Infoblatt Finanzierungsmöglichkeiten

Finanzierungsmöglichkeiten 2015
Krankenkasse / KVG-pflichtige Leistungen
(Art. 7 Krankenpflegeleistungsverordnung)



Abklärung des Pflegebedarfs durch Home Instead
Beratung der Patienten und Angehörigen durch Home Instead
Einholung der befristeten ärztlichen Anordnung durch Home Instead
NEU!
Von allen
Krankenkassen
anerkannt!
Bestimmte Leistungen wie etwa Haushalthilfen sind durch die Grundversicherungen nicht
gedeckt.
Krankenkasse / Zusatzversicherung
Wenn Sie über eine Zusatzversicherung für Haushaltshilfe verfügen
(auf der Krankenkassenpolice ersichtlich) werden die Kosten, je nach Krankenkasse teilweise
zurückerstattet!
Wir empfehlen, sich im Zweifelsfall bei der Krankenkasse zu erkundigen. Gerne klären wir Ihren
möglichen Anspruch für Sie ab.
Hilfslosenentschädigung
1. Voraussetzung
 AHV- oder IV-Bezüger
 Beeinträchtigung der Gesundheit
(leichter, schwerer, mittelschwerer
Grad an Hilflosigkeit (IV)
 Dauernd auf Hilfe angewiesen
(Ununterbrochene Hilflosigkeit
während mind. 1 Jahr (AHV)
2. Ort der Antragsstellung
 Bei der zuständigen Ausgleichskasse Ihres
Wohnsitzes
3. Höhe Hilfslosenentschädigung richtet
sich nach
 Grad der Hilflosigkeit
Monatliche Hilflosenentschädigung 2015
Leichte Hilflosigkeit
wenn Sie AHV beziehen
wenn Sie IV beziehen
CHF
CHF
Mittlere Hilflosigkeit
wenn Sie AHV beziehen
wenn Sie IV beziehen
CHF 588.–
CHF 1‘170.–
Schwere Hilflosigkeit
wenn Sie AHV beziehen
wenn Sie IV beziehen
CHF 940.–
CHF 1‘872.–
Die Hilfslosenentschädigung
unabhängig!
235.–
468.–
ist vom Einkommen und Vermögen der Versicherten
Finanzierungsmöglichkeiten 2015
Definition der Schweregrade:
Leichte Hilflosigkeit: In mindestens zwei alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig und
in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen.
Mittlere Hilflosigkeit: In mindestens vier alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig und
in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen.
Schwere Hilflosigkeit: Die Hilflosigkeit gilt als schwer, wenn eine Person in allen alltäglichen
Lebensverrichtungen regelmässig und in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen ist
und ausserdem dauernde Pflege oder persönliche Überwachung braucht.
Alltägliche Lebensverrichtungen: 1:aufstehen – absitzen 2: sich an- und ausziehen 3: essen
(Nahrung zerkleinern - zum Mund führen oder ans Bett bringen) 4: Körperpflege (waschen,
kämmen) 5: Toilettengang
6: Fortbewegung (Wohnung und im Freien)
7:Pflege
gesellschaftlicher Kontakte
Ergänzungsleistung
Betrag allgemeiner Lebensbedarf im Jahr für Ergänzungsleistungen:
Für Alleinstehende:
CHF 18‘720.–
Für Ehepaare: CHF 28‘080.–
Personen, mit einer IV-Rente, einer Hilflosenentschädigung oder einem Taggeld der IV während
mindestens 6 Monaten können Ergänzungsleistungen beantragen, wenn die genannten
IV-Leistungen das gesetzlich festgelegte Mindesteinkommen nicht erreichen.
Der Bezug von Ergänzungsleistungen ist bei der AHV-Gemeindezweigstelle Ihres Wohnortes
anzumelden. Die Leistungen werden von der Ausgleichskasse des Kantons Bern ausbezahlt
Haushaltshilfe kann zusätzlich bis max. CHF 25‘000.– pro Jahr abgerechnet werden.
Eine separate Bedarfsabklärung wird von uns ausgefüllt und ist bei der AHV
Zweigstelle einzureichen.

Formulare für Hilflosenentschädigung und Ergänzungsleistung sind bei uns erhältlich!
Home Instead Seniorenbetreuung
Berner Oberland GmbH
Husmattliweg 4
3704 Krattigen
Tel. 033 847 80 60
www.homeinstead.ch
[email protected]