Rahmen und Regeln für die TeilnehmerInnen

TeilnehmerInnen
Rahmen und Regeln
On the job – Wien Work
Integration durch Arbeitstraining
Liebe Teilnehmerin, lieber Teilnehmer!
Wir freuen uns sehr, dich als TeilnehmerIn bei „On the job“ begrüßen zu dürfen.
Bei „On the job“ dreht sich alles um die persönliche und berufliche Entwicklung.
In unserem Berufsqualifizierungsprojekt hast du nun die Möglichkeit,
verschiedene Berufe und Tätigkeitsfelder (z.B. in der Küche, Gärtnerei, Maurerei,
Textilreinigung, Kindergarten, Einzelhandel, und vieles mehr) kennen zu lernen.
Dabei kannst du herausfinden, was dich interessiert, was du gerne machst und
kannst, aber auch, was dir nicht so gut gefällt.
Während deiner Zeit bei uns begleiten wir dich bei der Arbeit, machen
Exkursionen zu verschiedenen Firmen und bieten auch sehr viele andere
Aktivitäten (die dich auf den nächsten Schritt – deine berufliche Integration –
vorbereiten sollen).
Gemeinsam wollen wir mit dir deine beruflichen Interessen und Fähigkeiten
entdecken, mit dem Ziel, einen passenden Arbeitsplatz oder eine passende
Ausbildung für dich zu finden.
In dieser Unterlage haben wir für dich die wichtigsten Informationen
zusammengefasst. Sie wird dich während der Zeit bei Wien Work – On the job
begleiten. Diese Mappe dient als Unterstützung zur Beantwortung von
alltäglichen Fragen und Abläufen. Bei speziellen Fragen steht dir das „On the
job“-Team gerne zur Verfügung.
Mit deiner Unterschrift am Ende der Unterlage verpflichtest du dich an alle
unsere Regeln zu halten.
Ich wünsche dir eine gute und erfolgreiche Zeit bei uns!
Dr. Gerhard Poppenwimmer
Leitung – On the job
Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015
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1. Wien Work - Standorte
Wien Work
Zentrale:
Dr. Otto-Neurath-Gasse 1
1220 Wien
Alle weiteren Standorte befinden sich in der Seestadt
On the job – 1220 Wien, Sonnenallee 47 und 49

Arbeitstrainingsfelder
Arbeitstrainingsmöglichkeiten gibt es derzeit bei folgenden
KooperationspartnerInnen: Offenstall Simmering (Tiere, Stallungen,
Gartenarbeit), Cityfarm (Landschaftsgärtnerei), 2 MERKUR – Filialen
(Mariahilf, Ottakring – Einzelhandel), das JUFA Familienhotel in
Simmering (Gastronomie), die Wien Work Ausbildungsküche in
Stadlau, ein Kindergarten der Stadt Wien und ein Pensionistenheim
Fortuna.
Seestadt Aspern, Eingang On the job
Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015
3
2. Das Team (Ansprechpersonen bei Fragen)
Leitung Dr. Gerhard Poppenwimmer
Mobil: (0664) 817 40 09
Festnetz: (01) 985 91 64
Mail: [email protected]
Zuständigkeiten:
Die Leitung trägt die inhaltliche, pädagogische und
administrative Gesamtverantwortung. Die Leitung
hat immer ein offenes Ohr für Dich. Wenn Du ein
besonderes Anliegen hast ganz einfach anklopfen
und dann schaut Hr. Poppenwimmer, ob er gerade
Zeit hat oder später ein Termin vereinbart wird.
Gemeinsam mit Daniel Tobias Gruber (Sekretariat)
checkt er auch alle organisatorischen und
administrativen Angelegenheiten (z.B. Taschengeld,
Monatskarten, Bestätigungen etc.)
ArbeitspädagogInnen
Arbeitsbereich Gastronomie
Mag.a. Barbara Häusler
Mobil: (0664) 886 47 665
Mail: [email protected]
Arbeitsbereich Einzelhandel
Mag. (FH) Alexander Simeonidis-Huber
Mobil: (0664) 88 64 76 80
Mail: [email protected]
Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015
4
Arbeitsbereich Garten und Landwirtschaft
Mag.a. Daniela Magauer
Mobil: (0664) 886 47 666
Mail: [email protected]
Arbeitsbereich Einzelhandel
Mag.a. Judith Schneckenleitner
Mobil: (0664) 886 47 690
Mail: [email protected]
Mittwochgruppe und Gruppe KULT
Mag.a Vera Wiesbauer
Mobil: (0664)88647732
Mail: [email protected]
Donnerstaggruppe, Unterstützung Montagsgruppen
Mag.a Katja Piskernik
Mobil: (0664)88647731
Mail: [email protected]
Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015
5
Zuständigkeiten der ArbeitspädagogInnen:
Die ArbeitspädagogInnen begleiten dich während der Arbeitstrainings in
den unterschiedlichen Arbeitsbereichen an verschiedenen Standorten in
Wien. Außerdem veranstalten sie mit dir vielfältige Workshops (z.B.
Theater und Tanz, Bewegungstage, Medienworkshops etc.).
Die ArbeitspädagogInnen sind die AnsprechpartnerInnen für alle
auftretenden Fragen (z.B.: Urlaub, Krankenstand usw.).
Jobcoaching
Mag. Alexander Kutschker
Mobil: (0664) 88 64 76 67
Mail: [email protected]
Mag.a Sigrid Reiter
Mobil: (0664) 886 47 668
Mail: [email protected]
Zuständigkeit:
Die Jobcoaches begleiten und unterstützen dich bei externen Praktika bzw.
bei Vermittlungen direkt am Arbeitsplatz. Gemeinsam entdeckt ihr den
neuen Arbeitsbereich und erarbeitet Ziele vor Ort und besprecht dies mit
den MitarbeiterInnen bzw. neuen ArbeitgeberInnen im Betrieb.
Du wirst in Form von Einzelgesprächen gemeinsam mit den Jobcoaches zu
vereinbarten Terminen deinen beruflichen Weg erarbeiten. Jetzt rückt der
Arbeitsmarkt immer näher. Da ist es wichtig, diese Termine sehr ernst zu
nehmen.
Information für die Eltern/Bezugspersonen:
Bei Fragen oder sonstigen Angelegenheiten rund um das/den
Praktikum/Praktikumsbetrieb bitte ausschließlich den zuständigen
Jobcoach kontaktieren.
Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015
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Das Sekretariat
Daniel Tobias Gruber
Festnetz: (01) 28880-530
Mail: [email protected]
Arbeitstage: Donnerstag (8:00 bis 16:40 Uhr) und
Freitag (8:00 bis 12:00 Uhr)
Zuständigkeit:
Unser Verwaltungsassistent unterstützt das Team von „On the job“ vor
allem bei der Administration, Organisation und Dokumentation.
Der Zivildiener
Philipp Pelz
Festnetz: (01) 28880-531
Bis 31. März 2016
Zuständigkeit:
Der Zivildiener unterstützt die Leitung und arbeitet auch im Arbeitstraining
mit und unterstützt die Arbeitspädagogen.
Seestadt Aspern, Großer Gruppenraum
Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015
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3. Rahmen
Projektphasen (4-Phasen Modell)
1






2





3







Probephase (Aufnahme und
Vorbereitung)
Du beginnst bei „On the job“
Alle notwendigen Unterlagen (z.B. Zeugnisse)
werden eingesammelt
Du wirst über das Projekt informiert und
startest in einem Arbeitsbereich bei einer/m
ArbeitspädagogIn (AP)
Kein Urlaub in den ersten 3 Monaten möglich
Nach 3 Monaten gibt es das erste „Screening“
(Einschätzung, siehe S.10)
Dauer: 3 Monate
Entwicklungsphase (Aufbau)
Arbeitstraining: Du arbeitest weiterhin in
einem Arbeitsbereich oder kannst den
Arbeitsbereich auch wechseln
Folgende Inhalte: Kennenlernen des
Tätigkeitsfeldes, Training verschiedener
Fähigkeiten, Rückblick auf die Arbeit
Schnupperpraktikum in Betrieben (3-5
Tage) – Berufsorientierung/erste Erfahrung
Einschätzungen (Screening) alle 3 Monate
Dauer: 6 bis 15 Monate (gesamt 9 bzw. 18
Monate)
Outplacementphase (Konkretisierung)
Eintritt in die Work Out Gruppe
Einzelgespräch im Jobcoaching (JO)
Weiterhin Arbeitstrainings
Du absolvierst interne und externe Praktika
(länger als 1 Woche)
Je nach Bedarf Jobcoaching (JO)
JO hat Kontakt mit Firma und dir
Einschätzungen (Screening) alle 3 Monate
Dauer: 6 bis 12 Monate (gesamt 15 bzw. 30
Monate)
In Life

montags von 8 bis
14 Uhr

Lebenspraktisches
Training &
Persönlichkeitsentwicklung
Abbruch
Berufs-Orientierung
(BO)

montags von 8 bis
14 Uhr

welche Berufe gibt
es?

Schnuppertage in
Firmen
KULT-Gruppe

montags von 8 bis 14
Uhr

Kulturtechniken
(Lesen, Schreiben,
Rechnen, Computer)
Verlängerung
Freitags-Angebot

Tanz/Theater

Thementage

Bewegungstage
Work Out – Gruppe

montags von 8 bis 14
Uhr

Spezielles Wissen
zum Thema Arbeit
(z.B. Arbeitsvertrag)
Individuelles
Bewerbungstraining

Einzelgespräch mit
Jobcoach

Individuelle Termine

Lebenslauf,
Bewerbungen etc.
----------------
4



Nachbetreuung (Vermittlung)
Du bist bereits vermittelt (Arbeitsstelle, Ausbildung, anderes
Qualifizierungsprojekt, Tagesstruktur, individuelles Ziel)
JO macht Nachbetreuung: Besuche in der Firma etc.
Dauer: bis zu 6 Monate (gesamt 21 bzw. 36 Monate)
Wieder –
Aufnahme
Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015
8
Zielarbeit und Entwicklungsverlauf („Screening-Verfahren“)
„On the job“ arbeitet mit dem sogenannten „Screening-Verfahren
(Fragebogen)“. Dies bedeutet, dass das Team gemeinsam mit dir auf die
gemeinsame Arbeit zurückblickt. Diese Einschätzungen von beiden
Seiten (Fremd- und Selbsteinschätzung) werden in regelmäßigen Abständen
durchgeführt. Dadurch kannst du sehen, was du bei „On the job“ eigentlich
machst und wie du dich weiterentwickelt hast.
Es gibt die „Soft-Skills (Soziale Kompetenzen) “-Screenings (wie z.B.
Pünktlichkeit, Verlässlichkeit, Umgang mit anderen, mit den Vorgesetzen) und
die „Arbeitsbereiche“-Screenings (hier werden die Tätigkeiten z.B. in der
Küche bewertet – „Anrichten von kleinen Speisen“).
Die Screenings (Fragebogen) werden mit folgendem Bewertungssystem
eingeschätzt:
1= trifft zu; 2= trifft häufig zu; 3= trifft manchmal zu; 4= trifft weniger zu;
5= trifft selten zu; 6= trifft nie zu;
Hier ein paar Beispiele für die Screenings:
Soft Skills (Schlüsselqualifikationen Soziale Kompetenzen)
Motivation
Umgang mit Zeit
Belastbarkeit
Ich mache die Arbeit gerne.
1 2 3 4 5 6
Ich bin pünktlich.
1 2 3 4 5 6
Ich weiß, was ich in schwierigen 1 2 3 4 5 6
Situationen tun muss.
Arbeitsbereich „Küche“
Ich kenne die Gefahrenquellen in der Küche
Ich kann einfachen Suppen herstellen.
Ich kenne einfache Schneidetechniken.
1
1
1
2 3
2 3
2 3
4
4
4
5 6
5 6
5 6
Die Screenings (Fragebögen) werden gemeinsam durchgeführt und
besprochen. Sie gelten als Rückmeldung für die ArbeitspädagogInnen und für
dich und in weiterer Folge auch für die zukünftigen Arbeitgeber. Von den
Ergebnissen ausgehend, werden weitere Schritte (Ziele) mit dir vereinbart.
Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015
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Finanzielle Leistungen
(DLU, Taschengeld, Monatskarte der Wiener Linien)
Der Fördergeber, der Fonds Soziales Wien, beurteilt über ein so genanntes BBRZ
(Zentrum für Berufsdiagnostik) – Gutachten, ob bei Dir „Arbeitsfähigkeit“ oder
„keine Arbeitsfähigkeit“ vorliegt.
Wenn Arbeitsfähigkeit vorliegt:


Bekommst Du wenn Du unter 18 Jahre alt bist über das AMS die kleine
DLU (Deckung der Lebensunterhaltskosten) rund 300,- EUR pro Monat
und von OTJ die Monatskarte für öffentliche Verkehrsmittel
Bekommst Du wenn Du über 18 Jahre alt bist, über das AMS die
große DLU (Deckung der Lebensunterhaltskosten) rund 700,- EUR pro
Monat aber keine Monatskarte mehr
Voraussetzung für den Bezug ist eine Meldung beim AMS vor Eintritt bei OTJ.
Der Wechsel bei Erreichung des 18. Lebensjahres von der kleinen auf die große
DLU erfolgt automatisch.
Wenn noch keine Arbeitsfähigkeit vorliegt:

Bekommst Du 100,- EUR Taschengeld und die Monatskarte
Wenn wir den Eindruck haben, Du bewährst Dich im Arbeitstraining, hast auch
schon einmal alleine in Deinem Arbeitsfeld gearbeitet und ein Praktikum
erfolgreich abgeschlossen, dann erstellen wir einen so genannten Karriereplan
und schicken diesen an unseren Fördergeber, weil wir glauben, dass Du schon
arbeitsfähig bist. Dann wirst Du nochmals zur Testung eingeladen. Sehr oft wird
dann die Einschätzung auf arbeitsfähig“ geändert und Du steigst auf DLU um.
Spind
Du hast die Möglichkeit, deine persönlichen Dinge (z.B. Geldbörse) in den
Spind zu geben. Dieser befindet sich im Eingangsbereich von „On the job“. Du
bekommst dafür einen Schlüssel. Wenn du diesen Schlüssel verlierst, musst
du den Verlust bezahlen. Dieser Betrag wird vom Taschengeld abgezogen.
Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015
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Arbeitskleidung
„On the job“ stellt dir falls erforderlich Arbeitskleidung (Pullover, T-Shirt und
Hose) zur Verfügung. Die Kleidung ist regelmäßig und bei Verschmutzung zu
wechseln. Bei Verlust der Arbeitskleidung musst du die Kosten einer neuen
Kleidung selbst übernehmen.
Umkleidemöglichkeiten in Stadlau:
Es stehen Umkleidemöglichkeiten und versperrbare Spinde auch am Standort
Stadlau zur Verfügung. Nähere Informationen bekommst du von der
zuständigen ArbeitspädagogIn.
Sicherheit am Arbeitsplatz
Deine
zuständige
ArbeitspädagogIn
informiert
Sicherheitsvorschriften in den jeweiligen Arbeitsbereichen.
3
dich
über
die
Regeln
a) Arbeitszeiten
Montag
Dienstag
Mittwoch
Donnerstag
Freitag
8
8
8
8
8
bis
bis
bis
bis
bis
14
13
14
14
13
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Uhr
Die Arbeitszeit pro Woche beträgt 28 WS. Termine werden aber auch außerhalb
der angegeben Arbeitszeiten vereinbart (z.B. mit dem Jobcoach).
Bei Praktika gelten andere oft auch längere Arbeitszeiten, die mit dem Jobcoach
festgelegt werden
b) Arbeitsantritt




Pünktlich
Ausgeschlafen und Fit
Mit frischer Arbeitskleidung und frisch geduscht!
Angemessene Bekleidung auch im Sommer tragen
Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015
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c) Pausenregelung

Pausen/Seestadt:
MO, MI und DO: 40 Minuten; DI und FR 30 Minuten
Beim Arbeitstraining: Pausenzeiten teilen die ArbeitspädagogInnen
mit. Die Dauer der Vormittagspausen legen ebenfalls die ArbeitspädagogInnen fest.
d) Abwesenheit und Abmeldung
Abwesenheit
 Bei Arbeitsverhinderung (wegen Krankheit oder sonstigen
Umständen) zuständigen
ArbeitspädagogIn vor 8.00 Uhr
anrufen und informieren!
 Krankenstand: Krankmeldung des Arztes mitnehmen und
dem/der ArbeitspädagogIn geben. Bei längerem Krankenstand
Krankmeldung schicken (mit der Post oder eingescannt per mail)
 Arzttermine, Amtstermine mitteilen. Eine ärztliche Krankmeldung
ist ab dem ersten Tag des Krankenstandes erforderlich
 Vor 8.00 Uhr melden (anrufen, SMS, WhatsApp), wenn
man
sich
verspätet!
Telefonnummern
von
Deinem
Arbeitspädagogen/Deiner Arbeitspädagogin, Deinem Jobcoach
und der Leitung auf Deinem Handy abspeichern
Abmeldung
 Verlässt man den Arbeitsplatz bzw. Arbeitsort (z.B. in der
Pause), dann muss man sich beim /bei der ArbeitspädagogIn
abmelden!
e) Besonderheiten bei externen Praktika


Im Krankheitsfall sind sowohl der Praktikumsbetrieb als auch der
zuständige Jobcoach zu verständigen.
Wichtige Informationen, die Auswirkungen auf das Praktikum
haben (z.B. bei Arbeitsverhinderung) sind ebenfalls dem
Jobcoach und dem Praktikumsbetrieb zu melden.
f) Urlaubsregelung



Anspruch 25 Tage Urlaub pro Kalenderjahr, abhängig vom
Eintrittstermin; es kann nur so viel Urlaub genommen werden,
wie man Anspruch hat
Kein Urlaub in der Probezeit (3 Monate)
Urlaub beantragen über Formular „Urlaubsvoranmeldung“
(werden von ArbeitspädagogInnen ausgehändigt)
o Bei 1-3 Tage Urlaub: Mindestens 3 Tage vorher
beantragen
o Bei 1 oder mehr Wochen: mind. 3 Wochen vorher
beantragen
Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015
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g) Ordnung







Zusammenräumen der Gruppenräume
PC abschalten
Eigene Unterlagen in den roten Ordner geben
Küche sauber halten (Geschirr in Geschirrspüler geben)
Achten beim Kochen Herdplatten ausschalten bzw. beim Kochen
nicht weggehen!
Gang sauber halten
Toiletten: Auf Sauberkeit achten! Hände waschen!
h) Umgangsformen
Umgang mit Einrichtungsgegenständen
 Rücksichtsvoller Umgang mit allen Gegenständen
 Mistkübel verwenden, auf Mülltrennung achten
Umgang mit fremden Eigentum
 Jede(r) ist für seine/ihre Wertsachen zuständig!
 Spind verwenden!
Umgang miteinander (Kommunikation)
 Körperliche Grenzen beachten (Nähe und Distanz – keine
körperlichen Übergriffe). Auf den Sprachgebrauch achten. Wie
rede ich mit anderen! Wie rede ich mit TeilnehmerInnen, wie
mit MitarbeiterInnen von On the job
 „Nein“ – sagen und „Nein“- sagen akzeptieren!
Eintritt in Büro (Anklopfen)
 Bei Eintritt in Büroräume vorher anklopfen.
 Eintreten wenn „Herein“ oder „Ja“ gesagt wird.
Rauchen, Alkohol, Drogen, Waffen
 Rauchen in Wien Work Räumen und im Gebäude ist NICHT
erlaubt.
 Ausnahme: Rauchen ist erlaubt vor dem Haus (Benutzung des
Aschenbechers) – Zigarettenstummel dürfen nicht am Boden
entsorgt werden.
 Bei Exkursionen und gemeinsamen Wegstrecken: beim Gehen
wird nicht geraucht, nur in den Pausen!
 Alkohol und Drogen sind streng verboten ebenso die Mitnahme
von Waffen (dazu zählen auch Messer)
i) Zeitungen


Mitgebrachte Zeitungen können in den Pausen gelesen werden!
Zeitungen entsorgen (Altpapier).
Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015
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j) Musik hören


Nur in den Pausen (Zimmerlautstärke, Kopfhörer)
Bei Dienstgängen kein Musikhören – nur in Absprache mit den
ArbeitspädagogInnen!
k) Handy


Benützung nur in der Pause!
Ausnahme: wenn dringende Telefonate erwartet werden, vorher
ArbeitspädagogInnen bekannt geben.
l) Regelverstöße und Konsequenzen

Bei
Regelverstößen
finden
Einzelgespräche
zwischen
TeilnehmerIn, ArbeitspädagogIn und Leitung statt. Bei schweren
Regelverstößen
werden
Erziehungsberechtige
oder/und
Bezugspersonen beigezogen.
Mögliche Konsequenzen:

Suspendierung: Befristetes Teilnahmeverbot

Verwarnung: Bei schweren Regelverstößen können schriftliche
Verwarnungen ausgesprochen werden. Kommt es zu einer
dritten Verwarnung bedeutet das den Ausschluss

Sofortiger Ausschluss
m) Ausschlussgründe





Bei schweren Regelverstößen kann ein sofortiger Ausschluss
auch ohne vorangegangene Verwarnung erfolgen (z.B.
körperliche Verletzung von TeilnehmerInnen)
Längeres und/oder wiederholtes, unentschuldigtes Fernbleiben
vom Arbeitsplatz
Alkohol- und Drogenkonsum während der Arbeitszeit
Körperliche und massive verbale Übergriffe
Bei Alkoholkonsum, Drogenkonsum während der Arbeitszeit und
bei der Mitnahme von Waffen
Ich verpflichte mich, alle angeführten Regelungen einzuhalten. Den Rahmen von
On the job nehme ich zu Kenntnis.
Name TeilnehmerIn:
……………………………………
Unterschrift TeilnehmerIn:
…………………………………
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Datum, Ort
Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015
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Rahmen/Regeln, Fassung Juli 2015
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