Thesenpapier 8seiter

Baden-Württemberg
Positionen
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Diakonie für
Menschen
Thesenpapier
zur
Landtagswahl
Die Diakonie in Baden-Württemberg:
Einrichtungen*
Auszubildende
www.diakoniebaden.de
www.diakoniewuerttemberg.de
Ehrenamtliche
Mitarbeiter
1.930
7.000
46.000
77.000
* ohne Kindertagesstätten
Baden-Württemberg
Positionen der Diakonie in Baden-Württemberg
Pflege
Positionen der Diakonie in Baden-Württemberg
Inklusion
Positionen der Diakonie in Baden-Württemberg
Positionen der Diakonie in Baden-Württemberg
Arbeitsmarktpolitik
Positionen der Diakonie in Baden-W
Flucht und Migration
Ausgangslage:
Forderungen:
Ausgangslage:
Forderungen:
Ausgangslage:
Forderungen:
Ausgangslage:
Forderungen:
Kirchliche Träger sind die Säulen der pflegerischen Infrastruktur im Land. Die Rahmenbedingungen für die Pflege sind in Baden-Württemberg (noch) gut. Die Pflegequote ist
niedrig. Der Bedarf wird aber deutlich
ansteigen. Stationäre und ambulante Pflege
müssen ausgebaut werden. Insbesondere
stationäre Pflegeplätze werden fehlen.
Deshalb ist Personalgewinnung die zentrale
Herausforderung für die Zukunft. In den
kommenden Jahren werden mehr als 40.000
zusätzliche Pflegekräfte gebraucht. Dieser
Bedarf wird nicht gedeckt werden können.
Mit insgesamt 122.000 Beschäftigten ist die
Pflege ein bedeutender wirtschaftlicher Faktor
im Land. Allein für stationäre Neubauten
werden hochgerechnet Investitionen in Höhe
von 2,3 Milliarden Euro in den kommenden 15
Jahren erwartet. Hinzu kommen die Ausgaben
für die Sanierung bestehender Gebäude. Für
die Träger in der stationären Pflege birgt die
Umsetzung der Heimbauverordnung existenzbedrohende finanzielle Risiken.
Die Weiterentwicklung der Pflege in Baden-Württemberg ist nur durch stabile und
auskömmliche Finanzierung möglich. Wie in
anderen Dienstleistungsbereichen sind auch
in der Altenhilfe die Personalkosten ein
entscheidender Faktor. Kirchlich-diakonische
und caritative Träger bezahlen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Tariflöhnen. Wenn
Menschen auch künftig in der Pflege arbeiten
wollen, müssen die Arbeitgeber in der Pflege
an dieser Linie festhalten. Arbeitsplätze
müssen attraktiv bleiben. Gute Anleitung von
Schülern und neuen Mitarbeitern kostet. Dies
muss durch die Vergütung voll refinanzierbar
sein.
Die UN-Behindertenrechtskonvention
formuliert klare Botschaften und Aufträge an
Politik und Verwaltung. Diese sind an
verschiedenen Stellen in die Koalitionsvereinbarung der amtierenden Landesregierung
eingeflossen. Unabhängig davon ist die
Umsetzung der Konvention eine parteiübergreifende Zielsetzung. In der ablaufenden
Legislatur-Periode hat Baden-Württemberg
wichtige Schritte in diese Richtung unternommen mit der Novellierung des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes, mit der
Aufstellung des Landesaktionsplanes, mit der
Förderung des Umbaus der Strukturen in der
Behindertenhilfe, mit entsprechend ausgerichteten Gesetzen (z. B. WTPG, PsychKHG,
SchulG), mit Impulsförderungen für innovative
Projekte oder mit der Kampagne „IchDuWir“.
Wir begrüßen und unterstützen diese
vielfältigen Aktivitäten nachdrücklich.
Inklusion betrifft alle Menschen, alle Ebenen
und alle Ressorts. Deren Koordination setzt
eine allgemeinverständliche und handhabbare
Ausrichtung voraus. Wir stellen nicht Zielgruppen in den Mittelpunkt, sondern Teilhabe für
alle und Barrieren, die es zu überwinden gilt.
Deshalb muss die inklusive Gestaltung des
Sozialraums stärker gefördert werden, ebenso
wie das system- und akteurübergreifende
Zusammenwirken. Insbesondere muss das
Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit
Behinderung unterstützt werden durch eine
zeitgemäße und landesweit einheitliche
Bedarfsermittlung und -bemessung. Die
Rahmenvorgaben für die Leistungserbringung
müssen verbindlich gelten. Der Umbau der
Strukturen der Behindertenhilfe braucht klare
Zielvorstellungen, verbindliche Vereinbarungen, machbare/realistische Rahmenbedingungen und vor allem ausreichende Ressourcen. Das Verhältnis von Regel- und
Sondersystemen muss neu bestimmt werden.
Schnittmengen und Parallelstrukturen sind
zumindest im Übergang aufrechtzuerhalten
und zu finanzieren.
Das größte Dauerproblem für die Arbeitsmarktpolitik ist die Langzeitarbeitslosigkeit.
Trotz sinkender Arbeitslosenzahlen haben
langzeitarbeitslose Menschen kaum Chancen
auf Integration in den ersten Arbeitsmarkt. In
unserem Bundesland verfestigt sich die
Langzeitarbeitslosigkeit. Zwischen allen
Wohlfahrtsverbänden und in der gesamten
Fachöffentlichkeit besteht Konsens, dass
öffentlich geförderte Beschäftigung das
herausragende Instrument zur Bekämpfung
der Langzeitarbeitslosigkeit darstellt.
Das übergreifende Konzept eines inklusiven
Arbeitsmarktes mit spezifischen Angeboten
für alle Zielgruppen reicht von der Teilhabe an
Arbeit bis hin zur Integration in den Arbeitsmarkt. Dabei geht es beispielsweise um
Integrationsjobs, die vor allem tagesstrukturierende Bedeutung haben, wie auch um den
weiteren Ausbau öffentlich geförderter
Beschäftigung in Privatunternehmen.
Der Passiv-Aktiv-Transfer macht öffentlich
geförderte Beschäftigung finanzierbar. Die
Mittel für Regelleistungen können zur
Finanzierung von Eingliederungsleistungen
verwendet werden. Mit dieser Maßnahme ist
es möglich, einen erheblichen Anteil des
Finanzierungsbedarfs einer Beschäftigungsmaßnahme zu generieren, ohne zusätzliche
Haushaltsmittel einsetzen zu müssen.
Möglichen Befürchtungen, dass ein solcher
sozialer Arbeitsmarkt zu Verdrängungseffekten führt, kann begegnet werden. Z. B.,
in dem man den örtlichen SGB II-Beiräten die
Zuständigkeit und Aufgabe überträgt, die
Einsatzmöglichkeiten zu ermitteln, in denen
öffentlich geförderte Beschäftigung die
örtliche Wirtschaft nicht beeinträchtigt.
Mehr als 60% der neu ankommenden
Asylsuchenden bleibt mittel- und längerfristig
in Deutschland. Die Landespolitik steht vor
der Herausforderung, Rahmenbedingungen
zu schaffen, die den Schutz von Flüchtlingen
gewährleistet und die Integration der Menschen von Anfang an fördert. Ohne professionellen Sprachunterricht von Anfang an ist ein
Einstieg in eine berufliche Ausbildung oder in
den qualifizierten Arbeitsmarkt nicht möglich.
Es bedarf mehr Fachpersonal und Lehrkräfte,
u.a. in der Sprachförderung, in den Kindertageseinrichtungen und Schulen. Schon in den
Erstaufnahmeeinrichtungen sollten Kinder auf
den Besuch der Regelschule vorbereitet
werden. Maßnahmen und Beratung im
Bereich der Anerkennung schulischer und
beruflicher Qualifikationen und die Förderung
des Einstiegs in den qualifizierten Arbeitsmarkt sollten ausgebaut werden ebenso wie
Investitionsprogramme zur Finanzierung von
integrativen Wohnkonzepten. Sinnvoll ist die
Umstellung des Aufnahmesystems durch
Verteilung unmittelbar auf die Gemeindeebene und den Ausbau dezentraler Wohn- und
Unterbringungskonzepte. Erfolgreiche
Integrationsarbeit bedarf einer personell
ausreichend ausgestatteten Flüchtlingssozialarbeit in freier, gemeinnütziger Trägerschaft
auf allen Ebenen, gerade auch für die
Anschlussunterbringung. Die Diakonie setzt
sich ein für den Ausbau der Integrationsförderung in Zusammenarbeit mit freien, gemeinnützigen Trägern. Partizipation und Gleichberechtigung sollten gefördert werden.
Einbürgerungsverfahren und Familienzusammenführung müssen vereinfacht werden. Die
qualifizierte Begleitung und Unterstützung von
internationalen Fachkräften ist ein wichtiger
Baustein für eine zukunftsweisende Wirtschaftspolitik. Maßnahmen zum Abbau von
Vorurteilen, gegen Fremdendfeindlichkeit und
Rassismus sind unerlässlich zum Erhalt des
sozialen Friedens in unserem Bundesland.