Die Österreichische Ärztekammer hat sich nach langwierigen

Die Österreichische Ärztekammer hat sich nach langwierigen, monatelangen Verhandlungen
mit der VAEB wieder auf einen 4-Jahres-Abschluss von 1.5.2015 bis 30.4.2019 geeinigt.
Die Eckpunkte des VAEB-Abschlusses sind:
• Ab 1.5.2015 jährliche Erhöhung der allgemeinen Tarife (ausgenommen Labor,
Therapeutische Aussprache, Psychosomatisch orientiertes Diagnose- und
Behandlungsgespräch, Wegegebühren, MKP, VU, Labortarife) um die jeweilige
Inflationsrate, zuzüglich 0,3 %.
• Absenkung der Tarife der Laborpositionen um jährlich ca. 4 % beginnend mit 1.5.2015
in vier Schritten. Insgesamt werden die Labortarife in 4 Jahren um ca. 16 % gesenkt.
• Die durch die Laborsenkung entstehenden Verluste werden bei den klinischen
Fächern zu 100 % ausgeglichen. Der Ausgleich erfolgt durch die Anhebung einzelner
Positionen (z.B. Krankenbesuche, Echokardiographie, EKG, ärztliches
Koordinierungsgespräch, Uroflowmetrie, Ernährungsplan für Frühgeborene, etc.). Der
jeweilige Ausgleich wird jährlich berechnet und bis jeweils bis 31.3. jeden Jahres bekannt
gegeben.
• „Laborroadmap“: Ab dem 1.1.2019 können keine Laborleistungen mit Ausnahme von
Akutlaborleistungen und Ordinationslaborleistungen verrechnet werden. Diese Regelung
gilt für neue Vertragsärztinnen und Vertragsärzte bereits ab dem 1.1.2016.
• Akut- bzw. Ordinationslaborleistungen mit „x“ gekennzeichnet:
Die klinischen Fächer können ab 1.1.2019 (neue Vertragsärzte bereits ab 1.1.2016) nur
mehr solche Laborleistungen verrechnen, die im Abschnitt D mit einem „x“ neben dem auf
sie zutreffenden Fachgebietskürzel gekennzeichnet sind. Diese Leistungen können nur
verrechnet werden, wenn sie im Sinne von § 15 Abs. 5 des Gesamtvertrages für Ärzte für
Allgemeinmedizin und Fachärzte in einer eigenen Ordination oder im Rahmen einer
räumlich mit der Ordination unmittelbar verbundenen Apparategemeinschaft erbracht
werden (dies entspricht der Regelung bei der BVA).
• Änderung der Punktewerte:
Folgende neuen Punktewerte gelten ab 1.5.2015:
Abschnitt A.I bis A.X. ...................................................................... € 0,8243
Grundleistungen durch Ärzte für Allgemeinmedizin ......................... € 0,8522
Grundleistungen durch Fachärzte für Innere Medizin ...................... € 1,1724
Grundleistungen durch Fachärzte für Kinderheilkunde.................... € 1,0092
Grundleistungen durch Fachärzte für Anästhesiologie,
Lungenkrankheiten sowie Neurologie und Psychiatrie................ € 0,9691
Abschnitt A.XI. ................................................................................ € 0,1170
Abschnitt B. Operationstarif ............................................................ € 0,8243
Abschnitt C. Physikalische Behandlung .......................................... € 0,1170
Abschnitt D. Labor (siehe nächste Seite)
Abschnitt E. Röntgen ...................................................................... € 0,7501
Abschnitt D. Laboratoriumsuntersuchungen:
1) € 1,8165 (Fachärzte für Zytodiagnostik, Fachärzte für Pathologie und Histologie,
Fachärzte für Hygiene und Mikrobiologie sowie Fachärzte für Mikrobiologischserologische Labordiagnostik)
2) € 1,4532 (für alle anderen Ärzte, soweit bei der jeweiligen Position nichts
Gegenteiliges vermerkt ist)
• Weitere konkrete Änderungen ab 1.5.2015 – 30.4.2016 (100%iger Ausgleich für die
Absenkung bei den Laborleistungen):
Pos.
B1
B2
J1
EK2
10b
34a
34h
34q
38x
Bezeichnung
Erster Krankenbesuch
Weiterer Krankenbesuch
Koordination
Echokardiographie
Blutabnahme Kinder
EKG
Ernährungsplan für Frühgeborene
Blutgasanalyse
Uroflowmetrie
alt bis 30.4.15
41 Pkt
32 Pkt
€ 11,63
€ 76,22
8 Pkt
€ 35,65
10 Pkt
60 Pkt
18 Pkt
neu ab 15.5.15
43,5 Pkt
33 Pkt
€ 12,25
€ 77,50
10 Pkt
€ 37,50
14 Pkt
61 Pkt
19,5 Pkt
• Analog zur BVA-Honorarordnung wurden Kataloge für Physikalische Medizin und
Allgemeine Rehabilitation in die VAEB-Honorarordnung aufgenommen.
Die Details entnehmen Sie bitte der 9. Zusatzvereinbarung zum VAEB-Gesamtvertrag und
dem neuen Laborkatalog, die auf unserer Homepage zum Download zur Verfügung stehen
(www.aekstmk.or.at/468).