Bebauungsplan Nr. 44 „Nördlich Auf dem Kampe“ Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren hat in seiner Sitzung am 09.12.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Nördlich auf dem Kampe“ und am 29.09.2015 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht. Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 44 „Nördlich Auf dem Kampe““ befindet sich im Norden Ovelgönnes nördlich der Straßen „Schapergarten“ und „Auf dem Kampe“ sowie nördlich der Grundschule Oldau und ergibt sich aus der nachfolgenden Planskizze: Ziel des Bebauungsplanes Nr. 44 „Nördlich Auf dem Kampe“ ist es auf Grundlage der Flächennutzungsplanung die weitere Wohnbauentwicklung zu ermöglichen. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Nördlich Auf dem Kampe“ und die Begründung werden in der Zeit vom 23.10.2015 bis einschließlich 23.11.2015 im Rathaus, vor Zimmer 30, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich dargelegt. Während der Darlegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann dazu schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Bauabteilung der Gemeinde Hambühren abgegeben werden. Öffnungszeiten: Montag 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag bis Freitag 8.30 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05084/601-230) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden. Hambühren, 02.10.2015 Gemeinde Hambühren Der Bürgermeister Thomas Herbst
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