Checkliste für die notwendigen Unterlagen zum Zulassungsantrag

Zum Verbleib in der Praxis
Information über die notwendigen Unterlagen für die Erteilung einer Zulassung
zur Abgabe von Heilmitteln nach § 124 SGB V für
Masseure, medizinische Bademeister, Physiotherapeuten, Logopäden,
Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten und Podologen
AOK Sachsen-Anhalt
Zulassungsverfahren Heilmittel
39084 Magdeburg
Ansprechpartner: Frau Stachowiak
Tel.: 0391 / 28 78 45 811
Ansprechpartner: Frau Albrecht
Tel.: 0391 / 28 78 47 835
Email: [email protected]
1. Unterlagen für eine Neuzulassung
Zulassungsantrag
Berufsurkunden + Zertifikate für die Mitarbeiter
Arbeitsvertrag für den angestellten fachl. Leiter
Raumskizze
Praxisbeschreibung
Haftpflichtversicherung
Mietvertrag / Grundbuchauszug
ggf. Abtretung Abrechnungszentrum
ggf. Gesellschaftsvertrag + Auszug Handelsregister
2. Unterlagen für die Erteilung einer Abrechnungserlaubnis
Manuelle Lymphdrainage
Manuelle Therapie
Krankengymnastik am Gerät und D1
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Krankengymnastik nach Bobath
Krankengymnastik nach Vojta,
Krankengymnastik nach PNF
Chirogymnastik
Berufsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie)
Kopien der entsprechenden Weiterbildungszertifikate (nach Abschluss einer Berufsausbildung als
Physiotherapeut / Masseur)
3. Unterlagen für den Wechsel der fachlichen Leitung
Beim Ausscheiden des fachlichen Leiters endet die Zulassung für die Praxis. Deshalb ist nach dem Wechsel
eines fachlichen Leiters die Neuzulassung der Praxis zu beantragen und wird von der AOK Sachsen-Anhalt
nach den aktuellen Zulassungsempfehlungen geprüft. Unterlagen, die bereits bei der AOK vorliegen, müssen
nicht erneut eingereicht werden. Soweit sich in der Praxis nichts verändert hat, genügen folgende Unterlagen:
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Berufsurkunde
Arbeitsvertrag des neuen fachlichen Leiters
Anerkenntnis der Verträge durch den neuen fachlichen Leiter
4. Erkrankung der fachlichen Leitung
Der Zugelassene/fachliche Leiter kann sich für die Dauer von bis zu sechs Monaten bei Verhinderung durch
Krankheit, Urlaub oder Fortbildung bzw. bei Schwangerschaft/Mutterschaft entsprechend der Dauer der
gesetzlichen Elternzeit vertreten lassen, wenn der Vertreter die Voraussetzungen nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 bis 3
SGB V erfüllt und nachweist. Die AOK ist über die Vertretung unverzüglich schriftlich zu informieren.
Vertretungen für länger als sechs Monate bedürfen der Genehmigung durch die zulassende Stelle und sind vom
Heilmittelerbringer grundsätzlich sechs Wochen im Voraus zu beantragen (Vertragliche Regelung).
Folgende Dokumente müssen mindestens vorgelegt werden:
1. Mitteilung über die Krankheit des aktuellen fachlichen Leiters
2. Meldung, wer als Vertretung angemeldet werden soll
Falls die Vertretung bei uns bisher nicht bekannt ist (z.B. als Praxismitarbeiter), sind folgende Dokumente
einzureichen:
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originalbeglaubigte Kopie der Berufsurkunde
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Kopie des Arbeitsvertrages
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Anerkenntniserklärung des Vertrages
Informationsblatt Zulassungsverfahren AOK Sachsen-Anhalt
Stand 02/2016
Seite 1
Zum Verbleib in der Praxis
5. Änderung der angestellten Therapeuten
Bitte denken Sie bei Neueinstellungen daran, dass Sie für zusätzliche Mitarbeiter auch zusätzliche Räume
benötigen. Auch für Mitarbeiter im Hausbesuch und freie Mitarbeiter sind Praxisräume vorzuhalten.
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Meldung von Beginn und Ende der Beschäftigung
Angabe der wöchentlichen Arbeitszeit oder Kopie des Arbeitsvertrages
Einreichen der Berufsurkunde bei Beschäftigungsbeginn (Original oder beglaubigte Kopie)
Einreichen der Zertifikate für angestellte Mitarbeiter
6. Unterlagen für die Verlegung der Praxis / Umzug
Beim Auszug aus den Räumen endet die Zulassung für die Praxis. Deshalb ist nach dem Umzug oder dem
Wechsel der Räumlichkeiten die Neuzulassung der Praxis mit allen Unterlagen zu beantragen und wird von der
AOK Sachsen-Anhalt nach den aktuellen Zulassungsempfehlungen geprüft. Unterlagen (insbesondere für
vorhandenes Personal), die bereits bei uns vorliegen, müssen nicht erneut eingereicht werden. Soweit sich in der
Praxis nichts verändert hat, genügen folgende Unterlagen:
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Zulassungsantrag für die neue Anschrift
Praxisbeschreibung zur Ausstattung
Mietvertrag
Raumskizze
Änderung der Anschrift im IK-Kennzeichen
7. Änderung der Praxisräume ohne Umzug (Verkleinern, Vergrößern, Teilen
oder Nutzungsänderung der Räume)
Bitte senden Sie der AOK eine prüffähige, maßstabsgerechte Skizze (Länge, Breite, Höhe) der neuen
Räumlichkeiten einschließlich der Angaben über die Praxisausstattung und des Nutzungszwecks für jeden Raum
(Therapieraum, Warteraum, Toilette….).
8. Namensänderung
Bitte reichen Sie uns entsprechende Unterlagen oder Erklärungen ein, die den Namenswechsel belegen (z.B.
Kopie von Personalausweis oder Eheurkunde)
9. Praxisschließung
Bitte teilen Sie uns schriftlich mit, zu wann Sie Ihre Praxis schließen.
10. Unterlagen für den Wechsel des Praxisinhabers / Wechsel der Rechtsform
Die Zulassung ist auf den Praxisinhaber ausgestellt. Ein neuer Praxisinhaber benötigt deshalb eine eigene neue
Zulassung. Deshalb ist nach dem Wechsel des Praxisinhabers die Neuzulassung der Praxis zu beantragen und
wird von der AOK Sachsen-Anhalt nach den aktuellen Zulassungsempfehlungen geprüft. Die Berufsurkunden
und Zertifikate der angestellten Mitarbeiter, sowie der Grundriss brauchen nicht neu eingereicht werden, wenn sie
bei der AOK schon vorliegen. Soweit sich in der Praxis nichts verändert, genügen folgende Unterlagen:
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Zulassungsantrag für den neuen Inhaber
Mietvertrag (neuer Inhaber muss als Mieter eingetragen sein)
Anerkenntniserklärung der Verträge gemäß § 125 SGB V durch den neuen Inhaber
Arbeitsvertrag des fachlichen Leiters mit dem neuen Inhaber
Nachweis für die Änderung des IK-Kennzeichens (Umschreibung auf den neuen Praxisinhaber)
ggf. Gesellschaftsvertrag
Informationsblatt Zulassungsverfahren AOK Sachsen-Anhalt
Stand 02/2016
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