TeilnehmerInnen Rahmen und Regeln On the job – Wien Work Integration durch Arbeitstraining Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer! Wir freuen uns sehr, dich als TeilnehmerIn bei „On the job“ begrüßen zu dürfen. Bei „On the job“ dreht sich alles um die persönliche und berufliche Entwicklung. In unserem Berufsqualifizierungsprojekt hast du nun die Möglichkeit, verschiedene Berufe und Tätigkeitsfelder (z.B. in der Küche, Gärtnerei, Maurerei, Textilreinigung, Kindergarten, Einzelhandel, und vieles mehr) kennen zu lernen. Dabei kannst du herausfinden, was dich interessiert, was du gerne machst und kannst, aber auch, was dir nicht so gut gefällt. Während deiner Zeit bei uns begleiten wir dich bei der Arbeit, machen Exkursionen zu verschiedenen Firmen und bieten auch sehr viele andere Aktivitäten (die dich auf den nächsten Schritt – deine berufliche Integration – vorbereiten sollen). Gemeinsam wollen wir mit dir deine beruflichen Interessen und Fähigkeiten entdecken, mit dem Ziel, einen passenden Arbeitsplatz oder eine passende Ausbildung für dich zu finden. In dieser Unterlage haben wir für dich die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Sie wird dich während der Zeit bei Wien Work – On the job begleiten. Diese Mappe dient als Unterstützung zur Beantwortung von alltäglichen Fragen und Abläufen. Bei speziellen Fragen steht dir das „On the job“-Team gerne zur Verfügung. Mit deiner Unterschrift am Ende der Unterlage verpflichtest du dich an alle unsere Regeln zu halten. Ich wünsche dir eine gute und erfolgreiche Zeit bei uns! Dr. Gerhard Poppenwimmer Leitung – On the job Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015 2 1. Wien Work - Standorte Wien Work Zentrale: Dr. Otto-Neurath-Gasse 1 1220 Wien Alle weiteren Standorte befinden sich in der Seestadt On the job – 1220 Wien, Sonnenallee 47 und 49 Arbeitstrainingsfelder Arbeitstrainingsmöglichkeiten gibt es derzeit bei folgenden KooperationspartnerInnen: Offenstall Simmering (Tiere, Stallungen, Gartenarbeit), Cityfarm (Landschaftsgärtnerei), 2 MERKUR – Filialen (Mariahilf, Ottakring – Einzelhandel), das JUFA Familienhotel in Simmering (Gastronomie), die Wien Work Ausbildungsküche in Stadlau, ein Kindergarten der Stadt Wien und ein Pensionistenheim Fortuna. Seestadt Aspern, Eingang On the job Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015 3 2. Das Team (Ansprechpersonen bei Fragen) Leitung Dr. Gerhard Poppenwimmer Mobil: (0664) 817 40 09 Festnetz: (01) 985 91 64 Mail: [email protected] Zuständigkeiten: Die Leitung trägt die inhaltliche, pädagogische und administrative Gesamtverantwortung. Die Leitung hat immer ein offenes Ohr für Dich. Wenn Du ein besonderes Anliegen hast ganz einfach anklopfen und dann schaut Hr. Poppenwimmer, ob er gerade Zeit hat oder später ein Termin vereinbart wird. Gemeinsam mit Daniel Tobias Gruber (Sekretariat) checkt er auch alle organisatorischen und administrativen Angelegenheiten (z.B. Taschengeld, Monatskarten, Bestätigungen etc.) ArbeitspädagogInnen Arbeitsbereich Gastronomie Mag.a. Barbara Häusler Mobil: (0664) 886 47 665 Mail: [email protected] Arbeitsbereich Einzelhandel Mag. (FH) Alexander Simeonidis-Huber Mobil: (0664) 88 64 76 80 Mail: [email protected] Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015 4 Arbeitsbereich Garten und Landwirtschaft Mag.a. Daniela Magauer Mobil: (0664) 886 47 666 Mail: [email protected] Arbeitsbereich Einzelhandel Mag.a. Judith Schneckenleitner Mobil: (0664) 886 47 690 Mail: [email protected] Mittwochgruppe und Gruppe KULT Mag.a Vera Wiesbauer Mobil: (0664)88647732 Mail: [email protected] Donnerstaggruppe, Unterstützung Montagsgruppen Mag.a Katja Piskernik Mobil: (0664)88647731 Mail: [email protected] Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015 5 Zuständigkeiten der ArbeitspädagogInnen: Die ArbeitspädagogInnen begleiten dich während der Arbeitstrainings in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen an verschiedenen Standorten in Wien. Außerdem veranstalten sie mit dir vielfältige Workshops (z.B. Theater und Tanz, Bewegungstage, Medienworkshops etc.). Die ArbeitspädagogInnen sind die AnsprechpartnerInnen für alle auftretenden Fragen (z.B.: Urlaub, Krankenstand usw.). Jobcoaching Mag. Alexander Kutschker Mobil: (0664) 88 64 76 67 Mail: [email protected] Mag.a Sigrid Reiter Mobil: (0664) 886 47 668 Mail: [email protected] Zuständigkeit: Die Jobcoaches begleiten und unterstützen dich bei externen Praktika bzw. bei Vermittlungen direkt am Arbeitsplatz. Gemeinsam entdeckt ihr den neuen Arbeitsbereich und erarbeitet Ziele vor Ort und besprecht dies mit den MitarbeiterInnen bzw. neuen ArbeitgeberInnen im Betrieb. Du wirst in Form von Einzelgesprächen gemeinsam mit den Jobcoaches zu vereinbarten Terminen deinen beruflichen Weg erarbeiten. Jetzt rückt der Arbeitsmarkt immer näher. Da ist es wichtig, diese Termine sehr ernst zu nehmen. Information für die Eltern/Bezugspersonen: Bei Fragen oder sonstigen Angelegenheiten rund um das/den Praktikum/Praktikumsbetrieb bitte ausschließlich den zuständigen Jobcoach kontaktieren. Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015 6 Das Sekretariat Daniel Tobias Gruber Festnetz: (01) 28880-530 Mail: [email protected] Arbeitstage: Donnerstag (8:00 bis 16:40 Uhr) und Freitag (8:00 bis 12:00 Uhr) Zuständigkeit: Unser Verwaltungsassistent unterstützt das Team von „On the job“ vor allem bei der Administration, Organisation und Dokumentation. Der Zivildiener Philipp Pelz Festnetz: (01) 28880-531 Bis 31. März 2016 Zuständigkeit: Der Zivildiener unterstützt die Leitung und arbeitet auch im Arbeitstraining mit und unterstützt die Arbeitspädagogen. Seestadt Aspern, Großer Gruppenraum Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015 7 3. Rahmen Projektphasen (4-Phasen Modell) 1 2 3 Probephase (Aufnahme und Vorbereitung) Du beginnst bei „On the job“ Alle notwendigen Unterlagen (z.B. Zeugnisse) werden eingesammelt Du wirst über das Projekt informiert und startest in einem Arbeitsbereich bei einer/m ArbeitspädagogIn (AP) Kein Urlaub in den ersten 3 Monaten möglich Nach 3 Monaten gibt es das erste „Screening“ (Einschätzung, siehe S.10) Dauer: 3 Monate Entwicklungsphase (Aufbau) Arbeitstraining: Du arbeitest weiterhin in einem Arbeitsbereich oder kannst den Arbeitsbereich auch wechseln Folgende Inhalte: Kennenlernen des Tätigkeitsfeldes, Training verschiedener Fähigkeiten, Rückblick auf die Arbeit Schnupperpraktikum in Betrieben (3-5 Tage) – Berufsorientierung/erste Erfahrung Einschätzungen (Screening) alle 3 Monate Dauer: 6 bis 15 Monate (gesamt 9 bzw. 18 Monate) Outplacementphase (Konkretisierung) Eintritt in die Work Out Gruppe Einzelgespräch im Jobcoaching (JO) Weiterhin Arbeitstrainings Du absolvierst interne und externe Praktika (länger als 1 Woche) Je nach Bedarf Jobcoaching (JO) JO hat Kontakt mit Firma und dir Einschätzungen (Screening) alle 3 Monate Dauer: 6 bis 12 Monate (gesamt 15 bzw. 30 Monate) In Life montags von 8 bis 14 Uhr Lebenspraktisches Training & Persönlichkeitsentwicklung Abbruch Berufs-Orientierung (BO) montags von 8 bis 14 Uhr welche Berufe gibt es? Schnuppertage in Firmen KULT-Gruppe montags von 8 bis 14 Uhr Kulturtechniken (Lesen, Schreiben, Rechnen, Computer) Verlängerung Freitags-Angebot Tanz/Theater Thementage Bewegungstage Work Out – Gruppe montags von 8 bis 14 Uhr Spezielles Wissen zum Thema Arbeit (z.B. Arbeitsvertrag) Individuelles Bewerbungstraining Einzelgespräch mit Jobcoach Individuelle Termine Lebenslauf, Bewerbungen etc. ---------------- 4 Nachbetreuung (Vermittlung) Du bist bereits vermittelt (Arbeitsstelle, Ausbildung, anderes Qualifizierungsprojekt, Tagesstruktur, individuelles Ziel) JO macht Nachbetreuung: Besuche in der Firma etc. Dauer: bis zu 6 Monate (gesamt 21 bzw. 36 Monate) Wieder – Aufnahme Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015 8 Zielarbeit und Entwicklungsverlauf („Screening-Verfahren“) „On the job“ arbeitet mit dem sogenannten „Screening-Verfahren (Fragebogen)“. Dies bedeutet, dass das Team gemeinsam mit dir auf die gemeinsame Arbeit zurückblickt. Diese Einschätzungen von beiden Seiten (Fremd- und Selbsteinschätzung) werden in regelmäßigen Abständen durchgeführt. Dadurch kannst du sehen, was du bei „On the job“ eigentlich machst und wie du dich weiterentwickelt hast. Es gibt die „Soft-Skills (Soziale Kompetenzen) “-Screenings (wie z.B. Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Umgang mit anderen, mit den Vorgesetzen) und die „Arbeitsbereiche“-Screenings (hier werden die Tätigkeiten z.B. in der Küche bewertet – „Anrichten von kleinen Speisen“). Die Screenings (Fragebogen) werden mit folgendem Bewertungssystem eingeschätzt: 1= trifft zu; 2= trifft häufig zu; 3= trifft manchmal zu; 4= trifft weniger zu; 5= trifft selten zu; 6= trifft nie zu; Hier ein paar Beispiele für die Screenings: Soft Skills (Schlüsselqualifikationen Soziale Kompetenzen) Motivation Umgang mit Zeit Belastbarkeit Ich mache die Arbeit gerne. 1 2 3 4 5 6 Ich bin pünktlich. 1 2 3 4 5 6 Ich weiß, was ich in schwierigen 1 2 3 4 5 6 Situationen tun muss. Arbeitsbereich „Küche“ Ich kenne die Gefahrenquellen in der Küche Ich kann einfachen Suppen herstellen. Ich kenne einfache Schneidetechniken. 1 1 1 2 3 2 3 2 3 4 4 4 5 6 5 6 5 6 Die Screenings (Fragebögen) werden gemeinsam durchgeführt und besprochen. Sie gelten als Rückmeldung für die ArbeitspädagogInnen und für dich und in weiterer Folge auch für die zukünftigen Arbeitgeber. Von den Ergebnissen ausgehend, werden weitere Schritte (Ziele) mit dir vereinbart. Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015 9 Finanzielle Leistungen (DLU, Taschengeld, Monatskarte der Wiener Linien) Der Fördergeber, der Fonds Soziales Wien, beurteilt über ein so genanntes BBRZ (Zentrum für Berufsdiagnostik) – Gutachten, ob bei Dir „Arbeitsfähigkeit“ oder „keine Arbeitsfähigkeit“ vorliegt. Wenn Arbeitsfähigkeit vorliegt: Bekommst Du wenn Du unter 18 Jahre alt bist über das AMS die kleine DLU (Deckung der Lebensunterhaltskosten) rund 300,- EUR pro Monat und von OTJ die Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel Bekommst Du wenn Du über 18 Jahre alt bist, über das AMS die große DLU (Deckung der Lebensunterhaltskosten) rund 700,- EUR pro Monat aber keine Monatskarte mehr Voraussetzung für den Bezug ist eine Meldung beim AMS vor Eintritt bei OTJ. Der Wechsel bei Erreichung des 18. Lebensjahres von der kleinen auf die große DLU erfolgt automatisch. Wenn noch keine Arbeitsfähigkeit vorliegt: Bekommst Du 100,- EUR Taschengeld und die Monatskarte Wenn wir den Eindruck haben, Du bewährst Dich im Arbeitstraining, hast auch schon einmal alleine in Deinem Arbeitsfeld gearbeitet und ein Praktikum erfolgreich abgeschlossen, dann erstellen wir einen so genannten Karriereplan und schicken diesen an unseren Fördergeber, weil wir glauben, dass Du schon arbeitsfähig bist. Dann wirst Du nochmals zur Testung eingeladen. Sehr oft wird dann die Einschätzung auf arbeitsfähig“ geändert und Du steigst auf DLU um. Spind Du hast die Möglichkeit, deine persönlichen Dinge (z.B. Geldbörse) in den Spind zu geben. Dieser befindet sich im Eingangsbereich von „On the job“. Du bekommst dafür einen Schlüssel. Wenn du diesen Schlüssel verlierst, musst du den Verlust bezahlen. Dieser Betrag wird vom Taschengeld abgezogen. Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015 10 Arbeitskleidung „On the job“ stellt dir falls erforderlich Arbeitskleidung (Pullover, T-Shirt und Hose) zur Verfügung. Die Kleidung ist regelmäßig und bei Verschmutzung zu wechseln. Bei Verlust der Arbeitskleidung musst du die Kosten einer neuen Kleidung selbst übernehmen. Umkleidemöglichkeiten in Stadlau: Es stehen Umkleidemöglichkeiten und versperrbare Spinde auch am Standort Stadlau zur Verfügung. Nähere Informationen bekommst du von der zuständigen ArbeitspädagogIn. Sicherheit am Arbeitsplatz Deine zuständige ArbeitspädagogIn informiert Sicherheitsvorschriften in den jeweiligen Arbeitsbereichen. 3 dich über die Regeln a) Arbeitszeiten Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag 8 8 8 8 8 bis bis bis bis bis 14 13 14 14 13 Uhr Uhr Uhr Uhr Uhr Die Arbeitszeit pro Woche beträgt 28 WS. Termine werden aber auch außerhalb der angegeben Arbeitszeiten vereinbart (z.B. mit dem Jobcoach). Bei Praktika gelten andere oft auch längere Arbeitszeiten, die mit dem Jobcoach festgelegt werden b) Arbeitsantritt Pünktlich Ausgeschlafen und Fit Mit frischer Arbeitskleidung und frisch geduscht! Angemessene Bekleidung auch im Sommer tragen Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015 11 c) Pausenregelung Pausen/Seestadt: MO, MI und DO: 40 Minuten; DI und FR 30 Minuten Beim Arbeitstraining: Pausenzeiten teilen die ArbeitspädagogInnen mit. Die Dauer der Vormittagspausen legen ebenfalls die ArbeitspädagogInnen fest. d) Abwesenheit und Abmeldung Abwesenheit Bei Arbeitsverhinderung (wegen Krankheit oder sonstigen Umständen) zuständigen ArbeitspädagogIn vor 8.00 Uhr anrufen und informieren! Krankenstand: Krankmeldung des Arztes mitnehmen und dem/der ArbeitspädagogIn geben. Bei längerem Krankenstand Krankmeldung schicken (mit der Post oder eingescannt per mail) Arzttermine, Amtstermine mitteilen. Eine ärztliche Krankmeldung ist ab dem ersten Tag des Krankenstandes erforderlich Vor 8.00 Uhr melden (anrufen, SMS, WhatsApp), wenn man sich verspätet! Telefonnummern von Deinem Arbeitspädagogen/Deiner Arbeitspädagogin, Deinem Jobcoach und der Leitung auf Deinem Handy abspeichern Abmeldung Verlässt man den Arbeitsplatz bzw. Arbeitsort (z.B. in der Pause), dann muss man sich beim /bei der ArbeitspädagogIn abmelden! e) Besonderheiten bei externen Praktika Im Krankheitsfall sind sowohl der Praktikumsbetrieb als auch der zuständige Jobcoach zu verständigen. Wichtige Informationen, die Auswirkungen auf das Praktikum haben (z.B. bei Arbeitsverhinderung) sind ebenfalls dem Jobcoach und dem Praktikumsbetrieb zu melden. f) Urlaubsregelung Anspruch 25 Tage Urlaub pro Kalenderjahr, abhängig vom Eintrittstermin; es kann nur so viel Urlaub genommen werden, wie man Anspruch hat Kein Urlaub in der Probezeit (3 Monate) Urlaub beantragen über Formular „Urlaubsvoranmeldung“ (werden von ArbeitspädagogInnen ausgehändigt) o Bei 1-3 Tage Urlaub: Mindestens 3 Tage vorher beantragen o Bei 1 oder mehr Wochen: mind. 3 Wochen vorher beantragen Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015 12 g) Ordnung Zusammenräumen der Gruppenräume PC abschalten Eigene Unterlagen in den roten Ordner geben Küche sauber halten (Geschirr in Geschirrspüler geben) Achten beim Kochen Herdplatten ausschalten bzw. beim Kochen nicht weggehen! Gang sauber halten Toiletten: Auf Sauberkeit achten! Hände waschen! h) Umgangsformen Umgang mit Einrichtungsgegenständen Rücksichtsvoller Umgang mit allen Gegenständen Mistkübel verwenden, auf Mülltrennung achten Umgang mit fremden Eigentum Jede(r) ist für seine/ihre Wertsachen zuständig! Spind verwenden! Umgang miteinander (Kommunikation) Körperliche Grenzen beachten (Nähe und Distanz – keine körperlichen Übergriffe). Auf den Sprachgebrauch achten. Wie rede ich mit anderen! Wie rede ich mit TeilnehmerInnen, wie mit MitarbeiterInnen von On the job „Nein“ – sagen und „Nein“- sagen akzeptieren! Eintritt in Büro (Anklopfen) Bei Eintritt in Büroräume vorher anklopfen. Eintreten wenn „Herein“ oder „Ja“ gesagt wird. Rauchen, Alkohol, Drogen, Waffen Rauchen in Wien Work Räumen und im Gebäude ist NICHT erlaubt. Ausnahme: Rauchen ist erlaubt vor dem Haus (Benutzung des Aschenbechers) – Zigarettenstummel dürfen nicht am Boden entsorgt werden. Bei Exkursionen und gemeinsamen Wegstrecken: beim Gehen wird nicht geraucht, nur in den Pausen! Alkohol und Drogen sind streng verboten ebenso die Mitnahme von Waffen (dazu zählen auch Messer) i) Zeitungen Mitgebrachte Zeitungen können in den Pausen gelesen werden! Zeitungen entsorgen (Altpapier). Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015 13 j) Musik hören Nur in den Pausen (Zimmerlautstärke, Kopfhörer) Bei Dienstgängen kein Musikhören – nur in Absprache mit den ArbeitspädagogInnen! k) Handy Benützung nur in der Pause! Ausnahme: wenn dringende Telefonate erwartet werden, vorher ArbeitspädagogInnen bekannt geben. l) Regelverstöße und Konsequenzen Bei Regelverstößen finden Einzelgespräche zwischen TeilnehmerIn, ArbeitspädagogIn und Leitung statt. Bei schweren Regelverstößen werden Erziehungsberechtige oder/und Bezugspersonen beigezogen. Mögliche Konsequenzen: Suspendierung: Befristetes Teilnahmeverbot Verwarnung: Bei schweren Regelverstößen können schriftliche Verwarnungen ausgesprochen werden. Kommt es zu einer dritten Verwarnung bedeutet das den Ausschluss Sofortiger Ausschluss m) Ausschlussgründe Bei schweren Regelverstößen kann ein sofortiger Ausschluss auch ohne vorangegangene Verwarnung erfolgen (z.B. körperliche Verletzung von TeilnehmerInnen) Längeres und/oder wiederholtes, unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz Alkohol- und Drogenkonsum während der Arbeitszeit Körperliche und massive verbale Übergriffe Bei Alkoholkonsum, Drogenkonsum während der Arbeitszeit und bei der Mitnahme von Waffen Ich verpflichte mich, alle angeführten Regelungen einzuhalten. Den Rahmen von On the job nehme ich zu Kenntnis. Name TeilnehmerIn: …………………………………… Unterschrift TeilnehmerIn: ………………………………… _______________________ Datum, Ort Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015 14 Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015 15
© Copyright 2024 ExpyDoc