Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. Die Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen (BAG WfbM) ist der bundesweite Zusammenschluss der Träger von Werkstätten für behinderte Menschen mit deren angegliederten Förderstätten und Integrationsunternehmen. Der Verband dient seinen Mitgliedern mit Beratung und Interessenvertretung in allen fachlichen und politischen Angelegenheiten. Die BAG WfbM ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein. Sie wurde am 18. Juni 1975 in Bonn gegründet. Ihr Sitz ist seit 1985 in Frankfurt am Main. Seit 2015 ist die BAG WfbM auch mit einem Büro in Berlin vertreten. Bundesweit gibt es rund 700 anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen. Sie bieten ihre Leistungen an mehr als 2.700 Standorten an. Mit ihrem Know-how ermöglichen sie über 300.000 Menschen mit Behinderung, am Arbeitsleben teilzuhaben. Mehr als 31.000 sind zu ihrer Beruflichen Bildung im Berufsbildungsbereich, circa 260.000 zu ihrer Arbeits- und Berufsförderung im sogenannten Arbeitsbereich. Etwa 16.000 sind so schwer behindert, dass sie einer besonderen Betreuung, Förderung und Pflege bedürfen. 70.000 Fachkräfte unterstützen die Rehabilitation: leiten an, bilden aus und machen Angebote zur Förderung der Persönlichkeit. Mitglieder 700 Hauptwerkstätten mit über 2.700 Standorten über 300.000 behinderte Beschäftigte der Organisationsgrad beträgt 93 Prozent Der Vorstand besteht aus fünf gewählten ehrenamtlichen Mitgliedern Der Vorsitzende: Martin Berg, Vorstandsvorsitzender des Behinderten-Werk Main-Kinzig e. V., Gelnhausen (Hessen) Die stellvertretenden Vorsitzenden: Vera Neugebauer, Geschäftsführerin der Hannoversche Werkstätten gGmbH, Träger von Werkstätten und Wohnstätten; Hannover (Niedersachsen) Ralf Hagemeier, Geschäftsführer der Ledder Werkstätten gGmbH, Träger von Werkstätten und Wohnstätten; Tecklenburg (Nordrhein-Westfalen) Dr. Jochen Walter, Vorstand Stiftung Pfennigparade, München (Bayern) Axel Willenberg, Geschäftsführer der Marli GmbH gemeinnütziges Unternehmen für Menschen mit Behinderungen, Lübeck (Schleswig-Holstein) Die Geschäftsführerin: Kathrin Völker Was sind eigentlich „Werkstätten für behinderte Menschen“? Werkstätten sind keine Erwerbsbetriebe Werkstätten für behinderte Menschen sind keine Erwerbsbetriebe, sondern Teil des umfassenden Systems der beruflichen Rehabilitationseinrichtungen in der Bundesrepublik Deutschland, siehe § 35, Sozialgesetzbuch IX (SGB IX). Unterstützung bekommen Menschen, die Assistenz, Betreuung, Förderung und Pflege unter Umständen während des gesamten Arbeitslebens in der Werkstatt benötigen. Des Weiteren fördert und schult die Werkstatt Menschen mit dem Ziel, sie auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu vermitteln. In § 136 Abs. 1, SGB IX sind die Personen, die einen Anspruch auf einen Werkstattplatz haben, genau definiert. Nicht das wirtschaftliche Ergebnis steht im Vordergrund, sondern berufliche und persönlichkeitsbildende Förderung durch individuell angepasste Arbeit und Beschäftigung und arbeitsbegleitende Förder-, Bildungs- und Therapiemaßnahmen. Werkstätten sind ein geschützter Bereich Weil die produktive Leistung der Werkstattbeschäftigten den Anforderungen der Erwerbswirtschaft nicht entspricht, gewährleistet der Gesetzgeber Teilhabe am Arbeitsleben in einer Werkstatt für behinderte Menschen. Das beinhaltet: Sie haben vollkommenen Kündigungsschutz, ihre Beschäftigung hängt nicht von der Leistungsfähigkeit ab, sofern „ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbracht“ werden kann. Sie haben Anspruch auf umfangreiche Betreuungs-, Bildungs-, Förderungs- und Therapieleistungen. Um ihnen zusätzlich dazu noch einen Anspruch auf alle Arbeitsschutzrechte einzuräumen, hat der Gesetzgeber den speziellen „arbeitnehmerähnlichen“ Rechtsstatus geschaffen. Werkstattbeschäftigte haben einen Anspruch darauf, dass das erwirtschaftete Ergebnis als Arbeitsentgelt an sie ausbezahlt wird. Gesetzlich verankert ist, dass mindestens 70 Prozent der erwirtschafteten Arbeitsergebnisse als Arbeitsentgelt ausbezahlt werden. Manche Werkstätten zahlen auch mehr aus. Mit der verbleibenden Summe, maximal 30 Prozent, können Rücklagen gebildet werden, um bei Auftragsschwankungen stabile Entgeltzahlungen zu gewährleisten. Details dazu sind im § 12 der Werkstättenverordnung (WVO) festgelegt. Werkstätten haben eine umfassendere Aufgabe als ausschließlich Produktion und gewerbliche Dienstleistung. Deshalb kann das wirtschaftliche Arbeitsergebnis, selbst bei größter Anstrengung und bestem Management, nicht mit der Erwerbswirtschaft verglichen werden. Deshalb wird das ausbezahlte Arbeitsentgelt durch staatliche Unterstützungsleistungen wie bspw. Grundsicherung ergänzt. Kompensation der Wettbewerbsnachteile: Um den Werkstätten im „Wettbewerb“ mit der Erwerbswirtschaft Chancen einzuräumen und ihnen Aufträge, Umsätze und Erträge zu ermöglichen, hat der Gesetzgeber einige Marktbedingungen zu entschärfen versucht. Die Nachteilsausgleiche der Werkstattbeschäftigten kommen den Auftraggebern und Endverbrauchern direkt zugute. Arbeitgeber, die durch die Vergabe von Aufträgen zur Beschäftigung in den Werkstätten beitragen, können 50 Prozent des auf die Arbeitsleistung der Werkstätten entfallenden Rechnungsbetrages auf die Ausgleichsabgabe anrechnen. Zur Sicherung der Beschäftigung und zur Kompensation ihrer Wettbewerbsnachteile berechnen die als gemeinnützig anerkannten und einem Wohlfahrtsverband angehörenden Werkstätten für behinderte Menschen den ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit sieben Prozent. Bei der Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand sind Werkstätten für behinderte Menschen bevorzugt zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn das Angebot der Werkstatt geringfügig über dem wirtschaftlichsten Angebot eines nicht bevorzugten Mitbewerbers liegt. Werkstätten als Sozialunternehmen Die Sparten, in denen sich Werkstätten als Sozialunternehmen aufstellen, sind genauso vielfältig wie die des offenen Arbeitsmarktes: Lebensmittelhandel, Umweltservice, Büroservice, Garten- und Landbau, Catering, Recycling, digitale Archivierung, Industriemontage etc. Aber auch Kunst- und Kulturprojekte sowie sozialraumorientierte Konzepte, beispielsweise Tierparks, Hotels und Cafés, werden verwirklicht. Knapp 85 Prozent des Umsatzes erwirtschaften die Werkstätten mit Lohn- und Auftragsfertigung und Dienstleistungen für industrielle oder öffentliche Auftraggeber. Mehr als 15 Prozent ihres Umsatzes erzielen die Werkstätten durch die Herstellung und den Vertrieb von hochwertigen Eigenprodukten. Das Produktsortiment ist so umfangreich, dass fast jeder Wunsch erfüllt werden kann. Es reicht von ökologischen angebauten Lebensmitteln, über Möbel, bis zu Designgegenständen. Produkte aus Werkstätten sind garantiert „Made in Germany“. Vertrieb der Produkte: Werkstätten für Menschen mit geistiger oder psychischer Behinderung tätigen generell keine Haustür- und Telefongeschäfte. Sie vertreiben ihre Erzeugnisse in Werkstattläden, Verkaufsgeschäften und Messen über Kataloge oder Internet-Shops. Interessierte finden im Branchenbuch, den Gelben Seiten, oder bei der Internet-Datenbank www.rehadat.de die Standorte von Werkstätten und Werkstattläden in der Region. Einen guten Eindruck von der Angebotspalette der Werkstattprodukte und Dienstleistungen bietet die jährliche Werkstätten:Messe in Nürnberg, siehe www.werkstaettenmesse.de. Anzahl der Mitgliedswerkstätten nach Bundesländern 2015* *lt. den uns von den Mitgliedswerkstätten genannten Zahlen (Statistikbögen der BAG WfbM) Quelle: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. | Stand: 6. Oktober 2015 Pressekontakt: Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e. V. Jörg Heyer Verbandskommunikation Sonnemannstraße 5 | 60314 Frankfurt am Main Telefon: +49 69 94 33 94 – 12 | Fax: +49 69 94 33 94 - 25 Mobil: +49 151 74 33 94 12 | E-Mail: [email protected]
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