Zum Denken und Fühlen….. Im jüngsten Newsletter der EU-Kommission geht es viel um Sozialpolitik, Umverteilung, Obst und Gemüse in Schulen und vielen weiteren Eingriffen und Durchgriffen. Da ist es doch tröstlich, dass die Kommission sich auch energisch um die EU-Außengrenzen kümmert: "Die EU-Kommission hat am 4. März 2016 einen detaillierten Plan aufgestellt, mit welchen konkreten Schritten die Ordnung an den Außengrenzen der EU und an den Binnengrenzen wiederhergestellt werden kann. Der Erste Vize-Präsident der Kommission, Frans Timmermans, sprach sich für die Wiederherstellung des Schengen-Systems und die Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen der EU aus und wies auf die ansonsten entstehenden hohen Kosten hin. Auch der EU-Kommissar für Migration, Dimitris Avramopoulos, plädierte für ein “normal funktionierendes Schengen”. Die EU-Kommission schätzt, dass durch die Wiedereinführung von Grenzkontrollen im Schengen-Raum direkte Kosten zwischen fünf und 18 Milliarden Euro jährlich, oder 0,05 Prozent bis 0,13 Prozent des BIP entstehen könnten." (Bericht DIHK Brüssel) Schön, dass dem Plädoyer für ein "normal funktionierendes Schengen" gewiss bald Taten folgen werden. Da Schengen an den EU-Außengrenzen ja immer schon perfekt funktioniert hat, ist dies für die Brüsseler Bürokratie sicherlich ein Kinderspiel. Die Kosten der gegenwärtigen MigrationsströAusgabe 5/2016, 19. März 2016 me in die EU werden dabei einfach nicht erwähnt. Scheint die Sache rhetorisch leichter zu machen. Interessant ist auch folgender Bericht: Der Anteil von Frauen in Führungspositionen in Deutschland liegt bei rund 29 Prozent – und damit seit drei Jahren nahezu unverändert. Damit liegt Deutschland unter dem EU-Durchschnitt von 33 Prozent. Das teilte das Statistische Bundesamt aus Anlass des Weltfrauentags am 8. März mit. In Lettland sind 44 Prozent der leitenden Positionen mit Frauen besetzt, gefolgt von Ungarn mit 40 Prozent sowie Polen und Litauen mit jeweils 39 Prozent. Am schlechtesten um Frauen in Führungspositionen bestellt ist es in Zypern mit 17 Prozent. Als Gründe für Aufstiegshemmnisse gelten vor allem Teilzeitbeschäftigungen. Europäischer Rat Binnenmarktstrategie für Dienstleistungen und Waren Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit hat am 29.02.2016 Schlussfolgerungen zur Binnenmarktstrategie für Dienstleistungen und Waren verabschiedet. In den Schlussfolgerungen geht der Rat auf Bereiche ein, die für Wachstum und Beschäftigung bedeutend sind, wie die Unterstützung von KMU, Start-ups und innovativen Unternehmen, die wirksame Umsetzung, Einhaltung und Durchsetzung der Binnenmarktvorschriften und die Freisetzung des ungenutzten Potenzials im Bereich der Dienstleistungen. Der Rat stellte fest, dass Unternehmen die Möglichkeit haben sollten, ihre Waren und Dienstleistungen in einem echten schrankenlosen Binnenmarkt zu verkaufen. Dies würde nicht nur den Unternehmen nützen, sondern auch den europäischen Verbrauchern, welche von einer größeren Auswahl und niedrigeren Preisen profitieren könnten. Der Rat stellte ferner fest, dass ein schrankenloser Binnenmarkt am schnellsten erreichen könnte, dass die EU-Wirtschaft dynamischer, wettbewerbsfähiger und zukunftsorientierter werde. http://data.consilium.europa.eu/doc/docume nt/ST-6622-2016-INIT/de/pdf Europäische Kommission Vereinbarungen zwischen GRI und TAP über neue Gaspipeline genehmigt Die Kommission hat mit Beschluss vom 03.03.2016 festgestellt, dass die Vereinbarung zwischen GRI und der Trans Adriatic Pipeline AG über eine neue Erdgaspipeline (Trans-Adria-Pipeline) nach Europa mit den Vorschriften für staatliche Beihilfen vereinbar ist. Nach Fertigstellung soll die TransAdria-Pipeline den europäischen Abschnitt des südlichen Gaskorridors bilden, welcher den EU-Markt an neue Erdgasquellen anbinden soll. GRI (als betroffener Mitgliedstaat) und TAP haben bezüglich des Baus der Trans-Adria-Pipeline eine Vereinbarung getroffen. In der Vereinbarung wird TAP 25 Jahre ab Beginn des Betriebs der TransAdriaPipeline eine steuerliche Sonderbehandlung zugebilligt. In der Begründung der Ausgabe 5/2016, 19. März 2016 Kommission heißt es, dass es sich hierbei um eine staatliche Beihilfe handele, die das Vorhaben aber die Energieversorgungssicherheit und die Vielfalt der Energiequellen in der EU steigern wird, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen. http://ec.europa.eu/competition/elojade/isef/ case_details.cfm?proc_code=3_SA_43879 Europäisches Semester 2016 Länderberichte: Deutliche Kritik an Frankreich Die Kommission veröffentlichte am 26.02.2016 ihre sogenannten Länderberichte d.h.ihre jährliche Analyse der wirtschaftlichen und sozialen Herausforderungen in den EU-Mitgliedstaaten. Nach der Veröffentlichung des Jahreswachstumsberichts 2016 und der Empfehlung für den Euroraum im November, die die Prioritäten auf europäischer Ebene festlegen, konzentriert sich das Europäische Semester mit den Länderberichten nun auf die nationale Dimension. Die Berichte dienen im Vorfeld der nationalen Programme im April als Grundlage für den Dialog mit den Mitgliedstaaten über deren nationale politische Strategien. Sie sollen im späten Frühjahr in die länderspezifischen Empfehlungen der Kommission münden. Der Bericht zu DEU stellt u.a. fest: Das Wirtschaftswachstum war in den letzten Jahren stabil, wobei die Inlandsnachfrage, insbesondere der private Konsum, den wichtigsten Wachstumsmotor darstellte. Die alternde Gesellschaft wird eine zentrale Herausforderung bleiben. Insgesamt hat DEU bei der Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen des Jahres 2015 begrenzte Fortschritte erzielt. Bei ITL diagnostizierte die Kommission „strukturelle Schwächen“ wie eine hohe Staatsverschuldung, die das Wachstum des Landes ausbremsten. Mit Blick auf ESP lobte sie die Reformen etwa im Bankensektor, warnte aber auch vor Gefahren durch eine hohe öffentliche und private Verschuldung. Bei FRA stellte die Kommission fest: Das Land sei nicht sehr wettbewerbsfähig, die Arbeitslosenquote von 10,5% im vergangenen Jahr werde kurzfristig nicht sinken und das Wachstum schwach bleiben - auch wegen bürokratischer Auflagen und wachsender Steuerbelastung. Als einer der zentralenVolkswirtschaften der EU werden Ansteckungsgefahren zu anderen Mitgliedstaaten gesehen. http://ec.europa.eu/europe2020/making-ithappen/countryspecificrecommendations/index_en.htm Flüchtlingszahlen 2015 verdoppelt Das Statistische Amt der Europäischen Union (Eurostat) hat am 04.03.2016 die Zahlen von Asylbewerbern in der EU im Jahr 2015 vorgelegt. Mit 1,2 Mio. Asylbewerbern haben sich die Zahlen im Vergleich zum Vorjahr mehr als verdoppelt und erreichten ein Rekordhoch. Mehr als die Hälfte der Asylbewerber hatten die syrische, afghanische oder irakische Staatsangehörigkeit, wobei sich die Zahl der Syrer im Vorjahresvergleich verdoppelt, der Afghanen vervierfacht und der Iraker versiebenfacht hat. Mehr als ein Drittel der Bewerber beantragten Asyl in DEU (441.800). Darauf folgen HUN, SWE, AUT, ITL und FRA. Im Verhältnis zur Einwohnerzahl nahm HU den Ausgabe 5/2016, 19. März 2016 Spitzenplatz ein; DEU liegt auf dem fünften Platz. http://ec.europa.eu/eurostat/documents/299 5521/7203837/3-04032016 PDE.pdf/9fcd72ad-c249-4f85-8c6de9fc2614af1b Kommission ermahnt mehrere Mitgliedsstaaten zur Öffnung im Schienenverkehr Am 25.02.2016 gab die Kommission bekannt, dass Bulgarien, Rumänien, die Tschechische Republik, Griechenland, Lettland, Luxemburg und Deutschland die Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung des einheitlichen europäischen Eisenbahnraums nicht wie vorgeschrieben bis zum 16.06.2015 in nationales Recht umgesetzt haben. Die Richtlinie umfasst Vorschriften für den Betrieb der Infrastruktur und das Erbringen von Eisenbahnverkehrsleistungen, die Kriterien für die Erteilung von Genehmigungen für Eisenbahnunternehmen, die Grundsätze und Verfahren für die Festlegung und Erhebung von Trassenpreisen und die Zuweisung von Fahrtzeiten sowie Bestimmungen für die Regulierungsaufsicht. Die Kommission verfolgt im Sinne der Marktöffnung im Schienenverkehr das Ziel einer vollständigen unternehmensrechtlichen Trennung von Infrastruktur und Betrieb. Demgegenüber stellen sich andere Mitgliedstaaten (unter anderem Deutschland) gegen die Auflösung bestehender Holdingstrukturen, die Netz und Betrieb bündeln. Mit dieser erneuten Mahnung verschärft die Kommission die laufenden Vertragsverletzungsverfahren. Die betroffenen Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um auf die Forderungen der Kommis sion zu reagieren. Anderenfalls kann diese beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage einreichen. Weitere Informationen: PM der Kommission zu Vertragsverletzungsverfahren: http://europa.eu/rapid/pressrelease_MEMO-16-319_de.htm PM der Kommission zur Marktöffnung im Schienenverkehr: http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_re leases/14040_de.htm Richtlinie 2012/34/EU zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums: http://eur-lex.europa.eu/legalcontent/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32012L0034 &from=DE Auswahl und Redaktion: Dagmar Weiner Europabeauftragte FDP Kreis Offenbach-Land und OV Neu-Isenburg Pappelweg 14, 63263 Neu-Isenburg E-Mail: [email protected] Ausgabe 5/2016, 19. März 2016
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