Finanzierungsmöglichkeiten 2015 Krankenkasse / KVG-pflichtige Leistungen (Art. 7 Krankenpflegeleistungsverordnung) Abklärung des Pflegebedarfs durch Home Instead Beratung der Patienten und Angehörigen durch Home Instead Einholung der befristeten ärztlichen Anordnung durch Home Instead NEU! Von allen Krankenkassen anerkannt! Bestimmte Leistungen wie etwa Haushalthilfen sind durch die Grundversicherungen nicht gedeckt. Krankenkasse / Zusatzversicherung Wenn Sie über eine Zusatzversicherung für Haushaltshilfe verfügen (auf der Krankenkassenpolice ersichtlich) werden die Kosten, je nach Krankenkasse teilweise zurückerstattet! Wir empfehlen, sich im Zweifelsfall bei der Krankenkasse zu erkundigen. Gerne klären wir Ihren möglichen Anspruch für Sie ab. Hilfslosenentschädigung 1. Voraussetzung AHV- oder IV-Bezüger Beeinträchtigung der Gesundheit (leichter, schwerer, mittelschwerer Grad an Hilflosigkeit (IV) Dauernd auf Hilfe angewiesen (Ununterbrochene Hilflosigkeit während mind. 1 Jahr (AHV) 2. Ort der Antragsstellung Bei der zuständigen Ausgleichskasse Ihres Wohnsitzes 3. Höhe Hilfslosenentschädigung richtet sich nach Grad der Hilflosigkeit Monatliche Hilflosenentschädigung 2015 Leichte Hilflosigkeit wenn Sie AHV beziehen wenn Sie IV beziehen CHF CHF Mittlere Hilflosigkeit wenn Sie AHV beziehen wenn Sie IV beziehen CHF 588.– CHF 1‘170.– Schwere Hilflosigkeit wenn Sie AHV beziehen wenn Sie IV beziehen CHF 940.– CHF 1‘872.– Die Hilfslosenentschädigung unabhängig! 235.– 468.– ist vom Einkommen und Vermögen der Versicherten Finanzierungsmöglichkeiten 2015 Definition der Schweregrade: Leichte Hilflosigkeit: In mindestens zwei alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig und in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen. Mittlere Hilflosigkeit: In mindestens vier alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig und in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen. Schwere Hilflosigkeit: Die Hilflosigkeit gilt als schwer, wenn eine Person in allen alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig und in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist und ausserdem dauernde Pflege oder persönliche Überwachung braucht. Alltägliche Lebensverrichtungen: 1:aufstehen – absitzen 2: sich an- und ausziehen 3: essen (Nahrung zerkleinern - zum Mund führen oder ans Bett bringen) 4: Körperpflege (waschen, kämmen) 5: Toilettengang 6: Fortbewegung (Wohnung und im Freien) 7:Pflege gesellschaftlicher Kontakte Ergänzungsleistung Betrag allgemeiner Lebensbedarf im Jahr für Ergänzungsleistungen: Für Alleinstehende: CHF 18‘720.– Für Ehepaare: CHF 28‘080.– Personen, mit einer IV-Rente, einer Hilflosenentschädigung oder einem Taggeld der IV während mindestens 6 Monaten können Ergänzungsleistungen beantragen, wenn die genannten IV-Leistungen das gesetzlich festgelegte Mindesteinkommen nicht erreichen. Der Bezug von Ergänzungsleistungen ist bei der AHV-Gemeindezweigstelle Ihres Wohnortes anzumelden. Die Leistungen werden von der Ausgleichskasse des Kantons Bern ausbezahlt Haushaltshilfe kann zusätzlich bis max. CHF 25‘000.– pro Jahr abgerechnet werden. Eine separate Bedarfsabklärung wird von uns ausgefüllt und ist bei der AHV Zweigstelle einzureichen. Formulare für Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistung sind bei uns erhältlich! Home Instead Seniorenbetreuung Berner Oberland GmbH Husmattliweg 4 3704 Krattigen Tel. 033 847 80 60 www.homeinstead.ch [email protected]
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