Schalltechnische Untersuchung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 483 „Nördlich der Bremervörder Str.“ der Hansestadt Stade Projekt Nr.: 14-175-GT-02 Datum: 11.11.2015 Auftraggeber: Architekt Werner Hinck Schiffertorstraße 7 21682 Stade Auftragnehmer: T&H Ingenieure GmbH Bremerhavener Heerstraße 10 28717 Bremen Messstelle nach § 26 BImSchG Fon: +49 (0) 421 6989 9315 Fax: +49 (0) 421 6989 9305 E-Mail: [email protected] Bearbeiter: Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens Dieses Gutachten umfasst 13 Seiten und 4 Anlagen. Eine auszugsweise Veröffentlichung des Gutachtens bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der unterzeichnenden Gutachter. 14-175-GT-02 T&H Ingenieure GmbH Gliederung 1 Zusammenfassung ........................................................................................................ 3 2 Ausgangslage und Zielsetzung...................................................................................... 4 3 Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien.............................................................. 4 4 Örtliche Gegebenheiten................................................................................................. 4 5 Vorhabensbeschreibung................................................................................................ 5 6 Grundlagen zur Geräuschbeurteilung ............................................................................ 6 7 Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit............. 8 8 Schallquellen ................................................................................................................. 8 9 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen .................................................. 8 9.1 Schallausbreitungsmodell ...................................................................................... 8 9.2 Verkehrslärm im Plangebiet ................................................................................... 9 10 Abwägungskriterien und Schallminderungsmaßnahmen ..............................................10 Anlagen A-1 Lageplan A-2 Eingabedaten A-3 Berechnungsergebnisse für den Verkehrslärm innerhalb des Plangebietes A-3.1 Immissionsraster Verkehr tags, Immissionshöhe 2 m A-3.2 Immissionsraster Verkehr nachts, Immissionshöhe 2 m A-3.3 Immissionsraster Verkehr tags, Immissionshöhe 5 m A-3.4 Immissionsraster Verkehr nachts, Immissionshöhe 5 m A-3.5 Immissionsraster Verkehr tags, Immissionshöhe 8 m A-3.6 Immissionsraster Verkehr nachts, Immissionshöhe 8 m A-4 Berechnungskonfiguration Seite 2 von 13 14-175-GT-02 1 T&H Ingenieure GmbH Zusammenfassung Es ist beabsichtigt nördlich der Bremervörder Straße in Stade einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Flächen sollen als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Direkt an der Straße angrenzend soll ein Mischgebiet ausgewiesen werden. Südlich des Plangebietes verläuft die Bremervörder Straße. Für das Planverfahren sind die Geräuschimmissionen, verursacht durch die angrenzenden Straßen, zu ermitteln und nach DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ /1/ und 16. BImSchV, Verkehrslärmschutzverordnung /4/ zu beurteilen. Bei Bedarf sind Schallminderungsmaßnahmen auszuarbeiten. Die Berechnungen haben gezeigt, dass es durch den Straßenverkehr teilweise zu einer Überschreitung der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005 /2/ sowie der Grenzwerte der 16. BImSchV /4/ an den Bebauungen innerhalb des Plangebietes kommt. Aktive Schallschutzmaßnahmen kommen aus städtebaulichen Gründen nicht in Frage. Um einen ausreichenden Schutz im Inneren der schutzbedürftigen Räume sicherzustellen, können passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt und deren Anwendung bzw. Umsetzung bei der Genehmigung vorgeschrieben werden. Die Auslegung der passiven Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume erfolgte nach der DIN 4109 /3/. Anhand der berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel wurden in Abschnitt 10 des Berichtes entsprechende Lärmpegelbereiche innerhalb des Plangebietes berechnet und ein Vorschlag für die textliche Festsetzung im Bebauungsplan erarbeitet. Seite 3 von 13 14-175-GT-02 2 T&H Ingenieure GmbH Ausgangslage und Zielsetzung Es ist beabsichtigt nördlich der Bremervörder Straße in Stade einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Flächen sollen als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Direkt an der Straße angrenzend soll ein Mischgebiet ausgewiesen werden. Südlich des Plangebietes verläuft die Bremervörder Straße. Für das Planverfahren sind die Geräuschimmissionen, verursacht durch die angrenzenden Straßen, zu ermitteln und nach DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ /1/ und 16. BImSchV, Verkehrslärmschutzverordnung /4/ zu beurteilen. Bei Bedarf sind Schallminderungsmaßnahmen auszuarbeiten. 3 Angewandte Vorschriften, Normen, Richtlinien Grundlage für die Ausarbeitung sind u. a. die folgenden Vorschriften und Richtlinien: /1/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Teil 1: Grundlagen und Hinweise für die Planung, 07/2002, /2/ DIN 18005: Schallschutz im Städtebau, Beiblatt 1 zu Teil 1: Berechnungsverfahren, Schalltechnische Orientierungswerte für die städtebauliche Planung, 05/1987, /3/ DIN 4109: Schallschutz im Hochbau, Anforderungen und Nachweise, 11/89, /4/ Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV), 6/90, /5/ Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-90), Ausgabe 1990, /6/ Baugesetzbuch, in der aktuellen Fassung. 4 Örtliche Gegebenheiten Das Plangebiet befindet sich zwischen der Straße „Schöne Aussicht“, der Bremervörder Straße (L140) und dem Waldweg. Innerhalb des Plangebietes sind entlang der Bremervörder Straße und dem Waldweg bereits vereinzelte Wohnhäuser vorhanden. Im Kreuzungsbereich der Bremervörder Straße und dem Waldweg ist zudem eine Bürobebauung vom Bildungswerk Niedersächsischer Volkshochschulen GmbH vorhanden. Nördlich des Plangebietes ist ein Waldgebiet vorhanden. In allen anderen Himmelsrichtungen verlaufen zunächst die oben erwähnten Straßen. Entlang der Straßen sind weitere Wohnbebauungen sowie vereinzelt gewerbliche Nutzungen vorhanden. Im Bereich der Straße „Schöne Aussicht“ und dem Waldweg steigt das Geländeniveau in Richtung Norden deutlich an, während es innerhalb des Plangebietes relativ eben ist, was anhand eines Höhenmodells bei den Berechnungen berücksichtigt wurde. Einen genauen Seite 4 von 13 14-175-GT-02 T&H Ingenieure GmbH Überblick über die örtlichen Gegebenheiten vermittelt der Lageplan im Anhang des Berichtes. 5 Vorhabensbeschreibung Das Plangebiet soll größtenteils als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Die erste Baureihe direkt an der Straße angrenzend soll als Mischgebiet ausgewiesen werden. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt über die Bremervörder Straße. In dem geplanten allgemeinen Wohngebiet sollen zweigeschossige Wohnbebauungen mit ausgebautem Dachgeschoss zugelassen werden. In dem geplanten Mischgebiet sollen zweigeschossige Wohnbebauungen mit ausgebautem Dachgeschoss zugelassen werden. Das Plangebiet ist in der folgenden Abbildung dargestellt: Abbildung 1 Plangebiet Seite 5 von 13 14-175-GT-02 6 T&H Ingenieure GmbH Grundlagen zur Geräuschbeurteilung Die DIN 18005 /1/ in Verbindung mit Beiblatt 1 der DIN 18005 /2/ wird zur Ermittlung und Beurteilung der Geräusche im Rahmen der städtebaulichen Planung herangezogen. Sie gilt nicht für die Anwendung in Genehmigungs- und Planfeststellungsverfahren. Für die genaue Berechnung der Schallimmissionen für verschiedene Arten von Schallquellen (z. B. Straßen- und Schienenverkehr, Gewerbe, Sport- und Freizeitanlagen) wird auf die jeweiligen Rechtsvorschriften verwiesen. Dabei ist der Beurteilungspegel Lr die Größe zur Kennzeichnung der Stärke der Schallimmissionen. Er wird, wenn nicht anders festgelegt, für die Zeiträume tags (6.00 bis 22.00 Uhr) und nachts (22.00 bis 6.00 Uhr) ermittelt. Schalltechnische Orientierungswerte enthält das Beiblatt 1 der DIN 18005 /2/. Ihre Einhaltung oder Unterschreitung ist wünschenswert, um die mit der Eigenart des betreffenden Baugebietes oder der betreffenden Baufläche verbundene Erwartung auf angemessenen Schutz vor Lärmbelastungen zu erfüllen. Die Orientierungswerte sind keine Grenzwerte, haben aber vorrangig Bedeutung für die Planung von Neubaugebieten mit schutzbedürftigen Nutzungen und für Neuplanung von Flächen, von denen Schallemissionen ausgehen. Sie sind als sachverständigen Konkretisierung für die in der Planung zu berücksichtigenden Ziele des Schallschutzes zu nutzen. Die Orientierungswerte betragen: Bei reinen Wohngebieten (WR), Wochenendhausgebieten, Ferienhausgebieten tags nachts 50 dB 40 dB bzw. 35 dB Bei allgemeinen Wohngebieten (WA), Kleinsiedlungsgebieten (WS) und Campingplatzgebieten tags nachts 55 dB 45 dB bzw. 40 dB Bei Friedhöfen, Kleingartenanlagen und Parkanlagen tags und nachts 55 dB Bei Dorfgebieten (MD) und Mischgebieten (MI) tags nachts 60 dB 50 dB bzw. 45 dB Seite 6 von 13 14-175-GT-02 T&H Ingenieure GmbH Bei Kerngebieten (MK) und Gewerbegebieten (GE) tags nachts 65 dB 55 dB bzw. 50 dB Bei zwei angegebenen Nachtwerten soll der niedrigere für Industrie-, Gewerbe- und Freizeitlärm sowie für Geräusche von vergleichbaren öffentlichen Betrieben herangezogen werden, der höhere Wert gilt nur für Verkehrslärm. Wenn im Plangebiet Geräuschimmissionen zu erwarten sind, die relevant von den Orientierungswerten nach /2/ abweichen, sind entsprechende Schallschutzmaßnahmen (aktiver und/oder passiver Art) für einen angemessenen Schutz vor schädlichen Geräuscheinwirkungen zu prüfen und im Abwägungsprozess der Bauleitplanung zu berücksichtigen. Da die Einhaltung der oben genannten Orientierungswerte bei hoher Vorbelastung durch Verkehrslärm oftmals problematisch ist, kann zur Beurteilung der Schallimmissionssituation hilfsweise auch eine andere gesetzliche Regelung, z. B. die 16. BImSchV /4/, herangezogen werden. Mit der 16. BImSchV (Verkehrslärmschutzverordnung) /4/ wurden vom Gesetzgeber rechtsverbindliche Grenzwerte in Bezug auf Verkehrslärm durch Straßen- und Schienenverkehr vorgegeben. Generell sind diese Immissionsgrenzwerte dann heranzuziehen, wenn Straßen oder Schienenwege neu gebaut oder wesentlich geändert werden. Im Zusammenhang mit städtebaulichen Planungen ist die Anwendung dieser Grenzwerte nicht zwingend vorgeschrieben, jedoch werden sie regelmäßig in der Praxis zur Abgrenzung eines Ermessensbereiches und als weitere Abwägungsgrundlage herangezogen. Die 16. BImSchV /4/ gibt folgende Grenzwerte an: In reinen und allgemeinen Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten tags nachts 59 dB 49 dB In Kerngebieten, Dorfgebieten und Mischgebieten tags nachts 64 dB 54 dB In Gewerbegebieten tags nachts 69 dB 59 dB Seite 7 von 13 14-175-GT-02 7 T&H Ingenieure GmbH Immissionsorte, Zuordnung nach der Bauleitplanung bzw. Schutzbedürftigkeit Für die Beurteilung des Straßenverkehrslärms wurden Rasterlärmkarten berechnet und mit den Orientierungs- und Grenzwerten von allgemeinen Wohngebieten und Mischgebieten verglichen. Die Berechnungen wurden exemplarisch für eine Immissionshöhe von 2 m, 5 m und 8 m über GOK durchgeführt. 8 Schallquellen Für die Berechnung der Geräuschimmissionen im Plangebiet, verursacht durch den angrenzenden Straßenverkehr, werden folgende Straßen und Verkehrszahlen angesetzt: Tabelle 1 Eingangsdaten für die Berechnung der Verkehrslärmimmissionen Straßenabschnitt Mt in Kfz/h Mn in Kfz/h pt in % pn in % Bremervörder Straße (Landstraße) 889 118 8,8 4,6 Vpkw,zul. Vlkw,zul. in km/h in km/h 50 50 Straßenoberfläche n. geriff. Gußasphalt Für die Berechnungen wurden uns von der Planungsgemeinschaft Nord GmbH die Verkehrszahlen aus einer Zählung der Hansestadt Stade aus dem Jahr 2012 zur Verfügung gestellt. Die aus der Verkehrszählung resultierenden, stündlichen Verkehrsstärken wurden zur Berücksichtigung einer Verkehrssteigerung in den kommenden Jahren mit 5 % beaufschlagt. Somit wurde für die Bremervörder Straße (L140) eine stündliche Verkehrsstärke von MT = 889 Kfz/h und MN = 118 Kfz/h angesetzt. Die prozentualen Lkw-Anteile wurden gemäß der Verkehrszählung mit pT = 8,8 % und pN = 4,6 % angesetzt. Auf dem betrachteten Streckenabschnitt gilt eine Höchstgeschwindigkeit von vmax = 50 Km/h. Als Straßenoberfläche wurde nicht geriffelter Gussasphalt berücksichtigt. Relevante Steigungen sind auf dem betrachteten Streckenabschnitt nicht vorhanden. Für die lichtzeichengeregelte Kreuzung wurde ein Zuschlag vergeben. 9 9.1 Ermittlung und Beurteilung der Geräuschimmissionen Schallausbreitungsmodell Die Berechnung für die Schallausbreitung erfolgt mit dem Rechenprogramm Cadna A, Version 4.5.151 der Datakustik GmbH. Die Berechnung des Straßenlärms erfolgt nach der RLS 90 /5/. Seite 8 von 13 14-175-GT-02 T&H Ingenieure GmbH Die Abschirmung sowie die Reflexion durch Gebäude sowie Abschirmung durch natürliche und künstliche Geländeverformungen werden berücksichtigt. Die Topografie des Untersuchungsgebietes wird auf Grundlage der zur Verfügung gestellten Planunterlagen sowie der Ortsbesichtigung in das Berechnungsmodell eingestellt. In dem Rechenprogramm werden die Berechnungen richtlinienkonform anhand eines dreidimensionalen Rechenmodells durchgeführt. Die Zerlegung komplexer Schallquellen in einzelne punktförmige Teilschallquellen in Abhängigkeit von den Abstandsverhältnissen erfolgt automatisch. Dabei werden z. T. mehrere hundert Schallquellen erzeugt. Die vollständige Dokumentation der Berechnungen umfasst eine erhebliche Datenmenge. Auf die vollständige Wiedergabe der Rechenprotokolle muss daher verzichtet werden. Diese können jedoch auf Wunsch jederzeit ausgedruckt oder auf Datenträger zur Verfügung gestellt werden. In Anlage 2 sind die Eingabedaten für die Berechnung dargestellt. In Anlage 3 sind die Immissionsraster dargestellt. Die Berechnungskonfiguration ist in Anlage 4 aufgeführt. 9.2 Verkehrslärm im Plangebiet Zur Beurteilung des Straßenverkehrslärms im Plangebiet wurden Immissionsraster berechnet. Die Immissionsraster für den öffentlichen Straßenverkehrslärm sind in Anhang 3 für die Tageszeit und Nachtzeit dargestellt. Die Ergebnisse sind nachfolgend dargestellt. Die Ergebnisse für die Tageszeit stellen sich wie folgt dar: Orientierungswert DIN 18005 /1/, /2/: Grenzwert 16. BImSchV /4/: 55 dB(A) für WA 59 dB(A) für WA 60 dB(A) für MI 64 dB(A) für MI Die Berechnung ergab an der südöstlichen Plangebietsgrenze Beurteilungspegel von bis zu 73 dB(A). Damit wird an der südöstlichen Plangebietsgrenze der Orientierungswert der DIN 18005 für Mischgebiete um bis zu 13 dB und der Grenzwert der 16. BImSchV für Mischgebiete um bis zu 9 dB überschritten. In ca. 80 m Entfernung von der südöstlichen Plangebietsgrenze errechnen sich in 8 m Höhe Beurteilungspegel von 55 dB(A). Damit wird der Orientierungswert der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete eingehalten und der Grenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete um bis zu 4 dB unterschritten. In 2 m Höhe berechnet sich in dem geplanten Allgemeinen Wohngebiet ein um ca. 1 dB niedrigerer Beurteilungspegel. In 8 m Höhe berechnet sich ein um ca. 1 dB höherer Beurteilungspegel. Die Ergebnisse für die Nachtzeit stellen sich wie folgt dar: Orientierungswert DIN 18005 /1/, /2/: Grenzwert 16. BImSchV /4/: 45 dB(A) für WA 49 dB(A) für WA 50 dB(A) für MI 54 dB(A) für MI Seite 9 von 13 14-175-GT-02 T&H Ingenieure GmbH Die Berechnung ergab an der südöstlichen Plangebietsgrenze Beurteilungspegel von bis zu 60 dB(A). Damit wird an der südöstlichen Plangebietsgrenze der Orientierungswert der DIN 18005 für Mischgebiete um bis zu 10 dB überschritten und der Grenzwert der 16. BImSchV für Mischgebiete um bis zu 6 dB überschritten. In ca. 65 m Entfernung von der südöstlichen Plangebietsgrenze errechnen sich Beurteilungspegel von bis zu 45 dB(A). Damit wird der Orientierungswert der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete eingehalten und der Grenzwert der 16. BImSchV für allgemeine Wohngebiete um bis zu 4 dB unterschritten. In 2 m Höhe berechnet sich in dem geplanten Allgemeinen Wohngebiet ein um ca. 1 dB niedrigerer Beurteilungspegel. In 8 m Höhe berechnet sich ein um ca. 1 dB höherer Beurteilungspegel. Auf den der Bremervörder Straße abgewandten Gebäudeseiten sind jeweils um mindestens 10 dB geringere Pegel als auf den der Bremervörder Straße zugewandten Gebäudeseiten zu erwarten. 10 Abwägungskriterien und Schallminderungsmaßnahmen Im Rahmen der Bauleitplanung sind gemäß BauGB, § 1, Abs. 7 /6/ die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Dabei sind die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Die Berechnungen haben gezeigt, dass es durch den Straßenverkehr teilweise zu einer Überschreitung der Orientierungswerte gemäß Beiblatt 1 der DIN 18005 /2/ sowie der Grenzwerte der 16. BImSchV /4/ an den Bebauungen innerhalb des Plangebietes kommt. Aktive Schallschutzmaßnahmen kommen aus städtebaulichen Gründen nicht in Frage. Um einen ausreichenden Schutz im Inneren der schutzbedürftigen Räume sicherzustellen, können weiterhin passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt und deren Anwendung, bzw. Umsetzung bei der Genehmigung vorgeschrieben werden. Das geplante Mischgebiet mit seinen bereits bestehenden Bebauungen soll entlang der bestehenden Grundstücksgrenzen ausgewiesen werden und somit eine Tiefe von ca. 35 m haben. Im geplanten Mischgebiet berechnen sich Beurteilungspegel von bis zu 73 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts. Die Berechnungen ergaben damit, dass in dem geplanten Mischgebiet die Orientierungswerte tagsüber und nachts überschritten werden. Entsprechend der DIN 18005 /1/ ist bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) selbst bei nur teilweise geöffneten Fenstern ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Insofern wären für das geplante Mischgebiet bei Neubau oder wesentlichen Änderungen passive Schallschutzmaßnahmen, i. E. Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile und schallgedämmte Lüftungsöffnungen für die Schlafräume, vorzusehen. Das geplante allgemeine Wohngebiet soll in ca. 35 m Metern Entfernung zur südöstlichen Plangebietsgrenze ausgewiesen werden. Dort werden tagsüber weitestgehend die Grenz- Seite 10 von 13 14-175-GT-02 T&H Ingenieure GmbH werte der 16. BImSchV /4/ für allgemeine Wohngebiete von 59 dB(A) eingehalten. Lediglich im südöstlichsten Bereich werden tagsüber Werte von bis zu 63 dB(A) erreicht. Ab einer Tiefe von ca. 80 m Entfernung zur südöstlichen Plangebietsgrenze wird in 8 m Höhe tagsüber auch der Orientierungswert der DIN 18005 /1/ für allgemeine Wohngebiete eingehalten. Nachts wird der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete in 8 m Höhe ab einer Tiefe von ca. 65 m zur südöstlichen Plangebietsgrenze eingehalten. Die Berechnungen ergaben damit, dass in dem geplanten allgemeinen Wohngebiet die Orientierungswerte tagsüber und nachts im südöstlichen Bereich überschritten werden. Nachts ergibt sich in 8 m Höhe bis zu einer Tiefe von ca. 65 m zur südöstlichen Plangebietsgrenze eine Überschreitung der Orientierungswerte. Entsprechend der DIN 18005 /1/ ist bei Beurteilungspegeln über 45 dB(A) selbst bei nur teilweise geöffneten Fenstern ungestörter Schlaf häufig nicht mehr möglich. Insofern wären für das geplante allgemeine Wohngebiet im südöstlichen Bereich passive Schallschutzmaßnahmen, i. E. Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile und schallgedämmte Lüftungsöffnungen für die Schlafräume, vorzusehen. Bei einer Anordnung der Schlaf- und Kinderzimmer auf der der Bremervörder Straße abgewandten Gebäudeseiten, was empfohlen wird, kann auf schallgedämmte Lüftungsöffnungen verzichtet werden. In den Bereichen, in denen der Orientierungswert tagsüber überschritten wird, sollten die Außenwohnbereiche auf der der Bremervörder Straße abgewandten Gebäudeseite angeordnet werden, d. h. bis zu einer Tiefe von ca. 80 m Entfernung zur südöstlichen Plangebietsgrenze. Die Auslegung der passiven Schallschutzmaßnahmen für schutzbedürftige Räume erfolgt nach der DIN 4109 /3/. Es wird der maßgebliche Außenlärmpegel für die Gesamtbelastung berechnet. Anhand der berechneten Gesamtbelastung werden entsprechende Lärmpegelbereiche innerhalb des Plangebietes festgesetzt. Bei der Auslegung von passiven Schallschutzmaßnahmen in Bezug auf Verkehrslärmimmissionen wird gemäß DIN 4109 /3/ ein Zuschlag von + 3 dB berücksichtigt. Die unterschiedlichen Lärmpegelbereiche und die daraus resultierenden erforderlichen Schalldämm-Maße gemäß DIN 4109 /3/ stellen sich unter Berücksichtigung der Raumart wie folgt dar: Tabelle 2 Anforderungen an den passiven Schallschutz nach DIN 4109 /3/ Spalte 1 2 3 4 5 Raumarten Zeile Lärmpegelbereich „Maßgeblicher Außenlärmpegel“ Bettenräume in Krankenanstalten und Sanatorien dB(A) Aufenthaltsräume in Wohnungen, Übernachtungsräume in Beherbergungsstätten, Unterrichtsräume und ähnliches Büroräume und ähnliches erf. R´w,res des Außenbauteils in dB 1 I bis 55 35 30 - Seite 11 von 13 14-175-GT-02 2 II 56 bis 60 35 30 30 3 III 61 bis 65 40 35 30 4 IV 66 bis 70 45 40 35 5 V 71 bis 75 50 45 40 76 bis 80 2 ) 50 45 > 80 2 ) 2 50 6 7 2 T&H Ingenieure GmbH VI VII ) ) Die Anforderungen sind hier aufgrund der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Für die Berechnung der Lärmpegelbereiche wird nach DIN 4109 /3/ im Regelfall der maßgebliche Außenlärmpegel in der Tageszeit herangezogen. Sofern der resultierende Außenlärmpegel in der Nachtzeit höher als in der Tageszeit ist, wird dieser herangezogen. In der folgenden Abbildung sind die ermittelten Lärmpegelbereiche dargestellt: Abbildung 2 Lärmpegelbereiche (berechnet auf Basis des Tageswertes bei einer freien Schallausbreitung innerhalb des Plangebietes) Dabei ist zu beachten, dass sich aufgrund der Eigenabschirmung der Gebäude auf der der Hauptgeräuschquelle abgewandten Gebäudeseite teilweise auch geringere Lärmpegelbereiche berechnen, als in Abbildung 2 dargestellt. Darüber hinaus berechnen sich für die Bebauungen in der zweiten Baureihe aufgrund der Abschirmung durch die vorhandenen und Seite 12 von 13 14-175-GT-02 T&H Ingenieure GmbH ggf. geplanten Bebauungen in der ersten Baureihe ebenfalls geringere Lärmpegelbereiche. Diese Effekte lassen sich im Vorwege jedoch nicht abschließend berücksichtigen, da die Abschirmungen von der jeweiligen Planung abhängen. Insofern kann von den in Abbildung 2 dargestellten Lärmpegelbereichen abgewichen werden, wenn im Rahmen der Baugenehmigungsverfahren nachgewiesen wird, dass aufgrund von Gebäudeabschirmungen oder ähnlicher Effekte nachhaltig ein geringerer Lärmpegel vorliegt. Vorschlag für die textliche Festsetzung Für Gebäude, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden, gelten folgende Schallschutzanforderungen: In den gekennzeichneten Lärmpegelbereichen müssen die Außenbauteile schutzbedürftiger Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen, je nach Lärmpegelbereich die Anforderungen an die Luftschalldämmung gemäß Tabelle 8 der DIN 4109, Ausgabe November 1989 einhalten. Die Grundrisse von Wohnungen und Häusern sind in den gekennzeichneten Lärmpegelbereichen so zu gestalten, dass die Fenster der Schlafräume und Kinderzimmer auf der dem Straßenverkehr abgewandten Gebäudeseite Richtung Nordwesten angeordnet werden. Andernfalls ist der Einbau von schallgedämmten Lüftungsöffnungen oder einer Belüftung mittels raumlufttechnischer Anlage vorzusehen. Weiterhin sind die Außenwohnbereiche (Balkone und Terrassen) in den gekennzeichneten Lärmpegelbereichen auf der dem Straßenverkehr abgewandten Gebäudeseite in Richtung Nordwesten anzuordnen. Sofern eine Anordnung der Außenwohnbereiche (Balkone und Terrassen) auf der der Straße abgewandten Gebäudeseite nicht möglich ist, ist eine Kompensation durch Wintergärten oder verglaste Loggien vorzusehen. Von den Anforderungen kann abgewichen werden, wenn im Rahmen des Bauantragsverfahrens der Nachweis erbracht wird, dass aufgrund von Gebäudeabschirmungen oder ähnlicher Effekte ein geringerer Lärmpegel vorliegt. Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Hünerberg (geprüft) Dipl.-Ing. (FH) Markus Tetens (Verfasser) Seite 13 von 13 Anlage 1 Lageplan 3530250 5941350 3530200 5941300 3530150 5941250 3530100 5941350 3530050 5941300 3530000 5941250 3529950 Straße Kreuzung Haus Höhenlinie Immissionspunkt Rechengebiet Maßstab: 1:2000 5941200 5941100 r de ör 40 L1 5941100 B v er m re ße ra St Lageplan mit Schallquellen für die Berechnung der Verkehrslärmimmissionen 5941150 5941150 5941200 Anlage 1: 3529950 3530000 3530050 3530100 3530150 3530200 3530250 Projekt Nr.: 14-175-GT-02 Datum: 11.11.2015 Bearbeiter: M. Tetens Anlage 2 Eingabedaten Anlage 2 - Eingabedaten Schallquellen Straßen Bezeichnung Bremervörder Straße L140 M. ID Lme Tag Abend Nacht (dBA) (dBA) (dBA) str 64,9 64,9 54,5 T&H Ingenieure GmbH, 14-175-GT-02 Zähldaten DTV Str.gatt. genaue Zähldaten zul. Geschw. RQ Straßenoberfl. Steig. Mehrfachrefl. M p (%) Pkw Lkw Abst. Dstro Art Drefl Hbeb Abst. Tag Abend Nacht Tag Abend Nacht (km/h) (km/h) (dB) (%) (dB) (m) (m) 889,4 889,4 118,6 8,8 8,8 4,6 50 7 0,0 1 0,0 0,0 Anlage 3 Berechnungsergebnisse für den Verkehrslärm innerhalb des Plangebietes 3530200 5941300 3530150 5941250 3530100 5941300 3530050 5941250 3530000 ... <= 35.0 35.0 < ... <= 40.0 40.0 < ... <= 45.0 45.0 < ... <= 50.0 50.0 < ... <= 55.0 55.0 < ... <= 60.0 60.0 < ... <= 65.0 65.0 < ... <= 70.0 70.0 < ... <= 75.0 75.0 < ... <= 80.0 80.0 < ... 5941200 5941200 5941150 5941150 Anlage 3.1: 3530000 3530050 3530100 3530150 3530200 Immissionsraster Straßenverkehr Beurteilungszeitraum: tags Immissionshöhe: 2 m Maßstab: 1:1250 Projekt Nr.: 14-175-GT-02 Datum: 11.11.2015 Bearbeiter: M. Tetens 3530200 5941300 3530150 5941250 3530100 5941300 3530050 5941250 3530000 ... <= 35.0 35.0 < ... <= 40.0 40.0 < ... <= 45.0 45.0 < ... <= 50.0 50.0 < ... <= 55.0 55.0 < ... <= 60.0 60.0 < ... <= 65.0 65.0 < ... <= 70.0 70.0 < ... <= 75.0 75.0 < ... <= 80.0 80.0 < ... 5941200 5941200 5941150 5941150 Anlage 3.2: 3530000 3530050 3530100 3530150 3530200 Immissionsraster Straßenverkehr Beurteilungszeitraum: nachts Immissionshöhe: 2 m Maßstab: 1:1250 Projekt Nr.: 14-175-GT-02 Datum: 11.11.2015 Bearbeiter: M. Tetens 3530200 5941300 3530150 5941250 3530100 5941300 3530050 5941250 3530000 ... <= 35.0 35.0 < ... <= 40.0 40.0 < ... <= 45.0 45.0 < ... <= 50.0 50.0 < ... <= 55.0 55.0 < ... <= 60.0 60.0 < ... <= 65.0 65.0 < ... <= 70.0 70.0 < ... <= 75.0 75.0 < ... <= 80.0 80.0 < ... 5941200 5941200 5941150 5941150 Anlage 3.3: 3530000 3530050 3530100 3530150 3530200 Immissionsraster Straßenverkehr Beurteilungszeitraum: tags Immissionshöhe: 5 m Maßstab: 1:1250 Projekt Nr.: 14-175-GT-02 Datum: 11.11.2015 Bearbeiter: M. Tetens 3530200 5941300 3530150 5941250 3530100 5941300 3530050 5941250 3530000 ... <= 35.0 35.0 < ... <= 40.0 40.0 < ... <= 45.0 45.0 < ... <= 50.0 50.0 < ... <= 55.0 55.0 < ... <= 60.0 60.0 < ... <= 65.0 65.0 < ... <= 70.0 70.0 < ... <= 75.0 75.0 < ... <= 80.0 80.0 < ... 5941200 5941200 5941150 5941150 Anlage 3.4: 3530000 3530050 3530100 3530150 3530200 Immissionsraster Straßenverkehr Beurteilungszeitraum: nachts Immissionshöhe: 5 m Maßstab: 1:1250 Projekt Nr.: 14-175-GT-02 Datum: 11.11.2015 Bearbeiter: M. Tetens 3530200 5941300 3530150 5941250 3530100 5941300 3530050 5941250 3530000 ... <= 35.0 35.0 < ... <= 40.0 40.0 < ... <= 45.0 45.0 < ... <= 50.0 50.0 < ... <= 55.0 55.0 < ... <= 60.0 60.0 < ... <= 65.0 65.0 < ... <= 70.0 70.0 < ... <= 75.0 75.0 < ... <= 80.0 80.0 < ... 5941200 5941200 5941150 5941150 Anlage 3.5: 3530000 3530050 3530100 3530150 3530200 Immissionsraster Straßenverkehr Beurteilungszeitraum: tags Immissionshöhe: 8 m Maßstab: 1:1250 Projekt Nr.: 14-175-GT-02 Datum: 11.11.2015 Bearbeiter: M. Tetens 3530200 5941300 3530150 5941250 3530100 5941300 3530050 5941250 3530000 ... <= 35.0 35.0 < ... <= 40.0 40.0 < ... <= 45.0 45.0 < ... <= 50.0 50.0 < ... <= 55.0 55.0 < ... <= 60.0 60.0 < ... <= 65.0 65.0 < ... <= 70.0 70.0 < ... <= 75.0 75.0 < ... <= 80.0 80.0 < ... 5941200 5941200 5941150 5941150 Anlage 3.6: 3530000 3530050 3530100 3530150 3530200 Immissionsraster Straßenverkehr Beurteilungszeitraum: nachts Immissionshöhe: 8 m Maßstab: 1:1250 Projekt Nr.: 14-175-GT-02 Datum: 11.11.2015 Bearbeiter: M. Tetens Anlage 4 Berechnungskonfiguration Anlage 4 Berechnungskonfiguration T&H Ingenieure GmbH, 14-175-GT-02
© Copyright 2024 ExpyDoc