Infobrief und Checkliste für Teilnehmer am Programm ERASMUS+ Studium der FH Münster im akademischen Jahr 2015/2016 Liebe ERASMUS+-Studierende, wir freuen uns, dass Sie am ERASMUS+-Programm teilnehmen und die Chance nutzen, innerhalb Europas internationale Erfahrungen zu sammeln. Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, das ERASMUS+-Programm erfolgreich durchzuführen. Dabei hilft Ihnen zusätzlich auch die Checkliste (S. 6/7), die in übersichtlicher Form alle Dokumente erklärt. Bitte lesen Sie sich die Informationen genau durch, denn damit lassen sich in der Regel alle Fragen klären. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und ein erfolgreiches Studium im Ausland! Miriam Sterz Samia Jalal-Tiede ERASMUS+-Hochschulkoordinatorin ERASMUS+-Koordinatorin in Steinfurt -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Grundsätzliches zum Programm ERASMUS+ Studium im EU-Förderprogramm ERASMUS+ Zum Förderjahr 2014/2015 ist unter dem Namen ERASMUS+ die neue Generation der europäischen Bildungsprogramme (2014 bis 2020) angelaufen. Ein Teil des EU-Förderprogramms ist das ERASMUS+-Studium. Es bietet neben dem Erlass der Studiengebühren an der Gasthochschule einen finanziellen Zuschuss, der im Rahmen des geplanten Auslandsaufenthaltes in den Ländern der Europäischen Union (sowie zusätzlich Island, Kroatien, Lichtenstein, Norwegen und der Türkei) genutzt werden kann. Das ERASMUS+-Förderjahr 2015 erstreckt sich über den Zeitraum 1. Juni 2015 bis 31. Mai 2017. Der Förderungszeitraum muss innerhalb dieses Zeitrahmens liegen und mindestens 3 (=90 Tage) und maximal 12 Monate (=360 Tage) betragen. In ERASMUS+ sind Mehrfachmobilitäten möglich: Studierende erhalten pro Studienphase ein Mobilitätskontingent von 12 Monaten; also 12 Monate im Bachelor, 12 Monate im Master und 12 Monate während der Promotion. Studierende/Praktikanten, die bereits ERASMUS (Fördergeneration 2007-2013) genutzt haben, können auch an ERASMUS+ teilnehmen und über ihr noch nicht genutztes Mobilitätskontingent der jeweiligen Studienphase verfügen. ■□■□■□■□■ Berechnung des ERASMUS+-Zuschusses Mit Beginn des neuen Förderprogramms ERASMUS+ werden von der EU-Kommission länderspezifische Mindestfördersätze vorgegeben. In der folgenden Tabelle finden Sie die Förderrate je Monat (≙ 30 Tagen), die an der FH Münster im akademischen Jahr 2015/2016 gezahlt wird. Länder Förderrate je Monat (≙30 Tagen) Gruppe 1 Programmländer mit höheren Lebenshaltungskosten Dänemark, Irland, Frankreich, Italien, Österreich, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich, Liechtenstein, Norwegen Förderrate FH Münster: 252 € Gruppe 2 Programmländer mit mittleren Lebenshaltungskosten Belgien, Tschechische Republik, Griechenland, Spanien, Kroatien, Zypern, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Island, Türkei Förderrate FH Münster: 201 € Gruppe 3 Programmländer mit niedrigeren Lebenshaltungskosten Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Rumänien, Slowakei, ehem. jugosl. Republik Mazedonien Förderrate FH Münster: 150 € Bei der Berechnung ist zu beachten, dass sich der Fördersatz auf 30 Tage bezieht. Dies bedeutet, dass auch die Gesamtförderhöhe taggenau berechnet wird. ■□■□■□■□■ Änderungen vorbehalten. Stand: 27.08.2015 1 Infobrief und Checkliste für Teilnehmer am Programm ERASMUS+ Studium der FH Münster im akademischen Jahr 2015/2016 ERASMUS+-Datenbank: Mobility-Online Die FH Münster nutzt die Software Mobility-Online, um die Austauschaktivitäten zu verwalten. Nachdem Sie durch Ihren Fachbereich für das ERASMUS+-Studium ausgewählt wurden und sich im International Office angemeldet haben, erhalten Sie Zugang zur Datenbank und richten sich ein eigenes Profil ein. In diesem können Sie entlang eines Workflows die nötigen Unterlagen hochladen und nötige Abfragen beantworten. Die einzelnen Punkte lassen sich nur Schritt für Schritt, einer nach dem anderen bearbeiten. Sollte Ihnen ein Dokument bereits vorliegen, das Sie zu dem aktuellen Zeitpunkt noch nicht hochladen können, so müssen Sie die Erledigung des vorherigen Schrittes abwarten. Der Workflow stellt den idealtypischen Ablauf des ERASMUS+-Studiums dar und weicht damit in manchen Fällen von den tatsächlichen Abläufen ab. Die Login-Seite für Mobility-Online lautet: https://ioapplication.fhmuenster.de/mobility/LoginServlet?org_id=59&sprache=de&loginType=S&identifier= Da die FH Münster eine Inhouse-Lösung nutzt, müssen Sie auf jeden Fall diese Seite nutzen. Grant Agreement/Fördervereinbarung Das Grant Agreement ist die Fördervereinbarung, den die FH Münster mit jedem einzelnen ERASMUS+-Outgoing-Studierenden schließt. Er wird möglichst vor dem Aufenthalt mit Ihnen geschlossen. Das International Office wird Ihnen den Vertrag automatisch zukommen lassen, so dass Sie ihn nach Ihrer Unterschrift an das International Office zurücksenden können. Die Outgoings des Wintersemesters 2015/2016 werden die Grant Agreements voraussichtlich im August 2015 erhalten. Die Outgoings des Sommersemesters 2015 werden die Zuwendungsverträge im Laufe des Wintersemesters, jeweils ca. 1 Monat vor Beginn des Auslandsaufenthalts, erhalten. Im Grant Agreement wird als zentrale Information Ihr studienbedingter Aufenthaltszeitraum angegeben und die daraus abgeleitete Fördersumme benannt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine ERASMUS+-Förderung. Außerdem stehen keine weiteren, gesonderten Mittel zur Übernahme von Reisekosten zur Verfügung. ■□■□■□■□■ Learning Agreement und Anerkennung von Studienleistungen Es ist wichtig, dass Sie bereits vor Ihrer Abreise mit Ihrem zuständigen Prüfungsamt klären, ob und in welchem Umfang Ihnen die im Ausland erbrachten Studienleistungen nach Ihrer Rückkehr an der FH Münster anerkannt werden können. Aus diesem Grunde wird auch das Learning Agreement erstellt. Klären Sie bitte auch den genauen Ablauf der Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland vor dem Aufenthalt mit Ihrem Prüfungsamt ab. Im Learning Agreement tragen Sie ein, welche Kurse Sie an der Gasthochschule planen zu belegen. Außerdem geben Sie an, für welche Lehrveranstaltungen und in welchem Umfang diese an der FH Münster nach Ihrer Rückkehr angerechnet werden sollen. Das Learning Agreement muss aus diesem Grund vom Prüfungsamt und Ihnen unterzeichnet werden. Danach senden Sie es an die Gasthochschule und bitten dort um Unterzeichnung. Das Learning Agreement muss vor Beginn Ihres Aufenthalts in Mobility-Online hochgeladen sein. Sollten sich vor Ort Änderungen ergeben, können Sie dieses mittels des Änderungsformulars zum Learning Agreement vornehmen. Das Änderungsformular zum Learning Agreement muss innerhalb eines Monats nach Studienbeginn an der Gasthochschule vollständig von allen 3 Parteien unterzeichnet in Mobility-Online hochgeladen werden. Die Höhe des ERASMUS+- Zuschusses richtet sich nicht nach der erreichten Anzahl der erreichten Credits. Die Anzahl der Kreditpunkte (credits), die erreicht werden soll, ist nicht vorgeschrieben, doch sollte man sich an 30 credits pro Semester orientieren. ■□■□■□■□■ Certificate of Arrival/Certificate of Departure Lassen Sie mit Immatrikulation an der Gasthochschule das Certificate of Arrival ausfüllen und unterzeichnen und laden Sie es innerhalb eines Monats in Mobility-Online hoch. Heben Sie das Dokument gut auf, denn auch Ihr letzter studienbedingter Aufenthaltstag an der Gasthochschule muss auf diesem Dokument bestätigt werden. ■□■□■□■□■ Änderungen vorbehalten. Stand: 27.08.2015 2 Infobrief und Checkliste für Teilnehmer am Programm ERASMUS+ Studium der FH Münster im akademischen Jahr 2015/2016 Überweisung des ERASMUS+-Zuschusses Wenn Sie im Wintersemester oder für das komplette akademische Jahr 2015/2016 ins Ausland gehen, erhalten Sie voraussichtlich Ende August 2015/Anfang September 2015 eine erste Stipendienrate in Höhe von 70% des Gesamtzuschusses. Für die StipendiatInnen des Sommersemesters erfolgt voraussichtlich im Januar 2016 die Zahlung der ersten Rate. Voraussetzung für die Überweisung ist das Vorliegen des unterzeichneten Zuwendungsvertrags. Die zweite Förderrate wird nach Beendigung des ERASMUS+-Aufenthaltes überwiesen, vorausgesetzt alle Nachweise liegen vollständig vor. Es kann sein, dass in Ihrem Zuwendungsvertrag eine längere Aufenthaltsdauer angegeben ist, die mit Ihrem tatsächlichen Aufenthalt, bestätigt durch die Gasthochschule, nicht übereinstimmt. Wir sind in diesem Fall verpflichtet, die Gesamtfördersumme an die kürzere Aufenthaltsdauer anzupassen und ggf. bereits zu viel ausgezahlte Mittel von Ihnen zurückzufordern (Teil-Rückforderung). Sollte im Certificate of Departure eine längere Aufenthaltsdauer angegeben sein als im Zuwendungsvertrag, muss die Förderung der zusätzlichen Tage im International Office geprüft werden. Diese kann nicht garantiert werden. Die Abschlussrate erhalten Sie nach dem Aufenthalt, wenn alle nötigen Unterlagen nach dem Aufenthalt eingegangen sind (vgl. Fristen Checkliste). ■□■□■□■□■ Verlängerung oder Verkürzung des Auslandsaufenthaltes Falls Sie sich für ein einsemestriges ERASMUS+-Studium angemeldet haben und währenddessen eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes um ein weiteres Semester ins Auge fassen, ist dies grundsätzlich möglich. Eine Verlängerung Ihres Aufenthalts muss vom ERASMUS+-Koordinator an Ihrem Fachbereich der FH Münster und von Ihrer Gasthochschule formlos schriftlich befürwortet werden. Außerdem muss ein entsprechendes Austauschkontingent im ERASMUS+-Vertrag vereinbart sein. Bitte informieren Sie sofort das International Office über Ihre Pläne, damit es ggf. Kontakt zum Fachbereich und zur Gasthochschule aufnehmen kann. Bedenken Sie, dass auch an der Gasthochschule Fristen eingehalten werden müssen, um dort für ein weiteres Semester studieren zu können. Informieren Sie sich vor Ort über diese Fristen. Bitte teilen Sie dem International Office im Falle der Verlängerung auf das folgende Sommersemester bis 2 Monate vorher, spätestens aber bis zum 15. Dezember 2015, und im Falle der Verlängerung auf das folgende Wintersemester bis 2 Monate vorher, spätestens aber bis zum 01.04.2016, Ihr Interesse mit. Eine weitere finanzielle Förderung kann nicht garantiert werden, wird aber vom International Office geprüft. Für das zusätzliche Semester muss bei einer Verlängerung unaufgefordert ein weiteres Learning Agreement eingereicht werden. Dieses muss vor dem Beginn des Verlängerungssemesters vollständig unterzeichnet im International Office vorliegen. Im Falle einer Verlängerung würde mit Ihnen ein ergänzendes Dokument zum Zuwendungsvertrag geschlossen werden. Wenn Sie ein oder zwei Monate länger als geplant, d.h. als im Zuwendungsvertrag angegeben, an der Gasthochschule studieren, so teilen Sie dem International Office diese Änderung - wie alle anderen Änderungen auch – schnellstmöglich formlos mit. Auch eine Verkürzung Ihres Auslandsaufenthaltes ist unverzüglich mitzuteilen, da Ihre Aufenthaltsdauer Grundlage für die Berechnung des Zuschusses ist. Ausschlaggebend für die Förderdauer ist der auf dem Certificate of Departure nach dem Aufenthalt durch die Gasthochschule bestätigte Aufenthaltszeitraum. Die Fördermittel sind eng geplant, so dass Sie Änderungen schnellstmöglich an das International Office weitergeben müssen. Eine Förderung für einen längeren Aufenthalt kann nicht garantiert werden. ■□■□■□■□■ Online Linguistic Support (OLS): Sprachtest und Online-Sprachkurs Der Online Linguistic Support (OLS) ist eine interaktive Lernplattform für die Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Niederländisch und Spanisch. In den Sprachen Dänisch, Griechisch, Polnisch, Schwedisch, Tschechisch und Portugiesisch gibt es im Laufe des Jahres 2016 Angebote auf dem Niveau A1 und A2. Der OLS besteht aus 2 Komponenten: 1. Sprachtest: Alle Studierenden, die an ERASMUS+ teilnehmen, müssen vor und nach dem Änderungen vorbehalten. Stand: 27.08.2015 3 Infobrief und Checkliste für Teilnehmer am Programm ERASMUS+ Studium der FH Münster im akademischen Jahr 2015/2016 Aufenthalt einen Sprachtest absolvieren. Der Sprachtest wird in der Hauptarbeitssprache durchgeführt. Muttersprachler müssen keinen Test durchführen. Auf die Teilnahme an ERASMUS+ hat der Einstufungstest keine Auswirkung, da die Studierenden bereits ausgewählt sind. 2. Online-Sprachkurs: Diejenigen Studierenden, die durch den OLS-Sprachtest maximal ein B1-Level nachgewiesen haben, erhalten zusätzlich die Möglichkeit, an einem kostenlosen Online-Sprachkurs in der Unterrichts- oder Lehrsprache des Gastlandes teilzunehmen. Die Teilnahme ist ein Angebot und keine Pflicht. Die betreffenden Studierenden erhalten per E-Mail die Zugangsdaten für die Teilnahme am Sprachtest. ■□■□■□■□■ Rückforderung des ERASMUS+-Zuschusses Zu einer Rückforderung des kompletten ERASMUS+-Zuschusses kann es kommen, wenn Ihrerseits grundlos Fristen nicht eingehalten werden und Sie auch nach mehrmaliger Aufforderung die nötigen Unterlagen nicht einreichen. Die Fristen zum Einreichen der Unterlagen werden u.a. in der Checkliste genannt. Sollten Sie diese Fristen nicht einhalten, informieren wir Sie nach der ersten abgelaufenen Frist über fehlende Unterlagen und Deadlines in schriftlicher Form. Prüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-MailPostfach und geben Sie uns Bescheid, wenn sich Ihre E-Mail- oder Postadresse ändert. ■□■□■□■□■ Abbruch des ERASMUS+-Aufenthaltes Sollten Sie Ihren geplanten Auslandsaufenthalt nicht antreten, vorzeitig abbrechen oder verkürzen, müssen Sie dies unverzüglich dem International Office mitteilen. Hier werden das weitere Vorgehen und die vollständige oder anteilige Rückzahlung des ERASMUS+-Zuschusses geprüft. Im gegebenen Falle erhalten Sie eine E-Mail mit Angabe der Bankverbindung für die Rücküberweisung. Eine ERASMUS+-Förderung kann nur gezahlt werden, wenn Sie mindestens 3 Monate (=90 Tage) im Ausland studiert haben. Sollten Sie aus Krankheitsgründen Ihren Aufenthalt vor der Mindestdauer abbrechen müssen, reichen Sie bitte ein ärztliches Attest ein. In diesem Fall wird geprüft, ob eine finanzielle Förderung für den kürzeren Aufenthalt möglich ist. ■□■□■□■□■ BAföG im Rahmen der ERASMUS+-Studierendenmobilität Wenn Sie im Ausland studieren, können Sie AuslandsBAföG beantragen. Die zuständige Institution ist von Ihrem Zielland abhängig. Informationen finden Sie unter www.auslandsbafoeg.de . Nach der aktuellen BAföG-Regelung sind jegliche (EU-)Zuschüsse bis 300,- €/Monat anrechnungsfrei. Wenn Sie eine Bescheinigung vom International Office zu Ihrer ERASMUS+-Förderung benötigen, melden Sie sich bei uns. ■□■□■□■□■ ERASMUS+-Zuschuss für StipendiatInnen Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist ausgeschlossen. Von Seiten der EU-Kommission ist aber zusätzlich zur ERASMUS-Förderung eine parallele nationale Förderung in Ordnung. Einige Förderinstitutionen fragen ab, ob Sie weitere Stipendien/Förderungen erhalten und rechnen diese dann ggf. auf das ERASMUS+-Stipendium an. Dies muss aber nicht zwingend passieren. Bitte erkundigen Sie sich deshalb bei der entsprechenden Institution über die jeweilige Handhabung, um auszuschließen, dass Sie im Nachhinein Gelder zurückzahlen müssen. ■□■□■□■□■ Versicherung während des ERASMUS+-Studiums Mit der ERASMUS+-Förderung ist kein Versicherungsschutz verbunden. Entsprechend müssen Sie selbst für ausreichend Versicherungsschutz sorgen. ■□■□■□■□■ Änderungen vorbehalten. Stand: 27.08.2015 4 Infobrief und Checkliste für Teilnehmer am Programm ERASMUS+ Studium der FH Münster im akademischen Jahr 2015/2016 Sprachkurse im Zusammenhang mit einem ERASMUS+-Studium: Kostenerstattung Wenn Sie vor oder während Ihrem ERASMUS+-Auslandsaufenthalt einen Sprachkurs im Gastland absolvieren, können Sie sich die Sprachkurskosten bis zu einer maximalen Gesamtsumme von 300 Euro je Aufenthalt durch das International Office erstatten lassen. Das Antragsformular mit den genauen Konditionen finden Sie unter www.fh-muenster.de/erasmusplus. Unter anderem können nur Kosten für Sprachkurse in der jeweiligen Landessprache des Gastlandes erstattet werden. Für Sprachkurse im Wintersemester 2015/2016 müssen die nötigen Unterlagen bis zum 28.02.2016 im International Office eingereicht werden, für Sprachkurse im Sommersemester 2016 bis zum 30.09.2016. ■□■□■□■□■ Ansprechpartner für das ERASMUS+-Studium Für Studierende der Abteilung Steinfurt: Samia Jalal-Tiede International Office am Campus Steinfurt Raum A 163R (BeST) Stegerwaldstr. 39 48565 Steinfurt Miriam Sterz ERASMUS+-Hochschulkoordinatorin International Office Raum C 3.03 Hüfferstr. 27 48149 Münster E-Mail: [email protected] Tel: +49.2551.9 62396 Fax: +49.2551.9 62496 E-Mail: [email protected] Tel: +49.251.83 64109 Fax: +49.251.83 64104 ■□■□■□■□■ ERASMUS+ Praktikum Auch ein Praktikum in einem der ERASMUS+-Teilnehmerländer, das unabhängig von einer Gasthochschule durchgeführt wird, kann durch ERASMUS+-Gelder gefördert werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Praktikum mindestens 2 Monate (= 60 Tage) dauern muss. Bitte sprechen Sie dazu Judith Schwellenbach vom International Office an: Judith Schwellenbach ERASMUS+ Praktikum International Office Raum C 3.06 Hüfferstr. 27 48149 Münster E-Mail: [email protected] Tel +49.251.83 64108 Fax +49.251.83 64104 Weitere Infos zu ERASMUS+ an der FH Münster unter: www.fh-muenster.de/erasmusplus Änderungen vorbehalten. Stand: 27.08.2015 5 Infobrief und Checkliste für Teilnehmer am Programm ERASMUS+ Studium der FH Münster im akademischen Jahr 2015/2016 Checkliste zu den ERASMUS+-Unterlagen Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter www.fh-muenster.de/erasmusplus Dokument Erklärung Fristen OLS-Sprachtests und Sprachkurs Der Zugang zu den obligatorischen OLS-OnlineSprachtests vor und nach dem Aufenthalt wird von [email protected] verschickt. Studierende, die ein Sprachlevel von B1 und geringer haben, erhalten ebenfalls über [email protected] einen Zugang zum Online-Sprachkurs. Grant Agreement/Förderverei nbarung Änderungen gegenüber den gemachten Angaben sind dem International Office unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für den Zeitraum Ihres Auslandsaufenthaltes, Ihre Bankverbindung, Ihre E-Mail- sowie Postadresse. Für den Sprachtest vor dem Aufenthalt gilt eine 1-monatige Frist ab Erhalt der Einladung. Der Zugang zum Sprachkurs ist ab dem Datum, an dem Sie die Einladung per E-Mail erhalten, einen Monat lang freigeschaltet. Nach dem Aufenthalt wird Ihnen der Zugang zum Test 15 Tage vor Ende Ihres Mobilitätszeitraums, so wie er in Ihrem OLS-Profil angegeben ist, zugemailt. Sie haben dann 15 Tage Zeit, den Test zu absolvieren. Das International Office der FH Münster lässt den Outgoings des Wintersemesters 2015/2016 voraussichtlich im August 2015 die vorbereiteten Grant Agreements zukommen. Die Outgoings des Sommersemesters 2016 erhalten diese voraussichtlich im Dezember 2015. Die erste Förderrate kann erst gezahlt werden, nachdem das IO das vollständige, unterzeichnete Grant Agreement zurückerhalten hat. Vor dem Auslandsaufenthalt. Das Grant Agreement muss dem International endgültig im Original eingereicht werden. Es kann zunächst als Scan in mobility-online hochgeladen werden. Learning Agreement Hier werden die Lehrveranstaltungen eingetragen, die Sie an der Gasthochschule besuchen möchten und die Ihnen an der FH Münster anerkannt werden sollen. Das Learning Agreement sollten Sie deshalb vom Prüfungsamt unterzeichnen lassen. Danach senden Sie es an die Gasthochschule zur Unterzeichnung. Sollten im Laufe des Studiums Lehrveranstaltungen wegfallen oder neue dazu kommen, dann müssen Sie dies fristgerecht in dem Zusatzformular „Changes of Learning Agreement“ dokumentieren. Certificate of Arrival / Certificate of Departure Lassen Sie das Certificate of Arrival bei Ihrer Registrierung an der Gasthochschule ausfüllen und unterzeichnen. Laden Sie es dann in Mobility-Online hoch. Heben Sie das Dokument gut auf. Lassen Sie das Certificate of Departure in der letzten Woche Ihres studienbedingten Aufenthalts an der Gasthochschule ausfüllen und unterzeichnen. Entscheidend als Enddatum ist Ihre letzte Lehrveranstaltung oder der Tag Ihrer letzten Klausur. Laden Sie es dann in Mobility-Online hoch. Wichtig: Die Bescheinigung darf erst ganz am Ende, also in der letzten Woche Ihres Aufenthaltes oder danach ausgestellt werden, da sie sonst von der EU-Kommission nicht akzeptiert wird. Ergeben sich bei Aufnahme des Auslandsstudiums Änderungen des ursprünglich festgelegten Studienprogramms, sind diese innerhalb eines Monats nach Ankunft im Gastland auf dem Formular Changes of Learning Agreement abzuzeichnen und im International Office der FH Münster einzureichen. Changes of Learning Agreement Änderungen vorbehalten. Stand: 27.08.2015 Innerhalb eines Monats nach bestätigtem Aufenthaltsbeginn bzw. nach bestätigtem Aufenthaltsende Innerhalb eines Monats nach Beginn des studienbedingten Aufenthalts 6 Infobrief und Checkliste für Teilnehmer am Programm ERASMUS+ Studium der FH Münster im akademischen Jahr 2015/2016 Transcript of Records Wenn Sie Seminare, Vorlesungen oder praktische Übungen/Arbeiten erfolgreich absolviert haben, wird Ihrem Prüfungsamt das so genannte Transcript of Records von der Gasthochschule zugesandt. Die weitere Anrechnung sprechen Sie dann direkt mit dem Prüfungsamt an der FH Münster ab. Nach dem Auslandsaufenthalt. Wird in einigen Fällen automatisch von der Gasthochschule an das Prüfungsamt der FH Münster versendet. Fragebogen und frei formulierter Bericht Nach dem Ende Ihres Aufenthalts werden Sie per E-Mail aufgefordert, einen Online-Fragebogen („EUSurvey-Onlineumfrage“) auszufüllen. Außerdem laden Sie einen frei formulierten Erfahrungsbericht in Mobility-Online hoch und geben Sie an, ob wir ihn veröffentlichen dürfen. Spätestens 30 Tage nach dem studienbedingten Aufenthaltsende. Der Online-Fragebogen wird per E-Mail von [email protected] verschickt. Änderungen vorbehalten. Stand: 27.08.2015 7
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