Die Österreichische Ärztekammer hat sich nach langwierigen, monatelangen Verhandlungen mit der VAEB wieder auf einen 4-Jahres-Abschluss von 1.5.2015 bis 30.4.2019 geeinigt. Die Eckpunkte des VAEB-Abschlusses sind: • Ab 1.5.2015 jährliche Erhöhung der allgemeinen Tarife (ausgenommen Labor, Therapeutische Aussprache, Psychosomatisch orientiertes Diagnose- und Behandlungsgespräch, Wegegebühren, MKP, VU, Labortarife) um die jeweilige Inflationsrate, zuzüglich 0,3 %. • Absenkung der Tarife der Laborpositionen um jährlich ca. 4 % beginnend mit 1.5.2015 in vier Schritten. Insgesamt werden die Labortarife in 4 Jahren um ca. 16 % gesenkt. • Die durch die Laborsenkung entstehenden Verluste werden bei den klinischen Fächern zu 100 % ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt durch die Anhebung einzelner Positionen (z.B. Krankenbesuche, Echokardiographie, EKG, ärztliches Koordinierungsgespräch, Uroflowmetrie, Ernährungsplan für Frühgeborene, etc.). Der jeweilige Ausgleich wird jährlich berechnet und bis jeweils bis 31.3. jeden Jahres bekannt gegeben. • „Laborroadmap“: Ab dem 1.1.2019 können keine Laborleistungen mit Ausnahme von Akutlaborleistungen und Ordinationslaborleistungen verrechnet werden. Diese Regelung gilt für neue Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bereits ab dem 1.1.2016. • Akut- bzw. Ordinationslaborleistungen mit „x“ gekennzeichnet: Die klinischen Fächer können ab 1.1.2019 (neue Vertragsärzte bereits ab 1.1.2016) nur mehr solche Laborleistungen verrechnen, die im Abschnitt D mit einem „x“ neben dem auf sie zutreffenden Fachgebietskürzel gekennzeichnet sind. Diese Leistungen können nur verrechnet werden, wenn sie im Sinne von § 15 Abs. 5 des Gesamtvertrages für Ärzte für Allgemeinmedizin und Fachärzte in einer eigenen Ordination oder im Rahmen einer räumlich mit der Ordination unmittelbar verbundenen Apparategemeinschaft erbracht werden (dies entspricht der Regelung bei der BVA). • Änderung der Punktewerte: Folgende neuen Punktewerte gelten ab 1.5.2015: Abschnitt A.I bis A.X. ...................................................................... € 0,8243 Grundleistungen durch Ärzte für Allgemeinmedizin ......................... € 0,8522 Grundleistungen durch Fachärzte für Innere Medizin ...................... € 1,1724 Grundleistungen durch Fachärzte für Kinderheilkunde.................... € 1,0092 Grundleistungen durch Fachärzte für Anästhesiologie, Lungenkrankheiten sowie Neurologie und Psychiatrie................ € 0,9691 Abschnitt A.XI. ................................................................................ € 0,1170 Abschnitt B. Operationstarif ............................................................ € 0,8243 Abschnitt C. Physikalische Behandlung .......................................... € 0,1170 Abschnitt D. Labor (siehe nächste Seite) Abschnitt E. Röntgen ...................................................................... € 0,7501 Abschnitt D. Laboratoriumsuntersuchungen: 1) € 1,8165 (Fachärzte für Zytodiagnostik, Fachärzte für Pathologie und Histologie, Fachärzte für Hygiene und Mikrobiologie sowie Fachärzte für Mikrobiologischserologische Labordiagnostik) 2) € 1,4532 (für alle anderen Ärzte, soweit bei der jeweiligen Position nichts Gegenteiliges vermerkt ist) • Weitere konkrete Änderungen ab 1.5.2015 – 30.4.2016 (100%iger Ausgleich für die Absenkung bei den Laborleistungen): Pos. B1 B2 J1 EK2 10b 34a 34h 34q 38x Bezeichnung Erster Krankenbesuch Weiterer Krankenbesuch Koordination Echokardiographie Blutabnahme Kinder EKG Ernährungsplan für Frühgeborene Blutgasanalyse Uroflowmetrie alt bis 30.4.15 41 Pkt 32 Pkt € 11,63 € 76,22 8 Pkt € 35,65 10 Pkt 60 Pkt 18 Pkt neu ab 15.5.15 43,5 Pkt 33 Pkt € 12,25 € 77,50 10 Pkt € 37,50 14 Pkt 61 Pkt 19,5 Pkt • Analog zur BVA-Honorarordnung wurden Kataloge für Physikalische Medizin und Allgemeine Rehabilitation in die VAEB-Honorarordnung aufgenommen. Die Details entnehmen Sie bitte der 9. Zusatzvereinbarung zum VAEB-Gesamtvertrag und dem neuen Laborkatalog, die auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung stehen (www.aekstmk.or.at/468).
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