Infobrief & Checkliste 2015/2016

Infobrief und Checkliste für Teilnehmer am Programm ERASMUS+ Studium der FH Münster
im akademischen Jahr 2015/2016
Liebe ERASMUS+-Studierende,
wir freuen uns, dass Sie am ERASMUS+-Programm teilnehmen und die Chance nutzen, innerhalb
Europas internationale Erfahrungen zu sammeln.
Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen, das ERASMUS+-Programm erfolgreich
durchzuführen. Dabei hilft Ihnen zusätzlich auch die Checkliste (S. 6/7), die in übersichtlicher Form
alle Dokumente erklärt. Bitte lesen Sie sich die Informationen genau durch, denn damit lassen sich in
der Regel alle Fragen klären.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß und ein erfolgreiches Studium im Ausland!
Miriam Sterz
Samia Jalal-Tiede
ERASMUS+-Hochschulkoordinatorin
ERASMUS+-Koordinatorin in Steinfurt
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Grundsätzliches zum Programm ERASMUS+ Studium im EU-Förderprogramm ERASMUS+
Zum Förderjahr 2014/2015 ist unter dem Namen ERASMUS+ die neue Generation der europäischen
Bildungsprogramme (2014 bis 2020) angelaufen.
Ein Teil des EU-Förderprogramms ist das ERASMUS+-Studium. Es bietet neben dem Erlass der
Studiengebühren an der Gasthochschule einen finanziellen Zuschuss, der im Rahmen des geplanten
Auslandsaufenthaltes in den Ländern der Europäischen Union (sowie zusätzlich Island, Kroatien,
Lichtenstein, Norwegen und der Türkei) genutzt werden kann. Das ERASMUS+-Förderjahr 2015
erstreckt sich über den Zeitraum 1. Juni 2015 bis 31. Mai 2017. Der Förderungszeitraum muss
innerhalb dieses Zeitrahmens liegen und mindestens 3 (=90 Tage) und maximal 12 Monate (=360
Tage) betragen.
In ERASMUS+ sind Mehrfachmobilitäten möglich: Studierende erhalten pro Studienphase ein
Mobilitätskontingent von 12 Monaten; also 12 Monate im Bachelor, 12 Monate im Master und 12
Monate während der Promotion. Studierende/Praktikanten, die bereits ERASMUS (Fördergeneration
2007-2013) genutzt haben, können auch an ERASMUS+ teilnehmen und über ihr noch nicht
genutztes Mobilitätskontingent der jeweiligen Studienphase verfügen.
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Berechnung des ERASMUS+-Zuschusses
Mit Beginn des neuen Förderprogramms ERASMUS+ werden von der EU-Kommission
länderspezifische Mindestfördersätze vorgegeben. In der folgenden Tabelle finden Sie die Förderrate
je Monat (≙ 30 Tagen), die an der FH Münster im akademischen Jahr 2015/2016 gezahlt wird.
Länder
Förderrate je
Monat
(≙30 Tagen)
Gruppe 1
Programmländer mit höheren
Lebenshaltungskosten
Dänemark, Irland, Frankreich,
Italien, Österreich, Finnland,
Schweden, Vereinigtes
Königreich, Liechtenstein,
Norwegen
Förderrate FH Münster: 252 €
Gruppe 2
Programmländer mit mittleren
Lebenshaltungskosten
Belgien, Tschechische Republik,
Griechenland, Spanien,
Kroatien, Zypern, Luxemburg,
Niederlande, Portugal,
Slowenien, Island, Türkei
Förderrate FH Münster: 201 €
Gruppe 3
Programmländer mit niedrigeren
Lebenshaltungskosten
Bulgarien, Estland, Lettland,
Litauen, Ungarn, Malta, Polen,
Rumänien, Slowakei, ehem.
jugosl. Republik Mazedonien
Förderrate FH Münster: 150 €
Bei der Berechnung ist zu beachten, dass sich der Fördersatz auf 30 Tage bezieht. Dies bedeutet,
dass auch die Gesamtförderhöhe taggenau berechnet wird.
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Änderungen vorbehalten. Stand: 27.08.2015
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im akademischen Jahr 2015/2016
ERASMUS+-Datenbank: Mobility-Online
Die FH Münster nutzt die Software Mobility-Online, um die Austauschaktivitäten zu verwalten.
Nachdem Sie durch Ihren Fachbereich für das ERASMUS+-Studium ausgewählt wurden und sich im
International Office angemeldet haben, erhalten Sie Zugang zur Datenbank und richten sich ein
eigenes Profil ein. In diesem können Sie entlang eines Workflows die nötigen Unterlagen hochladen
und nötige Abfragen beantworten. Die einzelnen Punkte lassen sich nur Schritt für Schritt, einer nach
dem anderen bearbeiten. Sollte Ihnen ein Dokument bereits vorliegen, das Sie zu dem aktuellen
Zeitpunkt noch nicht hochladen können, so müssen Sie die Erledigung des vorherigen Schrittes
abwarten.
Der Workflow stellt den idealtypischen Ablauf des ERASMUS+-Studiums dar und weicht damit in
manchen Fällen von den tatsächlichen Abläufen ab.
Die Login-Seite für Mobility-Online lautet: https://ioapplication.fhmuenster.de/mobility/LoginServlet?org_id=59&sprache=de&loginType=S&identifier=
Da die FH Münster eine Inhouse-Lösung nutzt, müssen Sie auf jeden Fall diese Seite nutzen.
Grant Agreement/Fördervereinbarung
Das Grant Agreement ist die Fördervereinbarung, den die FH Münster mit jedem einzelnen
ERASMUS+-Outgoing-Studierenden schließt. Er wird möglichst vor dem Aufenthalt mit Ihnen
geschlossen.
Das International Office wird Ihnen den Vertrag automatisch zukommen lassen, so dass Sie ihn nach
Ihrer Unterschrift an das International Office zurücksenden können.
Die Outgoings des Wintersemesters 2015/2016 werden die Grant Agreements voraussichtlich im
August 2015 erhalten. Die Outgoings des Sommersemesters 2015 werden die Zuwendungsverträge
im Laufe des Wintersemesters, jeweils ca. 1 Monat vor Beginn des Auslandsaufenthalts, erhalten.
Im Grant Agreement wird als zentrale Information Ihr studienbedingter Aufenthaltszeitraum
angegeben und die daraus abgeleitete Fördersumme benannt.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine ERASMUS+-Förderung. Außerdem stehen keine weiteren,
gesonderten Mittel zur Übernahme von Reisekosten zur Verfügung.
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Learning Agreement und Anerkennung von Studienleistungen
Es ist wichtig, dass Sie bereits vor Ihrer Abreise mit Ihrem zuständigen Prüfungsamt klären, ob und in
welchem Umfang Ihnen die im Ausland erbrachten Studienleistungen nach Ihrer Rückkehr an der FH
Münster anerkannt werden können. Aus diesem Grunde wird auch das Learning Agreement erstellt.
Klären Sie bitte auch den genauen Ablauf der Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland
vor dem Aufenthalt mit Ihrem Prüfungsamt ab.
Im Learning Agreement tragen Sie ein, welche Kurse Sie an der Gasthochschule planen zu belegen.
Außerdem geben Sie an, für welche Lehrveranstaltungen und in welchem Umfang diese an der FH
Münster nach Ihrer Rückkehr angerechnet werden sollen. Das Learning Agreement muss aus diesem
Grund vom Prüfungsamt und Ihnen unterzeichnet werden. Danach senden Sie es an die
Gasthochschule und bitten dort um Unterzeichnung.
Das Learning Agreement muss vor Beginn Ihres Aufenthalts in Mobility-Online hochgeladen sein.
Sollten sich vor Ort Änderungen ergeben, können Sie dieses mittels des Änderungsformulars zum
Learning Agreement vornehmen.
Das Änderungsformular zum Learning Agreement muss innerhalb eines Monats nach Studienbeginn
an der Gasthochschule vollständig von allen 3 Parteien unterzeichnet in Mobility-Online hochgeladen
werden.
Die Höhe des ERASMUS+- Zuschusses richtet sich nicht nach der erreichten Anzahl der erreichten
Credits. Die Anzahl der Kreditpunkte (credits), die erreicht werden soll, ist nicht vorgeschrieben, doch
sollte man sich an 30 credits pro Semester orientieren.
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Certificate of Arrival/Certificate of Departure
Lassen Sie mit Immatrikulation an der Gasthochschule das Certificate of Arrival ausfüllen und
unterzeichnen und laden Sie es innerhalb eines Monats in Mobility-Online hoch.
Heben Sie das Dokument gut auf, denn auch Ihr letzter studienbedingter Aufenthaltstag an der
Gasthochschule muss auf diesem Dokument bestätigt werden.
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Änderungen vorbehalten. Stand: 27.08.2015
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Überweisung des ERASMUS+-Zuschusses
Wenn Sie im Wintersemester oder für das komplette akademische Jahr 2015/2016 ins Ausland
gehen, erhalten Sie voraussichtlich Ende August 2015/Anfang September 2015 eine erste
Stipendienrate in Höhe von 70% des Gesamtzuschusses. Für die StipendiatInnen des
Sommersemesters erfolgt voraussichtlich im Januar 2016 die Zahlung der ersten Rate.
Voraussetzung für die Überweisung ist das Vorliegen des unterzeichneten Zuwendungsvertrags.
Die zweite Förderrate wird nach Beendigung des ERASMUS+-Aufenthaltes überwiesen,
vorausgesetzt alle Nachweise liegen vollständig vor.
Es kann sein, dass in Ihrem Zuwendungsvertrag eine längere Aufenthaltsdauer angegeben ist, die mit
Ihrem tatsächlichen Aufenthalt, bestätigt durch die Gasthochschule, nicht übereinstimmt. Wir sind in
diesem Fall verpflichtet, die Gesamtfördersumme an die kürzere Aufenthaltsdauer anzupassen und
ggf. bereits zu viel ausgezahlte Mittel von Ihnen zurückzufordern (Teil-Rückforderung). Sollte im
Certificate of Departure eine längere Aufenthaltsdauer angegeben sein als im Zuwendungsvertrag,
muss die Förderung der zusätzlichen Tage im International Office geprüft werden. Diese kann nicht
garantiert werden.
Die Abschlussrate erhalten Sie nach dem Aufenthalt, wenn alle nötigen Unterlagen nach dem
Aufenthalt eingegangen sind (vgl. Fristen Checkliste).
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Verlängerung oder Verkürzung des Auslandsaufenthaltes
Falls Sie sich für ein einsemestriges ERASMUS+-Studium angemeldet haben und währenddessen
eine Verlängerung Ihres Aufenthaltes um ein weiteres Semester ins Auge fassen, ist dies
grundsätzlich möglich.
Eine Verlängerung Ihres Aufenthalts muss vom ERASMUS+-Koordinator an Ihrem Fachbereich der
FH Münster und von Ihrer Gasthochschule formlos schriftlich befürwortet werden. Außerdem muss ein
entsprechendes Austauschkontingent im ERASMUS+-Vertrag vereinbart sein.
Bitte informieren Sie sofort das International Office über Ihre Pläne, damit es ggf. Kontakt zum
Fachbereich und zur Gasthochschule aufnehmen kann. Bedenken Sie, dass auch an der
Gasthochschule Fristen eingehalten werden müssen, um dort für ein weiteres Semester studieren zu
können. Informieren Sie sich vor Ort über diese Fristen.
Bitte teilen Sie dem International Office im Falle der Verlängerung auf das folgende Sommersemester
bis 2 Monate vorher, spätestens aber bis zum 15. Dezember 2015, und im Falle der Verlängerung
auf das folgende Wintersemester bis 2 Monate vorher, spätestens aber bis zum 01.04.2016, Ihr
Interesse mit. Eine weitere finanzielle Förderung kann nicht garantiert werden, wird aber vom
International Office geprüft.
Für das zusätzliche Semester muss bei einer Verlängerung unaufgefordert ein weiteres Learning
Agreement eingereicht werden. Dieses muss vor dem Beginn des Verlängerungssemesters
vollständig unterzeichnet im International Office vorliegen. Im Falle einer Verlängerung würde mit
Ihnen ein ergänzendes Dokument zum Zuwendungsvertrag geschlossen werden.
Wenn Sie ein oder zwei Monate länger als geplant, d.h. als im Zuwendungsvertrag angegeben, an der
Gasthochschule studieren, so teilen Sie dem International Office diese Änderung - wie alle anderen
Änderungen auch – schnellstmöglich formlos mit. Auch eine Verkürzung Ihres Auslandsaufenthaltes
ist unverzüglich mitzuteilen, da Ihre Aufenthaltsdauer Grundlage für die Berechnung des Zuschusses
ist. Ausschlaggebend für die Förderdauer ist der auf dem Certificate of Departure nach dem
Aufenthalt durch die Gasthochschule bestätigte Aufenthaltszeitraum. Die Fördermittel sind eng
geplant, so dass Sie Änderungen schnellstmöglich an das International Office weitergeben müssen.
Eine Förderung für einen längeren Aufenthalt kann nicht garantiert werden.
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Online Linguistic Support (OLS): Sprachtest und Online-Sprachkurs
Der Online Linguistic Support (OLS) ist eine interaktive Lernplattform für die Sprachen Englisch,
Französisch, Italienisch, Niederländisch und Spanisch. In den Sprachen Dänisch, Griechisch,
Polnisch, Schwedisch, Tschechisch und Portugiesisch gibt es im Laufe des Jahres 2016 Angebote auf
dem Niveau A1 und A2.
Der OLS besteht aus 2 Komponenten:
1. Sprachtest: Alle Studierenden, die an ERASMUS+ teilnehmen, müssen vor und nach dem
Änderungen vorbehalten. Stand: 27.08.2015
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Aufenthalt einen Sprachtest absolvieren. Der Sprachtest wird in der Hauptarbeitssprache
durchgeführt. Muttersprachler müssen keinen Test durchführen. Auf die Teilnahme an ERASMUS+
hat der Einstufungstest keine Auswirkung, da die Studierenden bereits ausgewählt sind.
2. Online-Sprachkurs: Diejenigen Studierenden, die durch den OLS-Sprachtest maximal ein B1-Level
nachgewiesen haben, erhalten zusätzlich die Möglichkeit, an einem kostenlosen Online-Sprachkurs in
der Unterrichts- oder Lehrsprache des Gastlandes teilzunehmen. Die Teilnahme ist ein Angebot und
keine Pflicht.
Die betreffenden Studierenden erhalten per E-Mail die Zugangsdaten für die Teilnahme am
Sprachtest.
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Rückforderung des ERASMUS+-Zuschusses
Zu einer Rückforderung des kompletten ERASMUS+-Zuschusses kann es kommen, wenn Ihrerseits
grundlos Fristen nicht eingehalten werden und Sie auch nach mehrmaliger Aufforderung die nötigen
Unterlagen nicht einreichen.
Die Fristen zum Einreichen der Unterlagen werden u.a. in der Checkliste genannt.
Sollten Sie diese Fristen nicht einhalten, informieren wir Sie nach der ersten abgelaufenen Frist über
fehlende Unterlagen und Deadlines in schriftlicher Form. Prüfen Sie daher regelmäßig Ihr E-MailPostfach und geben Sie uns Bescheid, wenn sich Ihre E-Mail- oder Postadresse ändert.
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Abbruch des ERASMUS+-Aufenthaltes
Sollten Sie Ihren geplanten Auslandsaufenthalt nicht antreten, vorzeitig abbrechen oder verkürzen,
müssen Sie dies unverzüglich dem International Office mitteilen. Hier werden das weitere Vorgehen
und die vollständige oder anteilige Rückzahlung des ERASMUS+-Zuschusses geprüft. Im gegebenen
Falle erhalten Sie eine E-Mail mit Angabe der Bankverbindung für die Rücküberweisung.
Eine ERASMUS+-Förderung kann nur gezahlt werden, wenn Sie mindestens 3 Monate (=90 Tage) im
Ausland studiert haben. Sollten Sie aus Krankheitsgründen Ihren Aufenthalt vor der Mindestdauer
abbrechen müssen, reichen Sie bitte ein ärztliches Attest ein. In diesem Fall wird geprüft, ob eine
finanzielle Förderung für den kürzeren Aufenthalt möglich ist.
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BAföG im Rahmen der ERASMUS+-Studierendenmobilität
Wenn Sie im Ausland studieren, können Sie AuslandsBAföG beantragen. Die zuständige Institution ist
von Ihrem Zielland abhängig. Informationen finden Sie unter www.auslandsbafoeg.de .
Nach der aktuellen BAföG-Regelung sind jegliche (EU-)Zuschüsse bis 300,- €/Monat anrechnungsfrei.
Wenn Sie eine Bescheinigung vom International Office zu Ihrer ERASMUS+-Förderung benötigen,
melden Sie sich bei uns.
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ERASMUS+-Zuschuss für StipendiatInnen
Eine parallele Förderung für gleichartige Kosten aus Mitteln anderer EU-Programme ist
ausgeschlossen. Von Seiten der EU-Kommission ist aber zusätzlich zur ERASMUS-Förderung eine
parallele nationale Förderung in Ordnung. Einige Förderinstitutionen fragen ab, ob Sie weitere
Stipendien/Förderungen erhalten und rechnen diese dann ggf. auf das ERASMUS+-Stipendium an.
Dies muss aber nicht zwingend passieren. Bitte erkundigen Sie sich deshalb bei der entsprechenden
Institution über die jeweilige Handhabung, um auszuschließen, dass Sie im Nachhinein Gelder
zurückzahlen müssen.
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Versicherung während des ERASMUS+-Studiums
Mit der ERASMUS+-Förderung ist kein Versicherungsschutz verbunden. Entsprechend müssen Sie
selbst für ausreichend Versicherungsschutz sorgen.
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Änderungen vorbehalten. Stand: 27.08.2015
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im akademischen Jahr 2015/2016
Sprachkurse im Zusammenhang mit einem ERASMUS+-Studium: Kostenerstattung
Wenn Sie vor oder während Ihrem ERASMUS+-Auslandsaufenthalt einen Sprachkurs im Gastland
absolvieren, können Sie sich die Sprachkurskosten bis zu einer maximalen Gesamtsumme von 300
Euro je Aufenthalt durch das International Office erstatten lassen. Das Antragsformular mit den
genauen Konditionen finden Sie unter www.fh-muenster.de/erasmusplus. Unter anderem können nur
Kosten für Sprachkurse in der jeweiligen Landessprache des Gastlandes erstattet werden. Für
Sprachkurse im Wintersemester 2015/2016 müssen die nötigen Unterlagen bis zum 28.02.2016 im
International Office eingereicht werden, für Sprachkurse im Sommersemester 2016 bis zum
30.09.2016.
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Ansprechpartner für das ERASMUS+-Studium
Für Studierende der Abteilung Steinfurt:
Samia Jalal-Tiede
International Office am Campus Steinfurt
Raum A 163R (BeST)
Stegerwaldstr. 39
48565 Steinfurt
Miriam Sterz
ERASMUS+-Hochschulkoordinatorin
International Office
Raum C 3.03
Hüfferstr. 27
48149 Münster
E-Mail: [email protected]
Tel: +49.2551.9 62396
Fax: +49.2551.9 62496
E-Mail: [email protected]
Tel: +49.251.83 64109
Fax: +49.251.83 64104
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ERASMUS+ Praktikum
Auch ein Praktikum in einem der ERASMUS+-Teilnehmerländer, das unabhängig von einer
Gasthochschule durchgeführt wird, kann durch ERASMUS+-Gelder gefördert werden. Voraussetzung
für eine Förderung ist, dass das Praktikum mindestens 2 Monate (= 60 Tage) dauern muss.
Bitte sprechen Sie dazu Judith Schwellenbach vom International Office an:
Judith Schwellenbach
ERASMUS+ Praktikum
International Office
Raum C 3.06
Hüfferstr. 27
48149 Münster
E-Mail: [email protected]
Tel +49.251.83 64108
Fax +49.251.83 64104
Weitere Infos zu ERASMUS+ an der FH Münster unter: www.fh-muenster.de/erasmusplus
Änderungen vorbehalten. Stand: 27.08.2015
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Checkliste zu den ERASMUS+-Unterlagen
Weitere Informationen und Formulare finden Sie unter www.fh-muenster.de/erasmusplus
Dokument
Erklärung
Fristen
OLS-Sprachtests und Sprachkurs
Der Zugang zu den obligatorischen OLS-OnlineSprachtests vor und nach dem Aufenthalt wird von
[email protected] verschickt.
Studierende, die ein Sprachlevel von B1 und
geringer haben, erhalten ebenfalls über
[email protected] einen Zugang zum
Online-Sprachkurs.
Grant
Agreement/Förderverei
nbarung
Änderungen gegenüber den gemachten Angaben
sind dem International Office unverzüglich
mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für den Zeitraum
Ihres Auslandsaufenthaltes, Ihre Bankverbindung,
Ihre E-Mail- sowie Postadresse.
Für den Sprachtest vor dem Aufenthalt gilt
eine 1-monatige Frist ab Erhalt der
Einladung.
Der Zugang zum Sprachkurs ist ab dem
Datum, an dem Sie die Einladung per E-Mail
erhalten, einen Monat lang freigeschaltet.
Nach dem Aufenthalt wird Ihnen der Zugang
zum Test 15 Tage vor Ende Ihres
Mobilitätszeitraums, so wie er in Ihrem
OLS-Profil angegeben ist, zugemailt. Sie
haben dann 15 Tage Zeit, den Test zu
absolvieren.
Das International Office der FH Münster
lässt den Outgoings des Wintersemesters
2015/2016 voraussichtlich im August 2015
die vorbereiteten Grant Agreements
zukommen. Die Outgoings des
Sommersemesters 2016 erhalten diese
voraussichtlich im Dezember 2015.
Die erste Förderrate kann erst gezahlt
werden, nachdem das IO das vollständige,
unterzeichnete Grant Agreement
zurückerhalten hat.
Vor dem Auslandsaufenthalt.
Das Grant Agreement muss dem International
endgültig im Original eingereicht werden. Es kann
zunächst als Scan in mobility-online hochgeladen
werden.
Learning Agreement
Hier werden die Lehrveranstaltungen eingetragen,
die Sie an der Gasthochschule besuchen möchten
und die Ihnen an der FH Münster anerkannt werden
sollen. Das Learning Agreement sollten Sie deshalb
vom Prüfungsamt unterzeichnen lassen. Danach
senden Sie es an die Gasthochschule zur
Unterzeichnung. Sollten im Laufe des Studiums
Lehrveranstaltungen wegfallen oder neue dazu
kommen, dann müssen Sie dies fristgerecht in dem
Zusatzformular „Changes of Learning Agreement“
dokumentieren.
Certificate of Arrival /
Certificate of Departure
Lassen Sie das Certificate of Arrival bei Ihrer
Registrierung an der Gasthochschule ausfüllen und
unterzeichnen. Laden Sie es dann in Mobility-Online
hoch.
Heben Sie das Dokument gut auf.
Lassen Sie das Certificate of Departure in der
letzten Woche Ihres studienbedingten Aufenthalts
an der Gasthochschule ausfüllen und
unterzeichnen. Entscheidend als Enddatum ist Ihre
letzte Lehrveranstaltung oder der Tag Ihrer letzten
Klausur. Laden Sie es dann in Mobility-Online hoch.
Wichtig: Die Bescheinigung darf erst ganz am
Ende, also in der letzten Woche Ihres Aufenthaltes
oder danach ausgestellt werden, da sie sonst von
der EU-Kommission nicht akzeptiert wird.
Ergeben sich bei Aufnahme des Auslandsstudiums
Änderungen des ursprünglich festgelegten
Studienprogramms, sind diese innerhalb eines
Monats nach Ankunft im Gastland auf dem Formular
Changes of Learning Agreement abzuzeichnen und
im International Office der FH Münster einzureichen.
Changes of Learning
Agreement
Änderungen vorbehalten. Stand: 27.08.2015
Innerhalb eines Monats nach bestätigtem
Aufenthaltsbeginn bzw. nach bestätigtem
Aufenthaltsende
Innerhalb eines Monats nach Beginn des
studienbedingten Aufenthalts
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Transcript of Records
Wenn Sie Seminare, Vorlesungen oder praktische
Übungen/Arbeiten erfolgreich absolviert haben, wird
Ihrem Prüfungsamt das so genannte Transcript of
Records von der Gasthochschule zugesandt. Die
weitere Anrechnung sprechen Sie dann direkt mit
dem Prüfungsamt an der FH Münster ab.
Nach dem Auslandsaufenthalt. Wird in
einigen Fällen automatisch von der
Gasthochschule an das Prüfungsamt der FH
Münster versendet.
Fragebogen und frei
formulierter Bericht
Nach dem Ende Ihres Aufenthalts werden Sie per
E-Mail aufgefordert, einen Online-Fragebogen
(„EUSurvey-Onlineumfrage“) auszufüllen.
Außerdem laden Sie einen frei formulierten
Erfahrungsbericht in Mobility-Online hoch und
geben Sie an, ob wir ihn veröffentlichen dürfen.
Spätestens 30 Tage nach dem
studienbedingten Aufenthaltsende.
Der Online-Fragebogen wird per E-Mail von
[email protected]
verschickt.
Änderungen vorbehalten. Stand: 27.08.2015
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