Reglement - Solothurn Marching Parade

Reglement
7. Solothurn Marching Parade, Samstag, 3. September 2016
(de Vigier Musikpreis der Stadtmusik Solothurn)
1.
Sitz, Zweck und Ziel
Mit der Annahme der grosszügigen Schenkung von Herrn W.A. de Vigier hat sich die Stadtmusik
Solothurn zur periodischen Durchführung eines Musikwettbewerbes verpflichtet.
Da in der Region bereits regelmässig konzertante Blasmusik-Wettbewerbe veranstaltet werden, will
die Stadtmusik Solothurn (nachfolgend Veranstalter genannt) mit der Austragung der „Solothurn
Marching Parade“ (SMP) einen entsprechenden Kontrapunkt setzen. Der Veranstalter überlässt die
Organisation einem Organisationskomitee (OK).
So sollen die teilnehmenden Formationen in der „schönsten Barockstadt der Schweiz“ publikumswirksame, traditionelle Marschmusikdarbietungen mit attraktiven Showelementen und anderen Musikstilen kombinieren und damit dem Publikum unter Beweis stellen, was ein zeitgemässes Blasmusikkorps zu bieten hat. Damit wird nicht nur dem Publikum ein ausserordentlicher akustischer und
visueller Hochgenuss geboten. Auch für die Teilnehmer wird die Attraktivität der Parademusik gesteigert, und dem Ideenreichtum der Teilnehmer werden (fast) keine Grenzen gesetzt.
Weiter liegen dem Anlass folgende Zielsetzungen zugrunde:
1.1
Kundgebung des vielfältig geprägten Blasmusikwesens in möglichst vielen Stilrichtungen und
Besetzungen und auf hohem Niveau.
1.2
Umsetzen von neuen Ideen und das Entwicklungspotenzial der Parademusik aufzeigen.
1.3
Präsentation und Imageförderung der teilnehmenden Formationen.
2.
Teilnahmebedingungen und Preisgelder
2.1
Der Anlass gelangt zur Austragung, wenn sich genügend Formationen angemeldet haben.
Zugelassen sind Blasmusikformationen jeglicher Art.
2.2
Liegen mehr Anmeldungen vor, als berücksichtigt werden können, entscheidet das OK abschliessend über die Teilnahme.
2.3
Die Anmeldung ist für die Teilnehmer verbindlich, Anmeldeschluss ist der 31. Januar 2016.
Das OK benachrichtigt die Teilnehmer im Anschluss über die definitive Teilnahme bzw. eine
allfällige Absage.
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2.4
Das Preisgeld für den Sieger beträgt CHF 6.000.00. Für den zweiten und dritten Platz werden
Preisgelder von CHF 4.000.00 bzw. CHF 2.000.00 ausgerichtet.
2.5
Bei weniger als fünf Teilnehmern wird der 3. Preis nicht ausbezahlt.
2.6
Das OK kann Gastformationen einladen.
3.
Aufgabe der Teilnehmer
3.1
Die Formationen präsentieren auf der im Anhang beschriebenen Strecke eine attraktive
Marschparade.
3.2
Folgende Vorgaben sind verbindlich:
- Zeitdauer mind. 8 Minuten, max. 10 Minuten.
- die optischen Darbietungen müssen auf die ganze Strecke verteilt werden.
- das frei wählbare Repertoire muss mindestens einen Marsch (oder Teile daraus) enthalten.
Im Rahmen dieser Vorgaben sind der Fantasie der Teilnehmer grundsätzlich keine Grenzen gesetzt. Der Einbezug von Tambourengruppen, Majoretten, Sänger u.ä. ist zulässig. Die Treppen beim
Brunnen auf dem Marktplatz können benützt werden.
4.
Kategorien
Die teilnehmenden Formationen werden weder nach Klassen noch nach Besetzungstypen unterschieden.
5.
Beurteilung
5.1
Die Marschparade wird von zwei Fachexperten (Jury) nach folgenden Kriterien beurteilt:
- Musikalischer Eindruck (Stimmung, Intonation, Dynamik, Klangausgleich, Tonkultur)
- Metrischer Eindruck (Rhythmik, Metrik, Technik, Zusammenspiel, Artikulation)
- Optische Präsentation (70% Parade, 30% Show)
- Originalität und Unterhaltungswert
- Gesamteindruck
5.2
Die Vorträge werden mit Punkten bewertet. Das persönliche Bewertungsblatt wird den Teilnehmern im Anschluss an den Gesamtchor bzw. die Preisübergabe abgegeben.
5.3
Das Urteil der Experten ist endgültig und kann nicht angefochten werden.
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6.
Jury
6.1
Vom OK werden die Experten (Jury) bestimmt. Es handelt sich um anerkannte Persönlichkeiten, die mit Parade- und Showmusik vertraut sind.
6.2
Vor Beginn der Marschparade findet eine Jurysitzung statt.
6.3
Jeder Experte kann pro Beurteilungsfaktor maximal 10 Punkte vergeben:
9 - 10
7-8
5–6
3–4
1–2
Punkte für ausgezeichnete Leistungen
Punkte für sehr gute Leistungen
Punkte für gute Leistungen
Punkte für genügende Leistungen
Punkte für ungenügende Leistungen
6.4
Jede teilnehmende Formation erhält ein Diplom, welches die Teilnahme an der „Solothurn
Marching Parade“ bestätigt und die erreichte Punktzahl aufzeigt.
7.
Gesamtchor / Preisübergabe
7.1
Zum Abschluss der Marschparade findet auf der St. Ursen-Treppe ein Gesamtchor mit allen
teilnehmenden Formationen statt. Dieser wird vom Dirigenten des Veranstalters geleitet. Die
aufzuführenden Kompositionen werden den teilnehmenden Formationen spätestens Ende Mai
2016 kostenlos zugestellt. Der „Solothurner Marsch“ von Stephan Jaeggi beendet den Anlass.
7.2
Im Rahmen dieser Gesamtchordarbietungen werden die Ränge 1 bis 3 ausgezeichnet (Ziff.
2.4 und 2.5)
8.
Schlechtwettervariante
8.1
Die „Solothurn Marching Parade“ findet grundsätzlich bei jeder Witterung statt. Bei unzumutbaren Witterungsverhältnissen entscheidet das OK kurzfristig über die Verlegung in den Konzertsaal Solothurn.
8.2
Die Teilnehmer präsentieren ein Programm auf dem Parkett von mind. 5 Minuten, max. 10
Minuten. Aufstellen und Anhalten müssen auf dem Parkett stattfinden.
8.3
Die Grösse des zur Verfügung stehenden Raumes (Parkett) ist im Anhang ersichtlich.
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9.
Pflichten und Rechte der teilnehmenden Formationen
9.1
Mit der Anmeldung verbunden ist die vorbehaltlose Anerkennung des vorliegenden Reglements und der weiteren Bestimmungen. Die Teilnehmer unterziehen sich sämtlichen Weisungen des OK und anerkennen den Spielplan und die Autorität der Jury. Über sämtliche hier
nicht geregelte Fälle entscheidet ausschliesslich das OK. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
9.2
Bis 30. April 2016 sind dem OK Ablauf und Beschrieb der Darbietung sowie ein aktuelles Foto
mit Steckbrief der Formation einzureichen.
9.3
Die unter Art. 7.1 erwähnten Gesamtchorstücke müssen von den Teilnehmern gründlich vorbereitet werden.
9.4
Als Entschädigung für entstehende Reise- und Verpflegungskosten vergütet der Veranstalter
jeder teilnehmenden Formation eine Spesenpauschale von CHF 1.000.00. Diese wird nach
der Veranstaltung überwiesen.
10. Anhang
Bestandteil dieses Reglements sind die beiliegenden Informationen über die Paradestrecke und den
Konzertsaal:
- Beschrieb und Fotos
- Plan mit Massstab
11. Musikalische Leitung
Der musikalische Leiter der „Solothurn Marching Parade“ steht für weitere Informationen zur Verfügung.
Robert Grob
Weiermattstrasse 23
4653 Obergösgen
[email protected]
+41 79 648 07 26
www.marchingparade.ch
[email protected]
Dieses Reglement ersetzt alle früheren Ausgaben.
Solothurn, 1. April 2015
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