Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des

Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 483 „Nördlich der Bremervörder Str.“
der Hansestadt Stade
Projekt Nr.:
14-175-GT-02
Datum:
11.11.2015
Auftraggeber:
Architekt Werner Hinck
Schiffertorstraße 7
21682 Stade
Auftragnehmer:
T&H Ingenieure GmbH
Bremerhavener Heerstraße 10
28717 Bremen
Messstelle nach § 26 BImSchG
Fon: +49 (0) 421 6989 9315
Fax: +49 (0) 421 6989 9305
E-Mail: [email protected]
Bearbeiter:
Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens
Dieses Gutachten umfasst 13 Seiten und 4 Anlagen. Eine auszugsweise Veröffentlichung
des Gutachtens bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der unterzeichnenden
Gutachter.
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Gliederung
1
Zusammenfassung ........................................................................................................ 3
2
Ausgangslage und Zielsetzung...................................................................................... 4
3
Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien.............................................................. 4
4
Örtliche Gegebenheiten................................................................................................. 4
5
Vorhabensbeschreibung................................................................................................ 5
6
Grundlagen zur Geräuschbeurteilung ............................................................................ 6
7
Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit............. 8
8
Schallquellen ................................................................................................................. 8
9
Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen .................................................. 8
9.1
Schallausbreitungsmodell ...................................................................................... 8
9.2
Verkehrslärm im Plangebiet ................................................................................... 9
10
Abwägungskriterien und Schallminderungsmaßnahmen ..............................................10
Anlagen
A-1
Lageplan
A-2
Eingabedaten
A-3
Berechnungsergebnisse für den Verkehrslärm innerhalb des Plangebietes
A-3.1
Immissionsraster Verkehr tags, Immissionshöhe 2 m
A-3.2
Immissionsraster Verkehr nachts, Immissionshöhe 2 m
A-3.3
Immissionsraster Verkehr tags, Immissionshöhe 5 m
A-3.4
Immissionsraster Verkehr nachts, Immissionshöhe 5 m
A-3.5
Immissionsraster Verkehr tags, Immissionshöhe 8 m
A-3.6
Immissionsraster Verkehr nachts, Immissionshöhe 8 m
A-4
Berechnungskonfiguration
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Zusammenfassung
Es ist beabsichtigt nördlich der Bremervörder Straße in Stade einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Flächen sollen als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Direkt an der
Straße angrenzend soll ein Mischgebiet ausgewiesen werden. Südlich des Plangebietes
verläuft die Bremervörder Straße. Für das Planverfahren sind die Geräuschimmissionen,
verursacht durch die angrenzenden Straßen, zu ermitteln und nach DIN 18005 „Schallschutz
im Städtebau“ /1/ und 16. BImSchV, Verkehrslärmschutzverordnung /4/ zu beurteilen. Bei
Bedarf sind Schallminderungsmaßnahmen auszuarbeiten.
Die Berechnungen haben gezeigt, dass es durch den Straßenverkehr teilweise zu einer
Überschreitung der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005 /2/ sowie der
Grenzwerte der 16. BImSchV /4/ an den Bebauungen innerhalb des Plangebietes kommt.
Aktive Schallschutzmaßnahmen kommen aus städtebaulichen Gründen nicht in Frage. Um
einen ausreichenden Schutz im Inneren der schutzbedürftigen Räume sicherzustellen, können passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt und deren Anwendung bzw. Umsetzung
bei der Genehmigung vorgeschrieben werden. Die Auslegung der passiven Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume erfolgte nach der DIN 4109 /3/. Anhand der
berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel wurden in Abschnitt 10 des Berichtes entsprechende Lärmpegelbereiche innerhalb des Plangebietes berechnet und ein Vorschlag für die
textliche Festsetzung im Bebauungsplan erarbeitet.
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Ausgangslage und Zielsetzung
Es ist beabsichtigt nördlich der Bremervörder Straße in Stade einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Flächen sollen als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Direkt an der
Straße angrenzend soll ein Mischgebiet ausgewiesen werden. Südlich des Plangebietes
verläuft die Bremervörder Straße.
Für das Planverfahren sind die Geräuschimmissionen, verursacht durch die angrenzenden
Straßen, zu ermitteln und nach DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ /1/ und 16.
BImSchV, Verkehrslärmschutzverordnung /4/ zu beurteilen. Bei Bedarf sind Schallminderungsmaßnahmen auszuarbeiten.
3
Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien
Grundlage für die Ausarbeitung sind u. a. die folgenden Vorschriften und Richtlinien:
/1/
DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, 07/2002,
/2/
DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren,
Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, 05/1987,
/3/
DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, 11/89,
/4/
Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), 6/90,
/5/
Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Ausgabe 1990,
/6/
Baugesetzbuch, in der aktuellen Fassung.
4
Örtliche Gegebenheiten
Das Plangebiet befindet sich zwischen der Straße „Schöne Aussicht“, der Bremervörder
Straße (L140) und dem Waldweg. Innerhalb des Plangebietes sind entlang der Bremervörder Straße und dem Waldweg bereits vereinzelte Wohnhäuser vorhanden. Im
Kreuzungsbereich der Bremervörder Straße und dem Waldweg ist zudem eine Bürobebauung vom Bildungswerk Niedersächsischer Volkshochschulen GmbH vorhanden. Nördlich
des Plangebietes ist ein Waldgebiet vorhanden. In allen anderen Himmelsrichtungen verlaufen zunächst die oben erwähnten Straßen. Entlang der Straßen sind weitere
Wohnbebauungen sowie vereinzelt gewerbliche Nutzungen vorhanden.
Im Bereich der Straße „Schöne Aussicht“ und dem Waldweg steigt das Geländeniveau in
Richtung Norden deutlich an, während es innerhalb des Plangebietes relativ eben ist, was
anhand eines Höhenmodells bei den Berechnungen berücksichtigt wurde. Einen genauen
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Überblick über die örtlichen Gegebenheiten vermittelt der Lageplan im Anhang des Berichtes.
5
Vorhabensbeschreibung
Das Plangebiet soll größtenteils als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Die erste Baureihe direkt an der Straße angrenzend soll als Mischgebiet ausgewiesen werden. Die
Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Bremervörder Straße. In dem geplanten allgemeinen Wohngebiet sollen zweigeschossige Wohnbebauungen mit ausgebautem
Dachgeschoss zugelassen werden. In dem geplanten Mischgebiet sollen zweigeschossige
Wohnbebauungen mit ausgebautem Dachgeschoss zugelassen werden. Das Plangebiet ist
in der folgenden Abbildung dargestellt:
Abbildung 1
Plangebiet
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Grundlagen zur Geräuschbeurteilung
Die DIN 18005 /1/ in Verbindung mit Beiblatt 1 der DIN 18005 /2/ wird zur Ermittlung und
Beurteilung der Geräusche im Rahmen der städtebaulichen Planung herangezogen. Sie gilt
nicht für die Anwendung in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren.
Für die genaue Berechnung der Schallimmissionen für verschiedene Arten von Schallquellen (z. B. Straßen- und Schienenverkehr, Gewerbe, Sport- und Freizeitanlagen) wird auf die
jeweiligen Rechtsvorschriften verwiesen. Dabei ist der Beurteilungspegel Lr die Größe zur
Kennzeichnung der Stärke der Schallimmissionen. Er wird, wenn nicht anders festgelegt, für
die Zeiträume tags (6.00 bis 22.00 Uhr) und nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) ermittelt.
Schalltechnische Orientierungswerte enthält das Beiblatt 1 der DIN 18005 /2/. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden
Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen
Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Die Orientierungswerte sind keine Grenzwerte,
haben aber vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen
Nutzungen und für Neuplanung von Flächen, von denen Schallemissionen ausgehen. Sie
sind als sachverständigen Konkretisierung für die in der Planung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes zu nutzen.
Die Orientierungswerte betragen:
Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten
tags
nachts
50 dB
40 dB bzw. 35 dB
Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten
tags
nachts
55 dB
45 dB bzw. 40 dB
Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen
tags und nachts
55 dB
Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI)
tags
nachts
60 dB
50 dB bzw. 45 dB
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Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE)
tags
nachts
65 dB
55 dB bzw. 50 dB
Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben herangezogen werden,
der höhere Wert gilt nur für Verkehrslärm.
Wenn im Plangebiet Geräuschimmissionen zu erwarten sind, die relevant von den Orientierungswerten nach /2/ abweichen, sind entsprechende Schallschutzmaßnahmen (aktiver
und/oder passiver Art) für einen angemessenen Schutz vor schädlichen Geräuscheinwirkungen zu prüfen und im Abwägungsprozess der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Da die Einhaltung der oben genannten Orientierungswerte bei hoher Vorbelastung durch
Verkehrslärm oftmals problematisch ist, kann zur Beurteilung der Schallimmissionssituation
hilfsweise auch eine andere gesetzliche Regelung, z. B. die 16. BImSchV /4/, herangezogen werden.
Mit der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) /4/ wurden vom Gesetzgeber rechtsverbindliche Grenzwerte in Bezug auf Verkehrslärm durch Straßen- und Schienenverkehr
vorgegeben. Generell sind diese Immissionsgrenzwerte dann heranzuziehen, wenn Straßen
oder Schienenwege neu gebaut oder wesentlich geändert werden. Im Zusammenhang mit
städtebaulichen Planungen ist die Anwendung dieser Grenzwerte nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch werden sie regelmäßig in der Praxis zur Abgrenzung eines
Ermessensbereiches und als weitere Abwägungsgrundlage herangezogen.
Die 16. BImSchV /4/ gibt folgende Grenzwerte an:
In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten
tags
nachts
59 dB
49 dB
In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten
tags
nachts
64 dB
54 dB
In Gewerbegebieten
tags
nachts
69 dB
59 dB
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Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit
Für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms wurden Rasterlärmkarten berechnet und mit
den Orientierungs- und Grenzwerten von allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten
verglichen.
Die Berechnungen wurden exemplarisch für eine Immissionshöhe von 2 m, 5 m und 8 m
über GOK durchgeführt.
8
Schallquellen
Für die Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet, verursacht durch den angrenzenden Straßenverkehr, werden folgende Straßen und Verkehrszahlen angesetzt:
Tabelle 1
Eingangsdaten für die Berechnung der Verkehrslärmimmissionen
Straßenabschnitt
Mt in
Kfz/h
Mn in
Kfz/h
pt in %
pn in %
Bremervörder Straße
(Landstraße)
889
118
8,8
4,6
Vpkw,zul. Vlkw,zul.
in km/h in km/h
50
50
Straßenoberfläche
n. geriff.
Gußasphalt
Für die Berechnungen wurden uns von der Planungsgemeinschaft Nord GmbH die Verkehrszahlen aus einer Zählung der Hansestadt Stade aus dem Jahr 2012 zur Verfügung
gestellt. Die aus der Verkehrszählung resultierenden, stündlichen Verkehrsstärken wurden
zur Berücksichtigung einer Verkehrssteigerung in den kommenden Jahren mit 5 % beaufschlagt. Somit wurde für die Bremervörder Straße (L140) eine stündliche Verkehrsstärke von
MT = 889 Kfz/h und MN = 118 Kfz/h angesetzt. Die prozentualen Lkw-Anteile wurden gemäß
der Verkehrszählung mit pT = 8,8 % und pN = 4,6 % angesetzt. Auf dem betrachteten Streckenabschnitt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von vmax = 50 Km/h. Als Straßenoberfläche
wurde nicht geriffelter Gussasphalt berücksichtigt.
Relevante Steigungen sind auf dem betrachteten Streckenabschnitt nicht vorhanden. Für die
lichtzeichengeregelte Kreuzung wurde ein Zuschlag vergeben.
9
9.1
Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen
Schallausbreitungsmodell
Die Berechnung für die Schallausbreitung erfolgt mit dem Rechenprogramm Cadna A, Version 4.5.151 der Datakustik GmbH. Die Berechnung des Straßenlärms erfolgt nach der RLS
90 /5/.
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Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie Abschirmung durch natürliche
und künstliche Geländeverformungen werden berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen sowie der
Ortsbesichtigung in das Berechnungsmodell eingestellt.
In dem Rechenprogramm werden die Berechnungen richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Rechenmodells durchgeführt. Die Zerlegung komplexer Schallquellen in
einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit von den Abstandsverhältnissen erfolgt automatisch. Dabei werden z. T. mehrere hundert Schallquellen erzeugt. Die
vollständige Dokumentation der Berechnungen umfasst eine erhebliche Datenmenge. Auf
die vollständige Wiedergabe der Rechenprotokolle muss daher verzichtet werden. Diese
können jedoch auf Wunsch jederzeit ausgedruckt oder auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
In Anlage 2 sind die Eingabedaten für die Berechnung dargestellt. In Anlage 3 sind die Immissionsraster dargestellt. Die Berechnungskonfiguration ist in Anlage 4 aufgeführt.
9.2
Verkehrslärm im Plangebiet
Zur Beurteilung des Straßenverkehrslärms im Plangebiet wurden Immissionsraster berechnet. Die Immissionsraster für den öffentlichen Straßenverkehrslärm sind in Anhang 3 für die
Tageszeit und Nachtzeit dargestellt. Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt.
Die Ergebnisse für die Tageszeit stellen sich wie folgt dar:
Orientierungswert DIN 18005 /1/, /2/:
Grenzwert 16. BImSchV /4/:
55 dB(A) für WA
59 dB(A) für WA
60 dB(A) für MI
64 dB(A) für MI
Die Berechnung ergab an der südöstlichen Plangebietsgrenze Beurteilungspegel von
bis zu 73 dB(A). Damit wird an der südöstlichen Plangebietsgrenze der Orientierungswert der DIN 18005 für Mischgebiete um bis zu 13 dB und der Grenzwert der 16.
BImSchV für Mischgebiete um bis zu 9 dB überschritten. In ca. 80 m Entfernung von
der südöstlichen Plangebietsgrenze errechnen sich in 8 m Höhe Beurteilungspegel von
55 dB(A). Damit wird der Orientierungswert der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete
eingehalten und der Grenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete um bis zu
4 dB unterschritten. In 2 m Höhe berechnet sich in dem geplanten Allgemeinen Wohngebiet ein um ca. 1 dB niedrigerer Beurteilungspegel. In 8 m Höhe berechnet sich ein
um ca. 1 dB höherer Beurteilungspegel.
Die Ergebnisse für die Nachtzeit stellen sich wie folgt dar:
Orientierungswert DIN 18005 /1/, /2/:
Grenzwert 16. BImSchV /4/:
45 dB(A) für WA
49 dB(A) für WA
50 dB(A) für MI
54 dB(A) für MI
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Die Berechnung ergab an der südöstlichen Plangebietsgrenze Beurteilungspegel von
bis zu 60 dB(A). Damit wird an der südöstlichen Plangebietsgrenze der Orientierungswert der DIN 18005 für Mischgebiete um bis zu 10 dB überschritten und der Grenzwert
der 16. BImSchV für Mischgebiete um bis zu 6 dB überschritten. In ca. 65 m Entfernung
von der südöstlichen Plangebietsgrenze errechnen sich Beurteilungspegel von bis zu 45
dB(A). Damit wird der Orientierungswert der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete
eingehalten und der Grenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete um bis zu
4 dB unterschritten. In 2 m Höhe berechnet sich in dem geplanten Allgemeinen Wohngebiet ein um ca. 1 dB niedrigerer Beurteilungspegel. In 8 m Höhe berechnet sich ein
um ca. 1 dB höherer Beurteilungspegel.
Auf den der Bremervörder Straße abgewandten Gebäudeseiten sind jeweils um mindestens
10 dB geringere Pegel als auf den der Bremervörder Straße zugewandten Gebäudeseiten
zu erwarten.
10 Abwägungskriterien und Schallminderungsmaßnahmen
Im Rahmen der Bauleitplanung sind gemäß BauGB, § 1, Abs. 7 /6/ die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dabei sind die
allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen.
Die Berechnungen haben gezeigt, dass es durch den Straßenverkehr teilweise zu einer
Überschreitung der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005 /2/ sowie der
Grenzwerte der 16. BImSchV /4/ an den Bebauungen innerhalb des Plangebietes kommt.
Aktive Schallschutzmaßnahmen kommen aus städtebaulichen Gründen nicht in Frage. Um
einen ausreichenden Schutz im Inneren der schutzbedürftigen Räume sicherzustellen, können weiterhin passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt und deren Anwendung, bzw.
Umsetzung bei der Genehmigung vorgeschrieben werden.
Das geplante Mischgebiet mit seinen bereits bestehenden Bebauungen soll entlang der bestehenden Grundstücksgrenzen ausgewiesen werden und somit eine Tiefe von ca. 35 m
haben. Im geplanten Mischgebiet berechnen sich Beurteilungspegel von bis zu 73 dB(A)
tagsüber und 60 dB(A) nachts. Die Berechnungen ergaben damit, dass in dem geplanten
Mischgebiet die Orientierungswerte tagsüber und nachts überschritten werden. Entsprechend der DIN 18005 /1/ ist bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) selbst bei nur teilweise
geöffneten Fenstern ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Insofern wären für das
geplante Mischgebiet bei Neubau oder wesentlichen Änderungen passive Schallschutzmaßnahmen, i. E. Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile und
schallgedämmte Lüftungsöffnungen für die Schlafräume, vorzusehen.
Das geplante allgemeine Wohngebiet soll in ca. 35 m Metern Entfernung zur südöstlichen
Plangebietsgrenze ausgewiesen werden. Dort werden tagsüber weitestgehend die Grenz-
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werte der 16. BImSchV /4/ für allgemeine Wohngebiete von 59 dB(A) eingehalten. Lediglich
im südöstlichsten Bereich werden tagsüber Werte von bis zu 63 dB(A) erreicht. Ab einer
Tiefe von ca. 80 m Entfernung zur südöstlichen Plangebietsgrenze wird in 8 m Höhe tagsüber auch der Orientierungswert der DIN 18005 /1/ für allgemeine Wohngebiete eingehalten.
Nachts wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete in 8 m Höhe ab einer Tiefe
von ca. 65 m zur südöstlichen Plangebietsgrenze eingehalten. Die Berechnungen ergaben
damit, dass in dem geplanten allgemeinen Wohngebiet die Orientierungswerte tagsüber und
nachts im südöstlichen Bereich überschritten werden. Nachts ergibt sich in 8 m Höhe bis zu
einer Tiefe von ca. 65 m zur südöstlichen Plangebietsgrenze eine Überschreitung der Orientierungswerte. Entsprechend der DIN 18005 /1/ ist bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A)
selbst bei nur teilweise geöffneten Fenstern ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich.
Insofern wären für das geplante allgemeine Wohngebiet im südöstlichen Bereich passive
Schallschutzmaßnahmen, i. E. Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile
und schallgedämmte Lüftungsöffnungen für die Schlafräume, vorzusehen.
Bei einer Anordnung der Schlaf- und Kinderzimmer auf der der Bremervörder Straße abgewandten Gebäudeseiten, was empfohlen wird, kann auf schallgedämmte Lüftungsöffnungen
verzichtet werden.
In den Bereichen, in denen der Orientierungswert tagsüber überschritten wird, sollten die
Außenwohnbereiche auf der der Bremervörder Straße abgewandten Gebäudeseite angeordnet werden, d. h. bis zu einer Tiefe von ca. 80 m Entfernung zur südöstlichen
Plangebietsgrenze.
Die Auslegung der passiven Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume erfolgt
nach der DIN 4109 /3/. Es wird der maßgebliche Außenlärmpegel für die Gesamtbelastung
berechnet. Anhand der berechneten Gesamtbelastung werden entsprechende Lärmpegelbereiche innerhalb des Plangebietes festgesetzt. Bei der Auslegung von passiven
Schallschutzmaßnahmen in Bezug auf Verkehrslärmimmissionen wird gemäß DIN 4109 /3/
ein Zuschlag von + 3 dB berücksichtigt. Die unterschiedlichen Lärmpegelbereiche und die
daraus resultierenden erforderlichen Schalldämm-Maße gemäß DIN 4109 /3/ stellen sich
unter Berücksichtigung der Raumart wie folgt dar:
Tabelle 2
Anforderungen an den passiven Schallschutz nach DIN 4109 /3/
Spalte
1
2
3
4
5
Raumarten
Zeile
Lärmpegelbereich
„Maßgeblicher Außenlärmpegel“
Bettenräume in Krankenanstalten und
Sanatorien
dB(A)
Aufenthaltsräume in
Wohnungen, Übernachtungsräume in
Beherbergungsstätten,
Unterrichtsräume und
ähnliches
Büroräume und
ähnliches
erf. R´w,res des Außenbauteils in dB
1
I
bis 55
35
30
-
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2
II
56 bis 60
35
30
30
3
III
61 bis 65
40
35
30
4
IV
66 bis 70
45
40
35
5
V
71 bis 75
50
45
40
76 bis 80
2
)
50
45
> 80
2
)
2
50
6
7
2
T&H Ingenieure GmbH
VI
VII
)
) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen.
Für die Berechnung der Lärmpegelbereiche wird nach DIN 4109 /3/ im Regelfall der maßgebliche Außenlärmpegel in der Tageszeit herangezogen. Sofern der resultierende
Außenlärmpegel in der Nachtzeit höher als in der Tageszeit ist, wird dieser herangezogen.
In der folgenden Abbildung sind die ermittelten Lärmpegelbereiche dargestellt:
Abbildung 2
Lärmpegelbereiche (berechnet auf Basis des Tageswertes bei einer freien
Schallausbreitung innerhalb des Plangebietes)
Dabei ist zu beachten, dass sich aufgrund der Eigenabschirmung der Gebäude auf der der
Hauptgeräuschquelle abgewandten Gebäudeseite teilweise auch geringere Lärmpegelbereiche berechnen, als in Abbildung 2 dargestellt. Darüber hinaus berechnen sich für die
Bebauungen in der zweiten Baureihe aufgrund der Abschirmung durch die vorhandenen und
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ggf. geplanten Bebauungen in der ersten Baureihe ebenfalls geringere Lärmpegelbereiche.
Diese Effekte lassen sich im Vorwege jedoch nicht abschließend berücksichtigen, da die
Abschirmungen von der jeweiligen Planung abhängen. Insofern kann von den in Abbildung 2
dargestellten Lärmpegelbereichen abgewichen werden, wenn im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, dass aufgrund von Gebäudeabschirmungen oder
ähnlicher Effekte nachhaltig ein geringerer Lärmpegel vorliegt.
Vorschlag für die textliche Festsetzung
Für Gebäude, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden, gelten folgende Schallschutzanforderungen:
In den gekennzeichneten Lärmpegelbereichen müssen die Außenbauteile schutzbedürftiger
Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, je nach Lärmpegelbereich die
Anforderungen an die Luftschalldämmung gemäß Tabelle 8 der DIN 4109, Ausgabe November 1989 einhalten.
Die Grundrisse von Wohnungen und Häusern sind in den gekennzeichneten Lärmpegelbereichen so zu gestalten, dass die Fenster der Schlafräume und Kinderzimmer auf der dem
Straßenverkehr abgewandten Gebäudeseite Richtung Nordwesten angeordnet werden. Andernfalls ist der Einbau von schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder einer Belüftung
mittels raumlufttechnischer Anlage vorzusehen.
Weiterhin sind die Außenwohnbereiche (Balkone und Terrassen) in den gekennzeichneten
Lärmpegelbereichen auf der dem Straßenverkehr abgewandten Gebäudeseite in Richtung
Nordwesten anzuordnen. Sofern eine Anordnung der Außenwohnbereiche (Balkone und
Terrassen) auf der der Straße abgewandten Gebäudeseite nicht möglich ist, ist eine Kompensation durch Wintergärten oder verglaste Loggien vorzusehen.
Von den Anforderungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen des Bauantragsverfahrens der Nachweis erbracht wird, dass aufgrund von Gebäudeabschirmungen oder ähnlicher
Effekte ein geringerer Lärmpegel vorliegt.
Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Hünerberg
(geprüft)
Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens
(Verfasser)
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Anlage 1
Lageplan
3530250
5941350
3530200
5941300
3530150
5941250
3530100
5941350
3530050
5941300
3530000
5941250
3529950
Straße
Kreuzung
Haus
Höhenlinie
Immissionspunkt
Rechengebiet
Maßstab:
1:2000
5941200
5941100
r
de
ör
40
L1
5941100
B
v
er
m
re
ße
ra
St
Lageplan mit Schallquellen für die
Berechnung der Verkehrslärmimmissionen
5941150
5941150
5941200
Anlage 1:
3529950
3530000
3530050
3530100
3530150
3530200
3530250
Projekt Nr.:
14-175-GT-02
Datum:
11.11.2015
Bearbeiter:
M. Tetens
Anlage 2
Eingabedaten
Anlage 2 - Eingabedaten
Schallquellen
Straßen
Bezeichnung
Bremervörder Straße L140
M. ID
Lme
Tag Abend Nacht
(dBA) (dBA) (dBA)
str 64,9 64,9 54,5
T&H Ingenieure GmbH, 14-175-GT-02
Zähldaten
DTV Str.gatt.
genaue Zähldaten
zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl.
M
p (%)
Pkw Lkw Abst. Dstro
Art
Drefl Hbeb Abst.
Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h)
(dB)
(%) (dB) (m) (m)
889,4 889,4 118,6
8,8
8,8
4,6
50
7
0,0
1
0,0 0,0
Anlage 3
Berechnungsergebnisse für den Verkehrslärm innerhalb des Plangebietes
3530200
5941300
3530150
5941250
3530100
5941300
3530050
5941250
3530000
... <= 35.0
35.0 < ... <= 40.0
40.0 < ... <= 45.0
45.0 < ... <= 50.0
50.0 < ... <= 55.0
55.0 < ... <= 60.0
60.0 < ... <= 65.0
65.0 < ... <= 70.0
70.0 < ... <= 75.0
75.0 < ... <= 80.0
80.0 < ...
5941200
5941200
5941150
5941150
Anlage 3.1:
3530000
3530050
3530100
3530150
3530200
Immissionsraster Straßenverkehr
Beurteilungszeitraum: tags
Immissionshöhe: 2 m
Maßstab:
1:1250
Projekt Nr.:
14-175-GT-02
Datum:
11.11.2015
Bearbeiter:
M. Tetens
3530200
5941300
3530150
5941250
3530100
5941300
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Anlage 3.2:
3530000
3530050
3530100
3530150
3530200
Immissionsraster Straßenverkehr
Beurteilungszeitraum: nachts
Immissionshöhe: 2 m
Maßstab:
1:1250
Projekt Nr.:
14-175-GT-02
Datum:
11.11.2015
Bearbeiter:
M. Tetens
3530200
5941300
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3530100
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Anlage 3.3:
3530000
3530050
3530100
3530150
3530200
Immissionsraster Straßenverkehr
Beurteilungszeitraum: tags
Immissionshöhe: 5 m
Maßstab:
1:1250
Projekt Nr.:
14-175-GT-02
Datum:
11.11.2015
Bearbeiter:
M. Tetens
3530200
5941300
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3530100
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Anlage 3.4:
3530000
3530050
3530100
3530150
3530200
Immissionsraster Straßenverkehr
Beurteilungszeitraum: nachts
Immissionshöhe: 5 m
Maßstab:
1:1250
Projekt Nr.:
14-175-GT-02
Datum:
11.11.2015
Bearbeiter:
M. Tetens
3530200
5941300
3530150
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Anlage 3.5:
3530000
3530050
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3530150
3530200
Immissionsraster Straßenverkehr
Beurteilungszeitraum: tags
Immissionshöhe: 8 m
Maßstab:
1:1250
Projekt Nr.:
14-175-GT-02
Datum:
11.11.2015
Bearbeiter:
M. Tetens
3530200
5941300
3530150
5941250
3530100
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Anlage 3.6:
3530000
3530050
3530100
3530150
3530200
Immissionsraster Straßenverkehr
Beurteilungszeitraum: nachts
Immissionshöhe: 8 m
Maßstab:
1:1250
Projekt Nr.:
14-175-GT-02
Datum:
11.11.2015
Bearbeiter:
M. Tetens
Anlage 4
Berechnungskonfiguration
Anlage 4
Berechnungskonfiguration
T&H Ingenieure GmbH, 14-175-GT-02