Verkehrslehre Übungsfall B8 / Zufahrt Supermarkt / am Sportplatz:

Verkehrslehre
Übungsfall B8 / Zufahrt Supermarkt / am Sportplatz:
1. Bestimmung des Knotenpunkttyps
Bei der B8 handelt es sich um eine zweistreifige Straße mit unterbrochener
Leitlinie. Bei der Zufahrt zum Supermarkt und zum Sportplatz handelt es sich auch
um eine zweistreifige Straße, jedoch ohne Leitlinie.
Da hier zwei zweistreifige Straßen gegeben sind, die sich kreuzen, liegt die
Grundform I eines Knotenpunktes vor. Der Knotenpunkttyp I wird nur bei geringer
Verkehrsbelastung angewendet.
Die Bauart des Knotenpunkttyps im vorliegenden Fall entspricht jedoch nicht dem
Optimal-Fall. Die Straße zum Supermarkt hat einen Winkel zur übergeordneten
Straße (B8) von weniger als 80°. Hier wären bauliche Maßnahmen erforderlich, da
der Optimal-Fall etwa 90° beträgt.
Grundsätzlich zur Knotenpunktgestaltung ist die Erkennbarkeit. Ein Verkehrsteilnehmer soll schon von weitem erkennen, dass es sich um einen Knotenpunkt
handelt. Er muss sich frühzeitig darauf einstellen können, welche Fahrbewegungen einzuleiten sind. Maßnahmen zur Gestaltung sind hier:
Vorwegweiser, Fahrbahnmarkierungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen.
Des Weiteren bedarf es der Übersichtlichkeit. Im vorliegenden Fall ist die Haltesicht durch den Zaun und die hohen Bäume nicht gegeben. Hier ist eine Optimierung (Zaun entfernen, Hecken schneiden, Bäume entfernen) nötig.
Zur besseren Befahrbarkeit sollten auf der übergeordneten Straße eine Linksabbiegerspur eingerichtet werden. Ferner ist über Eckausrundungen der untergeordneten Straßen nachzudenken.
Die Begreifbarkeit ist im vorliegenden Fall nicht optimal gegeben. Maßnahmen zur
Optimierung wären gemäß der angesprochenen Maßnahmen in Betracht zu ziehen.
2. Analyse nach Straßenarten
Straßenanalyse (Straßenart / Gebrauchsfunktion / Verkehrsrecht / Widmung):
Straße B 8
-
Bundestrasse Nr. 8, innerorts
Vorfahrtsstraße (VZ 306)
Lage innerhalb bebauter Gebiete, bzw. führt hindurch (angebaut)
Gehwege beidseitig für Erschließungsfunktion gegeben
Hauptverkehrsstraße mit maßgebender Verbindungsfunktion
Widmung: gem. BFernStrG
Straßenart => C III, Hauptverkehrsstraße
Straße „Am Sportplatz“
- Untergeordnete Straße (VZ 205)
- Gemeindestraße/sonst. öffentliche Straße mit Erschließungs- u. Verbindungsfunktion (Wohnhäuser, Sportplatz)
- Lage innerorts, bebautes Gebiet
- Widmung: gem. HessStrG
Straßenart => D IV, Sammelstraße
Zufahrt zum Supermarkt
-
Untergeordnete Straße (s. „Am Sportplatz“)
Zufahrtstraße mit Verbindungsfunktion für Supermarktnutzer
Lage innerorts, bebautes Gebiet
Widmung: gem. HessStrG
Straßenart => D IV, Sammelstraße
3. Analyse der Verkehrsbelastung
Bei der Betrachtung der Verkehrsbelastung an der Kreuzung der B 8 und der
Zufahrt zum Supermarkt ist festzustellen, dass es sich bei der Kreuzung um einen
Knotenpunkt mit insgesamt 16 Konfliktpunkten und 4 Einfädelpunkten handelt.
Dabei ist jedoch besonders der Konfliktpunkt zwischen den Linksabbiegern vom
Supermarkt und den geradeaus fahrenden und links abbiegenden der B 8 von
Bedeutung. Denn zwischen diesen Teilnehmern ist aus der Unfallskizze eine
Unfallhäufung festzustellen, wobei zu beurteilen ist, welchen Anteil daran die
Verkehrsbelastung in diesem Bereich trägt.
Morgens ist zu dieser Kreuzung zu sagen, dass 90 PE pro Stunde vom Supermarkt
nach links auf die B 8 einbiegen wollen. Demgegenüber stehen 155 PE pro Stunde,
die die B 8 in Richtung Westen befahren und 60 PE pro Stunde, die von der B 8
nach links Richtung Supermarkt abbiegen. Weiterhin befahren noch 425 PE pro
Stunde die B 8 in Richtung Osten.
Somit ist festzustellen, dass die Linksabbieger vom Supermarkt wartepflichtig sind,
gegenüber 775 PE pro Stunde, welche auf der bevorrechtigten Strasse fahren.
Dabei handelt es sich um ein starkes Verkehrsaufkommen, wodurch für die
Linksabbieger vom Supermarkt ein Grenzzeitlückenproblem herrscht. Denn man
sagt, dass eine Lücke von 6 sec zwischen zwei Fahrzeugen sein muss, um in den
fließenden Verkehr einzufahren zu können, ohne andere Verkehrsteilnehmer zu
gefährden. Dies entspricht einem Verkehrsaufkommen von 600 PE pro Stunde,
welches bei unserer Kreuzung deutlich überschritten wird.
Abends ist zur Kreuzung zu sagen, dass 150 PE pro Stunde vom Supermarkt
nach links auf die B 8 einbiegen wollen. Denen stehen 435 PE pro Stunde gegen
über, welche die B 8 geradeaus Richtung Westen befahren.
Hinzu kommen noch 120 PE, welche von der B 8 nach links in Richtung Supermarkt abbiegen wollen. Zum Schluss sind noch die 225 PE zu erwähnen, welche
die B 8 in Richtung Osten befahren.
Somit ist festzustellen, dass die Linksabbieger vom Supermarkt wartepflichtig sind
gegenüber 815 PE pro Stunde, welche auf den bevorrechtigten Strassen fahren.
Dabei handelt es sich auch hier um ein starkes Verkehrsaufkommen, wodurch für
die Linksabbieger vom Supermarkt ein Grenzzeitlückenproblem herrscht. Denn die
600 PE pro Stunde sind weit überschritten.
Als taugliche Lösung für diese Grenzzeitlückenproblematik, kommt eine LZA in Betracht. Somit könnte auch die Zahl der VU vermindert werden.
4. Analyse der Verkehrsunfälle
B 8 / Zufahrt zum Supermarkt:
Unfalltyp 2 „Abbiege-Unfall (AB)“
Um einen „Abbiege – Unfall“ handelt es sich, wenn der Unfall durch einen Konflikt
zwischen einem Abbieger und einem aus gleicher oder entgegengesetzter Richtung
kommenden Verkehrsteilnehmer ausgelöst wurde.
Das gilt an Einmündungen und Kreuzungen von Straßen, Feld- oder Radwegen
sowie an Zufahrten unabhängig von der Verkehrsregelung.
Um ein Abbiegen handelt es sich dann, wenn ein Fahrer die Vorfahrtsberechtigte
Straße verlässt.
Hier will ein Fahrer von der B 8 kommend nach rechts in die Zufahrt zum Super
markt abbiegen (er will die vorfahrtsberechtigte B 8 verlassen) und stößt mit einem
aus gleicher Richtung von einem Gehweg kommenden, 38jährigen Fußgänger,
tagsüber, zusammen.
Zufahrt zum Supermarkt / B 8:
Unfalltyp 3 „Einbiegen / Kreuzen-Unfall“
Der Unfall muss durch einen Konflikt zwischen einem einbiegenden oder kreuzen
den Wartepflichtigen und einem Vorfahrtberechtigten ausgelöst worden sein.
Hier handelt es sich um einen Einbiege-Unfall, denn der Wartepflichtige, auf der
Zufahrt zum Supermarkt, verlässt die „untergeordnete“ Straße, um in die Vorfahrtsstraße, die B 8, einzubiegen.
In diesem Fall übersieht der Wartepflichtige, vermutlich auf Grund der Sichtbehin
derung durch die bis zu 3,50 m hohen Bäume, einen Bevorrechtigten oder er
schätzt dessen Entfernung oder seine Geschwindigkeit falsch ein, fährt an und es
kommt zu einer Kollision.
Zufahrt zum Supermarkt:
Unfalltyp 4 „Überschreiten Unfall (US)
Um einen solchen Unfall handelt es sich, wenn dieser durch einen Konflikt zwischen einem die Fahrbahn überschreitenden Fußgänger und einem Fahrzeug aus
gelöst wurde – sofern das Fahrzeug nicht soeben abgebogen ist.
Dem Unfalldiagramm des Jahres 2002 sind im oben genannten Bereich zwei Verkehrsunfälle mit beteiligten Fußgängern zu entnehmen. Die Fußgänger überquerten
die Straße und wurden von einem Fahrzeug angefahren, welches nicht unmittelbar
zuvor abgebogen war.
Beide Verkehrsunfälle ereigneten sich bei Tageslicht und trockener Fahrbahn.
Es war jeweils ein Verkehrsteilnehmer beteiligt, nämlich ein 45jähriger bzw. 75 jähriger Fußgänger und jeweils ein Pkw. In beiden Fällen wurden keine Personen verletzt.
B 8:
Unfalltyp 5 „Unfall durch ruhenden Verkehr (RV)“
Um einen solchen Unfall handelt es sich, wenn der Unfall durch einen Konflikt zwischen einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs und einem auf der Fahrbahn „ruhenden“, d.h. einem haltenden / parkenden Fahrzeug ausgelöst wurde.
In diesem Fall will ein Fahrer auf der B 8 einem „ruhenden“ Fahrzeug, welches auf
der B 8 parkt oder hält, ausweichen, also an ihm vorbeifahren, und kollidiert dabei
mit einem entgegenkommenden Fahrzeug.
Das Unfalldiagramm des Jahres 2002 lässt zwei Unfall(schwer)punkte erkennen:
Unfallpunkte im Sinne des Erlasses des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft,
Verkehr und Landesentwicklung und des Hessischen Ministeriums des Innern und
für Sport sind möglich bei:
• Knotenpunkten (Einmündungen, Kreuzungen) sowie
• Straßenabschnitten von max. 500 m Länge, in denen kein Knotenpunkt
liegt,
auf denen sich im Laufe eines Kalenderjahres bei einer Verkehrsbelastung
•
bis 10.000 DTV mindesten 5 Unfälle des gleichen Unfalltyps oder
mindestens 2 Unfälle des gleichen Unfalltyps mit schwerem
Personenschaden ereignet haben.
Die oben genannten Unfälle des Typs 3 und 5 bilden Unfall(schwer)punkte.
Es haben sich in einem Kalenderjahr bei bis zu 10.000 DTV 5 Unfälle des Typs 3
an einem Knotenpunkt ereignet (Zum Supermarkt / B 8).
Auch die lediglich 2 Unfälle des Typs 5 bilden einen Unfall(schwer)punkt.
Die Unfälle haben sich auf einem Straßenabschnitt von max. 500 m Länge (B 8), in
dem kein Knotenpunkt liegt, ereignet, bei einer Verkehrsbelastung bis zu 10.000
DTV. Bei beiden Unfällen war schwerer Personenschaden (eine schwerverletzte
und eine tote Person) die Folge.
Die oben genannten Unfälle des Typs 2 und 4 stellen keine Unfall(schwer)punkte
da, da sie die Anforderungen des Erlasses an einen Unfall(schwer)punkt nicht erfüllen. Es handelt sich hierbei lediglich um Unfallhäufungen.
5. Erörtern Sie die Unfallursachen und bieten Sie Lösungen zur Beseitigung
der Unfälle an
Vermutliche / mögliche Unfallursachen an der B8 / Zufahrt zum Supermarkt
Unfallschwerpunkt 1 gerade Strecke entlang der B8:
- parkende Fahrzeuge als Hindernisse auf der Fahrbahn (gerade Strecke)
→ dadurch Sichtbehinderung bezügl. des entgegenkommenden Verkehrs
- Fahrstreifenbreite ist relativ großzügig (4,75m), dadurch lassen sich Pkw-Führer
zum Parken auf der B8 verleiten, zudem verleitet die Breite der Fahrbahn zu
erhöhter Geschwindigkeit
- Nicht ausreichender Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug
- Unzureichende Straßenbeleuchtung
Unfallschwerpunkt 2 Kreuzung B8 / Zufahrt Supermarkt:
- Kreuzungsbereich unübersichtlich (3,50 m hohe Bäume am Straßenrand;
ungünstiger Winkel beim Auftreffen der Zufahrt Supermarkt auf die B8)
→ Übersichtlichkeit ist nicht gegeben
- Unzureichende Straßenbeleuchtung
- hohe Verkehrsbelastung → Grenzzeitlückenproblem, Wartepflichtige können nicht
sicher auf die B8 einbiegen
- Unzureichende Beschilderung / Verkehrsführung (Wartelinie Z341 an der Zufahrt
fehlt)
sonstige Unfallpunkte:
- Nichtbeachtung von kreuzenden Fußgängern beim Abbiegen zur Zufahrt
Supermarkt
- Fehler beim Überqueren der Straße „Zufahrt zum Supermarkt“ (Fußgänger)
Lösungsvorschläge:
Engineering:
Unfallschwerpunkt 1:
Kurzfristige Maßnahme:
Optimierung der Beschilderung, wie z.B. Vorwegweiser auf der B8 aufstellen,
absolutes Halte- und Parkverbot entlang der B8 in Verbindung mit Parken nur in
Parkbuchten möglich.
Als optische Maßnahme zur Verringerung der gefahrenen Geschwindigkeiten wäre
eine abwechselnde Kombination aus Halteverbot und gekennzeichneten Parkmöglichkeiten (Parkbuchten am Fahrbahnrand) möglich. Die Parkbuchten sollten daher
möglichst abwechselnd am linken und rechten Fahrbahnrand markiert werden. Die
se sind in Fahrtrichtung zusätzlich mit einer Sperrfläche zu kennzeichnen.
Durch diese Kanalisierung werden Verkehrsteilnehmer gezwungen, langsamer als
bisher zu fahren.
Unfallschwerpunkt 2:
Mittelfristige Maßnahme:
Hier ist eine Optimierung der Wartepflicht anzustreben und das Problem der Über
sichtlichkeit zu beseitigen.
Um die Wartepflicht zu optimieren, sollte eine Kombination aus dem Zeichen 206
<STOP> an der Einmündung zur B8, Haltelinie Zeichen 341 und eine Vorankündigung Zeichen 205 installiert werden. Hierdurch würden VK-Teilnehmer frühzeitig
auf ihre Wartepflicht hingewiesen.
Auf der B8 ist für die von Osten kommenden VK-Teilnehmer ein Linksabbiegestreifen einzurichten. Als Gegensatz ist im westlichen Teil der Kreuzung eine optische
Trennung in Form eines Tropfens zu markieren. Der hierdurch entstandene Raum
zwischen den beiden Fahrstreifen der B8 kann von dem aus der Zufahrt zum Supermarkt kommenden VK-Teilnehmer zur Überwindung des Grenzzeitlückenproblems genutzt werden. Dies würde die Wartepflicht optimieren, da der auf die B8
nach links einbiegende VK-Teilnehmer sich nur jeweils auf einen Fahrstreifen konzentrieren muss, der seinen Weg kreuzt.
Sichtverbessernde Arbeiten an der Randbepflanzung und Bezäunung durchführen
Kreuzungsbereich in der Dunkelheit/Dämmerung beleuchten
Enforcement:
- Verstärkte Kontrolle des abwechselnden Halte/Parkverbotes entlang der B8
- Stationäre Geschwindigkeitsmessanlage im Bereich der geraden Strecke der B8