Angebot zur Übertragung einer Energieeffizienzmaßnahme an die MONTANA Energie-Handel AT GmbH (im Folgenden: MONTANA) MONTANA fördert den Austausch eines Heizwertgerätes durch ein Brennwertgerät oder durch eine Wärmepumpe in einer für Wohnzwecke genutzten Immobilie, sofern diese Energieeffizienzmaßnahme zwischen 01.01.2014 und 31.12.2015 umgesetzt (Fertigstellung) wird. 1 Angebotssteller (im Folgenden: Kunde) Kunde Hausnr. Straße IBAN Telefonnummer (für Rückfragen) E-Mailadresse Stiege Ort Tür PLZ BIC (falls IBAN nicht mit AT beginnt) Der Angebotssteller ist bereits MONTANA Kunde mit folgender Kundennummer: (falls bekannt) Der Angebotssteller ist vorsteuerabzugsberechtigt, mit folgender UID-Nummer: 2 Energieeffizienzmaßnahme Art der Energieeffizienzmaßnahme: Beispiel: Heizwertkessel wurde durch neuen Gasbrennwertkessel ersetzt. Ort der Umsetzung: Umsetzungspartner (z.B. Installateur): Typenbezeichnung der neuen Anlage: Datum der Umsetzung (Fertigstellung): Verwendung des Brennwertgerätes: nur zur Wärmeerzeugung (Heizung) Art der Immobilie: Wohnung Alter der Immobilie: Altbau (vor 1919) Wohnbau (1919-1954) Wohnbau (2001-2013) Neubau (ab 2014) Das Gebäude wurde bereits thermisch saniert: zur Wärme- und Warmwassererzeugung Einfamilienhaus Wohnbau (1955-2000) Ja, ca. im Jahr Nein, das Gebäude befindet sich noch im Urzustand. 3 Erforderliche Unterlagen Diesem Angebot sind vom Kunden bitte folgende Unterlagen beizulegen: Rechnung des Installateurs (Brennwertgerät oder Wärmepumpe inkl. Montage) MONTANA Energie-Handel AT GmbH Heiligenstädter Straße 201-203, 1190 Wien Telefon: Fax: +43 (0)1 370 14 35 - 0 +43 (0)1 370 14 35 - 20 [email protected] www.montana-energie.at FN 365605f (HG Wien) UID-Nr.: ATU66650509 DVR: 4008777 Seite 1/2 4 Förderung Bei Annahme dieses Angebots verpflichtet sich MONTANA zur Gewährung einer einmaligen Förderung in Höhe von 600,- Euro beim Austausch Ihres Heizwertgerätes durch einen Brennwertkessel (Erdgas oder Heizöl) 600,- Euro beim Austausch Ihres Heizwertgerätes durch eine Wärmepumpe (Grundwasser oder Erdwärme) 300,- Euro beim Austausch Ihres Heizwertgerätes durch eine Brennwertkombitherme (Erdgas). Die einmalige Förderung wird unter der Voraussetzung der tatsächlichen Anrechenbarkeit der in Punkt 2 beschriebenen Maßnahme als Energieeffizienzmaßnahme laut Energieeffizienzgesetz gewährt. Die Gutschrift der einmaligen Förderung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach Annahme des Angebots durch MONTANA laut Punkt 6 auf die vom Kunden in Punkt 1 genannte Bankverbindung (IBAN, BIC). 5 Erklärungen des Kunden Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit obiger Angaben und versichert, dass für die in Punkt 2 näher beschriebene Maßnahme keine andere Förderung, insbesondere nicht die Umweltförderung, der Sanierungsscheck des Bundes oder eine Wohnbauförderung der Länder in Anspruch genommen wurde. Der Kunde erklärt weiters, dass er diese Maßnahme in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gesetzt und sie noch keinem Dritten übertragen oder zur Übertragung angeboten hat. Zudem versichert der Kunde, dass die Maßnahme laut Punkt 2 in einer in Österreich für Wohnzwecke genutzten Immobilie und zum Zwecke einer Energieeinsparung gesetzt wurde. Der Kunde erklärt sich bereit, sämtliche Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die von MONTANA für die Durchführung dieses Vertrages und Anrechnung der Energieeffizienzmaßnahme für erforderlich und nützlich erachtet werden. Der Kunde bevollmächtigt MONTANA, zu diesem Zwecke auch weiterführende Informationen und Unterlagen über die gesetzte Maßnahme bei dem oben angeführten Umsetzungspartner einzuholen. Sollte sich nach Annahme dieses Angebots durch MONTANA und nach Auszahlung der Gutschrift herausstellen, dass die in Punkt 2 beschriebene Maßnahme nicht als Energieeffizienzmaßnahme laut Energieeffizienzgesetz anrechenbar ist, verpflichtet sich der Kunde zur Rückzahlung dieser bereits ausbezahlten Gutschrift innerhalb von 2 Wochen nach schriftlicher Aufforderung seitens MONTANA. Die Prüfung auf Anrechenbarkeit der übertragenen Maßnahme kann laut Energieeffizienzgesetz bis zu 2 Jahre in Anspruch nehmen. Bei Annahme dieses Angebots überträgt der Kunde alle im Zusammenhang mit der oben näher beschriebenen Energieeffizienzmaßnahme erworbenen Rechte im Sinne des Energieeffizienzgesetzes an MONTANA und erklärt sich damit einverstanden, dass diese Maßnahme von MONTANA oder einem Dritten zur Anrechnung als Energieeffizienzmaßnahme genutzt wird. Der Kunde stimmt zu, dass MONTANA die unter Punkt 1 und Punkt 2 angegebenen Daten zur Übermittlung von Werbematerial über Produkte und Dienstleistungen von MONTANA per Post oder E-Mail verarbeitet. Diese Zustimmungserklärung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden. 6 Annahme des Angebots MONTANA kann dieses Angebot schriftlich innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Übermittlung dieses Formulars durch den Kunden annehmen. Die Verständigung des Kunden erfolgt per E-Mail an die in Punkt 1 angegebene E-Mailadresse. . Ort . Datum (tt.mm.jjjj) Unterschrift des Kunden Bitte senden Sie dieses Angebot zur Übertragung einer Energieeffizienzmaßnahme • per E-Mail an [email protected] oder • per Fax an +43 (0)1 370 14 35 - 20 oder • per Post an MONTANA Energie-Handel AT GmbH, Heiligenstädter Straße 201-203, 1190 Wien. Vielen Dank. Seite 2/2
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