Nördlich Auf dem Kampe

Bebauungsplan Nr. 44 „Nördlich Auf dem Kampe“
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren hat in seiner Sitzung am 09.12.2014 die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Nördlich auf dem Kampe“ und am 29.09.2015 die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1
BauGB beschlossen. Der
Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom
23.9.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung bekanntgemacht.
Das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 44 „Nördlich Auf dem Kampe““ befindet sich im Norden
Ovelgönnes nördlich der Straßen „Schapergarten“ und „Auf dem Kampe“ sowie nördlich der
Grundschule Oldau und ergibt sich aus der nachfolgenden Planskizze:
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 44 „Nördlich Auf dem Kampe“ ist es auf Grundlage der
Flächennutzungsplanung die weitere Wohnbauentwicklung zu ermöglichen.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Nördlich Auf dem Kampe“ und die Begründung
werden in der Zeit vom 23.10.2015 bis einschließlich 23.11.2015 im Rathaus, vor Zimmer 30,
Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Öffnungszeiten der Verwaltung öffentlich
dargelegt.
Während der Darlegungsfrist können Stellungnahmen von jedermann dazu schriftlich oder
mündlich zur Niederschrift bei der Bauabteilung der Gemeinde Hambühren abgegeben werden.
Öffnungszeiten:
Montag
14.00 Uhr - 18.00 Uhr
Dienstag bis Freitag
8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr - 16.30 Uhr
Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05084/601-230) können die Unterlagen auch außerhalb
dieser Zeiten eingesehen werden.
Hambühren, 02.10.2015
Gemeinde Hambühren
Der Bürgermeister
Thomas Herbst