche Hilfen gibt es? Ambulant betreutes Wohnen Das heißt: Sie wohnen in der eigenen Wohnung. Sie können alleine oder mit anderen zusammen wohnen. Betreuer kommen an einem Tag oder an mehreren Tagen in der Woche. Die Betreuer helfen Ihnen bei den Dingen im Alltag, die Sie alleine nicht schaffen. Aber auch bei Dingen, die Sie sich wünschen. Zum Beispiel in Ihrer Freizeit. Sie möchten allein oder mit anderen in einer eigenen Wohnung wohnen. Sie brauchen dafür Unterstützung und Hilfe im Alltag. Dann ist das ambulant betreute Wohnen das Richtige für Sie. Wohnen in Wohneinrichtungen Das heißt: Sie wohnen in einem großen Wohnhaus mit mehreren Gruppen. Hier bekommt man sehr viel Hilfe. Tag und Nacht ist ein Betreuer im Haus. Die Betreuer helfen Ihnen bei den Dingen im Alltag, die Sie allein nicht schaffen. Betreuung kostet Geld. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) bezahlt die Betreuung wenn Sie nicht genug Geld haben. Man sagt auch: Der LVR ist der Kostenträger. Der LVR ist für das Wohnen zuständig. Das heißt: Der LVR entscheidet darüber wer Hilfe erhält und wie viel Hilfe jemand erhält. -Alle Angaben ohne Gewähr- 1 Stand: August 2015 Wie finde ich heraus welche Hilfe zu mir passt? Das individuelle Hilfeplanverfahren hilft herauszufinden welche Wohnform die richtige ist und wie viel Hilfe Sie brauchen. In ausführlichen Gesprächen wird nach dem Hilfebedarf gefragt: Wo brauche ich genau Hilfe? Brauche ich Unterstützung beim Anziehen, bei der Pflege? Brauche ich Hilfe bei Behördengängen? Bei welchen Haushaltsverrichtungen brauche ich Hilfe? Und auch: Was kann ich gut? Und was kann ich nicht so gut? Auch Wünsche und Ziele werden aufgeschrieben. Und welche Hilfen notwendig sind, um die Wünsche zu erfüllen und die Ziele zu erreichen. Jeder soll die Hilfen bekommen, die er benötigt. Und dabei soll jeder so selbstständig wie möglich bleiben. Sie bekommen Hilfe und Beratung bei den Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen (KoKoBe). Sie bekommen Hilfe und Unterstützung beim Schreiben eines Hilfeplans bei der KoKoBe oder bei den Anbietern von Wohnhilfen. Sie finden weitere Informationen im Internet hier: www.lvr.de Soziales Menschen mit Behinderung Wohnen Wie stelle ich einen Antrag? Zum Antrag gehören: Der individuelle Hilfeplan: Hier wird der Hilfebedarf aufgeschrieben. Sozialhilfegrundantrag: Hier wird aufgeschrieben wie viel man verdient und ob man viel Geld hat. Fachärztliche Bescheinigung Die Antragsunterlagen werden dem LVR zugesandt. Die entsprechenden Vordrucke erhalten Sie in den Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen. -Alle Angaben ohne Gewähr- 2 Stand: August 2015 Was ist die Hilfeplankonferenz? Jeder Hilfeplan wird in der Hilfeplankonferenz besprochen. Der Antragsteller kann persönlich dabei sein. Die persönliche Teilnahme ist aber keine Pflicht. Die Antragsteller können auch in Begleitung einer Vertrauensperson an der Konferenz teilnehmen. Die Hilfeplankonferenz setzt sich in Leverkusen aus folgenden Personen zusammen: Vertretung des LVR Vertretung des Fachbereichs Soziales der Stadt Leverkusen Anbieter von ambulanten und stationären Leistungen Vertretungen aus der Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen für Menschen mit geistiger Behinderung (KoKoBe) Die Hilfepläne werden in der Hilfeplankonferenz besprochen. Am Ende wird entschieden, ob der Hilfeplan bewilligt wird oder ob noch etwas besser gemacht werden kann. Kostenbeteiligung aus eigenem Einkommen? Der LVR bezahlt viel Geld. Wer Hilfen bekommt und selbst viel Geld verdient oder viel Geld hat, der muss auch etwas dazu bezahlen. Für ambulantes und stationäres Wohnen gilt: Kostenbeteiligung von Eltern volljähriger Kinder: 31,06 € Bei zusätzlicher Hilfe zum Lebensunterhalt erwachsener Kinder (z. B. bei Aufenthalt in einer Wohneinrichtung), können Eltern bis maximal 54,96 € herangezogen werden Man darf 2600 € sparen. Einkommensgrenze für ambulant betreutes Wohnen: Die gesetzliche Einkommensgrenze muss man ausrechnen: 798 € plus Warmmiete (und gegebenenfalls zuzüglich Familienzuschlags: Pro Person jeweils 280,- €). Liegt das Einkommen über diesem Betrag, dann muss man selbst etwas dazu zahlen. Aber höchstens 75% von dem Einkommen, das über der Einkommensgrenze ist. Für Wohnen in einem Wohnheim gilt: Wer in einem Wohnheim wohnt muss auch sein Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze als Beteiligung zahlen. Wer in einem Wohnheim wohnt, erhält einen – so -Alle Angaben ohne Gewähr- 3 Stand: August 2015 genannten – Barbetrag von 107,73 €. Dafür bekommt man aber einiges: Man muss nichts für Essen und Trinken bezahlen. Und auch keine Miete. Menschen im ambulant betreuten Wohnen ohne (ausreichendes) Einkommen erhalten Unterstützung durch Leistungen der Grundsicherung: Haushaltsvorstand: 399 € Mehrbedarf bei „G“ im Behindertenausweis: 67,83 € Kosten für Unterkunft: Kaltmiete Nebenkosten Heizkosten Gesamt: bis 320,- € bis 100,- € bis 50,- € bis 470,- € Wir empfehlen, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Sachbearbeiter beim Fachbereich Soziales aufzunehmen! Frau Karnine, Telefon: (0214) 4 06 54 03. Weitere Informationen zum Thema Kosten und Eigenbeteiligung finden Sie auf der Website des Landschaftsverbands Rheinland: www.lvr.de Soziales Menschen mit Behinderung Wohnen Leistungen zum Wohnen Kosten/Eigenbeteiligung Wie finde ich einen Anbieter für Unterstützungs-Leistungen? Adressen von Wohneinrichtungen und Anbietern von ambulant betreutem Wohnen erhalten Sie z. B. bei den KoKoBe, den Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstellen. Auch die örtliche Hilfeplankonferenz kann Vorschläge machen. (Die Mitglieder der Hilfeplankonferenzen sind: Vertreter des LVR, Fachbereich Soziales, Anbieter von betreutem Wohnen, Vertreter von Wohneinrichtungen, Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle) -Alle Angaben ohne Gewähr- 4 Stand: August 2015 Wie finde ich eine Wohnung? Mit Hilfe durch Angehörige, Freunde, gesetzliche Betreuer Mithilfe durch die Mitarbeiter/innen des Anbieters des betreuten Wohnens Sie können Ihre Wohnung da suchen, wo Sie gerne wohnen möchten. Falls Sie kein ausreichendes Einkommen haben und auf Unterstützung durch Grundsicherung angewiesen sind, müssen die Kosten der Wohnung angemessen sein. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge von Grundsicherungsleistungen (z. B. zur Finanzierung der Miete) ist der Fachbereich Soziales der Stadt Leverkusen. Wir empfehlen eine frühzeitige Kontaktaufnahme! Was ist noch alles zu bedenken bei der Vorbereitung von ambulant betreutem Wohnen? Wie wird die Einrichtung der Wohnung finanziert? Klärung der Kosten für Renovierung, Umzug, Handwerkerkosten Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins Wie wird die Kaution finanziert? Konkrete Hilfestellung erhalten Sie bei Ihrem Anbieter des betreuten Wohnens und beim Fachbereich Soziales der Stadt Leverkusen. Wo bekomme ich Informationen zum Thema Freizeitgestaltung für Menschen mit Behinderung? KoKoBe Leverkusen Gerhart-Hauptmann-Str. 34 a 51379 Leverkusen Tel.: (02171) 3 40 79 28 Fax: (02171) 3 94 85 27 Mail: [email protected] -Alle Angaben ohne Gewähr- 5 Stand: August 2015
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