Anforderungen für die Eignungsprüfungen in den Master

Stand: 17.02.2016
Informationen zu Eignungsprüfungen: Masterstudiengänge Fachbereich 2
Musikwissenschaft: 2-Fach-Master
Musikwissenschaft in Kombination mit einem künstlerischen Fach (M.A.)
Master Musikwissenschaft (M.A.)
Voraussetzung ist das Absolvieren eines Bachelor-Studiengangs Musikwissenschaft (B.A.)
oder eines Bachelor-Studiengangs (B.A.) aus den Bereichen: Lehramt Musik, musikpädagogische Studiengänge, Musiktheorie als wissenschaftsnahes Fach.
Das Verfahren umfasst die bewertete Teilprüfung „Musikbezogene Kommunikations- und
Darstellungsfähigkeit“ (Kolloquium; Dauer: max. 10 min.) sowie die bewertete Teilprüfung
in der künstlerischen Disziplin (Dauer: 20 min.) und bezieht die Ergebnisse der abgelegten
Bachelor-Prüfung mit ein, die mindestens mit der Note gut (Notendurchschnitt bis 2,5)
bewertet worden sein muss.
Bei der Beurteilung der Eignung in den verschiedenen Teilprüfungen ist die zu erwartende
Entwicklungsfähigkeit angemessen zu berücksichtigen.
1. Teilprüfung „Musikbezogene Kommunikations- und Darstellungsfähigkeit“
(Kolloquium)
In einem Kolloquium müssen die Bewerberinnen und Bewerber nachweisen, dass sie im
Hinblick auf die Erfordernisse in späteren Berufsfeldern Ansätze zu eigenen konzeptionellen
Vorstellungen über Musik und Musikwissenschaft entwickeln können. Dieser Nachweis kann
dadurch erfolgen, dass die Kandidatinnen und Kandidaten mit einem künstlerischen Fach
eines der von ihnen vorgetragenen Musikstücke analysieren und interpretieren und in den
historischen Kontext einordnen; Kandidatinnen und Kandidaten mit einem wissenschaftlichen
Fach sollen ein selbst gewähltes Werk, einen selbst gewählten Komponisten oder eine selbst
gewählte Epoche vorstellen und dabei musikwissenschaftliches Methodenbewusstsein
erkennen lassen. In diesem Prüfungsteil soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, sich über
Musik, Musikgeschichte und wissenschaftliche Methodik vor dem Hintergrund bisheriger
Studienerfahrungen umfassend und überzeugend zu äußern.
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Stand: 17.02.2016
Ausländische Kandidatinnen und Kandidaten weisen im Rahmen dieses Prüfungsteils ihre
Kenntnisse der deutschen Sprache (als eines notwendigen Bestandteils der künstlerischen wie
wissenschaftlichen Eignung) nach.
2. Teilprüfung in der künstlerischen Disziplin
Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem künstlerischen Fach haben die
notwendigen Fertigkeiten und künstlerischen Gestaltungsfähigkeiten, die für ihre
künstlerische Disziplin notwendig sind, in dem Maße nachzuweisen, dass ein erfolgreicher
Studienverlauf zu erwarten ist.
Die Eignung ist in einer künstlerischen Disziplin nachzuweisen, die an der Hochschule
angeboten wird. Als künstlerische Disziplin sind wählbar: Instrumentalausbildung in jedem an
der Folkwang Universität der Künste im Lehrangebot vorhandenen künstlerischen
Instrumentalfach, Gesang, Musiktheorie, Gregorianik sowie Chor- und Ensembleleitung.
Instrumentalausbildung bzw. Gesang
Für die Prüfung der künstlerischen Eignung in der Instrumental
bzw. Gesangsdisziplin
(Dauer: ca. 20 min.) sind drei Werke gehobenen Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen
Stilepochen vorzutragen. Als Orientierung können die Auswahllisten der Wettbewerbe
„Jugend musiziert“ mit Schwierigkeitsgrad 4 bis 5 dienen.
Für die Prüfung der künstlerischen Eignung in der künstlerischen Disziplin Gesang ist
zusätzlich der Vortrag eines Gedichtes oder eines kurzen Prosatextes vorzubereiten.
Folgende Bewertungskriterien werden zugrunde gelegt:
Instrumentalausbildung:

Gehobener instrumentaltechnischer Leistungsstand und musikalische
Ausdrucksfähigkeit; stilistisches Differenzierungsvermögen.
Gesang:

Gehobener vokaltechnischer Leistungsstand und musikalische Ausdrucksfähigkeit;
körperliche, stimmliche und sprachliche Eignung; stilistisches
Differenzierungsvermögen.
Musiktheorie
Für die Prüfung in der künstlerischen Disziplin Musiktheorie ist eine Mappe mit
Eigenkompositionen, Stilübungen, Arrangements / Instrumentationen oder musikalischen
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Stand: 17.02.2016
Werkanalysen vorzulegen.
Folgende Bewertungskriterien werden zugrunde gelegt:
ausgeprägtes Gehör auf gehobenem Niveau, satztechnische Fertigkeiten auf anspruchsvollem
Niveau, analytische Fähigkeiten auf anspruchsvollem Niveau.
Die erforderlichen Kenntnisse sind in einem Gespräch von etwa 20 Minuten Dauer über
vorgelegte Stücke aus der Musikliteratur und über eigene Tonsatzarbeiten oder
Kompositionen, die in die Prüfung mitzubringen sind, nachzuweisen.
Gregorianik
Für die Prüfung in der künstlerischen Disziplin Gregorianik sind folgende Prüfungsteile zu
absolvieren (Dauer: ca. 20 min.)
1. Singen eines Hymnus
2. Singen eines dt. Kirchenliedes
3. Singen eines Introitus oder einer Communio (mit Vers)
Folgende Bewertungskriterien werden zugrunde gelegt:

Gehobener vokaltechnischer Leistungsstand und musikalische Ausdrucksfähigkeit;
körperliche, stimmliche und sprachliche Eignung; gehobenes stilistisches
Differenzierungsvermögen.
Chor und Ensembleleitung
Die künstlerische Eignung ist nachzuweisen durch eine praktische Prüfung in den Fächern:
a. ENSEMBLELEITUNGEinstudierung eines vorbereiteten Werkes (unter Einbeziehung von
Aspekten der ensemblespezifischen chorischen Stimmbildung), Dirigat eines unvorbereiteten
Werkes (zusammen ca. 15 Min.).
b. GESANG
Vortrag von drei Stücken aus unterschiedlichen Epochen, davon eines unbegleitet. VomBlatt-Singen einer anspruchsvollen Chorstimme (zusammen ca. 10 Min.)
c. TASTENINSTRUMENT (vom/von der Studienbewerber/in gewähltes ZKF) drei Stücke
Literatur mittleren Schwierigkeitsgrades (darunter ein Werk von J. S. Bach), und einer
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Stand: 17.02.2016
Partiturspiel- sowie einer Klavierauszugspielaufgabe mittleren Schwierigkeitsgrades (mit
einstündiger Vorbereitungszeit) (zusammen ca. 20 Min.).
Bei der Feststellung der künstlerischen Eignung werden für die einzelnen Prüfungsfächer
folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt:

Beherrschung der ensemblespezifischen Dirigiertechnik und der dirigentischen

Ausdrucksmöglichkeiten;

Beherrschung der ensemblespezifischen chorischen Stimmbildung (einschl. der
Fähigkeit zum strukturellen und intonatorischen Hören) und des methodisch
einwandfreien Aufbaus einer Probenarbeit mit musikalischen Laien; rasches
Reaktionsvermögen im Einordnen von bzw. im Umgang mit unbekannter Literatur.
GESANG:

Gesangliche Veranlagung und Ausdrucksfähigkeit; körperliche, stimmliche und
sprachliche Eignung;

Fähigkeit zum Vom-Blatt-Singen.
TASTENINSTRUMENT:

Gehobener instrumentaltechnischer Leistungsstand und adäquate musikalische

Ausdrucksfähigkeit;

stilistisches Differenzierungsvermögen; Fähigkeiten im Partitur- und
Klavierauszugspiel.
Die Leistungsnoten der einzelnen Prüfungsfächer werden nach folgendem Schlüssel
gewichtet:

Ensembleleitung 3-fach

Gesang 2-fach

Tasteninstrument 2-fach.
Das arithmetische Mittel der gewichteten Leistungsnoten der Prüfungsfächer ergibt die
Gesamtnote der Eignungsprüfung.
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Stand: 17.02.2016
Musikwissenschaft:1-Fach-Master
Musikwissenschaft als 1-Fach-Studiengang (M.A.) Master
Musikwissenschaft (M.A.)
Voraussetzung ist das Absolvieren eines Bachelor-Studiengangs Musikwissenschaft (B.A.)
oder eines Bachelor-Studiengangs (B.A.) aus den Bereichen: Lehramt Musik,
musikpädagogische Studiengänge, Musiktheorie als wissenschaftsnahes Fach.
Das Verfahren umfasst die bewertete Prüfung „Musikbezogene Kommunikations- und
Darstellungsfähigkeit“ (Kolloquium; Dauer: max. 30 min.) und bezieht die Ergebnisse der
abgelegten Bachelor-Prüfung mit ein, die mindestens mit der Note gut (Notendurchschnitt bis
2,5) bewertet worden sein muss.
Prüfung „Musikbezogene Kommunikations- und Darstellungsfähigkeit“ (Kolloquium, ca. 30
min.)
In einem Kolloquium müssen die Bewerberinnen und Bewerber nachweisen, dass sie im
Hinblick auf die Erfordernisse in späteren Berufsfeldern Ansätze zu eigenen konzeptionellen
Vorstellungen über Musik und Musikwissenschaft entwickeln können. Kandidatinnen und
Kandidaten im wissenschaftlichen 1-Fach-Studiengang sollen ein selbst gewähltes Werk,
einen selbst gewählten Komponisten oder eine selbst gewählte Epoche vorstellen und dabei
musikwissenschaftliches Methodenbewusstsein erkennen lassen. In diesem Prüfungsteil soll
die Fähigkeit nachgewiesen werden, sich über Musik, Musikgeschichte und wissenschaftliche
Methodik vor dem Hintergrund bisheriger Studienerfahrungen umfassend und überzeugend zu
äußern.
Ausländische Kandidatinnen und Kandidaten weisen im Rahmen dieses Prüfungsteils ihre
Kenntnisse der deutschen Sprache (als eines notwendigen Bestandteils der wissenschaftlichen
Eignung) nach.
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Stand: 17.02.2016
Master Integrative Musiktheorie (M.Mus.)
Zugangsvoraussetzungen
(1) Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Integrative Musiktheorie sind ein
berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines musikbezogenenen künstlerischen oder
wissenschaftlichen Studiums (Diplom, Bachelor, Staatsexamen oder vergleichbare Examina)
und eine künstlerische Eignung.
(2) Die Zulassung zum Studium erfolgt zum Sommersemester und zum Wintersemester.
Näheres über Zugangsvoraussetzungen und Eignungsverfahren regelt die Rahmenordnung zur
Feststellung der künstlerischen Eignung der Folkwang Universität der Künste vom 30. April
2009.
(3)Die künstlerische Eignung für den Masterstudiengang Integrative Musiktheorie besteht aus
einer mündlichen Prüfung von ca. 30 Minuten Dauer. Zu den Prüfungsteilen gehören:

die Präsentation einer Mappe mit Tonsatzarbeiten / Kompositionen /
Musikproduktionen / Analysen,

Fragen zu musiktheoretischen Inhalten,

Eine Ad-Hoc-Analyse bzw. Höranalyse

Klavier- / Generalbassspiel
Zur Feststellung der künstlerischen Eignung in Klavier, einem anderen Instrument, Gesang
oder Dirigieren wird zusätzlich eine praktische Prüfung von ca. 15 Minuten Dauer
durchgeführt. Sie besteht aus dem Vortrag von Literatur mittleren Schwierigkeitsgrades.
(4) Für Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung
erworben haben, ist der Nachweis eines Sprachkurses gem. § 1I der Sprachprüfungsordnung
Deutsch erforderlich.
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Stand: 17.02.2016
Master Leitung vokaler Ensembles (M.Mus.)
§3
Zugangsvoraussetzungen
(1) Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Leitung vokaler Ensembles sind ein
Studium der Musik (von in der Regel 3-jähriger Dauer), das mit einem Bachelor of Arts bzw.
Music, einem Diplom, einem Staatsexamen oder einem vergleichbaren Abschluss beendet
wurde, und die künstlerische Eignung. Wurde ein Musikstudium mit einem Examen
abgeschlossen, dessen Vergleichbarkeit mit einem Bachelor of Arts bzw. Music, einem
Diplom oder einem Staatsexamen noch festgestellt werden muss, entscheidet der Zentrale
Prüfungsausschuss
über
die
Zulassung
zum
Verfahren
zur
Feststellung
der
studiengangbezogenen künstlerischen Eignung.
(2)
Die
Zulassung
zum
Studium
erfolgt
zum
Wintersemester.
Näheres
über
Zugangsvoraussetzungen und Eignungsverfahren regelt die Rahmenordnung zur Feststellung
der künstlerischen Eignung und der hervorragenden künstlerischen Begabung sowie zum
Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse für Studiengänge der Folkwang Universität der
Künste vom 18.06.2012.
(3.1) Die künstlerische Eignung für den Masterstudiengang Leitung vokaler Ensembles –
Studienrichtung Singen mit Kindern und Jugendlichen ist nachzuweisen durch eine
praktische Prüfung in den Fächern:
a. ENSEMBLELEITUNG – Einstudierung eines selbst gewählten, vorbereiteten Werkes mit
Hinführung zu einer Liederarbeitung (Kanon, 1- oder 2stg. Satz) mit Studierenden oder einer
Kinderchorgruppe (höchstens 15 Minuten, ausreichende Kopien für den Chor sind
mitzubringen) und Dirigat eines unvorbereiteten Werkes.
b. GESANG – Vortrag von drei Stücken aus unterschiedlichen Epochen, davon eines
unbegleitet und Vom-Blatt-Singen einer anspruchsvollen Chorstimme (höchstens 15 Min.)
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Stand: 17.02.2016
c. TASTENINSTRUMENT – Improvisation zu zwei stilistisch unterschiedlichen Liedern
nach
Vorgabe
der
Kommission
(einschließlich
Intonation/Intro,
Begleitung,
ggf.
Transposition und Modulation), Vortrag einer vorbereiteten drei- bis vierstimmigen
Chorpartitur
mittleren
Schwierigkeitsgrades,
vorbereitetes
Klavierauszugspiel
mit
gleichzeitigem Singen der Singstimme und Vortrag einer von der Kommission vorgelegten
leichten Chorpartitur mit einstündiger Vorbereitungszeit.
d. Bei Bedarf kann zusätzlich ein Kolloquium abgehalten werden. Dieses wird nicht benotet.
e. Nachweis einer bestehenden kontinuierlichen Arbeit mit Kindern und/oder Jugendlichen.
Bei der Feststellung der künstlerischen Eignung werden für die einzelnen Prüfungsfächer
folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt:
ENSEMBLELEITUNG:
Beherrschung
der
ensemblespezifischen
Dirigiertechnik
und
der
dirigentischen
Ausdrucksmöglichkeiten; Beherrschung der ensemblespezifischen chorischen Stimmbildung
(einschl. der Fähigkeit zum strukturellen und intonatorischen Hören) und des methodisch
einwandfreien Aufbaus einer Probenarbeit mit Kindern; rasches Reaktionsvermögen im
Einordnen von bzw. im Umgang mit unbekannter Literatur; grundlegende Kenntnis der
Methoden der Kinderchorarbeit und ihrer Vermittlung.
GESANG:
Gesangliche Veranlagung und Ausdrucksfähigkeit; körperliche, stimmliche und sprachliche
Eignung; Fähigkeit zum Vom-Blatt-Singen.
TASTENINSTRUMENT:
adäquate musikalische Ausdrucksfähigkeit; stilistisches Differenzierungsvermögen; Fähigkeit
zur freien und liedgebundenen instrumentalen Begleitung und Improvisation;
künstlerisch überzeugende Darstellung eines Klavierauszuges mit gleichzeitigem Singen und
einer leichten Chorpartitur.
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Stand: 17.02.2016
Die Leistungsnoten der einzelnen Prüfungsfächer werden nach folgendem Schlüssel
gewichtet:
Ensembleleitung: 3-fach
Gesang: 2-fach
Tasteninstrument: 2-fach.
Das arithmetische Mittel der gewichteten Leistungsnoten der Prüfungsfächer ergibt die
Gesamtnote der Eignungsprüfung.
(3.2.) Die künstlerische Eignung für den Masterstudiengang Leitung vokaler Ensembles –
Studienrichtung Chorleitung ist nachzuweisen durch eine praktische Prüfung in den Fächern:
a. ENSEMBLELEITUNG – Einstudierung eines selbst gewählten, vorbereiteten Werkes unter
Einbeziehung von Aspekten der ensemblespezifischen chorischen Stimmbildung (höchstens
15 Minuten, ausreichende Kopien für den Chor sind mitzubringen) und Dirigat eines
unvorbereiteten Werkes.
b. GESANG – Vortrag von drei Stücken aus unterschiedlichen Epochen, davon eines
unbegleitet und Vom-Blatt-Singen einer anspruchsvollen Chorstimme (höchstens 15 Min.)
c. TASTENINSTRUMENT – Vortrag von drei Klavierwerken mittleren Schwierigkeitsgrades
(darunter ein Werk von J. S. Bach), einer vorbereiteten vier- bis fünfstimmigen Chorpartitur
mittleren Schwierigkeitsgrades, eines vorbereiteten Klavierauszuges mit gleichzeitigem
Singen einer Chorstimme, einer von der Kommission vorgelegten leichten Chorpartitur (mit
einstündiger Vorbereitungszeit), sowie eine leichte Partiturspielaufgabe prima vista.
d. Bei Bedarf kann zusätzlich ein Kolloquium abgehalten werden. Dieses wird nicht benotet.
Bei der Feststellung der künstlerischen Eignung werden für die einzelnen Prüfungsfächer
folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt:
ENSEMBLELEITUNG:
Beherrschung der ensemblespezifischen Dirigiertechnik und der dirigentischen
Ausdrucksmöglichkeiten;
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Stand: 17.02.2016
Beherrschung der ensemblespezifischen chorischen Stimmbildung (einschl. der Fähigkeit zum
strukturellen und intonatorischen Hören) und des methodisch einwandfreien Aufbaus einer
Probenarbeit; rasches Reaktionsvermögen im Einordnen von bzw. im Umgang mit
unbekannter Literatur.
GESANG:
Gesangliche Veranlagung und Ausdrucksfähigkeit; körperliche, stimmliche und sprachliche
Eignung; Fähigkeit zum Vom-Blatt-Singen.
TASTENINSTRUMENT:
Gehobener
instrumentaltechnischer
Leistungsstand
und
adäquate
musikalische
Ausdrucksfähigkeit; stilistisches Differenzierungsvermögen; künstlerisch überzeugende
Darstellung eines Klavierauszuges mit gleichzeitigem Singen und einer mittelschweren
Chorpartitur.
Fähigkeit zum prima vista Spiel (Klavierauszug- und Partiturspiel).
Die Leistungsnoten der einzelnen Prüfungsfächer werden nach folgendem Schlüssel
gewichtet:
Ensembleleitung 3-fach
Gesang 2-fach
Tasteninstrument 2-fach.
Das arithmetische Mittel der gewichteten Leistungsnoten der Prüfungsfächer ergibt die
Gesamtnote der Eignungsprüfung.
(3.3) Die künstlerische Eignung für den Masterstudiengang Leitung vokaler Ensembles –
Studienrichtung Kirchenmusik vokaler Schwerpunkt ist nachzuweisen durch eine
praktische Prüfung in den Fächern:
a. ENSEMBLELEITUNG (von der Studienbewerberin oder vom Studienbewerber gewähltes
„Zentrales Künstlerisches Fach/ZKF“) – Einstudierung eines vorbereiteten Werkes (unter
Einbeziehung von Aspekten der ensemblespezifischen chorischen Stimmbildung) (höchstens
15 Min.) und Dirigat eines unvorbereiteten Werkes
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Stand: 17.02.2016
Wird als ZKF „Singen mit Kindern und Jugendlichen“ gewählt, so besteht die Prüfung aus
einer Hinführung zu einer Liederarbeitung (Kanon, 1- oder 2-stg. Satz) mit Studierenden
(höchstens 15 Min.).
b. GESANG – Vortrag von drei Stücken aus unterschiedlichen Epochen, davon eines
unbegleitet und Vom-Blatt-Singen einer anspruchsvollen Chorstimme (höchstens ca. 15 Min.)
c. TASTENINSTRUMENT (von der Studienbewerberin oder vom Studienbewerber
gewähltes ZKF) – Vortrag von drei Werken mittleren Schwierigkeitsgrades (darunter ein
Werk
von
J.
S.
Bach),
Liedern/Kirchenliedern/
Begleitung,
Improvisation
zu
Songs/Jazz-Standards
Transposition
und
Modulation),
zwei
(ggf.
stilistisch
unterschiedlichen
einschließlich
vorbereitetes
Intonation/Intro,
Partiturspiel
mittleren
Schwierigkeitsgrades und vorbereitetes Klavierauszugspiel mit Singen einer Chorstimme,
Vortrag einer von der Kommission vorgelegten leichten Chorpartitur (mit einstündiger
Vorbereitungszeit), sowie eine leichte Partiturspielaufgabe prima vista.
d. Bei Bedarf kann zusätzlich ein Kolloquium abgehalten werden. Dieses wird nicht benotet.
Bei der Feststellung der künstlerischen Eignung werden für die einzelnen Prüfungsfächer
folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt:
ENSEMBLELEITUNG:
Beherrschung
der
ensemblespezifischen
Dirigiertechnik
und
der
dirigentischen
Ausdrucksmöglichkeiten; Beherrschung der ensemblespezifischen chorischen Stimmbildung
(einschl. der Fähigkeit zum strukturellen und intonatorischen Hören) und des methodisch
einwandfreien Aufbaus einer Probenarbeit mit musikalischen Laien bzw. mit Kindern; rasches
Reaktionsvermögen im Einordnen von bzw. im Umgang mit unbekannter Literatur; im ZKF
Kinderchorleitung zusätzlich grundlegende Kenntnis der Methoden der Kinderchorarbeit und
ihrer Vermittlung.
GESANG:
Gesangliche Veranlagung und Ausdrucksfähigkeit; körperliche, stimmliche und sprachliche
Eignung; Fähigkeit zum Vom-Blatt-Singen.
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Stand: 17.02.2016
TASTENINSTRUMENT:
Gehobener
instrumentaltechnischer
Leistungsstand
und
adäquate
musikalische
Ausdrucksfähigkeit; stilistisches Differenzierungsvermögen; Fähigkeit zur freien und
liedgebundenen instrumentalen Improvisation, künstlerisch überzeugende Darstellung eines
Klavierauszuges mit gleichzeitigem Singen und einer mittelschweren Chorpartitur, sowie
Fähigkeit zum prima vista Spiel (Klavierauszug- und Partiturspiel).
Die Leistungsnoten der einzelnen Prüfungsfächer werden nach folgendem Schlüssel
gewichtet:
Ensembleleitung 3-fach
Gesang 2-fach
Tasteninstrument 2-fach.
Das arithmetische Mittel der gewichteten Leistungsnoten der Prüfungsfächer ergibt die
Gesamtnote der Eignungsprüfung.
(4) Für Bewerberinnen oder Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer
deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist ein Sprachnachweis gem. § 1 Absatz 1
und § 2 Absatz 4 der Prüfungsordnung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für
Studienbewerberinnen und Studienbewerber sowie Studierende aus nicht deutschsprachigen
Ländern an der Folkwang Universität der Künste vom 09.01.2013 Zugangsvoraussetzung.
Masterstudiengang Leitung vokaler Ensembles – Teilzeitstudienrichtung Kinder- und
Jugendchorleitung
 Bitte Herrn Prof. Schepp kontaktieren: [email protected]
Master Musik des Mittelalters
Zugangsvoraussetzungen
(1) Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Musik des Mittelalters (M.Mus.) sind
ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss der Musik (Diplom, Bachelor, Staatsexamen
oder vergleichbare Examina) oder der Musikwissenschaft und eine künstlerische Eignung.
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Stand: 17.02.2016
(2) Die Zulassung zum Studium erfolgt zum Winter- oder zum Sommersemester. Näheres
über Zugangsvoraussetzungen und Eignungsverfahren regelt die Rahmenordnung zur
Feststellung der künstlerischen Eignung der Folkwang Universität der Künste vom
02.07.2012.
(3) Für Bewerberinnen oder Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer
deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist ein Sprachnachweis gem. § 1 Absatz 1
und § 2 Absatz 4 der Prüfungsordnung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für
Studienbewerberinnen und Studienbewerber sowie Studierende aus nicht deutschsprachigen
Ländern der Folkwang Universität der Künste vom 09.01.2013 zusätzliche
Zugangsvoraussetzung.
(4) Künstlerische Eignungsprüfung für den Studiengang Musik des Mittelalters (M.Mus.)
(Dauer ca. 20 Minuten)
I. für alle Bewerberinnen und Bewerber
- Vortrag eines gregorianischen Introitus
- Vortrag eines gregorianischen Hymnus
- Vortrag eines vorbereiteten lateinischen oder alt- bzw. mittelhochdeutschen Textes
- Kolloquium zu Fachfragen und zur Studienmotivation
II. schwerpunktspezifisch
a. Vokaler Schwerpunkt:
- Vortrag eines Vokalstücks aus dem Bereich mittelalterlicher Musik (Gregorianischer
Choral und verwandte Repertoires sowie Troubadour/Trouvères/Minnesang)
- Nachsingen modaler (kirchentonaler) Melodien
b. Instrumentaler Schwerpunkt:
- ein frei gewähltes Instrumentalstück entweder auf dem gewünschten oder auf dem bisher
studierten Instrument
- Nachspielen modaler (kirchentonaler) Melodien
III. Bewertungskriterien
- Gehobener vokal-/ instrumentaltechnischer Leistungsstand und musikalische
Ausdrucksfähigkeit, - stimmliche und sprachliche Eignung,
- gehobenes stilistisches Differenzierungsvermögen,
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Stand: 17.02.2016
- angemessenes Reagieren im Kontext von Improvisationen (Vor- und Nachspielen/singen, Weiterführen der Melodie im Rahmen der Modalität).
Alle Prüfungsteile der künstlerischen Eignungsprüfung werden gleich gewichtet.
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