Stand: 17.02.2016 Informationen zu Eignungsprüfungen: Masterstudiengänge Fachbereich 2 Musikwissenschaft: 2-Fach-Master Musikwissenschaft in Kombination mit einem künstlerischen Fach (M.A.) Master Musikwissenschaft (M.A.) Voraussetzung ist das Absolvieren eines Bachelor-Studiengangs Musikwissenschaft (B.A.) oder eines Bachelor-Studiengangs (B.A.) aus den Bereichen: Lehramt Musik, musikpädagogische Studiengänge, Musiktheorie als wissenschaftsnahes Fach. Das Verfahren umfasst die bewertete Teilprüfung „Musikbezogene Kommunikations- und Darstellungsfähigkeit“ (Kolloquium; Dauer: max. 10 min.) sowie die bewertete Teilprüfung in der künstlerischen Disziplin (Dauer: 20 min.) und bezieht die Ergebnisse der abgelegten Bachelor-Prüfung mit ein, die mindestens mit der Note gut (Notendurchschnitt bis 2,5) bewertet worden sein muss. Bei der Beurteilung der Eignung in den verschiedenen Teilprüfungen ist die zu erwartende Entwicklungsfähigkeit angemessen zu berücksichtigen. 1. Teilprüfung „Musikbezogene Kommunikations- und Darstellungsfähigkeit“ (Kolloquium) In einem Kolloquium müssen die Bewerberinnen und Bewerber nachweisen, dass sie im Hinblick auf die Erfordernisse in späteren Berufsfeldern Ansätze zu eigenen konzeptionellen Vorstellungen über Musik und Musikwissenschaft entwickeln können. Dieser Nachweis kann dadurch erfolgen, dass die Kandidatinnen und Kandidaten mit einem künstlerischen Fach eines der von ihnen vorgetragenen Musikstücke analysieren und interpretieren und in den historischen Kontext einordnen; Kandidatinnen und Kandidaten mit einem wissenschaftlichen Fach sollen ein selbst gewähltes Werk, einen selbst gewählten Komponisten oder eine selbst gewählte Epoche vorstellen und dabei musikwissenschaftliches Methodenbewusstsein erkennen lassen. In diesem Prüfungsteil soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, sich über Musik, Musikgeschichte und wissenschaftliche Methodik vor dem Hintergrund bisheriger Studienerfahrungen umfassend und überzeugend zu äußern. 1 Stand: 17.02.2016 Ausländische Kandidatinnen und Kandidaten weisen im Rahmen dieses Prüfungsteils ihre Kenntnisse der deutschen Sprache (als eines notwendigen Bestandteils der künstlerischen wie wissenschaftlichen Eignung) nach. 2. Teilprüfung in der künstlerischen Disziplin Studienbewerberinnen und Studienbewerber mit einem künstlerischen Fach haben die notwendigen Fertigkeiten und künstlerischen Gestaltungsfähigkeiten, die für ihre künstlerische Disziplin notwendig sind, in dem Maße nachzuweisen, dass ein erfolgreicher Studienverlauf zu erwarten ist. Die Eignung ist in einer künstlerischen Disziplin nachzuweisen, die an der Hochschule angeboten wird. Als künstlerische Disziplin sind wählbar: Instrumentalausbildung in jedem an der Folkwang Universität der Künste im Lehrangebot vorhandenen künstlerischen Instrumentalfach, Gesang, Musiktheorie, Gregorianik sowie Chor- und Ensembleleitung. Instrumentalausbildung bzw. Gesang Für die Prüfung der künstlerischen Eignung in der Instrumental bzw. Gesangsdisziplin (Dauer: ca. 20 min.) sind drei Werke gehobenen Schwierigkeitsgrades aus verschiedenen Stilepochen vorzutragen. Als Orientierung können die Auswahllisten der Wettbewerbe „Jugend musiziert“ mit Schwierigkeitsgrad 4 bis 5 dienen. Für die Prüfung der künstlerischen Eignung in der künstlerischen Disziplin Gesang ist zusätzlich der Vortrag eines Gedichtes oder eines kurzen Prosatextes vorzubereiten. Folgende Bewertungskriterien werden zugrunde gelegt: Instrumentalausbildung: Gehobener instrumentaltechnischer Leistungsstand und musikalische Ausdrucksfähigkeit; stilistisches Differenzierungsvermögen. Gesang: Gehobener vokaltechnischer Leistungsstand und musikalische Ausdrucksfähigkeit; körperliche, stimmliche und sprachliche Eignung; stilistisches Differenzierungsvermögen. Musiktheorie Für die Prüfung in der künstlerischen Disziplin Musiktheorie ist eine Mappe mit Eigenkompositionen, Stilübungen, Arrangements / Instrumentationen oder musikalischen 2 Stand: 17.02.2016 Werkanalysen vorzulegen. Folgende Bewertungskriterien werden zugrunde gelegt: ausgeprägtes Gehör auf gehobenem Niveau, satztechnische Fertigkeiten auf anspruchsvollem Niveau, analytische Fähigkeiten auf anspruchsvollem Niveau. Die erforderlichen Kenntnisse sind in einem Gespräch von etwa 20 Minuten Dauer über vorgelegte Stücke aus der Musikliteratur und über eigene Tonsatzarbeiten oder Kompositionen, die in die Prüfung mitzubringen sind, nachzuweisen. Gregorianik Für die Prüfung in der künstlerischen Disziplin Gregorianik sind folgende Prüfungsteile zu absolvieren (Dauer: ca. 20 min.) 1. Singen eines Hymnus 2. Singen eines dt. Kirchenliedes 3. Singen eines Introitus oder einer Communio (mit Vers) Folgende Bewertungskriterien werden zugrunde gelegt: Gehobener vokaltechnischer Leistungsstand und musikalische Ausdrucksfähigkeit; körperliche, stimmliche und sprachliche Eignung; gehobenes stilistisches Differenzierungsvermögen. Chor und Ensembleleitung Die künstlerische Eignung ist nachzuweisen durch eine praktische Prüfung in den Fächern: a. ENSEMBLELEITUNGEinstudierung eines vorbereiteten Werkes (unter Einbeziehung von Aspekten der ensemblespezifischen chorischen Stimmbildung), Dirigat eines unvorbereiteten Werkes (zusammen ca. 15 Min.). b. GESANG Vortrag von drei Stücken aus unterschiedlichen Epochen, davon eines unbegleitet. VomBlatt-Singen einer anspruchsvollen Chorstimme (zusammen ca. 10 Min.) c. TASTENINSTRUMENT (vom/von der Studienbewerber/in gewähltes ZKF) drei Stücke Literatur mittleren Schwierigkeitsgrades (darunter ein Werk von J. S. Bach), und einer 3 Stand: 17.02.2016 Partiturspiel- sowie einer Klavierauszugspielaufgabe mittleren Schwierigkeitsgrades (mit einstündiger Vorbereitungszeit) (zusammen ca. 20 Min.). Bei der Feststellung der künstlerischen Eignung werden für die einzelnen Prüfungsfächer folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt: Beherrschung der ensemblespezifischen Dirigiertechnik und der dirigentischen Ausdrucksmöglichkeiten; Beherrschung der ensemblespezifischen chorischen Stimmbildung (einschl. der Fähigkeit zum strukturellen und intonatorischen Hören) und des methodisch einwandfreien Aufbaus einer Probenarbeit mit musikalischen Laien; rasches Reaktionsvermögen im Einordnen von bzw. im Umgang mit unbekannter Literatur. GESANG: Gesangliche Veranlagung und Ausdrucksfähigkeit; körperliche, stimmliche und sprachliche Eignung; Fähigkeit zum Vom-Blatt-Singen. TASTENINSTRUMENT: Gehobener instrumentaltechnischer Leistungsstand und adäquate musikalische Ausdrucksfähigkeit; stilistisches Differenzierungsvermögen; Fähigkeiten im Partitur- und Klavierauszugspiel. Die Leistungsnoten der einzelnen Prüfungsfächer werden nach folgendem Schlüssel gewichtet: Ensembleleitung 3-fach Gesang 2-fach Tasteninstrument 2-fach. Das arithmetische Mittel der gewichteten Leistungsnoten der Prüfungsfächer ergibt die Gesamtnote der Eignungsprüfung. 4 Stand: 17.02.2016 Musikwissenschaft:1-Fach-Master Musikwissenschaft als 1-Fach-Studiengang (M.A.) Master Musikwissenschaft (M.A.) Voraussetzung ist das Absolvieren eines Bachelor-Studiengangs Musikwissenschaft (B.A.) oder eines Bachelor-Studiengangs (B.A.) aus den Bereichen: Lehramt Musik, musikpädagogische Studiengänge, Musiktheorie als wissenschaftsnahes Fach. Das Verfahren umfasst die bewertete Prüfung „Musikbezogene Kommunikations- und Darstellungsfähigkeit“ (Kolloquium; Dauer: max. 30 min.) und bezieht die Ergebnisse der abgelegten Bachelor-Prüfung mit ein, die mindestens mit der Note gut (Notendurchschnitt bis 2,5) bewertet worden sein muss. Prüfung „Musikbezogene Kommunikations- und Darstellungsfähigkeit“ (Kolloquium, ca. 30 min.) In einem Kolloquium müssen die Bewerberinnen und Bewerber nachweisen, dass sie im Hinblick auf die Erfordernisse in späteren Berufsfeldern Ansätze zu eigenen konzeptionellen Vorstellungen über Musik und Musikwissenschaft entwickeln können. Kandidatinnen und Kandidaten im wissenschaftlichen 1-Fach-Studiengang sollen ein selbst gewähltes Werk, einen selbst gewählten Komponisten oder eine selbst gewählte Epoche vorstellen und dabei musikwissenschaftliches Methodenbewusstsein erkennen lassen. In diesem Prüfungsteil soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, sich über Musik, Musikgeschichte und wissenschaftliche Methodik vor dem Hintergrund bisheriger Studienerfahrungen umfassend und überzeugend zu äußern. Ausländische Kandidatinnen und Kandidaten weisen im Rahmen dieses Prüfungsteils ihre Kenntnisse der deutschen Sprache (als eines notwendigen Bestandteils der wissenschaftlichen Eignung) nach. 5 Stand: 17.02.2016 Master Integrative Musiktheorie (M.Mus.) Zugangsvoraussetzungen (1) Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Integrative Musiktheorie sind ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines musikbezogenenen künstlerischen oder wissenschaftlichen Studiums (Diplom, Bachelor, Staatsexamen oder vergleichbare Examina) und eine künstlerische Eignung. (2) Die Zulassung zum Studium erfolgt zum Sommersemester und zum Wintersemester. Näheres über Zugangsvoraussetzungen und Eignungsverfahren regelt die Rahmenordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung der Folkwang Universität der Künste vom 30. April 2009. (3)Die künstlerische Eignung für den Masterstudiengang Integrative Musiktheorie besteht aus einer mündlichen Prüfung von ca. 30 Minuten Dauer. Zu den Prüfungsteilen gehören: die Präsentation einer Mappe mit Tonsatzarbeiten / Kompositionen / Musikproduktionen / Analysen, Fragen zu musiktheoretischen Inhalten, Eine Ad-Hoc-Analyse bzw. Höranalyse Klavier- / Generalbassspiel Zur Feststellung der künstlerischen Eignung in Klavier, einem anderen Instrument, Gesang oder Dirigieren wird zusätzlich eine praktische Prüfung von ca. 15 Minuten Dauer durchgeführt. Sie besteht aus dem Vortrag von Literatur mittleren Schwierigkeitsgrades. (4) Für Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist der Nachweis eines Sprachkurses gem. § 1I der Sprachprüfungsordnung Deutsch erforderlich. 6 Stand: 17.02.2016 Master Leitung vokaler Ensembles (M.Mus.) §3 Zugangsvoraussetzungen (1) Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Leitung vokaler Ensembles sind ein Studium der Musik (von in der Regel 3-jähriger Dauer), das mit einem Bachelor of Arts bzw. Music, einem Diplom, einem Staatsexamen oder einem vergleichbaren Abschluss beendet wurde, und die künstlerische Eignung. Wurde ein Musikstudium mit einem Examen abgeschlossen, dessen Vergleichbarkeit mit einem Bachelor of Arts bzw. Music, einem Diplom oder einem Staatsexamen noch festgestellt werden muss, entscheidet der Zentrale Prüfungsausschuss über die Zulassung zum Verfahren zur Feststellung der studiengangbezogenen künstlerischen Eignung. (2) Die Zulassung zum Studium erfolgt zum Wintersemester. Näheres über Zugangsvoraussetzungen und Eignungsverfahren regelt die Rahmenordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung und der hervorragenden künstlerischen Begabung sowie zum Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse für Studiengänge der Folkwang Universität der Künste vom 18.06.2012. (3.1) Die künstlerische Eignung für den Masterstudiengang Leitung vokaler Ensembles – Studienrichtung Singen mit Kindern und Jugendlichen ist nachzuweisen durch eine praktische Prüfung in den Fächern: a. ENSEMBLELEITUNG – Einstudierung eines selbst gewählten, vorbereiteten Werkes mit Hinführung zu einer Liederarbeitung (Kanon, 1- oder 2stg. Satz) mit Studierenden oder einer Kinderchorgruppe (höchstens 15 Minuten, ausreichende Kopien für den Chor sind mitzubringen) und Dirigat eines unvorbereiteten Werkes. b. GESANG – Vortrag von drei Stücken aus unterschiedlichen Epochen, davon eines unbegleitet und Vom-Blatt-Singen einer anspruchsvollen Chorstimme (höchstens 15 Min.) 7 Stand: 17.02.2016 c. TASTENINSTRUMENT – Improvisation zu zwei stilistisch unterschiedlichen Liedern nach Vorgabe der Kommission (einschließlich Intonation/Intro, Begleitung, ggf. Transposition und Modulation), Vortrag einer vorbereiteten drei- bis vierstimmigen Chorpartitur mittleren Schwierigkeitsgrades, vorbereitetes Klavierauszugspiel mit gleichzeitigem Singen der Singstimme und Vortrag einer von der Kommission vorgelegten leichten Chorpartitur mit einstündiger Vorbereitungszeit. d. Bei Bedarf kann zusätzlich ein Kolloquium abgehalten werden. Dieses wird nicht benotet. e. Nachweis einer bestehenden kontinuierlichen Arbeit mit Kindern und/oder Jugendlichen. Bei der Feststellung der künstlerischen Eignung werden für die einzelnen Prüfungsfächer folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt: ENSEMBLELEITUNG: Beherrschung der ensemblespezifischen Dirigiertechnik und der dirigentischen Ausdrucksmöglichkeiten; Beherrschung der ensemblespezifischen chorischen Stimmbildung (einschl. der Fähigkeit zum strukturellen und intonatorischen Hören) und des methodisch einwandfreien Aufbaus einer Probenarbeit mit Kindern; rasches Reaktionsvermögen im Einordnen von bzw. im Umgang mit unbekannter Literatur; grundlegende Kenntnis der Methoden der Kinderchorarbeit und ihrer Vermittlung. GESANG: Gesangliche Veranlagung und Ausdrucksfähigkeit; körperliche, stimmliche und sprachliche Eignung; Fähigkeit zum Vom-Blatt-Singen. TASTENINSTRUMENT: adäquate musikalische Ausdrucksfähigkeit; stilistisches Differenzierungsvermögen; Fähigkeit zur freien und liedgebundenen instrumentalen Begleitung und Improvisation; künstlerisch überzeugende Darstellung eines Klavierauszuges mit gleichzeitigem Singen und einer leichten Chorpartitur. 8 Stand: 17.02.2016 Die Leistungsnoten der einzelnen Prüfungsfächer werden nach folgendem Schlüssel gewichtet: Ensembleleitung: 3-fach Gesang: 2-fach Tasteninstrument: 2-fach. Das arithmetische Mittel der gewichteten Leistungsnoten der Prüfungsfächer ergibt die Gesamtnote der Eignungsprüfung. (3.2.) Die künstlerische Eignung für den Masterstudiengang Leitung vokaler Ensembles – Studienrichtung Chorleitung ist nachzuweisen durch eine praktische Prüfung in den Fächern: a. ENSEMBLELEITUNG – Einstudierung eines selbst gewählten, vorbereiteten Werkes unter Einbeziehung von Aspekten der ensemblespezifischen chorischen Stimmbildung (höchstens 15 Minuten, ausreichende Kopien für den Chor sind mitzubringen) und Dirigat eines unvorbereiteten Werkes. b. GESANG – Vortrag von drei Stücken aus unterschiedlichen Epochen, davon eines unbegleitet und Vom-Blatt-Singen einer anspruchsvollen Chorstimme (höchstens 15 Min.) c. TASTENINSTRUMENT – Vortrag von drei Klavierwerken mittleren Schwierigkeitsgrades (darunter ein Werk von J. S. Bach), einer vorbereiteten vier- bis fünfstimmigen Chorpartitur mittleren Schwierigkeitsgrades, eines vorbereiteten Klavierauszuges mit gleichzeitigem Singen einer Chorstimme, einer von der Kommission vorgelegten leichten Chorpartitur (mit einstündiger Vorbereitungszeit), sowie eine leichte Partiturspielaufgabe prima vista. d. Bei Bedarf kann zusätzlich ein Kolloquium abgehalten werden. Dieses wird nicht benotet. Bei der Feststellung der künstlerischen Eignung werden für die einzelnen Prüfungsfächer folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt: ENSEMBLELEITUNG: Beherrschung der ensemblespezifischen Dirigiertechnik und der dirigentischen Ausdrucksmöglichkeiten; 9 Stand: 17.02.2016 Beherrschung der ensemblespezifischen chorischen Stimmbildung (einschl. der Fähigkeit zum strukturellen und intonatorischen Hören) und des methodisch einwandfreien Aufbaus einer Probenarbeit; rasches Reaktionsvermögen im Einordnen von bzw. im Umgang mit unbekannter Literatur. GESANG: Gesangliche Veranlagung und Ausdrucksfähigkeit; körperliche, stimmliche und sprachliche Eignung; Fähigkeit zum Vom-Blatt-Singen. TASTENINSTRUMENT: Gehobener instrumentaltechnischer Leistungsstand und adäquate musikalische Ausdrucksfähigkeit; stilistisches Differenzierungsvermögen; künstlerisch überzeugende Darstellung eines Klavierauszuges mit gleichzeitigem Singen und einer mittelschweren Chorpartitur. Fähigkeit zum prima vista Spiel (Klavierauszug- und Partiturspiel). Die Leistungsnoten der einzelnen Prüfungsfächer werden nach folgendem Schlüssel gewichtet: Ensembleleitung 3-fach Gesang 2-fach Tasteninstrument 2-fach. Das arithmetische Mittel der gewichteten Leistungsnoten der Prüfungsfächer ergibt die Gesamtnote der Eignungsprüfung. (3.3) Die künstlerische Eignung für den Masterstudiengang Leitung vokaler Ensembles – Studienrichtung Kirchenmusik vokaler Schwerpunkt ist nachzuweisen durch eine praktische Prüfung in den Fächern: a. ENSEMBLELEITUNG (von der Studienbewerberin oder vom Studienbewerber gewähltes „Zentrales Künstlerisches Fach/ZKF“) – Einstudierung eines vorbereiteten Werkes (unter Einbeziehung von Aspekten der ensemblespezifischen chorischen Stimmbildung) (höchstens 15 Min.) und Dirigat eines unvorbereiteten Werkes 10 Stand: 17.02.2016 Wird als ZKF „Singen mit Kindern und Jugendlichen“ gewählt, so besteht die Prüfung aus einer Hinführung zu einer Liederarbeitung (Kanon, 1- oder 2-stg. Satz) mit Studierenden (höchstens 15 Min.). b. GESANG – Vortrag von drei Stücken aus unterschiedlichen Epochen, davon eines unbegleitet und Vom-Blatt-Singen einer anspruchsvollen Chorstimme (höchstens ca. 15 Min.) c. TASTENINSTRUMENT (von der Studienbewerberin oder vom Studienbewerber gewähltes ZKF) – Vortrag von drei Werken mittleren Schwierigkeitsgrades (darunter ein Werk von J. S. Bach), Liedern/Kirchenliedern/ Begleitung, Improvisation zu Songs/Jazz-Standards Transposition und Modulation), zwei (ggf. stilistisch unterschiedlichen einschließlich vorbereitetes Intonation/Intro, Partiturspiel mittleren Schwierigkeitsgrades und vorbereitetes Klavierauszugspiel mit Singen einer Chorstimme, Vortrag einer von der Kommission vorgelegten leichten Chorpartitur (mit einstündiger Vorbereitungszeit), sowie eine leichte Partiturspielaufgabe prima vista. d. Bei Bedarf kann zusätzlich ein Kolloquium abgehalten werden. Dieses wird nicht benotet. Bei der Feststellung der künstlerischen Eignung werden für die einzelnen Prüfungsfächer folgende Bewertungskriterien zugrunde gelegt: ENSEMBLELEITUNG: Beherrschung der ensemblespezifischen Dirigiertechnik und der dirigentischen Ausdrucksmöglichkeiten; Beherrschung der ensemblespezifischen chorischen Stimmbildung (einschl. der Fähigkeit zum strukturellen und intonatorischen Hören) und des methodisch einwandfreien Aufbaus einer Probenarbeit mit musikalischen Laien bzw. mit Kindern; rasches Reaktionsvermögen im Einordnen von bzw. im Umgang mit unbekannter Literatur; im ZKF Kinderchorleitung zusätzlich grundlegende Kenntnis der Methoden der Kinderchorarbeit und ihrer Vermittlung. GESANG: Gesangliche Veranlagung und Ausdrucksfähigkeit; körperliche, stimmliche und sprachliche Eignung; Fähigkeit zum Vom-Blatt-Singen. 11 Stand: 17.02.2016 TASTENINSTRUMENT: Gehobener instrumentaltechnischer Leistungsstand und adäquate musikalische Ausdrucksfähigkeit; stilistisches Differenzierungsvermögen; Fähigkeit zur freien und liedgebundenen instrumentalen Improvisation, künstlerisch überzeugende Darstellung eines Klavierauszuges mit gleichzeitigem Singen und einer mittelschweren Chorpartitur, sowie Fähigkeit zum prima vista Spiel (Klavierauszug- und Partiturspiel). Die Leistungsnoten der einzelnen Prüfungsfächer werden nach folgendem Schlüssel gewichtet: Ensembleleitung 3-fach Gesang 2-fach Tasteninstrument 2-fach. Das arithmetische Mittel der gewichteten Leistungsnoten der Prüfungsfächer ergibt die Gesamtnote der Eignungsprüfung. (4) Für Bewerberinnen oder Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist ein Sprachnachweis gem. § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 4 der Prüfungsordnung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für Studienbewerberinnen und Studienbewerber sowie Studierende aus nicht deutschsprachigen Ländern an der Folkwang Universität der Künste vom 09.01.2013 Zugangsvoraussetzung. Masterstudiengang Leitung vokaler Ensembles – Teilzeitstudienrichtung Kinder- und Jugendchorleitung Bitte Herrn Prof. Schepp kontaktieren: [email protected] Master Musik des Mittelalters Zugangsvoraussetzungen (1) Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Musik des Mittelalters (M.Mus.) sind ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss der Musik (Diplom, Bachelor, Staatsexamen oder vergleichbare Examina) oder der Musikwissenschaft und eine künstlerische Eignung. 12 Stand: 17.02.2016 (2) Die Zulassung zum Studium erfolgt zum Winter- oder zum Sommersemester. Näheres über Zugangsvoraussetzungen und Eignungsverfahren regelt die Rahmenordnung zur Feststellung der künstlerischen Eignung der Folkwang Universität der Künste vom 02.07.2012. (3) Für Bewerberinnen oder Bewerber, die ihre Studienqualifikation nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist ein Sprachnachweis gem. § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 4 der Prüfungsordnung zum Nachweis deutscher Sprachkenntnisse für Studienbewerberinnen und Studienbewerber sowie Studierende aus nicht deutschsprachigen Ländern der Folkwang Universität der Künste vom 09.01.2013 zusätzliche Zugangsvoraussetzung. (4) Künstlerische Eignungsprüfung für den Studiengang Musik des Mittelalters (M.Mus.) (Dauer ca. 20 Minuten) I. für alle Bewerberinnen und Bewerber - Vortrag eines gregorianischen Introitus - Vortrag eines gregorianischen Hymnus - Vortrag eines vorbereiteten lateinischen oder alt- bzw. mittelhochdeutschen Textes - Kolloquium zu Fachfragen und zur Studienmotivation II. schwerpunktspezifisch a. Vokaler Schwerpunkt: - Vortrag eines Vokalstücks aus dem Bereich mittelalterlicher Musik (Gregorianischer Choral und verwandte Repertoires sowie Troubadour/Trouvères/Minnesang) - Nachsingen modaler (kirchentonaler) Melodien b. Instrumentaler Schwerpunkt: - ein frei gewähltes Instrumentalstück entweder auf dem gewünschten oder auf dem bisher studierten Instrument - Nachspielen modaler (kirchentonaler) Melodien III. Bewertungskriterien - Gehobener vokal-/ instrumentaltechnischer Leistungsstand und musikalische Ausdrucksfähigkeit, - stimmliche und sprachliche Eignung, - gehobenes stilistisches Differenzierungsvermögen, 13 Stand: 17.02.2016 - angemessenes Reagieren im Kontext von Improvisationen (Vor- und Nachspielen/singen, Weiterführen der Melodie im Rahmen der Modalität). Alle Prüfungsteile der künstlerischen Eignungsprüfung werden gleich gewichtet. 14
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