Allgemeine Presseinformationen zur BAG WfbM

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte
Menschen e. V.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) ist
der bundesweite Zusammenschluss der Träger von Werkstätten für behinderte Menschen mit deren angegliederten Förderstätten und Integrationsunternehmen. Der Verband dient seinen Mitgliedern mit Beratung und Interessenvertretung in allen fachlichen
und politischen Angelegenheiten. Die BAG WfbM ist ein eingetragener gemeinnütziger
Verein. Sie wurde am 18. Juni 1975 in Bonn gegründet. Ihr Sitz ist seit 1985 in Frankfurt am Main. Seit 2015 ist die BAG WfbM auch mit einem Büro in Berlin vertreten.
Bundesweit gibt es rund 700 anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen. Sie
bieten ihre Leistungen an mehr als 2.700 Standorten an. Mit ihrem Know-how ermöglichen sie über 300.000 Menschen mit Behinderung, am Arbeitsleben teilzuhaben. Mehr
als 31.000 sind zu ihrer Beruflichen Bildung im Berufsbildungsbereich, circa 260.000 zu
ihrer Arbeits- und Berufsförderung im sogenannten Arbeitsbereich. Etwa 16.000 sind
so schwer behindert, dass sie einer besonderen Betreuung, Förderung und Pflege bedürfen. 70.000 Fachkräfte unterstützen die Rehabilitation: leiten an, bilden aus und
machen Angebote zur Förderung der Persönlichkeit.
Mitglieder
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700 Hauptwerkstätten mit über 2.700 Standorten
über 300.000 behinderte Beschäftigte
der Organisationsgrad beträgt 93 Prozent
Der Vorstand besteht aus fünf gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern
Der Vorsitzende:
 Martin Berg, Vorstandsvorsitzender des Behinderten-Werk Main-Kinzig e. V.,
Gelnhausen (Hessen)
Die stellvertretenden Vorsitzenden:
 Vera Neugebauer, Geschäftsführerin der Hannoversche Werkstätten gGmbH,
Träger von Werkstätten und Wohnstätten; Hannover (Niedersachsen)
 Ralf Hagemeier, Geschäftsführer der Ledder Werkstätten gGmbH, Träger von
Werkstätten und Wohnstätten; Tecklenburg (Nordrhein-Westfalen)
 Dr. Jochen Walter, Vorstand Stiftung Pfennigparade, München (Bayern)
 Axel Willenberg, Geschäftsführer der Marli GmbH gemeinnütziges Unternehmen
für Menschen mit Behinderungen, Lübeck (Schleswig-Holstein)
Die Geschäftsführerin:
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Kathrin Völker
Was sind eigentlich „Werkstätten für behinderte Menschen“?
Werkstätten sind keine Erwerbsbetriebe
Werkstätten für behinderte Menschen sind keine Erwerbsbetriebe, sondern Teil des
umfassenden Systems der beruflichen Rehabilitationseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, siehe § 35, Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Unterstützung bekommen Menschen, die Assistenz, Betreuung, Förderung und Pflege unter Umständen
während des gesamten Arbeitslebens in der Werkstatt benötigen. Des Weiteren fördert
und schult die Werkstatt Menschen mit dem Ziel, sie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
zu vermitteln. In § 136 Abs. 1, SGB IX sind die Personen, die einen Anspruch auf einen
Werkstattplatz haben, genau definiert. Nicht das wirtschaftliche Ergebnis steht im Vordergrund, sondern berufliche und persönlichkeitsbildende Förderung durch individuell
angepasste Arbeit und Beschäftigung und arbeitsbegleitende Förder-, Bildungs- und
Therapiemaßnahmen.
Werkstätten sind ein geschützter Bereich
Weil die produktive Leistung der Werkstattbeschäftigten den Anforderungen der Erwerbswirtschaft nicht entspricht, gewährleistet der Gesetzgeber Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Das beinhaltet:
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Sie haben vollkommenen Kündigungsschutz, ihre Beschäftigung hängt nicht von
der Leistungsfähigkeit ab, sofern „ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbracht“ werden kann. Sie haben Anspruch auf umfangreiche Betreuungs-, Bildungs-, Förderungs- und Therapieleistungen. Um ihnen zusätzlich
dazu noch einen Anspruch auf alle Arbeitsschutzrechte einzuräumen, hat der Gesetzgeber den speziellen „arbeitnehmerähnlichen“ Rechtsstatus geschaffen.
Werkstattbeschäftigte haben einen Anspruch darauf, dass das erwirtschaftete Ergebnis als Arbeitsentgelt an sie ausbezahlt wird. Gesetzlich verankert ist, dass
mindestens 70 Prozent der erwirtschafteten Arbeitsergebnisse als Arbeitsentgelt
ausbezahlt werden. Manche Werkstätten zahlen auch mehr aus. Mit der verbleibenden Summe, maximal 30 Prozent, können Rücklagen gebildet werden, um bei
Auftragsschwankungen stabile Entgeltzahlungen zu gewährleisten. Details dazu
sind im § 12 der Werkstättenverordnung (WVO) festgelegt.
Werkstätten haben eine umfassendere Aufgabe als ausschließlich Produktion und
gewerbliche Dienstleistung. Deshalb kann das wirtschaftliche Arbeitsergebnis,
selbst bei größter Anstrengung und bestem Management, nicht mit der Erwerbswirtschaft verglichen werden.
Deshalb wird das ausbezahlte Arbeitsentgelt durch staatliche Unterstützungsleistungen wie bspw. Grundsicherung ergänzt.
Kompensation der Wettbewerbsnachteile: Um den Werkstätten im „Wettbewerb“
mit der Erwerbswirtschaft Chancen einzuräumen und ihnen Aufträge, Umsätze und
Erträge zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber einige Marktbedingungen zu entschärfen versucht. Die Nachteilsausgleiche der Werkstattbeschäftigten kommen
den Auftraggebern und Endverbrauchern direkt zugute.
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Arbeitgeber, die durch die Vergabe von Aufträgen zur Beschäftigung in den Werkstätten beitragen, können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstätten
entfallenden Rechnungsbetrages auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Zur Sicherung der Beschäftigung und zur Kompensation ihrer Wettbewerbsnachteile berechnen die als gemeinnützig anerkannten und einem Wohlfahrtsverband angehörenden Werkstätten für behinderte Menschen den ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit sieben Prozent.
Bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand sind Werkstätten für
behinderte Menschen bevorzugt zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn das
Angebot der Werkstatt geringfügig über dem wirtschaftlichsten Angebot eines nicht
bevorzugten Mitbewerbers liegt.
Werkstätten als Sozialunternehmen
Die Sparten, in denen sich Werkstätten als Sozialunternehmen aufstellen, sind genauso vielfältig wie die des offenen Arbeitsmarktes: Lebensmittelhandel, Umweltservice,
Büroservice, Garten- und Landbau, Catering, Recycling, digitale Archivierung, Industriemontage etc. Aber auch Kunst- und Kulturprojekte sowie sozialraumorientierte Konzepte, beispielsweise Tierparks, Hotels und Cafés, werden verwirklicht.
Knapp 85 Prozent des Umsatzes erwirtschaften die Werkstätten mit Lohn- und Auftragsfertigung und Dienstleistungen für industrielle oder öffentliche Auftraggeber. Mehr
als 15 Prozent ihres Umsatzes erzielen die Werkstätten durch die Herstellung und den
Vertrieb von hochwertigen Eigenprodukten. Das Produktsortiment ist so umfangreich,
dass fast jeder Wunsch erfüllt werden kann. Es reicht von ökologischen angebauten
Lebensmitteln, über Möbel, bis zu Designgegenständen. Produkte aus Werkstätten
sind garantiert „Made in Germany“.
Vertrieb der Produkte: Werkstätten für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung tätigen generell keine Haustür- und Telefongeschäfte. Sie vertreiben ihre Erzeugnisse in Werkstattläden, Verkaufsgeschäften und Messen über Kataloge oder Internet-Shops. Interessierte finden im Branchenbuch, den Gelben Seiten, oder bei der
Internet-Datenbank www.rehadat.de die Standorte von Werkstätten und Werkstattläden in der Region. Einen guten Eindruck von der Angebotspalette der Werkstattprodukte und Dienstleistungen bietet die jährliche Werkstätten:Messe in Nürnberg, siehe
www.werkstaettenmesse.de.
Anzahl der Mitgliedswerkstätten nach Bundesländern 2015*
*lt. den uns von den Mitgliedswerkstätten genannten Zahlen (Statistikbögen der BAG WfbM)
Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. | Stand: 6. Oktober 2015
Pressekontakt:
Bundesarbeitsgemeinschaft
Werkstätten für behinderte Menschen e. V.
Jörg Heyer
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