Angebot zur Übertragung einer

Angebot zur Übertragung einer Energieeffizienzmaßnahme
an die MONTANA Energie-Handel AT GmbH (im Folgenden: MONTANA)
MONTANA fördert den Austausch eines Heizwertgerätes durch ein Brennwertgerät oder durch eine Wärmepumpe in einer für Wohnzwecke
genutzten Immobilie, sofern diese Energieeffizienzmaßnahme zwischen 01.01.2014 und 31.12.2015 umgesetzt (Fertigstellung) wird.
1 Angebotssteller
(im Folgenden: Kunde)
Kunde
Hausnr.
Straße
IBAN
Telefonnummer (für Rückfragen)
E-Mailadresse
Stiege
Ort
Tür
PLZ
BIC (falls IBAN nicht mit AT beginnt)
Der Angebotssteller ist bereits MONTANA Kunde mit folgender Kundennummer:
(falls bekannt)
Der Angebotssteller ist vorsteuerabzugsberechtigt, mit folgender UID-Nummer:
2 Energieeffizienzmaßnahme
Art der Energieeffizienzmaßnahme:
Beispiel: Heizwertkessel wurde durch neuen Gasbrennwertkessel ersetzt.
Ort der Umsetzung:
Umsetzungspartner (z.B. Installateur):
Typenbezeichnung der neuen Anlage:
Datum der Umsetzung (Fertigstellung):
Verwendung des Brennwertgerätes:
nur zur Wärmeerzeugung (Heizung)
Art der Immobilie:
Wohnung
Alter der Immobilie:
Altbau (vor 1919)
Wohnbau (1919-1954)
Wohnbau (2001-2013)
Neubau (ab 2014)
Das Gebäude wurde bereits thermisch saniert:
zur Wärme- und Warmwassererzeugung
Einfamilienhaus
Wohnbau (1955-2000)
Ja, ca. im Jahr
Nein, das Gebäude befindet sich noch im Urzustand.
3 Erforderliche Unterlagen

Diesem Angebot sind vom Kunden bitte folgende Unterlagen beizulegen:

Rechnung des Installateurs (Brennwertgerät oder Wärmepumpe inkl. Montage)
MONTANA Energie-Handel AT GmbH
Heiligenstädter Straße 201-203, 1190 Wien
Telefon:
Fax:
+43 (0)1 370 14 35 - 0
+43 (0)1 370 14 35 - 20
[email protected]
www.montana-energie.at
FN 365605f (HG Wien)
UID-Nr.: ATU66650509
DVR: 4008777
Seite 1/2
4 Förderung

Bei Annahme dieses Angebots verpflichtet sich MONTANA zur Gewährung einer einmaligen Förderung in Höhe von
600,- Euro beim Austausch Ihres Heizwertgerätes durch einen Brennwertkessel (Erdgas oder Heizöl)
600,- Euro beim Austausch Ihres Heizwertgerätes durch eine Wärmepumpe (Grundwasser oder Erdwärme)
300,- Euro beim Austausch Ihres Heizwertgerätes durch eine Brennwertkombitherme (Erdgas).



Die einmalige Förderung wird unter der Voraussetzung der tatsächlichen Anrechenbarkeit der in Punkt 2 beschriebenen Maßnahme als
Energieeffizienzmaßnahme laut Energieeffizienzgesetz gewährt. Die Gutschrift der einmaligen Förderung erfolgt innerhalb von 4 Wochen
nach Annahme des Angebots durch MONTANA laut Punkt 6 auf die vom Kunden in Punkt 1 genannte Bankverbindung (IBAN, BIC).
5 Erklärungen des Kunden

Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift die Richtigkeit obiger Angaben und versichert, dass für die in Punkt 2 näher beschriebene
Maßnahme keine andere Förderung, insbesondere nicht die Umweltförderung, der Sanierungsscheck des Bundes oder eine Wohnbauförderung der Länder in Anspruch genommen wurde.
Der Kunde erklärt weiters, dass er diese Maßnahme in eigenem Namen und auf eigene Rechnung gesetzt und sie noch keinem Dritten
übertragen oder zur Übertragung angeboten hat. Zudem versichert der Kunde, dass die Maßnahme laut Punkt 2 in einer in Österreich für
Wohnzwecke genutzten Immobilie und zum Zwecke einer Energieeinsparung gesetzt wurde.
Der Kunde erklärt sich bereit, sämtliche Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die von MONTANA für die Durchführung
dieses Vertrages und Anrechnung der Energieeffizienzmaßnahme für erforderlich und nützlich erachtet werden. Der Kunde bevollmächtigt MONTANA, zu diesem Zwecke auch weiterführende Informationen und Unterlagen über die gesetzte Maßnahme bei dem oben
angeführten Umsetzungspartner einzuholen.
Sollte sich nach Annahme dieses Angebots durch MONTANA und nach Auszahlung der Gutschrift herausstellen, dass die in Punkt 2
beschriebene Maßnahme nicht als Energieeffizienzmaßnahme laut Energieeffizienzgesetz anrechenbar ist, verpflichtet sich der Kunde
zur Rückzahlung dieser bereits ausbezahlten Gutschrift innerhalb von 2 Wochen nach schriftlicher Aufforderung seitens MONTANA. Die
Prüfung auf Anrechenbarkeit der übertragenen Maßnahme kann laut Energieeffizienzgesetz bis zu 2 Jahre in Anspruch nehmen.
Bei Annahme dieses Angebots überträgt der Kunde alle im Zusammenhang mit der oben näher beschriebenen Energieeffizienzmaßnahme
erworbenen Rechte im Sinne des Energieeffizienzgesetzes an MONTANA und erklärt sich damit einverstanden, dass diese Maßnahme von
MONTANA oder einem Dritten zur Anrechnung als Energieeffizienzmaßnahme genutzt wird.
Der Kunde stimmt zu, dass MONTANA die unter Punkt 1 und Punkt 2 angegebenen Daten zur Übermittlung von Werbematerial über
Produkte und Dienstleistungen von MONTANA per Post oder E-Mail verarbeitet. Diese Zustimmungserklärung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

6 Annahme des Angebots
MONTANA kann dieses Angebot schriftlich innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Übermittlung dieses Formulars durch den Kunden
annehmen. Die Verständigung des Kunden erfolgt per E-Mail an die in Punkt 1 angegebene E-Mailadresse.
.
Ort
.
Datum (tt.mm.jjjj)
Unterschrift des Kunden
Bitte senden Sie dieses Angebot zur Übertragung einer Energieeffizienzmaßnahme
• per E-Mail an [email protected] oder
• per Fax an +43 (0)1 370 14 35 - 20 oder
• per Post an MONTANA Energie-Handel AT GmbH, Heiligenstädter Straße 201-203, 1190 Wien.
Vielen Dank.
Seite 2/2